Amtsblatt Nr. 8 vom 22.02.2013 - Kleinostheim
Amtsblatt Nr. 8 vom 22.02.2013 - Kleinostheim
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Seite 8 <strong>Kleinostheim</strong>er Mitteilungen <strong>22.02.2013</strong><br />
Themen 2013 – Probleme und Risiken bei Vorsorgevollmacht<br />
und Patientenverfügung<br />
Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen wieder unsere bekannte<br />
Vortragsreihe an. Die erste Veranstaltung findet am Donnerstag, 07.<br />
März um 20 Uhr im Pfarrheim in Mainaschaff statt.<br />
Bitte beachten Sie den Flyer mit allen Terminen im Jahr 2013, der dieser<br />
Ausgabe der <strong>Kleinostheim</strong>er Mitteilungen beiliegt.<br />
Nachthexen<br />
– ein besonderes Konzerterlebnis mit Scarlett O‘ und Dunja<br />
Averdung im Haus St. Vinzenz von Paul<br />
Bitte beachten Sie die Anzeige zur Veranstaltung in dieser Ausgabe der<br />
<strong>Kleinostheim</strong>er Mitteilungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />
Die Ascapha-Volksschule Mainaschaff - Mittelschule<br />
Volksschüler mit Hauptwohnsitz in <strong>Kleinostheim</strong> besuchen ab der<br />
Jahrgangsstufe 5 die Ascapha-Volksschule in Mainaschaff, die zum<br />
„Schulverbund I Aschaffenburg“ gehört.<br />
Ascapha-Volkschule Mainaschaff - Mittelschule -<br />
Schillerstr. 1, 63814 Mainaschaff, Tel: 06021/78170; Fax: 06021/781750<br />
E-Mail: mail@vs-mainaschaff.de<br />
Das Sekretariat der Schule ist zu folgenden Zeiten besetzt.<br />
Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 14.00 Uhr<br />
Freitag von<br />
7.30 bis 13.00 Uhr<br />
Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden<br />
Abschlusses der Mittelschule 2013 Teilnahme externer<br />
Bewerber/ Durchführungsbestimmungen<br />
Die Leitung der Ascapha-Volksschule Mainaschaff – Mittelschule gibt<br />
hiermit die Termine und einen Teil der Durchführungsbestimmungen für<br />
die „Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden<br />
Abschlusses der Mittelschule 2013“ und die Anmeldefrist für externe<br />
Bewerber bekannt.<br />
Praktische Prüfungen: Projektprüfung (Arbeit-Wirtschaft-Technik in<br />
Verbindung mit Technik, Wirtschaft oder Soziales/Religion (rk bzw. ev,<br />
ISU)/Ethik/Sport/Kunst: voraussichtlich Anfang Juni 2013 (nach den<br />
Pfingstferien)<br />
Schriftliche Prüfungen:<br />
Englisch 24.06.2013<br />
Deutsch/Deutsch als Zweitsprache 25.06.2013<br />
Mathematik 26.06.2013<br />
Physik/Chemie/Biologie;<br />
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde 27.06.2013<br />
Muttersprache 21.06.2013<br />
§ 54<br />
Besondere Leistungsfeststellung: Fächer, Form,<br />
Aufgabenstellung,Inhalt und Durchführung<br />
(1) Die besondere Leistungsfeststellung für den qualifizierenden<br />
Abschluss der Mittelschule umfasst<br />
1. für alle teilnehmenden Schüler die Fächer Deutsch, Mathematik und<br />
Arbeit-Wirtschaft-Technik in Verbindung mit einem der gewählten<br />
Fächer Technik, Wirtschaft, Soziales (das Fach, das der Schüler<br />
besucht hat) als Projektprüfung,<br />
2. nach Wahl des Schülers eines der Fächer Englisch, Physik/Chemie/<br />
Biologie oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde,<br />
3. nach Wahl des Schülers eines der Fächer Religionslehre, Ethik,<br />
Sport, Kunsterziehung, Informatik, Kurzschrift, Werken/Textiles<br />
Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der<br />
Schüler als benotetes Fach besucht hat.<br />
(2) 1 Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag ihrer<br />
Erziehungsberechtigten an die Stelle des Faches Englisch das<br />
Fach Muttersprache, wenn das Staatsministerium eine besondere<br />
Leistungsfeststellung in dieser Muttersprache anbietet. 2Für Schüler mit<br />
nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche<br />
Schule besucht haben, tritt auf Antrag ihrer Erziehungsberechtigten<br />
an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache.<br />
3Für Aussiedlerschüler gilt Satz 2 entsprechend.<br />
(4) 1 Die Schüler können sich auch nur in einem oder mehreren der<br />
Fächer Englisch, Sport, Kunsterziehung, Technik, Wirtschaft,<br />
Soziales, Informatik, Kurzschrift und Werken/Textiles Gestalten der<br />
besonderen Leistungsfeststellung unterziehen. 2Die Teilnahme setzt<br />
den Besuch des entsprechenden Fachs voraus.<br />
i<br />
(5) 1 Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch, Mathematik,<br />
