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ne mitgeteilt handeln Sicherun sächlich Marktan ... - Bundeskartellamt

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BUNDESKARTELLAMT<br />

1. BESCHLUSSABTEILUNG<br />

B 1 - 190/08<br />

Beschluss<br />

In dem Verwaltungsverfahren B1 - 26820 - 190/08<br />

1. Strabag SE, Villach (Österreich),<br />

2. Ilbau Liegenschaftsverwaltung GmbH, Dahlwitz-Hoppegarten,<br />

Für die Veröffentlichung bestimmt<br />

Fusionsverfahren<br />

Verfügung gemäß § 40 Abs. 2 GWB<br />

3. Familie Hermann Kirch<strong>ne</strong>r Beteiligungs-GmbH & Co. KG, Bad Hersfeld,<br />

4. Kirch<strong>ne</strong>r Holding GmbH, Bad Hersfeld,<br />

– Verfahrensbevollmächtigter zu 1. bis 4.:<br />

Dr. Harald Soldierer<br />

CLS Construction Legal Services GmbH<br />

Siegburger Straße 241<br />

50679 Köln –<br />

– Beteiligte –<br />

5. MKW Mitteldeutsche Hartstein- Kies- und Mischwerke GmbH, Naumburg,<br />

6. Mitteldeutsche Hartstein-Industrie AG, Hanau,<br />

– Verfahrensbevollmächtigter zu 5. und 6.:<br />

Dr. Jürgen Beninca<br />

Morgan, Lewis & Bockius LLP<br />

Guiollettstraße 54<br />

60325 Frankfurt am Main –<br />

– Beigelade<strong>ne</strong> –<br />

wegen Prüfung ei<strong>ne</strong>s Zusammenschlussvorhabens nach § 36 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(GWB) hat die 1. Beschlussabteilung des <strong>Bundeskartellamt</strong>es<br />

am 25. September 2008 beschlossen:


- 2 -<br />

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben wird mit folgenden Auflagen freigegeben:<br />

A. Veräußerungsauflagen<br />

Den Beteiligten zu 1. („Strabag“) und 2. („Ilbau“) wird aufgegeben:<br />

I.<br />

1. Veräußerung der Beteiligung der Beteiligten zu 4. („Kirch<strong>ne</strong>r“) an der Mitteldeutsche<br />

Asphalt Industrie Thüringen GmbH („MAIT“), Vacha, derzeit in Höhe von 33,33 %, an<br />

ei<strong>ne</strong>n oder beide Mitgesellschafter oder ei<strong>ne</strong>n anderen unabhängigen Erwerber in<strong>ne</strong>rhalb<br />

der Veräußerungsfrist nach B.7. Sollte ei<strong>ne</strong> solche Veräußerung bis dahin nicht<br />

erfolgen kön<strong>ne</strong>n, ist der Gesellschaftsvertrag fristgerecht mit Wirkung zum [...] zu kündigen.<br />

2. Auflösung der Verflechtung zwischen der Strabag-Gruppe und der Werhahn-Gruppe<br />

über das Asphaltmischwerk der Straßenbau Thüringen GmbH („SBT“), Gotha, in<strong>ne</strong>rhalb<br />

der Veräußerungsfrist nach B.7., indem Strabag sämtliche Maßnahmen ergreift,<br />

um entweder ei<strong>ne</strong> Veräußerung der Asphaltmischanlage Gotha an den Mitgesellschafter<br />

der SBT oder an ei<strong>ne</strong>n unabhängigen Erwerber zu erreichen oder andernfalls das<br />

Mischwerk selbst oder von ei<strong>ne</strong>m mit Strabag verbunde<strong>ne</strong>n Unter<strong>ne</strong>hmen zu erwerben.<br />

Im letzten Fall hat Strabag in<strong>ne</strong>rhalb der ersten Veräußerungsfrist gem. Abschnitt<br />

B.7. sicherzustellen, dass der Vertrieb des Asphaltmischguts entweder durch Strabag<br />

oder ein von Werhahn unabhängiges Unter<strong>ne</strong>hmen i.S.d. Abschnitts B.1. erfolgt.<br />

B. Allgemei<strong>ne</strong> Bedingungen für die Erfüllung der Veräußerungsauflagen<br />

Bestimmungen zum „Unabhängigen Erwerber“<br />

1. Bei den oben genannten unabhängigen Erwerbern muss es sich jeweils um ein Unter<strong>ne</strong>hmen<br />

<strong>handeln</strong>, an dem die Beteiligte zu 1. („Strabag“) einschließlich mit ihr im<br />

Sin<strong>ne</strong> des § 36 Abs. 2 GWB verbunde<strong>ne</strong>r Unter<strong>ne</strong>hmen zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />

weder perso<strong>ne</strong>ll noch durch Kapitalbeteiligung (gleich in welcher Höhe) beteiligt<br />

ist und auf das sie kei<strong>ne</strong>n wettbewerblich erheblichen Einfluss ausüben kann. Der Erwerber<br />

darf auch nicht auf sonstige Weise, beispielsweise durch vertragliche Absprachen,<br />

die ein Handeln auf Rechnung ei<strong>ne</strong>s der Zusammenschlussbeteiligten ermöglichen,<br />

mit der Strabag verbunden sein.


- 3 -<br />

2. Erwerber muss ein Unter<strong>ne</strong>hmen sein, das aufgrund nachgewiese<strong>ne</strong>r unter<strong>ne</strong>hmeri-<br />

schen Interessen die Fähigkeit und die Absicht hat, das erworbe<strong>ne</strong> Unter<strong>ne</strong>hmen /<br />

das erworbe<strong>ne</strong> Asphaltmischgutwerk als Wettbewerber im betroffe<strong>ne</strong>n Regionalmarkt<br />

für Asphaltmischgut zu erhalten. Weiterhin darf der Erwerb prima facie nicht die Ent-<br />

stehung oder Verstärkung ei<strong>ne</strong>r marktbeherrschenden Stellung erwarten lassen. Ei<strong>ne</strong><br />

etwaige Pflicht zur Anmeldung des Erwerbs bei den zuständigen Kartellbehörden<br />

bleibt hiervon unberührt.<br />

3. Der Erwerber bedarf der vorherigen Zustimmung des <strong>Bundeskartellamt</strong>es, die bei<br />

Vorliegen der Voraussetzungen gemäß B.1. und 2. erteilt wird. Die Zustimmung er-<br />

setzt nicht ei<strong>ne</strong> gegebe<strong>ne</strong>nfalls nach dem GWB erforderliche Freigabe.<br />

4. Die Auflage wird als erfüllt angesehen, sobald die Strabag dem <strong>Bundeskartellamt</strong> ei-<br />

<strong>ne</strong>n Nachweis über den Vollzug der Veräußerung bzw. bei A.2. auch des Erwerbs<br />

vorgelegt hat.<br />

Berichtspflichten<br />

5. Strabag wird aufgegeben, das <strong>Bundeskartellamt</strong> zum 15. jeden Monats nach Zustel-<br />

lung dieses Beschlusses schriftlich unter Nennung des Gesprächspart<strong>ne</strong>rs mit Namen<br />

und Kontaktadresse über Zeitpunkt und Inhalt sowie Ergebnis ihrer Kontakte mit ei-<br />

<strong>ne</strong>m oder mehreren Kaufinteressierten für die weiter zu veräußernden Vermögens-<br />

werte und Beteiligungen zu unterrichten. Strabag wird dem <strong>Bundeskartellamt</strong> regel-<br />

mäßig über den Fortgang der Gespräche berichten.<br />

Der Veräußerungsvertrag<br />

6. Der Veräußerungsvertrag ist unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung<br />

des <strong>Bundeskartellamt</strong>es abzuschließen. Sobald Strabag ei<strong>ne</strong> Vereinbarung mit ei<strong>ne</strong>m<br />

Interessenten getroffen hat, hat Strabag dem <strong>Bundeskartellamt</strong> ei<strong>ne</strong>n begründeten<br />

Vorschlag zu unterbreiten, in welchem insbesondere dargelegt wird, dass der vorge-<br />

schlage<strong>ne</strong> Erwerber den in B.1. und B.2. dargelegten Anforderungen entspricht. Dem<br />

Vorschlag ist ei<strong>ne</strong> Kopie der endgültigen Version des Kaufvertrages beizufügen.


Fristen<br />

Erste Veräußerungsfrist<br />

- 4 -<br />

7. Die Veräußerungsverpflichtungen und sonstigen Nebenbestimmungen muss die Stra-<br />

bag in<strong>ne</strong>rhalb ei<strong>ne</strong>r Frist von [...] Monaten nach Zustellung dieses Beschlusses, spä-<br />

testens am [...] erfüllt haben.<br />

Verlängerte Veräußerungsfrist<br />

8. Gelingt es der Strabag nicht, den Veräußerungsverpflichtungen in<strong>ne</strong>rhalb der ersten<br />

Veräußerungsfrist nachzukommen, ist ein Veräußerungstreuhänder einzusetzen. Die-<br />

ser hat die Veräußerung gemäß Abschnitt A.2. in<strong>ne</strong>rhalb ei<strong>ne</strong>r Frist von [...] Monaten<br />

nach Ablauf der ersten Veräußerungsfrist vorzu<strong>ne</strong>hmen und die Veräußerung gemäß<br />

Abschnitt A.1. spätestens bis zum [...].<br />

<strong>Sicherun</strong>gstreuhänder<br />

9. Strabag wird aufgegeben, unverzüglich ei<strong>ne</strong>n unabhängigen und sachkundigen Si-<br />

cherungstreuhänder einzusetzen, der die Aufgabe hat, die Erfüllung der unter Ab-<br />

schnitt A.1. und B.1.-6. aufgeführten Pflichten für Strabag und Kirch<strong>ne</strong>r durchzufüh-<br />

ren. Der <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder muss von Strabag unabhängig und frei von aktuellen<br />

oder potentiellen Interessenkonflikten sein und die notwendige Qualifikation für sei<strong>ne</strong><br />

Aufgabe besitzen. Strabag trägt die Kosten des <strong>Sicherun</strong>gstreuhänders.<br />

10. Die Einsetzung des Treuhänders sowie der Treuhändervertrag bedürfen der vorheri-<br />

gen Zustimmung der Beschlussabteilung. Strabag legt der Beschlussabteilung in<strong>ne</strong>r-<br />

halb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses, spätestens bis zum<br />

15.10.2008 ei<strong>ne</strong> Liste mit mindestens drei Vorschlägen für das Amt des <strong>Sicherun</strong>gstreuhänders<br />

unter Beifügung des zugrundeliegenden Treuhändervertrages vor. Sollte<br />

die Beschlussabteilung den vorgeschlage<strong>ne</strong>n Kandidaten und / oder den Treuhändervertrag<br />

ableh<strong>ne</strong>n, wird Strabag in<strong>ne</strong>rhalb ei<strong>ne</strong>r weiteren Woche nach Zugang der ableh<strong>ne</strong>nden<br />

Entscheidung der Beschlussabteilung mindestens zwei weitere Vorschläge<br />

und / oder ei<strong>ne</strong> nach den Anregungen der Beschlussabteilung geänderte Fassung<br />

des Treuhändervertrages einreichen. Sollten auch diese Vorschläge kei<strong>ne</strong> Zustimmung<br />

finden, setzt Strabag ei<strong>ne</strong>n von der Beschlussabteilung benannten Treuhänder<br />

ein und / oder verwendet ei<strong>ne</strong>n von der Beschlussabteilung verfassten Vertrag.


