ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau
ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau
ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
19. Ausgabe<br />
<strong>ABFALLRATGEBER</strong><br />
<strong>2014</strong><br />
Für die Gebiete<br />
Stadt <strong>Zwickau</strong> und<br />
ehemaliger<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong>er Land<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Aus dem Inhalt…<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Seite<br />
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3<br />
Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4<br />
Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .5<br />
Beauftrage Entsorgungsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .6<br />
Bürgerservicesystem <strong>Zwickau</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7<br />
Gebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8<br />
Was gehört wohin? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .10<br />
Entsorgung nach Feiertagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13<br />
Weihnachtsbaumentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14<br />
Schadstoffsammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15<br />
Sperrmüllentsorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16<br />
Reinigung der Bioabfallbehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17<br />
Zugelassene Restabfallsäcke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
Achtung bei Baustellen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18<br />
Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20<br />
Umzug – was ist zu tun? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21<br />
Tipps zur Abfallvermeidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22<br />
Was ist Littering? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23<br />
Wie werden CDs und DVDs richtig entsorgt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24<br />
Wohin mit dem alten Handy? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26<br />
Wohin mit LED- und Energiesparlampen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27<br />
Wohin mit Batterien? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28<br />
Abfallberatung in Kindereinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29<br />
Rätsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30<br />
Impressum: Herausgeber, verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt <strong>Zwickau</strong>,<br />
Amt für Abfallwirtschaft, Sitz: Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau<br />
Herstellung: Riedel - Verlag und Druck KG, Heinrich-Heine-Straße 13a, 09247<br />
Chemnitz<br />
Auflage: 118.000 Stück zur Verteilung (Stand: November 2013)<br />
2<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>,<br />
hinter uns liegt ein sehr ereignisreiches und anstrengendes<br />
Jahr 2013.<br />
Das Junihochwasser hat gewaltige Schäden in<br />
privaten Haushalten, in Unternehmen und öffentlichen<br />
Einrichtungen des <strong>Landkreis</strong>es angerichtet.<br />
Komplette Einrichtungen wurden zu Abfall<br />
und haben unsere Entsorgungsunternehmen vor<br />
große Aufgaben gestellt. Ich möchte mich bei<br />
allen bedanken, die oft bis an die Grenzen ihrer<br />
persönlichen Kräfte an der Beseitigung der Schäden<br />
gearbeitet haben.<br />
Auch in den nächsten Jahren werden deshalb<br />
noch viele Baumaßnahmen an Gebäuden, Straßen<br />
und Brücken stattfinden müssen, die mancherorts<br />
zu Einschränkungen führen können.<br />
Im Juni und im September 2013 fasste der Kreistag<br />
<strong>Zwickau</strong> wichtige Beschlüsse zur Umsetzung<br />
des Abfallwirtschaftskonzeptes und den Gebühren.<br />
Damit steht Ihnen ab <strong>2014</strong> ein noch umfangreicheres<br />
Spektrum an Entsorgungsleistungen zu<br />
gleichbleibenden Sockelgebühren und abgesenkten<br />
Leistungsgebühren für die nächsten fünf<br />
Jahre zur Verfügung. Unter anderem können Sie<br />
z. B. eine grundstücksnahe Abholung von Schrott<br />
beantragen und großvolumige Kunststoffabfälle<br />
im Rahmen der Sperrmüllentsorgung anmelden.<br />
Bei der grundstücksnahen Beauftragung der<br />
Abholung von mindestens einem Haushaltgroßgerät<br />
werden Kleingeräte kostenlos mitgenommen.<br />
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Umsetzung<br />
der getrennten Bioabfallsammlung vorgesehen,<br />
wo sie technisch möglich und wirtschaftlich<br />
zumutbar ist. In unserem <strong>Landkreis</strong> gibt es<br />
hier noch Erweiterungsmöglichkeiten. Die Absenkung<br />
der Leistungsgebühr für die Leerung einer<br />
Biotonne um ca. 25 Prozent ab <strong>2014</strong> soll als Anreiz<br />
für deren Nutzung<br />
dienen. Selbstverständlich<br />
wurde auch wieder eine Biotonnenwäsche<br />
im Sommer einkalkuliert. Die verstärkte Nutzung<br />
von Biotonnen muss unser gemeinsames<br />
Anliegen sein, da es keinen Sinn macht, Bioabfälle<br />
über die Restabfalltonne zu deutlich höheren<br />
Behandlungskosten zu entsorgen.<br />
Aus umweltpolitischer Sicht ist es dringend erforderlich,<br />
insbesondere dicht besiedelte Gebiete<br />
an die Bioabfallentsorgung anzuschließen.<br />
Nur so wird es uns gelingen, den Schritt von der<br />
Abfallwirtschaft zur Kreislaufwirtschaft zu vollziehen<br />
und Stoffkreisläufe zu schließen.<br />
Leider wurden unsere Erwartungen im Hinblick<br />
auf eine gesetzliche Anzeigepflicht gemeinnütziger<br />
und gewerblicher Sammlungen, insbesondere<br />
von Alttextilien und Schrott nicht erfüllt. Nach<br />
wie vor finden sehr kurzfristig nicht angezeigte<br />
Sammlungen von Wertstoffen sowie ordnungswidrige<br />
Haustürsammlungen von schadstoffhaltigen<br />
Elektro(nik)-Altgeräten statt.<br />
Wir wollen aber eine hochwertige, sichere Sammlung<br />
und Verwertung. Ich bitte Sie deshalb, die<br />
vom <strong>Landkreis</strong> angebotenen ordnungsgemäßen<br />
Entsorgungswege sowie die an den Wertstoffsammelplätzen<br />
in der Regel mit den Stadt- und<br />
Gemeindeverwaltungen vereinbarten gemeinnützigen<br />
Altkleidersammlungen zu nutzen.<br />
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien persönliches<br />
Wohlergehen sowie viel Glück und Erfolg für<br />
das Jahr <strong>2014</strong>.<br />
Ihr Landrat<br />
Dr. Christoph Scheurer<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
3
Ansprechpartner im Amt für<br />
Abfallwirtschaft:<br />
➜<br />
Postanschrift:<br />
Landratsamt <strong>Zwickau</strong><br />
Amt für Abfallwirtschaft<br />
Postfach 10 01 76<br />
08067 <strong>Zwickau</strong><br />
➜<br />
Dienstsitz Werdau:<br />
Zum Sternplatz 7<br />
08412 Werdau<br />
➜<br />
Fax:<br />
0375 4402-26119<br />
➜<br />
E-Mail:<br />
abfallwirtschaft@<br />
landkreis-zwickau.de<br />
➜<br />
Öffnungszeiten:<br />
Dienstag:<br />
09:00 bis 12:00 und<br />
13:00 bis 18:00 Uhr<br />
Donnerstag:<br />
09:00 bis 12:00 und<br />
13:00 bis 15:00 Uhr<br />
➜<br />
Internet:<br />
www.landkreiszwickau.de<br />
➜<br />
Hinweis:<br />
Das Amt für Abfallwirtschaft<br />
befindet sich nun<br />
komplett am Standort<br />
Zum Sternplatz 7 in<br />
08412 Werdau. Die Faxnummer<br />
des alten Dienstsitzes<br />
in <strong>Zwickau</strong> (Fax:<br />
0375 4402-26141) bleibt<br />
bis zum Ende des Jahres<br />
<strong>2014</strong> in Betrieb.<br />
Allgemeine Zuständigkeit ✆ 0375 4402-… Zimmer<br />
Amtsleiterin … 26100 121<br />
Sekretariat<br />
Entsorgung von<br />
Elektro(nik)-Altgeräten … 26101 122<br />
Zuständigkeit ehemaliger<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong>er Land<br />
4 Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
✆ 0375 4402-… Zimmer<br />
Abfallberatung / Entsorgung<br />
von Wertstoffen, Beräumung<br />
widerrechtlicher Ablagerungen … 26111 123<br />
Sperrmüllentsorgung, Entsorgung<br />
von Schadstoffen … 26121 238<br />
Abfallgebühren<br />
• Gewerbe … 26120 237<br />
• öffentliche Einrichtungen … 26122 243<br />
Städte und Gemeinden:<br />
Crinitzberg, Hirschfeld,<br />
Kirchberg … 26120 237<br />
Crimmitschau, Langenweißbach,<br />
Lichtentanne … 26124 244<br />
Langenbernsdorf, Neukirchen,<br />
Reinsdorf, Wildenfels,<br />
Wilkau-Haßlau … 26126 243<br />
Dennheritz, Fraureuth,<br />
Werdau … 26123 239<br />
Hartenstein, Hartmanndorf,<br />
Mülsen … 26122 243
Ansprechpartner im Amt für<br />
Abfallwirtschaft:<br />
Zuständigkeit Stadt <strong>Zwickau</strong><br />
✆ 0375 4402-… Zimmer<br />
