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Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...

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<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong><br />

Grundlagen<br />

CC-Verpflichtungen<br />

unbedingt einhalten<br />

Cross Compliance und Betriebsprämie gehören<br />

zusammen. Nur wenn die mit der Prämienzahlung<br />

verknüpften Auflagen eingehalten werden, gibt es Geld.<br />

Werden Cross-Compliance-Bestimmungen nicht eingehalten, können die damit<br />

verbundenen Prämienkürzungen Kopfschmerzen bereiten. Foto: Gerd Altmann/Pixelio<br />

Die sogenannten anderweitigen Verpflichtungen,<br />

englisch Cross Compliance, erstrecken<br />

sich auf fünf Bereiche:<br />

• Mindestanforderungen für den guten landwirtschaftlichen<br />

und ökologischen Zustand,<br />

• Umwelt,<br />

• Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze,<br />

• Tierschutz,<br />

• Erhaltung des guten landwirtschaftlichen<br />

und ökologischen Zustands.<br />

Bei Verstößen werden nicht nur die Betriebsprämie,<br />

sondern auch alle anderen flächenbezogenen<br />

Beihilfen gekürzt. Auch wenn die finanziellen<br />

Konsequenzen im Verhältnis zum<br />

Gesamtvolumen der gezahlten Summen im<br />

Normalfall relativ gering erscheinen, können<br />

sie für den betroffenen Betrieb im Einzelfall<br />

sehr empfindlich sein, bis hin zur Ablehnung<br />

aller flächenbezogenen Beihilfen. Wie die<br />

Übersicht zeigt, sind im Jahr 2012 eine ganze<br />

Reihe von Betrieben bei Prüfungen aufgefallen<br />

und haben Kürzungen hinnehmen müssen.<br />

Neben der systematischen Prüfung werden<br />

viele Verstöße auch durch sogenannte Cross<br />

Checks, mehr oder weniger zufällige Feststellungen<br />

der Kontrollbehörden, oder eigene<br />

Stichprobenprüfungen erkannt. Auch diese<br />

Verstöße fließen in das Sanktionssystem ein<br />

und können zu finanziellen Folgen für den Betriebsinhaber<br />

führen. Die CC-Prüfungen müssen<br />

nicht wie die regulären Vor-Ort-Kontrollen<br />

vor der Auszahlung abgeschlossen sein. Aus<br />

diesem Grunde kommt es regelmäßig zu Rückforderungen.<br />

Die Summe der zurückgeforderten oder gekürzten<br />

Beträge lag für das Jahr 2011 bei rund<br />

695 000 € oder durchschnittlich bei 765 € je<br />

überprüftem Betrieb. Davon gehen etwa ein<br />

Drittel auf die Feststellungen bei den systematischen<br />

Vor-Ort-Kontrollen und der Rest auf<br />

Cross Checks zurück.<br />

Wer wird kontrolliert?<br />

Diese CC-Bestimmungen werden in einer<br />

Stichprobe von den zuständigen Stellen systematisch<br />

überprüft. Verstöße werden in der<br />

Regel durch Abzug von 3 % der beantragten<br />

Prämie geahndet. Diese Kürzung bezieht sich<br />

nicht nur auf die Betriebsprämie, sondern auf<br />

alle flächenbezogenen Beihilfen. Je nach Dauer,<br />

Schwere und Häufigkeit kann dieser Prozentsatz<br />

zwischen 1 und 5 % variieren. Über festgestellte<br />

Verstöße wird der Landwirt in der Regel<br />

am Tage der Prüfung oder in engem zeitlichen<br />

Zusammenhang durch Aushändigung des Prüfungsberichtes<br />

informiert. Bei mehreren Verstößen<br />

in einem Betrieb oder im Wiederholungsfall<br />

können allerdings noch erheblich<br />

empfindlichere Kürzungen der Prämien zum<br />

Tragen kommen.<br />

Da die Auswahl im CC-Bereich anhand einer<br />

Risikoanalyse durchgeführt wird, bei der Betriebe<br />

mit Feststellungen im Vorjahr als besondere<br />

Risikogruppe eingehen, ist die Chance für<br />

Betriebe mit Beanstandungen sehr groß, erneut<br />

in die Prüfauswahl hineinzugeraten. Ein<br />

Teil der Betriebe wird zufällig ausgewählt, um<br />

die Wirksamkeit der Risikoanalyse zu beurteilen.<br />

Deshalb kann es vorkommen, dass in der<br />

Prüfauswahl auch Betriebe wiederholt auftreten,<br />

die keine Verstöße aufweisen.<br />

Um die Landwirte über die bestehenden Verpflichtungen<br />

möglichst umfassend zu informieren,<br />

hat die <strong>Landwirtschaftskammer</strong> den<br />

Antragstellern auch <strong>2013</strong> wieder eine Informationsbroschüre<br />

zusammengestellt. Sie finden<br />

Sie auf der ELAN-CD und im Internet. Gedruckt<br />

ist die Broschüre bei den Kreisstellen<br />

erhältlich. Bitte informieren Sie sich in der Broschüre<br />

über den vollständigen Text der Regelungen.<br />

Landschaftselemente erfassen<br />

Landschaftselemente müssen wie auch in den<br />

vergangenen Jahren angegeben werden, wenn<br />

sie Relevanz für die Cross-Compliance-Regelung<br />

haben. Es liegt im Interesse des Antragstellers,<br />

seine Landschaftselemente so genau wie<br />

andere bewirtschaftete Flächen im Antrag zu<br />

erfassen und anzugeben.<br />

Die Erhaltung der Landschaftselemente ist eine<br />

Forderung der Verordnung, insbesondere aus<br />

Gründen des Vogel- und Artenschutzes. Nach<br />

wie vor gilt die Regel, dass die Zuständigkeit für<br />

ein Landschaftselement beim Bewirtschafter<br />

liegt. Handelt es sich um Pachtflächen, auf<br />

denen Landschaftselemente liegen, so ist der<br />

Pächter auch für diese Flächen verantwortlich,<br />

es sei denn die Landschaftselemente sind im<br />

Pachtvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Gibt<br />

ein Landwirt Landschaftselemente, die aufgrund<br />

von Art und Ausmaß die Kriterien der<br />

CC-Bestimmungen erfüllen und die auf den<br />

von ihm bewirtschafteten Flächen liegen, nicht<br />

an, so kann das im Prüfungsfall eine Beanstandung<br />

nach sich ziehen und damit zu negativen<br />

finanziellen Folgen führen. Die Behandlung und<br />

die Definitionen von Landschaftselementen<br />

wurden im Laufe der vergangenen Jahre angepasst,<br />

um den Ergebnissen diverser EU-Prüfungen<br />

in Deutschland gerecht zu werden.<br />

Erosionsschutz aktualisiert<br />

Seit Juni 2010 gelten neue Cross-Compliance-<br />

Anforderungen an den Erosionsschutz auf<br />

Ackerflächen. Je nachdem, wie der Feldblock,<br />

in dem die Flächen liegen, bezüglich der Erosionsgefährdung<br />

durch Wasser und Wind eingestuft<br />

ist, unterscheiden sie sich. Die aktualisierte<br />

Einstufung der einzelnen Feldblöcke<br />

hinsichtlich der Erosionsgefährdung wird mit<br />

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