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Gemeinde Obersiggenthal

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5 Geschützte Bauten<br />

Von den im Kurzinventar des Kantons Aargau als schützenswert umschriebenen Bauten, die<br />

noch nicht unter kommunalem Schutz stehen, sollen fünf Bauten neu unter Schutz gestellt werden.<br />

Weitere acht Bauten werden nicht unter kommunalen Schutz gestellt. Ein unter Schutz stehendes<br />

Gebäude wird aus dem Schutz entlassen.<br />

− Neu unter Schutz gestellt werden: Bauernhaus Landstrasse 224; Bauernhaus Tromsberg 50;<br />

Wohnhaus Ringstrasse 15; Giesserei Oederlin, Landstrasse 1 und Bauernhaus Stockackerstrasse<br />

4.<br />

− Nicht unter Schutz gestellt werden: Bauernhaus Feldstrasse 22; Gasthaus "drei Sterne",<br />

Landstrasse 79; Pfarreisaal (ehemalig kath. Kirche), Birkenstrasse ; Röm.-kath. Pfarrkirche, Birkenstrasse<br />

2; Fabrikareal West Oederlin, Landstrasse 1; Neubau Nord Oederlin, Landstrasse<br />

2b; ehemaliges Wohlfahrtshaus Oederlin, Landstrasse 4 und Einfamilienhaus Höhenweg 13.<br />

Der Verzicht erfolgt primär, weil es sich um neuere Bauten ohne herausragende architektonische<br />

oder ortsbildende Wirkung handelt. Diese Bauten werden aber in das kommunale "Verzeichnis<br />

neuerer, erhaltenswerter Bauten" aus dem Jahre 2003 aufgenommen.<br />

− Die Alte Post Kirchdorf, Hirschengasse 2, wird aus dem Schutz entlassen. Die Begründung ist,<br />

dass nach dem Umbau 1985 wesentliche Teile der Gebäudehülle neu erstellt wurden. Hinzu<br />

kommt, dass das Gebäudevolumen als solches durch die Dorfschutzzone hinsichtlich der<br />

ortsbildenden Erhaltung geschützt ist.<br />

6 Hochwasserschutz<br />

Die Gefahrenkarte Hochwasser, Teilprojekt Limmattal, im Frühjahr 2011 durch das Departement<br />

Baum, Verkehr und Umwelt, wurde in die allgemeine Nutzungsplanung integriert. Diese Arbeit<br />

war nicht im ursprünglich vom Einwohnerrat am 19. März 2009 genehmigten Kredit enthalten.<br />

Am 17. Januar 2011 genehmigte der <strong>Gemeinde</strong>rat aber einen Mehraufwand von 2'700 Franken.

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