ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau
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■ Leistungsgebühr Bioabfall<br />
In der Leistungsgebühr Bioabfall sind die Kosten<br />
für das Entleeren, Einsammeln und Befördern der<br />
Bioabfälle zur Bioverwertungsanlage sowie deren<br />
Verwertung und die einmal jährliche Reinigung<br />
des Bioabfallbehälters enthalten. Sie berechnet<br />
sich nach dem Fassungsvolumen des jeweiligen<br />
Behälters und beträgt je Entleerung:<br />
Behältergröße Leistungsgebühr<br />
60 Liter 1,51 EUR<br />
80 Liter 2,01 EUR<br />
120 Liter 3,01 EUR<br />
240 Liter 6,02 EUR<br />
Sind die auf einem Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter<br />
durch eine private Müllschleuse<br />
umhaust und werden die Behälter vom Entsorgungsunternehmen<br />
zum Zweck der Entleerung<br />
aus dieser Umhausung herausgeholt und anschließend<br />
zurück verbracht, so wird die Zusatzgebühr<br />
Mehraufwand Müllschleuse in Höhe von<br />
1,19 EUR je Behälter und Leerung fällig.<br />
■ Transportgebühr für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte<br />
Die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte<br />
umfasst die Kosten für das einmalige Einsammeln<br />
und Befördern zu einer vom <strong>Landkreis</strong><br />
eingerichteten Sammelstelle für Elektro(nik)-<br />
Altgeräte. Sie beträgt für jeweils ein Elektro(nik)-<br />
Altgerät 10 EUR.<br />
NEU: Die Transportgebühr entfällt zum<br />
Beispiel für Haushaltkleingeräte, LED- und<br />
Energiesparlampen, sobald auch das Einsammeln<br />
und Befördern von mindestens<br />
einem Haushaltsgroßgerät wie zum Beispiel<br />
Kühl- und Gefrierschrank, Informations-<br />
und Telekommunikationsgerät schriftlich<br />
angefordert wird.<br />
■ Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />
Die sogenannte Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />
fällt für Neuaufstellung oder Abzug und Umtausch<br />
von Restabfallbehältern an. Die Gebührenhöhe<br />
ist abhängig von der Behältergröße und<br />
beträgt je Vorgang und Behälter:<br />
Behältergröße<br />
Zusatzgebühr<br />
Behälterumstellung<br />
60 bis 360 Liter 8,20 EUR<br />
1 100 Liter 41,00 EUR<br />
Bei Neuaufstellung oder Abzug von Behältern ist<br />
die Größe des betroffenen Behälters maßgeblich.<br />
Bei einem Behälterumtausch wird die Gebühr<br />
lediglich einmal für den größeren der betroffenen<br />
Behälter erhoben.<br />
■ Zusatzgebühr Mehraufwand<br />
Müllschleuse<br />
■ Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner für die oben genannten Gebühren<br />
ist der Eigentümer oder Verwalter (Anschlusspflichtige)<br />
des Grundstücks, auf dem sich<br />
die aufgestellten Abfallbehälter befinden.<br />
Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />
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