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Benutzungs- und Entgeltordnung für Räume in ... - Landkreis Rostock

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(3) Beauftragten des <strong>Landkreis</strong>es ist der Zutritt zu den Veranstaltungen jederzeit zu gestatten.<br />

§ 14<br />

Schlüssel- <strong>und</strong> Raumübergabe<br />

(1) Die Übergabe/Übernahme der Schlüssel erfolgt jeweils während der Dienstzeiten an der vom <strong>Landkreis</strong><br />

bestimmten Stelle. H<strong>in</strong>sichtlich des Abschließens von <strong>Räume</strong>n <strong>und</strong> Gebäuden hat der Mieter die<br />

ihm dazu erteilten Anweisungen zu befolgen.<br />

(2) Nach der Benutzung s<strong>in</strong>d die <strong>Räume</strong> durch die verantwortliche Person an den Beauftragten des<br />

<strong>Landkreis</strong>es zu übergeben.<br />

§ 15<br />

Bereitstellung von Technik<br />

(1) Beim <strong>Landkreis</strong> vorhandene Veranstaltungs- <strong>und</strong> Schulungstechnik wie Beschallungsanlagen, Saalmikrofone,<br />

Rednermikrofone, fest <strong>in</strong>stallierte Le<strong>in</strong>wände, Tageslichtprojektoren, Schreibtafeln, Magnettafeln,<br />

P<strong>in</strong>nwände <strong>und</strong> dergleichen können ohne Aufpreis genutzt werden. E<strong>in</strong> Anspruch auf e<strong>in</strong>e<br />

Nutzung besteht nicht.<br />

(2) Soweit im Mietvertrag vere<strong>in</strong>bart kann auch weitere Technik wie fest <strong>in</strong>stallierte Beamer, <strong>in</strong>teraktive<br />

Tafeln oder Computer <strong>in</strong> Computerkab<strong>in</strong>etten genutzt werden.<br />

(3) E<strong>in</strong>e Vernetzung von IT-Geräten des Mieters mit entsprechenden E<strong>in</strong>richtungen des <strong>Landkreis</strong>es ist<br />

ausgeschlossen. Ausnahmen können auf Antrag <strong>in</strong> Schulen <strong>für</strong> die Nutzung von Computerräumen<br />

sowie von fest <strong>in</strong>stallierten Beamern <strong>und</strong> <strong>in</strong>teraktiven Tafeln genehmigt werden.<br />

§ 16<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Benutzungs</strong>- <strong>und</strong> <strong>Entgeltordnung</strong> tritt am 01. August 2013 <strong>in</strong> Kraft. Am gleichen Tag treten alle<br />

bestehenden <strong>Benutzungs</strong>ordnungen <strong>und</strong> Entgeltregelungen <strong>für</strong> die im § 1 genannten Verwaltungse<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>und</strong> Schulen außer Kraft<br />

Güstrow, den 18. Juni 2913<br />

Dr. Ra<strong>in</strong>er Boldt<br />

2. Stellv. Landrat<br />

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