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ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau

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19. Ausgabe<br />

<strong>ABFALLRATGEBER</strong><br />

<strong>2014</strong><br />

Für die Gebiete<br />

Stadt <strong>Zwickau</strong> und<br />

ehemaliger<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong>er Land<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Aus dem Inhalt…<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite<br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />

Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />

Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />

Beauftrage Entsorgungsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />

Bürgerservicesystem <strong>Zwickau</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />

Gebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />

Was gehört wohin? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10<br />

Entsorgung nach Feiertagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />

Weihnachtsbaumentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14<br />

Schadstoffsammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15<br />

Sperrmüllentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16<br />

Reinigung der Bioabfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />

Zugelassene Restabfallsäcke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />

Achtung bei Baustellen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />

Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20<br />

Umzug – was ist zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />

Tipps zur Abfallvermeidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22<br />

Was ist Littering? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23<br />

Wie werden CDs und DVDs richtig entsorgt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24<br />

Wohin mit dem alten Handy? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26<br />

Wohin mit LED- und Energiesparlampen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27<br />

Wohin mit Batterien? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28<br />

Abfallberatung in Kindereinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29<br />

Rätsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />

Impressum: Herausgeber, verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt <strong>Zwickau</strong>,<br />

Amt für Abfallwirtschaft, Sitz: Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau<br />

Herstellung: Riedel - Verlag und Druck KG, Heinrich-Heine-Straße 13a, 09247<br />

Chemnitz<br />

Auflage: 118.000 Stück zur Verteilung (Stand: November 2013)<br />

2<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>,<br />

hinter uns liegt ein sehr ereignisreiches und anstrengendes<br />

Jahr 2013.<br />

Das Junihochwasser hat gewaltige Schäden in<br />

privaten Haushalten, in Unternehmen und öffentlichen<br />

Einrichtungen des <strong>Landkreis</strong>es angerichtet.<br />

Komplette Einrichtungen wurden zu Abfall<br />

und haben unsere Entsorgungsunternehmen vor<br />

große Aufgaben gestellt. Ich möchte mich bei<br />

allen bedanken, die oft bis an die Grenzen ihrer<br />

persönlichen Kräfte an der Beseitigung der Schäden<br />

gearbeitet haben.<br />

Auch in den nächsten Jahren werden deshalb<br />

noch viele Baumaßnahmen an Gebäuden, Straßen<br />

und Brücken stattfinden müssen, die mancherorts<br />

zu Einschränkungen führen können.<br />

Im Juni und im September 2013 fasste der Kreistag<br />

<strong>Zwickau</strong> wichtige Beschlüsse zur Umsetzung<br />

des Abfallwirtschaftskonzeptes und den Gebühren.<br />

Damit steht Ihnen ab <strong>2014</strong> ein noch umfangreicheres<br />

Spektrum an Entsorgungsleistungen zu<br />

gleichbleibenden Sockelgebühren und abgesenkten<br />

Leistungsgebühren für die nächsten fünf<br />

Jahre zur Verfügung. Unter anderem können Sie<br />

z. B. eine grundstücksnahe Abholung von Schrott<br />

beantragen und großvolumige Kunststoffabfälle<br />

im Rahmen der Sperrmüllentsorgung anmelden.<br />

Bei der grundstücksnahen Beauftragung der<br />

Abholung von mindestens einem Haushaltgroßgerät<br />

werden Kleingeräte kostenlos mitgenommen.<br />

Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Umsetzung<br />

der getrennten Bioabfallsammlung vorgesehen,<br />

wo sie technisch möglich und wirtschaftlich<br />

zumutbar ist. In unserem <strong>Landkreis</strong> gibt es<br />

hier noch Erweiterungsmöglichkeiten. Die Absenkung<br />

der Leistungsgebühr für die Leerung einer<br />

Biotonne um ca. 25 Prozent ab <strong>2014</strong> soll als Anreiz<br />

für deren Nutzung<br />

dienen. Selbstverständlich<br />

wurde auch wieder eine Biotonnenwäsche<br />

im Sommer einkalkuliert. Die verstärkte Nutzung<br />

von Biotonnen muss unser gemeinsames<br />

Anliegen sein, da es keinen Sinn macht, Bioabfälle<br />

über die Restabfalltonne zu deutlich höheren<br />

Behandlungskosten zu entsorgen.<br />

Aus umweltpolitischer Sicht ist es dringend erforderlich,<br />

insbesondere dicht besiedelte Gebiete<br />

an die Bioabfallentsorgung anzuschließen.<br />

Nur so wird es uns gelingen, den Schritt von der<br />

Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft zu vollziehen<br />

und Stoffkreisläufe zu schließen.<br />

Leider wurden unsere Erwartungen im Hinblick<br />

auf eine gesetzliche Anzeigepflicht gemeinnütziger<br />

und gewerblicher Sammlungen, insbesondere<br />

von Alttextilien und Schrott nicht erfüllt. Nach<br />

wie vor finden sehr kurzfristig nicht angezeigte<br />

Sammlungen von Wertstoffen sowie ordnungswidrige<br />

Haustürsammlungen von schadstoffhaltigen<br />

Elektro(nik)-Altgeräten statt.<br />

Wir wollen aber eine hochwertige, sichere Sammlung<br />

und Verwertung. Ich bitte Sie deshalb, die<br />

vom <strong>Landkreis</strong> angebotenen ordnungsgemäßen<br />

Entsorgungswege sowie die an den Wertstoffsammelplätzen<br />

in der Regel mit den Stadt- und<br />

Gemeindeverwaltungen vereinbarten gemeinnützigen<br />

Altkleidersammlungen zu nutzen.<br />

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien persönliches<br />

Wohlergehen sowie viel Glück und Erfolg für<br />

das Jahr <strong>2014</strong>.<br />

Ihr Landrat<br />

Dr. Christoph Scheurer<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

3


Ansprechpartner im Amt für<br />

Abfallwirtschaft:<br />

➜<br />

Postanschrift:<br />

Landratsamt <strong>Zwickau</strong><br />

Amt für Abfallwirtschaft<br />

Postfach 10 01 76<br />

08067 <strong>Zwickau</strong><br />

➜<br />

Dienstsitz Werdau:<br />

Zum Sternplatz 7<br />

08412 Werdau<br />

➜<br />

Fax:<br />

0375 4402-26119<br />

➜<br />

E-Mail:<br />

abfallwirtschaft@<br />

landkreis-zwickau.de<br />

➜<br />

Öffnungszeiten:<br />

Dienstag:<br />

09:00 bis 12:00 und<br />

13:00 bis 18:00 Uhr<br />

Donnerstag:<br />

09:00 bis 12:00 und<br />

13:00 bis 15:00 Uhr<br />

➜<br />

Internet:<br />

www.landkreiszwickau.de<br />

➜<br />

Hinweis:<br />

Das Amt für Abfallwirtschaft<br />

befindet sich nun<br />

komplett am Standort<br />

Zum Sternplatz 7 in<br />

08412 Werdau. Die Faxnummer<br />

des alten Dienstsitzes<br />

in <strong>Zwickau</strong> (Fax:<br />

0375 4402-26141) bleibt<br />

bis zum Ende des Jahres<br />

<strong>2014</strong> in Betrieb.<br />

Allgemeine Zuständigkeit ✆ 0375 4402-… Zimmer<br />

Amtsleiterin … 26100 121<br />

Sekretariat<br />

Entsorgung von<br />

Elektro(nik)-Altgeräten … 26101 122<br />

Zuständigkeit ehemaliger<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong>er Land<br />

4 Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

✆ 0375 4402-… Zimmer<br />

Abfallberatung / Entsorgung<br />

von Wertstoffen, Beräumung<br />

widerrechtlicher Ablagerungen … 26111 123<br />

Sperrmüllentsorgung, Entsorgung<br />

von Schadstoffen … 26121 238<br />

Abfallgebühren<br />

• Gewerbe … 26120 237<br />

• öffentliche Einrichtungen … 26122 243<br />

Städte und Gemeinden:<br />

Crinitzberg, Hirschfeld,<br />

Kirchberg … 26120 237<br />

Crimmitschau, Langenweißbach,<br />

Lichtentanne … 26124 244<br />

Langenbernsdorf, Neukirchen,<br />

Reinsdorf, Wildenfels,<br />

Wilkau-Haßlau … 26126 243<br />

Dennheritz, Fraureuth,<br />

Werdau … 26123 239<br />

Hartenstein, Hartmanndorf,<br />

Mülsen … 26122 243


Ansprechpartner im Amt für<br />

Abfallwirtschaft:<br />

Zuständigkeit Stadt <strong>Zwickau</strong><br />

✆ 0375 4402-… Zimmer<br />

Sachgebietsleitung … 26130 138<br />

Entsorgung Restabfall … 26133 130<br />

Abfallberatung, Entsorgung<br />

Wert- und Schadstoffe … 26117 240<br />

Abfallgebühren nach Straßennamen<br />

A - Cainsdorfer Hauptstraße … 26134 231<br />

Cainsdorfer Ringweg - El … 26131 235<br />

Em - Ham … 26135 132<br />

Han - Lena (auch Händelstraße) … 26139 131<br />

Leng - Mom … 26132 236<br />

Mor - Schi (auch Mörikestraße) … 26138 131<br />

Schl - Z … 26140 132<br />

Alle in dieser Broschüre<br />

angeführten Rahmen-Termine<br />

werden im Amtsblatt des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>, in den<br />

Amtsblättern der Städte und<br />

Gemeinden sowie in den<br />

lokalen Medien, aufgegliedert<br />

nach einzelnen Stellplätzen,<br />

bekannt gegeben.<br />

Weitere Informationen hierzu<br />

werden im Internet unter<br />

www.landkreis-zwickau.de<br />

unter „Abfall aktuell“ eingestellt.<br />

Für die Beantwortung weiterer<br />

Fragen stehen außerdem<br />

die Abfallberater unter den<br />

Tel.-Nr. 0375 4402-26111 und<br />

0375 4402-26117 gern zur Verfügung.<br />

Das Abfallwirtschaftskonzept<br />

(AWK) …<br />

… für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> wurde für die Jahre <strong>2014</strong> bis 2020 erstellt.<br />

