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Zweiter Bildungsweg Schulabschluss Grundbildung - VHS ...

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<strong>Zweiter</strong> <strong>Bildungsweg</strong><br />

<strong>Schulabschluss</strong><br />

Sie haben Ihre Schulzeit ohne Abschlusszeugnis beendet oder möchten sich weiterqualifizieren?<br />

Für die Aufnahme einer Berufsausbildung, für den Erwerb der<br />

Zugangsberechtigung für ein Studium an der Fachhochschule oder der Universität<br />

oder für Ihre persönliche Entwicklung ist ein <strong>Schulabschluss</strong> die beste Basis.<br />

Alle Bevölkerungs- und Altersgruppen im Landkreis Barnim haben in der Volkshochschule<br />

die Möglichkeit, während des Wartens auf eine Wiederbeschäftigung oder<br />

neben der Berufstätigkeit oder Umschulung bundesweit anerkannte Abschlüsse der<br />

Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II zu erwerben.<br />

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Berufsbildungsreife<br />

(Abschluss der Jahrgangsstufe 9)<br />

erweiterte Berufsbildungsreife<br />

(Abschluss der Jahrgangsstufe 10)<br />

Fachoberschulreife<br />

(Abschluss der Jahrgangsstufe 10)<br />

schulischer Teil der Fachhochschulreife<br />

(Abgang nach der Jahrgangsstufe 12)<br />

allgemeine Hochschulreife<br />

(Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)<br />

Die „Studierenden“, wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer offiziell heißen, werden<br />

durch landesbedienstete Fachlehrkräfte nach entsprechender Ausbildungs- und<br />

Prüfungsordnung und jeweiligen Rahmenlehrplänen des Zweiten <strong>Bildungsweg</strong>es<br />

(ZBW) unterrichtet.<br />

Ausgehend von der Erfahrung, dass die Bewerberinnen und Bewerber für diese<br />

Lehrgänge einerseits die unterschiedlichsten Eingangsvoraussetzungen haben,<br />

andererseits aber hoch motiviert sind, gestalten die Lehrkräfte einen<br />

erwachsenengemäßen Unterricht, bei dem die Studierenden aktiv mitwirken können<br />

und die unterschiedlichen Bedingungen der Lernenden berücksichtigt werden.<br />

Studierende der 10. Klasse und Studierende der letzten 3 Schulhalbjahre der Abiturklasse<br />

können einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) stellen, wenn die Aufnahmevoraussetzungen des ZBW erfüllt<br />

sind. Eine gleichzeitige Berufstätigkeit ist dann ausgeschlossen.<br />

Wir empfehlen den Interessenten, sich zunächst vom Staatlichen Schulamt Eberswalde<br />

oder in unserer Regionalstelle in Eberswalde ausführlich über Ihre individuellen<br />

Zugangsvoraussetzungen (entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz)<br />

und die gewünschten Schulabschlüsse beraten zu lassen.<br />

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