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Durchführungsempfehlungen Arzneimittelinformation (pdf ... - LAKT

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Landesapothekerkammer Thüringen | Thälmannstraße 6 | 99085 Erfurt<br />

EMPFEHLUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WEITERBILDUNG<br />

ARZNEIMITTELINFORMATION<br />

Die Weiterbildung im Gebiet <strong>Arzneimittelinformation</strong> ist an die praktische Berufsausübung<br />

des Apothekers gebunden. Sie erfolgt an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter<br />

Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Apothekers. Bei einer Vollzeittätigkeit<br />

beträgt die Weiterbildungszeit 36 Monate; auch eine Teilzeittätigkeit ist möglich, hierbei<br />

verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend.<br />

Die praktische Weiterbildung beinhaltet eine Projektarbeit bzw. die aktive Referententätigkeit<br />

im Rahmen einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus ist der<br />

Weiterzubildende verpflichtet, aktiv seine <strong>Arzneimittelinformation</strong>stätigkeit in den selbstgewählten<br />

Schwerpunkten zu dokumentieren.<br />

Neben der praktischen Weiterbildung ist der Besuch von Seminaren verpflichtend, derzeit<br />

sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren. Die Seminare werden durch die<br />

Apothekerkammern der Länder bundesweit nach einem Verteilungsmodus angeboten.<br />

Die Weiterbildung zum Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong> soll dem Apotheker die<br />

Möglichkeit geben, spezielle weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Arbeitsgebieten<br />

der <strong>Arzneimittelinformation</strong> zu erlangen. Rechtliche Grundlage bildet die Weiterbildungsordnung<br />

der Landesapothekerkammer Thüringen, in der auch die Weiterbildungsziele,<br />

deren Erreichen durch eine abschließende Prüfung belegt werden muss, beschrieben<br />

sind.<br />

Diese Empfehlungen orientieren sich an den Vorgaben der Fachkommission <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

der Bundesapothekerkammer, die die Weiterbildungsinhalte sowie zu behandelnden<br />

Sachverhalte und Aufgaben zu den einzelnen Weiterbildungszielen konkretisieren<br />

und darüber hinaus praktische Hinweise zur Verzahnung mit den Seminaren enthalten.<br />

1. Begriffsbestimmungen<br />

<strong>Arzneimittelinformation</strong> ist das Gebiet der Pharmazie, das die Erarbeitung, Sammlung,<br />

Aufbereitung, Bewertung und Weitergabe von Erkenntnissen zur Qualität, Wirksamkeit und<br />

Unbedenklichkeit von Arzneimitteln umfasst. Der Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

ist befähigt zum sachgerechten Umgang mit Daten und Informationen zur pharmazeutischen,<br />

präklinischen und klinischen Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln, zur<br />

Arzneimittelsicherheit einschließlich der Qualitätssicherung, zur Arzneimittelzulassung<br />

sowie zur Erarbeitung medizinisch-wissenschaftlicher Informationen.<br />

Hausanschrift:<br />

Landesapothekerkammer Thüringen<br />

Thälmannstraße 6<br />

99085 Erfurt<br />

Kontakt:<br />

Telefon: 0361 24408 – 0<br />

Fax: 0361 24408 –69<br />

E-Mail: info@lakt.de<br />

Internet: www.lakt.de<br />

Der besseren Lesbarkeit und dem allgemeinen Sprachgefühl folgend, verwendet die Landesapothekerkammer<br />

Thüringen für Berufs- und Funktionsbegriffe, wie Apotheker, Praktikant usw., einheitlich die geschlechtsneutrale<br />

Variante.<br />

FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

Bankverbindung:<br />

Deutsche Apotheker- und<br />

Ärztebank Erfurt<br />

BLZ 100 906 03<br />

Konto-Nr.: 0 003 097 986


2. Ziele der Weiterbildung<br />

Um den vielfältigen Tätigkeitsfeldern im Bereich der <strong>Arzneimittelinformation</strong> gerecht werden<br />

zu können, werden die Weiterbildungsinhalte getrennt in Basiskenntnisse und Schwerpunkte.<br />

Die als Basiskenntnisse ausgewiesenen Weiterbildungsinhalte müssen von allen<br />

