Rundschreiben Nr. 04/2008 - Kassenärztliche Vereinigung ...
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Zum 01.01.<strong>2008</strong> sind für die Polizeivollzugsbeamten in Mecklenburg- Versichertenkarte für<br />
Vorpommern Chipkarten eingeführt worden.<br />
Polizeibeamte im<br />
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die ausgegebenen Statusergänzungsfeld<br />
Chipkarten im Statusfeld falsch die 1 für den Rechtskreis West falsch<br />
ausweisen. Richtig wäre gewesen Status 9 für Rechtskreis Ost. Da es<br />
sich bei der Landespolizei MV (78 870) um einen nur in Mecklenburg-<br />
Vorpommern ansässigen Sonstigen Kostenträger (SKT) handelt, hat<br />
dieser fehlerhafte Status keine Relevanz für die Abrechnung.<br />
Gegebenenfalls wird die Landespolizei festlegen, ob an die<br />
Polizeivollzugsbeamten neue Chipkarten ausgegeben werden.<br />
Die Vertreterversammlung hat am 12.12.2007 festgelegt, für Ärzte, die Online-Abrechnung wird<br />
online abrechnen, den Verwaltungskostenabschlag von 2,3 % um ab 01.01.<strong>2008</strong> gefördert<br />
0,1 % auf 2,2 % zu senken. Diese Regelung tritt erstmalig mit der<br />
Abrechnung des 1. Quartals <strong>2008</strong> in Kraft.<br />
Aufgrund der Möglichkeit, auch online abzurechnen, haben wir unsere<br />
„Grüne Erklärung“ angepasst.<br />
Die Angabe ONLINE hat allerdings nur dann zu erfolgen, wenn die<br />
Abrechnung der ärztlichen Leistungen ausschließlich in dieser<br />
Weise erfolgt und nicht noch zusätzlich eine Abrechnung per ADT<br />
eingereicht wird.<br />
Wenn nur DMP, Koloskopie oder Dialyse als elektronische<br />
Dokumentation ONLINE und die gesamte Arztabrechnung per ADT<br />
erfolgt, ist das Kreuz bei ADT unter Angabe der Anzahl der Disketten /<br />
CD-ROM vorzunehmen. Ihre Fragen zur Online-Abrechnung richten Sie<br />
bitte an die EDV-Abteilung, Frau Rutz, Tel. 0385 / 7431-257.<br />
Bereits im Dezember-<strong>Rundschreiben</strong> 2007 haben wir Sie darüber Hautkrebs-Screening wird<br />
informiert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die zum 01.07.<strong>2008</strong> GKV-<br />
Krebsfrüherkennungs-Richtlinie ab dem 01.07.<strong>2008</strong> um das Haut- Leistung<br />
Screening erweitert hat. Anspruchsberechtigt auf dieses Screening<br />
sind alle zwei Jahre gesetzlich Versicherte ab dem<br />
vollendeten 35. Lebensjahr.<br />
Die Hautvorsorge kann im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung<br />
nach erteilter Genehmigung durch hausärztlich tätige FÄ für Innere<br />
Medizin, FÄ für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte sowie FÄ für<br />
Dermatologie abgerechnet werden.<br />
Die Voraussetzung zur Erteilung ist die Teilnahme an einem<br />
anerkannten 8-stündigen Fortbildungsprogramm. Entsprechende<br />
Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen nimmt im Bereich<br />
der Qualitätssicherung, Frau Ludwig unter Tel.-<strong>Nr</strong>. 0385 / 7431-384<br />
entgegen. Die Schulungstermine werden Ihnen dann bekanntgegeben.<br />
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass es eine Neuauflage der Neue GOÄ/UV-GOÄ zum<br />
Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) mit integrierter UV/GOÄ geben wird. 01.<strong>04</strong>.<strong>2008</strong><br />
Sie enthält eine Übersicht über die neuen Standardtarife für sämtliche<br />
Standardversicherte mit geänderten Hochsätzen, ein erweitertes<br />
Verzeichnis der Analogbewertungen und Abrechnungsempfehlungen<br />
der Bundesärztekammer für größere Rechtssicherheit bei der<br />
Abrechnung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach<br />
der GOÄ und sämtliche Änderungen der UV/GOÄ, über die wir im<br />
März-Journal <strong>2008</strong> berichteten.<br />
Die Broschüre wird voraussichtlich vom Deutschen Ärzteverlag noch<br />
Ende März geliefert und umgehend an alle Praxen in unserem Land<br />
verteilt.