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Durchführungsempfehlungen Arzneimittelinformation (pdf ... - LAKT

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Daneben sollten beide Beteiligten vereinbaren, die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung<br />

zu beachten und diese Empfehlungen zur Durchführung der Weiterbildung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Ist mindestens einer der beiden Partner Angestellter eines Dritten, so ist diesem die<br />

Weiterbildung anzuzeigen. Auch hier ist es im Sinne aller Beteiligten empfehlenswert, alle<br />

Regelungen, die die Weiterbildung betreffen, in einem Vertrag schriftlich zu regeln.<br />

6. Anforderungen an die Weiterbildungsstätte<br />

Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist, dass jeweils beide Weiterbildungspartner<br />

in einer Weiterbildungsstätte arbeiten, allerdings muss es sich dabei nicht um die<br />

gleiche handeln.<br />

Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung zum Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

sind zugelassene Industriebetriebe, Krankenhausapotheken, öffentliche Apotheken und<br />

andere geeignete Einrichtungen, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele<br />

vermitteln können und mindestens drei der zuvor genannten Weiterbildungsschwerpunkte<br />

regelmäßig bearbeitet werden.<br />

Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Apothekers. Dabei muss er erklären, dass die Anforderungen<br />

an die Weiterbildungsstätte erfüllt sind und er gegebenenfalls bereit ist, dies<br />

gegenüber der <strong>LAKT</strong> nachzuweisen.<br />

Zugelassene Weiterbildungsstätten befinden sich in einem einwandfrei geführten Zustand.<br />

Werden offizielle Betriebsbesichtigungen durchgeführt, werden keine Beanstandungen mit<br />

größerer Tragweite festgestellt. Im Idealfall besitzt die Weiterbildungsstätte ein zertifiziertes<br />

Qualitätsmanagementsystem bei dem gerade die pharmazeutischen Kernprozesse nachweislich<br />

geregelt sind.<br />

Die für den Weiterzubildenden verfügbare Literatur in den zugelassenen Weiterbildungsstätten<br />

wird auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand gehalten. Wissenschaftliche<br />

Informationen sind außerdem mit Hilfe EDV-gestützter nationaler und internationaler<br />

Datenbanken und Systeme beschaffbar. Ein für den Weiterzubildenden zugänglicher<br />

Internetanschluss steht dem Weiterzubildenden jederzeit zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus ist das Arbeitsfeld der Weiterbildungsstätte so umfassend, dass die<br />

Weiterbildungsziele für den Weiterzubildenden erreichbar sind. Die personelle Situation<br />

und der normale Arbeitsablauf in der zugelassenen Weiterbildungsstätte fördern die<br />

Weiterbildung.<br />

7. Praktische Weiterbildung<br />

Weiterbildungsplan<br />

Der Weiterbildungsplan wird zu Beginn der Weiterbildungszeit von dem Ermächtigten und<br />

dem Weiterzubildenden gemeinsam erstellt. Der Plan ist stets individuell auf das konkrete<br />

Weiterbildungsverhältnis zugeschnitten, d.h. es werden nur solche Punkte aufgenommen, zu<br />

denen sich der Weiterzubildende innerhalb seiner konkreten Situation in der Lage sieht.<br />

Auch sollen sich sowohl die Schwerpunkte der Weiterbildung als auch ihre zeitliche Abfolge<br />

widerspiegeln.<br />

Empfehlungen zur Durchführung<br />

der Weiterbildung<br />

<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

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