Weiterzubildenden erworben werden. Ein direkter Nachweis für besuchte Seminare außerhalb<br />

der Pflichtseminare ist nicht erforderlich, jedoch sind die genannten Themen<br />

prüfungsrelevant.<br />

2.1. Basiskenntnisse<br />

• Kenntnisse über Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und (Patho-)Biochemie<br />

• Kenntnisse in der Krankheitslehre, über Diagnosemöglichkeiten sowie bei bestehenden<br />

Krankheitsbildern geeignete Therapien<br />

• Erfahrungen im Umgang mit EDV-Systemen und Medien zur Sammlung, Aufbereitung<br />

und Speicherung von Informationen über Arzneimittel<br />

• Kenntnisse über pharmazeutisches Marketing<br />

• Kenntnisse in Methoden der Statistik, Epidemiologie und Pharmakoökonomie<br />

• Kenntnisse über neue Entwicklungen und Technologien auf dem Gebiet der<br />

Arzneimittel<br />

• Kenntnisse im Management und Personalführung<br />

• Kenntnisse im Arzneimittelrecht<br />

2.2. Schwerpunkte<br />

Im Bereich der Schwerpunkte muss der Weiterzubildende mindestens drei Schwerpunkte<br />

auswählen, die an der Weiterbildungsstätte regelmäßig bearbeitet werden. Die Arbeit in<br />

diesen Schwerpunkten ist in dem durch diese Empfehlungen vorgegebenen Maß zu dokumentieren.<br />

1. Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von wissenschaftlichen Daten<br />

über Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneistoffen und ihren<br />

Zubereitungen<br />

2. Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von wissenschaftlichen Daten<br />

über Risiken von Arzneistoffen und ihren Zubereitungen sowie Koordinierung der<br />

notwendigen Maßnahmen im nationalen (Stufenplanverfahren) und internationalen<br />

Rahmen (Pharmakovigilanz)<br />

3. Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über<br />

pharmazeutische Eigenschaften und die Qualität sowie biopharmazeutische<br />

Parameter von Arzneistoffen und ihren Zubereitungen<br />

4. Zielorientierte Erstellung / Freigabe von pharmazeutischen und medizinisch wissenschaftlichen<br />

Informationen (z.B. Gebrauchsinformationen, Fachinformationen / SPC)<br />

5. Planung, Durchführung und Auswertung präklinischer und klinischer Prüfungen sowie<br />

Anwendungsbeobachtungen<br />

6. Erstellung und Bewertung von Zulassungsdossiers unter Berücksichtigung der<br />

inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen zum Entwickeln, Herstellen, Prüfen und<br />

Inverkehrbringen von Arzneimitteln und der Überwachung des Arzneimittelverkehrs<br />

FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

Empfehlungen zur Durchführung<br />

der Weiterbildung<br />

<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

Seite - 2 -


3. Der Weiterzubildende<br />

Der Weiterzubildende im Gebiet <strong>Arzneimittelinformation</strong> ist approbierter Apotheker und<br />

pharmazeutisch tätig. Seine Arbeitsstätte ermöglicht es ihm, die Ziele der Weiterbildung zu<br />

erreichen. Dies ist grundsätzlich sowohl in der öffentlichen Apotheke, in der<br />

Krankenhausapotheke, in der Industrie und in anderen geeigneten Einrichtungen möglich.<br />

Der Weiterzubildende soll grundsätzlich ganztägig in dem Gebiet <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

tätig sein. Wenn eine ganztägige Weiterbildung nicht möglich ist, kann die Weiterbildung<br />

auch in Teilzeit erfolgen, sofern den Anforderungen der Weiterbildungsordnung entsprochen<br />

wird.<br />

Im Rahmen seiner Weiterbildung erwirbt und festigt er die Fertigkeiten und Kenntnisse, die<br />

erforderlich sind, um die Weiterbildungsziele zu erreichen. Dabei bestimmt er anhand seines<br />

eigenen Weiterbildungsplanes wesentliche Wege und Ziele eigenverantwortlich und setzt<br />

diese mit Unterstützung seines Weiterbildungsleiters aktiv um.<br />

4. Der Ermächtigte<br />

Der Ermächtigte ist im Regelfall selbst Fachapotheker. Er verfügt also über Erfahrungen und<br />

Kenntnisse, die ihn befähigen, die Weiterbildung eines Kollegen zu leiten. Der ermächtigte<br />

