Durchführungsempfehlungen Arzneimittelinformation (pdf ... - LAKT
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Daneben sollten beide Beteiligten vereinbaren, die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung<br />
zu beachten und diese Empfehlungen zur Durchführung der Weiterbildung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Ist mindestens einer der beiden Partner Angestellter eines Dritten, so ist diesem die<br />
Weiterbildung anzuzeigen. Auch hier ist es im Sinne aller Beteiligten empfehlenswert, alle<br />
Regelungen, die die Weiterbildung betreffen, in einem Vertrag schriftlich zu regeln.<br />
6. Anforderungen an die Weiterbildungsstätte<br />
Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist, dass jeweils beide Weiterbildungspartner<br />
in einer Weiterbildungsstätte arbeiten, allerdings muss es sich dabei nicht um die<br />
gleiche handeln.<br />
Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung zum Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
sind zugelassene Industriebetriebe, Krankenhausapotheken, öffentliche Apotheken und<br />
andere geeignete Einrichtungen, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele<br />
vermitteln können und mindestens drei der zuvor genannten Weiterbildungsschwerpunkte<br />
regelmäßig bearbeitet werden.<br />
Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Apothekers. Dabei muss er erklären, dass die Anforderungen<br />
an die Weiterbildungsstätte erfüllt sind und er gegebenenfalls bereit ist, dies<br />
gegenüber der <strong>LAKT</strong> nachzuweisen.<br />
Zugelassene Weiterbildungsstätten befinden sich in einem einwandfrei geführten Zustand.<br />
Werden offizielle Betriebsbesichtigungen durchgeführt, werden keine Beanstandungen mit<br />
größerer Tragweite festgestellt. Im Idealfall besitzt die Weiterbildungsstätte ein zertifiziertes<br />
Qualitätsmanagementsystem bei dem gerade die pharmazeutischen Kernprozesse nachweislich<br />
geregelt sind.<br />
Die für den Weiterzubildenden verfügbare Literatur in den zugelassenen Weiterbildungsstätten<br />
wird auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand gehalten. Wissenschaftliche<br />
Informationen sind außerdem mit Hilfe EDV-gestützter nationaler und internationaler<br />
Datenbanken und Systeme beschaffbar. Ein für den Weiterzubildenden zugänglicher<br />
Internetanschluss steht dem Weiterzubildenden jederzeit zur Verfügung.<br />
Darüber hinaus ist das Arbeitsfeld der Weiterbildungsstätte so umfassend, dass die<br />
Weiterbildungsziele für den Weiterzubildenden erreichbar sind. Die personelle Situation<br />
und der normale Arbeitsablauf in der zugelassenen Weiterbildungsstätte fördern die<br />
Weiterbildung.<br />
7. Praktische Weiterbildung<br />
Weiterbildungsplan<br />
Der Weiterbildungsplan wird zu Beginn der Weiterbildungszeit von dem Ermächtigten und<br />
dem Weiterzubildenden gemeinsam erstellt. Der Plan ist stets individuell auf das konkrete<br />
Weiterbildungsverhältnis zugeschnitten, d.h. es werden nur solche Punkte aufgenommen, zu<br />
denen sich der Weiterzubildende innerhalb seiner konkreten Situation in der Lage sieht.<br />
Auch sollen sich sowohl die Schwerpunkte der Weiterbildung als auch ihre zeitliche Abfolge<br />
widerspiegeln.<br />
Empfehlungen zur Durchführung<br />
der Weiterbildung<br />
<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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