Download - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.
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von seiner mutmaßlichen Einwilligung ausgegangen werden kann.<br />
Wenn Handeln durch Notwehr, Nothilfe oder Notstand geboten ist, ist<br />
ebenfalls eine Genehmigung entbehrlich.<br />
Bei der Auswahl und Anwendung der Mittel, ist eine Abwägung aller<br />
Interessen und Umstände vorzunehmen und der psychisch und physisch<br />
am wenigsten belastende Eingriff zu wählen.<br />
Die zur Unterbringung erteilte Genehmigung erfasst nicht die<br />
unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Der erforderliche Antrag des<br />
Betreuers muss umfassen:<br />
vorherige Rücksprache mit den professionellen Diensten und<br />
hinreichende Aufklärung,<br />
detaillierte Angaben über die Art der beabsichtigten Maßnahme,<br />
bei Medikamenten den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge, die<br />
bisherige Medikation, auch Bedarfsmedikation sowie den Grund für<br />
die Maßnahme oder deren Änderung,<br />
bei mechanischen Fixierungen außerdem die Angabe des<br />
zeitlichen Umfangs und der voraussichtlichen Dauer,<br />
ein ärztliches Zeugnis (ggf. Gutachten). Auch hier ist eine präzise<br />
Diagnostik erforderlich. In der Praxis wird z.B. oft eine Depression<br />
als Ursache erheblicher Unruhezustände verkannt, so dass die<br />
Medikation am Ziel vorbeigeht.<br />
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