Apotheker muss hauptberuflich an einer Weiterbildungsstätte tätig sein und ist verpflichtet,<br />

die Weiterbildung persönlich zu leiten sowie zeitlich und inhaltlich entsprechend der<br />

Weiterbildungsordnung zu gestalten.<br />

Er schafft die Grundlagen dafür, dass der Weiterzubildende die Fertigkeiten und Kenntnisse<br />

erwerben kann, die zum Erreichen der allgemeinen und persönlichen Weiterbildungsziele<br />

erforderlich sind. Er steckt den Rahmen ab, den der Weiterzubildende (er-)füllen muss. Er<br />

stellt seinen „Schützling“ vor Aufgaben und Probleme und hilft bei der Lösungsfindung.<br />

Weiterbildungsplan, Jahresplan und Fachgespräche sind dabei die Werkzeuge, die ihm helfen<br />

sollen, die Weiterbildung in einer ihrem Zweck gebotenen Form zu planen, sie zeitlich und<br />

sachlich zu gliedern und strukturiert zu leiten.<br />

Idealerweise arbeiten Weiterzubildender und Weiterbildungsleiter an derselben<br />

Arbeitsstätte. Die Gefahr von Informationsverlusten kann so auf ein Minimum<br />

reduziert werden.<br />

5. Das Weiterbildungsverhältnis<br />

Unabhängig davon, ob zwischen Weiterzubildendem und Weiterbildungsleiter ein Arbeitsverhältnis<br />

besteht, empfiehlt es sich, die Rahmenbedingungen der Weiterbildung in einem<br />

Vertrag schriftlich festzuhalten. Rechte und Pflichten sollten dabei klar und verbindlich<br />

vereinbart werden. Dazu gehören insbesondere Regelungen<br />

• für den Fall einer Unterbrechung der Weiterbildung,<br />

• über eine Freistellung für den Besuch der obligatorischen Weiterbildungsseminare,<br />

• über eine mögliche Aufteilung der Kosten der Weiterbildung (Seminare, Arbeitsmittel,<br />

Arbeitszeit),<br />

• zur Bereitstellung von notwendigen Arbeitsmitteln.<br />

Empfehlungen zur Durchführung<br />

der Weiterbildung<br />

<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

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Daneben sollten beide Beteiligten vereinbaren, die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung<br />

zu beachten und diese Empfehlungen zur Durchführung der Weiterbildung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Ist mindestens einer der beiden Partner Angestellter eines Dritten, so ist diesem die<br />

Weiterbildung anzuzeigen. Auch hier ist es im Sinne aller Beteiligten empfehlenswert, alle<br />

Regelungen, die die Weiterbildung betreffen, in einem Vertrag schriftlich zu regeln.<br />

6. Anforderungen an die Weiterbildungsstätte<br />

Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist, dass jeweils beide Weiterbildungspartner<br />

in einer Weiterbildungsstätte arbeiten, allerdings muss es sich dabei nicht um die<br />

gleiche handeln.<br />

Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung zum Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

sind zugelassene Industriebetriebe, Krankenhausapotheken, öffentliche Apotheken und<br />

andere geeignete Einrichtungen, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele<br />

vermitteln können und mindestens drei der zuvor genannten Weiterbildungsschwerpunkte<br />

regelmäßig bearbeitet werden.<br />

Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Apothekers. Dabei muss er erklären, dass die Anforderungen<br />

an die Weiterbildungsstätte erfüllt sind und er gegebenenfalls bereit ist, dies<br />

gegenüber der <strong>LAKT</strong> nachzuweisen.<br />

Zugelassene Weiterbildungsstätten befinden sich in einem einwandfrei geführten Zustand.<br />

Werden offizielle Betriebsbesichtigungen durchgeführt, werden keine Beanstandungen mit<br />

größerer Tragweite festgestellt. Im Idealfall besitzt die Weiterbildungsstätte ein zertifiziertes<br />

Qualitätsmanagementsystem bei dem gerade die pharmazeutischen Kernprozesse nachweislich<br />

geregelt sind.<br />

Die für den Weiterzubildenden verfügbare Literatur in den zugelassenen Weiterbildungsstätten<br />

wird auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand gehalten. Wissenschaftliche<br />

