Durchführungsempfehlungen Arzneimittelinformation (pdf ... - LAKT
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Landesapothekerkammer Thüringen | Thälmannstraße 6 | 99085 Erfurt<br />
EMPFEHLUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WEITERBILDUNG<br />
ARZNEIMITTELINFORMATION<br />
Die Weiterbildung im Gebiet <strong>Arzneimittelinformation</strong> ist an die praktische Berufsausübung<br />
des Apothekers gebunden. Sie erfolgt an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter<br />
Anleitung eines zur Weiterbildung ermächtigten Apothekers. Bei einer Vollzeittätigkeit<br />
beträgt die Weiterbildungszeit 36 Monate; auch eine Teilzeittätigkeit ist möglich, hierbei<br />
verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend.<br />
Die praktische Weiterbildung beinhaltet eine Projektarbeit bzw. die aktive Referententätigkeit<br />
im Rahmen einer anerkannten Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus ist der<br />
Weiterzubildende verpflichtet, aktiv seine <strong>Arzneimittelinformation</strong>stätigkeit in den selbstgewählten<br />
Schwerpunkten zu dokumentieren.<br />
Neben der praktischen Weiterbildung ist der Besuch von Seminaren verpflichtend, derzeit<br />
sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren. Die Seminare werden durch die<br />
Apothekerkammern der Länder bundesweit nach einem Verteilungsmodus angeboten.<br />
Die Weiterbildung zum Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong> soll dem Apotheker die<br />
Möglichkeit geben, spezielle weitergehende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Arbeitsgebieten<br />
der <strong>Arzneimittelinformation</strong> zu erlangen. Rechtliche Grundlage bildet die Weiterbildungsordnung<br />
der Landesapothekerkammer Thüringen, in der auch die Weiterbildungsziele,<br />
deren Erreichen durch eine abschließende Prüfung belegt werden muss, beschrieben<br />
sind.<br />
Diese Empfehlungen orientieren sich an den Vorgaben der Fachkommission <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
der Bundesapothekerkammer, die die Weiterbildungsinhalte sowie zu behandelnden<br />
Sachverhalte und Aufgaben zu den einzelnen Weiterbildungszielen konkretisieren<br />
und darüber hinaus praktische Hinweise zur Verzahnung mit den Seminaren enthalten.<br />
1. Begriffsbestimmungen<br />
<strong>Arzneimittelinformation</strong> ist das Gebiet der Pharmazie, das die Erarbeitung, Sammlung,<br />
Aufbereitung, Bewertung und Weitergabe von Erkenntnissen zur Qualität, Wirksamkeit und<br />
Unbedenklichkeit von Arzneimitteln umfasst. Der Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
ist befähigt zum sachgerechten Umgang mit Daten und Informationen zur pharmazeutischen,<br />
präklinischen und klinischen Entwicklung und Prüfung von Arzneimitteln, zur<br />
Arzneimittelsicherheit einschließlich der Qualitätssicherung, zur Arzneimittelzulassung<br />
sowie zur Erarbeitung medizinisch-wissenschaftlicher Informationen.<br />
Hausanschrift:<br />
Landesapothekerkammer Thüringen<br />
Thälmannstraße 6<br />
99085 Erfurt<br />
Kontakt:<br />
Telefon: 0361 24408 – 0<br />
Fax: 0361 24408 –69<br />
E-Mail: info@lakt.de<br />
Internet: www.lakt.de<br />
Der besseren Lesbarkeit und dem allgemeinen Sprachgefühl folgend, verwendet die Landesapothekerkammer<br />
Thüringen für Berufs- und Funktionsbegriffe, wie Apotheker, Praktikant usw., einheitlich die geschlechtsneutrale<br />
Variante.<br />
FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
Bankverbindung:<br />
Deutsche Apotheker- und<br />
Ärztebank Erfurt<br />
BLZ 100 906 03<br />
Konto-Nr.: 0 003 097 986
2. Ziele der Weiterbildung<br />
Um den vielfältigen Tätigkeitsfeldern im Bereich der <strong>Arzneimittelinformation</strong> gerecht werden<br />
zu können, werden die Weiterbildungsinhalte getrennt in Basiskenntnisse und Schwerpunkte.<br />
