Jung und arbeitslos? Meine Rechte. - Jugendarbeitslosigkeit
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Was tun, wenn…?<br />
Ich habe wieder eine Stelle gef<strong>und</strong>en<br />
Egal ob es sich um eine feste oder nur vorübergehende Beschäftigung handelt, informiere<br />
ich unverzüglich meine Arbeitslosenkasse <strong>und</strong> meine/n RAV-BeraterIn, indem ich eine<br />
Kopie des Anstellungsvertrags schicke.<br />
Wenn ich eine feste Stelle antreten kann, muss ich im letzten Monat meiner Arbeitslosigkeit<br />
keine Bewerbungen mehr nachweisen.<br />
Als Gewerkschaftsmitglied melde ich es auch meiner Gewerkschaft, damit die Beiträge<br />
angepasst werden können (+ 34).<br />
! Ganz allgemein sollte der Arbeitslosenkasse jede Änderung möglichst schnell mitgeteilt<br />
werden.<br />
Ich will einige Ferientage<br />
Als <strong>arbeitslos</strong>e Person habe ich ein Recht auf Ferien. Für jede 60-tägige Kontrollperiode<br />
habe ich Anspruch auf fünf kontrollfreie Tage. Dies entspricht vier Wochen Ferien pro Jahr.<br />
Ich muss diese Ferien der Arbeitslosenkasse <strong>und</strong> dem RAV 14 Tage im Voraus melden.<br />
! Während dieser kontrollfreien Zeit muss ich mich<br />
zum Beispiel nicht bewerben.<br />
! Ich kann dieses Ferienguthaben «aufsparen»<br />
(z. B. zwei Wochen Ferien nach 120 Tagen<br />
kontrollierter Arbeitslosigkeit). Ich kann die Ferien<br />
aber nicht im Voraus beziehen! Zudem muss<br />
ich mindestens fünf Tage auf einmal nehmen<br />
(Ausnahme: Feiertage).<br />
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