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Merkblatt für Betreiber von Tatoo- und Piercingstudios - Bayerisches ...

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<strong>Bayerisches</strong> Landesamt <strong>für</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Betreiber</strong> <strong>von</strong> Tattoo- <strong>und</strong> <strong>Piercingstudios</strong><br />

Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren <strong>und</strong> Piercen<br />

Auf Gr<strong>und</strong> Ihrer Tätigkeit unterliegen Tattoo- <strong>und</strong> <strong>Piercingstudios</strong> der Hygieneverordnung.<br />

Dieses <strong>Merkblatt</strong> soll die Anwendung der Hygieneverordnung auf die Tätigkeit<br />

des Tätowierers <strong>und</strong> des Piercens erläutern <strong>und</strong> dazu dienen, dass durch Hygienemängel<br />

verursachte Ges<strong>und</strong>heitsschäden weitgehend verhindert werden. Beim Tätowieren<br />

<strong>und</strong> Piercen werden W<strong>und</strong>en verursacht, aus denen Blut <strong>und</strong> Serum austreten;<br />

schon kleinste, mit dem bloßen Auge oft nicht erkennbare Blut- oder Serumtröpfchen<br />

können bei Infizierten große Mengen gefährlicher Krankheitserreger (z. B. Viren, die<br />

AIDS oder Gelbsucht verursachen) enthalten.<br />

Durch geeignete Desinfektions- bzw. Sterilisationsverfahren <strong>und</strong> hygienisch korrektes<br />

Verhalten beim Arbeiten lässt sich das Risiko einer Übertragung der genannten Erreger<br />

weitgehend ausschalten.<br />

Tätowieren<br />

Wie soll der Arbeitsplatz aussehen?<br />

Der Arbeitsplatz sollte baulich (in einem eigenen Raum) oder funktionell (durch z. B.<br />

Trennwände) abgegrenzt <strong>von</strong> anderen Bereichen des Studios sein. Hier sollten möglichst<br />

nur Gegenstände vorhanden sein, die <strong>für</strong> die Durchführung des Tätowierens erforderlich<br />

sind. Am Arbeitsplatz sollte nicht gegessen oder getrunken werden.<br />

In leicht erreichbarer Nähe des Arbeitsplatzes muss ein hygienegerecht ausgestattetes<br />

Handwaschbecken vorhanden sein. An diesem müssen sich Spender mit Flüssigseife<br />

<strong>und</strong> Händedesinfektionsmittel, Hautpflegemittel, Einmalhandtücher sowie ein Abwurf<br />

<strong>für</strong> gebrauchte Einmalhandtücher befinden. Seifenstücke sind nicht zulässig. Das<br />

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Waschbecken sollte vom Arbeitsplatz mindestens 1 Meter entfernt sein, Um eine Kontamination<br />

durch Wassertröpfchen zu vermeiden.<br />

Die Oberflächen <strong>von</strong> Stühlen, Liegen o.ä. müssen so beschaffen sein, dass eine<br />

Wischdesinfektion sachgerecht möglich ist. Dasselbe gilt <strong>für</strong> den Fußboden <strong>und</strong> die<br />

Wände bis zu einer Höhe <strong>von</strong> 2 Metern.<br />

Die Ablagefläche <strong>für</strong> die Instrumente muss glatt <strong>und</strong> ebenfalls leicht zu reinigen <strong>und</strong> zu<br />

desinfizieren sein. Sie sollte mit Einmal-Unterlagen abgedeckt werden, welche nach<br />

jedem K<strong>und</strong>en gewechselt werden müssen.<br />

Nadel, Nadelhalter <strong>und</strong> Griffstück sollten erst unmittelbar vor Beginn des Tätowierens<br />

aus der Verpackung entnommen <strong>und</strong> zusammengesetzt werden.<br />

Alle während des Tätowiervorgangs anfallenden Abfällen (Tupfer, Papierhandtücher,<br />

Farbkappen, Spatel etc.) müssen – ohne Zwischenlagerung auf der Arbeitsfläche –<br />

direkt in einen bereitstehenden, flüssigkeitsdichten Abfallbehälter entsorgt werden.<br />

Dieser sollte einen Deckel haben, der mit Fußpedal geöffnet werden kann <strong>und</strong> täglich<br />

geleert werden.<br />

Persönliche Hygiene<br />

Vor Arbeitsbeginn <strong>und</strong> nach jedem Toilettengang sollten die Hände gründlich mit Seife<br />

gewaschen werden. Daneben sollten zur Vermeidung <strong>von</strong> Übertragung <strong>von</strong> Erregern<br />

die Hände in folgenden Situationen desinfiziert werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Vor Entnahme der Einmalhandschuhe aus dem Handschuhspender<br />

