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Amtsblatt Nr. 8 vom 22.02.2013 - Kleinostheim

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Seite 8 <strong>Kleinostheim</strong>er Mitteilungen <strong>22.02.2013</strong><br />

Themen 2013 – Probleme und Risiken bei Vorsorgevollmacht<br />

und Patientenverfügung<br />

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder unsere bekannte<br />

Vortragsreihe an. Die erste Veranstaltung findet am Donnerstag, 07.<br />

März um 20 Uhr im Pfarrheim in Mainaschaff statt.<br />

Bitte beachten Sie den Flyer mit allen Terminen im Jahr 2013, der dieser<br />

Ausgabe der <strong>Kleinostheim</strong>er Mitteilungen beiliegt.<br />

Nachthexen<br />

– ein besonderes Konzerterlebnis mit Scarlett O‘ und Dunja<br />

Averdung im Haus St. Vinzenz von Paul<br />

Bitte beachten Sie die Anzeige zur Veranstaltung in dieser Ausgabe der<br />

<strong>Kleinostheim</strong>er Mitteilungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

Die Ascapha-Volksschule Mainaschaff - Mittelschule<br />

Volksschüler mit Hauptwohnsitz in <strong>Kleinostheim</strong> besuchen ab der<br />

Jahrgangsstufe 5 die Ascapha-Volksschule in Mainaschaff, die zum<br />

„Schulverbund I Aschaffenburg“ gehört.<br />

Ascapha-Volkschule Mainaschaff - Mittelschule -<br />

Schillerstr. 1, 63814 Mainaschaff, Tel: 06021/78170; Fax: 06021/781750<br />

E-Mail: mail@vs-mainaschaff.de<br />

Das Sekretariat der Schule ist zu folgenden Zeiten besetzt.<br />

Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 14.00 Uhr<br />

Freitag von<br />

7.30 bis 13.00 Uhr<br />

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden<br />

Abschlusses der Mittelschule 2013 Teilnahme externer<br />

Bewerber/ Durchführungsbestimmungen<br />

Die Leitung der Ascapha-Volksschule Mainaschaff – Mittelschule gibt<br />

hiermit die Termine und einen Teil der Durchführungsbestimmungen für<br />

die „Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden<br />

Abschlusses der Mittelschule 2013“ und die Anmeldefrist für externe<br />

Bewerber bekannt.<br />

Praktische Prüfungen: Projektprüfung (Arbeit-Wirtschaft-Technik in<br />

Verbindung mit Technik, Wirtschaft oder Soziales/Religion (rk bzw. ev,<br />

ISU)/Ethik/Sport/Kunst: voraussichtlich Anfang Juni 2013 (nach den<br />

Pfingstferien)<br />

Schriftliche Prüfungen:<br />

Englisch 24.06.2013<br />

Deutsch/Deutsch als Zweitsprache 25.06.2013<br />

Mathematik 26.06.2013<br />

Physik/Chemie/Biologie;<br />

Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde 27.06.2013<br />

Muttersprache 21.06.2013<br />

§ 54<br />

Besondere Leistungsfeststellung: Fächer, Form,<br />

Aufgabenstellung,Inhalt und Durchführung<br />

(1) Die besondere Leistungsfeststellung für den qualifizierenden<br />

Abschluss der Mittelschule umfasst<br />

1. für alle teilnehmenden Schüler die Fächer Deutsch, Mathematik und<br />

Arbeit-Wirtschaft-Technik in Verbindung mit einem der gewählten<br />

Fächer Technik, Wirtschaft, Soziales (das Fach, das der Schüler<br />

besucht hat) als Projektprüfung,<br />

2. nach Wahl des Schülers eines der Fächer Englisch, Physik/Chemie/<br />

Biologie oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde,<br />

3. nach Wahl des Schülers eines der Fächer Religionslehre, Ethik,<br />

Sport, Kunsterziehung, Informatik, Kurzschrift, Werken/Textiles<br />

Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der<br />

Schüler als benotetes Fach besucht hat.<br />

(2) 1 Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag ihrer<br />

Erziehungsberechtigten an die Stelle des Faches Englisch das<br />

Fach Muttersprache, wenn das Staatsministerium eine besondere<br />

Leistungsfeststellung in dieser Muttersprache anbietet. 2Für Schüler mit<br />

nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche<br />

Schule besucht haben, tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten<br />

an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache.<br />

3Für Aussiedlerschüler gilt Satz 2 entsprechend.<br />

(4) 1 Die Schüler können sich auch nur in einem oder mehreren der<br />

Fächer Englisch, Sport, Kunsterziehung, Technik, Wirtschaft,<br />

Soziales, Informatik, Kurzschrift und Werken/Textiles Gestalten der<br />

besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. 2Die Teilnahme setzt<br />

den Besuch des entsprechenden Fachs voraus.<br />

i<br />

(5) 1 Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch, Mathematik,<br />

Englisch, Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache durch das<br />

Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt.<br />

(6) Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im<br />

Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt.<br />

§ 59<br />

Teilnahme anderer Bewerber, Gleichwertigkeitsanerkennung<br />

(1) 1 An der besonderen Leistungsfeststellung können auch<br />

Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die nicht Schülerin<br />

oder Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/<br />

Mittelschule sind. 2Schülerinnen oder Schüler einer anderen Schule<br />

als einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule<br />

müssen sich jedoch mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden.<br />

(2) 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen den Antrag unter Angabe<br />

der von ihnen gewählten Fächer (jeweils ein Fach nach § 54 Abs. 1<br />

<strong>Nr</strong>. 2 und 3) bis zum 01. März 2013 an der Mittelschule stellen, in<br />

deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 2Später<br />

eingehende Anträge können nur in begründeten Ausnahmefällen<br />

berücksichtigt werden.<br />

(3) 1 Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden Jahresfortgangsnoten<br />

nicht miteinbezogen. 2Zur Errechnung der Gesamtbewertung wird<br />

die erzielte Notensumme durch den Teiler 9 geteilt.<br />

(5) 1 Für Bewerberinnen und Bewerber, die das Gymnasium, die<br />

Realschule oder die Wirtschaftsschule besuchen, ist eine<br />

Projektprüfung bestehend aus Arbeit-Wirtschaft-Technik und wahlweise<br />

Technik, Wirtschaft, Soziales verpflichtend.<br />

(6) 1 Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen und Berufsfachschulen<br />

sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen,<br />

können sich der besonderen Leistungsfeststellung im Fach<br />

Englisch unterziehen; Absatz 2 gilt entsprechend. 2Bewerberinnen und<br />

Bewerber, die mindestens die Gesamtnote 3 erzielt haben, erhalten ein<br />

Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den<br />

mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und<br />

für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss.<br />

(7) Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend für Bewerberinnen und Bewerber,<br />

die aufgrund der Gesamtbewertung den qualifizierenden Abschluss<br />

der Mittelschule nicht erhalten.<br />

(8) Über die Gleichwertigkeit von deutschen Schulabschlüssen mit<br />

dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule entscheidet das<br />

Staatsministerium.<br />

gez. Anna Rothe-Thietke, Rektorin<br />

Förderung des außerschulischen Sports –<br />

Vereinspauschale 2013<br />

Auch für das Kalenderjahr 2013 sieht der Freistaat Bayern für Sport- und<br />

Schützenvereine die dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV),<br />

dem Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband bzw.<br />

dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder dem Oberpfälzer<br />

Schützenbund angeschlossen sind, eine Finanzhilfe in Form der<br />

Vereinspauschale vor.<br />

Da sich im Jahr 2013 hinsichtlich des Berechnungsverfahrens und der<br />

Antragsformalitäten keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben,<br />

haben alle Vereine die dem BLSV angehören und die Schützenvereine,<br />

die bereits 2011 oder 2012 einen Antrag gestellt haben, entsprechende<br />

Antragsunterlagen für 2013 auf dem Postweg erhalten.<br />

Seit 2006 können auch Vereine, die keine Übungsleiter einsetzen,<br />

grundsätzlich in den Genuss dieser Förderung gelangen, wenn<br />

bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So kann z.B. ein Verein schon<br />

mit 50 Mitgliedern unter 27 Jahren förderungsberechtigt sein.<br />

Die Förderung ist an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss<br />

für das Kalenderjahr 2013 mit allen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen<br />

im Original!) bis spätestens 1. März 2013 dem Landratsamt vorliegen.<br />

Antragsformulare und Auskünfte gibt es beim Landratsamt<br />

Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Zimmer 1.11,<br />

Tel. 06021/394-591 und -291, Telefax 06021/394-993, E-Mail:<br />

schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de<br />

Ihre Anzeige erscheint in: ab KW 2/2013 alle 2 Wochen<br />

Größe: 1/16 (90 x 30 mm) Preis: 16,26 € zzgl. MwSt.

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