Die grundsätzliche Zielstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes<br />

ist die Optimierung von Service und Wirtschaftlichkeit des<br />

abfallwirtschaftlichen Angebotes unter Berücksichtigung der neuen<br />

Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.<br />

Das AWK liegt für jedermann zur Einsicht im Amt für Abfallwirtschaft mit Sitz Zum Sternplatz 7,<br />

08412 Werdau bereit. Die Einsichtnahme ist auch jederzeit online auf www.landkreis-zwickau.de<br />

möglich.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

5


Beauftragte Entsorgungsunternehmen<br />

für die Entsorgung von:<br />

➜<br />

EGZ:<br />

Entsorgungsgesellschaft<br />

<strong>Zwickau</strong>er Land mbH,<br />

Lößnitzer Straße 98,<br />

08141 Reinsdorf<br />

Telefon: 037603 52124,<br />

52141 und 52111<br />

www.egzmbh.de<br />

➜<br />

KECL:<br />

Kommunalentsorgung<br />

Chemnitzer Land GmbH,<br />

Ringstraße 36 B, 08371<br />

Glauchau SST Reinholdshain,<br />

Telefon: 03763<br />

404202 und 404103,<br />

www.kecl.de<br />

➜<br />

VEOLIA:<br />

Veolia Umweltservice<br />

Ost GmbH & Co. KG,<br />

Flurstraße abseits,<br />

08056 <strong>Zwickau</strong><br />

Telefon: 0375 277320<br />

www.veolia.<br />

umweltservice.de<br />

➜<br />

Fehr:<br />

Fehr Umwelt Ost GmbH,<br />

Betriebsstätte Burgstädt,<br />

Gewerbering 28,<br />

08451 Crimmitschau<br />

Telefon: 03724 13010<br />

www.fehr.de<br />

Fehr Umwelt Ost GmbH,<br />

Betriebsstätte Freiberg-<br />

Muldenhütten, 09627<br />

Hilbersdorf, Telefon:<br />

03731 791-0, www.fehr.de<br />

Ehemaliger <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong>er Land<br />

■ Restabfall (Graue Tonne):<br />

■ Altpapier (Blaue Tonne):<br />

■ Sperrmüll:<br />

■ Schadstoffe:<br />

■ Bioabfall:<br />

■ Gelbe Tonne:<br />

Stadt <strong>Zwickau</strong><br />

■ Restabfall (Graue Tonne) und ■ Altpapier (Blaue Tonne)<br />

Gebietszuordnung EGZ: Auerbach, Äußere Dresdner Straße, Bahnhofstraße,<br />

Bockwa, Brand, Cainsdorf, Geinitzsiedlung, Hüttelsgrün,<br />

Innenstadt, Schloßparksiedlung, Teilgebiet Marienthal (nur Dr.-<br />

Karg-Str., Friedrich-Staude-Str., Steinpleiser Str., Robert-Koch Str.,<br />

Virchowplatz), Maxhütte, Neuplanitz, Niederplanitz, Oberplanitz,<br />

Oberhohndorf, Pöhlau, Reichbacher Str., Rottmannsdorf, Schedewitz,<br />

Vogelsiedlung<br />

Gebietszuordnung KECL: Crossen, Eckersbach, Gewerbegebiet Kopernikusstr.,<br />

Hartmannsdorf, Marienthal (außer den oben unter<br />

EGZ genannten Straßen), Mosel, Niederhohndorf, Nordvorstadt (ab<br />

Dr.-Friedrichs-Ring), Oberrothenbach, Schlunzig, Schneppendorf,<br />

Weißenborn<br />

■ Sperrmüll:<br />

■ Schadstoffe:<br />

■ Bioabfall:<br />

■ Gelbe Tonne:<br />

➜ EGZ<br />

➜ EGZ<br />

➜ EGZ<br />

6 Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

➜ Fehr (Betriebsstätte<br />

Freiberg-Muldenhütten)<br />

➜ EGZ<br />

➜ VEOLIA<br />

➜ Fehr (Betriebsstätte Burgstädt)<br />

➜ Fehr (Betriebsstätte<br />

Freiberg-Muldenhütten)<br />

➜ EGZ<br />

➜ VEOLIA


Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft<br />

für das Gebiet der Stadt <strong>Zwickau</strong><br />

Das Bürgerservicesystem<br />

Abfallwirtschaft finden Sie<br />

im Internet unter:<br />

http://www.landkreiszwickau.de/6221.html.<br />

Das Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft – beispielhaft für eine moderne Verwaltung – ist im Jahr 2007<br />

aus einem Projekt zur Nutzung moderner Kommunikationstechnologien entstanden. Mit ihm wurde eine<br />

bis dahin einmalige und beispielhafte Internetanwendung für den Abfallwirtschaftsbereich geschaffen.<br />

Auf dem kostenlosen Webportal können Sie als Grundstückseigentümer oder Verwalter eines Grundstücks in<br />

der Stadt <strong>Zwickau</strong> kennwortgeschützt folgende Funktionen nutzen:<br />

• Abruf und Änderung Ihrer gespeicherten persönlichen Daten sowie Abruf der dazugehörigen<br />

Informationen aus dem Bereich Abfallwirtschaft;<br />

• Anzeige der auf Ihrem Grundstück aufgestellten Abfallbehälter für Rest- und Bioabfall;<br />

• Antragstellung zur Änderung des Behälterbestandes;<br />

• Anzeige der Anzahl der durchgeführten Entleerungen für Rest- und Bioabfall;<br />

• Einsichtnahme in Ihre Gebührenbescheide.<br />

■<br />

Sie haben noch kein Kennwort oder dieses vergessen?<br />

Auf der Startseite des Bürgerservicesystems können Sie jederzeit<br />

ein Neues anfordern.<br />

■ Informationen erhalten Sie unter Telefon: 0375 4402-26133<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

7


Gebühren …<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> werden die folgenden Gebühren<br />

für die Entsorgung von Abfällen erhoben:<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

Sockelgebühr<br />

Leistungsgebühr Restabfall<br />

Leistungsgebühr Bioabfall<br />

Transportgebühr für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte<br />

Zusatzgebühr Mehraufwand<br />

Müllschleuse<br />

Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />

■ Sockelgebühr<br />

In der Sockelgebühr sind neben den Vorhaltekosten<br />

der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />

unter anderem auch die Kosten für folgende Leistungen<br />

enthalten:<br />

• Bereitstellung der Restabfall- und Bioabfallbehälter<br />

sowie der Blauen Tonne<br />

• Installation und Gewährleistung der Funktionsweise<br />

der Codierung an dem vom <strong>Landkreis</strong><br />

bereitgestellten Abfallbehälter<br />

• Entsorgung von überlassungspflichtigem Sperrmüll<br />

einmal jährlich pro Haushalt oder Gewerbe<br />

• (NEU) Entsorgung von überlassungspflichtigem<br />

Schrott<br />

• Entsorgung von überlassungspflichtigen Schadstoffen<br />

zweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlungen<br />

sowie einmal monatlich auf<br />

einem zentralen Sammelplatz im Gebiet der<br />

Stadt <strong>Zwickau</strong><br />

• Betrieb von Sammelstellen für die Annahme<br />

von Elektro(nik)-Altgeräten und (NEU) Schrott<br />

• Weihnachtsbaumentsorgung 1 x jährlich<br />

• Nachsorge von Deponien<br />

• Einsammlung, Beförderung, Sortierung und<br />

Verwertung von Altpapier, abzüglich der<br />

Vermarktungserlöse<br />

• Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Sockelgebühr beträgt 24 EUR je meldeamtlich<br />

mit Hauptwohnsitz erfasstem Einwohner<br />

bzw. Einwohnergleichwert.<br />

■ Leistungsgebühr Restabfall<br />

Die Leistungsgebühr Restabfall deckt die Kosten<br />

der Abholung des Restabfalls am Grundstück bzw.<br />

an der Sammelstelle sowie dessen Entsorgung. Sie<br />

wird anhand des Volumens des genutzten Restabfallbehälters<br />

erhoben und beträgt je Entleerung:<br />

Behältergröße Leistungsgebühr<br />

60 Liter 2,15 EUR<br />

80 Liter 2,87 EUR<br />

120 Liter 4,30 EUR<br />

240 Liter 8,60 EUR<br />

360 Liter 12,90 EUR<br />

1100 Liter 39,40 EUR<br />

70 Liter Restabfallsack 2,86 EUR<br />

NEU: Um die ordnungsgemäße Restabfallüberlassung<br />

sicherzustellen wird ab <strong>2014</strong> pro Kalenderjahr<br />

mindestens eine Leistungsgebühr „Restabfall“ für<br />

eine Entleerung der jeweils bereitgestellten Abfallbehälter<br />

erhoben, auch wenn keine Entleerung<br />

stattgefunden hat. Ändert sich Ihre Behälterausstattung<br />

im Laufe des Jahres, gilt die Abfallbehälterausstattung<br />

zum Ende – dem 31. Dezember –<br />

des jeweiligen Kalenderjahres.<br />

Hinweis: Der <strong>Landkreis</strong> ermöglicht den Grundstückseigentümern<br />

daher bis Juni <strong>2014</strong>, nicht genutzte<br />

Restabfallbehälter kostenlos zurückholen zu<br />

lassen. Hierfür kann das Formblatt Mitteilungs- und<br />

Auskunftspflichten genutzt werden. Weiterhin besteht<br />

die Möglichkeit der persönlichen Rücksprache<br />

mit dem jeweiligen Gebührensachbearbeiter.<br />

8 Abfallratgeber <strong>2014</strong>


■ Leistungsgebühr Bioabfall<br />

In der Leistungsgebühr Bioabfall sind die Kosten<br />

für das Entleeren, Einsammeln und Befördern der<br />

Bioabfälle zur Bioverwertungsanlage sowie deren<br />

Verwertung und die einmal jährliche Reinigung<br />

des Bioabfallbehälters enthalten. Sie berechnet<br />

sich nach dem Fassungsvolumen des jeweiligen<br />

Behälters und beträgt je Entleerung:<br />

Behältergröße Leistungsgebühr<br />

60 Liter 1,51 EUR<br />

80 Liter 2,01 EUR<br />

120 Liter 3,01 EUR<br />

240 Liter 6,02 EUR<br />

Sind die auf einem Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter<br />

durch eine private Müllschleuse<br />

umhaust und werden die Behälter vom Entsorgungsunternehmen<br />

zum Zweck der Entleerung<br />

aus dieser Umhausung herausgeholt und anschließend<br />

zurück verbracht, so wird die Zusatzgebühr<br />

Mehraufwand Müllschleuse in Höhe von<br />

1,19 EUR je Behälter und Leerung fällig.<br />

■ Transportgebühr für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte<br />

