Download - Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern
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Drucksache 3/1506<br />
Landtag <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> - 3. Wahlperiode<br />
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2.4.5 Ehrenpension<br />
Aus den Gesprächen mit den Betroffenen ist erkennbar, dass die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze<br />
nach wie vor erhebliche Lücken aufweisen. Deutlich zeigt sich hier die<br />
Schwierigkeit, erlittenes politisches Unrecht mit gesetzlichen Mitteln wieder gut zu machen.<br />
Die in der DDR Verfolgten sehen sich komplizierten Antragsverfahren gegenüber und sind<br />
von den Ergebnissen der Rehabilitierung häufig enttäuscht. Sie erleben, dass ehemalige<br />
Funktionsträger der DDR alle rechtstaatlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer<br />
Interessen nutzen. Insgesamt fühlen sich ehemals Verfolgte vielfach erneut als Verlierer.<br />
So reagierten ehemals politisch Verfolgte mit Empörung auf die Entscheidung des<br />
Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 über die DDR-Sonderrenten. Mit Nachdruck<br />
forderten sie eine rentenrechtliche Besserstellung der Opfer des SED-Regimes.<br />
Über das Rentenrecht kann keine politische Aufarbeitung des DDR-Systems geleistet werden.<br />
Um jedoch Gerechtigkeit für die Bürger der ehemaligen DDR zu schaffen, die sich gegen das<br />
SED-Unrechtsregime gewandt haben und die für Freiheit und Demokratie eingetreten sind,<br />
muss der Gesetzgeber über die Unrechtsbereinigungsgesetze wirkungsvoll einen<br />
Nachteilsausgleich sicherstellen.<br />
Die <strong>Landesbeauftragte</strong>n unterstützen deshalb die Opferverbände in ihrer Forderung nach<br />
Einrichtung einer Ehrenpension für Verfolgte. Auf dem dritten gemeinsamen Kongress der<br />
Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen, zu dem die <strong>Landesbeauftragte</strong>n im Juni 1999<br />
nach Gera eingeladen hatten, wurde eine Resolution mit der Forderung zur Einrichtung dieser<br />
Ehrenpension verabschiedet.<br />
Die Zahlung einer Ehrenpension würde das widerständige Verhalten und das erlittene Leid<br />
der Betroffenen in der SBZ/DDR in einer angemessenen Weise würdigen, wie es über die<br />
SED-Unrechtsbereinigungsgesetze bisher nicht möglich war. Bei der letzten Novellierung der<br />
Unrechtsbereinigungsgesetze wurde diese Forderung allerdings nicht berücksichtigt.<br />
2.5 Beratung zu den Ausschlussgründen nach § 2 Abs. 2 Vertriebenenzuwendungsgesetz<br />
Im Rahmen der Beratungsarbeit des <strong>Landesbeauftragte</strong>n wandten sich auch 1999 zahlreiche<br />
Bürger mit Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes<br />
(VertrZuwG) an die Geschäftsstelle. Dabei ging es in erster Linie um die Anfragen<br />
der Bewilligungsbehörden von Kommunen und Landkreisen an den Bundesbeauftragen für<br />
die Stasi-Unterlagen im Zusammenhang mit diesem Gesetz. Einige Bürger äußerten ihr<br />
generelles Unverständnis über diese Anfragen, außerdem wurde in manchen Fällen die<br />
Verzögerung der Antragsbearbeitung zum VertrZuwG durch die Anfragen beim<br />
Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen beklagt.<br />
Der <strong>Landesbeauftragte</strong> befürwortet aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes ausdrücklich<br />
das Verfahren derjenigen Kommunen und Landkreise, die für alle Antragsteller eine Anfrage<br />
an den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen richteten.<br />
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