Die als Basiskenntnisse ausgewiesenen Weiterbildungsinhalte müssen von allen<br />
Weiterzubildenden erworben werden. Ein direkter Nachweis für besuchte Seminare außerhalb<br />
der Pflichtseminare ist nicht erforderlich, jedoch sind die genannten Themen<br />
prüfungsrelevant.<br />
2.1. Basiskenntnisse<br />
• Kenntnisse über Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie und (Patho-)Biochemie<br />
• Kenntnisse in der Krankheitslehre, über Diagnosemöglichkeiten sowie bei bestehenden<br />
Krankheitsbildern geeignete Therapien<br />
• Erfahrungen im Umgang mit EDV-Systemen und Medien zur Sammlung, Aufbereitung<br />
und Speicherung von Informationen über Arzneimittel<br />
• Kenntnisse über pharmazeutisches Marketing<br />
• Kenntnisse in Methoden der Statistik, Epidemiologie und Pharmakoökonomie<br />
• Kenntnisse über neue Entwicklungen und Technologien auf dem Gebiet der<br />
Arzneimittel<br />
• Kenntnisse im Management und Personalführung<br />
• Kenntnisse im Arzneimittelrecht<br />
2.2. Schwerpunkte<br />
Im Bereich der Schwerpunkte muss der Weiterzubildende mindestens drei Schwerpunkte<br />
auswählen, die an der Weiterbildungsstätte regelmäßig bearbeitet werden. Die Arbeit in<br />
diesen Schwerpunkten ist in dem durch diese Empfehlungen vorgegebenen Maß zu dokumentieren.<br />
1. Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von wissenschaftlichen Daten<br />
über Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneistoffen und ihren<br />
Zubereitungen<br />
2. Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von wissenschaftlichen Daten<br />
über Risiken von Arzneistoffen und ihren Zubereitungen sowie Koordinierung der<br />
notwendigen Maßnahmen im nationalen (Stufenplanverfahren) und internationalen<br />
Rahmen (Pharmakovigilanz)<br />
3. Sammlung, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über<br />
pharmazeutische Eigenschaften und die Qualität sowie biopharmazeutische<br />
Parameter von Arzneistoffen und ihren Zubereitungen<br />
4. Zielorientierte Erstellung / Freigabe von pharmazeutischen und medizinisch wissenschaftlichen<br />
Informationen (z.B. Gebrauchsinformationen, Fachinformationen / SPC)<br />
5. Planung, Durchführung und Auswertung präklinischer und klinischer Prüfungen sowie<br />
Anwendungsbeobachtungen<br />
6. Erstellung und Bewertung von Zulassungsdossiers unter Berücksichtigung der<br />
inhaltlichen und rechtlichen Anforderungen zum Entwickeln, Herstellen, Prüfen und<br />
Inverkehrbringen von Arzneimitteln und der Überwachung des Arzneimittelverkehrs<br />
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| <strong>LAKT</strong><br />
Empfehlungen zur Durchführung<br />
der Weiterbildung<br />
<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
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3. Der Weiterzubildende<br />
Der Weiterzubildende im Gebiet <strong>Arzneimittelinformation</strong> ist approbierter Apotheker und<br />
pharmazeutisch tätig. Seine Arbeitsstätte ermöglicht es ihm, die Ziele der Weiterbildung zu<br />
erreichen. Dies ist grundsätzlich sowohl in der öffentlichen Apotheke, in der<br />
Krankenhausapotheke, in der Industrie und in anderen geeigneten Einrichtungen möglich.<br />
Der Weiterzubildende soll grundsätzlich ganztägig in dem Gebiet <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
tätig sein. Wenn eine ganztägige Weiterbildung nicht möglich ist, kann die Weiterbildung<br />
auch in Teilzeit erfolgen, sofern den Anforderungen der Weiterbildungsordnung entsprochen<br />
wird.<br />
Im Rahmen seiner Weiterbildung erwirbt und festigt er die Fertigkeiten und Kenntnisse, die<br />
erforderlich sind, um die Weiterbildungsziele zu erreichen. Dabei bestimmt er anhand seines<br />
eigenen Weiterbildungsplanes wesentliche Wege und Ziele eigenverantwortlich und setzt<br />
diese mit Unterstützung seines Weiterbildungsleiters aktiv um.<br />
4. Der Ermächtigte<br />