- 5 -<br />

11. Strabag wird nach Freigabe des Zusammenschlusses bis zur Einsetzung des Siche-<br />

rungstreuhänders kei<strong>ne</strong>rlei Gesellschaftsrechte in der MAIT mehr ausüben und insbe-<br />

sondere auch von Informationsrechten gegenüber den Mitgesellschaftern oder der<br />

Gesellschaft kei<strong>ne</strong>n Gebrauch machen.<br />

12. Der <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder hat bis zur Erfüllung der Veräußerungsverpflichtung ge-<br />

mäß Abschnitt A.1. bzw. bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung des Gesell-<br />

schaftsvertrags, im Sin<strong>ne</strong> von Abschnitt B.1.-6. dafür zu sorgen, dass die MAIT rechtlich<br />

und wirtschaftlich getrennt von Strabag und Kirch<strong>ne</strong>r und den mit ih<strong>ne</strong>n verbunde<strong>ne</strong>n<br />

Unter<strong>ne</strong>hmen geführt wird. Der <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder wird darüber hinaus für<br />

Strabag alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Geschäftsgeheimnisse,<br />

Know-how, kaufmännische Informatio<strong>ne</strong>n oder andere vertrauliche<br />

oder schützenswerte Informatio<strong>ne</strong>n in Bezug auf die MAIT nicht an Strabag einschließlich<br />

der mit ih<strong>ne</strong>n verbunde<strong>ne</strong>n Unter<strong>ne</strong>hmen weitergegeben werden, es sei<br />

denn, die Weitergabe der Informatio<strong>ne</strong>n ist zur Erfüllung der Veräußerungsverpflichtung<br />

oder zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten erforderlich.<br />

13. Der <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder schlägt als Vertreter von Strabag unmittelbar nach Aufnahme<br />

sei<strong>ne</strong>s Mandats in ei<strong>ne</strong>m ersten Bericht an die Beschlussabteilung ei<strong>ne</strong>n detaillierten<br />

Arbeitsplan vor, aus welchem hervorgeht, durch welche Maßnahmen er beabsichtigt,<br />

die sich aus diesen Nebenbestimmungen ergebenden Aufgaben für Strabag<br />

zu erfüllen.<br />

Der <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder<br />

- wird als Vertreter von Strabag der Beschlussabteilung alle drei Monate oder auf<br />

Anforderung der Beschlussabteilung ei<strong>ne</strong>n schriftlichen Bericht über den Stand<br />

der Umsetzung und Einhaltung der unter B. genannten Verpflichtungen und den<br />

Fortgang des Veräußerungsprozesses vorlegen;<br />

- beaufsichtigt und unterstützt gemeinsam mit den Mitgesellschaftern die laufende<br />

Geschäftsführung hinsichtlich der Sicherstellung der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit,<br />

der unter<strong>ne</strong>hmerischen Werthaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit der<br />

MAIT und legt gemeinsam mit den Mitgesellschaftern und der Geschäftsführung<br />

die notwendigen Maßnahmen fest;<br />

- unterstützt und kontrolliert den Gang des Veräußerungsprozesses;


- 6 -<br />

- wird als Vertreter von Strabag der Beschlussabteilung unverzüglich nach Ablauf<br />

sei<strong>ne</strong>s Mandats bzw. nach dem Vollzug der Veräußerung ei<strong>ne</strong>n abschließenden<br />

Bericht über die Einhaltung und Umsetzung der sich aus den Nebenbestimmun-<br />

gen ergebenden Verpflichtungen vorlegen.<br />

14. Strabag veranlasst, dass Kirch<strong>ne</strong>r dem <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder jegliche zweckdienliche<br />

Zusammenarbeit, Unterstützung und Informatio<strong>ne</strong>n zukommen lässt, die dieser zur<br />

Erfüllung sei<strong>ne</strong>r Aufgaben benötigt. Strabag stellt sicher, dass dem <strong>Sicherun</strong>gstreu-<br />

händer Zugang zu allen Büchern, Aufzeichnungen, Unterlagen, Mitarbeitern, Einrich-<br />

tungen, Standorten und technischen Informatio<strong>ne</strong>n von Kirch<strong>ne</strong>r und der MAIT ge-<br />

währt werden, die für die Erfüllung sei<strong>ne</strong>s Mandats erforderlich sind.<br />

15. Strabag überträgt dem <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder die unabhängige Wahr<strong>ne</strong>hmung sämtli-<br />

cher ihr und den mit ihr verbunde<strong>ne</strong>n Unter<strong>ne</strong>hmen zustehenden Gesellschafterrechte<br />

an der MAIT, einschließlich aller damit verbunde<strong>ne</strong>n Kontroll-, Weisungs- und Stimm-<br />

rechte, mit Ausnahme des Anspruchs auf Gewinnausschüttung und des Veräußerungsrechts.<br />

16. Die Beschlussabteilung kann dem <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder als Vertreter von Strabag<br />

Anweisungen erteilen, um die Einhaltung der Nebenbestimmungen sicherzustellen.<br />

Kommt der <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder diesen Anweisungen nicht nach oder verletzt er<br />

sonst die ihm als Vertreter von Strabag obliegenden Pflichten vorsätzlich oder grob<br />

fahrlässig, kann die Beschlussabteilung der Strabag aufgeben, diesen durch ei<strong>ne</strong>n<br />

anderen <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder zu ersetzen.<br />

17. Das <strong>Bundeskartellamt</strong> haftet nicht für evtl. Schäden, die der <strong>Sicherun</strong>gstreuhänder<br />

oder ei<strong>ne</strong>r sei<strong>ne</strong>r Mitarbeiter verursachen.<br />

Einsetzung ei<strong>ne</strong>s Veräußerungstreuhänders<br />

18. Für den Fall, dass Strabag die sich aus A.1. ergebende Veräußerungsverpflichtung<br />

nicht in<strong>ne</strong>rhalb der ersten Veräußerungsfrist gem. Abschnitt B.7. erfüllt, wird Strabag<br />

unmittelbar nach Ablauf dieser Frist ei<strong>ne</strong>n Veräußerungstreuhänder zur Vorbereitung<br />

und Durchführung der Veräußerung der Anteile an der MAIT bestellen. Als Veräußerungstreuhänder<br />

kann auch die Person des <strong>Sicherun</strong>gstreuhänders bestellt werden.<br />

Die Kündigung des Gesellschaftsvertrages steht ei<strong>ne</strong>r Veräußerung der Beteiligung<br />

gem. Abschnitt A.1. durch den Veräußerungstreuhänder nicht entgegen.


- 7 -<br />

19. Für den Fall, dass Strabag die sich aus A.2. ergebende Veräußerungsverpflichtung<br />

nicht in<strong>ne</strong>rhalb der ersten Veräußerungsfrist nach Abschnitt B.7. erfüllt bzw. nicht in-<br />

<strong>ne</strong>rhalb der ersten Veräußerungsfrist alleinige Eigentümerin des Mischwerks wird,<br />

wird Strabag unmittelbar nach Ablauf dieser Frist ei<strong>ne</strong>n Veräußerungstreuhänder zur<br />

Vorbereitung und Durchführung der Veräußerung der Eigentumsanteile an dem As-<br />

phaltmischwerk der SBT bestellen.<br />

20. Der Veräußerungstreuhänder ist ermächtigt, den Verkauf gem. A.1. und A.2. für<br />

Rechnung von Strabag nach ordnungsgemäßen Grundsätzen, weisungsfrei, best-<br />

möglich und oh<strong>ne</strong> Bindung an ei<strong>ne</strong>n Mindestpreis in<strong>ne</strong>rhalb der verlängerten Veräu-<br />

ßerungsfrist gem. Abschnitt B.8. durchzuführen.<br />

21. Die Bestimmungen des Abschnitts B.9.-17. gelten für den Veräußerungstreuhänder<br />

sinngemäß.<br />

Rückkaufverbot<br />

22. Um den strukturellen Effekt der Veräußerungsverpflichtung zu A.1. zu erhalten, wird<br />

Strabag einschließlich verbunde<strong>ne</strong>r Unter<strong>ne</strong>hmen aufgegeben, für ei<strong>ne</strong>n Zeitraum von<br />

fünf Jahren nach Vollzug der Veräußerung kei<strong>ne</strong>n direkten oder indirekten Einfluss<br />

auf die veräußerten Beteiligungen gem. A.1. zu erwerben.<br />

23. Um den strukturellen Effekt der Veräußerungsverpflichtung zu A.2. zu erhalten, wird<br />

Strabag einschließlich verbunde<strong>ne</strong>r Unter<strong>ne</strong>hmen aufgegeben, für ei<strong>ne</strong>n Zeitraum von<br />

fünf Jahren nach Vollzug der Veräußerung kei<strong>ne</strong>n direkten oder indirekten Einfluss<br />

auf die veräußerten Miteigentumsanteile gem. A.2. zu erwerben. Sollte Strabag das<br />

Asphaltmischwerk selbst erwerben, ist es Strabag einschließlich verbunde<strong>ne</strong>r Unter-<br />

<strong>ne</strong>hmen untersagt, in<strong>ne</strong>rhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb ei<strong>ne</strong>m mit der<br />

Werhahn-Gruppe verbunde<strong>ne</strong>n Unter<strong>ne</strong>hmen ei<strong>ne</strong> Kontrolle vermittelnde Beteiligung<br />

an ei<strong>ne</strong>r Betreibergesellschaft und Vertriebsgesellschaft des Mischwerks einzuräumen.<br />

24. Strabag wird zudem sämtliche Maßnahmen ergreifen, um ei<strong>ne</strong> Verpachtung des<br />

Mischwerksgrundstücks in Gotha, das in Dritteigentum steht, an den jeweiligen<br />

Mischwerkseigentümer nach der Veräußerung der Mischanlage langfristig (jedenfalls<br />

bis Ende 2015 mit ei<strong>ne</strong>r Verlängerungsoption von fünf Jahren) oh<strong>ne</strong> Einflussnahmemöglichkeit<br />

des jeweils anderen Mitgesellschafters der SBT sicherzustellen.


