27.04.2014 Aufrufe

Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong><br />

<strong>für</strong><br />

<strong>Infektionsprävention</strong><br />

<strong>in</strong> stationären E<strong>in</strong>richtungen <strong>für</strong><br />

ältere Menschen<br />

<strong>und</strong> pflegebedürftige Volljährige<br />

i. S. d. Art. 2 Abs. 1 Nr.1<br />

Bayerisches Pflege- <strong>und</strong><br />

Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)<br />

Stand: Dezember 2013<br />

Telefon: 09131 68 08-0 poststelle@lgl.bayern.de www.lgl.bayern.de


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> stationären E<strong>in</strong>richtungen <strong>für</strong> ältere Menschen<br />

<strong>und</strong> pflegebedürftige Volljährige i. S. des Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 Bayerisches Pflege- <strong>und</strong> Wohnqualitätsgesetz<br />

(PfleWoqG) gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) <strong>und</strong> <strong>in</strong> Anlehnung an die Empfehlungen der Kommission<br />

<strong>für</strong> Krankenhaushygiene <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> beim Robert-Koch-Institut<br />

Herausgeber: Bayerisches Landesamt <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />

Eggenreuther Weg 43<br />

91058 Erlangen<br />

Telefon: 09131 6808-0<br />

Telefax: 09131 6808-2102<br />

E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de<br />

Internet: www.lgl.bayern.de<br />

Bildnachweis: Bayerisches Landesamt <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />

Stand: Dezember 2013<br />

© Bayerisches Landesamt <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit, alle Rechte vorbehalten<br />

Autoren des Berichts:<br />

Silke Nickel<br />

Dr. Verena Lehner-Re<strong>in</strong>dl<br />

Dr. Anna Schreff<br />

Prof. Dr. Christiane Höller<br />

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:<br />

Speziale<strong>in</strong>heit Infektionshygiene­<br />

hygiene@lgl.bayern.de­<br />

Bei publizistischer Verwertung – auch von Teilen – Angabe der Quelle <strong>und</strong> Übersendung e<strong>in</strong>es­<br />

Belegexemplars erbeten.­<br />

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte s<strong>in</strong>d vorbehalten. Die Publikation wird kostenlos abgegeben,<br />

jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt.abgestimmt<br />

mit:<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Pflege (StMGP)<br />

Bayerisches Staatsm<strong>in</strong>isterium <strong>für</strong> Arbeit <strong>und</strong> Soziales, Familie <strong>und</strong> Integration (StMAS)<br />

In Abstimmung mit:­<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft der Pflegekassenverbände <strong>in</strong> Bayern­<br />

Bayerische Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft zur Förderung der Pflegeberufe (BayARGE)­<br />

Berufsgenossenschaft <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> Wohlfahrtspflege (BGW)­<br />

B<strong>und</strong>esverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)­<br />

Deutscher Caritasverband, Landesverband Bayern e. V.­<br />

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege Bayern­<br />

Deutscher Berufsverband <strong>für</strong> Pflegeberufe (DBfK), Arbeitskreis der Privaten Pflegeverbände­<br />

Mediz<strong>in</strong>ischer Dienst der Krankenversicherung <strong>in</strong> Bayern (MDK Bayern)­


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong>­<br />

Stand Dezember 2013­<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 E<strong>in</strong>leitung ..................................................................................................................... 3­<br />

2 Hygienemanagement <strong>und</strong> Verantwortlichkeit............................................................... 5­<br />

2.1 Risikobewertung.................................................................................................... 5­<br />

2.2 Verantwortlichkeit.................................................................................................. 5­<br />

2.3 Hygieneorganisation ............................................................................................. 6­<br />

3 Basishygiene................................................................................................................ 7­<br />

3.1 Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung................... 7­<br />

3.2 Personalhygiene ................................................................................................... 7­<br />

3.2.1 Händehygiene................................................................................................ 7­<br />

3.2.2 Berufs- <strong>und</strong> Schutzkleidung........................................................................... 8­<br />

3.3 Flächenre<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> -des<strong>in</strong>fektion ...................................................................... 9­<br />

3.3.1 Unfallgefahren ............................................................................................. 10­<br />

3.4 Aufbereitung von Mediz<strong>in</strong>produkten <strong>und</strong> Pflegeartikeln...................................... 11­<br />

3.4.1 Pflegeartikel ................................................................................................. 12­<br />

3.4.2 Waschschüsseln, Sitz-, Dusch- <strong>und</strong> Badewannen ...................................... 12­<br />

3.4.3 Steckbecken/Ur<strong>in</strong>flaschen ........................................................................... 12­<br />

3.4.4 Bettenaufbereitung ...................................................................................... 12­<br />

3.4.5 Wäscheaufbereitung.................................................................................... 13­<br />

3.5 Abfallbeseitigung................................................................................................. 14­<br />

4 Sanitärbereich ............................................................................................................ 16­<br />

4.1 Sanitärausstattung .............................................................................................. 16­<br />

4.2 Wartung <strong>und</strong> Pflege ............................................................................................ 16­<br />

5 Lebensmittel- <strong>und</strong> Küchenhygiene............................................................................. 17­<br />

5.1 Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen ................................................................................. 17­<br />

5.2 Händehygiene <strong>und</strong> Schutzkleidung..................................................................... 17­<br />

5.3 Essgeschirr ......................................................................................................... 18­<br />

5.4 Arbeitsschutzanforderungen ............................................................................... 18­<br />

6 Tr<strong>in</strong>kwasser................................................................................................................ 19­<br />

6.1 Hygieneregeln zum Umgang mit Tr<strong>in</strong>kwasser..................................................... 19­<br />

6.2 Legionellenprophylaxe ........................................................................................ 19­<br />

7 Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes............................................................ 20­<br />

7.1 Ges<strong>und</strong>heitliche Anforderungen ......................................................................... 20­<br />

7.1.1 Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich (§ 42 IfSG)................................ 20­<br />

7.1.2 Bewohner..................................................................................................... 20­<br />

7.2 Belehrung von Personal im Küchen- <strong>und</strong> Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG)........ 20­<br />

7.3 Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht .................................................................... 20­<br />

7.4 Schutzimpfungen ................................................................................................ 21­<br />

7.4.1 Personal....................................................................................................... 21­<br />

7.4.2 Bewohner..................................................................................................... 22­<br />

8 Hygiene bei speziellen Behandlungsmaßnahmen ..................................................... 23­<br />

8.1 Prävention von Harnwegs<strong>in</strong>fektionen.................................................................. 23­<br />

8.1.1 Harndra<strong>in</strong>age durch Katheterisierung der Harnblase................................... 23­<br />

8.1.2 Umgang mit Harndra<strong>in</strong>agen......................................................................... 24­<br />

8.1.3 Alternativen zu Verweilkathetern ................................................................. 25­<br />

8.2 Prävention von Bakteriämien <strong>und</strong> Sepsis ........................................................... 25­<br />

8.2.1 Punktionen <strong>und</strong> Injektionen ......................................................................... 25­<br />

8.2.2 Intravasale Katheter <strong>und</strong> Infusionstherapie ................................................. 26­<br />

8.3 Prävention von Atemwegs<strong>in</strong>fektionen ................................................................. 26­<br />

8.3.1 Inhalation/Sauerstoff<strong>in</strong>sufflation................................................................... 26­<br />

8.3.2 Tracheostomapflege .................................................................................... 27­<br />

8.3.3 Wechsel der Trachealkanüle ....................................................................... 27­<br />

Seite 1 von 47­


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong>­<br />

Stand Dezember 2013­<br />

8.3.4 Endotracheales Absaugen........................................................................... 27­<br />

8.4 Prävention von Haut- <strong>und</strong> Weichteil<strong>in</strong>fektionen .................................................. 28­<br />

8.4.1 W<strong>und</strong>verbände/Verbandwechsel................................................................. 28­<br />

8.4.2 Stomapflege (Uro- <strong>und</strong> Enterostoma).......................................................... 28­<br />

8.4.3 Dekubitusprophylaxe ................................................................................... 28­<br />

8.5 Prävention von gastro<strong>in</strong>test<strong>in</strong>alen Infektionen .................................................... 28­<br />

8.5.1 Sondenernährung ........................................................................................ 28­<br />

8.6 M<strong>und</strong>hygiene / M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Zahnpflege im Pflegebereich.................................... 29­<br />

8.7 Umgang mit Arzneimitteln................................................................................... 29­<br />

9 Maßnahmen beim Auftreten von Erregern mit besonderen Eigenschaften ............... 30­<br />

9.1 Multiresistente Erreger (z.B. MRSA, VRE, MRGN)............................................. 30­<br />

9.1.1 Allgeme<strong>in</strong>e Maßnahmen.............................................................................. 31­<br />

9.1.2 Maßnahmen bei Bewohnern ohne besonderes Risiko ................................ 31­<br />

9.1.3 Maßnahmen bei Bewohnern mit besonderem Risiko (<strong>in</strong>vasive Katheter,offene<br />

W<strong>und</strong>en) ......................................................................................................... 31­<br />

9.1.4 Pflegerische Maßnahmen............................................................................ 31­<br />

9.1.5 Re<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektion......................................................................... 32­<br />

9.1.6 Maßnahmen bei Verlegung <strong>und</strong> Transport .................................................. 32­<br />

9.1.7 Sanierung von Erregerträgern ..................................................................... 33­<br />

9.1.8 Screen<strong>in</strong>guntersuchungen ........................................................................... 34­<br />

9.2 Infektiöse Gastroenteritiden ................................................................................ 34­<br />

9.3 Maßnahmen bei Influenza .................................................................................. 35­<br />

9.4 Maßnahmen bei Ekto- <strong>und</strong> Endoparasitenbefall................................................. 36­<br />

10 Hygienische Untersuchungen................................................................................. 37­<br />

11 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers ......................................................................... 38­<br />

11.1 Erste-Hilfe-Material ............................................................................................. 38­<br />

11.2 Erste-Hilfe-Maßnahmen...................................................................................... 38­<br />

11.2.1 Versorgung e<strong>in</strong>er verletzten Person............................................................. 38­<br />

11.2.2 Behandlung kontam<strong>in</strong>ierter Flächen ............................................................ 38­<br />

11.3 Notrufnummern................................................................................................... 38­<br />

12 Schädl<strong>in</strong>gsprophylaxe <strong>und</strong> -bekämpfung................................................................ 40­<br />

13 Tierhaltung.............................................................................................................. 41­<br />

14 Umgang mit Verstorbenen...................................................................................... 42­<br />

15 Literatur <strong>und</strong> Adressen ........................................................................................... 43­<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsplan (Muster)­<br />

Verhalten beim Auftreten Methicill<strong>in</strong>resistenter Staphylococcus-aureus-Stämme (MRSA)­<br />

Seite 2 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

1<br />

E<strong>in</strong>leitung<br />

Dieser <strong>Rahmenhygieneplan</strong> richtet sich an stationäre E<strong>in</strong>richtungen <strong>für</strong> ältere Menschen<br />

<strong>und</strong> pflegebedürftige Volljährige gem. Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 PfleWoqG. Es handelt sich dabei<br />

um stationäre E<strong>in</strong>richtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen <strong>und</strong> pflegebedürftige<br />

Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuungs- oder<br />

Pflegeleistungen zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten. Sie s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> ihrem Bestand von<br />

