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Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage

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WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />

Investmentbesteuerung<br />

Zu ermittelnde Steuerliquidität (1)<br />

Bei der Ermittlung und Prüfung ist nicht auf die Bruttothesaurierung<br />

(ED134) abzustellen, da dort auch die DBA-befreiten Erträge<br />

(ED126) enthalten sind<br />

Abzustellen ist auf die steuerpflichtigen Erträge gemäß § 5 Abs. 1<br />

Satz 1 Nr. 1d) aa und bb) InvStG (ED400A/ED400B)<br />

W&W Dachfonds Immorent (WKN A0JM0N); hier wurde aufgrund<br />

des Abstellens auf die Bruttothesaurierung die zu wenig<br />

ausgewiesene Steuerliquidität bemängelt<br />

Der in der Thesaurierung vom 15.02.2012 ausgewiesene Betrag<br />

i.H.v. 0,65 Euro wäre für den Steuereinbehalt nicht ausreichend<br />

(siehe Protokoll vom 04.05.2012)<br />

Es wird klargestellt, dass die ausgeschüttete Steuerliquidität für den<br />

Steuereinbehalt ausreicht<br />

Bei Plausiprüfungen sollte der Umstand berücksichtigt werden

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