Der Ermächtigte ist im Regelfall selbst Fachapotheker. Er verfügt also über Erfahrungen und<br />
Kenntnisse, die ihn befähigen, die Weiterbildung eines Kollegen zu leiten. Der ermächtigte<br />
Apotheker muss hauptberuflich an einer Weiterbildungsstätte tätig sein und ist verpflichtet,<br />
die Weiterbildung persönlich zu leiten sowie zeitlich und inhaltlich entsprechend der<br />
Weiterbildungsordnung zu gestalten.<br />
Er schafft die Grundlagen dafür, dass der Weiterzubildende die Fertigkeiten und Kenntnisse<br />
erwerben kann, die zum Erreichen der allgemeinen und persönlichen Weiterbildungsziele<br />
erforderlich sind. Er steckt den Rahmen ab, den der Weiterzubildende (er-)füllen muss. Er<br />
stellt seinen „Schützling“ vor Aufgaben und Probleme und hilft bei der Lösungsfindung.<br />
Weiterbildungsplan, Jahresplan und Fachgespräche sind dabei die Werkzeuge, die ihm helfen<br />
sollen, die Weiterbildung in einer ihrem Zweck gebotenen Form zu planen, sie zeitlich und<br />
sachlich zu gliedern und strukturiert zu leiten.<br />
Idealerweise arbeiten Weiterzubildender und Weiterbildungsleiter an derselben<br />
Arbeitsstätte. Die Gefahr von Informationsverlusten kann so auf ein Minimum<br />
reduziert werden.<br />
5. Das Weiterbildungsverhältnis<br />
Unabhängig davon, ob zwischen Weiterzubildendem und Weiterbildungsleiter ein Arbeitsverhältnis<br />
besteht, empfiehlt es sich, die Rahmenbedingungen der Weiterbildung in einem<br />
Vertrag schriftlich festzuhalten. Rechte und Pflichten sollten dabei klar und verbindlich<br />
vereinbart werden. Dazu gehören insbesondere Regelungen<br />
• für den Fall einer Unterbrechung der Weiterbildung,<br />
• über eine Freistellung für den Besuch der obligatorischen Weiterbildungsseminare,<br />
• über eine mögliche Aufteilung der Kosten der Weiterbildung (Seminare, Arbeitsmittel,<br />
Arbeitszeit),<br />
• zur Bereitstellung von notwendigen Arbeitsmitteln.<br />
Empfehlungen zur Durchführung<br />
der Weiterbildung<br />
<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
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Daneben sollten beide Beteiligten vereinbaren, die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung<br />
zu beachten und diese Empfehlungen zur Durchführung der Weiterbildung zu<br />
berücksichtigen.<br />
Ist mindestens einer der beiden Partner Angestellter eines Dritten, so ist diesem die<br />
Weiterbildung anzuzeigen. Auch hier ist es im Sinne aller Beteiligten empfehlenswert, alle<br />
Regelungen, die die Weiterbildung betreffen, in einem Vertrag schriftlich zu regeln.<br />
6. Anforderungen an die Weiterbildungsstätte<br />
Voraussetzung für den Beginn der Weiterbildung ist, dass jeweils beide Weiterbildungspartner<br />
in einer Weiterbildungsstätte arbeiten, allerdings muss es sich dabei nicht um die<br />
gleiche handeln.<br />
Weiterbildungsstätten für die Weiterbildung zum Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
sind zugelassene Industriebetriebe, Krankenhausapotheken, öffentliche Apotheken und<br />
andere geeignete Einrichtungen, soweit diese nachweislich die Weiterbildungsziele<br />
vermitteln können und mindestens drei der zuvor genannten Weiterbildungsschwerpunkte<br />
regelmäßig bearbeitet werden.<br />
Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Apothekers. Dabei muss er erklären, dass die Anforderungen<br />
an die Weiterbildungsstätte erfüllt sind und er gegebenenfalls bereit ist, dies<br />
gegenüber der <strong>LAKT</strong> nachzuweisen.<br />
Zugelassene Weiterbildungsstätten befinden sich in einem einwandfrei geführten Zustand.<br />
Werden offizielle Betriebsbesichtigungen durchgeführt, werden keine Beanstandungen mit<br />
größerer Tragweite festgestellt. Im Idealfall besitzt die Weiterbildungsstätte ein zertifiziertes<br />
Qualitätsmanagementsystem bei dem gerade die pharmazeutischen Kernprozesse nachweislich<br />