Die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte<br />

umfasst die Kosten für das einmalige Einsammeln<br />

und Befördern zu einer vom <strong>Landkreis</strong><br />

eingerichteten Sammelstelle für Elektro(nik)-<br />

Altgeräte. Sie beträgt für jeweils ein Elektro(nik)-<br />

Altgerät 10 EUR.<br />

NEU: Die Transportgebühr entfällt zum<br />

Beispiel für Haushaltkleingeräte, LED- und<br />

Energiesparlampen, sobald auch das Einsammeln<br />

und Befördern von mindestens<br />

einem Haushaltsgroßgerät wie zum Beispiel<br />

Kühl- und Gefrierschrank, Informations-<br />

und Telekommunikationsgerät schriftlich<br />

angefordert wird.<br />

■ Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />

Die sogenannte Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />

fällt für Neuaufstellung oder Abzug und Umtausch<br />

von Restabfallbehältern an. Die Gebührenhöhe<br />

ist abhängig von der Behältergröße und<br />

beträgt je Vorgang und Behälter:<br />

Behältergröße<br />

Zusatzgebühr<br />

Behälterumstellung<br />

60 bis 360 Liter 8,20 EUR<br />

1 100 Liter 41,00 EUR<br />

Bei Neuaufstellung oder Abzug von Behältern ist<br />

die Größe des betroffenen Behälters maßgeblich.<br />

Bei einem Behälterumtausch wird die Gebühr<br />

lediglich einmal für den größeren der betroffenen<br />

Behälter erhoben.<br />

■ Zusatzgebühr Mehraufwand<br />

Müllschleuse<br />

■ Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner für die oben genannten Gebühren<br />

ist der Eigentümer oder Verwalter (Anschlusspflichtige)<br />

des Grundstücks, auf dem sich<br />

die aufgestellten Abfallbehälter befinden.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

9


Was gehört wohin?<br />

■ Gelbe Tonne<br />

Da die Hersteller von Verpackungen diese häufig nicht mehr mit<br />

bestimmten Recyclingsymbolen (z. B. „Grüner Punkt“) kennzeichnen,<br />

ist dieses Kriterium nicht allein dafür ausschlaggebend,<br />

welcher Wertstoff in die Gelbe Tonne gehört. In die Gelbe<br />

Tonne gehören ausschließlich Verpackungsmittel, die nicht aus<br />

Papier bzw. Pappe oder Glas bestehen.<br />

➜ WICHTIG: Die Verpackungen sollten nicht gespült, aber<br />

restentleert sein. Die Getränkekartons sollten flach zusammengefaltet<br />

werden.<br />

Dazu gehören:<br />

Beispiele:<br />

• Aluminiumfolie, -verpackungen von Joghurtbechern, Kosmetiktüchern<br />

• Arzneimittelblister Tablettenverpackungen<br />

• Dosen Konserven-, Fisch-, Cremedosen<br />

• Einweggeschirr von Automaten oder Imbiss-Ständen<br />

• Farbeimer (entleert)<br />

• Folien Tragetaschen, Verpackungsfolie<br />

• Kunststoffflaschen von Reinigungs-, Körperpflegemitteln<br />

• Manschetten von Wein- oder Sektflaschen<br />

• Kunststoffnachfüllpacks von Waschpulver, Duschbad, Cremeseife, Tee<br />

• Schaumstoffe von Obst- und Gemüseschalen<br />

• Spraydosen von Sprühsahne, Deospray<br />

• Styroporverpackungen Verpackungsformteile von Elektrogeräten<br />

• Tuben von Zahnpasta, Creme<br />

• Verbundstoffe Kartons/Tüten/Tetrapacks für Milch, Saft, Mineralwasser<br />

• Vakuumverpackungen Kaffeetüten<br />

• Verschlüsse von Flaschen und Gläsern<br />

• Wickeldosen von Cappuccino, Chips, Getränkepulver<br />

➜<br />

NEU: Gemäß der Novelle zur Verpackungsverordnung gehören von nun an auch folgende<br />

Gegenstände in die Gelbe Tonne:<br />

Blumentöpfe, die nur für den Verkauf und den Transport von Pflanzen bestimmt sind und in<br />

denen die Pflanzen nicht während ihrer Lebenszeit verbleiben sollen - CD-Spindeln, die mit CDs<br />

verkauft werden und nicht zur Lagerung verwendet werden sollen - Kleiderbügel, die mit dem<br />

Kleidungsstück verkauft werden<br />

10<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Nicht hinein gehören:<br />

Richtiger Entsorgungsweg:<br />

✖ Baustyropor ➜ Entsorger<br />

✖ Chemikalien, Gifte ➜ Sondermüll<br />

✖ gefüllte Verpackungen ➜ Restmülltonne<br />

✖ Glas ➜ Glascontainer<br />

✖ Papier, Pappe ➜ Blaue Tonne<br />

✖ Spielzeug ➜ Restmülltonne<br />

✖ Styropor-Deckenplatten ➜ Restmülltonne<br />

✖ Landwirtschaftsfolien ➜ Restmülltonne<br />

✖ Windeln ➜ Restmülltonne<br />

✖ leere Ölbehälter ➜ Altölsammelstelle / Schadstoffmobil<br />

✖ Kunststoff-Autoteile ➜ Restmülltonne<br />

NICHT in die Gelbe Tonne gehören:<br />

Blumentöpfe, in denen die Pflanze während ihrer Lebenszeit verbleibt - Wursthäute - Kleiderbügel,<br />

die getrennt verkauft werden - CD-Spindeln, die leer verkauft werden und zur Lagerung<br />

verwendet werden sollen ➜ Diese Abfälle gehören in die Restabfallbehälter!<br />

■ Blaue Tonne<br />

In die Blaue Tonne gehören alle Wertstoffe, die aus Pappe<br />

und Papier sowie graphischem Papier bestehen.<br />

Dazu gehören: Briefe, Briefumschläge, Bücher,<br />

sauberes Einwickelpapier, Faltschachteln, Kalender<br />

(ohne Leder, Metall und Plastik), Kartons, Kataloge,<br />

Notizblöcke, Papiertüten, Postkarten, sauberes Knüllpapier,<br />

Schulhefte, Werbezeitschriften, Zeitungen,<br />

Zeitschriften<br />

Nicht hinein gehören:<br />

Richtiger Entsorgungsweg:<br />

✖ verschmutzte Papiere ➜ Restmülltonne<br />

✖ Tapeten, auch neue unbenutzte ➜ Restmülltonne<br />

✖ benutzte Servietten und ➜ Restmülltonne<br />

Tempotaschentücher<br />

✖ Verbundstoffe ➜ Gelbe Tonne<br />

✖ Folien und Kunststoffverpackungen ➜ Gelbe Tonne<br />

✖ Getränkekartons ➜ Gelbe Tonne<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

11


■ Restabfalltonne<br />

Bei dem Abfall, der über die Restabfalltonne entsorgt wird, handelt es sich um<br />

Abfall zur Beseitigung. Demzufolge gehören in die Graue Tonne solche Abfälle,<br />

die nicht mehr stofflich verwertbar sind. Sie werden überwiegend einer Restabfallbehandlungsanlage<br />

zugeführt.<br />

Dazu gehören: Asche, Auslegeware (Reste), Autopflegemittel (ohne Schadstoffe), Bekleidung<br />

und Schuhe (nicht mehr tragbar), Blaupapier, Blumentöpfe, Disketten, Eimer aus Plastik, Farbbänder,<br />

Farb- und Lackreste (wasserlöslich), Fette und Öle (in geringen Mengen aus Haushaltsküchen),<br />

Filme, Fotos, Folien (stark verschmutzt), Geschirr, Glas- und Mineralwolle, Glühlampen,<br />

Gummireste , Hygieneartikel, Keramik, Körbe, Knochen (aus Haushaltsküchen), Knöpfe, Küchentücher,<br />

Leder, -reste, Lumpen (nicht mehr nutzbar/ verschmutzt), Musikkassetten, Videos, Ordner,<br />

Papier (verschmutzt), Plastikgefäße, z. B. Wannen, Körbe, Schüsseln, Porzellan, Putzlappen,<br />

Scheuertücher, Staubtücher (aus Haushalten), Reißverschlüsse, Schallplatten, Schaumgummireste,<br />

Schwämme (z. B. Badeschwamm), Servietten, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Stoffreste und -abfälle,<br />

Tannenbäume (künstlich), Tapete (auch unbenutzt), Taschentücher, Teppichreste, Thermometer<br />

(außer Quecksilberthermometer), Tischwäsche (verschlissen), Tongefäße, Verkaufsverpackungen<br />

(stark verschmutzt), Wärmflaschen, Wegwerfwindeln<br />

Nicht hinein gehören:<br />

Richtiger Entsorgungsweg:<br />

✖ Batterien ➜ Rückgabe beim Handel<br />

✖ Chemikalien ➜ Schadstoffmobil<br />

✖ Glas ➜ Glascontainer<br />

✖ Altmedikamente ➜ Apotheken<br />

✖ CDs ➜ BlueBoxx<br />

■ Bioabfalltonne<br />

Über die „Braune Tonne“ werden alle ungekochten pflanzlichen Abfälle<br />

aus Haushalt und Garten entsorgt.<br />

Dazu gehören: Eierschalen, Zwiebelschalen, Obst- und Gemüseschalen, Kaffee-, Teesatz,<br />

