27.04.2014 Aufrufe

Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong><br />

Grundlagen<br />

Betriebsprämie – ein Überblick<br />

Die Betriebsprämie ist mit weit über 500 Mio. € Auszahlungssumme die mit<br />

Abstand wichtigste Prämie für <strong>Nordrhein</strong>-Westfalens Landwirte. Wir erklären<br />

Ihnen, was Sie in diesem Jahr bei der Beantragung beachten sollten.<br />

dieser Übergang dann hinsichtlich der Zahlungsansprüche<br />

gehandhabt wird, ist derzeit<br />

noch nicht bekannt.<br />

Rechtsstreit um Modulation<br />

Die Auswertung der Buchführungsdaten landwirtschaftlicher Betriebe hat ergeben: Die<br />

Betriebsprämie macht rund 40 % des Gewinns aus. Foto: Gerd Altmann/Pixelio<br />

Bundesweit werden jährlich rund 5,4<br />

Mrd. € Betriebsprämie ausgezahlt, davon<br />

rund ein Zehntel in NRW. Über drei Viertel der<br />

für die fast 40 verschiedenen Fördermaßnahmen<br />

bewilligten Mittel entfallen auf die Betriebsprämie.<br />

Nicht zu Unrecht wird in agrarpolitischen<br />

Diskussionen immer wieder darauf<br />

hingewiesen, dass Wohl und Wehe vieler landwirtschaftlicher<br />

Betriebe von dieser Prämie<br />

abhängen. Die Auswertung Buch führender<br />

Betriebe weist für das Wirtschaftsjahr<br />

2011/2012 zwar nur einen Anteil der flächenbezogenen<br />

Beihilfen von 8,3 % am Umsatz aus,<br />

gemessen am Gewinn dagegen erreichten diese<br />

Fördermaßnahmen zusammen einen Anteil<br />

von rund 40 % im Durchschnitt der ausgewerteten<br />

Buch führenden Betriebe. Kein Landwirt<br />

kann es sich also leisten, bei der Antragstellung<br />

auf die notwendige Sorgfalt zu verzichten.<br />

Zahlungsansprüche sind Basis<br />

Betriebsprämie wird nur gezahlt, wenn der Antragsteller<br />

über eine entsprechende Zahl an<br />

Zahlungsansprüchen verfügt, die er aktivieren<br />

kann. Es gilt der Grundsatz: Nur ein mit entsprechender<br />

Fläche hinterlegter Zahlungsanspruch<br />

führt zur Gewährung der Prämie.<br />

Die Flächen sind wie im Vorjahr über den Sammelantrag<br />

nachzuweisen, um die Zahlungsansprüche<br />

mit einem entsprechenden Umfang an<br />

Flächen aktivieren zu können. Wer in früheren<br />

Jahren keine Zahlungsansprüche erhalten hat,<br />

kann auch Zahlungsansprüche von anderen<br />

Landwirten kaufen oder pachten, um damit die<br />

Grundlage für den Bezug der Betriebsprämien<br />

zu schaffen. Denn ohne Zahlungsansprüche<br />

gibt es keine Betriebsprämie.<br />

Aber Achtung: Grundsätzlich sind die Zahlungsansprüche<br />

in der Agrarreform von 2005<br />

ohne Befristung zugewiesen worden, sodass<br />

man davon ausgeht, dass sie gelten, bis eine<br />

neue Verordnung etwas anderes bestimmt.<br />

Laut ersten Entwürfen zur Agrarreform 2014<br />

sollten die Zahlungsansprüche mit Beginn der<br />

Agrarreform ihre Gültigkeit verlieren und<br />

dann aufgrund der Antragstellung im ersten<br />

Jahr der Laufzeit der neuen Regelung neu zugewiesen<br />

werden. Ursprünglich war das für 2014<br />

geplant. Mittlerweile geht man davon aus, dass<br />

die Regelungen erst 2015 gelten werden. Wie<br />

Für <strong>2013</strong> bleibt es mit Ausnahme der nächsten<br />

und letzten Stufe des Abschmelzungsprozesses<br />

bei den bisherigen rechtlichen Regelungen. Die<br />

Modulation, mit der die Direktzahlungen gekappt<br />

und die dadurch gewonnenen finanziellen<br />

Mittel in die Zweite Säule überführt werden,<br />

hatte bereits 2012 ihren vorgesehen<br />

Höchstwert erreicht. Für <strong>2013</strong> sieht die Verordnung<br />

73/2009 wieder einen Satz von 10 % für<br />

Beträge ab 5000 € vor.<br />

Offen ist aber noch immer die Entscheidung<br />

über den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts<br />

Frankfurt/Oder an den Europäischen<br />

Gerichtshof vom September 2011, mit dem die<br />

Frage der Rechtmäßigkeit der erhöhten Modulation<br />

aufgeworfen wurde. Mittlerweile wird<br />

davon ausgegangen, dass in diesem Frühjahr<br />

hierzu eine Entscheidung fallen wird. Auch in<br />

NRW haben daraufhin viele Landwirte gegen<br />

die Auszahlungsbescheide vom Dezember<br />

2011 und mittlerweile auch gegen die Bescheide<br />

von Januar <strong>2013</strong> geklagt. Sollte der Europäische<br />

Gerichtshof zugunsten der Kläger<br />

entscheiden, bleiben sie nachträglich von der<br />

Anhebung der Modulationsabzüge verschont<br />

und erhalten eine entsprechende Erstattung<br />

der zu viel abgezogenen Beträge. In NRW sind<br />

von der Modulation insgesamt etwa 23 000<br />

Antragsteller betroffen, also gut die Hälfte der<br />

Betriebsprämienempfänger.<br />

Bagatellgrenze beachten<br />

Bereits seit 2010 gilt eine neue Bagatellgrenze<br />

für die Antragstellung. Nur Anträge ab einer<br />

förderfähigen Fläche von 1 ha können bei der<br />

Betriebsprämie mit einer Bewilligung rechnen.<br />

Alternativ wird bei Antragstellern mit einem<br />

flächenlosen besonderen Zahlungsanspruch<br />

eine Wertgrenze von 100 € angewandt. Für Betriebsinhaber,<br />

die diese Schwellen unterschreiten,<br />

ist es ratsam, ihre vorhandenen Zahlungsansprüche<br />

rechtzeitig vor dem Antragstermin<br />

zu veräußern oder sich zusätzliche Flächen zu<br />

beschaffen, um die Schwellenwerte zu erreichen.<br />

Es gilt nach der bundesweiten Abstimmung<br />

nicht allein die Grenze von 1 ha land-<br />

4<br />

Wochenblatt Kompakt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!