Sachgebietsleitung … 26130 138<br />
Entsorgung Restabfall … 26133 130<br />
Abfallberatung, Entsorgung<br />
Wert- und Schadstoffe … 26117 240<br />
Abfallgebühren nach Straßennamen<br />
A - Cainsdorfer Hauptstraße … 26134 231<br />
Cainsdorfer Ringweg - El … 26131 235<br />
Em - Ham … 26135 132<br />
Han - Lena (auch Händelstraße) … 26139 131<br />
Leng - Mom … 26132 236<br />
Mor - Schi (auch Mörikestraße) … 26138 131<br />
Schl - Z … 26140 132<br />
Alle in dieser Broschüre<br />
angeführten Rahmen-Termine<br />
werden im Amtsblatt des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>, in den<br />
Amtsblättern der Städte und<br />
Gemeinden sowie in den<br />
lokalen Medien, aufgegliedert<br />
nach einzelnen Stellplätzen,<br />
bekannt gegeben.<br />
Weitere Informationen hierzu<br />
werden im Internet unter<br />
www.landkreis-zwickau.de<br />
unter „Abfall aktuell“ eingestellt.<br />
Für die Beantwortung weiterer<br />
Fragen stehen außerdem<br />
die Abfallberater unter den<br />
Tel.-Nr. 0375 4402-26111 und<br />
0375 4402-26117 gern zur Verfügung.<br />
Das Abfallwirtschaftskonzept<br />
(AWK) …<br />
… für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> wurde für die Jahre <strong>2014</strong> bis 2020 erstellt.<br />
Die grundsätzliche Zielstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes<br />
ist die Optimierung von Service und Wirtschaftlichkeit des<br />
abfallwirtschaftlichen Angebotes unter Berücksichtigung der neuen<br />
Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.<br />
Das AWK liegt für jedermann zur Einsicht im Amt für Abfallwirtschaft mit Sitz Zum Sternplatz 7,<br />
08412 Werdau bereit. Die Einsichtnahme ist auch jederzeit online auf www.landkreis-zwickau.de<br />
möglich.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
5
Beauftragte Entsorgungsunternehmen<br />
für die Entsorgung von:<br />
➜<br />
EGZ:<br />
Entsorgungsgesellschaft<br />
<strong>Zwickau</strong>er Land mbH,<br />
Lößnitzer Straße 98,<br />
08141 Reinsdorf<br />
Telefon: 037603 52124,<br />
52141 und 52111<br />
www.egzmbh.de<br />
➜<br />
KECL:<br />
Kommunalentsorgung<br />
Chemnitzer Land GmbH,<br />
Ringstraße 36 B, 08371<br />
Glauchau SST Reinholdshain,<br />
Telefon: 03763<br />
404202 und 404103,<br />
www.kecl.de<br />
➜<br />
VEOLIA:<br />
Veolia Umweltservice<br />
Ost GmbH & Co. KG,<br />
Flurstraße abseits,<br />
08056 <strong>Zwickau</strong><br />
Telefon: 0375 277320<br />
www.veolia.<br />
umweltservice.de<br />
➜<br />
Fehr:<br />
Fehr Umwelt Ost GmbH,<br />
Betriebsstätte Burgstädt,<br />
Gewerbering 28,<br />
08451 Crimmitschau<br />
Telefon: 03724 13010<br />
www.fehr.de<br />
Fehr Umwelt Ost GmbH,<br />
Betriebsstätte Freiberg-<br />
Muldenhütten, 09627<br />
Hilbersdorf, Telefon:<br />
03731 791-0, www.fehr.de<br />
Ehemaliger <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong>er Land<br />
■ Restabfall (Graue Tonne):<br />
■ Altpapier (Blaue Tonne):<br />
■ Sperrmüll:<br />
■ Schadstoffe:<br />
■ Bioabfall:<br />
■ Gelbe Tonne:<br />
Stadt <strong>Zwickau</strong><br />
■ Restabfall (Graue Tonne) und ■ Altpapier (Blaue Tonne)<br />
Gebietszuordnung EGZ: Auerbach, Äußere Dresdner Straße, Bahnhofstraße,<br />
Bockwa, Brand, Cainsdorf, Geinitzsiedlung, Hüttelsgrün,<br />
Innenstadt, Schloßparksiedlung, Teilgebiet Marienthal (nur Dr.-<br />
Karg-Str., Friedrich-Staude-Str., Steinpleiser Str., Robert-Koch Str.,<br />
Virchowplatz), Maxhütte, Neuplanitz, Niederplanitz, Oberplanitz,<br />
Oberhohndorf, Pöhlau, Reichbacher Str., Rottmannsdorf, Schedewitz,<br />
Vogelsiedlung<br />
Gebietszuordnung KECL: Crossen, Eckersbach, Gewerbegebiet Kopernikusstr.,<br />
Hartmannsdorf, Marienthal (außer den oben unter<br />
EGZ genannten Straßen), Mosel, Niederhohndorf, Nordvorstadt (ab<br />
Dr.-Friedrichs-Ring), Oberrothenbach, Schlunzig, Schneppendorf,<br />
Weißenborn<br />
■ Sperrmüll:<br />
■ Schadstoffe:<br />
■ Bioabfall:<br />
■ Gelbe Tonne:<br />
➜ EGZ<br />
➜ EGZ<br />
➜ EGZ<br />
6 Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
➜ Fehr (Betriebsstätte<br />
Freiberg-Muldenhütten)<br />
➜ EGZ<br />
➜ VEOLIA<br />
➜ Fehr (Betriebsstätte Burgstädt)<br />
➜ Fehr (Betriebsstätte<br />
Freiberg-Muldenhütten)<br />
➜ EGZ<br />
➜ VEOLIA
Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft<br />
für das Gebiet der Stadt <strong>Zwickau</strong><br />
Das Bürgerservicesystem<br />
Abfallwirtschaft finden Sie<br />
im Internet unter:<br />
http://www.landkreiszwickau.de/6221.html.<br />
Das Bürgerservicesystem Abfallwirtschaft – beispielhaft für eine moderne Verwaltung – ist im Jahr 2007<br />
aus einem Projekt zur Nutzung moderner Kommunikationstechnologien entstanden. Mit ihm wurde eine<br />
bis dahin einmalige und beispielhafte Internetanwendung für den Abfallwirtschaftsbereich geschaffen.<br />
Auf dem kostenlosen Webportal können Sie als Grundstückseigentümer oder Verwalter eines Grundstücks in<br />
der Stadt <strong>Zwickau</strong> kennwortgeschützt folgende Funktionen nutzen:<br />
• Abruf und Änderung Ihrer gespeicherten persönlichen Daten sowie Abruf der dazugehörigen<br />
Informationen aus dem Bereich Abfallwirtschaft;<br />
• Anzeige der auf Ihrem Grundstück aufgestellten Abfallbehälter für Rest- und Bioabfall;<br />
• Antragstellung zur Änderung des Behälterbestandes;<br />
• Anzeige der Anzahl der durchgeführten Entleerungen für Rest- und Bioabfall;<br />
• Einsichtnahme in Ihre Gebührenbescheide.<br />
■<br />
Sie haben noch kein Kennwort oder dieses vergessen?<br />
Auf der Startseite des Bürgerservicesystems können Sie jederzeit<br />
ein Neues anfordern.<br />
■ Informationen erhalten Sie unter Telefon: 0375 4402-26133<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
7
Gebühren …<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> werden die folgenden Gebühren<br />
für die Entsorgung von Abfällen erhoben:<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
Sockelgebühr<br />
Leistungsgebühr Restabfall<br />
Leistungsgebühr Bioabfall<br />
Transportgebühr für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte<br />
Zusatzgebühr Mehraufwand<br />
Müllschleuse<br />
Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />
■ Sockelgebühr<br />
In der Sockelgebühr sind neben den Vorhaltekosten<br />
der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />
unter anderem auch die Kosten für folgende Leistungen<br />
enthalten:<br />
• Bereitstellung der Restabfall- und Bioabfallbehälter<br />
sowie der Blauen Tonne<br />
• Installation und Gewährleistung der Funktionsweise<br />
der Codierung an dem vom <strong>Landkreis</strong><br />
bereitgestellten Abfallbehälter<br />
• Entsorgung von überlassungspflichtigem Sperrmüll<br />
einmal jährlich pro Haushalt oder Gewerbe<br />
• (NEU) Entsorgung von überlassungspflichtigem<br />
Schrott<br />
• Entsorgung von überlassungspflichtigen Schadstoffen<br />
zweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlungen<br />
sowie einmal monatlich auf<br />
einem zentralen Sammelplatz im Gebiet der<br />
Stadt <strong>Zwickau</strong><br />
• Betrieb von Sammelstellen für die Annahme<br />
von Elektro(nik)-Altgeräten und (NEU) Schrott<br />
• Weihnachtsbaumentsorgung 1 x jährlich<br />
• Nachsorge von Deponien<br />
• Einsammlung, Beförderung, Sortierung und<br />
Verwertung von Altpapier, abzüglich der<br />
Vermarktungserlöse<br />
• Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die Sockelgebühr beträgt 24 EUR je meldeamtlich<br />
mit Hauptwohnsitz erfasstem Einwohner<br />
bzw. Einwohnergleichwert.<br />
■ Leistungsgebühr Restabfall<br />
Die Leistungsgebühr Restabfall deckt die Kosten<br />
der Abholung des Restabfalls am Grundstück bzw.<br />
an der Sammelstelle sowie dessen Entsorgung. Sie<br />
wird anhand des Volumens des genutzten Restabfallbehälters<br />
erhoben und beträgt je Entleerung:<br />
Behältergröße Leistungsgebühr<br />
60 Liter 2,15 EUR<br />
80 Liter 2,87 EUR<br />
120 Liter 4,30 EUR<br />
240 Liter 8,60 EUR<br />
360 Liter 12,90 EUR<br />
1100 Liter 39,40 EUR<br />
70 Liter Restabfallsack 2,86 EUR<br />
NEU: Um die ordnungsgemäße Restabfallüberlassung<br />
sicherzustellen wird ab <strong>2014</strong> pro Kalenderjahr<br />
mindestens eine Leistungsgebühr „Restabfall“ für<br />
eine Entleerung der jeweils bereitgestellten Abfallbehälter<br />
erhoben, auch wenn keine Entleerung<br />
stattgefunden hat. Ändert sich Ihre Behälterausstattung<br />
im Laufe des Jahres, gilt die Abfallbehälterausstattung<br />
zum Ende – dem 31. Dezember –<br />
