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TL 8415-0320 Kampfanzughose2011-03-10 - LH Bundeswehr

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Seite 14 <strong>TL</strong> <strong>8415</strong>-<strong><strong>03</strong>20</strong><br />

Vektorenschutzausrüstung<br />

Keine Haushaltswäsche. Nur Industriewäsche gemäß Pflegeanweisung!“ 1)<br />

1) Pflegeanweisung für <strong>Bundeswehr</strong>bekleidung mit Vektorenschutzausrüstung,<br />

Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe<br />

(WIWeB), Geschäftsfeld 5<strong>10</strong>, in der jeweils aktuellen Fassung.<br />

Das Einnähetikett ist auf dem Seitentaschenbeutel links ca. 3 cm unter der<br />

Bundnaht aufzusteppen.<br />

Das Größenetikett (Bsp.: 160-170/75) ist in die hintere Bundmitte in den Bund<br />

zu fassen.<br />

Das Anbringen von Marken- und Firmenlogos ist nicht gestattet. Die Kennzeichnung<br />

erfolgt nur gemäß den, in den jeweils gültigen <strong>TL</strong> festgelegten Vorgaben.<br />

Für die Pflegesymbole mit dazugehörigem Hinweis kann auch ein separates Etikett<br />

verwendet werden.<br />

Das Anbringen von Marken- und Firmenlogos ist nicht gestattet. Die Kennzeichnung<br />

erfolgt nur gemäß den in den jeweils gültigen <strong>TL</strong> festgelegten Vorgaben.<br />

3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />

3.1 Qualitätsprüfungen<br />

Nach <strong>TL</strong> 8305-0011<br />

3.2 Qualitätssicherungsbedingungen<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf der Grundlage der in den technischen<br />

Unterlagen festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen entsprechend<br />

den Bestimmungen der AQAP-2131, NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung<br />

zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung<br />

durchzuführen.<br />

Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen sind produktbezogen darzulegen. Der Umfang<br />

dieser Maßnahmen hat sich an den mit der Herstellung verbundenen Risiken zu o-<br />

rientieren.<br />

Bescheinigung der Prüfergebnisse<br />

Die Einhaltung der in diesen Technischen Lieferbedingungen gestellten technischen<br />

Forderungen an den Gegenstand dieser <strong>TL</strong> ist vom Auftragnehmer durch ein<br />

Qualitätsprüf-Zertifikat nach DIN 55350-18-4.2.2 zu bestätigen, das dem Auftraggeber<br />

vorzulegen ist. Auf Verlangen ist diesem eine Ausfertigung zu überlassen.<br />

Sofern nicht anders angegeben, sind für alle eingesetzten Materialien<br />

und Zutaten die in den betreffenden <strong>TL</strong> geforderten Qualitätsprüf-Zertifikate<br />

vorzulegen.<br />

3.3 Güteprüfung*)<br />

Nach <strong>TL</strong> 8305-0011.<br />

*) Sofern die Beschaffung durch eine Bekleidungsgesellschaft erfolgt, gilt<br />

nachfolgende Regelung:<br />

Die Güteprüfung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen der Bekleidungsgesellschaft.<br />

Darüber hinaus behält sich der Bund im Rahmen der Qualitätssicherung im<br />

Einzelfall vor, vom Auftragnehmer über die Bekleidungsgesellschaft Mustermaterialien<br />

für Prüfzwecke bzw. Prüfzertifikate anzufordern.<br />

4 VERPACKUNG<br />

Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011<br />

Diese Forderungen gelten nur bei unmittelbarer Auftragsvergabe durch das<br />

BMVg/BWB/nachgeordnete Dienststellenbereiche.<br />

Die VerpSt ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.

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