geregelt sind.<br />
Die für den Weiterzubildenden verfügbare Literatur in den zugelassenen Weiterbildungsstätten<br />
wird auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand gehalten. Wissenschaftliche<br />
Informationen sind außerdem mit Hilfe EDV-gestützter nationaler und internationaler<br />
Datenbanken und Systeme beschaffbar. Ein für den Weiterzubildenden zugänglicher<br />
Internetanschluss steht dem Weiterzubildenden jederzeit zur Verfügung.<br />
Darüber hinaus ist das Arbeitsfeld der Weiterbildungsstätte so umfassend, dass die<br />
Weiterbildungsziele für den Weiterzubildenden erreichbar sind. Die personelle Situation<br />
und der normale Arbeitsablauf in der zugelassenen Weiterbildungsstätte fördern die<br />
Weiterbildung.<br />
7. Praktische Weiterbildung<br />
Weiterbildungsplan<br />
Der Weiterbildungsplan wird zu Beginn der Weiterbildungszeit von dem Ermächtigten und<br />
dem Weiterzubildenden gemeinsam erstellt. Der Plan ist stets individuell auf das konkrete<br />
Weiterbildungsverhältnis zugeschnitten, d.h. es werden nur solche Punkte aufgenommen, zu<br />
denen sich der Weiterzubildende innerhalb seiner konkreten Situation in der Lage sieht.<br />
Auch sollen sich sowohl die Schwerpunkte der Weiterbildung als auch ihre zeitliche Abfolge<br />
widerspiegeln.<br />
Empfehlungen zur Durchführung<br />
der Weiterbildung<br />
<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
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Der Weiterbildungsplan ermöglicht sowohl dem Weiterzubildenden als auch dem<br />
Ermächtigten eine kontinuierliche Kontrolle der vermittelten Weiterbildungsinhalte.<br />
Es empfiehlt sich, den Weiterbildungsplan in regelmäßigen Abständen auf seine Aktualität<br />
hin zu überprüfen und gegebenenfalls der aktuellen Situation anzupassen. Eine Kopie des<br />
jeweils aktuellen Weiterbildungsplans wird der <strong>LAKT</strong> zur Kenntnis gegeben.<br />
Weiterbildung an zwei Weiterbildungsstätten<br />
Arbeiten Weiterzubildender und Ermächtigter nicht in der gleichen Apotheke sollte der<br />
Arbeitgeber des Weiterzubildenden sein Einverständnis erklären, dass dem Weiterzubildenden<br />
nach Maßgabe des Weiterbildungsplanes Gelegenheit gegeben wird, die Ziele<br />
der Weiterbildung zu erreichen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitstellung von Arbeitsund<br />
Informationsmaterialien. Aber auch arbeitszeitliche Belange sollten geklärt werden.<br />
Darüber hinaus empfiehlt sich eine Regelung, inwieweit der Ermächtigte Einfluss auf die<br />
Tätigkeit des Weiterzubildenden an einer anderen Weiterbildungsstätte haben kann und<br />
darf.<br />
Fachgespräche<br />
Zwischen dem Ermächtigten und dem Weiterzubildenden müssen mindestens zweimal<br />
jährlich Besprechungen – die Fachgespräche - stattfinden. In diesen soll der zurückliegende<br />
Weiterbildungsabschnitt besprochen und von beiden ausgewertet, noch bestehende Defizite<br />
aufgezeigt und neue Lerninhalte festgelegt oder erarbeitet werden. Die Fachgespräche sind<br />
vom Ermächtigten zu dokumentieren.<br />
Dokumentation der Weiterbildungsschwerpunkte<br />
Der Weiterzubildende legt die Schwerpunkte seiner Weiterbildung in Abstimmung mit<br />
seinem Weiterbildungsleiter fest. Dabei sind verbindlich drei der zuvor genannten<br />
Schwerpunkte auszuwählen. Die gewählten Schwerpunkte werden der <strong>LAKT</strong> mit Einsendung<br />
des Weiterbildungsplans mitgeteilt. Im Rahmen seiner Weiterbildung hat der Weiterzubildende<br />
seine Arbeit in diesen Schwerpunkten zu dokumentieren.<br />
Dazu übermittelt der Weiterzubildende eigenständig verfasste etwa zweiseitige Dokumentationen<br />
elektronisch und in Deutsch an die <strong>LAKT</strong>. Die verwendete Literatur und Quellen<br />
sind vollständig anzugeben. Der Weiterbildungsleiter bestätigt in geeigneter Weise seine<br />
