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Jung und arbeitslos? Meine Rechte. - Jugendarbeitslosigkeit

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Warum muss ich mich bei<br />

der Arbeitslosenversicherung<br />

melden?<br />

Wenn ich damit rechnen muss, <strong>arbeitslos</strong> zu werden, muss ich mich unverzüglich persönlich<br />

bei der für Arbeitslosigkeit zuständigen Behörde meiner Wohngemeinde melden. Es<br />

ist dabei egal, wie meine berufliche Situation aussieht: Lehrabschluss (+ 22–23), Studiumsabschluss<br />

(+ 24), Kündigung (+ 20) oder ohne Ausbildungsplatz (+ 26–27).<br />

In einigen Kantonen oder Städten muss ich mich direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum<br />

(RAV) melden. In jedem Fall kann ich die Arbeitslosenkasse, die für mich<br />

zuständig ist, frei wählen.<br />

Sobald ich angemeldet bin <strong>und</strong> gewisse gesetzliche Bedingungen erfülle, habe ich<br />

Anspruch auf Arbeitslosentaggeld <strong>und</strong> weitere Versicherungsleistungen: Einzelgespräche,<br />

persönliche Beratung, Kurse, Ausbildungspraktikum usw. Häufig vergessen die Jugendlichen,<br />

sich beim RAV zu melden, oder machen es bewusst nicht (jede/r zweite meldet<br />

sich nicht an). In diesem Fall gibt es keine Leistungen <strong>und</strong> diese Jugendlichen erscheinen<br />

auch nicht in den offiziellen Arbeitslosenstatistiken.<br />

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