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ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau

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Sperrmüllentsorgung …<br />

Die Sperrmüllentsorgung ist ein fester Bestandteil<br />

der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong>.<br />

Schon viele Jahre nutzen Haushalte, Industrie- und<br />

Gewerbetreibende, Geschäfte, kommunale,<br />

öffentliche, medizinische und sonstige Einrichtungen<br />

diese Sammlung.<br />

■<br />

Wo muss man den Sperrmüll bereitstellen?<br />

In der Regel dort, wo Abfallbehälter zwecks Leerung<br />

bereitzustellen sind.<br />

■ Was darf man nicht bereitstellen?<br />

Sperrmüll wird einmal jährlich auf schriftlichen<br />

Antrag mittels<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

➜<br />

vorgedruckter Karte (bitte ausreichend<br />

frankieren - sonst Annahmeverweigerung)<br />

formlos per Post<br />

per E-Mail oder<br />

per Fax<br />

✖<br />

✖<br />

✖<br />

Abfälle aus Bau- und Modernisierungsarbeiten<br />

(wie Bauschutt, Fliesen, Fenster, Türen,<br />

Tore, Gartenzäune, Wasch-/WC-Becken,<br />

Wannen, Duschbecken, Duschwände, Laminat,<br />

Paneele ➜ an zugelassene Entsorgungsfirmen<br />

wenden)<br />

Schadstoffe ➜ beim Schadstoffmobil abgeben<br />

Elektro(nik)-Altgeräte ➜ Annahmestellen für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte<br />

eingesammelt. Auf der Sperrmüllanmeldung ist<br />

die Unterschrift des Antragstellers unbedingt<br />

erforderlich. Die Kosten der Sperrmüllentsorgung<br />

sind durch die Sockelgebühr gedeckt.<br />

Wichtig! Die Beantragung muss einen Monat vor<br />

dem gewünschten Entsorgungstermin erfolgen.<br />

Die Abholung erfolgt innerhalb eines Monats<br />

nach Eingang der Anmeldung beim Amt für<br />

Abfallwirtschaft.<br />

■<br />

Was gehört zum Sperrmüll?<br />

➜<br />

➜<br />

■ Was ist noch zu beachten?<br />

Der Sperrmüll ist zum Entsorgungstermin bis<br />

07:00 Uhr so bereitzustellen, dass dieser<br />

ohne Aufwand eingesammelt werden kann.<br />

Durch das Bereitstellen des Sperrmülls darf<br />

niemand gefährdet oder behindert werden.<br />

Die Sperrmüllsammlung dient für sperrige,<br />

gemischte Siedlungsabfälle, die nach zumutbarer<br />

Zerkleinerung nicht in den zugelassenen<br />

Abfallbehältern überlassen werden<br />

können.<br />

■<br />

➜<br />

siehe Entsorgungskarte<br />

Wie und durch wen wird der Termin<br />

bekannt gegeben?<br />

Die zuständige Entsorgungsfirma informiert den<br />

Antragsteller spätestens drei Tage vor Abholung<br />

über den Abholtermin.<br />

➜<br />

Werden vom Überlassungspflichtigen nicht<br />

zugelassene Abfallsäcke gemeinsam mit<br />

dem Sperrmüll bereitgestellt und überlassen,<br />

so sind für diese Säcke die für die 70-l-<br />

Restabfallsäcke geltenden Bestimmungen<br />

anzuwenden. D. h., je bereitgestelltem, nicht<br />

zugelassenem Sack, wird eine Gebühr in<br />

Höhe von 2,86 EUR per Gebührenbescheid<br />

erhoben.<br />

16 Abfallratgeber <strong>2014</strong>

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