Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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Prämienantrag ausfüllen<br />
<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong><br />
schlag) sind die beantragten oder gemeldeten<br />
Landschaftselemente pro Teilschlag fortlaufend<br />
zu nummerieren. Diese Nummer muss<br />
für jeden Teilschlag einmalig sein und mit 1<br />
beginnen. Sofern diese Nummer bereits vorgeblendet<br />
wird, ist diese Angabe zu übernehmen.<br />
Werden für einen Teilschlag weitere<br />
Landschaftselemente beantragt, sind diese je<br />
Teilschlag fortlaufend zu nummerieren. Diese<br />
laufende Nummer wird im ELAN-Programm<br />
automatisch vergeben.<br />
Größen mitteilen<br />
In den Spalten 13 und 14 sind die Daten der<br />
vorjährigen Beantragung vorgeblendet. Sollte<br />
sich hieran nichts geändert haben, so können<br />
diese Angaben in die Spalten 15 (Typ) und 16<br />
(Größenangabe) für das Antragsverfahren<br />
<strong>2013</strong> übernommen werden. Die beantragte<br />
Fläche darf weder in der Feldblockgröße noch<br />
in der Teilschlaggröße enthalten sein. Abweichend<br />
von den Flächenangaben im Flächenverzeichnis<br />
müssen die Größenangaben der Landschaftselemente<br />
in Quadratmetern (m 2 )<br />
erfolgen.<br />
Wird ein Landschaftselement in mehreren Teilschlägen<br />
beantragt oder gehört teilweise auch<br />
zu anderen Betrieben, so ist die beantragte<br />
Größe entsprechend aufzuteilen. Es ist darauf<br />
zu achten, dass die beantragte Summe nicht die<br />
Gesamtgröße des Landschaftselements überschreitet.<br />
Ebenso ist zu beachten, dass sich im<br />
Rahmen der Aktualisierung der Landschaftselemente<br />
anhand neuer Luftbilder die Angaben<br />
zur Referenzgröße geändert haben können. In<br />
diesen Fällen muss gegebenenfalls die neue<br />
Größenangabe des Landschaftselementes bei<br />
der Beantragung berücksichtigt werden.<br />
Sollten sich nach der Eingabe eines Landschaftselements<br />
die Feldblock- oder Teilschlagsangaben<br />
geändert werden, so werden diese Angaben<br />
im ELAN-Programm automatisch gelöscht und<br />
müssen neu eingegeben werden. Hilfreich sind<br />
hier auch die verschiedenen Fehlermeldungen<br />
und Hinweise, die das Programm anzeigt. Für<br />
Landschaftselemente in anderen Bundesländern<br />
ist die dortige Landschaftselement-Bezeichnung<br />
bei den in den jeweiligen Bundesländern<br />
zuständigen Ämtern zu erfra-gen und in<br />
das LE-Verzeichnis einzutragen. Es gibt Bundesländer,<br />
die den Landschaftselementen keine eigene<br />
Bezeichnung zugeordnet haben; in solchen<br />
Fällen kann auf die Angabe der FLEK verzichtet<br />
werden. Sollten Sie neue Landschaftselemente<br />
beantragen, so ist dieses mithilfe des ELAN-<br />
Programms möglich.<br />
Wird der Antrag in Papierform gestellt, ist zu<br />
beachten, dass sich an der grundsätzlichen Beantragung<br />
der Landschaftselemente gegenüber<br />
den Vorjahren nichts geändert hat. Alle Erläuterungen<br />
und Hinweise zur Antragstellung,<br />
also auch zum LE-Verzeichnis sind in einer<br />
Broschüre zusammengefasst, die dem Papierantrag<br />
beigefügt ist. Im Papierantrag sind<br />
die beantragten Landschaftselemente farbig in<br />
den Luftbildkarten zu skizzieren. <br />