Nach Kontakt mit K<strong>und</strong>en bzw. Kontakt mit dem Bereich der Eintrittsstellen der<br />

Tätowiernadeln.<br />

Nach Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten<br />

Nach Kontakt mit kontaminierten Flächen oder Gegenständen<br />

Nach Ablegen <strong>von</strong> Schutzhandschuhen<br />

Bei der Händedesinfektion muss ein vom Verb<strong>und</strong> <strong>für</strong> angewandte Hygiene (VAH,<br />

www.vah-online.de, erhältlich bei mhp-Verlag GmbH, Ostring 13, 65205 Wiesbaden)<br />

gelistetes Händedesinfektionsmittel verwendet werden. Der Spender <strong>für</strong> Händedesinfektionsmittel<br />

sollte ohne Handkontakt, d.h. mit dem Ellenbogen, bedienbar sein. Eine<br />

Hohlhand muss mit dem Mittel befüllt <strong>und</strong> anschließend beide Hände vollständig einge-<br />

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ieben werden. Dabei ist die Einwirkzeit des Händedesinfektionsmittels zu beachten<br />

(meist 30 Sek<strong>und</strong>en). Das Mittel ist unverdünnt zu verwenden, die Hände müssen vor<br />

der Durchführung trocken sein.<br />

Während des Tätowierens müssen Einmalhandschuhe getragen werden; die Einmalhandschuhe<br />

werden aus einem da<strong>für</strong> vorgesehen Spender entnommen.<br />

Nach Händedesinfektion <strong>und</strong> anschließenden Anlegen der Handschuhe sollten nur<br />

noch Gegenstände berührt werden, die <strong>für</strong> die Tätowierung selbst notwendig <strong>und</strong> hier<strong>für</strong><br />

zuvor vorbereitet worden sind. Nach dem Ablegen der Handschuhe ist erneut eine<br />

hygienische Händedesinfektion durchzuführen.<br />

Daneben muss eine Schürze getragen oder Tücher verwendet werden, die eine Kontamination<br />

der Kleidung des Tätowierers verhindern. Diese müssen nach dem Gebrauch<br />

bei 90°C oder bei Verwendung eines geeigneten Wäschedesinfektionsmittels<br />

bei 60°C gewaschen werden.<br />

Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation der Geräte<br />

Gegenstände, die direkt mit Blut oder Serum in Verbindung kommen <strong>und</strong> wiederverwendet<br />

werden sollen, müssen sterilisiert werden. Dazu zählen – sofern keine Einmalprodukte<br />

<strong>und</strong> Einmalgefäße verwendet werden sollen - Nadelhalter <strong>und</strong> Griffstücke<br />

sowie Farbstoffplatten.<br />

Als Nadeln sind gr<strong>und</strong>sätzlich Einmalprodukte zu verwenden, die nach Gebrauch<br />

in handelsüblichen Nadelabwurfbehältern (Technische Regel <strong>für</strong> biologische Arbeitsstoffe<br />

– TRBA 250) nach Herstellerangaben entsorgt werden müssen.<br />

Farben sollten <strong>für</strong> jeden K<strong>und</strong>en einzeln in Farbkappen abgefüllt werden, um eine<br />

Übertragung <strong>von</strong> Erregern über kontaminierte Farben zu verhindern.<br />

Die Instrumente werden vor der Sterilisation in ein in der VAH-Liste aufgeführtes, vom<br />

Hersteller als viruzid deklariertes <strong>und</strong> als wirksam gegen Hepatitis B/C <strong>und</strong> HIV belegtes<br />

Instrumentendesinfektionsmittel eingelegt. Dabei sind die Einwirkzeiten des Herstellers<br />

zu beachten. Die Instrumente müssen so eingelegt werden, dass alle Oberflächen<br />

benetzt sind, d.h. es dürfen keine Luftblasen eingeschlossen sein. Hohlkörper<br />

sind entsprechend durchzuspülen.<br />

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Als sicherstes Verfahren ist die Dampfsterilisation anzusehen. Die Verwendung eines<br />

DIN/EN-konformen Dampf-Kleinsterilisators mit dokumentierter Aufzeichnung der Prozessparameter<br />

ist auch aus rechtlicher Sicht dringend zu empfehlen.<br />

Zur Sterilisation <strong>von</strong> Griffstücken/Nadelhaltern ist die Sterilisation in einem Heißluftsterilisator<br />

ausreichend. Bei diesem Verfahren beträgt die Einwirkzeit bei 180°C 30 Minuten.<br />

