Ratgeber Förderung 2013 - Landwirtschaftskammer Nordrhein ...
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<strong>Ratgeber</strong> <strong>Förderung</strong><br />
Grundlagen<br />
CC-Verpflichtungen<br />
unbedingt einhalten<br />
Cross Compliance und Betriebsprämie gehören<br />
zusammen. Nur wenn die mit der Prämienzahlung<br />
verknüpften Auflagen eingehalten werden, gibt es Geld.<br />
Werden Cross-Compliance-Bestimmungen nicht eingehalten, können die damit<br />
verbundenen Prämienkürzungen Kopfschmerzen bereiten. Foto: Gerd Altmann/Pixelio<br />
Die sogenannten anderweitigen Verpflichtungen,<br />
englisch Cross Compliance, erstrecken<br />
sich auf fünf Bereiche:<br />
• Mindestanforderungen für den guten landwirtschaftlichen<br />
und ökologischen Zustand,<br />
• Umwelt,<br />
• Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze,<br />
• Tierschutz,<br />
• Erhaltung des guten landwirtschaftlichen<br />
und ökologischen Zustands.<br />
Bei Verstößen werden nicht nur die Betriebsprämie,<br />
sondern auch alle anderen flächenbezogenen<br />
Beihilfen gekürzt. Auch wenn die finanziellen<br />
Konsequenzen im Verhältnis zum<br />
Gesamtvolumen der gezahlten Summen im<br />
Normalfall relativ gering erscheinen, können<br />
sie für den betroffenen Betrieb im Einzelfall<br />
sehr empfindlich sein, bis hin zur Ablehnung<br />
aller flächenbezogenen Beihilfen. Wie die<br />
Übersicht zeigt, sind im Jahr 2012 eine ganze<br />
Reihe von Betrieben bei Prüfungen aufgefallen<br />
und haben Kürzungen hinnehmen müssen.<br />
Neben der systematischen Prüfung werden<br />
viele Verstöße auch durch sogenannte Cross<br />
Checks, mehr oder weniger zufällige Feststellungen<br />
der Kontrollbehörden, oder eigene<br />
Stichprobenprüfungen erkannt. Auch diese<br />
Verstöße fließen in das Sanktionssystem ein<br />
und können zu finanziellen Folgen für den Betriebsinhaber<br />
führen. Die CC-Prüfungen müssen<br />
nicht wie die regulären Vor-Ort-Kontrollen<br />
vor der Auszahlung abgeschlossen sein. Aus<br />
diesem Grunde kommt es regelmäßig zu Rückforderungen.<br />
Die Summe der zurückgeforderten oder gekürzten<br />
Beträge lag für das Jahr 2011 bei rund<br />
695 000 € oder durchschnittlich bei 765 € je<br />
überprüftem Betrieb. Davon gehen etwa ein<br />
Drittel auf die Feststellungen bei den systematischen<br />
Vor-Ort-Kontrollen und der Rest auf<br />
Cross Checks zurück.<br />
Wer wird kontrolliert?<br />
Diese CC-Bestimmungen werden in einer<br />
Stichprobe von den zuständigen Stellen systematisch<br />
überprüft. Verstöße werden in der<br />
Regel durch Abzug von 3 % der beantragten<br />
Prämie geahndet. Diese Kürzung bezieht sich<br />
nicht nur auf die Betriebsprämie, sondern auf<br />
alle flächenbezogenen Beihilfen. Je nach Dauer,<br />
Schwere und Häufigkeit kann dieser Prozentsatz<br />
zwischen 1 und 5 % variieren. Über festgestellte<br />
Verstöße wird der Landwirt in der Regel<br />
am Tage der Prüfung oder in engem zeitlichen<br />
Zusammenhang durch Aushändigung des Prüfungsberichtes<br />
informiert. Bei mehreren Verstößen<br />
in einem Betrieb oder im Wiederholungsfall<br />
können allerdings noch erheblich<br />
empfindlichere Kürzungen der Prämien zum<br />
Tragen kommen.<br />
Da die Auswahl im CC-Bereich anhand einer<br />
Risikoanalyse durchgeführt wird, bei der Betriebe<br />
mit Feststellungen im Vorjahr als besondere<br />
Risikogruppe eingehen, ist die Chance für<br />
Betriebe mit Beanstandungen sehr groß, erneut<br />
in die Prüfauswahl hineinzugeraten. Ein<br />
Teil der Betriebe wird zufällig ausgewählt, um<br />
die Wirksamkeit der Risikoanalyse zu beurteilen.<br />
Deshalb kann es vorkommen, dass in der<br />
Prüfauswahl auch Betriebe wiederholt auftreten,<br />
die keine Verstöße aufweisen.<br />
Um die Landwirte über die bestehenden Verpflichtungen<br />
möglichst umfassend zu informieren,<br />
hat die <strong>Landwirtschaftskammer</strong> den<br />
Antragstellern auch <strong>2013</strong> wieder eine Informationsbroschüre<br />
zusammengestellt. Sie finden<br />
Sie auf der ELAN-CD und im Internet. Gedruckt<br />
ist die Broschüre bei den Kreisstellen<br />
erhältlich. Bitte informieren Sie sich in der Broschüre<br />
über den vollständigen Text der Regelungen.<br />
Landschaftselemente erfassen<br />
Landschaftselemente müssen wie auch in den<br />
vergangenen Jahren angegeben werden, wenn<br />
sie Relevanz für die Cross-Compliance-Regelung<br />
haben. Es liegt im Interesse des Antragstellers,<br />
seine Landschaftselemente so genau wie<br />
andere bewirtschaftete Flächen im Antrag zu<br />
erfassen und anzugeben.<br />
Die Erhaltung der Landschaftselemente ist eine<br />
Forderung der Verordnung, insbesondere aus<br />
Gründen des Vogel- und Artenschutzes. Nach<br />
wie vor gilt die Regel, dass die Zuständigkeit für<br />
ein Landschaftselement beim Bewirtschafter<br />
liegt. Handelt es sich um Pachtflächen, auf<br />
denen Landschaftselemente liegen, so ist der<br />
Pächter auch für diese Flächen verantwortlich,<br />
es sei denn die Landschaftselemente sind im<br />
Pachtvertrag ausdrücklich ausgeschlossen. Gibt<br />
ein Landwirt Landschaftselemente, die aufgrund<br />
von Art und Ausmaß die Kriterien der<br />
CC-Bestimmungen erfüllen und die auf den<br />
von ihm bewirtschafteten Flächen liegen, nicht<br />
an, so kann das im Prüfungsfall eine Beanstandung<br />
nach sich ziehen und damit zu negativen<br />
finanziellen Folgen führen. Die Behandlung und<br />
die Definitionen von Landschaftselementen<br />
wurden im Laufe der vergangenen Jahre angepasst,<br />
um den Ergebnissen diverser EU-Prüfungen<br />
in Deutschland gerecht zu werden.<br />
Erosionsschutz aktualisiert<br />
Seit Juni 2010 gelten neue Cross-Compliance-<br />
Anforderungen an den Erosionsschutz auf<br />
Ackerflächen. Je nachdem, wie der Feldblock,<br />
in dem die Flächen liegen, bezüglich der Erosionsgefährdung<br />
durch Wasser und Wind eingestuft<br />
ist, unterscheiden sie sich. Die aktualisierte<br />
Einstufung der einzelnen Feldblöcke<br />
hinsichtlich der Erosionsgefährdung wird mit<br />
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Wochenblatt Kompakt