Pflichtbindung<br />

- 8 -<br />

25. Strabag hat die ihr im Rahmen dieser Auflage auferlegten Pflichten selbst oder durch<br />

geeig<strong>ne</strong>te Weisungen, Unterlassungen von Weisungen oder sonstige Maßnahmen<br />

gegenüber den mit ihr verbunde<strong>ne</strong>n Unter<strong>ne</strong>hmen zu erfüllen.<br />

[Gebühr]<br />

I. Verfahrensverlauf<br />

II.<br />

Gründe<br />

1. Die Beteiligte zu 1. („Strabag“) hat mit Schreiben vom 25.07.2008 bei der Europäischen<br />

Kommission folgendes Zusammenschlussvorhaben angemeldet: Strabag beabsichtigt,<br />

mittelbar 80 % der Geschäftsanteile und damit alleinige Kontrolle an der<br />

Beteiligten zu 4. („Kirch<strong>ne</strong>r“), zu erwerben. Veräußerer ist die Beteiligte zu 3. („Fam.<br />

Kirch<strong>ne</strong>r“). Die Beteiligte zu 2. („Ilbau“) ist ei<strong>ne</strong> 100 %ige Tochtergesellschaft der<br />

Strabag und unmittelbare Erwerberin der Anteile.<br />

2. Die Europäische Kommission hat den Zusammenschluss am 15.09.2008 nach Art. 6<br />

Abs. 1 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unter<strong>ne</strong>hmenszusammenschlüssen<br />

(Fusionskontrollverordnung - FKVO) für vereinbar<br />

mit dem Gemeinsamen Markt erklärt (vgl. Entscheidung COMP/M.5200 Strabag<br />

/ Kirch<strong>ne</strong>r). Sie stellte fest, dass sich die Aktivitäten der Zusammenschlussbeteiligten<br />

im Bereich Straßenbau in Deutschland, Österreich und in Polen und in den Bereichen<br />

Hoch- und Tiefbau, Projektentwicklung sowie im Baustoffmarkt für gebroche<strong>ne</strong>n<br />

Naturstein in Deutschland übersch<strong>ne</strong>iden. Aufgrund der geringen <strong>Marktan</strong>teilsadditio<strong>ne</strong>n<br />

führt das Zusammenschlussvorhaben in diesen Bereichen nicht zu wettbewerbsrechtlichen<br />

Bedenken.<br />

3. Auf den Antrag des <strong>Bundeskartellamt</strong>es, der am 13.08.2008 im Einver<strong>ne</strong>hmen mit<br />

dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gestellt wurde, verwies die<br />

Europäische Kommission am 15.09.2008 gem. Art. 9 FKVO die Sache COMP/M.5200<br />

Strabag / Kirch<strong>ne</strong>r hinsichtlich des Regionalmarktes Erfurt für Asphaltmischgut an das


- 9 -<br />

<strong>Bundeskartellamt</strong>. Der von der Kommission verwendete Begriff „Regionalmarkt Erfurt“<br />

umfasst alle Asphaltmischgutaktivitäten der Kirch<strong>ne</strong>r.<br />

4. Mit Schreiben vom 22.09.2008 hat die Beschlussabteilung dem Verfahrensbevollmächtigten<br />

gem. § 40 Abs. 1 GWB <strong>mitgeteilt</strong>, dass sie in die Prüfung des Zusammenschlusses<br />

(Hauptprüfverfahren) eingetreten ist.<br />

5. Das <strong>Bundeskartellamt</strong> hat ei<strong>ne</strong>n räumlich fast deckungsgleichen Markt für Asphaltmischgut<br />

in der Region Erfurt kürzlich in ei<strong>ne</strong>m Hauptprüfverfahren untersucht, das ein<br />

Zusammenschlussvorhaben von Tochterunter<strong>ne</strong>hmen der am vorliegenden Zusammenschlussvorhaben<br />

beteiligten Unter<strong>ne</strong>hmen betraf (Anteils- und Kontrollerwerb an der<br />

TAM durch die Strabag-Tochter DA, Az.: B1-68/08). Dieses Hauptprüfverfahren wurde<br />

im Hinblick auf das vorliegende Zusammenschlussvorhaben durch Rücknahme der Anmeldung<br />

beendet. Da sich die räumlich relevanten Märkte in beiden Fällen - dem im<br />

Verfahren B1-68/08 geprüften und dem nun von der Europäischen Kommission teilverwiese<strong>ne</strong>n<br />

Fall - in weiten Teilen decken, sind die bei der Marktuntersuchung des <strong>Bundeskartellamt</strong>s<br />

gewon<strong>ne</strong><strong>ne</strong>n Erkenntnisse auch für das vorliegende Zusammenschlussvorhaben<br />

relevant. Die Akte zum Verfahren B1-68/08 wurde daher beigezogen.<br />

6. Schon vor Eingang der Teilverweisung beim <strong>Bundeskartellamt</strong> sind die Zusammenschlussbeteiligten<br />

an die Beschlussabteilung herangetreten und haben dargelegt, dass<br />

ih<strong>ne</strong>n wegen [...] an ei<strong>ne</strong>m sch<strong>ne</strong>llen Vollzug gelegen ist. Aufgrund der im Verfahren<br />

B1-68/08 bereits erfolgten umfangreichen Prüfung des Regionalmarktes um die Zielwerke<br />

Kölleda, Kühnhausen und Vieselbach konnte kurzfristig oh<strong>ne</strong> weitere vertiefte Ermittlungen<br />

entschieden werden, dass ei<strong>ne</strong> Freigabe unter den im Tenor genannten Auflagen<br />

erfolgen kann. Andernfalls hätte es ei<strong>ne</strong>r Befreiung vom Vollzugsverbot gem. § 41<br />

Abs. 2 GWB bedurft, die ebenfalls nur mit im Wesentlichen inhaltsgleichen Nebenbestimmungen<br />

zur <strong>Sicherun</strong>gstreuhand hätte erteilt werden kön<strong>ne</strong>n.<br />

7. Zuletzt mit Schreiben vom 22.09.2008 haben die Zusammenschlussbeteiligten Auflagenvorschläge<br />

vorgelegt.<br />

8. Mit Schreiben vom 24.09.2008 haben die Beteiligten zu 5. und 6. („MKW“ und „MHI<br />

AG“) ei<strong>ne</strong>n Beiladungsantrag gestellt. Mit Beschluss vom 24.09.2008 hat die Beschlussabteilung<br />

die Beteiligten zu 5. und 6. zu dem Verfahren beigeladen. Die Zusammenschlussbeteiligten<br />

haben der Beiladung nicht widersprochen. Den Beigelade<strong>ne</strong>n<br />

wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Auflagen gegeben. Sie haben nicht<br />

Stellung genommen.


- 10 -<br />

9. Die Beschlussabteilung hat den Zusammenschlussbeteiligten am 24.09.2008 gemäß<br />

Art. 9 Abs. 6 FKVO das Ergebnis der vorläufigen wettbewerblichen Prüfung und der<br />

gegebe<strong>ne</strong>nfalls beabsichtigten Maßnahmen <strong>mitgeteilt</strong>. Den Beteiligten wurde Gele-<br />

genheit gegeben, zu den Erwägungen der Beschlussabteilung bis zum 25.09.2008<br />

Stellung zu <strong>ne</strong>hmen. Sie haben nicht widersprochen.<br />

II. Die beteiligten Unter<strong>ne</strong>hmen<br />

10. Die Erwerberin Strabag ist Obergesellschaft des international tätigen Strabag-<br />

Konzerns, der im Wesentlichen in die Bereiche Hoch- und Ingenieurbau, Straßenbau<br />

sowie Tun<strong>ne</strong>lbau und Dienstleistungen gegliedert ist. Die Strabag SE wird von den<br />

Unter<strong>ne</strong>hmen Rasperia Trading Limited (Limassol, Zypern), Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien<br />

reg.Gen.m.b.H (Wien, Österreich), und Uniqa Versicherungen AG<br />

(Wien, Österreich) sowie Herrn Dr. Hans Peter Haselstei<strong>ne</strong>r gemeinsam kontrolliert; 1<br />

weitere 24,91 % der Aktien sind in Streubesitz. Kei<strong>ne</strong>r der (mit-)kontrollierenden Gesellschafter<br />

ist im Baugewerbe oder dem Baustoffbereich tätig.<br />

1<br />

2<br />

Das Unter<strong>ne</strong>hmen (einschließlich verbunde<strong>ne</strong>r Unter<strong>ne</strong>hmen) erzielte im Jahr 2007<br />

Umsatzerlöse in Höhe von weltweit rund [...] EUR, davon rund [...] EUR in der EU, von<br />

de<strong>ne</strong>n rund [...] EUR auf Deutschland entfielen.<br />

In Deutschland ist Strabag durch Tochtergesellschaften und über Beteiligungen auf allen<br />

Gebieten des Baugewerbes tätig, insbesondere im Hochbau, Ingenieurbau, Tiefund<br />

Straßenbau, der Baustoffherstellung sowie bei baunahen Dienstleistungen. Die<br />

Strabag AG (Sitz: Köln) ist das führende Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen in Deutschland. Die<br />

Baustoffproduktion in Deutschland, zu der auch die Produktion und der Vertrieb von<br />

Asphaltmischgut gehören, ist in ei<strong>ne</strong>m eige<strong>ne</strong>n Unter<strong>ne</strong>hmensbereich gebündelt und<br />

wird von der Tochtergesellschaft Deutsche Asphalt GmbH (Sitz: Köln, „DA“) betrieben.<br />

Strabag verfügt in Deutschland über insgesamt 45 Asphaltmischanlagen, 2<br />

an de<strong>ne</strong>n<br />

das Unter<strong>ne</strong>hmen zu 100 % bzw. mit ei<strong>ne</strong>r (mit-)kontrollierenden Mehrheit beteiligt<br />

ist.<br />

Vgl. COMP/M.5200 - Strabag / Kirch<strong>ne</strong>r, Entscheidung der Kommission vom 15.09.2008; ebenso bereits<br />

COMP/M.4710 - Rasperia / Raiffeisen-Holding / Uniqa / Strabag, Entscheidung der Kommission vom 12.07.2007.<br />

Einschließlich der <strong>ne</strong>un Mischanlagen, die Kirchhoff betreibt (zum Erwerb der Kirchhoff vgl. COMP/M.5158, Freigabe<br />

vom 15.07.2008).


- 11 -<br />

11. Das Zielunter<strong>ne</strong>hmen Kirch<strong>ne</strong>r ist ein mittelständisches Bauunter<strong>ne</strong>hmen, das haupt-<br />

<strong>sächlich</strong> in den Segmenten Verkehrswegebau und Umwelttechnik, aber auch im Bau-<br />

stoffbereich tätig ist. Im Bereich Herstellung und Vertrieb von Asphaltmischgut ist<br />

Kirch<strong>ne</strong>r in Hessen und Thüringen tätig.<br />

Die Umsatzerlöse der Kirch<strong>ne</strong>r (einschließlich verbunde<strong>ne</strong>r Unter<strong>ne</strong>hmen) beliefen<br />

sich im Jahr 2007 auf weltweit rund [...] EUR, davon rund [...] EUR EU-weit und<br />

deutschlandweit rund [...] EUR.<br />

III. Zusammenschluss und Anwendungsbereich des GWB<br />

12. Das GWB findet auf den Zusammenschluss Anwendung, da angesichts der Inlandsumsätze<br />

von rund [...] EUR und dem Sitz des Zielunter<strong>ne</strong>hmens in Deutschland von<br />

spürbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb im Geltungsbereich des GWB ausgegangen<br />

werden kann, vgl. § 130 Abs. 2 GWB.<br />

13. Der Erwerb von insgesamt 80 % der Anteile an Kirch<strong>ne</strong>r durch Strabag erfüllt die Zusammenschlusstatbestände<br />

des § 37 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 lit. a GWB.<br />

14. Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle gemäß §§ 35 ff. GWB finden<br />

Anwendung, weil allein Strabag einschließlich verbunde<strong>ne</strong>r Unter<strong>ne</strong>hmen Umsatzerlöse<br />

von weltweit mehr als 500 Mio. EUR und in Deutschland von mehr als 25 Mio.<br />

EUR erzielt hat (§ 35 Abs. 1 GWB).<br />

15. Die Voraussetzungen der de-minimis-Klausel (§ 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB) liegen<br />

nicht vor, da die Umsätze von Kirch<strong>ne</strong>r weit über 10 Mio. EUR liegen.<br />

16. Die Bagatellmarktklausel nach § 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB findet ebenfalls kei<strong>ne</strong> Anwendung.<br />

Auf den betroffe<strong>ne</strong>n Regionalmärkten für Asphaltmischgut, die <strong>ne</strong>be<strong>ne</strong>inander<br />

liegen und sich auch geringfügig übersch<strong>ne</strong>iden, werden - jedenfalls auf dem<br />

Regionalmarkt Erfurt und auf dem Regionalmarkt Eulau - Umsätze von über 15 Mio.<br />

EUR erzielt.