Kaffee-, Teefilter, Baum-, Strauch und Heckenverschnitt, Blumen, Pflanzen, Gras, Laub, Rinde<br />

Nicht hinein gehören:<br />

Richtiger Entsorgungsweg:<br />

✖ Foliebeutel ➜ Gelbe Tonne<br />

✖ Asche ➜ Restmülltonne<br />

✖ Kehricht ➜ Restmülltonne<br />

✖ Windeln ➜ Restmülltonne<br />

✖ gekochte Küchenabfälle und ➜ Restmülltonne<br />

Speisereste<br />

✖ Küchenabfälle und Speisereste ➜ Restmülltonne<br />

tierischer Herkunft<br />

12 Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Entsorgung nach Feiertagen …<br />

Fällt der vorgesehene Abholtag auf einen gesetzlichen<br />

Feiertag, so erfolgt das Einsammeln am<br />

darauffolgenden Werktag, soweit nichts Abweichendes<br />

öffentlich bekannt gegeben wurde.<br />

Es ist zu beachten, dass sich nicht immer nur der<br />

eigentliche Abholtag des Feiertages verschiebt,<br />

sondern die Einsammlung ab dem Tag auflaufend<br />

erfolgt. Das heißt, dass sich ggf. alle anderen<br />

Abholtermine der betroffenen Woche bis zum<br />

Samstag verschieben können.<br />

Daher muss der Abfallbehälter immer am eigentlichen<br />

Entsorgungstag bereitgestellt werden - außer<br />

an dem jeweiligen gesetzlichen Feiertag! Am vorgenannten<br />

Beispiel wären die „Montagsbehälter“<br />

und die „Dienstagsbehälter“ am Dienstag, die<br />

„Mittwochsbehälter“ am Mittwoch usw. bereitzustellen.<br />

Ggf. sind die Behälter bis zum nächsten<br />

Tag stehen zu lassen.<br />

Aufgrund folgender Feiertage sind im Jahr <strong>2014</strong><br />

Nachentsorgungen erforderlich:<br />

Feiertag Datum Nachentsorgung<br />

Neujahr Mittwoch, 1. Januar <strong>2014</strong> ab Donnerstag, 2. Januar <strong>2014</strong><br />

Karfreitag Freitag, 18. April <strong>2014</strong> Samstag, 19. April <strong>2014</strong><br />

Ostermontag Montag, 21. April <strong>2014</strong> ab Dienstag, 22. April <strong>2014</strong><br />

Tag der Arbeit Donnerstag, 1. Mai <strong>2014</strong> ab Freitag, 2. Mai <strong>2014</strong><br />

Christi Himmelfahrt Donnerstag, 29. Mai <strong>2014</strong> ab Freitag, 30. Mai <strong>2014</strong><br />

Pfingstmontag Montag, 9. Juni <strong>2014</strong> ab Dienstag, 10. Juni <strong>2014</strong><br />

Tag der Deutschen Einheit Freitag, 3. Oktober <strong>2014</strong> Samstag, 4. Oktober <strong>2014</strong><br />

Reformationstag Freitag, 31. Oktober <strong>2014</strong> Samstag, 1. November <strong>2014</strong><br />

Buß- und Bettag Mittwoch, 19. November <strong>2014</strong> ab Donnerstag, 20. November <strong>2014</strong><br />

1. Weihnachtsfeiertag Donnerstag, 25. Dezember <strong>2014</strong> ab Samstag, 27. Dezember <strong>2014</strong><br />

2. Weihnachtsfeiertag Freitag, 26. Dezember <strong>2014</strong><br />

Hinweis: Zu beachten ist, dass sowohl Heiliger Abend als auch Silvester als „Werktage“ zählen.<br />

Die Touren werden an beiden Tagen nur in der Frühschicht gefahren. Was dabei nicht geschafft<br />

wird, wird entsprechend der oben genannten Regel nachberäumt.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

13


Weihnachtsbaumentsorgung<br />

Weihnachtsbäume werden im <strong>Landkreis</strong> zu<br />

Jahresbeginn eingesammelt.<br />

Die Entsorgung findet im Zeitraum vom<br />

07.01.<strong>2014</strong> bis 24.01.<strong>2014</strong> statt (s. Seite 5).<br />

Dazu ist es erforderlich, die ausgedienten<br />

natürlichen Weihnachtsbäume an<br />

den Stellen, an denen üblicherweise<br />

auch die Abfallbehälter zur Leerung<br />

bereitgestellt werden, abzulegen.<br />

Folgende Hinweise sind bei der Bereitstellung und Abholung zu beachten:<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

durch das Bereitlegen darf niemand gefährdet oder behindert werden<br />

die Baumlänge darf circa 2 Meter nicht überschreiten<br />

frühestens am Vorabend und spätestens bis 07:00 Uhr des Abholtages an den oben<br />

beschriebenen Stellen bereitlegen<br />

nur restlos abgeschmückte Weihnachtsbäume werden entsorgt<br />

Weihnachtsbäume nicht in Säcken verpacken<br />

sonstiger Baum-/Strauchverschnitt aus dem Garten wird nicht mitgenommen<br />

künstliche Weihnachtsbäume gehören in den Restabfall bzw. Sperrmüll<br />

14<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Schadstoffsammlung<br />

Auch in der neuen Satzung ist die Entsorgung von<br />

Schadstoffen im Rahmen der Sockelgebühr verankert.<br />

Pro Einwohner und Einwohnergleichwert (gilt<br />

für Gewerbe) können Schadstoffe, die in Kleinmengen<br />

üblicherweise anfallen (bis zu 10 kg) je<br />

Sammlung und Überlassungspflichtigen im Rahmen<br />

der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben<br />

werden. Es werden zwei mobile Schadstoffsammlungen<br />

mit dem Schadstoffmobil sowie eine<br />

weitere Sammlung am zweiten Samstag im Monat,<br />

jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, auf dem<br />

Platz der Völkerfreundschaft gegenüber dem Museum<br />

in der Stadt <strong>Zwickau</strong>, angeboten.<br />

Angenommen werden:<br />

• Farben<br />

• Klebe- und Lösemittel<br />

• Fotochemikalien<br />

• Haushaltsreiniger<br />

• nicht vollständig geleerte Spraydosen<br />

• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel<br />

• Quecksilber<br />

• Alt-Medikamente (ohne Beipackzettel<br />

und Verkaufsverpackung)<br />

Nicht angenommen werden:<br />

Richtiger Entsorgungsweg<br />

✖<br />

✖<br />

✖<br />

✖<br />

✖<br />

✖<br />

infektiöse Abfälle, Einwegspritzen<br />

Asbest, Dachpappe, Bauschutt<br />

Batterien und Akkus<br />

Elektro(nik)-Altgeräte<br />

Energiesparlampen<br />

Leuchtstoffröhren/ Entladungslampen<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

zugelassene Entsorgungsunternehmen<br />

zugelassene Entsorgungsunternehmen<br />

Rückgabe im Handel<br />

Rückgabe im Handel<br />

Annahmestellen für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte (s. Seite 20 )<br />

Eingetrocknete, schadstoffarme Dispersionsfarben<br />

(wie Wand- oder Acrylfarben) können über<br />

den Restmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung<br />

beim Schadstoffmobil ist auf Grund der Zusammensetzung<br />

der Farbe und des damit verbundenen<br />

geringen Schadstoffgehaltes nicht erforderlich.<br />

Flüssige Wand-/Acrylfarben hingegen müssen am<br />

Schadstoffmobil abgegeben werden (vgl. Rubrik<br />

„Entsorgung“ auf dem Etikett des Behälters, in<br />

dem Wand-/Acrylfarben handelsüblich angeboten<br />

werden).<br />

Leere Farbeimer/Farbdosen gehören in die Gelbe<br />

Tonne, da es sich um Verpackungsmaterial<br />

handelt.<br />

Termine (siehe Seite 5):<br />

➜<br />

Stadt <strong>Zwickau</strong>:<br />

➜<br />

Gebiet ehemaliger <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong>:<br />

An jedem 2. Samstag im Monat 09:00 Uhr bis<br />

12:00 Uhr, Platz der Völkerfreundschaft in <strong>Zwickau</strong><br />

Frühjahr: 15.04.<strong>2014</strong> - 17.04.<strong>2014</strong><br />

23.04.<strong>2014</strong> - 24.04.<strong>2014</strong><br />

Herbst: 06.10.<strong>2014</strong> - 10.10.<strong>2014</strong><br />

Frühjahr: 25.04.<strong>2014</strong> - 30.04.<strong>2014</strong><br />

05.05.<strong>2014</strong> - 09.05.<strong>2014</strong><br />

12.05.<strong>2014</strong><br />

Herbst: 08.09.<strong>2014</strong> - 12.09.<strong>2014</strong><br />

15.09.<strong>2014</strong> - 19.09.<strong>2014</strong><br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