Wechsel sowie Zahl der Bewohner ∗ unabhängig <strong>und</strong> werden entgeltlich betrieben. Im Folgenden<br />

werden sie als Heime bezeichnet, da - im Unterschied zu den Vorgaben des<br />

PfleWoqG - <strong>in</strong> der e<strong>in</strong>schlägigen hygienischen Fachliteratur bzw. <strong>in</strong> den Empfehlungen<br />

ausschließlich von dem Begriff der Heime ausgegangen wird.<br />

Stationäre E<strong>in</strong>richtungen im S<strong>in</strong>ne des PfleWoqG s<strong>in</strong>d durch das Zusammenleben <strong>und</strong> die<br />

Zusammenarbeit e<strong>in</strong>er Vielzahl von Menschen von besonderer hygienischer Bedeutung.<br />

Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbef<strong>in</strong>den <strong>und</strong> die Ges<strong>und</strong>heit<br />

- besonders auch im H<strong>in</strong>blick auf Infektionskrankheiten <strong>und</strong> nosokomiale Infektionen - zu<br />

sichern.<br />

Für ältere Menschen mit gem<strong>in</strong>dertem Allgeme<strong>in</strong>zustand oder bei bestimmter medikamentöser<br />

Behandlung <strong>und</strong> Personen mit Vorerkrankungen oder Abwehr- <strong>und</strong> Immunschwäche<br />

besteht oft e<strong>in</strong>e erhöhte Infektionsgefahr. Mit der gestiegenen Lebenserwartung nimmt<br />

besonders im Alter auch die Zahl der Personen mit chronischen Krankheiten, Beh<strong>in</strong>derungen,<br />

Multimorbidität <strong>und</strong> Pflegebedürftigkeit zu, vor allem auch durch die zunehmend<br />

frühere Verlegung noch betreuungsbedürftiger Personen.<br />

Infektionen haben <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong> e<strong>in</strong>e wachsende epidemiologische Bedeutung h<strong>in</strong>sichtlich<br />

Morbidität <strong>und</strong> Mortalität. E<strong>in</strong>e Infektionsgefährdung der Bewohner kann auch <strong>in</strong> Formen<br />

des geme<strong>in</strong>schaftlichen Wohnens <strong>und</strong> Betreuens durch das hygienebewusste Verhalten<br />

aller Mitarbeiter <strong>und</strong> Bewohner <strong>und</strong> die enge Zusammenarbeit zwischen E<strong>in</strong>richtungsleitung,<br />

den behandelnden Ärzten <strong>und</strong> dem zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamt verr<strong>in</strong>gert werden.<br />

Die erforderlichen hygienischen, mediz<strong>in</strong>ischen <strong>und</strong> pflegerischen Maßnahmen sollten mit<br />

den Bedürfnissen der <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>richtungen lebenden Menschen nach Geborgenheit <strong>und</strong><br />

physischem <strong>und</strong> psychischem Wohlbef<strong>in</strong>den <strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang gebracht werden. Dabei müssen<br />

stets die Würde <strong>und</strong> Privatsphäre des Menschen gewahrt bleiben. Die soziale Betreuung<br />

ist e<strong>in</strong> wesentlicher Bauste<strong>in</strong> der Lebensqualität, wichtiger Bestandteil der Betreuung <strong>und</strong><br />

Versorgung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er stationären E<strong>in</strong>richtung sowie bei Pflegebedürftigen Bestandteil der<br />

Pflegeplanung. Dies ist sowohl bei Bewohnern, denen noch ke<strong>in</strong>e Pflegestufe zugesprochen<br />

wurde als auch den Schwerstpflegebedürftigen zu berücksichtigen. Aus hygienischer<br />

Sicht wird die überwiegend soziale Betreuung im Heimbereich von der überwiegend pflegerischen<br />

Betreuung im Pflegeheimbereich unterschieden.<br />

Übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen<br />

<strong>und</strong> ihre Weiterverbreitung zu verh<strong>in</strong>dern, ist Zweck des Infektionsschutzgesetzes.<br />

Das Gesetz setzt dabei <strong>in</strong> hohem Maße neben behördlichen Aufgaben <strong>und</strong> Zuständigkeiten<br />

auch auf die Eigenverantwortung der Träger <strong>und</strong> Leiter von Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen<br />

sowie jedes E<strong>in</strong>zelnen.<br />

∗<br />

Für e<strong>in</strong>e bessere Lesbarkeit wurde bei den Personenbezeichnungen auf e<strong>in</strong> Ausschreiben der weiblichen Form verzichtet.<br />

Selbstverständlich s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> diesen Fällen Frauen <strong>und</strong> Männer gleichermaßen geme<strong>in</strong>t.<br />

Seite 3 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Nach § 36 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen Geme<strong>in</strong>schaftse<strong>in</strong>richtungen die<br />

<strong>in</strong>nerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Infektionshygiene <strong>in</strong> Hygieneplänen festlegen.<br />

Für die Inhalte der Pläne enthält das Gesetz ke<strong>in</strong>e speziellen Vorgaben. Im Hygieneplan<br />

sollten auch Maßnahmen der Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> -erhaltung angesprochen werden,<br />

die zur Prävention der übertragbaren Erkrankungen <strong>für</strong> Bewohner <strong>und</strong> Personal beitragen.<br />

Hygienepläne müssen auf e<strong>in</strong>em aktuellen Stand gehalten werden.<br />

Empfohlen wird, auf e<strong>in</strong>e weitgehende Standardisierung der Pläne h<strong>in</strong>zuwirken. Der<br />

vorliegende <strong>Rahmenhygieneplan</strong> soll hierbei Unterstützung geben. Er soll als Gr<strong>und</strong>lage<br />

vorwiegend <strong>für</strong> die Pflegebereiche <strong>in</strong> den <strong>Heimen</strong> dienen. Die aufgeführten<br />

Hygienemaßnahmen s<strong>in</strong>d Beispiel<strong>in</strong>halte, die auf die Situation <strong>in</strong> der jeweiligen<br />

E<strong>in</strong>richtung angepasst <strong>und</strong> durch e<strong>in</strong>richtungsspezifische Details <strong>und</strong> Festlegungen<br />

ergänzt werden müssen. Insbesondere die <strong>in</strong> den letzten Jahren neu entwickelten<br />

Betreuungskonzepte, wie z.B. Wohngruppen oder Pflegeoasen, erfordern e<strong>in</strong>e<br />

Abstimmung im Detail, damit sie trotz E<strong>in</strong>haltung der Basishygiene zum Wohl der<br />

Bewohner umgesetzt werden können. Im Gegensatz zum vorliegenden Rahmenplan, <strong>in</strong><br />

dem steht, was auf Basis welcher Gr<strong>und</strong>lagen zu regeln ist, muss im tatsächlichen<br />

Hygieneplan e<strong>in</strong>getragen werden, wie dies <strong>in</strong> der jeweiligen E<strong>in</strong>richtung konkret geregelt<br />

wird. Ergeben sich bei der Anpassung des Hygieneplans an die Anforderungen der<br />

E<strong>in</strong>richtung Detailfragen, so sollten die Ges<strong>und</strong>heitsämter ∗ kontaktiert werden.<br />

Die Ausarbeitung der Pläne soll <strong>in</strong> folgenden Schritten erfolgen:<br />

● Analyse der Infektionsgefahren<br />

‹ im Bereich mit überwiegend sozialer Betreuung<br />

‹ im Bereich mit überwiegend pflegerischer Betreuung<br />

‹ bei der Aufbereitung von Mediz<strong>in</strong>produkten<br />

‹ im Sanitärbereich<br />

‹ im Lebensmittel- <strong>und</strong> Küchenbereich<br />

● Bewertung der Risiken<br />

‹ niedrige Risiken, welche h<strong>in</strong>genommen werden können<br />

‹ hohe Risiken, welche risikom<strong>in</strong>imierende Maßnahmen erforderlich machen<br />

● Risikom<strong>in</strong>imierung (Beispiele)<br />

‹ Festlegung von Re<strong>in</strong>igungs-/Des<strong>in</strong>fektionsmaßnahmen<br />

‹ Festlegung des Verfahrensablaufs bei der Aufbereitung von Mediz<strong>in</strong>produkten<br />

‹ Bereitstellung von Berufs- <strong>und</strong> Schutzkleidung<br />

● Festlegung von Überwachungsverfahren (z. B.)<br />

‹ regelmäßige Überwachung der Aufbereitung von Mediz<strong>in</strong>produkten<br />

‹ Überwachung der Haus<strong>in</strong>stallation gemäß Tr<strong>in</strong>kwV<br />

● Aktualisierung des Hygieneplans<br />

‹ <strong>in</strong> vorher festzulegenden Zeitabschnitten<br />

● Dokumentation <strong>und</strong> Schulung<br />

∗<br />

Der Rahmen-Hygieneplan verwendet <strong>in</strong> Anlehnung an das IfSG den Begriff des Ges<strong>und</strong>heitsamtes. In Bayern werden<br />

die Aufgaben des Ges<strong>und</strong>heitsamtes durch die unteren Behörden <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit, Ernährung <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

wahrgenommen. Dies s<strong>in</strong>d im Regelfall die Abteilungen Ges<strong>und</strong>heit der Landratsämter bzw. die kommunalen Ges<strong>und</strong>heitsämter.<br />

Seite 4 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

2 Hygienemanagement <strong>und</strong> Verantwortlichkeit<br />

2.1 Risikobewertung<br />

Das Infektionsrisiko wird allgeme<strong>in</strong> von der Anwesenheit primär wie fakultativ pathogener<br />

Keime, den Übertragungswegen dieser Erreger (direkte <strong>und</strong> <strong>in</strong>direkte natürliche wie künstliche<br />

Übertragungswege), der Abwehr- <strong>und</strong> Immunsituation der Bewohner <strong>und</strong> den erforderlichen<br />

pflegerischen, mediz<strong>in</strong>ischen <strong>und</strong> hygienischen Maßnahmen bestimmt.<br />

Gemäß RKI werden Infektionsrisiken <strong>in</strong> solche bei „überwiegend sozialer Betreuung“<br />

(Wohn- bzw. Geme<strong>in</strong>schaftscharakter steht im Vordergr<strong>und</strong>) <strong>und</strong> solche bei „überwiegend<br />

pflegerischer Betreuung (z.B. Behandlungspflege) e<strong>in</strong>geteilt. Ähnliche Verhältnisse wie im<br />

Krankenhaus gelten <strong>in</strong>sbesondere <strong>für</strong> die „Schwerst- <strong>und</strong> Langzeitpflege“ <strong>und</strong> <strong>für</strong> Bewohner<br />

mit Risikofaktoren <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Besiedlung bzw. Infektion mit multiresistenten Erregern.<br />

Hier gelten häufig die gleichen Übertragungswege wie im Krankenhaus, <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die<br />

Hände des Personals sowie <strong>in</strong>vasive Maßnahmen.<br />

Von großer Bedeutung s<strong>in</strong>d bei multiresistenten Erregern (z.B. MRSA) die Rückverlegungen<br />

zwischen <strong>Heimen</strong> <strong>und</strong> Akutkrankenhäusern. Insbesondere bei Bewohnern, die pflegerisch<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>vasiv betreut werden, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zelne nosokomiale Infektionen sowie Ausbrüche<br />

möglich. Dies soll verh<strong>in</strong>dert werden.<br />

2.2 Verantwortlichkeit<br />

Der Träger <strong>und</strong> die Leitung der E<strong>in</strong>richtung tragen nach dem Bayerischen Pflege<strong>und</strong><br />

Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die gleichrangige Verantwortung <strong>für</strong> die Sicherung<br />

der hygienischen Erfordernisse <strong>und</strong> nehmen ihre Verantwortung durch Anleitung <strong>und</strong><br />