- 12 -<br />

IV. Wettbewerbliche Beurteilung nach § 36 Abs. 1 GWB<br />

1. Sachlich relevanter Markt<br />

17. Der an das <strong>Bundeskartellamt</strong> verwiese<strong>ne</strong> Teil betrifft die Herstellung von Asphaltmischgut.<br />

Daher ist die Prüfung auf diesen sachlichen Markt begrenzt.<br />

18. Sowohl der Strabag-Konzern als auch Kirch<strong>ne</strong>r stellen Asphaltmischgut (bituminöses<br />

Mischgut) her. In Abgrenzung zu Gussasphalt und zu anderen Baustoffen - insbesondere<br />

des Verkehrswegebaus - stellt Walzasphalt ei<strong>ne</strong>n eige<strong>ne</strong>n sachlichen Markt<br />

Neben dem herkömmlichen, universellen Einsatz im Straßenbau findet Asphaltmischgut<br />

auch Anwendung im Wasser- und Gleisbau, im Brückenbau, für Landebah<strong>ne</strong>n<br />

auf Flughäfen, für Deponieabdichtungen, im Sportplatzbau und Wohnungsbau.<br />

dar: 3<br />

19. Nachfrager für Asphaltmischgut sind in erster Linie Bauunter<strong>ne</strong>hmen, vor allem Stra-<br />

ßenbauunter<strong>ne</strong>hmen, die Asphaltmischgut für die o.g. Zwecke verarbeiten. In ver-<br />

schiede<strong>ne</strong>n Einsatzgebieten kann Asphaltmischgut auch durch andere Stoffe ersetzt<br />

werden. Landebah<strong>ne</strong>n auf Flughäfen und Autobah<strong>ne</strong>n kön<strong>ne</strong>n anstelle ei<strong>ne</strong>r Asphalt-<br />

decke auch ei<strong>ne</strong> Betondecke erhalten. Auf Plätzen und Gehwegen kön<strong>ne</strong>n Pflaster-<br />

stei<strong>ne</strong> oder Betonplatten verlegt werden. Selbst wenn ei<strong>ne</strong> Baumaßnahme auch mit<br />

ei<strong>ne</strong>m anderen Baustoff durchgeführt werden kann, wird die Entscheidung darüber<br />

jedoch häufig bei der ausschreibenden Stelle und nicht bei dem jeweiligen Bauunter-<br />

<strong>ne</strong>hmen getroffen. Erst wenn diese Entscheidung bei der Auftragsvergabe getroffen<br />

worden ist, tritt das Bauunter<strong>ne</strong>hmen als „echter“ Nachfrager auf den Mischgutmarkt.<br />

Dessen Nachfrage ist dann nicht mehr durch andere Baustoffe substituierbar.<br />

20. Vor allem im Straßenbau ist Asphaltmischgut auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht<br />

3<br />

austauschbar. Neben dem Preis spielen unterschiedliche Anforderungen wie Eben-<br />

heit, Griffigkeit, Verschleißfestigkeit und Dichte, die u.a. auch die Geräuschemissio-<br />

<strong>ne</strong>n des Straßenbelags bestimmen, gegen ei<strong>ne</strong> weitgehende Substituierbarkeit. Beton<br />

wird vor allem bei Bundesautobah<strong>ne</strong>n anstelle von oder <strong>ne</strong>ben Asphalt verwendet.<br />

Bundes-, Land- und Kommunalstraßen haben - von wenigen Ausnahmen abgese-<br />

hen - Asphaltdecken. Der Anteil der Bundesautobah<strong>ne</strong>n am gesamten inländischen<br />

Straßen<strong>ne</strong>tz ist sehr gering.<br />

So auch die ständige Praxis der Beschlussabteilung, vgl. B1-190/07, B1-186/06, B1-169/05, B1-29/05; die Beschlüsse<br />

sind veröffentlicht unter www.bundeskartellamt.de (Entscheidungen, Archiv, Fusionskontrolle, 2007, 2006<br />

und 2005).


2. Räumlich relevanter Markt<br />

- 13 -<br />

21. Nach der ständigen Praxis der Beschlussabteilung ist für die Herstellung und den Ver-<br />

trieb von Asphaltmischgut ein räumlich relevanter Markt zugrunde zu legen, der sich<br />

auf ei<strong>ne</strong>n Lieferradius von ca. 25 km um das betreffende Mischwerk erstreckt. 4<br />

die Ermittlung des Marktvolumens werden jedoch Lieferungen von Unter<strong>ne</strong>hmen aus<br />

dem sogenannten Einlieferungsgebiet mit ei<strong>ne</strong>m Radius von 50 km rund um die rele-<br />

vanten Standorte in die Marktbetrachtung mit einbezogen. Modifikatio<strong>ne</strong>n dieser allein<br />

auf ein einzel<strong>ne</strong>s Mischwerk bezoge<strong>ne</strong>n räumlichen Marktabgrenzung kön<strong>ne</strong>n jedoch<br />

erforderlich werden, wenn ein Unter<strong>ne</strong>hmen mit mehreren Mischwerken und Beteiligungen<br />

an Asphaltmischgutherstellern in der betreffenden Region tätig ist, vor allem<br />

dann, wenn sich die einzel<strong>ne</strong>n 25 km-Kreise in erheblichem Maße übersch<strong>ne</strong>iden.<br />

22. Vorliegend ergibt sich entsprechend der vorstehenden Feststellungen folgende Regionalmarktabgrenzung:<br />

Ausgangspunkte der 25 km - Radien sind<br />

- die Mischwerke der TAM Asphaltmischwerke Thüringen GmbH & Co. KG<br />

(„TAM“) in Kölleda, Vieselbach und Kühnhausen,<br />

- die MAIT-Mischwerke Schwabhausen, Weimar-Legefeld und Eulau sowie<br />

- das Mischwerk der AMH Asphaltmischwerk Hau<strong>ne</strong>ck GmbH & Co. KG („AMH<br />

Hau<strong>ne</strong>ck“) in Hau<strong>ne</strong>ck (Unterhaun).<br />

2.1. Regionalmarkt Erfurt<br />

23. Erhebliche Übersch<strong>ne</strong>idungen gibt es bei den Radien um Kölleda, Kühnhausen, Vieselbach,<br />

Schwabhausen und Weimar-Legefeld. Hier ergibt sich ein zusammenhängendes<br />

Gebiet, das ei<strong>ne</strong>n Regionalmarkt abbildet (vgl. Abb. 1). Einbezogen werden<br />

zudem die Einlieferungen in dieses Gebiet aus den Einlieferungsradien von 50 km um<br />

die Zielwerke. Zur sprachlichen Vereinfachung wird dieser Regionalmarkt als „Regionalmarkt<br />

Erfurt“ bezeich<strong>ne</strong>t.<br />

4<br />

Vgl. B1-190/07, B1-186/06, B1-169/05, B1-29/05 unter Verweis auf BGH WuW/E BGH 2321, 2323-2324 und KG<br />

WuW/E OLG 3663, 3669; die Beschlüsse sind veröffentlicht unter www.bundeskartellamt.de (Entscheidungen, Archiv,<br />

Fusionskontrolle, 2007, 2006 und 2005).<br />

Für


- 14 -<br />

Abb. 1: Karte Regionalmarkt Erfurt (Kölleda / Kühnhausen / Vieselbach / Schwabhausen / Weimar-<br />

Legefeld) [Quelle: Deutsche Asphalt; Stand: 19.02.2008]<br />

2.2. Regionalmarkt Eulau<br />

24. Wegen nur marginalen Übersch<strong>ne</strong>idungen mit dem Regionalmarkt Erfurt besteht<br />

da<strong>ne</strong>ben ein eige<strong>ne</strong>r Regionalmarkt durch Radienziehung um das MAIT-Werk Eulau<br />

(„Regionalmarkt Eulau“), vgl. Abb. 2.<br />

Abb. 2: Karte Regionalmarkt Eulau [Quelle: Deutsche Asphalt; Stand: 19.02.2008]


2.3. Regionalmarkt Hau<strong>ne</strong>ck<br />

- 15 -<br />

25. Ebenfalls wegen nur marginalen Übersch<strong>ne</strong>idungen mit dem Regionalmarkt Erfurt<br />

besteht da<strong>ne</strong>ben ein eige<strong>ne</strong>r Regionalmarkt durch Radienziehung um das in Hessen<br />

liegende AMH-Werk Hau<strong>ne</strong>ck („Regionalmarkt Hau<strong>ne</strong>ck“), vgl. Abb. 3. An der AMH<br />

Asphaltmischwerk Hau<strong>ne</strong>ck GmbH & Co. KG („AMH Hau<strong>ne</strong>ck“) ist Kirch<strong>ne</strong>r zu 50 %<br />

beteiligt.<br />

Abb. 3: Karte Regionalmarkt Hau<strong>ne</strong>ck [Quelle: Deutsche Asphalt; Stand: 19.02.2008]<br />

3. Auswirkungen des Zusammenschlusses und der Auflagen<br />

3.1 Regionalmarkt Erfurt<br />

3.1.1. Marktstruktur im Regionalmarkt Erfurt<br />

26. Im Regionalmarkt Erfurt sind die Zusammenschlussbeteiligten wie folgt im Bereich Asphaltmischgut<br />

tätig:<br />

27. Kirch<strong>ne</strong>r ist an folgenden Unter<strong>ne</strong>hmen beteiligt:<br />

- Kirch<strong>ne</strong>r hält 93,4 % an der TAM (die restlichen 6,6 % hält die Strabag). TAM betreibt<br />

drei Asphaltmischwerke, die im nordöstlichen Thüringen (Raum Erfurt) liegen.<br />

Die Mischanlagen in Vieselbach und Kühnhausen sind nach Angaben der<br />

Beteiligten technisch veraltet und sind (Mischanlage Vieselbach zum 31.12.2007)


- 16 -<br />

bzw. werden im Laufe des Jahres 2008 (Mischanlage Kühnhausen) stillgelegt. 5<br />

Dafür ist ein <strong>ne</strong>ues Mischwerk in Elxleben (ca. 2,5 km von Kühnhausen und ca.<br />

20 km von Vieselbach entfernt) errichtet worden, das mit ei<strong>ne</strong>r Kapazität von<br />

[... t/h] und ei<strong>ne</strong>r beabsichtigten Jahresproduktion von rund [... t] noch 2008 in Betrieb<br />

gehen soll. Diese <strong>ne</strong>ue Anlage kann und soll damit die Werke in Vieselbach<br />

und Kühnhausen, die im Geschäftsjahr 2007 zusammen rund [... t] Asphaltmischgut<br />

produziert haben, ersetzen.<br />

- Mit 33,33 % ist Kirch<strong>ne</strong>r an der Mitteldeutsche Asphalt Industrie Thüringen GmbH<br />

