Gemeinde Obersiggenthal
Gemeinde Obersiggenthal
Gemeinde Obersiggenthal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 3<br />
5 Geschützte Bauten<br />
Von den im Kurzinventar des Kantons Aargau als schützenswert umschriebenen Bauten, die<br />
noch nicht unter kommunalem Schutz stehen, sollen fünf Bauten neu unter Schutz gestellt werden.<br />
Weitere acht Bauten werden nicht unter kommunalen Schutz gestellt. Ein unter Schutz stehendes<br />
Gebäude wird aus dem Schutz entlassen.<br />
− Neu unter Schutz gestellt werden: Bauernhaus Landstrasse 224; Bauernhaus Tromsberg 50;<br />
Wohnhaus Ringstrasse 15; Giesserei Oederlin, Landstrasse 1 und Bauernhaus Stockackerstrasse<br />
4.<br />
− Nicht unter Schutz gestellt werden: Bauernhaus Feldstrasse 22; Gasthaus "drei Sterne",<br />
Landstrasse 79; Pfarreisaal (ehemalig kath. Kirche), Birkenstrasse ; Röm.-kath. Pfarrkirche, Birkenstrasse<br />
2; Fabrikareal West Oederlin, Landstrasse 1; Neubau Nord Oederlin, Landstrasse<br />
2b; ehemaliges Wohlfahrtshaus Oederlin, Landstrasse 4 und Einfamilienhaus Höhenweg 13.<br />
Der Verzicht erfolgt primär, weil es sich um neuere Bauten ohne herausragende architektonische<br />
oder ortsbildende Wirkung handelt. Diese Bauten werden aber in das kommunale "Verzeichnis<br />
neuerer, erhaltenswerter Bauten" aus dem Jahre 2003 aufgenommen.<br />
− Die Alte Post Kirchdorf, Hirschengasse 2, wird aus dem Schutz entlassen. Die Begründung ist,<br />
dass nach dem Umbau 1985 wesentliche Teile der Gebäudehülle neu erstellt wurden. Hinzu<br />
kommt, dass das Gebäudevolumen als solches durch die Dorfschutzzone hinsichtlich der<br />
ortsbildenden Erhaltung geschützt ist.<br />
6 Hochwasserschutz<br />
Die Gefahrenkarte Hochwasser, Teilprojekt Limmattal, im Frühjahr 2011 durch das Departement<br />
Baum, Verkehr und Umwelt, wurde in die allgemeine Nutzungsplanung integriert. Diese Arbeit<br />
war nicht im ursprünglich vom Einwohnerrat am 19. März 2009 genehmigten Kredit enthalten.<br />
Am 17. Januar 2011 genehmigte der <strong>Gemeinde</strong>rat aber einen Mehraufwand von 2'700 Franken.