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Rahmenvertrag - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

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(3) Anträge auf rechnerische oder sachliche Richtigstellung können nach Maßgabe des § 10 des<br />

Gesamtvertrages, der zwischen der KV Thüringen und dem AOK Landesverband Thüringen<br />

abgeschlossen wurde, gestellt werden. Es gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von DM 50,00 pro Fall.<br />

(4) Die KV Thüringen ist berechtigt, von den im Rahmen dieses Vertrages erfolgten Honorarabrechnungen<br />

zu Lasten der Kostenträger 1 Prozent als Verwaltungskostenaufwand in Rechnung zu stellen.<br />

§ 9<br />

Beitritt der einzelnen Kostenträger<br />

Die einzelnen Kostenträger treten diesem <strong>Rahmenvertrag</strong> durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />

Gemeinde- und Städtebund Thüringen bzw. dem Thüringischen Landkreistag rechtsverbindlich bei. Die<br />

Vertragspartner gehen davon aus, daß das Land (durch Unterschrift des Bevollmächtigten), die kreisfreien<br />

Städte und die Landkreise ihren Beitritt erklären werden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der<br />

Thüringische Landkreistag unterrichten die KV Thüringen über die Beitritte der einzelnen Kostenträger zum<br />

Vertrag und über den Zeitpunkt, ab dem der Beitritt gelten soll. Der Beitritt kann nur ab Quartalsbeginn<br />

erfolgen.<br />

§ 10<br />

Regelung von Streitigkeiten<br />

Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, werden zwischen der<br />

zuständigen Behörde und der KV Thüringen in einem Einigungsgespräch geklärt; ggf. unter Beteiligung des<br />

Gemeinde- und Städtebundes Thüringen und des Thüringischen Landkreistages.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten und Kündigung<br />

Dieser Vertrag tritt mit Wirkung ab 01.04.1994 in Kraft. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende<br />

eines jeden Jahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.<br />

Weimar, Erfurt, Gotha, Suhl, 13.04.1994<br />

Kassenärztliche <strong>Vereinigung</strong> Thüringen<br />

Gemeinde- und Städtebund Thüringen<br />

gez. Dr. Rudat<br />

gez. Dr. Schröter<br />

1. Vorsitzender Vorsitzender<br />

Thüringischer Landkreistag<br />

gez. Dr. Reinholz<br />

Präsident<br />

Freistaat Thüringen<br />

vertreten durch das Landesamt<br />

für Soziales und Familie<br />

gez. Nestler<br />

Präsident

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