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Download - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.

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von seiner mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann.<br />

Wenn Handeln durch Notwehr, Nothilfe oder Notstand geboten ist, ist<br />

ebenfalls eine Genehmigung entbehrlich.<br />

Bei der Auswahl und Anwendung der Mittel, ist eine Abwägung aller<br />

Interessen und Umstände vorzunehmen und der psychisch und physisch<br />

am wenigsten belastende Eingriff zu wählen.<br />

Die zur Unterbringung erteilte Genehmigung erfasst nicht die<br />

unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Der erforderliche Antrag des<br />

Betreuers muss umfassen:<br />

vorherige Rücksprache mit den professionellen Diensten und<br />

hinreichende Aufklärung,<br />

detaillierte Angaben über die Art der beabsichtigten Maßnahme,<br />

bei Medikamenten den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge, die<br />

bisherige Medikation, auch Bedarfsmedikation sowie den Grund für<br />

die Maßnahme oder deren Änderung,<br />

bei mechanischen Fixierungen außerdem die Angabe des<br />

zeitlichen Umfangs und der voraussichtlichen Dauer,<br />

ein ärztliches Zeugnis (ggf. Gutachten). Auch hier ist eine präzise<br />

Diagnostik erforderlich. In der Praxis wird z.B. oft eine Depression<br />

als Ursache erheblicher Unruhezustände verkannt, so dass die<br />

Medikation am Ziel vorbeigeht.<br />

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