Rahmenvertrag - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
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(3) Anträge auf rechnerische oder sachliche Richtigstellung können nach Maßgabe des § 10 des<br />
Gesamtvertrages, der zwischen der KV Thüringen und dem AOK Landesverband Thüringen<br />
abgeschlossen wurde, gestellt werden. Es gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von DM 50,00 pro Fall.<br />
(4) Die KV Thüringen ist berechtigt, von den im Rahmen dieses Vertrages erfolgten Honorarabrechnungen<br />
zu Lasten der Kostenträger 1 Prozent als Verwaltungskostenaufwand in Rechnung zu stellen.<br />
§ 9<br />
Beitritt der einzelnen Kostenträger<br />
Die einzelnen Kostenträger treten diesem <strong>Rahmenvertrag</strong> durch schriftliche Erklärung gegenüber dem<br />
Gemeinde- und Städtebund Thüringen bzw. dem Thüringischen Landkreistag rechtsverbindlich bei. Die<br />
Vertragspartner gehen davon aus, daß das Land (durch Unterschrift des Bevollmächtigten), die kreisfreien<br />
Städte und die Landkreise ihren Beitritt erklären werden. Der Gemeinde- und Städtebund Thüringen und der<br />
Thüringische Landkreistag unterrichten die KV Thüringen über die Beitritte der einzelnen Kostenträger zum<br />
Vertrag und über den Zeitpunkt, ab dem der Beitritt gelten soll. Der Beitritt kann nur ab Quartalsbeginn<br />
erfolgen.<br />
§ 10<br />
Regelung von Streitigkeiten<br />
Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, werden zwischen der<br />
zuständigen Behörde und der KV Thüringen in einem Einigungsgespräch geklärt; ggf. unter Beteiligung des<br />
Gemeinde- und Städtebundes Thüringen und des Thüringischen Landkreistages.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten und Kündigung<br />
Dieser Vertrag tritt mit Wirkung ab 01.04.1994 in Kraft. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende<br />
eines jeden Jahres durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.<br />
Weimar, Erfurt, Gotha, Suhl, 13.04.1994<br />
Kassenärztliche <strong>Vereinigung</strong> Thüringen<br />
Gemeinde- und Städtebund Thüringen<br />
gez. Dr. Rudat<br />
gez. Dr. Schröter<br />
1. Vorsitzender Vorsitzender<br />
Thüringischer Landkreistag<br />
gez. Dr. Reinholz<br />
Präsident<br />
Freistaat Thüringen<br />
vertreten durch das Landesamt<br />
für Soziales und Familie<br />
gez. Nestler<br />
Präsident