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Benutzungs- und Entgeltordnung für Räume in ... - Landkreis Rostock

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(4) Nutzungsentgelte <strong>für</strong> <strong>Räume</strong> <strong>in</strong> Schulen<br />

Gr<strong>und</strong>entgelt<br />

Zusatzentgelt<br />

John-Br<strong>in</strong>ckman-Gymnasium Güstrow<br />

Aula Am Wall 6 (180 m 2 ) 1,00 €/m 2 = 180,00 € 0,15 €/m = 27,00 €<br />

Aula Goetheplatz (156 m 2 ) 1,00 €/m 2 = 156,00 € 0,15 €/m = 23,40 €<br />

Friderico-Francisceum-Gymnasium Bad Doberan<br />

Aula (122 m 2 ) 1,00 €/m 2 = 122,00 € 0,15 €/m = 18,30 €<br />

Schule mit dem Förderschwerpunkt „Hören“ Güstrow<br />

Aula (356 m 2 ) 1,00 €/m 2 = 356,00 € 0,15 €/m = 53,40 €<br />

Berufliche Schule Güstrow-Bockhorst<br />

Aula (258 m 2 ) 1,00 €/m 2 = 258,00 € 0,15 €/m = 38,70 €<br />

Geschwister-Scholl-Gymnasium Bützow<br />

Foyer (364 m 2 ) 0,75 €/m 2 = 273,00 € 0,10 €/m = 36,40 €<br />

Europaschule Gymnasium Teterow<br />

Foyer (360 m 2 ) 0,75 €/m 2 = 270,00 € 0,10 €/m = 36,00 €<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Unterrichtsraum bis 49 m 2 30,00 € 6,00 €<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Unterrichtsraum ab 50 m 2 40,00 € 9,00 €<br />

Unterrichtsraum mit spezieller Ausstattung 60,00 € 10,00 €<br />

(4) Durch die <strong>Benutzungs</strong>entgelte s<strong>in</strong>d die Gebäudekosten sowie alle üblichen Nebenkosten wie Heizung,<br />

Strom, Wasser/Abwasser, Abfall, Gebäudeversicherungen, Hausmeister <strong>und</strong> Re<strong>in</strong>igung abgegolten.<br />

(5) Abgegolten ist auch die Nutzung der mit vermieteten Ausstattung.<br />

§ 7<br />

Vertrag <strong>und</strong> Rechnung <strong>für</strong> die Benutzung<br />

(1) Der Mietvertrag kommt mit der Bestätigung des Antrages, der gleichzeitig die Anerkennung dieser<br />

<strong>Benutzungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entgeltordnung</strong> voraussetzt, zustande.<br />

(2) Das <strong>Benutzungs</strong>entgelt wird nach Benutzung der <strong>Räume</strong> vom <strong>Landkreis</strong> per Rechnung erhoben. Mit<br />

der Rechnungserstellung ist das <strong>Benutzungs</strong>entgelt fällig.<br />

§ 8<br />

Verhalten <strong>in</strong> den Räumlichkeiten<br />

(1) Der Mieter <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Veranstaltungsteilnehmer s<strong>in</strong>d verpflichtet, die Gebäude, <strong>Räume</strong>, Anlagen, E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>und</strong> Geräte schonend <strong>und</strong> pfleglich zu behandeln <strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ordnungsgemäßen Zustand<br />

zu erhalten sowie die geltenden Regelungen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung<br />

zu beachten.<br />

(2) Das Rauchen <strong>in</strong> den Verwaltungs- <strong>und</strong> Schulgebäuden sowie auf den gesamten Schulgr<strong>und</strong>stücken<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Rostock</strong> ist nicht gestattet.<br />

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