(„MAIT“) beteiligt, die drei Asphaltmischwerke betreibt, die im Raum Erfurt Asphaltmischgut<br />

produzieren bzw. in den Marktraum einliefern (Mischwerke<br />

Schwabhausen, Weimar-Legefeld und Eulau).<br />

Trotz der Minderheitsbeteiligung von 33,33 % ist die MAIT der Kirch<strong>ne</strong>r zurechenbar<br />

i.S.d. § 36 Abs. 2 S. 1 GWB. Kirch<strong>ne</strong>r ist herrschendes Unter<strong>ne</strong>hmen, da<br />

die Mehrmütterklausel des § 36 Abs. 2 S. 2 GWB Anwendung findet: Erforderlich<br />

ist hierfür ein tat<strong>sächlich</strong>es Zusammenwirken mehrerer Muttergesellschaften,<br />

durch das gemeinsam beherrschender Einfluss auf die Tochtergesellschaft ausgeübt<br />

wird. 6<br />

Der Gesellschaftsvertrag der MAIT setzt für Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

ei<strong>ne</strong> Stimmenmehrheit von ¾ voraus (vgl. § 7 Abs. 3 des<br />

Gesellschaftsvertrags). Jeder Gesellschafter hat somit ein Vetorecht und ist (mit-)<br />

beherrschend i.S.d. § 36 Abs. 2 S. 2 GWB.<br />

28. Strabag ist im Regionalmarkt Erfurt wie folgt im Asphaltmischgutbereich tätig:<br />

5<br />

6<br />

7<br />

- Strabag ist zusammen mit der Werhahn-Gruppe zu jeweils 50 % an der Straßenbau<br />

Thüringen GmbH („SBT“) beteiligt, die <strong>ne</strong>ben anderen Tätigkeiten in Gotha<br />

ein Asphaltmischwerk betreibt.<br />

Die SBT ist der Strabag-Gruppe auch zurechenbar i.S.d. § 36 Abs. 2 GWB: Nach<br />

der Rechtsprechung begründet ei<strong>ne</strong> paritätische Beteiligung von 50 : 50 per se<br />

zwar noch kei<strong>ne</strong> gemeinsame Beherrschung. 7<br />

Für ei<strong>ne</strong> Zurechnung bedarf es in<br />

diesen Fällen darüber hinaus für ei<strong>ne</strong> gemeinsame Beherrschung i.S.d. der<br />

Mehrmütterklausel (§ 36 Abs. 2 S. 2 GWB) Anhaltspunkte für ein tat<strong>sächlich</strong>es<br />

Ei<strong>ne</strong> weitere ehemalige Asphaltmischanlage der TAM in Apolda wurde bereits vor einigen Jahren stillgelegt.<br />

Vgl. Ruppelt in: Langen / Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 10. Auflage<br />

2006, § 36 GWB Rn. 66 f. m.w.N.<br />

Vgl. BGH WuW/E BGH 1608,1611 und BGH WuW/E BGH 2321 f.


- 17 -<br />

Zusammenwirken der Muttergesellschaften. Allerdings folgen die weitergehenden<br />

Anforderungen an die gemeinsame Willensbildung bereits implizit aus der Tatsache,<br />

dass sich die Muttergesellschaften freiwillig dem Einigungszwang, der aus<br />

der paritätischen Beteiligung resultiert, unterworfen haben. Bei paritätischen Gemeinschaftsunter<strong>ne</strong>hmen<br />

ist daher schon wegen der Beteiligungsstruktur jeder<br />

Gesellschafter an der (gemeinsamen) Beherrschung beteiligt. 8<br />

- Das von der DA betriebe<strong>ne</strong> Asphaltmischwerk Hermsdorf liegt zwar außerhalb<br />

des Regionalmarktes, liefert aber Asphaltmischgut in den Regionalmarkt ein.<br />

- Da<strong>ne</strong>ben hält Strabag Minderheitsbeteiligungen an folgenden Asphaltmischgutherstellern<br />

mit Einlieferungsmöglichkeiten in den Regionalmarkt:<br />

• durchgerech<strong>ne</strong>t 21,75 % an der MBG Baustoff-Gesellschaft mbH, Triptis<br />

(„MBG“), Mischwerke Könitz und Triptis,<br />

• 6,6 % an der TAM, Mischwerke Kölleda, Kühnhausen, Vieselbach, Elxleben.<br />

29. Im Regionalmarkt Erfurt sind <strong>ne</strong>ben den mit den Zusammenschlussbeteiligten verbunde<strong>ne</strong>n<br />

Unter<strong>ne</strong>hmen noch weitere Unter<strong>ne</strong>hmen wie folgt im Bereich Herstellung und<br />

Vertrieb von Walzasphalt tätig. Insgesamt werden von Wettbewerben im Regionalmarkt<br />

fünf Asphaltmischwerke betrieben:<br />

8<br />

- Werhahn-Gruppe: Mischwerke Walschleben, Arnstadt und Gotha (s.o., Rz. 28),<br />

- Asphaltmischwerk Weimar GmbH & Co. KG („AMW“): Mischwerk Weimar,<br />

- Max Streicher GmbH & Co. KG aA („Streicher“): Mischwerk Jena-Maua,<br />

- MKW: Mischwerk Großenlupnitz (Betreiber: Mitteldeutsche Asphaltwerke GmbH &<br />

Co. KG, „MAW“).<br />

Weitere 21 Asphaltmischwerke könnten in den Regionalmarkt einliefern:<br />

- Zusammenschlussbeteiligte: Mischwerke Eulau (Betreiber: MAIT) und Hermsdorf<br />

(Betreiber: DA),<br />

- Werhahn-Gruppe: Mischwerke Schwallungen, Hischbach, Hildburghausen, Ritschenhausen<br />

und Laucha,<br />

- AMW: Steudnitz,<br />

Vgl. KG WuW/E OLG 4075, 4077; KG WuW/E OLG 4095, 4099; Ruppelt in: Langen / Bunte, Kommentar zum deutschen<br />

und europäischen Kartellrecht, Band 1, 10. Auflage 2006, § 36 GWB Rn. 68 m.w.N.


- MBG: Mischwerke Könitz und Triptis,<br />

- 18 -<br />

- MBG / MKW: Mischwerk Zella-Mehlis (Betreiber: Asphaltmischwerk Zella-Mehlis,<br />

„AMZ“),<br />

- Kemna Bau Andreae GmbH & Co. KG („Kemna“): Mischwerk Wansleben,<br />

- Kutter HTS GmbH Bauunter<strong>ne</strong>hmung („Kutter“): Mischwerk Volkstedt,<br />

- Mischwerk Saalfeld GmbH + Co. KG („MWS“): Mischwerk Saalfeld,<br />

- Mischwerke Mühlhausen GmbH („MWM“): Mischwerk Mühlhausen,<br />

- Recycling und Asphaltaufbereitungsanlage Walldorf GmbH & Co. KG („RAW“):<br />

Mischwerk Walldorf,<br />

- MHI AG: Mischwerke Krauthausen und Dönges (Betreiber: Rhönbasalt Vacha<br />

GmbH, „Rhönbasalt“) sowie Mischwerk Eisenberg (Betreiber: Strassing-Limes Bau<br />

GmbH Erfurt, „Strassing Limes“),<br />

- Südharz-Asphalt GmbH („SHA“): Mischwerke Sangershausen und Nordhausen.<br />

Nach Schätzungen der Anmelder liefern jedoch nur 10 dieser Mischwerke in den Regionalmarkt<br />

ein. Nach Einschätzung der Beschlussabteilung aufgrund der Ermittlungen im<br />

Verfahren B1-68/08 ist die Anzahl der Werke, die in den Regionalmarkt einliefern, sogar<br />

noch geringer.<br />

30. Die Zusammenschlussbeteiligten schätzen das Marktvolumen auf rund 728.000 t Asphaltmischgut<br />

(ca. 25,5 Mio. €). 9<br />

Das <strong>Bundeskartellamt</strong> geht auf Basis der im Rahmen<br />

ei<strong>ne</strong>r Anbieterbefragung für das Jahr 2007 erhobe<strong>ne</strong>n Marktdaten (Erhebung im Verfahren<br />

B1-68/08) und aufgrund eige<strong>ne</strong>r Schätzungen von ei<strong>ne</strong>m geringeren Marktvolumen<br />

von ca. 648.000 t (ca. 22,7 Mio. EUR) aus. Bei ei<strong>ne</strong>m derart geringeren Marktvolumen<br />

von 648.000 t erreichen die Zusammenschlussbeteiligten noch entsprechend höhere<br />

<strong>Marktan</strong>teile. Die im Folgenden dargelegten <strong>Marktan</strong>teile sind jedoch auf Grundlage des<br />

von den Anmeldern geschätzten Marktvolumens i.H.v. rund 728.000 t sowie den von<br />

den Wettbewerbern <strong>mitgeteilt</strong>en Absatz- und Produktionsmengen berech<strong>ne</strong>t.<br />

31. Die von den Zusammenschlussbeteiligten kontrollierten Asphaltmischguthersteller erreichen<br />

im Regionalmarkt Erfurt folgende <strong>Marktan</strong>teile:<br />

9<br />

Bei ei<strong>ne</strong>m Durchschnittspreis von 35 €/t. In der FORM CO sind die Beteiligten noch von ei<strong>ne</strong>m Marktvolumen i.H.v.<br />

[... t] ausgegangen. Dort wurde jedoch der Absatz des MAIT-Werks Weimar-Legefeld aus dem Jahr 2006 zugrundegelegt.<br />

Mit dem Absatz aus dem Werk Weimar-Legefeld im Jahr 2007 verringert sich das Marktvolumen auf<br />

728.000 t.


- 19 -<br />

<strong>Marktan</strong>teil<br />

TAM 15 % - 20 %<br />

MAIT 15 % - 20 %<br />

SBT 5 %- 10 %<br />

Hermsdorf < 5 %<br />

gesamt 40 % - 45 %<br />

32. Drittstärkster Wettbewerber im Regionalmarkt ist die Werhahn-Gruppe mit ei<strong>ne</strong>m Markt-<br />

anteil i.H.v. 15 % - 20 %. Der Werhahn-Konzern ist der mit Abstand größte Asphalther-<br />

steller in Deutschland, ist als Mischkonzern zudem auch in der Herstellung von Messern,<br />

Mehl, Prozesschemikalien und elektrischen Bauteilen tätig.<br />

33. Über die MAIT ist Kirch<strong>ne</strong>r im Regionalmarkt Erfurt zudem mit folgenden Unter<strong>ne</strong>hmen /<br />

Unter<strong>ne</strong>hmensgruppen verflochten:<br />

Strassing-<br />

Limes<br />

(Bauuntern.)<br />

MW: Eisenberg<br />

MHI AG<br />

Abb. 4: Verflechtungen MAIT / MHI AG / MKW<br />

Bickhardt-<br />

Gruppe<br />

Gesellschafter der MAIT sind zu je 33,33 % Kirch<strong>ne</strong>r, und die Beigelade<strong>ne</strong>n zu 5. und 6.,<br />

die MKW und die MHI AG.<br />

Kirch<strong>ne</strong>r<br />

MBG<br />

GF: [...]<br />

MW: Könitz, Triptis<br />

MKW, die zur Bickhardt-Gruppe gehört, ei<strong>ne</strong>m Bauunter<strong>ne</strong>hmen, das auch im Straßenbau<br />

tätig ist, hält zudem ei<strong>ne</strong> 100 %-Beteiligung an der MAW (Mischwerk Großenlupnitz)<br />

sowie ei<strong>ne</strong> Beteiligung von 50 % an der AMZ (Mischwerk Zella-Mehlis). An der AMZ ist<br />

da<strong>ne</strong>ben die MBG zu 50 % beteiligt, die eige<strong>ne</strong> Mischwerke in Triptis und Könitz betreibt.<br />