15


Sperrmüllentsorgung …<br />

Die Sperrmüllentsorgung ist ein fester Bestandteil<br />

der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>.<br />

Schon viele Jahre nutzen Haushalte, Industrie- und<br />

Gewerbetreibende, Geschäfte, kommunale,<br />

öffentliche, medizinische und sonstige Einrichtungen<br />

diese Sammlung.<br />

■<br />

Wo muss man den Sperrmüll bereitstellen?<br />

In der Regel dort, wo Abfallbehälter zwecks Leerung<br />

bereitzustellen sind.<br />

■ Was darf man nicht bereitstellen?<br />

Sperrmüll wird einmal jährlich auf schriftlichen<br />

Antrag mittels<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

vorgedruckter Karte (bitte ausreichend<br />

frankieren - sonst Annahmeverweigerung)<br />

formlos per Post<br />

per E-Mail oder<br />

per Fax<br />

✖<br />

✖<br />

✖<br />

Abfälle aus Bau- und Modernisierungsarbeiten<br />

(wie Bauschutt, Fliesen, Fenster, Türen,<br />

Tore, Gartenzäune, Wasch-/WC-Becken,<br />

Wannen, Duschbecken, Duschwände, Laminat,<br />

Paneele ➜ an zugelassene Entsorgungsfirmen<br />

wenden)<br />

Schadstoffe ➜ beim Schadstoffmobil abgeben<br />

Elektro(nik)-Altgeräte ➜ Annahmestellen für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte<br />

eingesammelt. Auf der Sperrmüllanmeldung ist<br />

die Unterschrift des Antragstellers unbedingt<br />

erforderlich. Die Kosten der Sperrmüllentsorgung<br />

sind durch die Sockelgebühr gedeckt.<br />

Wichtig! Die Beantragung muss einen Monat vor<br />

dem gewünschten Entsorgungstermin erfolgen.<br />

Die Abholung erfolgt innerhalb eines Monats<br />

nach Eingang der Anmeldung beim Amt für<br />

Abfallwirtschaft.<br />

■<br />

Was gehört zum Sperrmüll?<br />

➜<br />

➜<br />

■ Was ist noch zu beachten?<br />

Der Sperrmüll ist zum Entsorgungstermin bis<br />

07:00 Uhr so bereitzustellen, dass dieser<br />

ohne Aufwand eingesammelt werden kann.<br />

Durch das Bereitstellen des Sperrmülls darf<br />

niemand gefährdet oder behindert werden.<br />

Die Sperrmüllsammlung dient für sperrige,<br />

gemischte Siedlungsabfälle, die nach zumutbarer<br />

Zerkleinerung nicht in den zugelassenen<br />

Abfallbehältern überlassen werden<br />

können.<br />

■<br />

➜<br />

siehe Entsorgungskarte<br />

Wie und durch wen wird der Termin<br />

bekannt gegeben?<br />

Die zuständige Entsorgungsfirma informiert den<br />

Antragsteller spätestens drei Tage vor Abholung<br />

über den Abholtermin.<br />

➜<br />

Werden vom Überlassungspflichtigen nicht<br />

zugelassene Abfallsäcke gemeinsam mit<br />

dem Sperrmüll bereitgestellt und überlassen,<br />

so sind für diese Säcke die für die 70-l-<br />

Restabfallsäcke geltenden Bestimmungen<br />

anzuwenden. D. h., je bereitgestelltem, nicht<br />

zugelassenem Sack, wird eine Gebühr in<br />

Höhe von 2,86 EUR per Gebührenbescheid<br />

erhoben.<br />

16 Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Reinigung Bio-Tonnen …<br />

Einmal jährlich werden im Auftrag des <strong>Landkreis</strong>es die Bioabfallbehälter gereinigt.<br />

Wichtiger Hinweis! Es werden<br />

nur die durch den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Zwickau</strong> bzw. in dessen<br />

Auftrag durch die KECL GmbH<br />

bzw. EGZ mbH aufgestellten<br />

und per Abfallgebührenbescheid<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />

abgerechneten Bioabfallbehälter<br />

gereinigt. Dieses<br />

Leistungsangebot gilt nicht<br />

für privatrechtlich durch andere<br />

Entsorgungsunternehmen<br />

aufgestellte und abgerechnete<br />

Bio-Tonnen.<br />

Die Reinigung der Behälter ist nach § 16 der<br />

Abfallgebührensatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />

Bestandteil der Leistungsgebühr Bioabfall; es<br />

fallen für die Leistung also keine gesonderten<br />

Gebühren an.<br />

Hinweise: Die Reinigung der Bio-Tonnen findet<br />

im Zeitraum vom<br />

statt.<br />

21.07. <strong>2014</strong> bis 01.08.<strong>2014</strong><br />

(s. Seite 5)<br />

➜<br />

alle zu reinigenden Bioabfallbehälter müssen<br />

am angegebenen Reinigungstag bis 07:00 Uhr<br />

am gewohnten Leerungsstandort bereitstehen.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

17


Nutzung zugelassener<br />

Restabfallsäcke<br />

Fällt vorübergehend so viel Restabfall an, dass<br />

die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter nicht<br />

ausreichen, sind neben diesen Abfallbehältern<br />

zeitweilig die zugelassenen Restabfallsäcke des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong> zu nutzen. Die Restabfallsäcke<br />

sind gut sichtbar, möglichst neben den<br />

Restabfallbehältern, bereitzustellen.<br />

In zugelassene Restabfallsäcke dürfen<br />

➜<br />

➜<br />

keine spitzen<br />

keine scharfkantigen Abfälle<br />

eingefüllt werden. Die Säcke haben ein Fassungsvermögen<br />

von 70 Litern und kosten 2,86 EUR je<br />

Stück. Das entspricht der volumenmäßigen Restabfallgebühr<br />

und bedeutet, dass keine weiteren<br />

Gebühren hierfür anfallen.<br />

In den nebenstehend aufgeführten Verkaufsstellen<br />

können die Restabfallsäcke<br />

erworben werden.<br />

➜ ➜ ➜<br />

Achtung bei Baustellen<br />

Immer wieder treten Entsorgungsprobleme<br />

bei Baustellen auf.<br />

■<br />

Bitte nachstehende wichtige Hinweise<br />

beachten:<br />

Die Informationspflicht über Straßensperrungen<br />

an die betroffenen Anlieger obliegt<br />

nicht dem Amt für Abfallwirtschaft!<br />

➜<br />

➜<br />

■ Grundsätzlich gilt:<br />

Auskünfte zu aktuellen Baumaßnahmen<br />

erteilen die jeweiligen Stadt- und<br />

Gemeindeverwaltungen oder die Bauträger<br />

/ Baufirmen<br />

Diesen obliegt auch die Pflicht zur<br />

Information an die Anlieger.<br />

Unabhängig hiervon ist in § 16 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung<br />

(AWS <strong>2014</strong>) des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Zwickau</strong> mit Gültigkeit ab 01.01.<strong>2014</strong> hierzu<br />

Folgendes geregelt: „Für den Fall, dass das<br />

angeschlossene Grundstück nicht oder nur unter<br />

unzumutbaren Bedingungen angefahren werden<br />

kann, sind die Abfallbehälter an der nächsten<br />

vom Entsorgungsfahrzeug erreichbaren Stelle ….<br />

bereitzustellen. Der <strong>Landkreis</strong> kann im Einzelfall<br />

einen Stellplatz zur Bereitstellung der Abfallbehälter<br />

anordnen.“<br />

➜ Verwechselungen können in diesem Fall<br />

aufgrund der Identnummern der Abfallbehälter<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Ist die Identnummer nicht vorhanden, wird<br />

empfohlen, die Abfallbehälter entsprechend<br />

zu kennzeichnen.<br />

In Baustellenbereiche darf nicht hineingefahren<br />

werden, wenn diese durch<br />

- Vollsperrscheibe oder andere Beschränkungen<br />

(wie z. B. Baufahrzeuge frei) gesperrt oder<br />

- als Sackgasse gekennzeichnet sind (hierbei<br />

ist keine Wendemöglichkeit für Entsorgungsfahrzeuge<br />

vorgesehen)<br />

18<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Stand: 19.11.2013<br />

Ort Verkaufsstelle Adresse<br />

Crimmitschau Bestellagentur Manuela Mark Silberstraße 47<br />

Dennheritz Gemeindeverwaltung Hauptstraße 96<br />

Glauchau Landratsamt, Bürgerservice Gerhart-Hauptmann-Weg 2<br />

Glauchau – KECL GmbH Ringstraße 36b<br />

Reinholdshain<br />

Hartenstein Schreibwaren Monika Schöniger Bahnhofstraße 1<br />

Hartmannsdorf Gemeindeverwaltung Badstraße 1<br />

Hirschfeld Gemeindeverwaltung Hauptstraße 41<br />

Hohenstein-Ernstthal Landratsamt, Bürgerservice Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5<br />

(im Sparkassengebäude)<br />

Kirchberg Spielwaren & Elektromaterial Frank Windisch Torstraße 2<br />

Langenbernsdorf Post- und Bestellshop Irina Schlegel Obere Bachstraße 3<br />

Langenweißbach Gemeindeverwaltung Hauptstraße 52<br />

Limbach-Oberfrohna Landratsamt, Bürgerservice Jägerstraße 2a<br />

Mülsen Tank- und Waschcenter Michael Ernst An der Linde 5<br />

Neukirchen Blumenhaus am Anger Adelheid Luckner Pleißenanger 7<br />

Reinsdorf Entsorgungsgesellschaft <strong>Zwickau</strong>er Land mbH Lößnitzer Straße 98<br />

Fraureuth- Drogerie Mehnert Ferdinand-Puchert-Straße 6<br />

OT- Ruppertsgrün<br />

Werdau Landratsamt, Bürgerservice Königswalder Straße 18<br />

Werdau Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft Zum Sternplatz 7<br />

Werdau Getränkehandel Konrad Rink Am Torbogen 3<br />

Wilkau-Haßlau Schreibwaren Lutz Grafe Cainsdorfer Straße 11<br />

<strong>Zwickau</strong> BDC Silvio Mindt Friedrich-Engels-Straße 30 - 32<br />

<strong>Zwickau</strong> Landratsamt, Bürgerservice Werdauer Straße 62, Haus 1<br />

<strong>Zwickau</strong> dtvd Uwe Dombrowski Darwinstraße 2<br />

<strong>Zwickau</strong> GGZ Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Parkstraße 4<br />

<strong>Zwickau</strong><br />

<strong>Zwickau</strong> Kfz-Pflege Gerhardt Gatzke Schloßstraße 12 - 18<br />

<strong>Zwickau</strong> Schleiferei Wolfgang Winter Marienthaler Straße 80<br />

mittwochs 09:00 bis 12:00 Uhr und<br />

14:00 bis 18:00 Uhr sowie<br />

samstags 09:00 bis 12:00 Uhr<br />

<strong>Zwickau</strong> Schreibwaren Liebold Innere <strong>Zwickau</strong>er Straße 65<br />

