Checkliste SEPA MOL - Sparkasse Märkisch-Oderland
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Lastschriften<br />
Aufgaben erledigt Datum Name<br />
Beantragen Sie als Lastschrifteinreicher frühzeitig Ihre<br />
Gläubiger-Identifikationsnummer und hinterlegen Sie diese<br />
in den Stammdaten.<br />
Die Gläubiger-ID erhalten Sie kostenfrei bei der Deutschen<br />
Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de.<br />
Das Mitteilungsschreiben „Gläubiger-ID“ der Bundesbank ist im Rahmen der Zulassung<br />
zum <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren der SPK Märkisch-<strong>Oderland</strong> vorzulegen.<br />
Ersetzen Sie das Formular „Einzugsermächtigung“ ab sofort<br />
durch das Kombi-Mandat, das auch die neuen <strong>SEPA</strong>-<br />
Voraussetzungen erfüllt.<br />
Ein Muster finden Sie unter www.sparkasse-mol.de/sepa.<br />
Bauen Sie eine Mandatsverwaltung auf.<br />
Legen Sie eine Logik fest für die Erteilung neuer Mandate<br />
(z. B. vertrags- oder kundenbezogen) und die Vergabe der<br />
eindeutigen Mandatsreferenz (z. B. Kundennummer, Name,<br />
Mitgliedsnummer oder Kassenzeichen).<br />
Beachten Sie dabei, dass die Mandatsreferenz aus maximal 35<br />
Stellen bestehen darf, die Sie mit Buchstaben und Zahlen sowie<br />
folgenden Sonderzeichen füllen können: 0-9 A-Z a-z : ? , - ( + . )<br />
/ .<br />
Somit sind beispielsweise Umlaute und Leerzeichen nicht zugelassen.<br />
Im <strong>Sparkasse</strong>n-Produkt S-Firm (aktuelle Version) ist eine Mandatsverwaltung<br />
bereits implementiert.<br />
Werten Sie alle bereits erteilten Einzugsermächtigungen aus.<br />
<br />
<br />
Sind diese unter <strong>SEPA</strong> weiterhin nutzbar?<br />
(u. a. vollständig, in Papierform und unterschrieben)<br />
Sind diese unter <strong>SEPA</strong> nicht mehr nutzbar?<br />
Dann holen Sie neue <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-Mandate<br />
oder sogenannte Kombi-Mandate (für Einzugsermächtigung<br />
und <strong>SEPA</strong>-Lastschrift) ein.<br />
Alternativ können Sie auch andere Zahlverfahren<br />
– z. B. Überweisung – nutzen.<br />
Schließen Sie mit uns eine neue Inkasso-Vereinbarung<br />
für den Einzug von Forderungen per <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ab.<br />
Das Mitteilungsschreiben „Gläubiger-ID“ der Bundesbank ist<br />
beim Abschluss der Vereinbarung der <strong>Sparkasse</strong> vorzulegen.<br />
Vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />
müssen Sie den Zahlungspflichtigen schriftlich per Vorabinformation<br />
(Pre-Notification) über den geplanten Einzug informieren.<br />
Die Vorabinformation ist 14 Kalendertage vor Fälligkeit<br />
durch den Zahlungsempfänger zu versenden und<br />
muss den Fälligkeitstag und den Betrag des nächsten<br />
Lastschrifteinzuges unter Angabe der Gläubiger-ID<br />
und der Mandatsreferenz enthalten<br />
Bei Einreichung von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften sind die Einreichungsfristen<br />
vor dem Fälligkeitsdatum zwingend zu beachten.<br />
<br />
Berücksichtigen Sie diese Vorlage-Fristen und passen<br />
Sie die entsprechenden Prozesse in Ihrem Betrieb an.<br />
<strong>SEPA</strong>-<strong>Checkliste</strong> Stand Mai 2013 Irrtümer vorbehalten Seite 3 von 3