des jeweiligen Kalenderjahres.<br />
Hinweis: Der <strong>Landkreis</strong> ermöglicht den Grundstückseigentümern<br />
daher bis Juni <strong>2014</strong>, nicht genutzte<br />
Restabfallbehälter kostenlos zurückholen zu<br />
lassen. Hierfür kann das Formblatt Mitteilungs- und<br />
Auskunftspflichten genutzt werden. Weiterhin besteht<br />
die Möglichkeit der persönlichen Rücksprache<br />
mit dem jeweiligen Gebührensachbearbeiter.<br />
8 Abfallratgeber <strong>2014</strong>
■ Leistungsgebühr Bioabfall<br />
In der Leistungsgebühr Bioabfall sind die Kosten<br />
für das Entleeren, Einsammeln und Befördern der<br />
Bioabfälle zur Bioverwertungsanlage sowie deren<br />
Verwertung und die einmal jährliche Reinigung<br />
des Bioabfallbehälters enthalten. Sie berechnet<br />
sich nach dem Fassungsvolumen des jeweiligen<br />
Behälters und beträgt je Entleerung:<br />
Behältergröße Leistungsgebühr<br />
60 Liter 1,51 EUR<br />
80 Liter 2,01 EUR<br />
120 Liter 3,01 EUR<br />
240 Liter 6,02 EUR<br />
Sind die auf einem Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter<br />
durch eine private Müllschleuse<br />
umhaust und werden die Behälter vom Entsorgungsunternehmen<br />
zum Zweck der Entleerung<br />
aus dieser Umhausung herausgeholt und anschließend<br />
zurück verbracht, so wird die Zusatzgebühr<br />
Mehraufwand Müllschleuse in Höhe von<br />
1,19 EUR je Behälter und Leerung fällig.<br />
■ Transportgebühr für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte<br />
Die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte<br />
umfasst die Kosten für das einmalige Einsammeln<br />
und Befördern zu einer vom <strong>Landkreis</strong><br />
eingerichteten Sammelstelle für Elektro(nik)-<br />
Altgeräte. Sie beträgt für jeweils ein Elektro(nik)-<br />
Altgerät 10 EUR.<br />
NEU: Die Transportgebühr entfällt zum<br />
Beispiel für Haushaltkleingeräte, LED- und<br />
Energiesparlampen, sobald auch das Einsammeln<br />
und Befördern von mindestens<br />
einem Haushaltsgroßgerät wie zum Beispiel<br />
Kühl- und Gefrierschrank, Informations-<br />
und Telekommunikationsgerät schriftlich<br />
angefordert wird.<br />
■ Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />
Die sogenannte Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />
fällt für Neuaufstellung oder Abzug und Umtausch<br />
von Restabfallbehältern an. Die Gebührenhöhe<br />
ist abhängig von der Behältergröße und<br />
beträgt je Vorgang und Behälter:<br />
Behältergröße<br />
Zusatzgebühr<br />
Behälterumstellung<br />
60 bis 360 Liter 8,20 EUR<br />
1 100 Liter 41,00 EUR<br />
Bei Neuaufstellung oder Abzug von Behältern ist<br />
die Größe des betroffenen Behälters maßgeblich.<br />
Bei einem Behälterumtausch wird die Gebühr<br />
lediglich einmal für den größeren der betroffenen<br />
Behälter erhoben.<br />
■ Zusatzgebühr Mehraufwand<br />
Müllschleuse<br />
■ Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner für die oben genannten Gebühren<br />
ist der Eigentümer oder Verwalter (Anschlusspflichtige)<br />
des Grundstücks, auf dem sich<br />
die aufgestellten Abfallbehälter befinden.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
9
Was gehört wohin?<br />
■ Gelbe Tonne<br />
Da die Hersteller von Verpackungen diese häufig nicht mehr mit<br />
bestimmten Recyclingsymbolen (z. B. „Grüner Punkt“) kennzeichnen,<br />
ist dieses Kriterium nicht allein dafür ausschlaggebend,<br />
welcher Wertstoff in die Gelbe Tonne gehört. In die Gelbe<br />
Tonne gehören ausschließlich Verpackungsmittel, die nicht aus<br />
Papier bzw. Pappe oder Glas bestehen.<br />
➜ WICHTIG: Die Verpackungen sollten nicht gespült, aber<br />
restentleert sein. Die Getränkekartons sollten flach zusammengefaltet<br />
werden.<br />
Dazu gehören:<br />
Beispiele:<br />
• Aluminiumfolie, -verpackungen von Joghurtbechern, Kosmetiktüchern<br />
• Arzneimittelblister Tablettenverpackungen<br />
• Dosen Konserven-, Fisch-, Cremedosen<br />
• Einweggeschirr von Automaten oder Imbiss-Ständen<br />
• Farbeimer (entleert)<br />
• Folien Tragetaschen, Verpackungsfolie<br />
• Kunststoffflaschen von Reinigungs-, Körperpflegemitteln<br />
• Manschetten von Wein- oder Sektflaschen<br />
• Kunststoffnachfüllpacks von Waschpulver, Duschbad, Cremeseife, Tee<br />
• Schaumstoffe von Obst- und Gemüseschalen<br />
• Spraydosen von Sprühsahne, Deospray<br />
• Styroporverpackungen Verpackungsformteile von Elektrogeräten<br />
• Tuben von Zahnpasta, Creme<br />
• Verbundstoffe Kartons/Tüten/Tetrapacks für Milch, Saft, Mineralwasser<br />
• Vakuumverpackungen Kaffeetüten<br />
• Verschlüsse von Flaschen und Gläsern<br />
• Wickeldosen von Cappuccino, Chips, Getränkepulver<br />
➜<br />
NEU: Gemäß der Novelle zur Verpackungsverordnung gehören von nun an auch folgende<br />
Gegenstände in die Gelbe Tonne:<br />
Blumentöpfe, die nur für den Verkauf und den Transport von Pflanzen bestimmt sind und in<br />
denen die Pflanzen nicht während ihrer Lebenszeit verbleiben sollen - CD-Spindeln, die mit CDs<br />
verkauft werden und nicht zur Lagerung verwendet werden sollen - Kleiderbügel, die mit dem<br />
Kleidungsstück verkauft werden<br />
10<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Nicht hinein gehören:<br />
Richtiger Entsorgungsweg:<br />
✖ Baustyropor ➜ Entsorger<br />
✖ Chemikalien, Gifte ➜ Sondermüll<br />
✖ gefüllte Verpackungen ➜ Restmülltonne<br />
✖ Glas ➜ Glascontainer<br />
✖ Papier, Pappe ➜ Blaue Tonne<br />
✖ Spielzeug ➜ Restmülltonne<br />
✖ Styropor-Deckenplatten ➜ Restmülltonne<br />
✖ Landwirtschaftsfolien ➜ Restmülltonne<br />
✖ Windeln ➜ Restmülltonne<br />
✖ leere Ölbehälter ➜ Altölsammelstelle / Schadstoffmobil<br />
✖ Kunststoff-Autoteile ➜ Restmülltonne<br />
NICHT in die Gelbe Tonne gehören:<br />
Blumentöpfe, in denen die Pflanze während ihrer Lebenszeit verbleibt - Wursthäute - Kleiderbügel,<br />
die getrennt verkauft werden - CD-Spindeln, die leer verkauft werden und zur Lagerung<br />
verwendet werden sollen ➜ Diese Abfälle gehören in die Restabfallbehälter!<br />
■ Blaue Tonne<br />
In die Blaue Tonne gehören alle Wertstoffe, die aus Pappe<br />
und Papier sowie graphischem Papier bestehen.<br />
Dazu gehören: Briefe, Briefumschläge, Bücher,<br />
sauberes Einwickelpapier, Faltschachteln, Kalender<br />
(ohne Leder, Metall und Plastik), Kartons, Kataloge,<br />
Notizblöcke, Papiertüten, Postkarten, sauberes Knüllpapier,<br />
Schulhefte, Werbezeitschriften, Zeitungen,<br />
Zeitschriften<br />
Nicht hinein gehören:<br />
Richtiger Entsorgungsweg:<br />
✖ verschmutzte Papiere ➜ Restmülltonne<br />
✖ Tapeten, auch neue unbenutzte ➜ Restmülltonne<br />
✖ benutzte Servietten und ➜ Restmülltonne<br />
Tempotaschentücher<br />
✖ Verbundstoffe ➜ Gelbe Tonne<br />
✖ Folien und Kunststoffverpackungen ➜ Gelbe Tonne<br />
✖ Getränkekartons ➜ Gelbe Tonne<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
11
■ Restabfalltonne<br />
Bei dem Abfall, der über die Restabfalltonne entsorgt wird, handelt es sich um<br />
Abfall zur Beseitigung. Demzufolge gehören in die Graue Tonne solche Abfälle,<br />
die nicht mehr stofflich verwertbar sind. Sie werden überwiegend einer Restabfallbehandlungsanlage<br />
zugeführt.<br />
Dazu gehören: Asche, Auslegeware (Reste), Autopflegemittel (ohne Schadstoffe), Bekleidung<br />
und Schuhe (nicht mehr tragbar), Blaupapier, Blumentöpfe, Disketten, Eimer aus Plastik, Farbbänder,<br />
Farb- und Lackreste (wasserlöslich), Fette und Öle (in geringen Mengen aus Haushaltsküchen),<br />
Filme, Fotos, Folien (stark verschmutzt), Geschirr, Glas- und Mineralwolle, Glühlampen,<br />
Gummireste , Hygieneartikel, Keramik, Körbe, Knochen (aus Haushaltsküchen), Knöpfe, Küchentücher,<br />
Leder, -reste, Lumpen (nicht mehr nutzbar/ verschmutzt), Musikkassetten, Videos, Ordner,<br />
Papier (verschmutzt), Plastikgefäße, z. B. Wannen, Körbe, Schüsseln, Porzellan, Putzlappen,<br />
Scheuertücher, Staubtücher (aus Haushalten), Reißverschlüsse, Schallplatten, Schaumgummireste,<br />
Schwämme (z. B. Badeschwamm), Servietten, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Stoffreste und -abfälle,<br />
Tannenbäume (künstlich), Tapete (auch unbenutzt), Taschentücher, Teppichreste, Thermometer<br />
(außer Quecksilberthermometer), Tischwäsche (verschlissen), Tongefäße, Verkaufsverpackungen<br />
(stark verschmutzt), Wärmflaschen, Wegwerfwindeln<br />
Nicht hinein gehören:<br />
Richtiger Entsorgungsweg:<br />
✖ Batterien ➜ Rückgabe beim Handel<br />
✖ Chemikalien ➜ Schadstoffmobil<br />