<strong>Zwickau</strong> Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Flurstraße abseits<br />

<strong>Zwickau</strong> Wäscherei Trompelt Äußere Schneeberger<br />

Straße 100 (im Globus-Markt)<br />

<strong>Zwickau</strong> Wasserbettenstudio Türschmann Himmelfürststraße 1a<br />

<strong>Zwickau</strong> ZUG <strong>Zwickau</strong>er Umweltdienste GmbH & Co. KG Reichenbacher Straße 142<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

19


Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten:<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

■<br />

Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG<br />

Flurstraße abseits, 08056 <strong>Zwickau</strong><br />

➜ April - Okt.<br />

Mo. - Fr.: 07:00 - 19:00 Uhr<br />

➜ Nov. - März<br />

Mo. - Fr.: 07:00 - 18:00 Uhr<br />

Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr<br />

EGZ mbH<br />

Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf<br />

➜ Mo. - Fr.: 06:00 - 18:00 Uhr<br />

Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr<br />

Fehr Umwelt Ost GmbH<br />

Gewerbering 28, 08451 Crimmitschau<br />

➜ Jan. bis März, Okt. bis Dez.<br />

Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr<br />

➜ April bis Sept.<br />

Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr<br />

Recom Entsorgung<br />

Freistraße 5 f,<br />

08412 Werdau, OT Steinpleis<br />

➜ Mo. - Do.: 06:30 - 15:45 Uhr<br />

Fr.:<br />

06:30 - 13:15 Uhr<br />

und nach Vereinbarung<br />

KECL GmbH<br />

Ringstraße 36 b, 08371 Glauchau<br />

➜ Di. u. Do.: 09:00 - 12:00 Uhr<br />

und<br />

13:00 - 18:00 Uhr<br />

KECL GmbH<br />

Jägerstraße 2a,<br />

09212 Limbach-Oberfrohna<br />

➜ Mi.: 09:00 - 12:00 Uhr<br />

und<br />

13:00 - 17:30 Uhr<br />

Elektro(nik)-Altgeräte beinhalten sowohl wertvolle<br />

Bestandteile wie bspw. Gold (PCs) als auch<br />

gefährliche Stoffe wie Blei, Quecksilber (Energiesparlampen)<br />

oder PCBs. Diese Tatsache macht<br />

eine getrennte Sammlung und eine ordnungsgemäße<br />

Entsorgung von elektronischen Altgeräten<br />

unabdingbar.<br />

■<br />

Wohin mit den alten Elektro(nik)-Geräten?<br />

Aufgrund ihrer verschiedenen Bestandteile gehören<br />

die Elektro(nik)-Altgeräte weder in die Gelbe<br />

Tonne noch in die Restabfallbehälter. Es gibt drei<br />

Möglichkeiten, Geräte wie bspw. Kühlschränke,<br />

Waschmaschinen, Staubsauger oder auch Computer<br />

und Fernsehgeräte einer fachgerechten Entsorgung<br />

zuzuführen:<br />

1. über die Entsorgungskarte für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte:<br />

- Ausfüllen der Entsorgungskarte und dem Amt<br />

für Abfallwirtschaft zukommen lassen<br />

- Der Abholtermin wird schriftlich vom Entsorgungsunternehmen<br />

mitgeteilt.<br />

- Am Abholtag sind die Geräte bis 07:00 Uhr<br />

am Straßenrand bereitzustellen.<br />

- Eine Transportgebühr in Höhe von 10 EUR je<br />

Großgerät fällt an (Haushaltskleingeräte und<br />

Energiesparlampen werden kostenfrei bei<br />

Anmeldung mindestens eines Großgerätes<br />

zur Abholung mit eingesammelt).<br />

■<br />

Was ist zu beachten?<br />

Die Öffnungszeiten der Annahmestellen<br />

sind unbedingt zu beachten. Ablagerungen<br />

außerhalb der Öffnungszeiten stellen<br />

Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld<br />

geahndet werden.<br />

20<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong>


2. Rücknahme durch den Handel:<br />

- beim Neukauf elektronischer Geräte können<br />

Elektro(nik)-Altgeräte zurückgegeben werden<br />

3. Kostenfreie Abgabe bei Sammelstellen<br />

für Elektro(nik)-Altgeräte:<br />

- Nur Hersteller, Vertreiber und der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Zwickau</strong> sind berechtigt, Elektro(nik)-Altgeräte<br />

entgegenzunehmen und zu sammeln.<br />

- Andere Sammler oder Sammelstellen sind<br />

nicht zulässig.<br />

- Die auf Seite 20 genannten Annahmestellen<br />

stehen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> zur Verfügung.<br />

Pflichten des Grundstückseigentümers<br />

Umzug - was ist zu tun?<br />

1. Erfolgt ein Wechsel des Grundstückseigentümers, haben sowohl der bisherige als auch der<br />

neue Grundstückseigentümer dies innerhalb von 14 Tagen dem Amt für Abfallwirtschaft<br />

schriftlich mitzuteilen. Dies bezieht sich auch auf Eigentumswohnungen. Hierfür stehen das<br />

Formular Mitteilungs- und Auskunftspflichten (s. Broschürenmitte) bzw. das Bürgersystem<br />

Abfallwirtschaft (nur in der Stadt <strong>Zwickau</strong>) zur Verfügung.<br />

2. Veränderungen aufgrund von Aus- und Zuzügen müssen vom Grundstückseigentümer bzw.<br />

-verwalter lediglich dann dem Amt für Abfallwirtschaft mitgeteilt werden, wenn sich dadurch<br />

die Personenanzahl auf dem betroffenen Grundstück ändert. Bleibt die Gesamtpersonenzahl<br />

gleich, ist keine Information erforderlich.<br />

3. Der Grundstückseigentümer bzw. -verwalter meldet den<br />

Tausch bzw. die Neustellung von Abfallbehältern unter<br />

Verwendung des bereits o. g. Formblattes beim Amt für<br />

Abfallwirtschaft an.<br />

Pflichten des Mieters<br />

1. Mieter brauchen ihren Umzug nicht an das Amt für<br />

Abfallwirtschaft melden, da der Grundstückseigentümer<br />

Gebührenschuldner ist.<br />

2. Jede Veränderung sollte jedoch dem Vermieter bzw. Verwalter mitgeteilt werden, damit eine<br />

mögliche Neubestellung oder ein Abzug von Abfallbehältern durch den Grundstückseigentümer<br />

veranlasst werden kann.<br />

3. Die aufgestellten Abfallbehälter sind an das Grundstück gebunden und dürfen bei einem<br />

Umzug nicht mitgenommen werden.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

21


Tipps zur Abfallvermeidung<br />

Gerade in der Zeit der steigenden Umweltbelastungen,<br />

beispielsweise durch wild weggeworfene<br />

Plastiktüten, kommt dem Grundgedanken –<br />

Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen – eine<br />

erhebliche Bedeutung zu.<br />

Demzufolge ist es uns wichtig, den Bürgerinnen<br />

und Bürgern nicht nur Auskunft<br />

darüber zu erteilen, auf welche Art und<br />

Weise Abfälle verwertet werden oder<br />

Sortierhinweise zu geben, sondern von<br />

vornherein auf eine Abfallreduzierung zu<br />

orientieren.<br />

Was nicht anfällt, muss nicht entsorgt werden<br />

und schont neben dem Geldbeutel auch die<br />

Umwelt.<br />

22<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

■<br />

Wie vermeidet man Abfälle?<br />

➜ Getränke möglichst in Pfandflaschen<br />

kaufen<br />

➜ bevorzugter Kauf regionaler Produkte,<br />

das spart lange Transportwege und<br />

Verpackungsabfall<br />

➜ Lebensmittel in Gläsern kaufen<br />

➜ Pausenbrotdosen benutzen, um Papier<br />

oder Tüten zu sparen<br />

➜ beim Einkauf mitgebrachte Behältnisse<br />

wie Körbe oder Stofftaschen verwenden<br />

➜ vorrangiger Kauf von Großverpackungen<br />

statt Miniportionspackungen<br />

➜ bewusst nur das einkaufen, was wirklich<br />

benötigt wird<br />

➜ beim Kauf von Haushaltsgeräten auf<br />

die Qualität und Reparaturfreundlichkeit<br />

achten, um eine hohe Lebensdauer<br />

der Geräte sicherzustellen<br />

➜ den Kauf von Wegwerfartikeln wie bspw.<br />

Einwegrasierer oder Einweggeschirr reduzieren<br />

oder vermeiden<br />

➜ kaputte Gegenstände nicht gleich wegwerfen,<br />

sondern möglichst reparieren<br />

lassen<br />

➜ gebrauchsfähige Gegenstände, die<br />

möglicherweise nicht mehr benötigt<br />

werden, sozialen Einrichtungen zukommen<br />

lassen oder auf Flohmärkten oder<br />

im Internet verkaufen<br />

➜ möglichst gekennzeichnete Recyclingartikel<br />

aus Altpapier kaufen<br />

➜ Nachfüllverpackungen verwenden, z. B.<br />

bei Waschmitteln oder Gewürzen<br />

➜ Batterienutzung vermeiden, Geräte mit<br />

Solarzellen, Akkus oder Netzteilen verwenden<br />

➜ unerwünschte Werbeprospekte durch<br />

Hinweis am Briefkasten abweisen


■<br />

Litteringtypen<br />

Was ist Littering?<br />

„Littering“ ist ein englischer Begriff und bezeichnet das achtlose<br />

Wegwerfen von Gegenständen auf Straßen, Plätzen oder in der<br />

Natur. Dabei handelt es sich meistens um Zeitungen, Flyer, Zigarettenkippen,<br />

