Arbeitskreis Investmentfonds/Direktanlage
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WM-<strong>Arbeitskreis</strong> <strong>Investmentfonds</strong>/<strong>Direktanlage</strong><br />
Investmentbesteuerung<br />
Zu ermittelnde Steuerliquidität (1)<br />
Bei der Ermittlung und Prüfung ist nicht auf die Bruttothesaurierung<br />
(ED134) abzustellen, da dort auch die DBA-befreiten Erträge<br />
(ED126) enthalten sind<br />
Abzustellen ist auf die steuerpflichtigen Erträge gemäß § 5 Abs. 1<br />
Satz 1 Nr. 1d) aa und bb) InvStG (ED400A/ED400B)<br />
W&W Dachfonds Immorent (WKN A0JM0N); hier wurde aufgrund<br />
des Abstellens auf die Bruttothesaurierung die zu wenig<br />
ausgewiesene Steuerliquidität bemängelt<br />
Der in der Thesaurierung vom 15.02.2012 ausgewiesene Betrag<br />
i.H.v. 0,65 Euro wäre für den Steuereinbehalt nicht ausreichend<br />
(siehe Protokoll vom 04.05.2012)<br />
Es wird klargestellt, dass die ausgeschüttete Steuerliquidität für den<br />
Steuereinbehalt ausreicht<br />
Bei Plausiprüfungen sollte der Umstand berücksichtigt werden