✖ Glas ➜ Glascontainer<br />
✖ Altmedikamente ➜ Apotheken<br />
✖ CDs ➜ BlueBoxx<br />
■ Bioabfalltonne<br />
Über die „Braune Tonne“ werden alle ungekochten pflanzlichen Abfälle<br />
aus Haushalt und Garten entsorgt.<br />
Dazu gehören: Eierschalen, Zwiebelschalen, Obst- und Gemüseschalen, Kaffee-, Teesatz,<br />
Kaffee-, Teefilter, Baum-, Strauch und Heckenverschnitt, Blumen, Pflanzen, Gras, Laub, Rinde<br />
Nicht hinein gehören:<br />
Richtiger Entsorgungsweg:<br />
✖ Foliebeutel ➜ Gelbe Tonne<br />
✖ Asche ➜ Restmülltonne<br />
✖ Kehricht ➜ Restmülltonne<br />
✖ Windeln ➜ Restmülltonne<br />
✖ gekochte Küchenabfälle und ➜ Restmülltonne<br />
Speisereste<br />
✖ Küchenabfälle und Speisereste ➜ Restmülltonne<br />
tierischer Herkunft<br />
12 Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Entsorgung nach Feiertagen …<br />
Fällt der vorgesehene Abholtag auf einen gesetzlichen<br />
Feiertag, so erfolgt das Einsammeln am<br />
darauffolgenden Werktag, soweit nichts Abweichendes<br />
öffentlich bekannt gegeben wurde.<br />
Es ist zu beachten, dass sich nicht immer nur der<br />
eigentliche Abholtag des Feiertages verschiebt,<br />
sondern die Einsammlung ab dem Tag auflaufend<br />
erfolgt. Das heißt, dass sich ggf. alle anderen<br />
Abholtermine der betroffenen Woche bis zum<br />
Samstag verschieben können.<br />
Daher muss der Abfallbehälter immer am eigentlichen<br />
Entsorgungstag bereitgestellt werden - außer<br />
an dem jeweiligen gesetzlichen Feiertag! Am vorgenannten<br />
Beispiel wären die „Montagsbehälter“<br />
und die „Dienstagsbehälter“ am Dienstag, die<br />
„Mittwochsbehälter“ am Mittwoch usw. bereitzustellen.<br />
Ggf. sind die Behälter bis zum nächsten<br />
Tag stehen zu lassen.<br />
Aufgrund folgender Feiertage sind im Jahr <strong>2014</strong><br />
Nachentsorgungen erforderlich:<br />
Feiertag Datum Nachentsorgung<br />
Neujahr Mittwoch, 1. Januar <strong>2014</strong> ab Donnerstag, 2. Januar <strong>2014</strong><br />
Karfreitag Freitag, 18. April <strong>2014</strong> Samstag, 19. April <strong>2014</strong><br />
Ostermontag Montag, 21. April <strong>2014</strong> ab Dienstag, 22. April <strong>2014</strong><br />
Tag der Arbeit Donnerstag, 1. Mai <strong>2014</strong> ab Freitag, 2. Mai <strong>2014</strong><br />
Christi Himmelfahrt Donnerstag, 29. Mai <strong>2014</strong> ab Freitag, 30. Mai <strong>2014</strong><br />
Pfingstmontag Montag, 9. Juni <strong>2014</strong> ab Dienstag, 10. Juni <strong>2014</strong><br />
Tag der Deutschen Einheit Freitag, 3. Oktober <strong>2014</strong> Samstag, 4. Oktober <strong>2014</strong><br />
Reformationstag Freitag, 31. Oktober <strong>2014</strong> Samstag, 1. November <strong>2014</strong><br />
Buß- und Bettag Mittwoch, 19. November <strong>2014</strong> ab Donnerstag, 20. November <strong>2014</strong><br />
1. Weihnachtsfeiertag Donnerstag, 25. Dezember <strong>2014</strong> ab Samstag, 27. Dezember <strong>2014</strong><br />
2. Weihnachtsfeiertag Freitag, 26. Dezember <strong>2014</strong><br />
Hinweis: Zu beachten ist, dass sowohl Heiliger Abend als auch Silvester als „Werktage“ zählen.<br />
Die Touren werden an beiden Tagen nur in der Frühschicht gefahren. Was dabei nicht geschafft<br />
wird, wird entsprechend der oben genannten Regel nachberäumt.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
13
Weihnachtsbaumentsorgung<br />
Weihnachtsbäume werden im <strong>Landkreis</strong> zu<br />
Jahresbeginn eingesammelt.<br />
Die Entsorgung findet im Zeitraum vom<br />
07.01.<strong>2014</strong> bis 24.01.<strong>2014</strong> statt (s. Seite 5).<br />
Dazu ist es erforderlich, die ausgedienten<br />
natürlichen Weihnachtsbäume an<br />
den Stellen, an denen üblicherweise<br />
auch die Abfallbehälter zur Leerung<br />
bereitgestellt werden, abzulegen.<br />
Folgende Hinweise sind bei der Bereitstellung und Abholung zu beachten:<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
durch das Bereitlegen darf niemand gefährdet oder behindert werden<br />
die Baumlänge darf circa 2 Meter nicht überschreiten<br />
frühestens am Vorabend und spätestens bis 07:00 Uhr des Abholtages an den oben<br />
beschriebenen Stellen bereitlegen<br />
nur restlos abgeschmückte Weihnachtsbäume werden entsorgt<br />
Weihnachtsbäume nicht in Säcken verpacken<br />
sonstiger Baum-/Strauchverschnitt aus dem Garten wird nicht mitgenommen<br />
künstliche Weihnachtsbäume gehören in den Restabfall bzw. Sperrmüll<br />
14<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Schadstoffsammlung<br />
Auch in der neuen Satzung ist die Entsorgung von<br />
Schadstoffen im Rahmen der Sockelgebühr verankert.<br />
Pro Einwohner und Einwohnergleichwert (gilt<br />
für Gewerbe) können Schadstoffe, die in Kleinmengen<br />
üblicherweise anfallen (bis zu 10 kg) je<br />
Sammlung und Überlassungspflichtigen im Rahmen<br />
der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben<br />
werden. Es werden zwei mobile Schadstoffsammlungen<br />
mit dem Schadstoffmobil sowie eine<br />
weitere Sammlung am zweiten Samstag im Monat,<br />
jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, auf dem<br />
Platz der Völkerfreundschaft gegenüber dem Museum<br />
in der Stadt <strong>Zwickau</strong>, angeboten.<br />
Angenommen werden:<br />
• Farben<br />
• Klebe- und Lösemittel<br />
• Fotochemikalien<br />
• Haushaltsreiniger<br />
• nicht vollständig geleerte Spraydosen<br />
• Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel<br />
• Quecksilber<br />
• Alt-Medikamente (ohne Beipackzettel<br />
und Verkaufsverpackung)<br />
Nicht angenommen werden:<br />
Richtiger Entsorgungsweg<br />
✖<br />
✖<br />
✖<br />
✖<br />
✖<br />
✖<br />
infektiöse Abfälle, Einwegspritzen<br />
Asbest, Dachpappe, Bauschutt<br />
Batterien und Akkus<br />
Elektro(nik)-Altgeräte<br />
Energiesparlampen<br />
Leuchtstoffröhren/ Entladungslampen<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
zugelassene Entsorgungsunternehmen<br />
zugelassene Entsorgungsunternehmen<br />
Rückgabe im Handel<br />
Rückgabe im Handel<br />
Annahmestellen für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte (s. Seite 20 )<br />
Eingetrocknete, schadstoffarme Dispersionsfarben<br />
(wie Wand- oder Acrylfarben) können über<br />
den Restmüll entsorgt werden. Eine Entsorgung<br />
beim Schadstoffmobil ist auf Grund der Zusammensetzung<br />
der Farbe und des damit verbundenen<br />
geringen Schadstoffgehaltes nicht erforderlich.<br />
Flüssige Wand-/Acrylfarben hingegen müssen am<br />
Schadstoffmobil abgegeben werden (vgl. Rubrik<br />
„Entsorgung“ auf dem Etikett des Behälters, in<br />
dem Wand-/Acrylfarben handelsüblich angeboten<br />
werden).<br />
Leere Farbeimer/Farbdosen gehören in die Gelbe<br />
Tonne, da es sich um Verpackungsmaterial<br />
handelt.<br />
Termine (siehe Seite 5):<br />
➜<br />
Stadt <strong>Zwickau</strong>:<br />
➜<br />
Gebiet ehemaliger <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong>:<br />
An jedem 2. Samstag im Monat 09:00 Uhr bis<br />
12:00 Uhr, Platz der Völkerfreundschaft in <strong>Zwickau</strong><br />
Frühjahr: 15.04.<strong>2014</strong> - 17.04.<strong>2014</strong><br />
23.04.<strong>2014</strong> - 24.04.<strong>2014</strong><br />
Herbst: 06.10.<strong>2014</strong> - 10.10.<strong>2014</strong><br />
Frühjahr: 25.04.<strong>2014</strong> - 30.04.<strong>2014</strong><br />
05.05.<strong>2014</strong> - 09.05.<strong>2014</strong><br />
12.05.<strong>2014</strong><br />
Herbst: 08.09.<strong>2014</strong> - 12.09.<strong>2014</strong><br />
15.09.<strong>2014</strong> - 19.09.<strong>2014</strong><br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
15
Sperrmüllentsorgung …<br />
Die Sperrmüllentsorgung ist ein fester Bestandteil<br />
der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>.<br />
Schon viele Jahre nutzen Haushalte, Industrie- und<br />
Gewerbetreibende, Geschäfte, kommunale,<br />
öffentliche, medizinische und sonstige Einrichtungen<br />
diese Sammlung.<br />
■<br />
Wo muss man den Sperrmüll bereitstellen?<br />
In der Regel dort, wo Abfallbehälter zwecks Leerung<br />
bereitzustellen sind.<br />
■ Was darf man nicht bereitstellen?<br />
Sperrmüll wird einmal jährlich auf schriftlichen<br />
Antrag mittels<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
vorgedruckter Karte (bitte ausreichend<br />
frankieren - sonst Annahmeverweigerung)<br />
formlos per Post<br />
per E-Mail oder<br />
per Fax<br />
✖<br />
✖<br />
✖<br />
Abfälle aus Bau- und Modernisierungsarbeiten<br />