Die MHI AG hält <strong>ne</strong>ben der MAIT-Beteiligung noch ei<strong>ne</strong> 100 %-Beteiligung an der Rhönbasalt<br />

Vacha GmbH (Mischwerke Krauthausen und Dönges) und ist zu 99,89 % an dem<br />

Bauunter<strong>ne</strong>hmen Strassing-Limes (Mischwerk Eisenberg) beteiligt.<br />

100 %<br />

MKW<br />

GF: [...]<br />

99,89% 100 % 33,33 % 33,33 % 33,33 % 100 % 50 % 50 %<br />

Rhönbasalt<br />

GF: [...]<br />

MW: Krauthausen,<br />

Dönges<br />

MAIT<br />

GF: [...]<br />

MW: Weimar-Legefeld,<br />

Schwabhausen, Eulau<br />

MAW<br />

GF: [...]<br />

MW: Großenlupnitz<br />

AMZ<br />

GF: [...]<br />

MW: Zella-Mehlis


- 20 -<br />

34. Oh<strong>ne</strong> den Zusammenschluss und die Verflechtungen ist der betroffe<strong>ne</strong> Regionalmarkt<br />

folglich durch drei ähnlich starke Anbietergruppen (TAM, MAIT, Werhahn-Gruppe) ge-<br />

kennzeich<strong>ne</strong>t. Da<strong>ne</strong>ben ist noch ein Wettbewerber (Streicher) mit <strong>Marktan</strong>teilen zwi-<br />

schen 5 % - 10 % auf dem Markt tätig, sowie zwölf Unter<strong>ne</strong>hmen mit sehr geringen<br />

<strong>Marktan</strong>teilen (< 5 %), die zumindest als potentielle Wettbewerber zu berücksichtigen<br />

sind. Im Regionalmarkt werden nach Angaben des zuständigen Landesamtes für Ver-<br />

kehr des Freistaates Thüringen in den kommenden Jahren ganz überwiegend Aufträge<br />

für Ortsumgehungen und Ausbesserungsarbeiten ausgeschrieben. Die Marktteil<strong>ne</strong>hmer<br />

schätzen den Markt für Asphaltmischgut im Raum Erfurt als schrumpfend ein.<br />

35. Die TAM erreicht mit sei<strong>ne</strong>n Mischwerken in Kölleda, Vieselbach und Kühnhausen, wie<br />

dargelegt, ei<strong>ne</strong>n <strong>Marktan</strong>teil von 15 % - 20 %. Für die für die präventive Fusionskontrolle<br />

erforderliche Prognose zu den Marktstrukturen ist zu berücksichtigen, dass das Mischwerk<br />

in Vieselbach bereits stillgelegt ist und das Mischwerk in Kühnhausen noch im laufenden<br />

Jahr 2008 stillgelegt werden soll. Nach der derzeitigen Planung werden diese<br />

beiden Mischanlagen künftig kei<strong>ne</strong>n Walzasphalt mehr herstellen, so dass der <strong>Marktan</strong>teil<br />

der TAM bei ei<strong>ne</strong>r Prognosebetrachtung an sich um die abgesetzte Menge des in<br />

Vieselbach und Kühnhausen hergestellten Asphaltmischgutes zu reduzieren ist. Von ei<strong>ne</strong>r<br />

gleichbleibend starken Marktposition der TAM ist aber zum ei<strong>ne</strong>n deshalb auszugehen,<br />

weil die Mischanlagen zunächst nur stillgelegt und nicht abgebaut werden. Ein Abbau<br />

ist aufgrund eigentumsrechtlicher Fragestellungen auch zunächst nicht zu erwar-<br />

Zum anderen ist in die Prognose einzubeziehen, dass ein leistungsstarkes Mischwerk<br />

in Elxleben <strong>ne</strong>u errichtet wird, das von der TAM betrieben werden wird. Das<br />

Mischwerk in Elxleben soll noch 2008 mit ei<strong>ne</strong>r Kapazität von [... t/h] und ei<strong>ne</strong>r beabsichtigten<br />

Jahresproduktion von rund [... t] in Betrieb gehen. Diese <strong>ne</strong>ue Anlage in Elxleben<br />

kann und soll damit die Werke in Vieselbach und Kühnhausen, die im Geschäftsjahr<br />

2007 zusammen rund [... t] Asphaltmischgut produziert haben, ersetzen. Für die fusionskontrollrechtliche<br />

Prognose ist daher auch weiterhin von ei<strong>ne</strong>r gleichbleibend marktstarken<br />

Position der TAM auszugehen.<br />

ten. 10<br />

3.1.2. Begründung ei<strong>ne</strong>r marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss<br />

oh<strong>ne</strong> die Auflagen<br />

36. Die Gesamtbetrachtung der Wettbewerbsbedingungen nach dem Zusammenschluss<br />

ergibt, dass aufgrund der Verflechtung der größten Anbieter künftig ein wettbewerbsloses<br />

Oligopol zu erwarten ist. Es besteht ei<strong>ne</strong> hohe Wahrscheinlichkeit, dass der beste-<br />

10<br />

Für die Mischwerke Vieselbach und Kühnhausen bestehen Mietkaufverträge, die nicht oh<strong>ne</strong> weiteres vorzeitig<br />

abgelöst werden kön<strong>ne</strong>n.


- 21 -<br />

hende wesentliche Wettbewerb vor dem Zusammenschluss danach nicht mehr zum<br />

Tragen kommt.<br />

37. Nach Vollzug des Zusammenschlussvorhabens ist die Oligopolvermutung nach § 19<br />

Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB erfüllt, denn Strabag (einschließlich Kirch<strong>ne</strong>r) und Werhahn er-<br />

reichen unter Zurechnung der abhängigen Unter<strong>ne</strong>hmen im Regionalmarkt Erfurt zu-<br />

sammen <strong>Marktan</strong>teile von 60 % - 65 %: 11<br />

<strong>Marktan</strong>teil<br />

Strabag + Kirch<strong>ne</strong>r (oh<strong>ne</strong> SBT) 35 % - 40 %<br />

SBT 5 %- 10 %<br />

Werhahn 15 % - 20 %<br />

gesamt 60 % - 65 %<br />

38. Unter Hinzurechnung der Mitgesellschafter der MAIT, die ihrerseits noch über weitere<br />

Asphaltmischwerke und Beteiligungen an Mischwerken verfügen, erhöht sich der Markt-<br />

anteil im Oligopol auf 65 % - 70 %.<br />

39. Der <strong>Marktan</strong>teilsabstand zu den weiteren Wettbewerbern ist entsprechend groß: Ledig-<br />

lich Streicher erreicht ei<strong>ne</strong>n <strong>Marktan</strong>teil i.H.v. 5 % - 10 %, die übrigen Wettbewerber<br />

kommen auf <strong>Marktan</strong>teile von lediglich < 5 % (s.o.).<br />

40. Für ein - künftiges - wettbewerbsschädigendes Parallelverhalten dieser Oligopol-<br />

11<br />

12<br />

Mitglieder (Strabag / Werhahn) sprechen zudem folgende Erwägungen:<br />

a) Asphaltmischgut ist ein homoge<strong>ne</strong>s Massengut und es besteht ei<strong>ne</strong> hohe Markt-<br />

transparenz. Solche Märkte sind besonders anfällig für wettbewerbsloses Parallel-<br />

verhalten. 12<br />

b) Die Markttransparenz wird durch die Verflechtungen im Regionalmarkt noch ver-<br />

stärkt. Über die Mitgesellschafter der MAIT, die MHI AG und die MKW, bestehen<br />

weitere gesellschaftsrechtliche und zum Teil perso<strong>ne</strong>lle Verflechtungen zu vier wei-<br />

teren Wettbewerbern im Regionalmarkt, so dass lediglich vier Asphaltmischgutpro-<br />

duzenten im Markt tätig sind, die nicht direkt oder mittelbar mit den Zusammen-<br />

schlussbeteiligten verbunden sind. Diese vier Asphaltmischgutproduzenten machen<br />

Bei Zugrundelegung des o.g. geringeren Marktvolumens ist auch die Marktbeherrschungsvermutung nach § 19<br />

Abs. 3 S. 2 Nr. 2 GWB erfüllt.<br />

Vgl. Kahlenberg in: Loewenheim / Meessen / Riesenkampff, Kartellrecht, Band 2, GWB, Kommentar, 2006, § 36<br />

Rn. 167 ff. m.w.N., zur entsprechenden Entscheidungspraxis des <strong>Bundeskartellamt</strong>es im Bereich Asphaltmischgut<br />

vgl. B1-186/06, veröffentlicht unter www.bundeskartellamt.de (Entscheidungen, Archiv, Fusionskontrolle 2006).


13<br />

- 22 -<br />

zusammen - oh<strong>ne</strong> untereinander verflochten zu sein - jedoch gerade einmal Markt-<br />

anteile von 5 % - 10 % aus (vgl. Abb. 5).<br />

Strabag-Gruppe<br />

MW: Hermsdorf<br />

80 %<br />

Strassing-Limes<br />

(Bauuntern.)<br />

MW: Eisenberg<br />

AMW<br />

99,89%<br />

50 %<br />

MW: Weimar,<br />

Steudnitz<br />

SB T<br />

MWM<br />

MW: Gotha<br />

6,6 %<br />

MHI AG<br />

Rhönbasalt<br />

GF: [...]<br />

MW: Krauthausen, Dönges<br />

MW: Mühlhausen<br />

50 %<br />

TAM<br />

MW: Kölleda, Kühnhausen,<br />

Vieselbach,<br />

Elxleben<br />

100 % 33,33 %<br />

Max Streicher<br />

MW: Jena-Maua<br />

Abb. 5: Verflechtungen im Regionalmarkt<br />

48 %<br />

Kirch<strong>ne</strong>r<br />

33,33 %<br />

c) Es besteht kei<strong>ne</strong> gegengewichtige Marktmacht (Nachfragemacht). Der Straßen-<br />

bau ist in Deutschland ge<strong>ne</strong>rell von ei<strong>ne</strong>r eher fragmentierten Anbieterstruktur ge-<br />

prägt. Der größte Straßenbauer, Strabag, erzielt je nach räumlicher Marktabgren-<br />

zung <strong>Marktan</strong>teile von 10 % - 20 %. 13<br />

Werhahn-Gruppe<br />

MW: Walschleben, Arnstadt,<br />

Laucha, Schwallungen,<br />

Hirschbach, Hildburghausen,<br />

Ritschenhausen<br />

MAIT<br />

GF: [...]<br />

MW: Weimar-Legefeld,<br />

Schwabhausen, Eulau<br />

Dieses Ergebnis wird auch durch die Erhe-<br />

bung im Verfahren B1-68/08 bei den Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen in den betroffe<strong>ne</strong>n<br />

Regionalmärkten bestätigt. Ei<strong>ne</strong> Mehrheit der Antworten geht davon aus, dass<br />

Vgl. COMP/M.5200 - Strabag / Kirch<strong>ne</strong>r, Entscheidung der Kommission vom 15.09.2008; COMP/M.3754 - Strabag<br />

