ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau
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Sperrmüllentsorgung …<br />
Die Sperrmüllentsorgung ist ein fester Bestandteil<br />
der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>.<br />
Schon viele Jahre nutzen Haushalte, Industrie- und<br />
Gewerbetreibende, Geschäfte, kommunale,<br />
öffentliche, medizinische und sonstige Einrichtungen<br />
diese Sammlung.<br />
■<br />
Wo muss man den Sperrmüll bereitstellen?<br />
In der Regel dort, wo Abfallbehälter zwecks Leerung<br />
bereitzustellen sind.<br />
■ Was darf man nicht bereitstellen?<br />
Sperrmüll wird einmal jährlich auf schriftlichen<br />
Antrag mittels<br />
➜<br />
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vorgedruckter Karte (bitte ausreichend<br />
frankieren - sonst Annahmeverweigerung)<br />
formlos per Post<br />
per E-Mail oder<br />
per Fax<br />
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Abfälle aus Bau- und Modernisierungsarbeiten<br />
(wie Bauschutt, Fliesen, Fenster, Türen,<br />
Tore, Gartenzäune, Wasch-/WC-Becken,<br />
Wannen, Duschbecken, Duschwände, Laminat,<br />
Paneele ➜ an zugelassene Entsorgungsfirmen<br />
wenden)<br />
Schadstoffe ➜ beim Schadstoffmobil abgeben<br />
Elektro(nik)-Altgeräte ➜ Annahmestellen für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte<br />
eingesammelt. Auf der Sperrmüllanmeldung ist<br />
die Unterschrift des Antragstellers unbedingt<br />
erforderlich. Die Kosten der Sperrmüllentsorgung<br />
sind durch die Sockelgebühr gedeckt.<br />
Wichtig! Die Beantragung muss einen Monat vor<br />
dem gewünschten Entsorgungstermin erfolgen.<br />
Die Abholung erfolgt innerhalb eines Monats<br />
nach Eingang der Anmeldung beim Amt für<br />
Abfallwirtschaft.<br />
■<br />
Was gehört zum Sperrmüll?<br />
➜<br />
➜<br />
■ Was ist noch zu beachten?<br />
Der Sperrmüll ist zum Entsorgungstermin bis<br />
07:00 Uhr so bereitzustellen, dass dieser<br />
ohne Aufwand eingesammelt werden kann.<br />
Durch das Bereitstellen des Sperrmülls darf<br />
niemand gefährdet oder behindert werden.<br />
Die Sperrmüllsammlung dient für sperrige,<br />
gemischte Siedlungsabfälle, die nach zumutbarer<br />
Zerkleinerung nicht in den zugelassenen<br />
Abfallbehältern überlassen werden<br />
können.<br />
■<br />
➜<br />
siehe Entsorgungskarte<br />
Wie und durch wen wird der Termin<br />
bekannt gegeben?<br />
Die zuständige Entsorgungsfirma informiert den<br />
Antragsteller spätestens drei Tage vor Abholung<br />
über den Abholtermin.<br />
➜<br />
Werden vom Überlassungspflichtigen nicht<br />
zugelassene Abfallsäcke gemeinsam mit<br />
dem Sperrmüll bereitgestellt und überlassen,<br />
so sind für diese Säcke die für die 70-l-<br />
Restabfallsäcke geltenden Bestimmungen<br />
anzuwenden. D. h., je bereitgestelltem, nicht<br />
zugelassenem Sack, wird eine Gebühr in<br />
Höhe von 2,86 EUR per Gebührenbescheid<br />
erhoben.<br />
16 Abfallratgeber <strong>2014</strong>