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ABFALLRATGEBER 2014 - Landkreis Zwickau

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Gebühren …<br />

Im <strong>Landkreis</strong> <strong>Zwickau</strong> werden die folgenden Gebühren<br />

für die Entsorgung von Abfällen erhoben:<br />

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Sockelgebühr<br />

Leistungsgebühr Restabfall<br />

Leistungsgebühr Bioabfall<br />

Transportgebühr für<br />

Elektro(nik)-Altgeräte<br />

Zusatzgebühr Mehraufwand<br />

Müllschleuse<br />

Zusatzgebühr Behälterumstellung<br />

■ Sockelgebühr<br />

In der Sockelgebühr sind neben den Vorhaltekosten<br />

der Abfallentsorgung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Zwickau</strong><br />

unter anderem auch die Kosten für folgende Leistungen<br />

enthalten:<br />

• Bereitstellung der Restabfall- und Bioabfallbehälter<br />

sowie der Blauen Tonne<br />

• Installation und Gewährleistung der Funktionsweise<br />

der Codierung an dem vom <strong>Landkreis</strong><br />

bereitgestellten Abfallbehälter<br />

• Entsorgung von überlassungspflichtigem Sperrmüll<br />

einmal jährlich pro Haushalt oder Gewerbe<br />

• (NEU) Entsorgung von überlassungspflichtigem<br />

Schrott<br />

• Entsorgung von überlassungspflichtigen Schadstoffen<br />

zweimal jährlich durch mobile Schadstoffsammlungen<br />

sowie einmal monatlich auf<br />

einem zentralen Sammelplatz im Gebiet der<br />

Stadt <strong>Zwickau</strong><br />

• Betrieb von Sammelstellen für die Annahme<br />

von Elektro(nik)-Altgeräten und (NEU) Schrott<br />

• Weihnachtsbaumentsorgung 1 x jährlich<br />

• Nachsorge von Deponien<br />

• Einsammlung, Beförderung, Sortierung und<br />

Verwertung von Altpapier, abzüglich der<br />

Vermarktungserlöse<br />

• Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Sockelgebühr beträgt 24 EUR je meldeamtlich<br />

mit Hauptwohnsitz erfasstem Einwohner<br />

bzw. Einwohnergleichwert.<br />

■ Leistungsgebühr Restabfall<br />

Die Leistungsgebühr Restabfall deckt die Kosten<br />

der Abholung des Restabfalls am Grundstück bzw.<br />

an der Sammelstelle sowie dessen Entsorgung. Sie<br />

wird anhand des Volumens des genutzten Restabfallbehälters<br />

erhoben und beträgt je Entleerung:<br />

Behältergröße Leistungsgebühr<br />

60 Liter 2,15 EUR<br />

80 Liter 2,87 EUR<br />

120 Liter 4,30 EUR<br />

240 Liter 8,60 EUR<br />

360 Liter 12,90 EUR<br />

1100 Liter 39,40 EUR<br />

70 Liter Restabfallsack 2,86 EUR<br />

NEU: Um die ordnungsgemäße Restabfallüberlassung<br />

sicherzustellen wird ab <strong>2014</strong> pro Kalenderjahr<br />

mindestens eine Leistungsgebühr „Restabfall“ für<br />

eine Entleerung der jeweils bereitgestellten Abfallbehälter<br />

erhoben, auch wenn keine Entleerung<br />

stattgefunden hat. Ändert sich Ihre Behälterausstattung<br />

im Laufe des Jahres, gilt die Abfallbehälterausstattung<br />

zum Ende – dem 31. Dezember –<br />

des jeweiligen Kalenderjahres.<br />

Hinweis: Der <strong>Landkreis</strong> ermöglicht den Grundstückseigentümern<br />

daher bis Juni <strong>2014</strong>, nicht genutzte<br />

Restabfallbehälter kostenlos zurückholen zu<br />

lassen. Hierfür kann das Formblatt Mitteilungs- und<br />

Auskunftspflichten genutzt werden. Weiterhin besteht<br />

die Möglichkeit der persönlichen Rücksprache<br />

mit dem jeweiligen Gebührensachbearbeiter.<br />

8 Abfallratgeber <strong>2014</strong>

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