Kontrolle wahr.<br />

Aufgabe des Trägers <strong>und</strong> der Leitung ist es, e<strong>in</strong>en ausreichenden Schutz vor Infektionen<br />

zu gewährleisten, <strong>in</strong>dem sie sicherstellen, dass die e<strong>in</strong>schlägigen Anforderungen der Hygiene<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden. Wesentliche Voraussetzung hierzu ist u. a. die Beschäftigung<br />

e<strong>in</strong>er ausreichenden Anzahl persönlich <strong>und</strong> fachlich geeigneten Personals.<br />

So wäre es wünschenswert, wenn die Leitung der E<strong>in</strong>richtung zu ihrer Unterstützung e<strong>in</strong>e<br />

hygienebeauftragte Pflegekraft mit entsprechender Fortbildung benennen würde. Letztere<br />

wird von verschiedenen Bildungse<strong>in</strong>richtungen angeboten. Bezüglich der Aufgaben,<br />

Ausbildungs<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> Ausbildungsdauer wird auf die 2002 veröffentlichte Leitl<strong>in</strong>ie „Ausbildung<br />

von Hygienebeauftragten <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen“ der Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong><br />

Krankenhaushygiene (DGKH) verwiesen.<br />

Da <strong>Infektionsprävention</strong> nur als e<strong>in</strong>e Aufgabe der gesamten E<strong>in</strong>richtung erfolgreich se<strong>in</strong><br />

kann, ist auch die Bildung e<strong>in</strong>es regelmäßig tagenden Kreises (i.S. e<strong>in</strong>er Hygienekommission)<br />

bestehend aus Vertretern aus den Bereichen Träger, Verwaltung, ggf. Ärzte,<br />

Pflegepersonal, Bewohner <strong>und</strong> deren Angehörige sowie ggf. der Bewohnervertretung bzw.<br />

des Fürsprechers (Art. 9 PfleWoqG) oder e<strong>in</strong>es beratenden Krankenhaushygienikers bzw.<br />

e<strong>in</strong>er Hygienefachkraft zu empfehlen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e effiziente <strong>und</strong><br />

koord<strong>in</strong>ierte <strong>Infektionsprävention</strong> von entscheidender Bedeutung.<br />

Seite 5 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Nicht nur personelle, sondern auch materiell-technische <strong>und</strong> räumliche Voraussetzungen<br />

<strong>und</strong> das Betreiben e<strong>in</strong>es Qualitätsmanagements liegen <strong>in</strong> der Verantwortlichkeit des jeweiligen<br />

Trägers.<br />

2.3 Hygieneorganisation<br />

Zu den Aufgaben des Hygienemanagements gehören unter anderem:<br />

• Festlegung der Schwerpunkte der <strong>Infektionsprävention</strong><br />

• Erstellung <strong>und</strong> Aktualisierung des Hygieneplanes<br />

• Kontrolle der Meldung von Infektionskrankheiten <strong>und</strong> -häufungen<br />

• Erreichen e<strong>in</strong>er breiten Akzeptanz der Hygienemaßnahmen bei den Mitarbeitern<br />

• Überwachung der E<strong>in</strong>haltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen<br />

• Festlegung von hygienisch-mikrobiologischen Umgebungsuntersuchungen<br />

• Durchführung <strong>und</strong> Dokumentation von Hygienebelehrungen<br />

• Zusammenarbeit mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>und</strong> der Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

Der Hygieneplan soll h<strong>in</strong>sichtlich se<strong>in</strong>er Aktualität jährlich überprüft <strong>und</strong> ggf. angepasst<br />

werden.<br />

Die Überwachung der E<strong>in</strong>haltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u. a. rout<strong>in</strong>emäßig<br />

durch Begehungen der E<strong>in</strong>richtung durch die zuständige Behörde gemäß § 36 sowie den<br />

hierzu erlassenen Verordnungen, wie auch bei aktuellem Bedarf. Die Überwachung nach<br />

Art. 11 PfleWoqG stellt auf die E<strong>in</strong>haltung der dort <strong>für</strong> den Betrieb festgeschriebenen Anforderungen<br />

ab, vorliegend geht es aber um Infektionsschutz. Die Ergebnisse werden<br />

schriftlich dokumentiert.<br />

Der Hygieneplan muss <strong>für</strong> alle Beschäftigten jederzeit zugänglich <strong>und</strong> e<strong>in</strong>sehbar se<strong>in</strong>.<br />

M<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal pro Jahr muss e<strong>in</strong>e Belehrung h<strong>in</strong>sichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen<br />

erfolgen. Die Belehrung ist schriftlich zu dokumentieren. Bei der E<strong>in</strong>weisung<br />

der Mitarbeiter von Fremdfirmen ist die besondere Art der E<strong>in</strong>richtung zu beachten<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> die vertraglichen Vere<strong>in</strong>barungen e<strong>in</strong>zuarbeiten. Für die Re<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektion<br />

von Flächen <strong>und</strong> der Wäsche gelten dabei die Vorgaben des Hygieneplanes.<br />

Seite 6 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

3 Basishygiene<br />

3.1 Hygieneanforderungen an Standort, Gebäude, Räume, Ausstattung<br />

Gebäude, Räume <strong>und</strong> Ausstattungen müssen der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen<br />

Pflege- <strong>und</strong> Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG), den <strong>in</strong> Bayern geltenden baurechtlichen<br />

Anforderungen, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den<br />

Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung genügen.<br />

Sowohl bei Baumaßnahmen als auch beim Betrieb s<strong>in</strong>d die allgeme<strong>in</strong> anerkannten Regeln<br />

der Technik zu berücksichtigen. E<strong>in</strong>e kont<strong>in</strong>uierliche planmäßige bauliche Instandhaltung<br />

<strong>und</strong> Renovierung ist notwendige Voraussetzung <strong>für</strong> jede effektive Re<strong>in</strong>igung <strong>und</strong><br />

Des<strong>in</strong>fektion.<br />

3.2 Personalhygiene<br />

3.2.1 Händehygiene<br />

Hände s<strong>in</strong>d durch ihre vielfältigen Kontakte mit der Umgebung <strong>und</strong> anderen Menschen<br />

Hauptüberträger von Krankheitserregern. Händewaschen <strong>und</strong> ggf. Händedes<strong>in</strong>fektion gehören<br />

zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Infektionskrankheiten.<br />

Daher ist im Rahmen des e<strong>in</strong>richtungs<strong>in</strong>ternen Qualitätsmanagements<br />

sicherzustellen, dass bei allen pflegerischen Maßnahmen Möglichkeiten zur hygienischen<br />

Händedes<strong>in</strong>fektion gegeben s<strong>in</strong>d.<br />

Voraussetzung s<strong>in</strong>d ausreichend Handwaschplätze gemäß den staatlichen <strong>und</strong> berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorschriften (TRBA 250/BGR 250), ausgestattet mit fließendem<br />

warmen <strong>und</strong> kalten Wasser, Direktspender <strong>für</strong> Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel, hautschonende<br />

Waschlotion <strong>und</strong> E<strong>in</strong>malhandtücher, sowie geeignete Hautschutz- <strong>und</strong> -pflegemittel. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus ist <strong>in</strong> <strong>in</strong>fektionsrelevanten Bereichen auf Armaturen zu achten, welche ohne<br />

Handkontakt bedient werden können. In Bereichen wie z.B. Geme<strong>in</strong>schaftsküchen <strong>in</strong> stationären<br />

Hausgeme<strong>in</strong>schaften oder Geme<strong>in</strong>schaftsräume beschränken sich die oben beschriebenen<br />

Waschplätze auf die <strong>für</strong> das Pflegepersonal vorgesehenen Zimmer.<br />

Das Händewaschen ist e<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igungsmaßnahme, die rout<strong>in</strong>emäßig durchzuführen ist:<br />

• nach Re<strong>in</strong>igungsarbeiten<br />

• nach jeder Verschmutzung<br />

• nach Toilettenbenutzung<br />

• vor dem Umgang mit Lebensmitteln (siehe Punkt 5.2)<br />

Seite 7 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Die hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion ist <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong> folgenden Situationen erforderlich<br />

• zum Dienstbeg<strong>in</strong>n, bei Dienstende<br />

• vor <strong>und</strong> nach direktem Bewohnerkontakt (i.S. e<strong>in</strong>es Körperkontaktes)<br />

• vor aseptischen Tätigkeiten<br />

• nach Kontakt mit potentiell <strong>in</strong>fektiösem Material<br />

• nach Kontakt mit Oberflächen <strong>in</strong> unmittelbarer Umgebung des Bewohners (beim<br />

immobilen Bewohner)<br />

• vor der Zubereitung bzw. vor der Verabreichung von Arzneimitteln<br />

• vor Essenszubereitung <strong>und</strong> Essensverteilung<br />

• nach Toilettenbenutzung (bei Diarrhoe)<br />

• nach dem Naseputzen (bei Infekt)<br />

• nach Tierkontakt<br />

• nach dem Ablegen von E<strong>in</strong>malhandschuhen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e sachgerechte Durchführung der hygienischen Händedes<strong>in</strong>fektion<br />

s<strong>in</strong>d:<br />

• ke<strong>in</strong> Tragen von künstlichen F<strong>in</strong>gernägeln sowie farbigem Nagellack<br />

• Tragen kurz- <strong>und</strong> r<strong>und</strong>geschnittener F<strong>in</strong>gernägel<br />

• ke<strong>in</strong> Tragen von Schmuck <strong>und</strong> Uhren an den Händen <strong>und</strong> Unterarmen<br />

Bei der hygienischen Händedes<strong>in</strong>fektion ist darauf zu achten, dass alle Innen- <strong>und</strong> Außenflächen<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Handgelenke, F<strong>in</strong>gerzwischenräume, F<strong>in</strong>gerspitzen, Nagelfalze<br />

<strong>und</strong> Daumen mit e<strong>in</strong>bezogen werden. Das Des<strong>in</strong>fektionsmittel muss auf die trockenen<br />

Hände gegeben werden. Menge <strong>und</strong> E<strong>in</strong>wirkzeit (nach Herstellerangaben) müssen e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden. Es sollen nur geprüfte <strong>und</strong> <strong>für</strong> wirksam bef<strong>und</strong>ene Präparate e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden. Im Falle der Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel s<strong>in</strong>d dies Präparate aus der Des<strong>in</strong>fektionsmittelliste<br />

des Verb<strong>und</strong>es <strong>für</strong> Angewandte Hygiene (VAH), ehemals Liste der Deutschen<br />

Gesellschaft <strong>für</strong> Hygiene <strong>und</strong> Mikrobiologie (DGHM). Die Sicherheitsdatenblätter<br />

der verwendeten Des<strong>in</strong>fektionsmittel sollen vorgehalten werden.<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise wird auf die aktuellen Empfehlungen "Händehygiene" der Kommission<br />

<strong>für</strong> Krankenhaushygiene <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

Die "AKTION Saubere Hände", e<strong>in</strong>e nationale Kampagne zur Verbesserung der Compliance<br />

der Händedes<strong>in</strong>fektion <strong>in</strong> deutschen Ges<strong>und</strong>heitse<strong>in</strong>richtungen stellt den bei der Aktion<br />

teilnehmenden E<strong>in</strong>richtungen verschiedene Arbeitsmaterialien <strong>und</strong> Hilfestellungen zur<br />

Schulung der Händehygiene auch <strong>in</strong> Pflegeheimen zur Verfügung.<br />

3.2.2 ­ Berufs- <strong>und</strong> Schutzkleidung<br />

Als Berufskleidung bezeichnet man Kleidung, die als Standes- oder Dienstkleidung, anstelle<br />

oder <strong>in</strong> Ergänzung der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird.<br />

