Checkliste SEPA MOL - Sparkasse Märkisch-Oderland
Checkliste SEPA MOL - Sparkasse Märkisch-Oderland
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<strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong><br />
Ab 01. Februar 2014 wird <strong>SEPA</strong> (Single Euro Payments Area - einheitlicher Zahlungsverkehrsraum<br />
in Europa) den bisherigen Zahlungsverkehr ersetzen.<br />
Ziel ist es, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmer-Länder zu standardisieren.<br />
Für Bankkunden soll es keine Unterschiede mehr zwischen grenzüberschreitenden<br />
und inländischen Zahlungen geben. Dadurch können Überweisungen, Lastschriften<br />
und Kartenzahlungen in Zukunft einheitlich abgewickelt werden – und zwar schneller,<br />
einfacher und sicherer.<br />
Die wesentlichste Neuerung ist dabei die Verwendung der internationalen<br />
Kontonummer (IBAN) – auch für Zahlungen innerhalb Deutschlands.<br />
In Ihrem Unternehmen müssen Sie dabei viele Prozesse berücksichtigen, die nur mit einem<br />
ausreichenden Vorlauf und guter Planung rechtzeitig und gezielt angepasst werden können.<br />
Damit Sie für die gravierenden Änderungen im Zahlungsverkehr gut gerüstet sind, möchten<br />
Wir Sie auf Ihrem Weg zur Umsetzung der <strong>SEPA</strong>-Bestimmungen in Ihrem Unternehmen<br />
bestmöglich unterstützen.<br />
Als Auszug einige wichtige Punkte, die Sie in diesem Jahr angehen sollten.<br />
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.sparkasse-mol.de/sepa.<br />
Information<br />
Aufgaben erledigt Datum Name<br />
Lesen Sie unsere beigefügte <strong>SEPA</strong>-Broschüre aufmerksam.<br />
Besuchen Sie unsere Homepage www.sparkasse-mol.de/sepa<br />
und nutzen Sie unser vielfältiges Angebot zum Thema <strong>SEPA</strong>:<br />
O detaillierte Informationen<br />
O <strong>SEPA</strong>-FAQs<br />
O weiterführende Links<br />
O <strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong> und Formulare<br />
O <strong>SEPA</strong>-Newsletter<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong> Stand Mai 2013 Irrtümer vorbehalten Seite 1 von 3
Organisatorische Maßnahmen<br />
Aufgaben erledigt Datum Name<br />
Bestimmen Sie zunächst einen oder mehrere <strong>SEPA</strong>-Verantwortliche<br />
– auch als Ansprechpartner für uns und Ihre Kunden<br />
bzw. Dienstleister.<br />
Aktualisieren Sie Ihre Briefbögen für Geschäftskorrespondenz,<br />
Rechnungen usw. (IBAN und BIC bei allen Bankverbindungen).<br />
Passen Sie auch alle anderen Medien an – z. B. Ihre<br />
Homepage.<br />
Ermitteln Sie IBAN und BIC von Lieferanten, Zahlungspflichtigen<br />
usw.<br />
Software<br />
Die von Ihnen genutzte Software (z. B. Buchführung, Faktura, Lohn und Gehalt, ElectronicBanking und<br />
Vereinsverwaltung) muss <strong>SEPA</strong>-fähig sein, weil alle Überweisungen, Lastschriften usw. nur noch mit<br />
IBAN und BIC getätigt werden können – und nur noch im XML-Datenformat.<br />
<strong>SEPA</strong>-Datenformat XML: „XML“ steht für „Extensible Markup Language“ und ist das neue Datenträgerformat<br />
für den Austausch von Zahlungsinformationen.<br />
Finanz-XML-Nachrichten unterliegen der ISO-Norm 20022.<br />
Aufgaben erledigt Datum Name<br />
Ist Ihre ElectronicBanking-Software <strong>SEPA</strong>-fähig?<br />
Die <strong>Sparkasse</strong>n-Produkte StarMoney, StarMoney Business und S-Firm in der jeweils<br />
aktuellen Version sind <strong>SEPA</strong>-fähig. Wenn Sie andere Banking-Software<br />
nutzen, wenden Sie sich ggf. direkt an den Hersteller.<br />
Prüfen Sie die im Einsatz befindliche Software auf <strong>SEPA</strong>-<br />
Fähigkeit und nehmen Sie ggf. Kontakt zum Hersteller/<br />
Dienstleister auf.<br />
Zu prüfen sind zum Beispiel folgende Programme:<br />
