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Lagerordnung - Jugendfeuerwehr Hamburg

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2.3 Der Lagerleitung und den von ihr beauftragten Personen steht ein unmittelbares<br />

Weisungsrecht gegenüber jedem Lagerteilnehmer zu. Dieses Weisungsrecht beinhaltet auch<br />

das Ausweisen von Teilnehmern und Gästen aus dem Lager. Die hieraus entstehenden<br />

Kosten müssen vom Betroffenen selbst bzw. von dessen Erziehungsberechtigten<br />

übernommen werden.<br />

3. Jugendcamp Grömitz<br />

3.1 Die ausgehängten Regeln des Betreibers des Jugendcamp Grömitz finden in vollem Umfang<br />

Anwendung.<br />

4. Organisation<br />

4.1 Das Zeltlager ist in Straßenzüge aufgeteilt.<br />

4.2 Einmal täglich findet eine Betreuer-Runde statt. Sie besteht aus:<br />

• jeweils einem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart aus den teilnehmenden Gruppen<br />

• der Lagerleitung<br />

4.3. Einmal täglich findet ein Jugendmeeting statt. Es besteht aus:<br />

• jeweils einem Jugendlichen aus den teilnehmenden Gruppen<br />

• der Lagerleitung<br />

5. Obhut- und Aufsichtspflichten<br />

5.1 Die Obhuts- und Aufsichtspflichten sind von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen<br />

Teilnehmer auf die begleitenden <strong>Jugendfeuerwehr</strong>warte bzw. Betreuer übertragen worden.<br />

5.2 Der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart hat die Aufgabe, dieser Obhuts- und Aufsichtspflicht nachzukommen.<br />

Auf Wunsch kann er Mädchen und Jungen in getrennten Zelten unterbringen lassen.<br />

5.3 Bei Wettbewerben, Veranstaltungen außerhalb des Jugendcamp Gelände und am Strand wird die<br />

Gruppe von dem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart/<strong>Jugendfeuerwehr</strong>betreuer begleitet.<br />

Auf die Beachtung der Baderegeln wird hingewiesen. Ist kein Sicherungspersonal der DLRG anwesend,<br />

obliegt die Verantwortung für die reibungslose Durchführung des Badebetriebes dem jeweiligen<br />

<strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart.<br />

5.4 Jegliche Unfälle sind sofort dem Bürgerbüro zu melden. Für die Erstversorgung wird ein<br />

Sanitätsdienst eingerichtet.<br />

6. Sicherheit und Bürgerbüro<br />

6.1 Das Zeltlagergelände befindet sich in einem Naturschutzgebiet bzw. grenzt unmittelbar an ein<br />

solches. Absperrungen und Zäune sind strikt zu beachten.<br />

6.2 Jeder Lagerteilnehmer ist verpflichtet den Lagerausweis zu jedem Zeitpunkt mit sich zu führen.<br />

6.3 Das Zeltlagergelände darf nach 22:00 Uhr nicht mehr verlassen werden. Ausnahmen sind nur in<br />

Absprache mit der Lagerleitung bzw. dem Bürgerbüro zulässig.<br />

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