/ Dywidag, Entscheidung der Kommission vom 24.06.2005; BKartA B1-29/05.<br />

MWS<br />

MW: Saalfeld<br />

GF: [...]<br />

33,33 %<br />

SHA<br />

MW: Sangershausen,<br />

Nordhausen<br />

24,9 % 33,33 % 37,55 % 37,55 %<br />

93,4 %<br />

Kutter<br />

MW: Volkstedt<br />

52 %<br />

BAM<br />

Bickhardt-<br />

Gruppe<br />

100 %<br />

MKW<br />

100 %<br />

MAW<br />

GF: [...]<br />

MW: Großenlupnitz<br />

Kemna<br />

MW: Wansleben<br />

50 %<br />

24,9 %<br />

45 %<br />

MW: Walldorf<br />

RAW<br />

Eurovia<br />

Debus<br />

55 %<br />

amo<br />

100 %<br />

MBG<br />

GF: [...]<br />

MW: Könitz, Triptis<br />

50 %<br />

AMZ<br />

GF: [...]<br />

MW: Zella-Mehlis


- 23 -<br />

Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen angesichts ihrer vergleichsweise geringen <strong>Marktan</strong>teile<br />

nicht dazu in der Lage sind, ei<strong>ne</strong>n besonders niedrigen Lieferpreis durchzusetzen.<br />

Ei<strong>ne</strong>m Teil der Befragten ist es darüber hinaus auch nicht möglich, ei<strong>ne</strong>n Asphalt-<br />

hersteller zu ei<strong>ne</strong>r Senkung des Lieferpreises auf das Niveau des günstigsten Kon-<br />

kurrenten zu bewegen. Ei<strong>ne</strong> gegengewichtige Marktmacht der Marktgegenseite, die<br />

dazu in der Lage wäre, den Verhaltensspielraum des Oligopols hinreichend zu be-<br />

schränken, liegt jedenfalls nicht vor.<br />

d) Gegen Wettbewerb zwischen den Oligopolmitgliedern spricht die Interessenla-<br />

ge von Strabag und Werhahn. Obwohl es sich bei Strabag und Werhahn um Unter-<br />

<strong>ne</strong>hmen mit unterschiedlichen Tätigkeitsschwerpunkten handelt, verfolgen sie beim<br />

Vertrieb von Asphaltmischgut gleichgerichtete Interessen. Auf den ersten Blick er-<br />

scheint es so, also seien die Interessen von Strabag als Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen<br />

und von der Werhahn-Gruppe als Baustofflieferant entgegengesetzt. Strabag ist in<br />

erster Linie daran interessiert, Asphaltmischgut zu den günstigsten Konditio<strong>ne</strong>n zu<br />

erhalten, die am Markt oder durch den Betrieb ei<strong>ne</strong>s eige<strong>ne</strong>n Mischwerks zu be-<br />

kommen sind, um für den Wettbewerb um Straßenbauaufträge mit günstigen Vor-<br />

kosten ei<strong>ne</strong> gute Ausgangsposition zu haben. Werhahn möchte Asphaltmischgut<br />

möglichst zu hohen Preisen und in hohen Mengen am Markt absetzen. Insoweit di-<br />

vergieren die Interessen von Strabag (als Ab<strong>ne</strong>hmer) und der Werhahn-Gruppe (als<br />

Lieferant der Strabag).<br />

e) Ihre Interessen decken sich aber, soweit es um den Vertrieb von Asphaltmischgut<br />

(durch Werhahn) an andere Straßenbauer geht. Anders als Wettbewerber, deren<br />

Hauptgeschäft im Vertrieb von Asphaltmischgut besteht, hat Strabag ein Interesse<br />

daran, dass Werhahn an andere Kunden möglichst große Mengen von Asphalt-<br />

mischgut zu möglichst hohen Preisen verkauft und damit deren Vorkosten in die<br />

Höhe treibt (raising rivals' costs), bzw. zumindest anderen Straßenbauern für das-<br />

selbe Bauvorhaben kei<strong>ne</strong> besseren Bezugskonditio<strong>ne</strong>n zu geben als der Strabag.<br />

Vor diesem Hintergrund ist das Interesse der Strabag gering, hochpreisige Angebote<br />

der Werhahn-Gruppe an Dritte mit eige<strong>ne</strong>n preisgünstigeren Angeboten zu unterbieten,<br />

um den Verkauf des Asphaltmischguts selbst zu tätigen. Die Auslastung<br />

der eige<strong>ne</strong>n Mischanlage mit Verkäufen an Dritte ist für Strabag nur ein Nebenaspekt.<br />

Den größeren Geschäftserfolg erzielt Strabag, wenn sie die Preise der<br />

Werhahn-Gruppe nicht angreift, sondern von ei<strong>ne</strong>m höheren Preisniveau bei Asphaltmischgut<br />

für die anderen Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen profitiert und wegen der eige<strong>ne</strong>n<br />

günstigen Bezugsmöglichkeiten Straßenbauaufträge gewinnt. Werhahn ist


- 24 -<br />

außerdem daran interessiert, Strabag, das größte Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen<br />

Deutschlands, ei<strong>ne</strong>n sogenannten "Asphaltfresser", wie es im Branchenjargon<br />

heißt, als Kunden an sich zu binden.<br />

Da Strabag als Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen nicht darauf angewiesen ist, im Bereich<br />

der Asphaltmischgutproduktion erhebliche Gewin<strong>ne</strong> zu erwirtschaften, wäre es für<br />

sie wirtschaftlich tragfähig, Asphaltmischgut für jeden Betrag oberhalb der variablen<br />

Kosten zu verkaufen, der ei<strong>ne</strong>n gewissen Deckungsbeitrag erbringt; vorausgesetzt,<br />

die Käufer benötigen das Asphaltmischgut nicht für ei<strong>ne</strong>n Straßenbauauftrag, bei<br />

dem sie mit der Strabag konkurrieren. Denn in diesem Fall wäre Strabag an ei<strong>ne</strong>r<br />

Belieferung ihres Konkurrenten nicht interessiert. Somit verfügt Strabag gleichzeitig<br />

über ei<strong>ne</strong>n wirksamen Sanktionsmechanismus, um die Oligopoldisziplin durchzu-<br />

setzen, falls die Werhahn-Gruppe die Interessen der Strabag bei der Preisgestal-<br />

tung gegenüber anderen Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen nicht wahrt. Falls Werhahn die-<br />

sen Unter<strong>ne</strong>hmen bei dem Bezug von Asphaltmischgut für Straßenbauaufträge, an<br />

de<strong>ne</strong>n auch Strabag interessiert ist, ei<strong>ne</strong>n besseren Bezugspreis anbieten würde<br />

als der Strabag, könnte Strabag dieses Verhalten der Werhahn abstrafen: Strabag<br />

könnte nämlich im Liefergebiet ihrer eige<strong>ne</strong>n Asphaltmischwerken die von Werhahn<br />

angebote<strong>ne</strong>n Preise unterbieten und Werhahn bestimmte Aufträge ab<strong>ne</strong>hmen,<br />

wenn dritte Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen Asphaltmischgut für Straßenbauaufträge be-<br />

nötigen, an de<strong>ne</strong>n Strabag selbst kein Interesse hat. Solche Vergeltungsmaßnah-<br />

men werden durch die große Transparenz auf den Asphaltmischgutmärkten ermög-<br />

licht. Angesichts der Markttransparenz ist Strabag nämlich in der Lage, von dem<br />

Marktverhalten der Werhahn-Gruppe Kenntnis zu erlangen, wenn es von der Oligo-<br />

poldisziplin abweicht.<br />

Über ein entsprechendes Sanktionsinstrument verfügt auch die Werhahn-Gruppe<br />

gegenüber der Strabag. Strabag ist nämlich in verschiede<strong>ne</strong>n Regio<strong>ne</strong>n auf Lieferungen<br />

der Werhahn-Gruppe angewiesen. Insbesondere wenn sie Spitzenbedarfsmengen<br />

bei großen Straßenbauprojekten benötigt, ist sie darauf angewiesen, zu<br />

ei<strong>ne</strong>m relativ günstigen Preis mit Asphaltmischgut beliefert zu werden. Strabag ist<br />

deutschlandweit als Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen tätig, kontrolliert aber bislang kein<br />

deutschlandweites Netz von eige<strong>ne</strong>n Asphaltmischanlagen. Strabag verfügt zwar in<br />

verschiede<strong>ne</strong>n Regio<strong>ne</strong>n Deutschlands über eige<strong>ne</strong> Asphaltmischwerke, das Unter<strong>ne</strong>hmen<br />

wäre aber nicht dazu in der Lage, insbesondere bei Spitzenbedarfsmengen,<br />

wie sie bei Straßenbauaufträgen im Rahmen von Großprojekten auftreten,<br />

ihren gesamten Bedarf an Asphaltmischgut als Straßenbauunter<strong>ne</strong>hmen selbst zu


- 25 -<br />

decken. Außerdem gibt es in einigen Gebieten in Deutschland kei<strong>ne</strong> Bezugsalterna-<br />

tiven zur Werhahn-Gruppe, z.B. in weiten Teilen des Emslands, in Teilen von Nie-<br />

dersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg.<br />

Folglich verfolgen die Werhahn-Gruppe und Strabag u.a. auf dem Regionalmarkt<br />

für Asphaltmischgut überwiegend gleichgerichtete Interessen, so dass zu erwarten<br />

ist, dass es zwischen den beiden Unter<strong>ne</strong>hmen auf diesem Markt nicht zu wesentli-<br />

chem Wettbewerb kommt.<br />

f) Dem Oligopol steht kein <strong>ne</strong>n<strong>ne</strong>nswerter Außenwettbewerb gegenüber: Schon<br />

angesichts des <strong>Marktan</strong>teilsabstands zu den verbleibenden Wettbewerbern des<br />

Regionalmarkts sind diese nicht in der Lage, den Verhaltensspielraum des Oligo-<br />

pols wirksam zu begrenzen. Darüber hinaus weist das Oligopol ressourcenbe-<br />

dingte Wettbewerbsvorteile auf, über die Außenseiter nicht oder nicht in dem<br />

Maße verfügen (der Markt ist ansonsten mittelständisch geprägt), so dass parallele<br />

Verdrängungsstrategien zum Nachteil der letzteren wahrscheinlich sind. Aus die-<br />

sem Grund sind auch Abschreckungs- bzw. Entmutigungseffekte zu erwarten.<br />

41. Aufgrund der hohen <strong>Marktan</strong>teile und der Verflechtungen mit den zwei wichtigsten An-<br />

bietern MAIT und Werhahn hätte der Zusammenschluss im Regionalmarkt Erfurt zu ei-<br />

<strong>ne</strong>r marktbeherrschenden Stellung der Zusammenschlussbeteiligten i.S.d. § 36 Abs. 1<br />

GWB geführt.<br />

3.1.3. Auflagen<br />

42. In Anbetracht dieser Bewertung der Auswirkungen des angemeldeten Zusammen-<br />

schlussvorhabens auf den Markt für Asphaltmischgut im Regionalmarkt Erfurt durch die<br />

Beschlussabteilung haben die Zusammenschlussbeteiligten angeboten, in vollem Um-<br />

fang die Beteiligung der Kirch<strong>ne</strong>r an der MAIT an ei<strong>ne</strong>n unabhängigen Erwerber zu veräußern.<br />

