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„The Dublin II Regulation – A UNHCR Discussion Paper“

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<strong>II</strong>. EXECUTIVE SUMMARY<br />

Mehr als zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der <strong>Dublin</strong>-<strong>II</strong>-Verordnung und vor der ersten<br />

Bestandsaufnahme ihrer Umsetzung durch die EU-Kommission versucht diese<br />

Studie, einen Einblick in die Funktionsweise des Systems zu vermitteln. Dazu wurden<br />

die Berichte von 104 Personen aus 22 Ländern, die aus erster Hand ihre Erfahrungen<br />

dargestellt haben, zusammengefügt. Basierend auf diesen Untersuchungen gibt<br />

<strong>UNHCR</strong> eine Reihe von Empfehlungen, die dem grundsätzlichen Ziel verpflichtet sind,<br />

den Schutz und das Wohl von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Rahmen des <strong>Dublin</strong><br />

<strong>II</strong>- Systems zu verbessern.<br />

Die <strong>Dublin</strong>-<strong>II</strong>-Verordnung stellt ein System zur Bestimmung der Zuständigkeit für A-<br />

sylverfahren zur Verfügung. Sie enthält keine Mechanismen, die sicherstellen, dass<br />

Verantwortlichkeiten auf gleiche oder ausgeglichene Art und Weise verteilt werden.<br />

<strong>UNHCR</strong> hat wiederholt seine Besorgnis ausgedrückt, dass die Umsetzung von <strong>Dublin</strong><br />

<strong>II</strong> zu einem ernstzunehmenden Ungleichgewicht in der Verteilung von Asylbewerbern<br />

auf die Mitgliedstaaten führen könnte. Insbesondere das Kriterium des illegalen<br />

Grenzübertritts ist möglicherweise geeignet, den Staaten an den EU-Außengrenzen,<br />

vor allem den Staaten an den Ost- und Südgrenzen, unverhältnismäßige Lasten aufzubürden.<br />

Die Auswirkung der <strong>Dublin</strong>-<strong>II</strong>-Verordnung auf die Verteilung der Asylanträge in der<br />

Europäischen Union bedarf weiterer Untersuchung. Die Gesamtzahl der Asylanträge<br />

in der Europäischen Union fiel im Jahr 2005 mit etwa 46% im Vergleich zu 2001<br />

(100%) auf den tiefsten Stand seit 1998. 34 Nach den verläßlichsten Schätzungen, die<br />

<strong>UNHCR</strong> vorliegen, wurde in etwa 15 % der 237,840 Asylanträge, die im Jahre 2005 in<br />

der EU-25 eingereicht wurden, ein Zuständigkeitsbestimmungverfahren gemäß <strong>Dublin</strong><br />

<strong>II</strong> durchgeführt. Es ist möglich, dass die entsprechenden Anträge in zwei oder mehreren<br />

Mitgliedstaaten registriert wurden, was darauf hindeuten könnte, dass eine beachtliche<br />

Anzahl von Asylanträgen in der Statistik doppelt gezählt wurde. Die tatsächliche<br />

Zahl der Antragsteller ist somit niedriger als die oben genannte Zahl.<br />

Es besteht keine Einigkeit darüber, wie eine ‚faire’ Verteilung von Asylanträgen innerhalb<br />

der EU aussehen könnte. Die Zahl der Anträge differiert zwischen den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten erheblich. Im Jahr 2005 wurden die meisten Anträge in Frankreich<br />

eingereicht, gefolgt von Großbritannien, Deutschland, Österreich, Schweden, Belgien<br />

und den Niederlanden. 35 Die Situation stellt sich allerdings ganz anders dar, wenn<br />

man die Zahl der Asylanträge in Relation zur Größe der Bevölkerung des betreffenden<br />

Landes - dies könnte ein Indikator für die Aufnahmekapazität eines Staates sein -<br />

setzt. Legt man diesen Maßstab an, verzeichneten Zypern und Malta 2005 die höchste<br />

Quote von Asylanträgen, gefolgt von Österreich, Schweden, Luxemburg und Belgien.<br />

36 Diese Staaten waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, in denen 2005 pro tausend<br />

Einwohner mehr als ein Asylantrag gestellt wurde. Der Durchschnitt für die EU-<br />

25 lag bei 0,5 Anträgen pro tausend Einwohner.<br />

In Ermangelung umfassender öffentlicher Daten zur Funktionsweise des <strong>Dublin</strong> <strong>II</strong>-<br />

Systems kann sich <strong>UNHCR</strong> lediglich auf Teildaten stützen, die von den Staaten für<br />

die ersten sechs Monate des Jahres 2005 zur Verfügung gestellt und zur Veröffentlichung<br />

freigegeben wurden (siehe Anhang). Leider stellten Frankreich keine und Mal-<br />

34<br />

<strong>UNHCR</strong>, Asylum Levels and and Trends in Industrialized Countries, 2005, verfügbar unter www.unhcr.org.<br />

35<br />

Ebd. S. 9.<br />

36<br />

Ebd. Die Zahl der Asylanträge pro 1000 Einwohner stellte sich 2005 wie folgt dar: Zypern: 9,3; Malta: 2,9; Österreich: 2,7;<br />

Schweden: 1,9; Luxemburg: 1,7; Belgien: 1,5.<br />

8<br />

The UN Refugee Agency L'Agence des Nations Unies pour les réfugiés

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