<br />
Roger Michalczyk, Simone Gehrt<br />
Landschaftselemente <strong>2013</strong> – Typ und Codierung<br />
Code Typ Erläuterung CC-relevant<br />
1 Hecken oder Knicks<br />
ab einer Länge von<br />
10 m und höchstens<br />
15 m breit<br />
2 Baumreihen<br />
bestehend aus<br />
mindestens fünf<br />
Bäumen und eine<br />
Länge von mindestens<br />
50 m aufweisend<br />
3 Feldgehölze<br />
mit einer Größe von<br />
mindestens 50 m² bis<br />
höchstens 2000 m²<br />
4 Feuchtgebiete<br />
mit einer Größe von<br />
höchstens 2000 m²<br />
Lineare Strukturelemente, die<br />
überwiegend mit Gehölzen<br />
bewachsen sind; (Waldsäume und<br />
verbuschte Waldränder sind keine<br />
Hecken).<br />
Anpflanzungen von nicht<br />
landwirtschaftlich genutzten<br />
Bäumen in linearer Anordnung; in<br />
der Regel einreihig.<br />
Überwiegend mit gehölzartigen<br />
Pflanzen bewachsene Flächen, die<br />
nicht der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugung dienen. Flächen, für die<br />
eine Beihilfe zur Aufforstung oder<br />
eine Aufforstungsprämie gewährt<br />
worden ist, gelten nicht als<br />
Feldgehölze. Feldgehölze mit mehr<br />
als 2000 m² gelten als Wald und<br />
sind nicht antragsberechtigt.<br />
Brombeergebüsche sind keine<br />
Feldgehölze.<br />
Biotope, die nach<br />
landesrechtlichen Vorschriften im<br />
Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2<br />
des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
geschützt und über die<br />
Biotopkartierung erfasst sind.<br />
5 Einzelbäume Frei stehende Bäume, geschützt als<br />
Naturdenkmal im Sinne des § 28<br />
des Bundesnaturschutzgesetzes.<br />
10 Tümpel, Sölle, Moore,<br />
Dolinen und andere vergleichbare<br />
Feuchtgebiete<br />
bis zu einer Größe von<br />
höchstens 2000 m²<br />
11 Trocken- und Natursteinmauern,<br />
Lesesteinwälle<br />
12 Fels- und Steinriegel<br />
sowie naturversteinte<br />
Flächen<br />
bis zu einer Größe von<br />
höchstens 2000 m²<br />
13 Feldraine<br />
mit einer Gesamtbreite<br />
von mindestens 2 m<br />
und höchstens 10 m<br />
15 CC-relevantes<br />
Landschaftselement<br />
Kleinstgewässer und vernässte<br />
Stellen inkl. naturnaher Vegetation<br />
sowie trichterförmige Einstürze<br />
und Mulden; dürfen regelmäßig<br />
oder gelegentlich austrocknen;<br />
(Seen, Teiche, Bäche, Flussläufe<br />
sind nicht antragsberechtigt).<br />
Trockenmauern, wie sie als frei<br />
stehende Weidemauern oder<br />
Stützmauern in einigen Regionen<br />
typisch sind.<br />
Natürlich entstandene,<br />
überwiegend aus Fels und Steinen<br />
bestehende Flächen, die auf<br />
landwirtschaftlichen Flächen<br />
enthalten sind oder unmittelbar an<br />
diese angrenzen.<br />
Mit gras- und krautartigen Pflanzen<br />
bewachsene, schmale, lang<br />
gestreckte Flächen zwischen<br />
landwirtschaftlichen Nutzflächen;<br />
Gehölzbewuchs ist zulässig, jedoch<br />
ist die Abgrenzung zu Hecken<br />
(Code 1) und Baumreihen (Code 2)<br />
zu beachten.<br />
Unspezifisches CC-relevantes<br />
Landschaftselement, das nicht<br />
beantragt wird (0 m² oder keine<br />
Größenangabe in Spalte 16), aber<br />
aufgrund der CC-Relevanz im LE-<br />
Verzeichnis aufgeführt werden<br />
muss.<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
Wochenblatt Kompakt 37