Verpackungen oder „wild entsorgte“ Gegenstände wie<br />

Altreifen oder Haushaltsgeräte.<br />

aktiv:<br />

heimliches fallen lassen,<br />

Verstecken, gezieltes<br />

Entsorgen<br />

Littering<br />

passiv:<br />

einfach liegen lassen,<br />

weggehen, vergessen<br />

Typ 1: „Ist mir doch<br />

egal“ – empfinden das<br />

Littern als normal und<br />

beabsichtigen nicht, dies<br />

zu ändern<br />

Typ 2: „Ich bin doch kein<br />

Streber“ – der Gruppenzwang<br />

als Auslöser des<br />

Litterns<br />

Typ 3: „Ich bin ja so cool“<br />

– Littering als Ausdruck<br />

für Coolness, Unabhängigkeit,<br />

Dominanz und<br />

Rebellion<br />

Typ 4: „Es ist ja kein<br />

Abfalleimer da“ – Littering<br />

aus Faulheit, Bequemlichkeit<br />

oder Zeitmangel<br />

Abfallart<br />

Verrottungsdauer<br />

■ Litteringgründe<br />

- veränderte Konsum- und Ernährungsgewohnheiten (Fast Food)<br />

- zu viel Verpackungsmaterial (viele separate kleine Verpackungen)<br />

- Werbungsmaterial (kostenlose Zeitschriften, Broschüren,<br />

Flyer)<br />

- Bequemlichkeit<br />

- Wegwerfgesellschaft ➜ es wird nicht mehr das gekauft, was<br />

gebraucht wird, sondern es wird gekauft, um zu verbrauchen<br />

- fehlende soziale Kontrolle ➜ Orte an denen man sich unbeobachtet<br />

fühlt, führen zum Littern<br />

■ Verrottungszeiten<br />

Gerade unter dem Aspekt, dass achtlos weggeworfene Gegenstände<br />

aufgrund ihrer Verrottungsdauer sehr lange in der Natur verbleiben,<br />

ist es besonders wichtig, sein Verhalten gegenüber Abfall zu<br />

überdenken und mehr darauf zu achten, diesen über die richtigen<br />

Abfallbehälter zu entsorgen!<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

23<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

Papiertaschentuch<br />

. . . . . . . . . 3 Monate<br />

Bananenschale<br />

. . . . . . . . . 3 Monate<br />

Zeitung<br />

. . . . . . 3-12 Monate<br />

Zigarettenstummel<br />

. . . . . . . . . . 1-2 Jahre<br />

Kaugummi<br />

. . . . . . . . . . . 5 Jahre<br />

Plastikfolie<br />

. . . . . . . 30-40 Jahre<br />

Tetra Pack<br />

. . . . . . . . . 100 Jahre<br />

Blechdose<br />

. . . . . . . . . 100 Jahre<br />

Feuerzeug<br />

. . . . . . . . . 100 Jahre<br />

Plastikflasche<br />

. . . . 100-1000 Jahre<br />

Glas<br />

. . . . . . . . 4000 Jahre


Wie werden CDs und DVDs<br />

richtig entsorgt?<br />

■ Wohin mit alten CDs und DVDs?<br />

Häufig stellt sich die Frage, wie man ausrangierte<br />

CDs und DVDs richtig entsorgt. In Frage kommt<br />

weder eine Entsorgung über die Restabfallbehälter<br />

noch über die Gelbe Tonne. Der richtige<br />

Entsorgungsweg führt in die Blueboxx.<br />

■ Was ist die Blueboxx?<br />

■ Die Nutzung der Blueboxx lohnt sich:<br />

Seit 2007 hilft der Erlös der Blueboxx notleidenden<br />

Kindern in ganz Deutschland. Mit 1 EUR für<br />

jede volle zurückgesandte Box unterstützt die<br />

Blueboxx jährlich ausgewählte Kinderhilfsprojekte.<br />

Im Jahr 2012 kamen 3 312 volle Blueboxxen bei<br />

der Krall-Gruppe an. In den Jahren 2012 und 2013<br />

wurden im <strong>Landkreis</strong> 19 Blueboxxen mit jeweils<br />

ca. 2 000 CDs, DVDs oder Blue-rays befüllt. Mit<br />

der aufgerundeten Spendensumme von 3 500<br />

EUR wurden zwei Kinderhilfsaktionen unterstützt.<br />

Die Blueboxx steht für eine moderne und professionelle<br />

Rücknahme von CDs, DVDs und Bluerays.<br />

Bei der Blueboxx handelt es sich um<br />

Sammelbehälter aus wiederverwertbarer Wellpappe<br />

der Krall-Gruppe, in die kostenfrei und<br />

herstellerunabhängig alte CDs, DVDs und Bluerays<br />

eingeworfen werden können.<br />

■ Warum braucht man das Sammelsystem?<br />

CDs, DVDs und Blue-rays bestehen zu mehr als<br />

90 Prozent aus wertvollem Polycarbonat, einem<br />

sehr hochwertigen und recycelfähigen Kunststoff,<br />

der als Sekundärrohstoff sehr gefragt ist.<br />

Ohne die Sammlung über die Blueboxx würde<br />

dieser kostbare Stoff verloren gehen.<br />

24 Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Wo werden CDs, DVDs und<br />

Blue-rays angenommen?<br />

1. In allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des ehemaligen <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>er Land<br />

2. Landratsamt <strong>Zwickau</strong>, Verwaltungszentrum <strong>Zwickau</strong>, Haus 1<br />

Bürgerservice, Werdauer Str. 62, 08056 <strong>Zwickau</strong><br />

3. Landratsamt <strong>Zwickau</strong>, Verwaltungszentrum Werdau<br />

Bürgerservice, Königswalder Str. 18, 08412 Werdau<br />

4. Landratsamt <strong>Zwickau</strong>, Außenstelle Werdau, Amt für Abfallwirtschaft<br />

Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau, (vor Zi. 123)<br />

5. EGZ mbH<br />

Lößnitzer Str. 98, 08141 Reinsdorf<br />

Mo. bis Fr.: 06:00 bis 18:00 Uhr, Sa.: 09:00 bis 12:00 Uhr<br />

6. KECL GmbH<br />

Ringstraße 36, 08371 Glauchau<br />

Di. und Do.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />

7. KECL GmbH<br />

Jägerstraße 2a, 09212 Limbach-Oberfrohna<br />

Mi.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr<br />

■ Hinweise<br />

Videobänder, Kassetten und Disketten gehören nicht in die Blueboxx, sondern in den Restabfallbehälter.<br />

Es handelt sich nicht um Verpackungen, somit entfällt die Entsorgung über die Gelbe<br />

Tonne. Die Papierhüllen derartiger Produkte sind Abfälle für die Blaue Tonne. Die CDs, DVDs und<br />

Blue-rays müssen ohne Hülle in die Blueboxx eingeworfen werden. Des Weiteren wird empfohlen,<br />

die CDs, DVDs und Blue-rays mehrmals einzuritzen, um einen unbefugten Zugriff auf gespeicherte<br />

Daten zu unterbinden.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

25


Wohin mit dem alten Handy?<br />

In Deutschland werden Jahr für Jahr mehr als 35<br />

Millionen Handys gekauft. Mehr als die doppelte<br />

Menge der Handys lagert ausrangiert und verstaubt<br />

in den Schubläden privater Haushalte.<br />

Jedes Handy wird durchschnittlich nur 18 Monate<br />

genutzt und danach durch ein neues ersetzt.<br />

Doch wohin mit den alten Handys? Auf<br />

keinen Fall gehört es in die Restmülltonne!<br />

Im Gegenteil: dies ist sogar verboten!<br />

Diverse Mobilfunkanbieter und Organisationen<br />

nehmen ausrangierte Handys zurück. Damit<br />

profitiert die Umwelt doppelt. Noch funktionsfähige<br />

Handys werden wieder verwendet und<br />

unbrauchbare entsprechend recycelt.<br />

Aluminium, Gold, Palladium, Kupfer dies sind nur<br />

einige Beispiele der kostbaren Wertstoffe, aus<br />

denen ein Handy besteht. Doch neben diesen<br />

Wertstoffen enthält ein Handy auch eine Vielzahl<br />

an Schadstoffen, die nur schwer oder gar nicht<br />

natürlich abbaubar sind. Die Handyrückgabe hilft<br />

dabei, wertvollen Rohstoffen ein neues Leben zu<br />

schenken und schont die Umwelt.<br />

Demzufolge sollte ein altes Handy<br />

entweder in<br />

- einer Verkaufsstelle der Netzbetreiber,<br />

- bei einer Annahmestelle für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte oder<br />

- in eine Blueboxx<br />

gegeben werden.<br />

➜ Tipp: Eine tolle Idee zum Handy-Recycling bietet das Internetportal www.handysfuerdieumwelt.de<br />

an. Hier kann man nicht nur das alte Handy verkaufen, sondern auch noch etwas Gutes<br />

für die Umwelt tun.<br />

26<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Wohin mit LED- und<br />

Energiesparlampen?<br />

LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren<br />

enthalten geringe Mengen an Quecksilber<br />

und gehören deshalb weder in die Restabfallbehälter<br />

noch in die Glascontainer!<br />

Um eine umweltgerechte und ordnungsgemäße<br />

Entsorgung zu gewährleisten, stellt Lightcycle<br />

ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz<br />

von mittlerweile mehr als 9 000 aktiv<br />

beworbenen Sammelstellen zur Verfügung.<br />

■<br />

➜<br />

AUSZUG<br />

aus der Liste der Annahmestellen:<br />

Kaufland, Uferstraße 1, 08412 Werdau<br />

➜ RECOM Entsorgung, Freistraße 5f,<br />

08412 Werdau<br />

➜<br />

Kaufland, Harthauer Weg 1/LCC,<br />

08451 Crimmitschau<br />

➜ Hagebau Markt, Brander Weg 1,<br />

08060 <strong>Zwickau</strong><br />

➜ Kaufland, Bernhardstraße 5,<br />

08060 <strong>Zwickau</strong><br />

➜<br />

➜<br />

dm-drogerie markt (Abgabe nur<br />

von LED- und Energiesparlampen)<br />

Innere Plauensche Straße 31,<br />

08056 <strong>Zwickau</strong><br />

GLOBUS-Markt, (Abgabe nur von LEDund<br />

Energiesparlampen), Äußere<br />

Schneeberger Straße 100, 08056 <strong>Zwickau</strong><br />

■ Hinweis<br />

Egal, welches Rücknahmesystem gewählt wird, die<br />

Rücknahme von Energiesparlampen ist in jedem Fall<br />

kostenlos und sollte daher in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Diese Rücknahmemöglichkeit besteht jedoch nur<br />

für Energiesparlampen. Kaputte Glühbirnen sind<br />

über die Restabfallbehälter zu entsorgen.<br />

■<br />

Weiter Annahmestellen in der Nähe<br />

sind unter Angabe der PLZ auf<br />

www.lightcycle.de zu finden.<br />

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten<br />

Neben den o. g. Annahmestellen besteht<br />

auch die Möglichkeit, die Energiesparlampen<br />

bei den Sammelstellen für Elektro(nik)-Altgeräte<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong> und bei den<br />