Die Sterilisation sollte unbedingt in einer geeigneten Verpackung (zum Beispiel<br />

Metallbehälter oder Sterilisationsfolie) erfolgen. Temperatur <strong>und</strong> Haltezeit sind zu dokumentieren.<br />

Die einwandfreie Funktion ist in Abhängigkeit vom Typ des Sterilisators regelmäßig zu<br />

prüfen. Die Herstellerhinweise sind strikt zu beachten.<br />

Ausführliche Hinweise zur Desinfektion <strong>und</strong> Sterilisation sind der unten stehenden<br />

AWMF-Leitlinie zu entnehmen.<br />

Hautdesinfektion des K<strong>und</strong>en<br />

Die Haut muss an der zu tätowierenden Stelle vor Beginn des Tätowierens sorgfältig<br />

enthaart, ggf. gereinigt <strong>und</strong> anschließend desinfiziert werden. Vor Durchführung der<br />

Desinfektion muss die Haut trocken sein. Es dürfen nur Mittel aus der Desinfektionsmittel-Liste<br />

des VAH, verwendet werden. Das Mittel muss unter Beachtung der vom Hersteller<br />

angegebenen Einwirkzeit aufgesprüht oder mittels eines Tupfers aufgetragen<br />

werden. Das Hautdesinfektionsmittel ist unverdünnt anzuwenden.<br />

Flächendesinfektion<br />

Alle Stellen, die während des Tätowierens mit dem Blut des K<strong>und</strong>en, bzw. mit den behandschuhten<br />

Händen in Berührung gekommen sind, werden nach Beendigung der<br />

Arbeit mit einem Flächendesinfektionsmittel aus der VAH-Liste, das vom Hersteller als<br />

viruzid deklariert <strong>und</strong> deren Wirksamkeit gegen Hepatitis B/C <strong>und</strong> HIV belegt ist, abgewischt.<br />

Entsprechend sind Arbeitsfläche, Maschine, Kabel <strong>und</strong> Steuergerät zu behandeln.<br />

Gegenstände, Instrumente <strong>und</strong> Materialien, die während des Tätowierens berührt<br />

werden <strong>und</strong> nicht wischdesinfiziert werden können, müssen in den Abfall gegeben<br />

werden.<br />

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W<strong>und</strong>versorgung<br />

Nach dem Tätowieren wird die Haut mit W<strong>und</strong>salbe behandelt <strong>und</strong> mit einem sterilen<br />

Verband abgedeckt. Der Tätowierer muss dem K<strong>und</strong>en mündliche <strong>und</strong>/oder schriftliche<br />

Hinweise zur Nachbehandlung geben.<br />

Piercen<br />

Für das Piercen gelten die gleichen Bedingungen <strong>und</strong> Hygieneregeln wie <strong>für</strong> das Tätowieren<br />

beschrieben. Folgende Punkte müssen besonders beachtet werden.<br />

Instrumente (Piercing-Zange, Hohlnadel, Schere) <strong>und</strong> die eingesetzten Materialien<br />

(Ringe, Stecker) müssen steril sein. Zweckmäßigerweise werden sie unmittelbar vor<br />

dem Piercen ohne Handkontakt direkt aus der Verpackung auf eine sterile Papierunterlage<br />

gelegt.<br />

Die Hautdesinfektion wird wie oben beschrieben durchgeführt.<br />

Vor dem Eingriff erfolgt eine Händedesinfektion <strong>von</strong> 30 Sek<strong>und</strong>en Dauer mit einem in<br />

der VAH-Liste aufgeführten Händedesinfektionsmittel. Danach werden sterile Handschuhe<br />

angezogen.<br />

Die nicht mehr benötigten Einwegmaterialien werden sofort in den Abfall gegeben,<br />

spitze Gegenstände müssen in stich- <strong>und</strong> bruchfesten Behältnissen entsorgt werden.<br />

Nach dem Eingriff erfolgt eine Reinigung, Desinfektion <strong>und</strong> sterile Abdeckung der<br />

W<strong>und</strong>e. Die K<strong>und</strong>in/der K<strong>und</strong>e muss stets über die richtige W<strong>und</strong>pflege <strong>und</strong> Nachbehandlung<br />

informiert <strong>und</strong> auf mögliche Komplikationen hingewiesen werden.<br />

Literatur:<br />

Arbeitskreis "Krankenhaus- & Praxishygiene" der AWMF: „Anforderungen der Hygiene beim Tätowieren“<br />

HygMed 2010; 35 [11], S. 421ff in der Version 2.1 vom 02.02.2013 abzurufen unter<br />

http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/029-024.html<br />

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