Kenntnisnahme. Die Dokumentation wird von der Kammer unter Bekanntgabe des Autors<br />
und dem Hinweis auf das allein beim Autor liegende Copyright kammerintern veröffentlicht.<br />
Insgesamt hat jeder Weiterzubildende 8 bis 16 Dokumentationen pro Schwerpunkt innerhalb<br />
von 3 Jahren, mindestens aber 30 Dokumentationen einzureichen. Nach dem ersten Weiterbildungsjahr<br />
sollen mindestens 6 Dokumentationen, nach dem zweiten Weiterbildungsjahr<br />
mindestens 18 Dokumentationen vorliegen. Die Themen der Dokumentationen können in<br />
der Abschlussprüfung eingebunden werden.<br />
Projektarbeit<br />
Im Rahmen der praktischen Weiterbildung ist eine Projektarbeit an der Weiterbildungsstätte<br />
anzufertigen. Die Projektarbeit muss einen unmittelbaren Bezug zu den Weiterbildungsinhalten<br />
des Gebietes <strong>Arzneimittelinformation</strong> haben. Die inhaltlichen und formalen<br />
Anforderungen an die Projektarbeit werden durch die Landesapothekerkammer geregelt.<br />
Empfehlungen zur Durchführung<br />
der Weiterbildung<br />
<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
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| <strong>LAKT</strong><br />
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Das gewählte Thema ist mit dem Weiterbildungsleiter abzustimmen und sollte der <strong>LAKT</strong><br />
frühzeitig angezeigt werden.<br />
Anforderungen an die Form der Projektarbeit<br />
Die Projektarbeit ist Teil der Weiterbildung und wesentlicher Prüfungsbestandteil. Aufbau<br />
und Form sollten diesem Anspruch gerecht werden.<br />
Die Projektarbeit hat einen maximalen Umfang von 20 Textseiten (A4), ohne Deckblatt,<br />
Erklärung, Zusammenfassung und Literatur- und weiteren Quellenangaben.<br />
Das Deckblatt sollte die folgenden Angaben zu enthalten:<br />
Thema der Projektarbeit.<br />
Verfasser mit Weiterbildungsstätte.<br />
Weiterbildungsleiter mit Weiterbildungsstätte.<br />
Auf einem separaten A4-Blatt der Projektarbeit (Erklärung) versichert der Weiterzubildende,<br />
dass er die Projektarbeit selbst angefertigt und alle zur Anfertigung der Arbeit benutzten<br />
Quellen angegeben hat. Gleichzeitig benennt er die Personen, die ihm bei der Auswahl und<br />
Auswertung des Materials sowie bei der Abfassung des Manuskriptes behilflich waren. Auf<br />
einem weiteren separaten Blatt der Projektarbeit sind die Ergebnisse der Arbeit<br />
zusammenzufassen.<br />
Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Projektarbeit finden Sie im Leitfaden<br />
zur Erstellung der Projektarbeit, der von der Arbeitsgruppe Weiterbildung der<br />
Bundesapothekerkammer erarbeitet wurde.<br />
Die Projektarbeit ist spätestens mit dem Antrag auf Prüfungszulassung einzureichen. Sie ist<br />
der <strong>LAKT</strong> dabei in elektronischer Form und mindestens einmal in gedruckter Form zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Projektarbeit ist ein Gegenstand des Prüfungsgespräches.<br />
Eigenes Referat<br />
Anstelle der Projektarbeit kann der Weiterzubildende aktive Referententätigkeit vor<br />
Fachpublikum für die Zulassung zur Prüfung geltend machen. Die Inhalte des Referats<br />
müssen eigenständig durch den Weiterzubildenden erarbeitet worden sein.<br />
Die Referate sind entsprechend der Richtlinie der Landesapothekerkammer Thüringen zum<br />
Erwerb des Fortbildungszertifikats Teil von anerkannten Fortbildungsveranstaltungen und<br />
umfassen mindestens jeweils zwei Fortbildungseinheiten.<br />
Das vorgesehene Referat ist der <strong>LAKT</strong> anzuzeigen, die zu entscheiden hat, ob es sich als<br />
Leistung für die Zulassung zur Prüfung eignet. Der Termin des Referates ist mit der <strong>LAKT</strong><br />
abzustimmen. Dem Weiterbildungs- und Prüfungsausschuss ist die Teilnahme an der<br />
Fortbildungsveranstaltung zu ermöglichen.<br />