Informationen sind außerdem mit Hilfe EDV-gestützter nationaler und internationaler<br />

Datenbanken und Systeme beschaffbar. Ein für den Weiterzubildenden zugänglicher<br />

Internetanschluss steht dem Weiterzubildenden jederzeit zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus ist das Arbeitsfeld der Weiterbildungsstätte so umfassend, dass die<br />

Weiterbildungsziele für den Weiterzubildenden erreichbar sind. Die personelle Situation<br />

und der normale Arbeitsablauf in der zugelassenen Weiterbildungsstätte fördern die<br />

Weiterbildung.<br />

7. Praktische Weiterbildung<br />

Weiterbildungsplan<br />

Der Weiterbildungsplan wird zu Beginn der Weiterbildungszeit von dem Ermächtigten und<br />

dem Weiterzubildenden gemeinsam erstellt. Der Plan ist stets individuell auf das konkrete<br />

Weiterbildungsverhältnis zugeschnitten, d.h. es werden nur solche Punkte aufgenommen, zu<br />

denen sich der Weiterzubildende innerhalb seiner konkreten Situation in der Lage sieht.<br />

Auch sollen sich sowohl die Schwerpunkte der Weiterbildung als auch ihre zeitliche Abfolge<br />

widerspiegeln.<br />

Empfehlungen zur Durchführung<br />

der Weiterbildung<br />

<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

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Der Weiterbildungsplan ermöglicht sowohl dem Weiterzubildenden als auch dem<br />

Ermächtigten eine kontinuierliche Kontrolle der vermittelten Weiterbildungsinhalte.<br />

Es empfiehlt sich, den Weiterbildungsplan in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität<br />

hin zu überprüfen und gegebenenfalls der aktuellen Situation anzupassen. Eine Kopie des<br />

jeweils aktuellen Weiterbildungsplans wird der <strong>LAKT</strong> zur Kenntnis gegeben.<br />

Weiterbildung an zwei Weiterbildungsstätten<br />

Arbeiten Weiterzubildender und Ermächtigter nicht in der gleichen Apotheke sollte der<br />

Arbeitgeber des Weiterzubildenden sein Einverständnis erklären, dass dem Weiterzubildenden<br />

nach Maßgabe des Weiterbildungsplanes Gelegenheit gegeben wird, die Ziele<br />

der Weiterbildung zu erreichen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitstellung von Arbeitsund<br />

Informationsmaterialien. Aber auch arbeitszeitliche Belange sollten geklärt werden.<br />

Darüber hinaus empfiehlt sich eine Regelung, inwieweit der Ermächtigte Einfluss auf die<br />

Tätigkeit des Weiterzubildenden an einer anderen Weiterbildungsstätte haben kann und<br />

darf.<br />

Fachgespräche<br />

Zwischen dem Ermächtigten und dem Weiterzubildenden müssen mindestens zweimal<br />

jährlich Besprechungen – die Fachgespräche - stattfinden. In diesen soll der zurückliegende<br />

Weiterbildungsabschnitt besprochen und von beiden ausgewertet, noch bestehende Defizite<br />

aufgezeigt und neue Lerninhalte festgelegt oder erarbeitet werden. Die Fachgespräche sind<br />

vom Ermächtigten zu dokumentieren.<br />

Dokumentation der Weiterbildungsschwerpunkte<br />

Der Weiterzubildende legt die Schwerpunkte seiner Weiterbildung in Abstimmung mit<br />

seinem Weiterbildungsleiter fest. Dabei sind verbindlich drei der zuvor genannten<br />

Schwerpunkte auszuwählen. Die gewählten Schwerpunkte werden der <strong>LAKT</strong> mit Einsendung<br />

des Weiterbildungsplans mitgeteilt. Im Rahmen seiner Weiterbildung hat der Weiterzubildende<br />

seine Arbeit in diesen Schwerpunkten zu dokumentieren.<br />

Dazu übermittelt der Weiterzubildende eigenständig verfasste etwa zweiseitige Dokumentationen<br />

elektronisch und in Deutsch an die <strong>LAKT</strong>. Die verwendete Literatur und Quellen<br />

sind vollständig anzugeben. Der Weiterbildungsleiter bestätigt in geeigneter Weise seine<br />

