Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong><br />
Grundlagen<br />
Betriebsprämie – ein Überblick<br />
Die Betriebsprämie ist mit weit über 500 Mio. € Auszahlungssumme die mit<br />
Abstand wichtigste Prämie für <strong>Nordrhein</strong>-Westfalens Landwirte. Wir erklären<br />
Ihnen, was Sie in diesem Jahr bei der Beantragung beachten sollten.<br />
dieser Übergang dann hinsichtlich der Zahlungsansprüche<br />
gehandhabt wird, ist derzeit<br />
noch nicht bekannt.<br />
Rechtsstreit um Modulation<br />
Die Auswertung der Buchführungsdaten landwirtschaftlicher Betriebe hat ergeben: Die<br />
Betriebsprämie macht rund 40 % des Gewinns aus. Foto: Gerd Altmann/Pixelio<br />
Bundesweit werden jährlich rund 5,4<br />
Mrd. € Betriebsprämie ausgezahlt, davon<br />
rund ein Zehntel in NRW. Über drei Viertel der<br />
für die fast 40 verschiedenen Fördermaßnahmen<br />
bewilligten Mittel entfallen auf die Betriebsprämie.<br />
Nicht zu Unrecht wird in agrarpolitischen<br />
Diskussionen immer wieder darauf<br />
hingewiesen, dass Wohl und Wehe vieler landwirtschaftlicher<br />
Betriebe von dieser Prämie<br />
abhängen. Die Auswertung Buch führender<br />
Betriebe weist für das Wirtschaftsjahr<br />
2011/2012 zwar nur einen Anteil der flächenbezogenen<br />
Beihilfen von 8,3 % am Umsatz aus,<br />
gemessen am Gewinn dagegen erreichten diese<br />
Fördermaßnahmen zusammen einen Anteil<br />
von rund 40 % im Durchschnitt der ausgewerteten<br />
Buch führenden Betriebe. Kein Landwirt<br />
kann es sich also leisten, bei der Antragstellung<br />
auf die notwendige Sorgfalt zu verzichten.<br />
Zahlungsansprüche sind Basis<br />
Betriebsprämie wird nur gezahlt, wenn der Antragsteller<br />
über eine entsprechende Zahl an<br />
Zahlungsansprüchen verfügt, die er aktivieren<br />
kann. Es gilt der Grundsatz: Nur ein mit entsprechender<br />
Fläche hinterlegter Zahlungsanspruch<br />
führt zur Gewährung der Prämie.<br />
Die Flächen sind wie im Vorjahr über den Sammelantrag<br />
nachzuweisen, um die Zahlungsansprüche<br />
mit einem entsprechenden Umfang an<br />
Flächen aktivieren zu können. Wer in früheren<br />
Jahren keine Zahlungsansprüche erhalten hat,<br />
kann auch Zahlungsansprüche von anderen<br />
Landwirten kaufen oder pachten, um damit die<br />
Grundlage für den Bezug der Betriebsprämien<br />
zu schaffen. Denn ohne Zahlungsansprüche<br />
gibt es keine Betriebsprämie.<br />
Aber Achtung: Grundsätzlich sind die Zahlungsansprüche<br />
in der Agrarreform von 2005<br />
ohne Befristung zugewiesen worden, sodass<br />
man davon ausgeht, dass sie gelten, bis eine<br />
neue Verordnung etwas anderes bestimmt.<br />
Laut ersten Entwürfen zur Agrarreform 2014<br />
sollten die Zahlungsansprüche mit Beginn der<br />
Agrarreform ihre Gültigkeit verlieren und<br />
dann aufgrund der Antragstellung im ersten<br />
Jahr der Laufzeit der neuen Regelung neu zugewiesen<br />
werden. Ursprünglich war das für 2014<br />
geplant. Mittlerweile geht man davon aus, dass<br />
die Regelungen erst 2015 gelten werden. Wie<br />
Für <strong>2013</strong> bleibt es mit Ausnahme der nächsten<br />
und letzten Stufe des Abschmelzungsprozesses<br />
bei den bisherigen rechtlichen Regelungen. Die<br />
Modulation, mit der die Direktzahlungen gekappt<br />
und die dadurch gewonnenen finanziellen<br />
Mittel in die Zweite Säule überführt werden,<br />
hatte bereits 2012 ihren vorgesehen<br />
Höchstwert erreicht. Für <strong>2013</strong> sieht die Verordnung<br />
73/2009 wieder einen Satz von 10 % für<br />
Beträge ab 5000 € vor.<br />
Offen ist aber noch immer die Entscheidung<br />
über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts<br />
Frankfurt/Oder an den Europäischen<br />
Gerichtshof vom September 2011, mit dem die<br />
Frage der Rechtmäßigkeit der erhöhten Modulation<br />
aufgeworfen wurde. Mittlerweile wird<br />
davon ausgegangen, dass in diesem Frühjahr<br />
hierzu eine Entscheidung fallen wird. Auch in<br />
NRW haben daraufhin viele Landwirte gegen<br />
die Auszahlungsbescheide vom Dezember<br />
2011 und mittlerweile auch gegen die Bescheide<br />
von Januar <strong>2013</strong> geklagt. Sollte der Europäische<br />
Gerichtshof zugunsten der Kläger<br />
entscheiden, bleiben sie nachträglich von der<br />
Anhebung der Modulationsabzüge verschont<br />
und erhalten eine entsprechende Erstattung<br />
der zu viel abgezogenen Beträge. In NRW sind<br />
von der Modulation insgesamt etwa 23 000<br />
Antragsteller betroffen, also gut die Hälfte der<br />
Betriebsprämienempfänger.<br />
Bagatellgrenze beachten<br />
Bereits seit 2010 gilt eine neue Bagatellgrenze<br />
für die Antragstellung. Nur Anträge ab einer<br />
förderfähigen Fläche von 1 ha können bei der<br />
Betriebsprämie mit einer Bewilligung rechnen.<br />
Alternativ wird bei Antragstellern mit einem<br />
flächenlosen besonderen Zahlungsanspruch<br />
eine Wertgrenze von 100 € angewandt. Für Betriebsinhaber,<br />
die diese Schwellen unterschreiten,<br />
ist es ratsam, ihre vorhandenen Zahlungsansprüche<br />
rechtzeitig vor dem Antragstermin<br />
zu veräußern oder sich zusätzliche Flächen zu<br />
beschaffen, um die Schwellenwerte zu erreichen.<br />
Es gilt nach der bundesweiten Abstimmung<br />
nicht allein die Grenze von 1 ha land-<br />
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Wochenblatt Kompakt