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Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

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Prämienantrag ausfüllen<br />

<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong><br />

schlag) sind die beantragten oder gemeldeten<br />

Landschaftselemente pro Teilschlag fortlaufend<br />

zu nummerieren. Diese Nummer muss<br />

für jeden Teilschlag einmalig sein und mit 1<br />

beginnen. Sofern diese Nummer bereits vorgeblendet<br />

wird, ist diese Angabe zu übernehmen.<br />

Werden für einen Teilschlag weitere<br />

Landschaftselemente beantragt, sind diese je<br />

Teilschlag fortlaufend zu nummerieren. Diese<br />

laufende Nummer wird im ELAN-Programm<br />

automatisch vergeben.<br />

Größen mitteilen<br />

In den Spalten 13 und 14 sind die Daten der<br />

vorjährigen Beantragung vorgeblendet. Sollte<br />

sich hieran nichts geändert haben, so können<br />

diese Angaben in die Spalten 15 (Typ) und 16<br />

(Größenangabe) für das Antragsverfahren<br />

<strong>2013</strong> übernommen werden. Die beantragte<br />

Fläche darf weder in der Feldblockgröße noch<br />

in der Teilschlaggröße enthalten sein. Abweichend<br />

von den Flächenangaben im Flächenverzeichnis<br />

müssen die Größenangaben der Landschaftselemente<br />

in Quadratmetern (m 2 )<br />

erfolgen.<br />

Wird ein Landschaftselement in mehreren Teilschlägen<br />

beantragt oder gehört teilweise auch<br />

zu anderen Betrieben, so ist die beantragte<br />

Größe entsprechend aufzuteilen. Es ist darauf<br />

zu achten, dass die beantragte Summe nicht die<br />

Gesamtgröße des Landschaftselements überschreitet.<br />

Ebenso ist zu beachten, dass sich im<br />

Rahmen der Aktualisierung der Landschaftselemente<br />

anhand neuer Luftbilder die Angaben<br />

zur Referenzgröße geändert haben können. In<br />

diesen Fällen muss gegebenenfalls die neue<br />

Größenangabe des Landschaftselementes bei<br />

der Beantragung berücksichtigt werden.<br />

Sollten sich nach der Eingabe eines Landschaftselements<br />

die Feldblock- oder Teilschlagsangaben<br />

geändert werden, so werden diese Angaben<br />

im ELAN-Programm automatisch gelöscht und<br />

müssen neu eingegeben werden. Hilfreich sind<br />

hier auch die verschiedenen Fehlermeldungen<br />

und Hinweise, die das Programm anzeigt. Für<br />

Landschaftselemente in anderen Bundesländern<br />

ist die dortige Landschaftselement-Bezeichnung<br />

bei den in den jeweiligen Bundesländern<br />

zuständigen Ämtern zu erfra-gen und in<br />

das LE-Verzeichnis einzutragen. Es gibt Bundesländer,<br />

die den Landschaftselementen keine eigene<br />

Bezeichnung zugeordnet haben; in solchen<br />

Fällen kann auf die Angabe der FLEK verzichtet<br />

werden. Sollten Sie neue Landschaftselemente<br />

beantragen, so ist dieses mithilfe des ELAN-<br />

Programms möglich.<br />

Wird der Antrag in Papierform gestellt, ist zu<br />

beachten, dass sich an der grundsätzlichen Beantragung<br />

der Landschaftselemente gegenüber<br />

den Vorjahren nichts geändert hat. Alle Erläuterungen<br />

und Hinweise zur Antragstellung,<br />

also auch zum LE-Verzeichnis sind in einer<br />

Broschüre zusammengefasst, die dem Papierantrag<br />

beigefügt ist. Im Papierantrag sind<br />

die beantragten Landschaftselemente farbig in<br />

