Download - Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern
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Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 3. Wahlperiode Drucksache 3/1506<br />
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Tabelle 1:<br />
Ergebnisse der Rentenneuberechnungen nach beruflicher Rehabilitierung<br />
(Stand: Dezember 1999; nur Erhöhungen; gesamtes Bundesgebiet)<br />
Monatliche Erhöhung der Rente<br />
nach der Neuberechnung<br />
Anzahl der<br />
Antragsteller<br />
bis 9,99 DM 534<br />
10,-- bis 49,99 DM 1066<br />
50,-- bis 99,99 DM 670<br />
100,-- bis 149,99 DM 484<br />
150,-- bis 499,99 DM 847<br />
500,-- bis 999,99 DM 256<br />
über 1000,-- DM 54<br />
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit<br />
Für viele Antragsteller ist es nicht nachvollziehbar, dass sie trotz nachgewiesener politischer<br />
Repression und anerkannter Verfolgungszeit keine höhere Rente erhalten.<br />
So schilderte ein ehemaliger politischer Häftling seine jahrelangen Bemühungen um eine<br />
rentenrechtliche Besserstellung. Er war in der DDR in leitender Stellung in einem kleinen<br />
Betrieb tätig. 1962 wurde er verhaftet und in einem Schauprozess zu einer hohen Haftstrafe<br />
wegen angeblicher Schädlingstätigkeit verurteilt. Viereinhalb Jahre verbrachte er unter<br />
schlimmsten Bedingungen in verschiedenen Haftanstalten der DDR, bis Gnadengesuche der<br />
Familie 1966 seine Entlassung bewirkten. Danach konnte er zwar wieder in seinem Betrieb<br />
arbeiten, allerdings nur noch in der Stellung eines einfachen Arbeiters. Nach zehn Jahren<br />
wechselte er in einen anderen Betrieb und war dort bis zu seiner Rente im Jahr 1985 als<br />
Lagerarbeiter tätig. Nach der Wende wurde er für die zu Unrecht erlittene Haft strafrechtlich<br />
rehabilitiert und stellte daraufhin einen Antrag auf berufliche Rehabilitierung. Nach drei<br />
Jahren Bearbeitungszeit erhielt der nunmehr hochbetagte Mann auch die berufliche<br />
Rehabilitierung. Ihm wurden von der Verhaftung bis zum Beginn des Rentenalters 23 Jahre<br />
als Verfolgungszeit bestätigt. Von der Bundesanstalt für Arbeit erhielt er die Benachrichtigung,<br />
dass seine Rente nach der Rentenneuberechnung auf Grund der anerkannten<br />
politischen Verfolgung nunmehr um 3,50 DM angehoben werde.<br />
Diese Form der Rehabilitierung wird auch auf Grund des langwierigen Antragsverfahrens und<br />
der problematischen Nachweisführung immer wieder von den Opferverbänden kritisiert.<br />
Abhilfe könnte hier die Schaffung einer Ehrenpension leisten. Die Forderung nach<br />
Einrichtung einer solchen Anerkennungsmöglichkeit für politisch Verfolgte wird durch die<br />
<strong>Landesbeauftragte</strong>n unterstützt.<br />
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