(wie Bauschutt, Fliesen, Fenster, Türen,<br />
Tore, Gartenzäune, Wasch-/WC-Becken,<br />
Wannen, Duschbecken, Duschwände, Laminat,<br />
Paneele ➜ an zugelassene Entsorgungsfirmen<br />
wenden)<br />
Schadstoffe ➜ beim Schadstoffmobil abgeben<br />
Elektro(nik)-Altgeräte ➜ Annahmestellen für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte<br />
eingesammelt. Auf der Sperrmüllanmeldung ist<br />
die Unterschrift des Antragstellers unbedingt<br />
erforderlich. Die Kosten der Sperrmüllentsorgung<br />
sind durch die Sockelgebühr gedeckt.<br />
Wichtig! Die Beantragung muss einen Monat vor<br />
dem gewünschten Entsorgungstermin erfolgen.<br />
Die Abholung erfolgt innerhalb eines Monats<br />
nach Eingang der Anmeldung beim Amt für<br />
Abfallwirtschaft.<br />
■<br />
Was gehört zum Sperrmüll?<br />
➜<br />
➜<br />
■ Was ist noch zu beachten?<br />
Der Sperrmüll ist zum Entsorgungstermin bis<br />
07:00 Uhr so bereitzustellen, dass dieser<br />
ohne Aufwand eingesammelt werden kann.<br />
Durch das Bereitstellen des Sperrmülls darf<br />
niemand gefährdet oder behindert werden.<br />
Die Sperrmüllsammlung dient für sperrige,<br />
gemischte Siedlungsabfälle, die nach zumutbarer<br />
Zerkleinerung nicht in den zugelassenen<br />
Abfallbehältern überlassen werden<br />
können.<br />
■<br />
➜<br />
siehe Entsorgungskarte<br />
Wie und durch wen wird der Termin<br />
bekannt gegeben?<br />
Die zuständige Entsorgungsfirma informiert den<br />
Antragsteller spätestens drei Tage vor Abholung<br />
über den Abholtermin.<br />
➜<br />
Werden vom Überlassungspflichtigen nicht<br />
zugelassene Abfallsäcke gemeinsam mit<br />
dem Sperrmüll bereitgestellt und überlassen,<br />
so sind für diese Säcke die für die 70-l-<br />
Restabfallsäcke geltenden Bestimmungen<br />
anzuwenden. D. h., je bereitgestelltem, nicht<br />
zugelassenem Sack, wird eine Gebühr in<br />
Höhe von 2,86 EUR per Gebührenbescheid<br />
erhoben.<br />
16 Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Reinigung Bio-Tonnen …<br />
Einmal jährlich werden im Auftrag des <strong>Landkreis</strong>es die Bioabfallbehälter gereinigt.<br />
Wichtiger Hinweis! Es werden<br />
nur die durch den <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Zwickau</strong> bzw. in dessen<br />
Auftrag durch die KECL GmbH<br />
bzw. EGZ mbH aufgestellten<br />
und per Abfallgebührenbescheid<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />
abgerechneten Bioabfallbehälter<br />
gereinigt. Dieses<br />
Leistungsangebot gilt nicht<br />
für privatrechtlich durch andere<br />
Entsorgungsunternehmen<br />
aufgestellte und abgerechnete<br />
Bio-Tonnen.<br />
Die Reinigung der Behälter ist nach § 16 der<br />
Abfallgebührensatzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />
Bestandteil der Leistungsgebühr Bioabfall; es<br />
fallen für die Leistung also keine gesonderten<br />
Gebühren an.<br />
Hinweise: Die Reinigung der Bio-Tonnen findet<br />
im Zeitraum vom<br />
statt.<br />
21.07. <strong>2014</strong> bis 01.08.<strong>2014</strong><br />
(s. Seite 5)<br />
➜<br />
alle zu reinigenden Bioabfallbehälter müssen<br />
am angegebenen Reinigungstag bis 07:00 Uhr<br />
am gewohnten Leerungsstandort bereitstehen.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
17
Nutzung zugelassener<br />
Restabfallsäcke<br />
Fällt vorübergehend so viel Restabfall an, dass<br />
die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter nicht<br />
ausreichen, sind neben diesen Abfallbehältern<br />
zeitweilig die zugelassenen Restabfallsäcke des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong> zu nutzen. Die Restabfallsäcke<br />
sind gut sichtbar, möglichst neben den<br />
Restabfallbehältern, bereitzustellen.<br />
In zugelassene Restabfallsäcke dürfen<br />
➜<br />
➜<br />
keine spitzen<br />
keine scharfkantigen Abfälle<br />
eingefüllt werden. Die Säcke haben ein Fassungsvermögen<br />
von 70 Litern und kosten 2,86 EUR je<br />
Stück. Das entspricht der volumenmäßigen Restabfallgebühr<br />
und bedeutet, dass keine weiteren<br />
Gebühren hierfür anfallen.<br />
In den nebenstehend aufgeführten Verkaufsstellen<br />
können die Restabfallsäcke<br />
erworben werden.<br />
➜ ➜ ➜<br />
Achtung bei Baustellen<br />
Immer wieder treten Entsorgungsprobleme<br />
bei Baustellen auf.<br />
■<br />
Bitte nachstehende wichtige Hinweise<br />
beachten:<br />
Die Informationspflicht über Straßensperrungen<br />
an die betroffenen Anlieger obliegt<br />
nicht dem Amt für Abfallwirtschaft!<br />
➜<br />
➜<br />
■ Grundsätzlich gilt:<br />
Auskünfte zu aktuellen Baumaßnahmen<br />
erteilen die jeweiligen Stadt- und<br />
Gemeindeverwaltungen oder die Bauträger<br />
/ Baufirmen<br />
Diesen obliegt auch die Pflicht zur<br />
Information an die Anlieger.<br />
Unabhängig hiervon ist in § 16 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung<br />
(AWS <strong>2014</strong>) des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Zwickau</strong> mit Gültigkeit ab 01.01.<strong>2014</strong> hierzu<br />
Folgendes geregelt: „Für den Fall, dass das<br />
angeschlossene Grundstück nicht oder nur unter<br />
unzumutbaren Bedingungen angefahren werden<br />
kann, sind die Abfallbehälter an der nächsten<br />
vom Entsorgungsfahrzeug erreichbaren Stelle ….<br />
bereitzustellen. Der <strong>Landkreis</strong> kann im Einzelfall<br />
einen Stellplatz zur Bereitstellung der Abfallbehälter<br />
anordnen.“<br />
➜ Verwechselungen können in diesem Fall<br />
aufgrund der Identnummern der Abfallbehälter<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Ist die Identnummer nicht vorhanden, wird<br />
empfohlen, die Abfallbehälter entsprechend<br />
zu kennzeichnen.<br />
In Baustellenbereiche darf nicht hineingefahren<br />
werden, wenn diese durch<br />
- Vollsperrscheibe oder andere Beschränkungen<br />
(wie z. B. Baufahrzeuge frei) gesperrt oder<br />
- als Sackgasse gekennzeichnet sind (hierbei<br />
ist keine Wendemöglichkeit für Entsorgungsfahrzeuge<br />
vorgesehen)<br />
18<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Stand: 19.11.2013<br />
Ort Verkaufsstelle Adresse<br />
Crimmitschau Bestellagentur Manuela Mark Silberstraße 47<br />
Dennheritz Gemeindeverwaltung Hauptstraße 96<br />
Glauchau Landratsamt, Bürgerservice Gerhart-Hauptmann-Weg 2<br />
Glauchau – KECL GmbH Ringstraße 36b<br />
Reinholdshain<br />
Hartenstein Schreibwaren Monika Schöniger Bahnhofstraße 1<br />
Hartmannsdorf Gemeindeverwaltung Badstraße 1<br />
Hirschfeld Gemeindeverwaltung Hauptstraße 41<br />
Hohenstein-Ernstthal Landratsamt, Bürgerservice Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5<br />
(im Sparkassengebäude)<br />
Kirchberg Spielwaren & Elektromaterial Frank Windisch Torstraße 2<br />
Langenbernsdorf Post- und Bestellshop Irina Schlegel Obere Bachstraße 3<br />
Langenweißbach Gemeindeverwaltung Hauptstraße 52<br />
Limbach-Oberfrohna Landratsamt, Bürgerservice Jägerstraße 2a<br />
Mülsen Tank- und Waschcenter Michael Ernst An der Linde 5<br />
Neukirchen Blumenhaus am Anger Adelheid Luckner Pleißenanger 7<br />
Reinsdorf Entsorgungsgesellschaft <strong>Zwickau</strong>er Land mbH Lößnitzer Straße 98<br />
Fraureuth- Drogerie Mehnert Ferdinand-Puchert-Straße 6<br />
OT- Ruppertsgrün<br />
Werdau Landratsamt, Bürgerservice Königswalder Straße 18<br />
Werdau Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft Zum Sternplatz 7<br />
Werdau Getränkehandel Konrad Rink Am Torbogen 3<br />
Wilkau-Haßlau Schreibwaren Lutz Grafe Cainsdorfer Straße 11<br />
<strong>Zwickau</strong> BDC Silvio Mindt Friedrich-Engels-Straße 30 - 32<br />
<strong>Zwickau</strong> Landratsamt, Bürgerservice Werdauer Straße 62, Haus 1<br />
<strong>Zwickau</strong> dtvd Uwe Dombrowski Darwinstraße 2<br />
<strong>Zwickau</strong> GGZ Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Parkstraße 4<br />
<strong>Zwickau</strong><br />
<strong>Zwickau</strong> Kfz-Pflege Gerhardt Gatzke Schloßstraße 12 - 18<br />
<strong>Zwickau</strong> Schleiferei Wolfgang Winter Marienthaler Straße 80<br />
mittwochs 09:00 bis 12:00 Uhr und<br />
14:00 bis 18:00 Uhr sowie<br />
samstags 09:00 bis 12:00 Uhr<br />
<strong>Zwickau</strong> Schreibwaren Liebold Innere <strong>Zwickau</strong>er Straße 65<br />
<strong>Zwickau</strong> Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Flurstraße abseits<br />
<strong>Zwickau</strong> Wäscherei Trompelt Äußere Schneeberger<br />
Straße 100 (im Globus-Markt)<br />
<strong>Zwickau</strong> Wasserbettenstudio Türschmann Himmelfürststraße 1a<br />
