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Rundschreiben Nr. 04/2008 - Kassenärztliche Vereinigung ...

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An folgenden drei Beispielen wird die Abrechnung der Stundenpauschalen erläutert:<br />

Notdienst von Mittwoch 2.1.<strong>2008</strong> ab 13.00 Uhr bis Donnerstag 3.1.<strong>2008</strong> bis 7.00 Uhr<br />

2.1. 90013, 90024<br />

3.1. 90000, 90007<br />

Notdienst von Freitag 22.2.<strong>2008</strong> ab 16.00 Uhr bis Samstag 23.2.<strong>2008</strong> bis 12.00 Uhr<br />

22.2. 90016, 90024<br />

23.2. 90000, 90012<br />

Notdienst von Samstag 15.3.<strong>2008</strong> ab 7.00 Uhr bis Montag 17.3.<strong>2008</strong> bis 7.00 Uhr<br />

15.3. 90007, 90024<br />

16.3. 90000, 90024<br />

17.3. 90000, 90007<br />

Manuell abrechnende Ärzte<br />

Legen Sie sich einen Abrechnungsschein Muster 5 für den Patienten „Notdienst“ an und<br />

rechnen nach vorgenannten Beispielen die Stundenpauschalen ab.<br />

„1. Tag des aktuellen Abrechnungsquartals“<br />

„Ersatzwert für Postleitzahl / Diagnose“<br />

„eigene Vertragsarztnummer“<br />

Abrechnung der geleisteten<br />

Notdienststunden je Tag!<br />

Mit der Abrechnung der Notdienststunden unter den genannten Pseudo-Nummern 90000 bis<br />

90024 werden die tatsächlichen Stundenpauschalen je Bereitschaftstag automatisch<br />

durch die KVMV berechnet und je Stunde mit 18,00 € vergütet.

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