Persönliche Schutzkleidung muss bei allen Tätigkeiten getragen werden, bei denen damit<br />

zu rechnen ist, dass Berufs- oder Privatkleidung mit Krankheitskeimen kontam<strong>in</strong>iert werden<br />

kann.<br />

Seite 8 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

In Bereichen wie z.B. Geme<strong>in</strong>schaftsküchen <strong>in</strong> stationären Hausgeme<strong>in</strong>schaften oder<br />

Geme<strong>in</strong>schaftsräumen oder im Rahmen der sozialen Betreuung ist zum<strong>in</strong>dest aus Gründen<br />

der Hygiene <strong>und</strong> des Arbeitsschutzes das Tragen von Berufskleidung nicht gefordert.<br />

Im Gegensatz dazu ist bei der Pflege der Bewohner Berufs- <strong>und</strong> kann je nach Tätigkeit<br />

ggf. auch Schutzkleidung angebracht se<strong>in</strong>.<br />

Soweit Berufskleidung getragen wird, muss diese geschlossen getragen werden. Berufskleidung<br />

ist <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen <strong>und</strong> bei sichtbarer Verschmutzung zu wechseln.<br />

Falls Berufskleidung mit Krankheitserregern kontam<strong>in</strong>iert wird, ist sie sofort zu wechseln<br />

<strong>und</strong> vom Arbeitgeber wie Schutzkleidung zu des<strong>in</strong>fizieren <strong>und</strong> zu re<strong>in</strong>igen (TRBA 250). Da<br />

diese Möglichkeit immer bestehen kann, ist das Tragen privater Jacken usw. über der Berufskleidung<br />

im pflegerischen Bereich auf Gr<strong>und</strong> der Kontam<strong>in</strong>ationsgefahr abzulehnen.<br />

Gemäß TRBA 250 ist dem Personal vom Arbeitgeber geeignete Schutzkleidung <strong>in</strong> ausreichender<br />

Stückzahl zur Verfügung zu stellen <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Re<strong>in</strong>igung, Des<strong>in</strong>fektion <strong>und</strong> Instandhaltung<br />

zu sorgen.<br />

Dabei richtet sich die Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (z. B. Überkittel, Handschuhe,<br />

M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz, Schutzbrille) nach der Art der Tätigkeit, dem damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Kontam<strong>in</strong>ationsrisiko, sowie nach der Art der potentiellen Keime sowie deren<br />

Übertragungswege.<br />

Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist durch e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung festzustellen.<br />

Daraus ergeben sich folgende Empfehlungen:<br />

• Schutzkittel, wenn mit e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation durch Krankheitserreger zu rechnen ist (z.<br />

B. Gastroenteritis, resistente Bakterien, <strong>in</strong>fizierte W<strong>und</strong>en). Bei Arbeiten, bei denen mit<br />

e<strong>in</strong>er Durchfeuchtung zu rechnen ist, müssen flüssigkeitsdichte Überschürzen getragen<br />

werden.<br />

• M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz, ggf. Schutzbrille, wenn mit e<strong>in</strong>er Exposition mit <strong>in</strong>fektiösen Aerosolen<br />

zu rechnen ist (z. B. Tracheostomapflege, Erbrechen bei Norovirus<strong>in</strong>fektionen)<br />

• Handschuhe, wenn e<strong>in</strong>e Exposition gegenüber Blut, Sekreten oder Exkreten zu erwarten<br />

ist (z. B. Verbandswechsel, Umgang mit Dra<strong>in</strong>agesystemen).<br />

Schutzkleidung ist bewohnerbezogen zu verwenden <strong>und</strong> nach Abschluss der Tätigkeit<br />

abzulegen.<br />

Für Arbeiten mit aseptischen Anforderungen ist separate Schutzkleidung zu verwenden.<br />

3.3 Flächenre<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> -des<strong>in</strong>fektion<br />

Die hygienisch e<strong>in</strong>wandfreie Durchführung der Hausre<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> ggf. der Flächendes<strong>in</strong>fektion<br />

dient sowohl der Sauberkeit als auch der Infektionsverhütung zum Schutz von Personal<br />

<strong>und</strong> Bewohnern. Die Gegebenheiten vor Ort sowie e<strong>in</strong>e Bewertung des<br />

Infektionsrisikos bilden die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Festlegung des Umfangs der erforderlichen<br />

Maßnahmen.<br />

In E<strong>in</strong>richtungen oder Bereichen, <strong>in</strong> denen überwiegend soziale Betreuung erfolgt, ist <strong>in</strong><br />

der Regel e<strong>in</strong>e rout<strong>in</strong>emäßige Nass-Re<strong>in</strong>igung ausreichend. Für die Pflege textiler Beläge<br />

sollten Geräte mit wirkungsvollen Staubfiltern verwendet werden. Die textilen Beläge<br />

sollten <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen staubgesaugt <strong>und</strong> <strong>in</strong> längeren Zeitabständen gr<strong>und</strong>gere<strong>in</strong>igt<br />

werden.<br />

Seite 9 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

In sensiblen Bereichen mit überwiegend pflegerischer Betreuung, Küchen, Sanitärbereichen,<br />

sowie bei Verunre<strong>in</strong>igungen mit potenziell <strong>in</strong>fektiösem Material (Erbrochenem, Stuhl<br />

<strong>und</strong> Ur<strong>in</strong> sowie mit Blut) können des<strong>in</strong>fizierende Mittel <strong>und</strong> Verfahren erforderlich werden.<br />

In diesem Fall s<strong>in</strong>d geeignete Handschuhe zu tragen. (Mediz<strong>in</strong>ische E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />

s<strong>in</strong>d allenfalls <strong>für</strong> punktuelles Aufwischen von Kontam<strong>in</strong>ationen geeignet, da die<br />

Beschaffenheit dieser Handschuhe nicht <strong>für</strong> den E<strong>in</strong>satz bei Des<strong>in</strong>fektionsmitteln geeignet<br />

ist.) An die Grobre<strong>in</strong>igung mit e<strong>in</strong>em des<strong>in</strong>fektionsmittelgetränkten E<strong>in</strong>malwischtuch ist<br />

e<strong>in</strong>e Wischdes<strong>in</strong>fektion anzuschließen. Die verwendeten Re<strong>in</strong>igungstücher <strong>und</strong> Handschuhe<br />

s<strong>in</strong>d gesondert zu entsorgen bzw. aufzubereiten.<br />

Die verwendeten Des<strong>in</strong>fektionsmittel sollten je nach Anwendungsgebiet aus der Des<strong>in</strong>fektionsmittelliste<br />

des Verb<strong>und</strong>es <strong>für</strong> angewandte Hygiene (VAH) bzw. aus der Des<strong>in</strong>fektionsmittelliste<br />

der Deutschen Veter<strong>in</strong>ärmediz<strong>in</strong>ischen Gesellschaft (DVG) mit der<br />

entsprechenden Konzentration <strong>und</strong> E<strong>in</strong>wirkzeit auszuwählen.<br />

In allen Bereichen ist bei den angewendeten Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> ggf. Des<strong>in</strong>fektionsverfahren<br />

e<strong>in</strong>e Schmutz- <strong>und</strong> Erregerverschleppung zu verh<strong>in</strong>dern (m<strong>in</strong>destens Zwei-Eimer-Methode<br />

bzw. Nutzung <strong>in</strong>dustrieller Re<strong>in</strong>igungsgeräte). Alle wieder verwendbaren Re<strong>in</strong>igungsutensilien<br />

(Wischmopp, Wischlappen) müssen <strong>in</strong> ausreichender Anzahl vorhanden se<strong>in</strong>, s<strong>in</strong>d<br />

arbeitstäglich nach Gebrauch masch<strong>in</strong>ell-thermisch aufzubereiten <strong>und</strong> bis zur erneuten<br />

Verwendung trocken zu lagern. Des<strong>in</strong>fektion <strong>und</strong> Re<strong>in</strong>igung werden <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Arbeitsgang ausgeführt. E<strong>in</strong> selbständiges Mischen von Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsmitteln<br />

ist nicht erlaubt.<br />

Für die Flächenre<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> -des<strong>in</strong>fektion muss e<strong>in</strong> fester Plan, z. B. <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Tabelle<br />

(siehe Anlage 1) erstellt werden. Dieser Plan sollte konkrete Festlegungen zur Re<strong>in</strong>igung<br />

<strong>und</strong> ggf. zur Des<strong>in</strong>fektion (was, wann, womit, wie, wer) sowie Aussagen zur<br />

Überwachung, besonders auch bei Vergabe der Re<strong>in</strong>igungsarbeiten an Fremdfirmen, enthalten<br />

(vertragliche Regelungen, Belehrung der Mitarbeiter über spezifische Belange).<br />

Beim Auftreten meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten oder bei begründetem Verdacht<br />

e<strong>in</strong>er solchen s<strong>in</strong>d spezielle antiepidemische Maßnahmen notwendig, die vom zuständigen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsamt veranlasst bzw. mit diesem abgestimmt werden. Sie s<strong>in</strong>d nicht<br />

Gegenstand dieser Ausführungen.<br />

3.3.1 Unfallgefahren<br />

Bei Nassre<strong>in</strong>igung ist darauf zu achten, dass ke<strong>in</strong>e Pfützen auf dem Fußboden zurückbleiben<br />

(Rutschgefahr).<br />

Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsmittel s<strong>in</strong>d vor unberechtigtem Zugriff gemäß der GUV-<br />

Regel „Umgang mit Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Pflegemitteln“ (GUV-R 209) geschützt aufzubewahren.<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise wird auf die aktuellen Empfehlungen " Anforderungen an die<br />

Hygiene bei der Re<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektion von Flächen" der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene<br />

<strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

Seite 10 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

3.4 Aufbereitung von Mediz<strong>in</strong>produkten <strong>und</strong> Pflegeartikeln<br />

Gemäß Mediz<strong>in</strong>produktegesetz (MPG) <strong>und</strong> Mediz<strong>in</strong>produktebetreiberverordnung (MPBetreibV)<br />

ist die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung<br />

kommenden Mediz<strong>in</strong>produkten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit<br />

geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren<br />

nachvollziehbar gewährleistet ist <strong>und</strong> die Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit von Patienten, Anwendern<br />

oder Dritten nicht gefährdet wird. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist <strong>für</strong> diese Mediz<strong>in</strong>produkte<br />

e<strong>in</strong>e detaillierte Aufbereitungsvorschrift mit Festlegung von Verantwortlichkeit <strong>und</strong><br />

Verfahrenskontrollen zu erarbeiten. Instrumentenaufbereitung e<strong>in</strong>schließlich Sterilisation<br />

ist nur von sachk<strong>und</strong>igem Personal auszuführen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

Für aufzubereitende Mediz<strong>in</strong>produkte oder Gruppen von Mediz<strong>in</strong>produkten ist e<strong>in</strong>e Risikobewertung<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>stufung nach den Empfehlungen der KRINKO durchzuführen.<br />

Diese erfolgt entsprechend der Art der Anwendung <strong>in</strong> unkritisch, semikritisch <strong>und</strong> kritisch<br />

sowie nach Anforderung an die Aufbereitung <strong>in</strong> A (ohne besondere Anforderungen an die<br />

Aufbereitung) <strong>und</strong> B (mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung).<br />

Können die o. g. Anforderungen nicht e<strong>in</strong>gehalten werden, wird <strong>für</strong> steril anzuwendende<br />