den Luftbildkarten zu skizzieren. <br />

<br />

Roger Michalczyk, Simone Gehrt<br />

Landschaftselemente <strong>2013</strong> – Typ und Codierung<br />

Code Typ Erläuterung CC-relevant<br />

1 Hecken oder Knicks<br />

ab einer Länge von<br />

10 m und höchstens<br />

15 m breit<br />

2 Baumreihen<br />

bestehend aus<br />

mindestens fünf<br />

Bäumen und eine<br />

Länge von mindestens<br />

50 m aufweisend<br />

3 Feldgehölze<br />

mit einer Größe von<br />

mindestens 50 m² bis<br />

höchstens 2000 m²<br />

4 Feuchtgebiete<br />

mit einer Größe von<br />

höchstens 2000 m²<br />

Lineare Strukturelemente, die<br />

überwiegend mit Gehölzen<br />

bewachsen sind; (Waldsäume und<br />

verbuschte Waldränder sind keine<br />

Hecken).<br />

Anpflanzungen von nicht<br />

landwirtschaftlich genutzten<br />

Bäumen in linearer Anordnung; in<br />

der Regel einreihig.<br />

Überwiegend mit gehölzartigen<br />

Pflanzen bewachsene Flächen, die<br />

nicht der landwirtschaftlichen<br />

Erzeugung dienen. Flächen, für die<br />

eine Beihilfe zur Aufforstung oder<br />

eine Aufforstungsprämie gewährt<br />

worden ist, gelten nicht als<br />

Feldgehölze. Feldgehölze mit mehr<br />

als 2000 m² gelten als Wald und<br />

sind nicht antragsberechtigt.<br />

Brombeergebüsche sind keine<br />

Feldgehölze.<br />

Biotope, die nach<br />

landesrechtlichen Vorschriften im<br />

Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

geschützt und über die<br />

Biotopkartierung erfasst sind.<br />

5 Einzelbäume Frei stehende Bäume, geschützt als<br />

Naturdenkmal im Sinne des § 28<br />

des Bundesnaturschutzgesetzes.<br />

10 Tümpel, Sölle, Moore,<br />

Dolinen und andere vergleichbare<br />

Feuchtgebiete<br />

bis zu einer Größe von<br />

höchstens 2000 m²<br />

11 Trocken- und Natursteinmauern,<br />

Lesesteinwälle<br />

12 Fels- und Steinriegel<br />

sowie naturversteinte<br />

Flächen<br />

bis zu einer Größe von<br />

höchstens 2000 m²<br />

13 Feldraine<br />

mit einer Gesamtbreite<br />

von mindestens 2 m<br />

und höchstens 10 m<br />

15 CC-relevantes<br />

Landschaftselement<br />

Kleinstgewässer und vernässte<br />

Stellen inkl. naturnaher Vegetation<br />

sowie trichterförmige Einstürze<br />

und Mulden; dürfen regelmäßig<br />

oder gelegentlich austrocknen;<br />

(Seen, Teiche, Bäche, Flussläufe<br />

sind nicht antragsberechtigt).<br />

Trockenmauern, wie sie als frei<br />

stehende Weidemauern oder<br />

Stützmauern in einigen Regionen<br />

typisch sind.<br />

Natürlich entstandene,<br />

überwiegend aus Fels und Steinen<br />

bestehende Flächen, die auf<br />

landwirtschaftlichen Flächen<br />

enthalten sind oder unmittelbar an<br />

diese angrenzen.<br />

Mit gras- und krautartigen Pflanzen<br />

bewachsene, schmale, lang<br />

gestreckte Flächen zwischen<br />

landwirtschaftlichen Nutzflächen;<br />

Gehölzbewuchs ist zulässig, jedoch<br />

ist die Abgrenzung zu Hecken<br />

(Code 1) und Baumreihen (Code 2)<br />

zu beachten.<br />

Unspezifisches CC-relevantes<br />

Landschaftselement, das nicht<br />

beantragt wird (0 m² oder keine<br />

Größenangabe in Spalte 16), aber<br />

aufgrund der CC-Relevanz im LE-<br />

Verzeichnis aufgeführt werden<br />

muss.<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

Wochenblatt Kompakt 37

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