o Buchführung<br />
o Lohn und Gehalt<br />
o Vereinsverwaltung<br />
<br />
<br />
<br />
Ist ein Update erforderlich?<br />
Sprechen Sie die Hersteller Ihrer Software an.<br />
Wechseln Sie bei Bedarf rechtzeitig Ihre Software.<br />
Spätestens zum 1. Februar 2014 müssen alle Kontonummern<br />
und Bankleitzahlen Ihrer Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten<br />
etc. in IBAN und BIC konvertiert werden.<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong> Stand Mai 2013 Irrtümer vorbehalten Seite 2 von 3
Lastschriften<br />
Aufgaben erledigt Datum Name<br />
Beantragen Sie als Lastschrifteinreicher frühzeitig Ihre<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer und hinterlegen Sie diese<br />
in den Stammdaten.<br />
Die Gläubiger-ID erhalten Sie kostenfrei bei der Deutschen<br />
Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de.<br />
Das Mitteilungsschreiben „Gläubiger-ID“ der Bundesbank ist im Rahmen der Zulassung<br />
zum <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren der SPK Märkisch-<strong>Oderland</strong> vorzulegen.<br />
Ersetzen Sie das Formular „Einzugsermächtigung“ ab sofort<br />
durch das Kombi-Mandat, das auch die neuen <strong>SEPA</strong>-<br />
Voraussetzungen erfüllt.<br />
Ein Muster finden Sie unter www.sparkasse-mol.de/sepa.<br />
Bauen Sie eine Mandatsverwaltung auf.<br />
Legen Sie eine Logik fest für die Erteilung neuer Mandate<br />
(z. B. vertrags- oder kundenbezogen) und die Vergabe der<br />
eindeutigen Mandatsreferenz (z. B. Kundennummer, Name,<br />
Mitgliedsnummer oder Kassenzeichen).<br />
Beachten Sie dabei, dass die Mandatsreferenz aus maximal 35<br />
Stellen bestehen darf, die Sie mit Buchstaben und Zahlen sowie<br />
folgenden Sonderzeichen füllen können: 0-9 A-Z a-z : ? , - ( + . )<br />
/ .<br />
Somit sind beispielsweise Umlaute und Leerzeichen nicht zugelassen.<br />
Im <strong>Sparkasse</strong>n-Produkt S-Firm (aktuelle Version) ist eine Mandatsverwaltung<br />
bereits implementiert.<br />
Werten Sie alle bereits erteilten Einzugsermächtigungen aus.<br />
<br />
<br />
Sind diese unter <strong>SEPA</strong> weiterhin nutzbar?<br />
(u. a. vollständig, in Papierform und unterschrieben)<br />
Sind diese unter <strong>SEPA</strong> nicht mehr nutzbar?<br />
Dann holen Sie neue <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-Mandate<br />
oder sogenannte Kombi-Mandate (für Einzugsermächtigung<br />
und <strong>SEPA</strong>-Lastschrift) ein.<br />
Alternativ können Sie auch andere Zahlverfahren<br />
– z. B. Überweisung – nutzen.<br />
Schließen Sie mit uns eine neue Inkasso-Vereinbarung<br />
für den Einzug von Forderungen per <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ab.<br />
Das Mitteilungsschreiben „Gläubiger-ID“ der Bundesbank ist<br />
beim Abschluss der Vereinbarung der <strong>Sparkasse</strong> vorzulegen.<br />
Vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />
müssen Sie den Zahlungspflichtigen schriftlich per Vorabinformation<br />
(Pre-Notification) über den geplanten Einzug informieren.<br />
Die Vorabinformation ist 14 Kalendertage vor Fälligkeit<br />
durch den Zahlungsempfänger zu versenden und<br />
muss den Fälligkeitstag und den Betrag des nächsten<br />
Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID<br />
und der Mandatsreferenz enthalten<br />
Bei Einreichung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften sind die Einreichungsfristen<br />
vor dem Fälligkeitsdatum zwingend zu beachten.<br />
<br />
Berücksichtigen Sie diese Vorlage-Fristen und passen<br />
Sie die entsprechenden Prozesse in Ihrem Betrieb an.<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong> Stand Mai 2013 Irrtümer vorbehalten Seite 3 von 3