<strong>Zwickau</strong> ZUG <strong>Zwickau</strong>er Umweltdienste GmbH & Co. KG Reichenbacher Straße 142<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
19
Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten:<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
■<br />
Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG<br />
Flurstraße abseits, 08056 <strong>Zwickau</strong><br />
➜ April - Okt.<br />
Mo. - Fr.: 07:00 - 19:00 Uhr<br />
➜ Nov. - März<br />
Mo. - Fr.: 07:00 - 18:00 Uhr<br />
Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr<br />
EGZ mbH<br />
Lößnitzer Straße 98, 08141 Reinsdorf<br />
➜ Mo. - Fr.: 06:00 - 18:00 Uhr<br />
Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr<br />
Fehr Umwelt Ost GmbH<br />
Gewerbering 28, 08451 Crimmitschau<br />
➜ Jan. bis März, Okt. bis Dez.<br />
Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr<br />
➜ April bis Sept.<br />
Mo. - Fr.: 09:00 - 18:00 Uhr<br />
Recom Entsorgung<br />
Freistraße 5 f,<br />
08412 Werdau, OT Steinpleis<br />
➜ Mo. - Do.: 06:30 - 15:45 Uhr<br />
Fr.:<br />
06:30 - 13:15 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
KECL GmbH<br />
Ringstraße 36 b, 08371 Glauchau<br />
➜ Di. u. Do.: 09:00 - 12:00 Uhr<br />
und<br />
13:00 - 18:00 Uhr<br />
KECL GmbH<br />
Jägerstraße 2a,<br />
09212 Limbach-Oberfrohna<br />
➜ Mi.: 09:00 - 12:00 Uhr<br />
und<br />
13:00 - 17:30 Uhr<br />
Elektro(nik)-Altgeräte beinhalten sowohl wertvolle<br />
Bestandteile wie bspw. Gold (PCs) als auch<br />
gefährliche Stoffe wie Blei, Quecksilber (Energiesparlampen)<br />
oder PCBs. Diese Tatsache macht<br />
eine getrennte Sammlung und eine ordnungsgemäße<br />
Entsorgung von elektronischen Altgeräten<br />
unabdingbar.<br />
■<br />
Wohin mit den alten Elektro(nik)-Geräten?<br />
Aufgrund ihrer verschiedenen Bestandteile gehören<br />
die Elektro(nik)-Altgeräte weder in die Gelbe<br />
Tonne noch in die Restabfallbehälter. Es gibt drei<br />
Möglichkeiten, Geräte wie bspw. Kühlschränke,<br />
Waschmaschinen, Staubsauger oder auch Computer<br />
und Fernsehgeräte einer fachgerechten Entsorgung<br />
zuzuführen:<br />
1. über die Entsorgungskarte für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte:<br />
- Ausfüllen der Entsorgungskarte und dem Amt<br />
für Abfallwirtschaft zukommen lassen<br />
- Der Abholtermin wird schriftlich vom Entsorgungsunternehmen<br />
mitgeteilt.<br />
- Am Abholtag sind die Geräte bis 07:00 Uhr<br />
am Straßenrand bereitzustellen.<br />
- Eine Transportgebühr in Höhe von 10 EUR je<br />
Großgerät fällt an (Haushaltskleingeräte und<br />
Energiesparlampen werden kostenfrei bei<br />
Anmeldung mindestens eines Großgerätes<br />
zur Abholung mit eingesammelt).<br />
■<br />
Was ist zu beachten?<br />
Die Öffnungszeiten der Annahmestellen<br />
sind unbedingt zu beachten. Ablagerungen<br />
außerhalb der Öffnungszeiten stellen<br />
Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld<br />
geahndet werden.<br />
20<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong>
2. Rücknahme durch den Handel:<br />
- beim Neukauf elektronischer Geräte können<br />
Elektro(nik)-Altgeräte zurückgegeben werden<br />
3. Kostenfreie Abgabe bei Sammelstellen<br />
für Elektro(nik)-Altgeräte:<br />
- Nur Hersteller, Vertreiber und der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Zwickau</strong> sind berechtigt, Elektro(nik)-Altgeräte<br />
entgegenzunehmen und zu sammeln.<br />
- Andere Sammler oder Sammelstellen sind<br />
nicht zulässig.<br />
- Die auf Seite 20 genannten Annahmestellen<br />
stehen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> zur Verfügung.<br />
Pflichten des Grundstückseigentümers<br />
Umzug - was ist zu tun?<br />
1. Erfolgt ein Wechsel des Grundstückseigentümers, haben sowohl der bisherige als auch der<br />
neue Grundstückseigentümer dies innerhalb von 14 Tagen dem Amt für Abfallwirtschaft<br />
schriftlich mitzuteilen. Dies bezieht sich auch auf Eigentumswohnungen. Hierfür stehen das<br />
Formular Mitteilungs- und Auskunftspflichten (s. Broschürenmitte) bzw. das Bürgersystem<br />
Abfallwirtschaft (nur in der Stadt <strong>Zwickau</strong>) zur Verfügung.<br />
2. Veränderungen aufgrund von Aus- und Zuzügen müssen vom Grundstückseigentümer bzw.<br />
-verwalter lediglich dann dem Amt für Abfallwirtschaft mitgeteilt werden, wenn sich dadurch<br />
die Personenanzahl auf dem betroffenen Grundstück ändert. Bleibt die Gesamtpersonenzahl<br />
gleich, ist keine Information erforderlich.<br />
3. Der Grundstückseigentümer bzw. -verwalter meldet den<br />
Tausch bzw. die Neustellung von Abfallbehältern unter<br />
Verwendung des bereits o. g. Formblattes beim Amt für<br />
Abfallwirtschaft an.<br />
Pflichten des Mieters<br />
1. Mieter brauchen ihren Umzug nicht an das Amt für<br />
Abfallwirtschaft melden, da der Grundstückseigentümer<br />
Gebührenschuldner ist.<br />
2. Jede Veränderung sollte jedoch dem Vermieter bzw. Verwalter mitgeteilt werden, damit eine<br />
mögliche Neubestellung oder ein Abzug von Abfallbehältern durch den Grundstückseigentümer<br />
veranlasst werden kann.<br />
3. Die aufgestellten Abfallbehälter sind an das Grundstück gebunden und dürfen bei einem<br />
Umzug nicht mitgenommen werden.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
21
Tipps zur Abfallvermeidung<br />
Gerade in der Zeit der steigenden Umweltbelastungen,<br />
beispielsweise durch wild weggeworfene<br />
Plastiktüten, kommt dem Grundgedanken –<br />
Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen – eine<br />
erhebliche Bedeutung zu.<br />
Demzufolge ist es uns wichtig, den Bürgerinnen<br />
und Bürgern nicht nur Auskunft<br />
darüber zu erteilen, auf welche Art und<br />
Weise Abfälle verwertet werden oder<br />
Sortierhinweise zu geben, sondern von<br />
vornherein auf eine Abfallreduzierung zu<br />
orientieren.<br />
Was nicht anfällt, muss nicht entsorgt werden<br />
und schont neben dem Geldbeutel auch die<br />
Umwelt.<br />
22<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
■<br />
Wie vermeidet man Abfälle?<br />
➜ Getränke möglichst in Pfandflaschen<br />
kaufen<br />
➜ bevorzugter Kauf regionaler Produkte,<br />
das spart lange Transportwege und<br />
Verpackungsabfall<br />
➜ Lebensmittel in Gläsern kaufen<br />
➜ Pausenbrotdosen benutzen, um Papier<br />
oder Tüten zu sparen<br />
➜ beim Einkauf mitgebrachte Behältnisse<br />
wie Körbe oder Stofftaschen verwenden<br />
➜ vorrangiger Kauf von Großverpackungen<br />
statt Miniportionspackungen<br />
➜ bewusst nur das einkaufen, was wirklich<br />
benötigt wird<br />
➜ beim Kauf von Haushaltsgeräten auf<br />
die Qualität und Reparaturfreundlichkeit<br />
achten, um eine hohe Lebensdauer<br />
der Geräte sicherzustellen<br />
➜ den Kauf von Wegwerfartikeln wie bspw.<br />
Einwegrasierer oder Einweggeschirr reduzieren<br />
oder vermeiden<br />
➜ kaputte Gegenstände nicht gleich wegwerfen,<br />
sondern möglichst reparieren<br />
lassen<br />
➜ gebrauchsfähige Gegenstände, die<br />
möglicherweise nicht mehr benötigt<br />
werden, sozialen Einrichtungen zukommen<br />
lassen oder auf Flohmärkten oder<br />
im Internet verkaufen<br />
➜ möglichst gekennzeichnete Recyclingartikel<br />
aus Altpapier kaufen<br />
➜ Nachfüllverpackungen verwenden, z. B.<br />
bei Waschmitteln oder Gewürzen<br />
➜ Batterienutzung vermeiden, Geräte mit<br />
Solarzellen, Akkus oder Netzteilen verwenden<br />
➜ unerwünschte Werbeprospekte durch<br />
Hinweis am Briefkasten abweisen
■<br />
Litteringtypen<br />
Was ist Littering?<br />
„Littering“ ist ein englischer Begriff und bezeichnet das achtlose<br />
Wegwerfen von Gegenständen auf Straßen, Plätzen oder in der<br />
Natur. Dabei handelt es sich meistens um Zeitungen, Flyer, Zigarettenkippen,<br />
Verpackungen oder „wild entsorgte“ Gegenstände wie<br />
Altreifen oder Haushaltsgeräte.<br />
aktiv:<br />
heimliches fallen lassen,<br />
Verstecken, gezieltes<br />
Entsorgen<br />
Littering<br />
passiv:<br />
einfach liegen lassen,<br />
weggehen, vergessen<br />
Typ 1: „Ist mir doch<br />
egal“ – empfinden das<br />
Littern als normal und<br />
beabsichtigen nicht, dies<br />
zu ändern<br />
Typ 2: „Ich bin doch kein<br />
Streber“ – der Gruppenzwang<br />
als Auslöser des<br />
Litterns<br />
Typ 3: „Ich bin ja so cool“<br />
– Littering als Ausdruck<br />
für Coolness, Unabhängigkeit,<br />
Dominanz und<br />
Rebellion<br />
Typ 4: „Es ist ja kein<br />
Abfalleimer da“ – Littering<br />