Kenntnisnahme. Die Dokumentation wird von der Kammer unter Bekanntgabe des Autors<br />

und dem Hinweis auf das allein beim Autor liegende Copyright kammerintern veröffentlicht.<br />

Insgesamt hat jeder Weiterzubildende 8 bis 16 Dokumentationen pro Schwerpunkt innerhalb<br />

von 3 Jahren, mindestens aber 30 Dokumentationen einzureichen. Nach dem ersten Weiterbildungsjahr<br />

sollen mindestens 6 Dokumentationen, nach dem zweiten Weiterbildungsjahr<br />

mindestens 18 Dokumentationen vorliegen. Die Themen der Dokumentationen können in<br />

der Abschlussprüfung eingebunden werden.<br />

Projektarbeit<br />

Im Rahmen der praktischen Weiterbildung ist eine Projektarbeit an der Weiterbildungsstätte<br />

anzufertigen. Die Projektarbeit muss einen unmittelbaren Bezug zu den Weiterbildungsinhalten<br />

des Gebietes <strong>Arzneimittelinformation</strong> haben. Die inhaltlichen und formalen<br />

Anforderungen an die Projektarbeit werden durch die Landesapothekerkammer geregelt.<br />

Empfehlungen zur Durchführung<br />

der Weiterbildung<br />

<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

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Das gewählte Thema ist mit dem Weiterbildungsleiter abzustimmen und sollte der <strong>LAKT</strong><br />

frühzeitig angezeigt werden.<br />

Anforderungen an die Form der Projektarbeit<br />

Die Projektarbeit ist Teil der Weiterbildung und wesentlicher Prüfungsbestandteil. Aufbau<br />

und Form sollten diesem Anspruch gerecht werden.<br />

Die Projektarbeit hat einen maximalen Umfang von 20 Textseiten (A4), ohne Deckblatt,<br />

Erklärung, Zusammenfassung und Literatur- und weiteren Quellenangaben.<br />

Das Deckblatt sollte die folgenden Angaben zu enthalten:<br />

Thema der Projektarbeit.<br />

Verfasser mit Weiterbildungsstätte.<br />

Weiterbildungsleiter mit Weiterbildungsstätte.<br />

Auf einem separaten A4-Blatt der Projektarbeit (Erklärung) versichert der Weiterzubildende,<br />

dass er die Projektarbeit selbst angefertigt und alle zur Anfertigung der Arbeit benutzten<br />

Quellen angegeben hat. Gleichzeitig benennt er die Personen, die ihm bei der Auswahl und<br />

Auswertung des Materials sowie bei der Abfassung des Manuskriptes behilflich waren. Auf<br />

einem weiteren separaten Blatt der Projektarbeit sind die Ergebnisse der Arbeit<br />

zusammenzufassen.<br />

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Projektarbeit finden Sie im Leitfaden<br />

zur Erstellung der Projektarbeit, der von der Arbeitsgruppe Weiterbildung der<br />

Bundesapothekerkammer erarbeitet wurde.<br />

Die Projektarbeit ist spätestens mit dem Antrag auf Prüfungszulassung einzureichen. Sie ist<br />

der <strong>LAKT</strong> dabei in elektronischer Form und mindestens einmal in gedruckter Form zur<br />

Verfügung zu stellen. Die Projektarbeit ist ein Gegenstand des Prüfungsgespräches.<br />

Eigenes Referat<br />

Anstelle der Projektarbeit kann der Weiterzubildende aktive Referententätigkeit vor<br />

Fachpublikum für die Zulassung zur Prüfung geltend machen. Die Inhalte des Referats<br />

müssen eigenständig durch den Weiterzubildenden erarbeitet worden sein.<br />

Die Referate sind entsprechend der Richtlinie der Landesapothekerkammer Thüringen zum<br />

Erwerb des Fortbildungszertifikats Teil von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen und<br />

umfassen mindestens jeweils zwei Fortbildungseinheiten.<br />

Das vorgesehene Referat ist der <strong>LAKT</strong> anzuzeigen, die zu entscheiden hat, ob es sich als<br />

Leistung für die Zulassung zur Prüfung eignet. Der Termin des Referates ist mit der <strong>LAKT</strong><br />

abzustimmen. Dem Weiterbildungs- und Prüfungsausschuss ist die Teilnahme an der<br />