Um sicherzustellen, dass die Verbindung der Kirch<strong>ne</strong>r zur MAIT auch dann gelöst<br />

wird, wenn ei<strong>ne</strong> derartige Veräußerung nicht in<strong>ne</strong>rhalb der Veräußerungsfrist möglich<br />

ist, haben die Zusammenschlussbeteiligten vorgeschlagen, in diesem Fall den Gesellschaftsvertrag<br />

fristgerecht mit Wirkung zum [...] zu kündigen.<br />

43. Um die Verflechtung mit der Werhahn-Gruppe zu lösen, haben die Zusammenschlussbeteiligten<br />

angeboten, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um entweder alleinige Eigentümerin<br />

des Mischwerks in Gotha zu werden oder sich vollständig vom Mischwerk<br />

Gotha zu tren<strong>ne</strong>n. Da die Asphaltmischanlage im Eigentum der SBT steht, kann dies für<br />

den Fall, dass kei<strong>ne</strong> einver<strong>ne</strong>hmliche Lösung mit der Gesellschaft und der Mitgesell-


- 26 -<br />

schafterin erzielt wird, bedeuten, dass Strabag ihre Beteiligung an der SBT veräußern<br />

muss. Für den Fall, dass Strabag alleinige Eigentümerin wird, ist es zudem erforderlich,<br />

auch den Vertrieb, der derzeit von der Werhahn-Tochter Allgemei<strong>ne</strong> Baustoff-Handels-<br />

Contor GmbH („ABC“) übernommen wird, von Werhahn zu lösen.<br />

44. Die entsprechend diesem Angebot verfügten Auflagen sind ausreichend, aber auch er-<br />

forderlich, damit der Zusammenschluss zu kei<strong>ne</strong>r Entstehung ei<strong>ne</strong>r kollektiven marktbe-<br />

herrschenden Stellung auf dem Markt für Asphaltmischgut im Regionalmarkt Erfurt führt.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Auflagen entfällt auf die Zusammenschlussbeteiligten<br />

nach ei<strong>ne</strong>m Zusammenschluss - bei Veräußerung des SBT-Asphaltmischwerks - noch<br />

ein <strong>Marktan</strong>teil von ca. 15 % - 20 %. Bei Erwerb der SBT erreicht Strabag zwar ei<strong>ne</strong>n<br />

höheren <strong>Marktan</strong>teil, der jedoch unter der Marktbeherrschungsvermutung des § 19<br />

Abs. 2 S. 1 GWB liegt. Nach Umsetzung der Auflagen ist aufgrund der geänderten<br />

Marktstruktur zu erwarten, dass es zwischen Strabag und Werhahn zu wesentlichem<br />

Wettbewerb kommen wird, so dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass<br />

beide Unter<strong>ne</strong>hmen in ei<strong>ne</strong>m wettbewerbslosen Oligopol den Regionalmarkt Erfurt be-<br />

herrschen. Angesichts der bedeutenden Wettbewerber MAIT und der Werhahn-Gruppe<br />

(<strong>Marktan</strong>teile jeweils 15 % -20 %) ist nicht zu erwarten, dass ei<strong>ne</strong> marktbeherrschende<br />

Stellung begründet wird.<br />

45. Die Nebenbestimmung gem. Abschnitt B.11., derzufolge Strabag nach Freigabe des<br />

Zusammenschlusses bis zur Einsetzung des Sicherheitstreuhänders kei<strong>ne</strong>rlei Gesell-<br />

schaftsrechte, insbesondere Informationsrechte, in der MAIT mehr ausübt, stellt kei<strong>ne</strong><br />

Verhaltensauflage dar, sondern dient als Interimslösung der <strong>Sicherun</strong>g des strukturellen<br />

Effekts der Auflagen.<br />

3.2. Regionalmarkt Eulau<br />

3.2.1. Marktstruktur im Regionalmarkt Eulau<br />

46. Die Anmelder schätzen das Marktvolumen im Regionalmarkt Eulau auf 472.000 t (rd.<br />

16,5 Mio. €). 14<br />

47. Die Zusammenschlussbeteiligten sind im Regionalmarkt Eulau wie folgt im Bereich<br />

Asphaltmischgut tätig:<br />

14<br />

Bei ei<strong>ne</strong>m Durchschnittspreis von 35 €/t.


- 27 -<br />

- Das der Kirch<strong>ne</strong>r zuzurech<strong>ne</strong>nde Mischwerk der TAM in Kölleda liefert in den<br />

Regionalmarkt Eulau ein.<br />

- Im 25 km - Radius um Eulau betreibt die DA (Strabag) Asphaltmischanlagen in<br />

Buna, Lösau und Teuchern. Die Mischanlagen der DA in Hermsdorf, Zeitz, Win-<br />

dischlauba, Wolteritz und Sietzsch liegen im 50 km - Einlieferungsradius um Eu-<br />

lau.<br />

48. Im diesem Regionalmarkt sind vor dem Zusammenschluss Strabag und die Werhahn-<br />

Gruppe ähnlich starke Wettbewerber mit den höchsten <strong>Marktan</strong>teilen. Nach Schätzun-<br />

gen der Anmelder erreicht Strabag <strong>Marktan</strong>teile von 20 % - 25 %, Werhahn von 15 % -<br />

20 %. Die MAIT ist mit ei<strong>ne</strong>m geschätzten <strong>Marktan</strong>teil i.H.v. 10 % - 15 % drittstärkster<br />

Anbieter. Da<strong>ne</strong>ben gibt es noch fünf Wettbewerber mit <strong>Marktan</strong>teilen von 5 % - 10 %<br />

(Strassing-Limes, Papenburg, Eurovia, AMW und Kemna), sowie sechs Wettbewerber<br />

mit <strong>Marktan</strong>teilen von unter 5 % (Streicher, Max Bögl, Kutter, Löbejün, SHA und MBG).<br />

3.2.2. Begründung ei<strong>ne</strong>r marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluss<br />

oh<strong>ne</strong> die Auflagen<br />

49. Im Regionalmarkt Eulau ergibt sich bereits nach den Schätzungen der Anmelder durch<br />

den Zusammenschluss ei<strong>ne</strong> Einzelmarktbeherrschung der Strabag, die mit den Wer-<br />

ken der DA, der TAM und der MAIT auf ei<strong>ne</strong>n <strong>Marktan</strong>teil von 35 % - 40 % käme.<br />

50. Zudem ergibt sich ein gemeinsamer <strong>Marktan</strong>teil der Strabag mit Werhahn auf 55 % -<br />

60 %.<br />

51. Hiermit ist die Marktbeherrschungsvermutung des § 19 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GWB erfüllt.<br />

Zu den Marktstrukturen, die ei<strong>ne</strong> Oligopolbildung begünstigen, wird auf die obigen Dar-<br />

legungen verwiesen.<br />

3.2.3. Auflagen<br />

52. In Anbetracht dieser Bewertung der Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens auf<br />

den Markt für Asphaltmischgut im Regionalmarkt Eulau durch die Beschlussabteilung<br />

haben die Zusammenschlussbeteiligten angeboten, in vollem Umfang die Beteiligung<br />

der Kirch<strong>ne</strong>r an der MAIT an ei<strong>ne</strong>n unabhängigen Erwerber zu veräußern. Um sicherzu-<br />

stellen, dass die Verbindung der Kirch<strong>ne</strong>r zur MAIT auch dann gelöst wird, wenn ei<strong>ne</strong><br />

derartige Veräußerung nicht in<strong>ne</strong>rhalb der Veräußerungsfrist möglich ist, haben die Zu-


- 28 -<br />

sammenschlussbeteiligten vorgeschlagen, in diesem Fall den Gesellschaftsvertrag frist-<br />

gerecht mit Wirkung zum [...] zu kündigen.<br />

53. Da ei<strong>ne</strong> Verflechtung mit der Werhahn-Gruppe im Regionalmarkt Eulau nicht in der<br />

Weise besteht, wie es im Regionalmarkt Erfurt der Fall ist, sind die entsprechend diesem<br />

Angebot verfügten Auflagen ausreichend, aber auch erforderlich, damit der Zusammen-<br />

schluss auch im Regionalmarkt Eulau zu kei<strong>ne</strong>r Entstehung ei<strong>ne</strong>r marktbeherrschenden<br />

Stellung auf dem Markt für Asphaltmischgut führt. Unter Berücksichtigung dieser Aufla-<br />

gen entfällt auf die Zusammenschlussbeteiligten im Regionalmarkt Eulau nach ei<strong>ne</strong>m<br />

Zusammenschluss zwar noch ein <strong>Marktan</strong>teil von ca. 25 % - 30 %, die Schwelle der<br />

Einzelmarktbeherrschungsvermutung wird bei Umsetzung der Auflagen aber nicht mehr<br />

erreicht. Auch die Schwelle der Marktbeherrschungsvermutung gem. § 19 Abs. 3 S. 2<br />

Nr. 1 GWB wird dann von Strabag und Werhahn nicht mehr erreicht. Nach Umsetzung<br />

der Auflagen ist angesichts der bedeutenden Wettbewerber Werhahn (<strong>Marktan</strong>teil 15 %<br />

- 20 %) und MAIT (<strong>Marktan</strong>teil 10 % - 15 %) auch nicht zu erwarten, dass ei<strong>ne</strong> marktbe-<br />

herrschende Stellung begründet wird.<br />

3.3. Regionalmarkt Hau<strong>ne</strong>ck<br />

54. Das Zusammenschlussvorhaben hat im Regionalmarkt Hau<strong>ne</strong>ck kei<strong>ne</strong>rlei strukturelle<br />

Auswirkungen auf den Wettbewerb, da Strabag in diesem Regionalmarkt nicht im Bereich<br />

Asphaltmischgut tätig ist.<br />

IV. Zusammenfassung<br />

55. Aus den vorgenannten Gründen hat das <strong>Bundeskartellamt</strong> entschieden, das angemeldete<br />

Zusammenschlussvorhaben im Verfahren der Fusionskontrolle mit den im<br />

Tenor genannten Auflagen freizugeben. Diese Verfügung ergeht nach § 40 Abs. 2<br />

S. 1 und Abs. 3 S. 1 GWB. Die Anwendung von § 1 GWB bleibt vorbehalten.<br />

V. Gebühren<br />

[...]


Rechtsmittelbelehrung<br />

- 29 -<br />

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zulässig. Sie ist schriftlich bin<strong>ne</strong>n ei<strong>ne</strong>r mit<br />

Zustellung des Beschlusses begin<strong>ne</strong>nden Frist von ei<strong>ne</strong>m Monat beim <strong>Bundeskartellamt</strong>,<br />

Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn, einzureichen. Es genügt jedoch, wenn sie in<strong>ne</strong>r-<br />

halb dieser Frist bei dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, eingeht.<br />

Die Beschwerde ist zu begründen. Die Frist für die Beschwerdebegründung beträgt zwei<br />

Monate. Sie beginnt mit der Zustellung des Beschlusses und kann auf Antrag vom Vorsitzenden<br />

des Beschwerdegerichts verlängert werden. Die Beschwerdebegründung muss<br />

die Erklärung enthalten, inwieweit der Beschluss angefochten und sei<strong>ne</strong> Abänderung oder<br />

Aufhebung beantragt wird, und die Tatsachen und Beweismittel angeben, auf die sich die<br />

Beschwerde stützt. Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung müssen durch ei<strong>ne</strong>n<br />

Rechtsanwalt unterzeich<strong>ne</strong>t sein.<br />

Die Beschwerde hat kei<strong>ne</strong> aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Beschwerdegericht<br />

die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anord<strong>ne</strong>n.<br />

Temme<br />

Michel Zerwas

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