aus Faulheit, Bequemlichkeit<br />
oder Zeitmangel<br />
Abfallart<br />
Verrottungsdauer<br />
■ Litteringgründe<br />
- veränderte Konsum- und Ernährungsgewohnheiten (Fast Food)<br />
- zu viel Verpackungsmaterial (viele separate kleine Verpackungen)<br />
- Werbungsmaterial (kostenlose Zeitschriften, Broschüren,<br />
Flyer)<br />
- Bequemlichkeit<br />
- Wegwerfgesellschaft ➜ es wird nicht mehr das gekauft, was<br />
gebraucht wird, sondern es wird gekauft, um zu verbrauchen<br />
- fehlende soziale Kontrolle ➜ Orte an denen man sich unbeobachtet<br />
fühlt, führen zum Littern<br />
■ Verrottungszeiten<br />
Gerade unter dem Aspekt, dass achtlos weggeworfene Gegenstände<br />
aufgrund ihrer Verrottungsdauer sehr lange in der Natur verbleiben,<br />
ist es besonders wichtig, sein Verhalten gegenüber Abfall zu<br />
überdenken und mehr darauf zu achten, diesen über die richtigen<br />
Abfallbehälter zu entsorgen!<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
23<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
➜<br />
Papiertaschentuch<br />
. . . . . . . . . 3 Monate<br />
Bananenschale<br />
. . . . . . . . . 3 Monate<br />
Zeitung<br />
. . . . . . 3-12 Monate<br />
Zigarettenstummel<br />
. . . . . . . . . . 1-2 Jahre<br />
Kaugummi<br />
. . . . . . . . . . . 5 Jahre<br />
Plastikfolie<br />
. . . . . . . 30-40 Jahre<br />
Tetra Pack<br />
. . . . . . . . . 100 Jahre<br />
Blechdose<br />
. . . . . . . . . 100 Jahre<br />
Feuerzeug<br />
. . . . . . . . . 100 Jahre<br />
Plastikflasche<br />
. . . . 100-1000 Jahre<br />
Glas<br />
. . . . . . . . 4000 Jahre
Wie werden CDs und DVDs<br />
richtig entsorgt?<br />
■ Wohin mit alten CDs und DVDs?<br />
Häufig stellt sich die Frage, wie man ausrangierte<br />
CDs und DVDs richtig entsorgt. In Frage kommt<br />
weder eine Entsorgung über die Restabfallbehälter<br />
noch über die Gelbe Tonne. Der richtige<br />
Entsorgungsweg führt in die Blueboxx.<br />
■ Was ist die Blueboxx?<br />
■ Die Nutzung der Blueboxx lohnt sich:<br />
Seit 2007 hilft der Erlös der Blueboxx notleidenden<br />
Kindern in ganz Deutschland. Mit 1 EUR für<br />
jede volle zurückgesandte Box unterstützt die<br />
Blueboxx jährlich ausgewählte Kinderhilfsprojekte.<br />
Im Jahr 2012 kamen 3 312 volle Blueboxxen bei<br />
der Krall-Gruppe an. In den Jahren 2012 und 2013<br />
wurden im <strong>Landkreis</strong> 19 Blueboxxen mit jeweils<br />
ca. 2 000 CDs, DVDs oder Blue-rays befüllt. Mit<br />
der aufgerundeten Spendensumme von 3 500<br />
EUR wurden zwei Kinderhilfsaktionen unterstützt.<br />
Die Blueboxx steht für eine moderne und professionelle<br />
Rücknahme von CDs, DVDs und Bluerays.<br />
Bei der Blueboxx handelt es sich um<br />
Sammelbehälter aus wiederverwertbarer Wellpappe<br />
der Krall-Gruppe, in die kostenfrei und<br />
herstellerunabhängig alte CDs, DVDs und Bluerays<br />
eingeworfen werden können.<br />
■ Warum braucht man das Sammelsystem?<br />
CDs, DVDs und Blue-rays bestehen zu mehr als<br />
90 Prozent aus wertvollem Polycarbonat, einem<br />
sehr hochwertigen und recycelfähigen Kunststoff,<br />
der als Sekundärrohstoff sehr gefragt ist.<br />
Ohne die Sammlung über die Blueboxx würde<br />
dieser kostbare Stoff verloren gehen.<br />
24 Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Wo werden CDs, DVDs und<br />
Blue-rays angenommen?<br />
1. In allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des ehemaligen <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>er Land<br />
2. Landratsamt <strong>Zwickau</strong>, Verwaltungszentrum <strong>Zwickau</strong>, Haus 1<br />
Bürgerservice, Werdauer Str. 62, 08056 <strong>Zwickau</strong><br />
3. Landratsamt <strong>Zwickau</strong>, Verwaltungszentrum Werdau<br />
Bürgerservice, Königswalder Str. 18, 08412 Werdau<br />
4. Landratsamt <strong>Zwickau</strong>, Außenstelle Werdau, Amt für Abfallwirtschaft<br />
Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau, (vor Zi. 123)<br />
5. EGZ mbH<br />
Lößnitzer Str. 98, 08141 Reinsdorf<br />
Mo. bis Fr.: 06:00 bis 18:00 Uhr, Sa.: 09:00 bis 12:00 Uhr<br />
6. KECL GmbH<br />
Ringstraße 36, 08371 Glauchau<br />
Di. und Do.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr<br />
7. KECL GmbH<br />
Jägerstraße 2a, 09212 Limbach-Oberfrohna<br />
Mi.: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr<br />
■ Hinweise<br />
Videobänder, Kassetten und Disketten gehören nicht in die Blueboxx, sondern in den Restabfallbehälter.<br />
Es handelt sich nicht um Verpackungen, somit entfällt die Entsorgung über die Gelbe<br />
Tonne. Die Papierhüllen derartiger Produkte sind Abfälle für die Blaue Tonne. Die CDs, DVDs und<br />
Blue-rays müssen ohne Hülle in die Blueboxx eingeworfen werden. Des Weiteren wird empfohlen,<br />
die CDs, DVDs und Blue-rays mehrmals einzuritzen, um einen unbefugten Zugriff auf gespeicherte<br />
Daten zu unterbinden.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
25
Wohin mit dem alten Handy?<br />
In Deutschland werden Jahr für Jahr mehr als 35<br />
Millionen Handys gekauft. Mehr als die doppelte<br />
Menge der Handys lagert ausrangiert und verstaubt<br />
in den Schubläden privater Haushalte.<br />
Jedes Handy wird durchschnittlich nur 18 Monate<br />
genutzt und danach durch ein neues ersetzt.<br />
Doch wohin mit den alten Handys? Auf<br />
keinen Fall gehört es in die Restmülltonne!<br />
Im Gegenteil: dies ist sogar verboten!<br />
Diverse Mobilfunkanbieter und Organisationen<br />
nehmen ausrangierte Handys zurück. Damit<br />
profitiert die Umwelt doppelt. Noch funktionsfähige<br />
Handys werden wieder verwendet und<br />
unbrauchbare entsprechend recycelt.<br />
Aluminium, Gold, Palladium, Kupfer dies sind nur<br />
einige Beispiele der kostbaren Wertstoffe, aus<br />
denen ein Handy besteht. Doch neben diesen<br />
Wertstoffen enthält ein Handy auch eine Vielzahl<br />
an Schadstoffen, die nur schwer oder gar nicht<br />
natürlich abbaubar sind. Die Handyrückgabe hilft<br />
dabei, wertvollen Rohstoffen ein neues Leben zu<br />
schenken und schont die Umwelt.<br />
Demzufolge sollte ein altes Handy<br />
entweder in<br />
- einer Verkaufsstelle der Netzbetreiber,<br />
- bei einer Annahmestelle für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte oder<br />
- in eine Blueboxx<br />
gegeben werden.<br />
➜ Tipp: Eine tolle Idee zum Handy-Recycling bietet das Internetportal www.handysfuerdieumwelt.de<br />
an. Hier kann man nicht nur das alte Handy verkaufen, sondern auch noch etwas Gutes<br />
für die Umwelt tun.<br />
26<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Wohin mit LED- und<br />
Energiesparlampen?<br />
LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren<br />
enthalten geringe Mengen an Quecksilber<br />
und gehören deshalb weder in die Restabfallbehälter<br />
noch in die Glascontainer!<br />
Um eine umweltgerechte und ordnungsgemäße<br />
Entsorgung zu gewährleisten, stellt Lightcycle<br />
ein bundesweit flächendeckendes Sammelstellennetz<br />
von mittlerweile mehr als 9 000 aktiv<br />
beworbenen Sammelstellen zur Verfügung.<br />
■<br />
➜<br />
AUSZUG<br />
aus der Liste der Annahmestellen:<br />
Kaufland, Uferstraße 1, 08412 Werdau<br />
➜ RECOM Entsorgung, Freistraße 5f,<br />
08412 Werdau<br />
➜<br />
Kaufland, Harthauer Weg 1/LCC,<br />
08451 Crimmitschau<br />
➜ Hagebau Markt, Brander Weg 1,<br />
08060 <strong>Zwickau</strong><br />
➜ Kaufland, Bernhardstraße 5,<br />
08060 <strong>Zwickau</strong><br />
➜<br />
➜<br />
dm-drogerie markt (Abgabe nur<br />
von LED- und Energiesparlampen)<br />
Innere Plauensche Straße 31,<br />
08056 <strong>Zwickau</strong><br />
GLOBUS-Markt, (Abgabe nur von LEDund<br />
Energiesparlampen), Äußere<br />
Schneeberger Straße 100, 08056 <strong>Zwickau</strong><br />
■ Hinweis<br />
Egal, welches Rücknahmesystem gewählt wird, die<br />
Rücknahme von Energiesparlampen ist in jedem Fall<br />
kostenlos und sollte daher in Anspruch genommen<br />
werden.<br />
Diese Rücknahmemöglichkeit besteht jedoch nur<br />
für Energiesparlampen. Kaputte Glühbirnen sind<br />
über die Restabfallbehälter zu entsorgen.<br />
■<br />
Weiter Annahmestellen in der Nähe<br />
sind unter Angabe der PLZ auf<br />
www.lightcycle.de zu finden.<br />
Weitere Entsorgungsmöglichkeiten<br />
Neben den o. g. Annahmestellen besteht<br />
auch die Möglichkeit, die Energiesparlampen<br />
bei den Sammelstellen für Elektro(nik)-Altgeräte<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong> und bei den<br />