Englisch, Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache durch das<br />
Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt.<br />
(6) Die Aufgaben der besonderen Leistungsfeststellung werden im<br />
Rahmen der Lehrpläne der Jahrgangsstufe 9 gestellt.<br />
§ 59<br />
Teilnahme anderer Bewerber, Gleichwertigkeitsanerkennung<br />
(1) 1 An der besonderen Leistungsfeststellung können auch<br />
Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen, die nicht Schülerin<br />
oder Schüler einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/<br />
Mittelschule sind. 2Schülerinnen oder Schüler einer anderen Schule<br />
als einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule<br />
müssen sich jedoch mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden.<br />
(2) 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen den Antrag unter Angabe<br />
der von ihnen gewählten Fächer (jeweils ein Fach nach § 54 Abs. 1<br />
<strong>Nr</strong>. 2 und 3) bis zum 01. März 2013 an der Mittelschule stellen, in<br />
deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. 2Später<br />
eingehende Anträge können nur in begründeten Ausnahmefällen<br />
berücksichtigt werden.<br />
(3) 1 Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden Jahresfortgangsnoten<br />
nicht miteinbezogen. 2Zur Errechnung der Gesamtbewertung wird<br />
die erzielte Notensumme durch den Teiler 9 geteilt.<br />
(5) 1 Für Bewerberinnen und Bewerber, die das Gymnasium, die<br />
Realschule oder die Wirtschaftsschule besuchen, ist eine<br />
Projektprüfung bestehend aus Arbeit-Wirtschaft-Technik und wahlweise<br />
Technik, Wirtschaft, Soziales verpflichtend.<br />
(6) 1 Schülerinnen und Schüler von Berufsschulen und Berufsfachschulen<br />
sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen,<br />
können sich der besonderen Leistungsfeststellung im Fach<br />
Englisch unterziehen; Absatz 2 gilt entsprechend. 2Bewerberinnen und<br />
Bewerber, die mindestens die Gesamtnote 3 erzielt haben, erhalten ein<br />
Zeugnis über den Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den<br />
mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und<br />
für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss.<br />
(7) Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend für Bewerberinnen und Bewerber,<br />
die aufgrund der Gesamtbewertung den qualifizierenden Abschluss<br />
der Mittelschule nicht erhalten.<br />
(8) Über die Gleichwertigkeit von deutschen Schulabschlüssen mit<br />
dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule entscheidet das<br />
Staatsministerium.<br />
gez. Anna Rothe-Thietke, Rektorin<br />
Förderung des außerschulischen Sports –<br />
Vereinspauschale 2013<br />
Auch für das Kalenderjahr 2013 sieht der Freistaat Bayern für Sport- und<br />
Schützenvereine die dem Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV),<br />
dem Bayer. Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband bzw.<br />
dem Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) oder dem Oberpfälzer<br />
Schützenbund angeschlossen sind, eine Finanzhilfe in Form der<br />
Vereinspauschale vor.<br />
Da sich im Jahr 2013 hinsichtlich des Berechnungsverfahrens und der<br />
Antragsformalitäten keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben,<br />
haben alle Vereine die dem BLSV angehören und die Schützenvereine,<br />
die bereits 2011 oder 2012 einen Antrag gestellt haben, entsprechende<br />
Antragsunterlagen für 2013 auf dem Postweg erhalten.<br />
Seit 2006 können auch Vereine, die keine Übungsleiter einsetzen,<br />
grundsätzlich in den Genuss dieser Förderung gelangen, wenn<br />
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So kann z.B. ein Verein schon<br />
mit 50 Mitgliedern unter 27 Jahren förderungsberechtigt sein.<br />
Die Förderung ist an einen förmlichen Antrag gebunden. Dieser muss<br />
für das Kalenderjahr 2013 mit allen Unterlagen (Übungsleiterlizenzen<br />
im Original!) bis spätestens 1. März 2013 dem Landratsamt vorliegen.<br />
Antragsformulare und Auskünfte gibt es beim Landratsamt<br />
Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Zimmer 1.11,<br />
Tel. 06021/394-591 und -291, Telefax 06021/394-993, E-Mail:<br />
schulverwaltung@Lra-ab.bayern.de<br />
Ihre Anzeige erscheint in: ab KW 2/2013 alle 2 Wochen<br />
Größe: 1/16 (90 x 30 mm) Preis: 16,26 € zzgl. MwSt.