TL 8415-0320 Kampfanzughose2011-03-10 - LH Bundeswehr
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Seite 14 <strong>TL</strong> <strong>8415</strong>-<strong><strong>03</strong>20</strong><br />
Vektorenschutzausrüstung<br />
Keine Haushaltswäsche. Nur Industriewäsche gemäß Pflegeanweisung!“ 1)<br />
1) Pflegeanweisung für <strong>Bundeswehr</strong>bekleidung mit Vektorenschutzausrüstung,<br />
Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe<br />
(WIWeB), Geschäftsfeld 5<strong>10</strong>, in der jeweils aktuellen Fassung.<br />
Das Einnähetikett ist auf dem Seitentaschenbeutel links ca. 3 cm unter der<br />
Bundnaht aufzusteppen.<br />
Das Größenetikett (Bsp.: 160-170/75) ist in die hintere Bundmitte in den Bund<br />
zu fassen.<br />
Das Anbringen von Marken- und Firmenlogos ist nicht gestattet. Die Kennzeichnung<br />
erfolgt nur gemäß den, in den jeweils gültigen <strong>TL</strong> festgelegten Vorgaben.<br />
Für die Pflegesymbole mit dazugehörigem Hinweis kann auch ein separates Etikett<br />
verwendet werden.<br />
Das Anbringen von Marken- und Firmenlogos ist nicht gestattet. Die Kennzeichnung<br />
erfolgt nur gemäß den in den jeweils gültigen <strong>TL</strong> festgelegten Vorgaben.<br />
3 QUALITÄTSSICHERUNG<br />
3.1 Qualitätsprüfungen<br />
Nach <strong>TL</strong> 8305-0011<br />
3.2 Qualitätssicherungsbedingungen<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf der Grundlage der in den technischen<br />
Unterlagen festgelegten Qualitätssicherungsforderungen, Maßnahmen entsprechend<br />
den Bestimmungen der AQAP-2131, NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung<br />
zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung<br />
durchzuführen.<br />
Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen sind produktbezogen darzulegen. Der Umfang<br />
dieser Maßnahmen hat sich an den mit der Herstellung verbundenen Risiken zu o-<br />
rientieren.<br />
Bescheinigung der Prüfergebnisse<br />
Die Einhaltung der in diesen Technischen Lieferbedingungen gestellten technischen<br />
Forderungen an den Gegenstand dieser <strong>TL</strong> ist vom Auftragnehmer durch ein<br />
Qualitätsprüf-Zertifikat nach DIN 55350-18-4.2.2 zu bestätigen, das dem Auftraggeber<br />
vorzulegen ist. Auf Verlangen ist diesem eine Ausfertigung zu überlassen.<br />
Sofern nicht anders angegeben, sind für alle eingesetzten Materialien<br />
und Zutaten die in den betreffenden <strong>TL</strong> geforderten Qualitätsprüf-Zertifikate<br />
vorzulegen.<br />
3.3 Güteprüfung*)<br />
Nach <strong>TL</strong> 8305-0011.<br />
*) Sofern die Beschaffung durch eine Bekleidungsgesellschaft erfolgt, gilt<br />
nachfolgende Regelung:<br />
Die Güteprüfung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen der Bekleidungsgesellschaft.<br />
Darüber hinaus behält sich der Bund im Rahmen der Qualitätssicherung im<br />
Einzelfall vor, vom Auftragnehmer über die Bekleidungsgesellschaft Mustermaterialien<br />
für Prüfzwecke bzw. Prüfzertifikate anzufordern.<br />
4 VERPACKUNG<br />
Nach den <strong>TL</strong> 8305-0011<br />
Diese Forderungen gelten nur bei unmittelbarer Auftragsvergabe durch das<br />
BMVg/BWB/nachgeordnete Dienststellenbereiche.<br />
Die VerpSt ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.