ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau
ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau
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Gebühren …<br />
Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> werden die folgenden Gebühren<br />
für die Entsorgung von Abfällen erhoben:<br />
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Sockelgebühr<br />
Leistungsgebühr Restabfall<br />
Leistungsgebühr Bioabfall<br />
Transportgebühr für<br />
Elektro(nik)-Altgeräte<br />
Zusatzgebühr Mehraufwand<br />
Müllschleuse<br />
Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />
■ Sockelgebühr<br />
In der Sockelgebühr sind neben den Vorhaltekosten<br />
der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />
unter anderem auch die Kosten für folgende Leistungen<br />
enthalten:<br />
• Bereitstellung der Restabfall- und Bioabfallbehälter<br />
sowie der Blauen Tonne<br />
• Installation und Gewährleistung der Funktionsweise<br />
der Codierung an dem vom <strong>Landkreis</strong><br />
bereitgestellten Abfallbehälter<br />
• Entsorgung von überlassungspflichtigem Sperrmüll<br />
einmal jährlich pro Haushalt oder Gewerbe<br />
• (NEU) Entsorgung von überlassungspflichtigem<br />
Schrott<br />
• Entsorgung von überlassungspflichtigen Schadstoffen<br />
zweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlungen<br />
sowie einmal monatlich auf<br />
einem zentralen Sammelplatz im Gebiet der<br />
Stadt <strong>Zwickau</strong><br />
• Betrieb von Sammelstellen für die Annahme<br />
von Elektro(nik)-Altgeräten und (NEU) Schrott<br />
• Weihnachtsbaumentsorgung 1 x jährlich<br />
• Nachsorge von Deponien<br />
• Einsammlung, Beförderung, Sortierung und<br />
Verwertung von Altpapier, abzüglich der<br />
Vermarktungserlöse<br />
• Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die Sockelgebühr beträgt 24 EUR je meldeamtlich<br />
mit Hauptwohnsitz erfasstem Einwohner<br />
bzw. Einwohnergleichwert.<br />
■ Leistungsgebühr Restabfall<br />
Die Leistungsgebühr Restabfall deckt die Kosten<br />
der Abholung des Restabfalls am Grundstück bzw.<br />
an der Sammelstelle sowie dessen Entsorgung. Sie<br />
wird anhand des Volumens des genutzten Restabfallbehälters<br />
erhoben und beträgt je Entleerung:<br />
Behältergröße Leistungsgebühr<br />
60 Liter 2,15 EUR<br />
80 Liter 2,87 EUR<br />
120 Liter 4,30 EUR<br />
240 Liter 8,60 EUR<br />
360 Liter 12,90 EUR<br />
1100 Liter 39,40 EUR<br />
70 Liter Restabfallsack 2,86 EUR<br />
NEU: Um die ordnungsgemäße Restabfallüberlassung<br />
sicherzustellen wird ab <strong>2014</strong> pro Kalenderjahr<br />
mindestens eine Leistungsgebühr „Restabfall“ für<br />
eine Entleerung der jeweils bereitgestellten Abfallbehälter<br />
erhoben, auch wenn keine Entleerung<br />
stattgefunden hat. Ändert sich Ihre Behälterausstattung<br />
im Laufe des Jahres, gilt die Abfallbehälterausstattung<br />
zum Ende – dem 31. Dezember –<br />
des jeweiligen Kalenderjahres.<br />
Hinweis: Der <strong>Landkreis</strong> ermöglicht den Grundstückseigentümern<br />
daher bis Juni <strong>2014</strong>, nicht genutzte<br />
Restabfallbehälter kostenlos zurückholen zu<br />
lassen. Hierfür kann das Formblatt Mitteilungs- und<br />
Auskunftspflichten genutzt werden. Weiterhin besteht<br />
die Möglichkeit der persönlichen Rücksprache<br />
mit dem jeweiligen Gebührensachbearbeiter.<br />
8 Abfallratgeber <strong>2014</strong>