Händlern zurückzugeben.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

27


Wohin mit<br />

Batterien?<br />

Die Zukunft ist in vollem Gange und die Anzahl<br />

der mobilen elektrischen Geräte, die im Alltag<br />

gebraucht werden, steigt kontinuierlich an. Jedes<br />

Jahr werden ca. 1,5 Mrd. Batterien und Akkus<br />

verkauft. Infolgedessen wird die Menge der<br />

verbrauchten Batterien verschiedener Typen, die<br />

man nach und nach im eigenen Haushalt sammelt,<br />

immer größer.<br />

■ Doch wohin mit den Altbatterien?<br />

Batterien enthalten Stoffe wie Blei, Nickel,<br />

Cadmium oder Lithium, die als Rohstoffe wieder<br />

gewonnen werden können. Daher ist eine ordnungsgemäße<br />

Entsorgung notwendig. Die Entsorgung<br />

über die Restmülltonne ist nicht nur<br />

verboten, sondern auch eine enorme Belastung<br />

für die Umwelt.<br />

Verbraucher sind laut des Batteriegesetzes<br />

verpflichtet, Batterien nach dem<br />

Gebrauch zu einer geeigneten Sammelstelle<br />

im Handel oder der Kommune zu<br />

bringen.<br />

Denn die Vertreiber von Batterien und die Kommunen<br />

sind zur kostenlosen Rücknahme gebrauchter<br />

Batterien verpflichtet.<br />

■ Sammelstellen<br />

Das wohl bekannteste Rücknahmesystem für<br />

Altbatterien bietet die Stiftung GRS Batterien.<br />

Deren charakteristische grüne Sammelboxen<br />

sind in vielen Supermärkten, Tankstellen, Fachgeschäften,<br />

Kaufhäusern (meist in Kassennähe)<br />

zu finden. Jederzeit können dort sämtliche<br />

gebrauchte Batterien, die im Haushalt anfallen,<br />

abgegeben werden.<br />

Die GRS organisiert anschließend die Abholung,<br />

Sortierung und Verwertung.<br />

■ Hinweise<br />

Batteriebetriebene Altgeräte sollten nicht weggeworfen werden, ohne vorher die Batterien<br />

herausgenommen zu haben. Dies erleichtert eine ordnungsgemäße Entsorgung.<br />

Im Amt für Abfallwirtschaft liegen Sammelboxen für Batterien zur Abholung bereit.<br />

28<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong>


Abfallberatung in Schulen und<br />

Kindereinrichtungen<br />

Dies ist die fünfstufige Abfall-Hierarchie, die den Kernpunkt des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

(KrWG) darstellt:<br />

1. Abfallvermeidung<br />

2. Abfall vorbereiten<br />

zur Wiederverwertung<br />

3. Recycling<br />

4. sonstige Verwertung<br />

5. Abfallbeseitigung<br />

Nur wer richtig trennt, kann diese Ziele<br />

verwirklichen.<br />

In diesem Zusammenhang ist es von besonderer<br />

Bedeutung, schon die jüngsten Bewohner unseres<br />

<strong>Landkreis</strong>es für dieses Thema zu sensibilisieren.<br />

Das Amt für Abfallwirtschaft bietet diesbezüglich<br />

die Abfallberatung direkt in den Kindereinrichtungen<br />

an.<br />

In spielerischer Art und Weise können die Kleinen<br />

aktiv den richtigen Umgang mit Abfällen<br />

lernen. Nebenbei erhalten Kinder und Erzieher<br />

noch Tipps zur Abfallvermeidung, zum Recycling<br />

und zur Verwertung.<br />

Nicht nur die Jüngsten, sondern wir alle sind<br />

angehalten, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung<br />

der natürlichen Ressourcen zu fördern und<br />

den Schutz von Mensch und Umwelt bei der<br />

Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen<br />

sicherzustellen.<br />

Neugierig? Dann rufen Sie einfach an<br />

unter der Telefonnummer 0375 4402-<br />

26111 bzw. 0375 4402-26117 und vereinbaren<br />

einen Termin für Ihre Einrichtung,<br />

z. B. im Rahmen des Sachkundeunterrichtes<br />

oder der Nachmittagsbetreuung<br />

in Ganztagsschulen.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

29


Rätsel für Erwachsene …<br />

Lesen Sie sich den Abfallratgeber <strong>2014</strong> aufmerksam durch und beantworten Sie die folgenden<br />

Fragen. Die farbigen Kästchen geben Ihnen die Buchstaben für das Lösungswort vor - jedoch nicht<br />

in der richtigen Reihenfolge.<br />

1. Was gehört in die blaue Tonne?<br />

2. Was ist neben einer richtigen Abfalltrennung<br />

noch sehr wichtig um die Umwelt zu schonen?<br />

3. Welche Vorrichtung dient der sachgemäßen<br />

Entsorgung von CD´s, DVD´s oder auch Handys?<br />

Das Lösungswort gibt an, welche Tonne im<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> zu nutzen ist, um die<br />

Stoffkreisläufe zu schließen.<br />

LÖSUNGSWORT:<br />

4. Aufgrund welches wertvollen Stoffes müssen<br />

CD´s und DVD´s sachgemäß entsorgt werden?<br />

Das Lösungswort schreiben Sie bitte auf<br />

eine ausreichend frankierte Postkarte<br />

und schicken diese an:<br />

5. Wer übernimmt die kostenfreie Entsorgung<br />

von gebrauchten Energiesparlampen?<br />

6. Was teilt die zuständige Entsorgungsfirma dem<br />

Antragsteller der Sperrmüllentsorgung mit?<br />

➜<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong><br />

Amt für Abfallwirtschaft<br />

Preisrätsel<br />

Postfach 10 01 76<br />

08067 <strong>Zwickau</strong><br />

7. Wann erfolgt keine Abfallentsorgung? An …<br />

8. Wohin gehören Schadstoffe?<br />

9. Nach welchem Plan / Rhythmus erfolgt die<br />

Leerung der einzelnen Abfalltonnen?<br />

10. Was gehört in die graue Tonne ?<br />

11. Was bietet das Amt für Abfallwirtschaft<br />

Kindereinrichtungen und Schulen an?<br />

Folgende Preise in Form von Gutscheinen<br />

für Kultur- und Freizeiterlebnisse in<br />

der Region des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />

warten auf ihre Gewinner:<br />

1. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Euro<br />

2. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Euro<br />

3. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Euro<br />

4. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Euro<br />

5. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Euro<br />

6. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Euro<br />

7.-10. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Euro<br />

11.-20 Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Euro


Rätsel für Kinder …<br />

Sucht in dem Buchstabengitter nach der richtigen Antworten auf die unten gestellten Fragen. Lest<br />

dabei von links nach rechts. Die farbigen Kästchen geben die Buchstaben für das Lösungswort vor.<br />

Bringt die Buchstaben nur noch in die richtige Reihenfolge. Viel Spaß.<br />

Richtige zusammengesetzt ergeben diese<br />

Buchstaben folgendes Lösungswort:<br />

Lösungswort: In die Gelbe Tonne gehören<br />

auch Verpackungen mit dem Symbol der …<br />

U<br />

U<br />

1. In welche Tonne gehört Papier, Pappe und<br />

Kartonage? In die …<br />

2. Welche Farbe hat die Tonne für Verpackungsmaterial,<br />

wie Getränkekartons oder Getränkedosen?<br />

Das Lösungswort für unser Rätsel schickt<br />

Ihr bitte mit dem Einverständnis Eurer<br />

Eltern an die angegebene Adresse. Folgende<br />

Preise in Form von Gutscheinen<br />

für Kultur- und Freizeiterlebnisse in der<br />

Region des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong> warten<br />

auf die Gewinner:<br />

1. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50 Euro<br />

2. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40 Euro<br />

3. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35 Euro<br />

4. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 Euro<br />

5.-15. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . .25 Euro<br />

16.-25. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . .20 Euro<br />

Zusätzlich bekommt jeder einen Satz<br />

Vorsortierbehälter für zu Hause oder<br />

Euer Klassenzimmer / Gruppenraum.<br />

3. Neben den Glascontainern für Weiß- und<br />

Grünglas gibt es noch den Container für?<br />

4. Auf welchen Haufen gehören Obst- und Gemüseabfälle,<br />

wenn keine Biotonne genutzt<br />

wird? Auf den … -haufen.<br />

5. Für welche Art von Abfall ist die Tonne grau<br />

bzw. schwarz? … -abfall<br />

6. Welche leeren Gegenstände, können in<br />

grünen Sammelboxen bspw.im Landratsamt<br />

<strong>Zwickau</strong> abgegeben werden?<br />

Hinweise für die Teilnahme an beiden<br />

Rätseln: Einsendeschluss ist der 30.<br />

April <strong>2014</strong>. Der Rechtsweg sowie eine<br />

Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen.<br />

Die Gewinner werden schriftlich<br />

benachrichtigt sowie mit Namen und<br />

Wohnort im Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Zwickau</strong> veröffentlicht.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

31


Weitere Informationen rund um das Thema:<br />

Verpackungsrecycling<br />

finden Sie unter:<br />

www.recycling-fuer-deutschland.de<br />

➜ www.recycling-fuer-deutschland.de

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