Mediz<strong>in</strong>produkte die Verwendung von E<strong>in</strong>malprodukten empfohlen.<br />

Für die Des<strong>in</strong>fektion s<strong>in</strong>d vor allem aus Gründen der Verfahrenssicherheit, der Arbeitserleichterung<br />

<strong>und</strong> des Personalschutzes thermische <strong>und</strong> chemisch-thermische Verfahren <strong>in</strong><br />

Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsgeräten (RDG) anstelle manueller Aufbereitung zu bevorzugen.<br />

Bei der Sterilisation s<strong>in</strong>d Verpackungen entsprechend dem angewandten Verfahren zu<br />

verwenden. E<strong>in</strong>e Setverpackung (anwendungsgerechte Sets) ist zu bevorzugen. Die vorgeschriebene<br />

Kennzeichnung <strong>und</strong> Dokumentation ist vorzunehmen (z.B. Inhalt, Charge,<br />

Sterilisierdatum).<br />

Die Lagerfristen <strong>für</strong> Sterilgut nach DIN 58953:2010, Teil 8 s<strong>in</strong>d zu beachten:<br />

Lagerfristen<br />

Lagerung<br />

Lagerung<br />

Verpackung von selbst hergestelltem Sterilgut* von <strong>in</strong>dustriell hergestelltem Sterilgut<br />

ungeschützt geschützt** ungeschützt geschützt**<br />

E<strong>in</strong>fachverpackung<br />

oder<br />

Zweifachverpackung<br />

Ver-<br />

alsbaldiger<br />

brauch***<br />

6 Monate alsbaldiger Verbrauch***<br />

6 Monate<br />

Lagerverpackung entfällt nach Herstellerangaben, i. d. R. 5 Jahre<br />

* DIN-gerechte Sterilisierverpackung<br />

** <strong>in</strong> Schränken oder Schubladen<br />

*** <strong>in</strong>nerhalb von 48 St<strong>und</strong>en<br />

Für Sterilgutconta<strong>in</strong>er gilt die DIN 58953:2010 Teil 9. Die Lagerfrist beträgt <strong>in</strong> der Regel 6<br />

Monate.<br />

Die Entnahme des Sterilguts hat unter aseptischen Bed<strong>in</strong>gungen unmittelbar vor dem Gebrauch<br />

zu erfolgen.<br />

Seite 11 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise wird auf die aktuellen Empfehlungen " Anforderungen an die<br />

Hygiene bei der Aufbereitung von Mediz<strong>in</strong>produkten " der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene<br />

<strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

Nachfolgend werden zu speziellen Mediz<strong>in</strong>produkten <strong>und</strong> Pflegeartikeln Empfehlungen<br />

formuliert:<br />

3.4.1 Pflegeartikel<br />

Je nach E<strong>in</strong>richtung <strong>und</strong> Bewohner können bestimmte Pflegeartikel, <strong>in</strong>sbesondere nicht<br />

personengeb<strong>und</strong>ene Pflegeartikel (z. B. Pediküre- <strong>und</strong> Maniküre-Set) zur Verbreitung von<br />

Krankheitserregern beitragen. Deshalb s<strong>in</strong>d bei jedem Bewohner eigene Sets zu verwenden<br />

oder geeignete Maßnahmen zur Des<strong>in</strong>fektion zu ergreifen.<br />

3.4.2 Waschschüsseln, Sitz-, Dusch- <strong>und</strong> Badewannen<br />

Badewannen oder Waschschüsseln gelten als kontam<strong>in</strong>iert <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich nach<br />

Gebrauch des<strong>in</strong>fizierend zu re<strong>in</strong>igen, da Infektionsgefahren auch von Bewohnern ausgehen<br />

können, bei denen e<strong>in</strong>e Infektion noch nicht bekannt ist.<br />

Zusätzlich sollte bei Bewohnern mit erhöhtem Infektionsrisiko (z. B. nicht <strong>in</strong>takte Haut,<br />

Dekubitus) sowohl vor als auch nach der Benutzung e<strong>in</strong>e Des<strong>in</strong>fektion erfolgen.<br />

Die <strong>für</strong> die Re<strong>in</strong>igung verwendeten Lappen s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens täglich aufzubereiten bzw. zu<br />

erneuern.<br />

3.4.3 Steckbecken/Ur<strong>in</strong>flaschen<br />

Bevorzugte Aufbereitung ist die thermische Des<strong>in</strong>fektion <strong>in</strong> Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsgeräten,<br />

die den Anforderungen der DIN EN ISO 15883 entsprechen.<br />

3.4.4 Bettenaufbereitung<br />

Bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren (siehe Tabelle) ist es s<strong>in</strong>nvoll, e<strong>in</strong>e des<strong>in</strong>fizierende<br />

Aufbereitung der Betten vorzunehmen. Die Aufbereitung von Matratzen wird erheblich<br />

erleichtert, wenn sie mit Schutzbezügen, die atmungsaktiv <strong>und</strong> des<strong>in</strong>fektionsmittelbeständig<br />

s<strong>in</strong>d, ausgestattet s<strong>in</strong>d. Kissen <strong>und</strong> Decken sollen dampfdurchlässig <strong>und</strong> waschbar<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Aufbereitung von Betten <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Rout<strong>in</strong>everfahren<br />

Kontam<strong>in</strong>ation<br />

mit <strong>in</strong>fektiösem<br />

Material<br />

Gestell Matratze Bettzeug<br />

Re<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> regelmäßigen<br />

Aufarbeitung <strong>in</strong> der Regel nicht<br />

Intervallen erforderlich<br />

<strong>und</strong> bei Verschmutzung<br />

Re<strong>in</strong>igung bei Verschmutzung zung<br />

Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

Des<strong>in</strong>fektion bei Verwendung<br />

e<strong>in</strong>es des<strong>in</strong>fektionsmittelbeständigen<br />

Schonbezugs<br />

Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

Aufbereitung <strong>in</strong> der Regel<br />

nicht erforderlich<br />

Re<strong>in</strong>igung bei Verschmut-<br />

Des<strong>in</strong>fektion (thermisch<br />

oder chemothermisch)<br />

Seite 12 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Wechsel des Nutzers/Bewohners<br />

ohne besonderes<br />

Risiko<br />

Wechsel des Nutzers/<br />

Bewohners<br />

mit besonderem<br />

Risiko*<br />

Re<strong>in</strong>igung Re<strong>in</strong>igung Re<strong>in</strong>igung<br />

Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

Des<strong>in</strong>fektion bei Verwendung<br />

e<strong>in</strong>es des<strong>in</strong>fektionsmittelbeständigen<br />

Schonbezugs<br />

Des<strong>in</strong>fektion (thermisch<br />

oder chemothermisch)<br />

Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

* Bewohner mit bekannter Infektionserkrankung oder bekannter Kolonisation mit multiresistentem Erreger<br />

3.4.5 Wäscheaufbereitung<br />

Da die Bettwäsche <strong>in</strong> der Regel nicht bewohnerbezogen verwendet wird <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Mischung<br />

der Wäsche während des Aufbereitungsprozesses stattf<strong>in</strong>det, muss e<strong>in</strong> des<strong>in</strong>fizierendes<br />

Verfahren gewählt werden (z. B. Kochwäsche oder Waschen bei 60°C <strong>und</strong><br />

Verwendung e<strong>in</strong>es des<strong>in</strong>fizierenden Waschmittels).<br />

Bewohnereigene Wäsche (z. B. Kleidung) kann <strong>in</strong> der Regel wie Wäsche im Privathaushalt<br />

gewaschen werden.<br />

Während e<strong>in</strong>es Ausbruchs von Erkrankungen mit Erregern, die durch Kontakt übertragen<br />

werden (z. B. Enteritiserreger) oder multiresistenten Erregern, ist darauf zu achten,<br />

dass Leibwäsche, Handtücher <strong>und</strong> Waschlappen der betroffenen Personen ebenfalls des<strong>in</strong>fizierend<br />

gewaschen werden.<br />

Die Entsorgung der Wäsche erfolgt unmittelbar am Bett <strong>in</strong> reißfesten, ausreichend keimdichten<br />

Textilsäcken bzw. Wäschebehältern. Infektiöse Wäsche <strong>und</strong> durchnässte Wäsche<br />

wird <strong>in</strong> reißfesten <strong>und</strong> flüssigkeits<strong>und</strong>urchlässigen Plastiksäcken gesammelt <strong>und</strong> transportiert<br />

<strong>und</strong> darf wegen der damit verb<strong>und</strong>enen Infektionsgefahr nicht nachträglich sortiert<br />

werden.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Lagerung bzw. Zwischenlagerung von Wäsche ist auf e<strong>in</strong>e strikte Trennung von<br />

sauberer <strong>und</strong> Schmutzwäsche zu achten. Saubere Wäsche ist staubgeschützt zu lagern<br />

(im Schrank, verpackt oder abgedeckt).<br />

Wird die Wäsche <strong>in</strong> hauseigenen Wäschereien gewaschen, müssen die Anforderungen<br />

der BGR 500 Kapitel 2.6 (Betreiben von Wäschereien) sowie die Anforderungen der Anlage<br />

4.4.3 der RKI-Richtl<strong>in</strong>ie „Anforderungen an die Wäsche aus E<strong>in</strong>richtungen des Ges<strong>und</strong>heitswesens“<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden. Diese betreffen v. a. die Waschverfahren <strong>und</strong> die<br />

räumlichen Verhältnisse. (E<strong>in</strong>e zentrale Forderung der BGR 500 ist die z. B. räumliche<br />

Trennung <strong>in</strong> re<strong>in</strong>e <strong>und</strong> unre<strong>in</strong>e Seite).<br />

Aus hygienischer Sicht ist <strong>für</strong> das „Waschen wie <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Privathaushalt“ (KRINKO-<br />

Empfehlung) auch die Verwendung e<strong>in</strong>er Haushaltswaschmasch<strong>in</strong>e möglich. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

sollten hier Durchsatz <strong>und</strong> Laufleistung beachtet werden.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d Haushaltswaschmasch<strong>in</strong>en nicht <strong>für</strong> den nachvollziehbaren Prozess e<strong>in</strong>es<br />

des<strong>in</strong>fizierenden Waschverfahrens geeignet, da weder die erreichte Temperatur noch die<br />

Haltezeit abgelesen oder die exakte Dosierung des Des<strong>in</strong>fektionsmittels zur Wassermenge<br />

durchgeführt werden kann. Als Konsequenz muss z. B. dann im Rahmen e<strong>in</strong>es Ausbruchsgeschehens<br />

die bewohnereigene Wäsche der Erkrankten entweder extern<br />

Seite 13 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

vergeben werden oder es muss e<strong>in</strong>e <strong>für</strong> die <strong>in</strong>dustrielle Wäscheaufbereitung konzipierte<br />

Waschmasch<strong>in</strong>e vorhanden se<strong>in</strong>.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der hohen Anforderungen wird daher von der überwiegenden Zahl der Pflegee<strong>in</strong>richtungen<br />

die anfallende Wäsche aus den Pflegebereichen zur Aufbereitung an geeignete<br />

Wäschereien gegeben.<br />

Diese müssen durch schriftlichen Vertrag die E<strong>in</strong>haltung der <strong>in</strong> den o. g. Vorschriften<br />

enthaltenen Anforderungen garantieren.<br />

Bei E<strong>in</strong>haltung der von der Gütegeme<strong>in</strong>schaft sachgemäße Wäschepflege e. V. aufgestellten<br />

Qualitätsnormen (RAL-GZ 992) erhält die entsprechende Wäscherei e<strong>in</strong> Hygienezeugnis,<br />

welches e<strong>in</strong>e Gültigkeit von jeweils e<strong>in</strong>em Jahr besitzt.<br />