Das ausführliche Skript (Handout) des Referats ist der <strong>LAKT</strong> spätestens eine Woche vor der<br />
Veranstaltung elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das Skript soll den Anforderungen an<br />
die Projektarbeit entsprechen, die Seitenzahl kann abweichen.<br />
Empfehlungen zur Durchführung<br />
der Weiterbildung<br />
<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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An der Veranstaltung, in der das Referat gehalten wird, nimmt der Weiterbildungsleiter teil.<br />
Der Weiterzubildende erhält eine gesonderte Referentenbestätigung. Diese ist dem Antrag<br />
auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.<br />
8. Theoretische Weiterbildung<br />
Neben der praktischen Tätigkeit sind im Rahmen der Weiterbildung Seminare zu besuchen.<br />
Insgesamt sind mindestens 120 Seminarstunden nach Maßgabe der Bundesapothekerkammer<br />
nachzuweisen. Die Themen der Pflichtseminare werden von der BAK in bestimmte<br />
Themengebiete sogenannte BAK Seminare unterteilt. Die Seminare werden durch die<br />
Apothekerkammern der Länder bundesweit nach einem Verteilungsmodus angeboten. Die<br />
<strong>LAKT</strong> bietet selbst keine gesonderten Seminare im Gebiet der <strong>Arzneimittelinformation</strong> an.<br />
9. Die Prüfung<br />
Der Abschluss der Weiterbildung <strong>Arzneimittelinformation</strong> erfolgt durch eine Prüfung. Sie<br />
wird vom Prüfungsausschuss bzw. vor einer aus dem Ausschuss gebildeten Prüfungskommission<br />
der <strong>LAKT</strong> abgelegt. Die Zulassung zur Prüfung muss beantragt werden. Um zur<br />
Prüfung zugelassen zu werden, sind die folgenden Unterlagen zur Prüfung einzureichen:<br />
• Der Weiterbildungsplan.<br />
• Die Protokolle der Fachgespräche.<br />
• Die Schwerpunktdokumentationen.<br />
• Die Teilnahmebescheinigungen der Pflichtseminare.<br />
• Das Weiterbildungszeugnis des Ermächtigten.<br />
• Die Projektarbeit bzw. eine ausführliche Skriptvorlage zum für die Weiterbildung<br />
anerkannten Referat sowie die von der <strong>LAKT</strong> ausgestellte Referentenbestätigung.<br />
Die Prüfung ist in der Regel mündlich und dauert 60 Minuten. Die Einladung zur Prüfung<br />
erfolgt mit einer Frist von mindestens 14 Tagen. Die Durchführung der Prüfung wird protokolliert.<br />
Über das Ergebnis der Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuss mehrheitlich.<br />
10. Anerkennung zum Führen des Fachapothekertitels<br />
Die Bezeichnung Fachapotheker für <strong>Arzneimittelinformation</strong> darf führen, wer die<br />
Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen und die Anerkennung durch die Kammer erhalten<br />
hat. Die Anerkennung ist zu beantragen, der Antrag kann mit dem Antrag auf Zulassung zur<br />
Prüfung verbunden werden.<br />
Die Anerkennung zum Führen des Fachapothekertitels erfolgt unter der Vorraussetzung,<br />
dass der Pflicht zur nachweisbaren kontinuierlichen Fortbildung nach § 20 der<br />
Weiterbildungsordnung genügt wird. Erfolgt der Nachweis nicht, wird die Anerkennung<br />
widerrufen.<br />
11. Schlussbestimmungen<br />
Diese Durchführungsempfehlungen sind durch den Weiterbildungsausschuss verabschiedet.<br />
Sie dienen der Ergänzung und der Konkretisierung der Weiterbildungsordnung. Sie sind für<br />
die Durchführung der Weiterbildung <strong>Arzneimittelinformation</strong> in Thüringen verbindlich.<br />
Über Änderungen der Empfehlungen und Anerkennungen von Leistungen für die Weiterbildung<br />
entscheidet der Weiterbildungsausschuss der Landesapothekerkammer Thüringen,<br />
soweit durch die Weiterbildungsordnung nicht abweichende Regelungen getroffen sind.<br />
Empfehlungen zur Durchführung<br />
der Weiterbildung<br />
<strong>Arzneimittelinformation</strong><br />
FB-133 (Stand Juli 2010/1) |<br />
| <strong>LAKT</strong><br />
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