Fortbildungsveranstaltung zu ermöglichen.<br />

Das ausführliche Skript (Handout) des Referats ist der <strong>LAKT</strong> spätestens eine Woche vor der<br />

Veranstaltung elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Skript soll den Anforderungen an<br />

die Projektarbeit entsprechen, die Seitenzahl kann abweichen.<br />

Empfehlungen zur Durchführung<br />

der Weiterbildung<br />

<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

Seite - 6 -


An der Veranstaltung, in der das Referat gehalten wird, nimmt der Weiterbildungsleiter teil.<br />

Der Weiterzubildende erhält eine gesonderte Referentenbestätigung. Diese ist dem Antrag<br />

auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.<br />

8. Theoretische Weiterbildung<br />

Neben der praktischen Tätigkeit sind im Rahmen der Weiterbildung Seminare zu besuchen.<br />

Insgesamt sind mindestens 120 Seminarstunden nach Maßgabe der Bundesapothekerkammer<br />

nachzuweisen. Die Themen der Pflichtseminare werden von der BAK in bestimmte<br />

Themengebiete sogenannte BAK Seminare unterteilt. Die Seminare werden durch die<br />

Apothekerkammern der Länder bundesweit nach einem Verteilungsmodus angeboten. Die<br />

<strong>LAKT</strong> bietet selbst keine gesonderten Seminare im Gebiet der <strong>Arzneimittelinformation</strong> an.<br />

9. Die Prüfung<br />

Der Abschluss der Weiterbildung <strong>Arzneimittelinformation</strong> erfolgt durch eine Prüfung. Sie<br />

wird vom Prüfungsausschuss bzw. vor einer aus dem Ausschuss gebildeten Prüfungskommission<br />

der <strong>LAKT</strong> abgelegt. Die Zulassung zur Prüfung muss beantragt werden. Um zur<br />

Prüfung zugelassen zu werden, sind die folgenden Unterlagen zur Prüfung einzureichen:<br />

• Der Weiterbildungsplan.<br />

• Die Protokolle der Fachgespräche.<br />

• Die Schwerpunktdokumentationen.<br />

• Die Teilnahmebescheinigungen der Pflichtseminare.<br />

• Das Weiterbildungszeugnis des Ermächtigten.<br />

• Die Projektarbeit bzw. eine ausführliche Skriptvorlage zum für die Weiterbildung<br />

anerkannten Referat sowie die von der <strong>LAKT</strong> ausgestellte Referentenbestätigung.<br />

Die Prüfung ist in der Regel mündlich und dauert 60 Minuten. Die Einladung zur Prüfung<br />

erfolgt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Die Durchführung der Prüfung wird protokolliert.<br />

Über das Ergebnis der Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss mehrheitlich.<br />

10. Anerkennung zum Führen des Fachapothekertitels<br />

Die Bezeichnung Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong> darf führen, wer die<br />

Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen und die Anerkennung durch die Kammer erhalten<br />

hat. Die Anerkennung ist zu beantragen, der Antrag kann mit dem Antrag auf Zulassung zur<br />

Prüfung verbunden werden.<br />

Die Anerkennung zum Führen des Fachapothekertitels erfolgt unter der Vorraussetzung,<br />

dass der Pflicht zur nachweisbaren kontinuierlichen Fortbildung nach § 20 der<br />

Weiterbildungsordnung genügt wird. Erfolgt der Nachweis nicht, wird die Anerkennung<br />

widerrufen.<br />

11. Schlussbestimmungen<br />

Diese Durchführungsempfehlungen sind durch den Weiterbildungsausschuss verabschiedet.<br />

Sie dienen der Ergänzung und der Konkretisierung der Weiterbildungsordnung. Sie sind für<br />

die Durchführung der Weiterbildung <strong>Arzneimittelinformation</strong> in Thüringen verbindlich.<br />

Über Änderungen der Empfehlungen und Anerkennungen von Leistungen für die Weiterbildung<br />

entscheidet der Weiterbildungsausschuss der Landesapothekerkammer Thüringen,<br />

soweit durch die Weiterbildungsordnung nicht abweichende Regelungen getroffen sind.<br />

Empfehlungen zur Durchführung<br />

der Weiterbildung<br />

<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />

FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />

| <strong>LAKT</strong><br />

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