Lagerordnung - Jugendfeuerwehr Hamburg
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2.3 Der Lagerleitung und den von ihr beauftragten Personen steht ein unmittelbares<br />
Weisungsrecht gegenüber jedem Lagerteilnehmer zu. Dieses Weisungsrecht beinhaltet auch<br />
das Ausweisen von Teilnehmern und Gästen aus dem Lager. Die hieraus entstehenden<br />
Kosten müssen vom Betroffenen selbst bzw. von dessen Erziehungsberechtigten<br />
übernommen werden.<br />
3. Jugendcamp Grömitz<br />
3.1 Die ausgehängten Regeln des Betreibers des Jugendcamp Grömitz finden in vollem Umfang<br />
Anwendung.<br />
4. Organisation<br />
4.1 Das Zeltlager ist in Straßenzüge aufgeteilt.<br />
4.2 Einmal täglich findet eine Betreuer-Runde statt. Sie besteht aus:<br />
• jeweils einem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart aus den teilnehmenden Gruppen<br />
• der Lagerleitung<br />
4.3. Einmal täglich findet ein Jugendmeeting statt. Es besteht aus:<br />
• jeweils einem Jugendlichen aus den teilnehmenden Gruppen<br />
• der Lagerleitung<br />
5. Obhut- und Aufsichtspflichten<br />
5.1 Die Obhuts- und Aufsichtspflichten sind von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen<br />
Teilnehmer auf die begleitenden <strong>Jugendfeuerwehr</strong>warte bzw. Betreuer übertragen worden.<br />
5.2 Der <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart hat die Aufgabe, dieser Obhuts- und Aufsichtspflicht nachzukommen.<br />
Auf Wunsch kann er Mädchen und Jungen in getrennten Zelten unterbringen lassen.<br />
5.3 Bei Wettbewerben, Veranstaltungen außerhalb des Jugendcamp Gelände und am Strand wird die<br />
Gruppe von dem <strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart/<strong>Jugendfeuerwehr</strong>betreuer begleitet.<br />
Auf die Beachtung der Baderegeln wird hingewiesen. Ist kein Sicherungspersonal der DLRG anwesend,<br />
obliegt die Verantwortung für die reibungslose Durchführung des Badebetriebes dem jeweiligen<br />
<strong>Jugendfeuerwehr</strong>wart.<br />
5.4 Jegliche Unfälle sind sofort dem Bürgerbüro zu melden. Für die Erstversorgung wird ein<br />
Sanitätsdienst eingerichtet.<br />
6. Sicherheit und Bürgerbüro<br />
6.1 Das Zeltlagergelände befindet sich in einem Naturschutzgebiet bzw. grenzt unmittelbar an ein<br />
solches. Absperrungen und Zäune sind strikt zu beachten.<br />
6.2 Jeder Lagerteilnehmer ist verpflichtet den Lagerausweis zu jedem Zeitpunkt mit sich zu führen.<br />
6.3 Das Zeltlagergelände darf nach 22:00 Uhr nicht mehr verlassen werden. Ausnahmen sind nur in<br />
Absprache mit der Lagerleitung bzw. dem Bürgerbüro zulässig.<br />
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