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Download - Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern

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Die Gesamtzahlen der Überprüfungen in der Landesverwaltung stellen sich per 31.12.1999 wie folgt dar:<br />

Tabelle 2: Überprüfung des öffentlichen Dienstes in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> (Landesverwaltung), Stand: 31.12.1999<br />

Geschäftsbereich<br />

Anzahl der<br />

Anfragen<br />

Anzahl der<br />

Antworten<br />

davon:<br />

keine<br />

Erkenntnisse<br />

IM oder<br />

HM*<br />

davon:<br />

Kündigungen<br />

Auflösungsverträge<br />

ohne<br />

Konsequenzen<br />

Entscheidung<br />

steht<br />

noch aus<br />

bereits<br />

ausgeschieden<br />

wieder<br />

eingestellt<br />

Staatskanzlei 234 214 206 8 3 1 4 - - -<br />

Innenministerium 10.590 10.458 8.590 1.868 432 392 904 6 104 30<br />

Justizministerium 4.735 4.622 4.459 163 40 30 77 3 11 2<br />

Finanzministerium 4.474 4.391 4.217 174 23 47 96 2 5 1<br />

Wirtschaftsministerium 1.946 1.885 1.754 131 24 14 78 - 15 -<br />

Landwirtschaftsministerium 5.331 5.127 4.690 437 76 94 198 - 69 4<br />

Ministerium für Bildung, 52.196 49.716 47.580 2.136 337 250 736 4 781 28<br />

Wissenschaft und Kultur<br />

Arbeitsministerium 1.497 1.468 1.402 66 2 19 38 - 6 1<br />

Sozialministerium 1.623 1.623 1.563 60 7 9 37 - 7 -<br />

Umweltministerium 15 13 11 2 - - - 1 1 -<br />

Landesrechnungshof 107 107 101 6 5 - 1 - - -<br />

Landtagsverwaltung 205 203 200 3 1 1 1 - - -<br />

GESAMT 82.953 79.827 74.773 5.054 950 857 2170 16 999 66<br />

*IM: Inoffizielle Mitarbeiter; HM: Hauptamtliche Mitarbeiter.<br />

Quelle: Innenministerium <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong>.<br />

Diese Statistik verdeutlicht, dass von einem undifferenzierten Umgang mit den Mitteilungen des Bundesbeauftragten oder gar einer „Hexenjagd“<br />

gegen ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter, wie gelegentlich in der Öffentlichkeit behauptet wird, keine Rede sein kann. Eine<br />

solche Argumentation verkehrt die Realitäten geradezu ins Gegenteil: für rund 43 % der Personen der Landesverwaltung, zu denen eine<br />

Mitteilung als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit vorlag, ergaben sich keine Konsequenzen! Nimmt man<br />

diejenigen hinzu, die z. B. nach Arbeitsgerichtsverfahren wieder eingestellt wurden, erhöht sich der Anteil auf über 44 %. Lediglich in etwa 19%<br />

der Fälle wurden Kündigungen vorgenommen.<br />

__________________________________________________________________________________________<br />

Zugeleitet mit Schreiben des <strong>Landesbeauftragte</strong>n vom 12. September 2000 gemäß § 7 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes<br />

der ehemaligen DDR<br />

(Stasi-Unterlagen-Gesetz - Ausführungsgesetz - StUG-AG) vom 6. Januar 1993

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