Zweiter Bildungsweg Schulabschluss Grundbildung - VHS ...
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<strong>Zweiter</strong> <strong>Bildungsweg</strong><br />
<strong>Schulabschluss</strong><br />
Sie haben Ihre Schulzeit ohne Abschlusszeugnis beendet oder möchten sich weiterqualifizieren?<br />
Für die Aufnahme einer Berufsausbildung, für den Erwerb der<br />
Zugangsberechtigung für ein Studium an der Fachhochschule oder der Universität<br />
oder für Ihre persönliche Entwicklung ist ein <strong>Schulabschluss</strong> die beste Basis.<br />
Alle Bevölkerungs- und Altersgruppen im Landkreis Barnim haben in der Volkshochschule<br />
die Möglichkeit, während des Wartens auf eine Wiederbeschäftigung oder<br />
neben der Berufstätigkeit oder Umschulung bundesweit anerkannte Abschlüsse der<br />
Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II zu erwerben.<br />
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Berufsbildungsreife<br />
(Abschluss der Jahrgangsstufe 9)<br />
erweiterte Berufsbildungsreife<br />
(Abschluss der Jahrgangsstufe 10)<br />
Fachoberschulreife<br />
(Abschluss der Jahrgangsstufe 10)<br />
schulischer Teil der Fachhochschulreife<br />
(Abgang nach der Jahrgangsstufe 12)<br />
allgemeine Hochschulreife<br />
(Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)<br />
Die „Studierenden“, wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer offiziell heißen, werden<br />
durch landesbedienstete Fachlehrkräfte nach entsprechender Ausbildungs- und<br />
Prüfungsordnung und jeweiligen Rahmenlehrplänen des Zweiten <strong>Bildungsweg</strong>es<br />
(ZBW) unterrichtet.<br />
Ausgehend von der Erfahrung, dass die Bewerberinnen und Bewerber für diese<br />
Lehrgänge einerseits die unterschiedlichsten Eingangsvoraussetzungen haben,<br />
andererseits aber hoch motiviert sind, gestalten die Lehrkräfte einen<br />
erwachsenengemäßen Unterricht, bei dem die Studierenden aktiv mitwirken können<br />
und die unterschiedlichen Bedingungen der Lernenden berücksichtigt werden.<br />
Studierende der 10. Klasse und Studierende der letzten 3 Schulhalbjahre der Abiturklasse<br />
können einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />
(BAföG) stellen, wenn die Aufnahmevoraussetzungen des ZBW erfüllt<br />
sind. Eine gleichzeitige Berufstätigkeit ist dann ausgeschlossen.<br />
Wir empfehlen den Interessenten, sich zunächst vom Staatlichen Schulamt Eberswalde<br />
oder in unserer Regionalstelle in Eberswalde ausführlich über Ihre individuellen<br />
Zugangsvoraussetzungen (entsprechend dem Brandenburgischen Schulgesetz)<br />
und die gewünschten Schulabschlüsse beraten zu lassen.<br />
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