3.5 Abfallbeseitigung<br />

Der <strong>in</strong> den E<strong>in</strong>richtungen anfallende Abfall ist nicht gewerblich <strong>und</strong> unterliegt der kommunalen<br />

Abfallsatzung.<br />

Es s<strong>in</strong>d Maßnahmen der Abfallvermeidung festzulegen. Die Abfallentsorgung e<strong>in</strong>schließlich<br />

der Küchenabfälle ist so zu betreiben, dass Belästigungen, <strong>in</strong>sbesondere durch Gerüche,<br />

Insekten <strong>und</strong> Nagetiere vermieden werden. Aus diesem Gr<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d Abfälle <strong>in</strong>nerhalb<br />

der E<strong>in</strong>richtung <strong>in</strong> Abfalltüten <strong>in</strong> gut schließenden, gut zu re<strong>in</strong>igenden Behältnissen zu<br />

sammeln. Diese s<strong>in</strong>d m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal täglich <strong>in</strong> die Abfallsammelbehälter an den<br />

zentralen Abfallsammelplätzen zu entleeren.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>richtungsspezifisches Konzept <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Entsorgungsplanes<br />

<strong>in</strong> Anlehnung an die Vorgaben der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Abfall (LAGA) erstellt<br />

werden.<br />

Gemäß des Europäischen Abfallkataloges (EAK) werden die Abfälle je nach Art, Beschaffenheit,<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> Menge verschiedenen Abfallarten zugeordnet:<br />

• Verschiedene Abfallschlüssel (AS) – früher Gruppe A:<br />

Dem Hausmüll entsprechende Abfälle, an deren Entsorgung aus <strong>in</strong>fektionspräventiver<br />

<strong>und</strong> umwelthygienischer Sicht ke<strong>in</strong>e besonderen Anforderungen zu stellen s<strong>in</strong>d.<br />

Die Sammlung, der Transport <strong>und</strong> die Beseitigung erfolgt <strong>in</strong> Mehrweg- oder E<strong>in</strong>wegbehältnissen<br />

mit dem Restmüll. E<strong>in</strong> Recycl<strong>in</strong>g ist möglich.<br />

• Abfallschlüssel AS 18 01 01 <strong>und</strong> 18 01 04 – früher Gruppe B:<br />

Abfälle, an deren Sammlung <strong>und</strong> Entsorgung außerhalb von E<strong>in</strong>richtungen des Ges<strong>und</strong>heitsdienstes<br />

aus <strong>in</strong>fektionspräventiver Sicht ke<strong>in</strong>e besonderen Anforderungen<br />

zu stellen s<strong>in</strong>d.<br />

o AS 18 01 01 – spitze <strong>und</strong> scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)<br />

Abfälle wie Kanülen, Skalpelle <strong>und</strong> Gegenstände mit ähnlichem Risiko <strong>für</strong> Schnittverletzungen<br />

müssen <strong>in</strong> stich- <strong>und</strong> bruchfesten E<strong>in</strong>wegbehältnissen gesammelt,<br />

fest verschlossen, sicher vor unbefugtem Zugriff gelagert, transportiert <strong>und</strong> entsorgt<br />

werden. E<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>same Entsorgung mit Abfällen nach AS 18 01 04, unter Beachtung<br />

der Belange des Arbeitsschutzes, ist unter seuchenhygienischen Gesichtspunkten<br />

möglich.<br />

Seite 14 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

o AS 18 01 04 - mit Blut, Sekreten, Körperausscheidungen verunre<strong>in</strong>igter Abfall<br />

(außer 18 01 03)<br />

Bei diesen Abfällen handelt es sich um mit Blut, Sekreten oder Exkreten kontam<strong>in</strong>ierte<br />

Abfälle wie W<strong>und</strong>verbände, Wäsche, W<strong>in</strong>deln etc. Diese s<strong>in</strong>d am Ort ihres<br />

Anfallens <strong>in</strong> reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen <strong>und</strong> dichten Behältnissen zu<br />

sammeln <strong>und</strong> ohne Umfüllen oder Sortieren <strong>in</strong> sicher verschlossenen Behältnissen<br />

zur Sammelstelle zu transportieren. Beseitigung nach Vorgaben der Kommune.<br />

• Abfallschlüssel AS 18 01 03 – früher Gruppe C:<br />

Infektiöse Abfälle, an deren Sammlung <strong>und</strong> Entsorgung aus <strong>in</strong>fektionspräventiver<br />

Sicht besondere Anforderungen zu stellen s<strong>in</strong>d. Diese ergeben sich aus der bekannten<br />

oder aufgr<strong>und</strong> mediz<strong>in</strong>ischer Erfahrung zu erwartenden Kontam<strong>in</strong>ation mit Erregern,<br />

wenn dadurch e<strong>in</strong>e Verbreitung der Krankheiten zu be<strong>für</strong>chten ist (z. B. Abfälle<br />

die mit erregerhaltigem Blut, Sekret oder Exkret behaftet s<strong>in</strong>d, oder Blut <strong>in</strong> flüssiger<br />

Form enthalten).<br />

Diese Abfälle s<strong>in</strong>d unmittelbar am Ort ihres Anfallens <strong>in</strong> reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen<br />

<strong>und</strong> dichten Behältnissen zu sammeln <strong>und</strong> ohne Umfüllen oder Sortieren <strong>in</strong><br />

sicher verschlossenen Behältnissen zur Sammelstelle zu transportieren. E<strong>in</strong>e Kontam<strong>in</strong>ation<br />

des Außenbereiches ist <strong>in</strong> jedem Falle zu vermeiden.<br />

Die Abfälle s<strong>in</strong>d ohne vorheriges Verdichten oder Zerkle<strong>in</strong>ern <strong>in</strong> den <strong>für</strong> die Sammlung<br />

verwendeten Behältnissen gemäß dem Abfallwirtschaftsplan Bayern der GSB Sonderabfall-Entsorgung<br />

Bayern GmbH oder der AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH<br />

zu überlassen. Sofern ke<strong>in</strong>e TSE Erreger enthalten s<strong>in</strong>d, können sie mit RKI gelisteten<br />

Verfahren des<strong>in</strong>fiziert werden <strong>und</strong> unter Beachtung des weiter bestehenden Verletzungsrisikos<br />

durch spitze oder scharfe Gegenstände zusammen mit Abfällen<br />

gemäß AS 18 01 04 entsorgt werden.<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise e<strong>in</strong>schl. Erregerliste wird auf die Richtl<strong>in</strong>ie über die ordnungsgemäße<br />

Entsorgung von Abfällen aus E<strong>in</strong>richtungen des Ges<strong>und</strong>heitswesens beim<br />

Robert Koch-Institut <strong>und</strong> der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Abfall (LAGA) verwiesen. Im<br />

H<strong>in</strong>blick auf die <strong>in</strong> der Empfehlung genannte Erregerliste ist anzumerken, dass <strong>für</strong> den<br />

Bereich der <strong>Heimen</strong> nur e<strong>in</strong>zelne der genannten Erreger <strong>in</strong> Ausnahmefällen relevant werden<br />

könnten (s. auch Abfallschlüssel AS 18 01 03 – früher Gruppe C).<br />

Seite 15 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

4 Sanitärbereich<br />

4.1 Sanitärausstattung<br />

Die Ausstattung der Sanitärbereiche hängt gemäß VDI-Richtl<strong>in</strong>ie 6000 Blatt 5 von der Art<br />

<strong>und</strong> Nutzung ab. In überwiegend sozial betreuten Bereichen genügt e<strong>in</strong>e sanitäre Ausstattung<br />

wie im häuslichen Bereich. Geme<strong>in</strong>schaftssanitärräume sollten mit Spendervorrichtungen<br />

<strong>für</strong> Flüssigseife <strong>und</strong> E<strong>in</strong>malhandtücher ausgestattet se<strong>in</strong>. Ausreichend<br />

dimensionierte Abfallbehälter (mit Plastiksäcken) <strong>für</strong> Papierabfälle s<strong>in</strong>d bereitzustellen. Es<br />

ist darauf zu achten, dass es sich um stabile Vorrichtungen mit e<strong>in</strong>er leicht zu re<strong>in</strong>igenden<br />

Oberfläche handelt.<br />

4.2 Wartung <strong>und</strong> Pflege<br />

Die Sanitäranlagen <strong>und</strong> deren Ausstattung s<strong>in</strong>d regelmäßig zu warten. E<strong>in</strong>e zeitnahe Reparatur<br />

von Defekten <strong>und</strong> sorgfältige Pflege muss sichergestellt se<strong>in</strong>. Die Wartungsvorgaben<br />

der Hersteller s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />

Stark frequentierte Bereiche, wie Sanitärbereiche, sollten täglich gere<strong>in</strong>igt werden.<br />

E<strong>in</strong>e rout<strong>in</strong>emäßige Des<strong>in</strong>fektion von Sanitäre<strong>in</strong>richtungen ist <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong> nicht <strong>in</strong>diziert <strong>und</strong><br />

wird nur im Falle e<strong>in</strong>er Kontam<strong>in</strong>ation oder bei <strong>in</strong>fektiösen Bewohnern durchgeführt.<br />

Zimmer mit <strong>in</strong>fektiösen Bewohnern sollten im Re<strong>in</strong>igungsplan ans Ende gestellt werden. In<br />

diesem Fall können die verwendete Des<strong>in</strong>fektionslösung <strong>und</strong> Re<strong>in</strong>igungslappen nicht<br />

zimmerübergreifend verwendet werden.<br />

Seite 16 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

5 Lebensmittel- <strong>und</strong> Küchenhygiene<br />

5.1 Allgeme<strong>in</strong>e Anforderungen<br />

Zur Vermeidung von lebensmittelbed<strong>in</strong>gten Erkrankungen <strong>und</strong> Erkrankungshäufungen <strong>in</strong><br />

<strong>Heimen</strong> müssen an den Umgang mit Lebensmitteln besonders hohe Anforderungen gestellt<br />

werden. Die Vorgaben der EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene <strong>und</strong> anderer<br />

lebensmittelrechtlicher Vorschriften s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuhalten. Die EU Hygieneverordnung<br />

852/2004 verlangt die Dokumentation von betriebseigenen Hygienemaßnahmen <strong>und</strong> die<br />

E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>es HACCP-Systems.<br />

Personen, die an e<strong>in</strong>er Infektionserkrankung im S<strong>in</strong>ne des § 42 IfSG erkrankt oder dessen<br />

verdächtig s<strong>in</strong>d, an <strong>in</strong>fizierten W<strong>und</strong>en oder an Hautkrankheiten erkrankt s<strong>in</strong>d, bei denen<br />

die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden<br />

können oder Personen, die Krankheitserreger im S<strong>in</strong>ne des § 42 IfSG ausscheiden,<br />

dürfen <strong>in</strong> Küchen nicht tätig se<strong>in</strong> oder beschäftigt werden. Weiterh<strong>in</strong> dürfen sie nicht tätig<br />

se<strong>in</strong> oder beschäftigt werden beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbr<strong>in</strong>gen der <strong>in</strong> §<br />

42 Abs. 2 genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen <strong>in</strong> Berührung kommen. Vor<br />

erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit muss Personal, das im Lebensmittelbereich arbeiten<br />

will, gemäß § 43 IfSG durch das Ges<strong>und</strong>heitsamt oder durch e<strong>in</strong>en vom Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

beauftragten Arzt über Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Verpflichtungen belehrt werden. Nach Aufnahme<br />

der Tätigkeit <strong>und</strong> anschließend alle zwei Jahre ist das angestellte Personal im gesamten<br />

