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Jung und arbeitslos? Meine Rechte. - Jugendarbeitslosigkeit

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Was tun, wenn…?<br />

Ich habe wieder eine Stelle gef<strong>und</strong>en<br />

Egal ob es sich um eine feste oder nur vorübergehende Beschäftigung handelt, informiere<br />

ich unverzüglich meine Arbeitslosenkasse <strong>und</strong> meine/n RAV-BeraterIn, indem ich eine<br />

Kopie des Anstellungsvertrags schicke.<br />

Wenn ich eine feste Stelle antreten kann, muss ich im letzten Monat meiner Arbeitslosigkeit<br />

keine Bewerbungen mehr nachweisen.<br />

Als Gewerkschaftsmitglied melde ich es auch meiner Gewerkschaft, damit die Beiträge<br />

angepasst werden können (+ 34).<br />

! Ganz allgemein sollte der Arbeitslosenkasse jede Änderung möglichst schnell mitgeteilt<br />

werden.<br />

Ich will einige Ferientage<br />

Als <strong>arbeitslos</strong>e Person habe ich ein Recht auf Ferien. Für jede 60-tägige Kontrollperiode<br />

habe ich Anspruch auf fünf kontrollfreie Tage. Dies entspricht vier Wochen Ferien pro Jahr.<br />

Ich muss diese Ferien der Arbeitslosenkasse <strong>und</strong> dem RAV 14 Tage im Voraus melden.<br />

! Während dieser kontrollfreien Zeit muss ich mich<br />

zum Beispiel nicht bewerben.<br />

! Ich kann dieses Ferienguthaben «aufsparen»<br />

(z. B. zwei Wochen Ferien nach 120 Tagen<br />

kontrollierter Arbeitslosigkeit). Ich kann die Ferien<br />

aber nicht im Voraus beziehen! Zudem muss<br />

ich mindestens fünf Tage auf einmal nehmen<br />

(Ausnahme: Feiertage).<br />

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