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ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau

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■ Leistungsgebühr Bioabfall<br />

In der Leistungsgebühr Bioabfall sind die Kosten<br />

für das Entleeren, Einsammeln und Befördern der<br />

Bioabfälle zur Bioverwertungsanlage sowie deren<br />

Verwertung und die einmal jährliche Reinigung<br />

des Bioabfallbehälters enthalten. Sie berechnet<br />

sich nach dem Fassungsvolumen des jeweiligen<br />

Behälters und beträgt je Entleerung:<br />

Behältergröße Leistungsgebühr<br />

60 Liter 1,51 EUR<br />

80 Liter 2,01 EUR<br />

120 Liter 3,01 EUR<br />

240 Liter 6,02 EUR<br />

Sind die auf einem Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter<br />

durch eine private Müllschleuse<br />

umhaust und werden die Behälter vom Entsorgungsunternehmen<br />

zum Zweck der Entleerung<br />

aus dieser Umhausung herausgeholt und anschließend<br />

zurück verbracht, so wird die Zusatzgebühr<br />

Mehraufwand Müllschleuse in Höhe von<br />

1,19 EUR je Behälter und Leerung fällig.<br />

■ Transportgebühr für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte<br />

Die Transportgebühr für Elektro(nik)-Altgeräte<br />

umfasst die Kosten für das einmalige Einsammeln<br />

und Befördern zu einer vom <strong>Landkreis</strong><br />

eingerichteten Sammelstelle für Elektro(nik)-<br />

Altgeräte. Sie beträgt für jeweils ein Elektro(nik)-<br />

Altgerät 10 EUR.<br />

NEU: Die Transportgebühr entfällt zum<br />

Beispiel für Haushaltkleingeräte, LED- und<br />

Energiesparlampen, sobald auch das Einsammeln<br />

und Befördern von mindestens<br />

einem Haushaltsgroßgerät wie zum Beispiel<br />

Kühl- und Gefrierschrank, Informations-<br />

und Telekommunikationsgerät schriftlich<br />

angefordert wird.<br />

■ Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />

Die sogenannte Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />

fällt für Neuaufstellung oder Abzug und Umtausch<br />

von Restabfallbehältern an. Die Gebührenhöhe<br />

ist abhängig von der Behältergröße und<br />

beträgt je Vorgang und Behälter:<br />

Behältergröße<br />

Zusatzgebühr<br />

Behälterumstellung<br />

60 bis 360 Liter 8,20 EUR<br />

1 100 Liter 41,00 EUR<br />

Bei Neuaufstellung oder Abzug von Behältern ist<br />

die Größe des betroffenen Behälters maßgeblich.<br />

Bei einem Behälterumtausch wird die Gebühr<br />

lediglich einmal für den größeren der betroffenen<br />

Behälter erhoben.<br />

■ Zusatzgebühr Mehraufwand<br />

Müllschleuse<br />

■ Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner für die oben genannten Gebühren<br />

ist der Eigentümer oder Verwalter (Anschlusspflichtige)<br />

des Grundstücks, auf dem sich<br />

die aufgestellten Abfallbehälter befinden.<br />

Abfallratgeber <strong>2014</strong><br />

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