Lebensmittelbereich vom Arbeitgeber über die Tätigkeitsverbote <strong>und</strong><br />

Verpflichtungen zu belehren <strong>und</strong> darüber h<strong>in</strong>aus gemäß § 4 Lebensmittelhygieneverordnung<br />

(LMHV) e<strong>in</strong>mal regelmäßig lebensmittelhygienisch zu schulen. Entsprechende Besche<strong>in</strong>igungen<br />

des zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamtes s<strong>in</strong>d beim Arbeitgeber aufzubewahren.<br />

E<strong>in</strong> eigener Hygieneplan <strong>für</strong> den Küchenbereich ist <strong>in</strong> Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde<br />

zu erstellen.<br />

5.2 Händehygiene <strong>und</strong> Schutzkleidung<br />

Die Händehygiene ist im Küchenbereich die wichtigste Maßnahme zur Kontam<strong>in</strong>ations<strong>und</strong><br />

<strong>Infektionsprävention</strong>.<br />

Für die Durchführung der Händere<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Händedes<strong>in</strong>fektion im Küchenbereich s<strong>in</strong>d<br />

an den da<strong>für</strong> vorgesehenen Waschbecken Wandspender <strong>für</strong> Seife, Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

<strong>und</strong> E<strong>in</strong>malhandtücher anzubr<strong>in</strong>gen. Seifen- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsmittelspender s<strong>in</strong>d arbeitstäglich<br />

auf deren Füllstand h<strong>in</strong> zu überprüfen. Vorzugsweise sollten <strong>für</strong> Flüssigseifen Orig<strong>in</strong>algeb<strong>in</strong>de<br />

verwendet werden, Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel dürfen nicht umgefüllt werden.<br />

Die Verwendung von Komb<strong>in</strong>ationsprodukten, die sowohl der Re<strong>in</strong>igung, als auch Des<strong>in</strong>fektion<br />

der Hände dienen, ist kritisch zu sehen, da die von den Herstellern vorgegebene<br />

E<strong>in</strong>wirkdauer <strong>in</strong> der Praxis meist nicht e<strong>in</strong>gehalten wird.<br />

Hand- <strong>und</strong> Armschmuck sowie jeglicher nicht permanent unter der Arbeitskleidung bef<strong>in</strong>dlicher<br />

Schmuck muss vor Arbeitsbeg<strong>in</strong>n abgelegt werden.<br />

Seite 17 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

E<strong>in</strong>e Händewaschung <strong>für</strong> die <strong>in</strong> der Küche Beschäftigten ist <strong>in</strong> folgenden Fällen erforderlich:<br />

● bei Arbeitsantritt<br />

● gr<strong>und</strong>sätzlich vor Lebensmittelkontakt<br />

● gr<strong>und</strong>sätzlich nach sichtbarer Verunre<strong>in</strong>igung der Hände<br />

E<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion wird erforderlich:<br />

● ­vor <strong>und</strong> nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.B. Fleisch, Geflügel, Hackfleisch,<br />

Fisch, Eier bzw. Produkte/Speisen, die solche Bestandteile enthalten.<br />

● beim Wechsel vom unre<strong>in</strong>en zum re<strong>in</strong>en Bereich<br />

● nach Husten oder Niesen <strong>in</strong> die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuches<br />

● nach jedem Toilettenbesuch<br />

● nach Kontakt mit Auftauflüssigkeit<br />

H<strong>in</strong>weise zur Durchführung der Händedes<strong>in</strong>fektion f<strong>in</strong>den sich unter Punkt 3.2.1.<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist beim Umgang mit Lebensmitteln e<strong>in</strong>schließlich der Essensausgabe vom<br />

Personal geeignete <strong>und</strong> saubere Arbeitskleidung bzw. Schürzen zu tragen.<br />

Fragestellungen zu Re<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektion, sowie zur Lebensmittelhygiene <strong>und</strong> zur<br />

Abfallbeseitigung s<strong>in</strong>d mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung abzusprechen.<br />

5.3 Essgeschirr<br />

In Bereichen mit überwiegend sozialer Betreuung kann Geschirr wie im Haushalt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Geschirrspüler mit 65°C-Programm gere<strong>in</strong>igt werden.<br />

Der masch<strong>in</strong>elle Re<strong>in</strong>igungsprozess, muss so ausgelegt se<strong>in</strong>, dass vom Geschirr ke<strong>in</strong>e<br />

Infektionsgefahr <strong>für</strong> den Essensteilnehmer ausgeht. Dies kann <strong>in</strong> E<strong>in</strong>tank-, bei hohem Geschirraufkommen<br />

<strong>in</strong> Mehrtankgeschirrspülmasch<strong>in</strong>en unter Beachtung der Normen 10510<br />

<strong>und</strong> 10512 erfolgen.<br />

5.4 Arbeitsschutzanforderungen<br />

Die Arbeitsschutzanforderungen der GUV-Regel „Arbeiten <strong>in</strong> Küchenbetrieben“ (GUV-R<br />

111), e<strong>in</strong>schließlich der dort beschriebenen Hygieneanforderungen, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

Seite 18 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

6 Tr<strong>in</strong>kwasser<br />

Das <strong>in</strong> den <strong>Heimen</strong> verwendete Warm- <strong>und</strong> Kaltwasser <strong>für</strong> den menschlichen Gebrauch<br />

(Tr<strong>in</strong>ken, Waschen, Duschen) muss der Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung entsprechen. Über die<br />

Pflichten e<strong>in</strong>es Betreibers e<strong>in</strong>er Haus<strong>in</strong>stallation <strong>und</strong> die Notwendigkeit regelmäßiger Untersuchungen<br />

e<strong>in</strong>schließlich Legionellen berät Sie das Ges<strong>und</strong>heitsamt.<br />

6.1 Hygieneregeln zum Umgang mit Tr<strong>in</strong>kwasser<br />

Installationen s<strong>in</strong>d nach den allgeme<strong>in</strong> anerkannten Regeln der Technik durch Fachfirmen<br />

auszuführen <strong>und</strong> zu warten, dabei ist darauf zu achten, dass Kaltwasserleitungen vor<br />

Erwärmung geschützt, stagnierendes Wasser vermieden <strong>und</strong> e<strong>in</strong> ausreichender Wasseraustausch<br />

gewährleistet wird.<br />

Herkömmliche Perlatoren <strong>und</strong> Überläufe <strong>in</strong> Waschbecken sollen <strong>in</strong> Pflege- <strong>und</strong> Funktionsbereichen<br />

nicht vorhanden se<strong>in</strong>. Anstelle der Perlatoren sollten Lam<strong>in</strong>arstrahlregler<br />

verwendet werden.<br />

6.2 Legionellenprophylaxe<br />

Warmwasseranlagen müssen so betrieben werden, dass e<strong>in</strong>e ges<strong>und</strong>heitsgefährdende<br />

Vermehrung von Legionellen vermieden wird. Um dies zu gewährleisten, müssen die allgeme<strong>in</strong><br />

anerkannten Regeln der Technik (siehe DVGW Arbeitsblatt W 551) e<strong>in</strong>gehalten<br />

werden. Zur Legionellenprophylaxe wären der E<strong>in</strong>satz von aerosolarmen Duschköpfen<br />

<strong>und</strong> selbstentleerenden Armaturen zweckdienlich. Weiterh<strong>in</strong> s<strong>in</strong>d Duschen, die selten genutzt<br />

werden, <strong>in</strong> regelmäßigen Abständen durch ca. 5-m<strong>in</strong>ütiges Ablaufenlassen von<br />

Warmwasser (maximale Erwärmungsstufe e<strong>in</strong>stellen) zu spülen. Kalkablagerungen an<br />

den Duschköpfen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den erforderlichen Zeitabständen zu entfernen.<br />

Seite 19 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

7 Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes<br />

7.1 Ges<strong>und</strong>heitliche Anforderungen<br />

7.1.1 Personal im Küchen-/Lebensmittelbereich (§ 42 IfSG)<br />

Personen, die<br />

• an Typhus, Paratyphus, Cholera, Shigellenruhr, Salmonellose, e<strong>in</strong>er anderen <strong>in</strong>fektiösen<br />

Darmerkrankung oder Virushepatitis A oder E (<strong>in</strong>fektiöse Gelbsucht) erkrankt oder<br />

dessen verdächtig s<strong>in</strong>d,<br />

• an <strong>in</strong>fizierten W<strong>und</strong>en oder Hauterkrankungen erkrankt s<strong>in</strong>d, bei denen die Möglichkeit<br />

besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können,<br />

• die Krankheitserreger Shigellen, Salmonellen, enterohämorrhagische Escherichia coli<br />

oder Choleravibrionen ausscheiden,<br />

dürfen im Küchen- bzw. Lebensmittelbereich von E<strong>in</strong>richtungen mit <strong>und</strong> zur Geme<strong>in</strong>schaftsverpflegung<br />

nicht tätig se<strong>in</strong> oder beschäftigt werden (<strong>für</strong> E<strong>in</strong>zelheiten siehe § 42<br />

IfSG).<br />

7.1.2 Bewohner<br />

Neu aufzunehmende Bewohner müssen nach § 36 Abs. 4 IfSG durch e<strong>in</strong> ärztliches Zeugnis<br />

nachweisen, dass ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e ansteckungsfähige Lungentuberkulose<br />

vorliegen.<br />

Der Impfstatus sollte überprüft werden (siehe dazu Punkt 7.4.2). H<strong>in</strong>weise des Hausarztes<br />

bzw. des überweisenden Krankenhauses über Gr<strong>und</strong>krankheiten e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>es<br />

eventuellen Trägerstatus (z.B. HBV, MRSA) s<strong>in</strong>d zu beachten.<br />

7.2 Belehrung von Personal im Küchen- <strong>und</strong> Lebensmittelbereich (§ 43 IfSG)<br />

Personen dürfen erstmalig Tätigkeiten im Küchen- bzw. Lebensmittelbereich nur ausüben,<br />

wenn sie e<strong>in</strong>e nicht mehr als 3 Monate alte Besche<strong>in</strong>igung des Ges<strong>und</strong>heitsamtes oder<br />

e<strong>in</strong>es vom Ges<strong>und</strong>heitsamt beauftragten Arztes vorlegen können. Diese muss e<strong>in</strong>en<br />

Nachweis über die <strong>in</strong> mündlicher <strong>und</strong> schriftlicher Form durchgeführte Belehrung über die<br />

genannten Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Verpflichtungen gemäß §§ 42 <strong>und</strong> 43 IfSG enthalten.<br />

Außerdem muss der Beschäftigte dar<strong>in</strong> schriftlich erklären, dass ihm ke<strong>in</strong>e Tatsachen <strong>für</strong><br />

e<strong>in</strong> Tätigkeitsverbot bekannt s<strong>in</strong>d.<br />

Treten nach Tätigkeitsaufnahme H<strong>in</strong>derungsgründe auf, so hat der Beschäftigte dieses<br />

unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen.<br />

Der Arbeitgeber hat <strong>für</strong> die Beschäftigten im Küchen- bzw. Lebensmittelbereich nach Aufnahme<br />

der Tätigkeit <strong>und</strong> im Weiteren alle zwei Jahre gemäß § 43 Abs. 4 IfSG über die<br />

o.g. Tätigkeitsverbote <strong>und</strong> Verpflichtungen zu belehren, den Nachweis über die Belehrung<br />

zu dokumentieren <strong>und</strong> der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.<br />

