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Checkliste SEPA MOL - Sparkasse Märkisch-Oderland

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Lastschriften<br />

Aufgaben erledigt Datum Name<br />

Beantragen Sie als Lastschrifteinreicher frühzeitig Ihre<br />

Gläubiger-Identifikationsnummer und hinterlegen Sie diese<br />

in den Stammdaten.<br />

Die Gläubiger-ID erhalten Sie kostenfrei bei der Deutschen<br />

Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de.<br />

Das Mitteilungsschreiben „Gläubiger-ID“ der Bundesbank ist im Rahmen der Zulassung<br />

zum <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren der SPK Märkisch-<strong>Oderland</strong> vorzulegen.<br />

Ersetzen Sie das Formular „Einzugsermächtigung“ ab sofort<br />

durch das Kombi-Mandat, das auch die neuen <strong>SEPA</strong>-<br />

Voraussetzungen erfüllt.<br />

Ein Muster finden Sie unter www.sparkasse-mol.de/sepa.<br />

Bauen Sie eine Mandatsverwaltung auf.<br />

Legen Sie eine Logik fest für die Erteilung neuer Mandate<br />

(z. B. vertrags- oder kundenbezogen) und die Vergabe der<br />

eindeutigen Mandatsreferenz (z. B. Kundennummer, Name,<br />

Mitgliedsnummer oder Kassenzeichen).<br />

Beachten Sie dabei, dass die Mandatsreferenz aus maximal 35<br />

Stellen bestehen darf, die Sie mit Buchstaben und Zahlen sowie<br />

folgenden Sonderzeichen füllen können: 0-9 A-Z a-z : ? , - ( + . )<br />

/ .<br />

Somit sind beispielsweise Umlaute und Leerzeichen nicht zugelassen.<br />

Im <strong>Sparkasse</strong>n-Produkt S-Firm (aktuelle Version) ist eine Mandatsverwaltung<br />

bereits implementiert.<br />

Werten Sie alle bereits erteilten Einzugsermächtigungen aus.<br />

<br />

<br />

Sind diese unter <strong>SEPA</strong> weiterhin nutzbar?<br />

(u. a. vollständig, in Papierform und unterschrieben)<br />

Sind diese unter <strong>SEPA</strong> nicht mehr nutzbar?<br />

Dann holen Sie neue <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-Mandate<br />

oder sogenannte Kombi-Mandate (für Einzugsermächtigung<br />

und <strong>SEPA</strong>-Lastschrift) ein.<br />

Alternativ können Sie auch andere Zahlverfahren<br />

– z. B. Überweisung – nutzen.<br />

Schließen Sie mit uns eine neue Inkasso-Vereinbarung<br />

für den Einzug von Forderungen per <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ab.<br />

Das Mitteilungsschreiben „Gläubiger-ID“ der Bundesbank ist<br />

beim Abschluss der Vereinbarung der <strong>Sparkasse</strong> vorzulegen.<br />

Vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />

müssen Sie den Zahlungspflichtigen schriftlich per Vorabinformation<br />

(Pre-Notification) über den geplanten Einzug informieren.<br />

Die Vorabinformation ist 14 Kalendertage vor Fälligkeit<br />

durch den Zahlungsempfänger zu versenden und<br />

muss den Fälligkeitstag und den Betrag des nächsten<br />

Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID<br />

und der Mandatsreferenz enthalten<br />

Bei Einreichung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften sind die Einreichungsfristen<br />

vor dem Fälligkeitsdatum zwingend zu beachten.<br />

<br />

Berücksichtigen Sie diese Vorlage-Fristen und passen<br />

Sie die entsprechenden Prozesse in Ihrem Betrieb an.<br />

<strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong> Stand Mai 2013 Irrtümer vorbehalten Seite 3 von 3

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