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kommentiert - Landkreis Fulda

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Kommentierte Aufwandskonten <strong>Landkreis</strong> <strong>Fulda</strong><br />

Bezeichnung<br />

Bemerkungen<br />

Kto. Kto. Haupt-<br />

Klasse Gruppe konto Konto Unterkonto<br />

Sonderbudget<br />

Erläuterungen HMDI<br />

Was darf nicht gebucht werden?<br />

70 Betriebliche Steuern<br />

Betriebliche Steuern gehören zu den sogenannten<br />

Aufwandssteuern.<br />

Die pauschale Lohnsteuer ist keine<br />

Betriebssteuer des Arbeitgebers, sondern<br />

eine Steuerlast der Arbeitnehmer auf ihre<br />

Arbeitsentgelte, die lediglich vom<br />

Arbeitgeber übernommen wird. Daher ist die<br />

pauschale Lohnsteuer als Entgeltbestandteil<br />

in den Kontengruppen 62/63 zu erfassen.<br />

Ertragssteuern (Kontengruppe 74).<br />

7020000 Grundsteuer INST<br />

Umfasst die von der Gemeinde zu entrichtende<br />

Grundsteuer A (für unbebaute Grundstücke sowie<br />

forst- und landwirtschaftliche Flächen) und die zu<br />

entrichtende Grundsteuer B (für<br />

bebaute/bebaubare Grundstücke).<br />

VV Nr. 3, letzter Satz, zu § 4 GemHVO-Doppik<br />

beachten.<br />

Die Grunderwerbssteuer stellt<br />

Anschaffungsnebenkosten dar. Sie muss bei<br />

dem jeweiligen Vermögensgegenstand<br />

erfasst werden.<br />

Mietnebenkosten (Hauptkonto 670).<br />

7030000 Kfz-Steuer für die Haltung von Fahrzeugen KFZ<br />

7050000 Wechselsteuer<br />

7060000 Ein- und Ausfuhrzölle<br />

7080000 Verbrauchsteuern<br />

Das Konto hat für Gemeinden (Gv) i.d.R. keine<br />

Bedeutung.<br />

Das Konto hat für Gemeinden (Gv) i.d.R. keine<br />

Bedeutung.<br />

Zu den für Gemeinden (Gv) relevanten<br />

Umsatzsteuer und Vorsteuer (vgl. VV Nr. 4<br />

Verbrauchssteuern zählen z.B. Stromsteuer, zu § 41 GemHVO-Doppik),<br />

Brandweinsteuer, Schaumweinsteuer,<br />

Einfuhrumsatzsteuer (entweder als<br />

Einfuhrumsatzsteuer. Die Verbrauchsteuern Vorsteuer abziehbar oder<br />

zählen zu den indirekten Steuern und werden beim Anschaffungsnebenkosten).<br />

Hersteller erhoben.<br />

7090000 Sonstige betriebliche Steuern<br />

Zur Gruppe der sonstigen betrieblichen Steuern<br />

zählen alle Steuern, die nicht unter die bereits<br />

genannten Hauptkonten dieser Kontengruppe<br />

fallen, z.B. zu entrichtende Hundesteuer.<br />

Umsatzsteuer (Hauptkonto 480),<br />

Anrechenbare Vorsteuer (Hauptkonto 260).<br />

Seite 22 von 46 Stand 03.01.2014

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