Händlern zurückzugeben.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
27
Wohin mit<br />
Batterien?<br />
Die Zukunft ist in vollem Gange und die Anzahl<br />
der mobilen elektrischen Geräte, die im Alltag<br />
gebraucht werden, steigt kontinuierlich an. Jedes<br />
Jahr werden ca. 1,5 Mrd. Batterien und Akkus<br />
verkauft. Infolgedessen wird die Menge der<br />
verbrauchten Batterien verschiedener Typen, die<br />
man nach und nach im eigenen Haushalt sammelt,<br />
immer größer.<br />
■ Doch wohin mit den Altbatterien?<br />
Batterien enthalten Stoffe wie Blei, Nickel,<br />
Cadmium oder Lithium, die als Rohstoffe wieder<br />
gewonnen werden können. Daher ist eine ordnungsgemäße<br />
Entsorgung notwendig. Die Entsorgung<br />
über die Restmülltonne ist nicht nur<br />
verboten, sondern auch eine enorme Belastung<br />
für die Umwelt.<br />
Verbraucher sind laut des Batteriegesetzes<br />
verpflichtet, Batterien nach dem<br />
Gebrauch zu einer geeigneten Sammelstelle<br />
im Handel oder der Kommune zu<br />
bringen.<br />
Denn die Vertreiber von Batterien und die Kommunen<br />
sind zur kostenlosen Rücknahme gebrauchter<br />
Batterien verpflichtet.<br />
■ Sammelstellen<br />
Das wohl bekannteste Rücknahmesystem für<br />
Altbatterien bietet die Stiftung GRS Batterien.<br />
Deren charakteristische grüne Sammelboxen<br />
sind in vielen Supermärkten, Tankstellen, Fachgeschäften,<br />
Kaufhäusern (meist in Kassennähe)<br />
zu finden. Jederzeit können dort sämtliche<br />
gebrauchte Batterien, die im Haushalt anfallen,<br />
abgegeben werden.<br />
Die GRS organisiert anschließend die Abholung,<br />
Sortierung und Verwertung.<br />
■ Hinweise<br />
Batteriebetriebene Altgeräte sollten nicht weggeworfen werden, ohne vorher die Batterien<br />
herausgenommen zu haben. Dies erleichtert eine ordnungsgemäße Entsorgung.<br />
Im Amt für Abfallwirtschaft liegen Sammelboxen für Batterien zur Abholung bereit.<br />
28<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong>
Abfallberatung in Schulen und<br />
Kindereinrichtungen<br />
Dies ist die fünfstufige Abfall-Hierarchie, die den Kernpunkt des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />
(KrWG) darstellt:<br />
1. Abfallvermeidung<br />
2. Abfall vorbereiten<br />
zur Wiederverwertung<br />
3. Recycling<br />
4. sonstige Verwertung<br />
5. Abfallbeseitigung<br />
Nur wer richtig trennt, kann diese Ziele<br />
verwirklichen.<br />
In diesem Zusammenhang ist es von besonderer<br />
Bedeutung, schon die jüngsten Bewohner unseres<br />
<strong>Landkreis</strong>es für dieses Thema zu sensibilisieren.<br />
Das Amt für Abfallwirtschaft bietet diesbezüglich<br />
die Abfallberatung direkt in den Kindereinrichtungen<br />
an.<br />
In spielerischer Art und Weise können die Kleinen<br />
aktiv den richtigen Umgang mit Abfällen<br />
lernen. Nebenbei erhalten Kinder und Erzieher<br />
noch Tipps zur Abfallvermeidung, zum Recycling<br />
und zur Verwertung.<br />
Nicht nur die Jüngsten, sondern wir alle sind<br />
angehalten, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung<br />
der natürlichen Ressourcen zu fördern und<br />
den Schutz von Mensch und Umwelt bei der<br />
Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen<br />
sicherzustellen.<br />
Neugierig? Dann rufen Sie einfach an<br />
unter der Telefonnummer 0375 4402-<br />
26111 bzw. 0375 4402-26117 und vereinbaren<br />
einen Termin für Ihre Einrichtung,<br />
z. B. im Rahmen des Sachkundeunterrichtes<br />
oder der Nachmittagsbetreuung<br />
in Ganztagsschulen.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
29
Rätsel für Erwachsene …<br />
Lesen Sie sich den Abfallratgeber <strong>2014</strong> aufmerksam durch und beantworten Sie die folgenden<br />
Fragen. Die farbigen Kästchen geben Ihnen die Buchstaben für das Lösungswort vor - jedoch nicht<br />
in der richtigen Reihenfolge.<br />
1. Was gehört in die blaue Tonne?<br />
2. Was ist neben einer richtigen Abfalltrennung<br />
noch sehr wichtig um die Umwelt zu schonen?<br />
3. Welche Vorrichtung dient der sachgemäßen<br />
Entsorgung von CD´s, DVD´s oder auch Handys?<br />
Das Lösungswort gibt an, welche Tonne im<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> zu nutzen ist, um die<br />
Stoffkreisläufe zu schließen.<br />
LÖSUNGSWORT:<br />
4. Aufgrund welches wertvollen Stoffes müssen<br />
CD´s und DVD´s sachgemäß entsorgt werden?<br />
Das Lösungswort schreiben Sie bitte auf<br />
eine ausreichend frankierte Postkarte<br />
und schicken diese an:<br />
5. Wer übernimmt die kostenfreie Entsorgung<br />
von gebrauchten Energiesparlampen?<br />
6. Was teilt die zuständige Entsorgungsfirma dem<br />
Antragsteller der Sperrmüllentsorgung mit?<br />
➜<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong><br />
Amt für Abfallwirtschaft<br />
Preisrätsel<br />
Postfach 10 01 76<br />
08067 <strong>Zwickau</strong><br />
7. Wann erfolgt keine Abfallentsorgung? An …<br />
8. Wohin gehören Schadstoffe?<br />
9. Nach welchem Plan / Rhythmus erfolgt die<br />
Leerung der einzelnen Abfalltonnen?<br />
10. Was gehört in die graue Tonne ?<br />
11. Was bietet das Amt für Abfallwirtschaft<br />
Kindereinrichtungen und Schulen an?<br />
Folgende Preise in Form von Gutscheinen<br />
für Kultur- und Freizeiterlebnisse in<br />
der Region des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />
warten auf ihre Gewinner:<br />
1. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Euro<br />
2. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Euro<br />
3. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Euro<br />
4. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Euro<br />
5. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Euro<br />
6. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Euro<br />
7.-10. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Euro<br />
11.-20 Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Euro
Rätsel für Kinder …<br />
Sucht in dem Buchstabengitter nach der richtigen Antworten auf die unten gestellten Fragen. Lest<br />
dabei von links nach rechts. Die farbigen Kästchen geben die Buchstaben für das Lösungswort vor.<br />
Bringt die Buchstaben nur noch in die richtige Reihenfolge. Viel Spaß.<br />
Richtige zusammengesetzt ergeben diese<br />
Buchstaben folgendes Lösungswort:<br />
Lösungswort: In die Gelbe Tonne gehören<br />
auch Verpackungen mit dem Symbol der …<br />
U<br />
U<br />
1. In welche Tonne gehört Papier, Pappe und<br />
Kartonage? In die …<br />
2. Welche Farbe hat die Tonne für Verpackungsmaterial,<br />
wie Getränkekartons oder Getränkedosen?<br />
Das Lösungswort für unser Rätsel schickt<br />
Ihr bitte mit dem Einverständnis Eurer<br />
Eltern an die angegebene Adresse. Folgende<br />
Preise in Form von Gutscheinen<br />
für Kultur- und Freizeiterlebnisse in der<br />
Region des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong> warten<br />
auf die Gewinner:<br />
1. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50 Euro<br />
2. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .40 Euro<br />
3. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35 Euro<br />
4. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .30 Euro<br />
5.-15. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . . .25 Euro<br />
16.-25. Preis . . . . . . . . . . . . . . . . .20 Euro<br />
Zusätzlich bekommt jeder einen Satz<br />
Vorsortierbehälter für zu Hause oder<br />
Euer Klassenzimmer / Gruppenraum.<br />
3. Neben den Glascontainern für Weiß- und<br />
Grünglas gibt es noch den Container für?<br />
4. Auf welchen Haufen gehören Obst- und Gemüseabfälle,<br />
wenn keine Biotonne genutzt<br />
wird? Auf den … -haufen.<br />
5. Für welche Art von Abfall ist die Tonne grau<br />
bzw. schwarz? … -abfall<br />
6. Welche leeren Gegenstände, können in<br />
grünen Sammelboxen bspw.im Landratsamt<br />
<strong>Zwickau</strong> abgegeben werden?<br />
Hinweise für die Teilnahme an beiden<br />
Rätseln: Einsendeschluss ist der 30.<br />
April <strong>2014</strong>. Der Rechtsweg sowie eine<br />
Barauszahlung der Gewinne sind ausgeschlossen.<br />
Die Gewinner werden schriftlich<br />
benachrichtigt sowie mit Namen und<br />
Wohnort im Amtsblatt des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Zwickau</strong> veröffentlicht.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
31
Weitere Informationen rund um das Thema:<br />
Verpackungsrecycling<br />
finden Sie unter:<br />
www.recycling-fuer-deutschland.de<br />
➜ www.recycling-fuer-deutschland.de