Jung und arbeitslos? Meine Rechte. - Jugendarbeitslosigkeit
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Warum muss ich mich bei<br />
der Arbeitslosenversicherung<br />
melden?<br />
Wenn ich damit rechnen muss, <strong>arbeitslos</strong> zu werden, muss ich mich unverzüglich persönlich<br />
bei der für Arbeitslosigkeit zuständigen Behörde meiner Wohngemeinde melden. Es<br />
ist dabei egal, wie meine berufliche Situation aussieht: Lehrabschluss (+ 22–23), Studiumsabschluss<br />
(+ 24), Kündigung (+ 20) oder ohne Ausbildungsplatz (+ 26–27).<br />
In einigen Kantonen oder Städten muss ich mich direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum<br />
(RAV) melden. In jedem Fall kann ich die Arbeitslosenkasse, die für mich<br />
zuständig ist, frei wählen.<br />
Sobald ich angemeldet bin <strong>und</strong> gewisse gesetzliche Bedingungen erfülle, habe ich<br />
Anspruch auf Arbeitslosentaggeld <strong>und</strong> weitere Versicherungsleistungen: Einzelgespräche,<br />
persönliche Beratung, Kurse, Ausbildungspraktikum usw. Häufig vergessen die Jugendlichen,<br />
sich beim RAV zu melden, oder machen es bewusst nicht (jede/r zweite meldet<br />
sich nicht an). In diesem Fall gibt es keine Leistungen <strong>und</strong> diese Jugendlichen erscheinen<br />
auch nicht in den offiziellen Arbeitslosenstatistiken.<br />
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