7.3 Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflicht<br />

Das IfSG verpflichtet die <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong> tätigen Personen, der E<strong>in</strong>richtung unverzüglich mitzuteilen,<br />

wenn sie von e<strong>in</strong>em der <strong>in</strong> § 42 IfSG geregelten Krankheitsfälle betroffen s<strong>in</strong>d.<br />

Damit der Informationspflicht nachgekommen werden kann, s<strong>in</strong>d Belehrungen durchzuführen.<br />

Seite 20 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Nach § 6 IfSG s<strong>in</strong>d u.a. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung <strong>und</strong> der Tod an bestimmten<br />

Infektionskrankheiten bzw. nach § 7 der Nachweis bestimmter Infektionserreger meldepflichtig.<br />

Insbesondere ist nach § 8 IfSG der feststellende Arzt verpflichtet, das<br />

Auftreten bzw. den Verdacht der <strong>in</strong> § 6 Abs.1 <strong>und</strong> Abs. 2 IfSG genannten Erkrankungen<br />

bzw. der Leiter des diagnostizierenden Labors die <strong>in</strong> § 7 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 IfSG verzeichneten<br />

Erreger unverzüglich dem zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamt namentlich zu melden.<br />

In E<strong>in</strong>richtungen der stationären Pflege s<strong>in</strong>d nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG auch die Leiter<br />

der E<strong>in</strong>richtung bzw. nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG auch die Angehörigen e<strong>in</strong>es anderen<br />

Pflegeberufs, der <strong>für</strong> die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung e<strong>in</strong>e<br />

staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung erfordert (z.B. Altenpfleger<strong>in</strong>) zur Meldung<br />

bzw. Mitteilung an das Ges<strong>und</strong>heitsamt verpflichtet. Dies gilt <strong>in</strong>sbesondere bei<br />

Krankheitsverdacht, Erkrankung sowie Tod an e<strong>in</strong>er Krankheit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1<br />

IfSG sowie bei Verdacht auf <strong>und</strong> Erkrankung an e<strong>in</strong>er mikrobiell bed<strong>in</strong>gten Lebensmittelvergiftung<br />

oder an e<strong>in</strong>er akuten <strong>in</strong>fektiösen Gastroenteritis nach & 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG,<br />

wenn e<strong>in</strong>e Person betroffen ist, die e<strong>in</strong>e Tätigkeit im S<strong>in</strong>ne des § 42 Abs. 1 IfSG ausübt<br />

(Umgang mit Lebensmitteln) oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten,<br />

bei denen e<strong>in</strong> epidemischer Zusammenhang wahrsche<strong>in</strong>lich ist oder vermutet wird.<br />

Nach § 6 Abs. 1. Nr. 5 IfSG gilt dies ebenso <strong>für</strong> das Auftreten e<strong>in</strong>er bedrohlichen Krankheit<br />

oder von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen e<strong>in</strong> epidemischer<br />

Zusammenhang wahrsche<strong>in</strong>lich ist oder vermutet wird, wenn dies auf e<strong>in</strong>e schwerwiegende<br />

Gefahr <strong>für</strong> die Allgeme<strong>in</strong>heit h<strong>in</strong>weist <strong>und</strong> Krankheitserreger als Ursache <strong>in</strong> Betracht<br />

kommen, die nicht <strong>in</strong> § 7 IfSG genannt s<strong>in</strong>d. Wenn dem Leiter der E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong> Nachweis<br />

vorliegt, dass der gleiche Sachverhalt bereits gemeldet wurde, entfällt die Meldepflicht<br />

(§ 8 Abs. 3 IfSG).<br />

Das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen e<strong>in</strong> epidemischer Zusammenhang<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich ist oder vermutet wird, muss gemäß § 6 Abs. 3 IfSG dem Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

als Ausbruch nicht namentlich gemeldet werden, um den öffentlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsdienst <strong>und</strong> ggf. e<strong>in</strong>en beratenden Krankenhaushygieniker so früh wie möglich<br />

e<strong>in</strong>zubeziehen.<br />

7.4 Schutzimpfungen<br />

Den besten Schutz vor vielen Infektionskrankheiten bieten Impfungen. Sie können zum<br />

e<strong>in</strong>en den Impfl<strong>in</strong>g selbst vor Infektion, Erkrankung <strong>und</strong> Tod schützen, führen andererseits<br />

beim Erreichen hoher Durchimpfungsraten <strong>in</strong> der Bevölkerung (> 90 %) durch Herdenimmunität<br />

auch zum Schutz der Allgeme<strong>in</strong>heit.<br />

7.4.1 Personal<br />

Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 ArbMedVV mit Anhang Teil 2 <strong>und</strong> gemäß § 15 BioStoffV<br />

vor Aufnahme der Tätigkeit e<strong>in</strong>e arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen.<br />

Besteht ke<strong>in</strong> ausreichender Immunschutz, ist dem Beschäftigten e<strong>in</strong>e Impfung (möglich<br />

<strong>für</strong> Hepatitis B) anzubieten.<br />

Die wirksamen <strong>in</strong> Deutschland zugelassenen Impfstoffe werden vom Paul-Ehrlich-Institut<br />

veröffentlicht (www.pei.de), die Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission<br />

(STIKO) s<strong>in</strong>d unter www.rki.de zu f<strong>in</strong>den.<br />

Die Beschäftigten sollten darauf h<strong>in</strong>gewiesen werden, den Impfschutz <strong>für</strong> Diphtherie <strong>und</strong><br />

Tetanus regelmäßig auffrischen zu lassen.<br />

Seite 21 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

7.4.2 Bewohner<br />

Es existiert <strong>in</strong> Deutschland ke<strong>in</strong>e Impfpflicht. Die wichtigsten Impfempfehlungen <strong>für</strong> die<br />

Bevölkerung werden von der STIKO veröffentlicht <strong>und</strong> von den Länderbehörden öffentlich<br />

empfohlen.<br />

Für Bewohner <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong> ist e<strong>in</strong> Impfschutz gegen folgende Infektionskrankheiten s<strong>in</strong>nvoll:<br />

• Tetanus<br />

• Diphtherie<br />

• Pneumokokken<br />

• Influenza­<br />

Während des Aufenthaltes ist an entsprechende Auffrischimpfungen zu denken.­<br />

Seite 22 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

8 Hygiene bei speziellen Behandlungsmaßnahmen<br />

Im Folgenden werden H<strong>in</strong>weise zu den wichtigsten mediz<strong>in</strong>ischen <strong>und</strong> pflegerischen<br />

Maßnahmen unter Berücksichtigung von hygienischen Schwerpunkten dargelegt.<br />

E<strong>in</strong>e gute Darstellung der e<strong>in</strong>zelnen Maßnahmen ist <strong>in</strong> der aktuellen Empfehlung „<strong>Infektionsprävention</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>Heimen</strong>“ der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong><br />

beim Robert-Koch-Institut gegeben.<br />

Nachfolgend werden die Empfehlungen des RKI kategorisiert. Diese Kategorisierung basiert<br />

auf der wissenschaftlich abgesicherten Beweiskraft der jeweiligen Aussagen oder<br />

deren nachvollziehbarer theoretischer Begründung. Gesetzliche Vorgaben, Verordnungen<br />

oder sonstiges verb<strong>in</strong>dliches Recht werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er eigenen Kategorie berücksichtigt.<br />

• Kat. I Nachdrückliche Empfehlung (IA gut konzipierte Studien, IB Konsensus-Beschluss<br />

unter Experten)<br />

• Kat. II E<strong>in</strong>geschränkte Empfehlung (H<strong>in</strong>weise aus Studien, theoretische Begründung)<br />

• Kat. III ke<strong>in</strong>e Empfehlung / ungelöste Frage<br />

• Kat. IV rechtliche Vorgaben<br />

8.1 Prävention von Harnwegs<strong>in</strong>fektionen<br />

Infektionen der Harnwege s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong> die häufigsten Infektionen, überwiegend bed<strong>in</strong>gt<br />

durch transurethrale Katheter. Harnableitungen müssen wegen dieses Infektionsrisikos<br />

auf das unvermeidliche M<strong>in</strong>imum <strong>und</strong> damit auf die mediz<strong>in</strong>ische Indikation, diagnostiziert<br />

durch den behandelnden Arzt, reduziert bleiben.<br />

8.1.1 Harndra<strong>in</strong>age durch Katheterisierung der Harnblase<br />

Für alle Formen der Harnwegskatheterisierung gilt (alle Kat.IB):<br />

• Blasenkatheter dürfen nur nach strenger ärztlicher Indikationsstellung unter aseptischen<br />

Bed<strong>in</strong>gungen angewendet werden <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d so bald wie möglich zu entfernen.<br />

Die durchführenden Personen müssen mit der Technik <strong>und</strong> den Erfordernissen der<br />

Aseptik <strong>und</strong> Antiseptik vertraut se<strong>in</strong>.<br />

• Manipulationen am geschlossenen Harndra<strong>in</strong>agesystem (z. B. Ur<strong>in</strong>abnahme) erfordern<br />

streng aseptische Handhabung <strong>und</strong> sollen auf das notwendige M<strong>in</strong>imum reduziert werden.<br />

• Vor <strong>und</strong> nach jeder Manipulation am Blasenverweilkatheter oder Harndra<strong>in</strong>agesystem<br />

ist e<strong>in</strong>e hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion erforderlich.<br />

• Spülungen <strong>und</strong> Instillationen s<strong>in</strong>d nur bei spezieller urologischer Indikation, aber nicht<br />

zur Infektionsprophylaxe durchzuführen. Spülungen mit Antiseptika oder Antibiotika<br />

s<strong>in</strong>d obsolet.<br />

• Bei länger währender Dra<strong>in</strong>age (>5 Tage) sollten unter Beachtung der Kontra<strong>in</strong>dikationen<br />

suprapubische Blasenverweilkatheter bevorzugt werden.<br />

8.1.1.1 Transurethraler Katheter<br />

• Die Anlage des Katheters muss unter aseptischen Bed<strong>in</strong>gungen von geschultem Personal<br />

möglichst mithilfe e<strong>in</strong>es Katheterisierungssets durchgeführt werden (Kat. IB).<br />

• Es dürfen nur sterile, geschlossene Ableitungssysteme e<strong>in</strong>gesetzt werden (Kat. IA).<br />

Seite 23 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

• Vor der sorgfältigen Vorbereitung aller benötigten Materialien müssen die Hände des<strong>in</strong>fiziert<br />

werden (Kat. IA).<br />

• Die Schleimhautantiseptik erfolgt mit sterilen Tupfern <strong>und</strong> e<strong>in</strong>em geeigneten Schleimhautantiseptikum<br />

z. B. auf Basis von PVP-Iod oder Octenid<strong>in</strong>. Nach Auflegen e<strong>in</strong>es sterilen<br />

Schlitztuches wird steriles Gleitmittel <strong>in</strong>stilliert <strong>und</strong> der Blasenkatheter vorsichtig<br />

unter sterilen Bed<strong>in</strong>gungen (e<strong>in</strong>schl. P<strong>in</strong>zette, Handschuhe) e<strong>in</strong>geführt (Kat. IB).<br />

• Das Blocken des Ballons erfolgt mit sterilem Aqua dest. oder vorzugsweise mit e<strong>in</strong>er<br />

sterilen 8- bis 10%igen Glycer<strong>in</strong>-Wasserlösung (nicht mit NaCl oder Leitungswasser)<br />

(Kat. IB).<br />

• Danach erfolgen der Anschluss e<strong>in</strong>es geschlossenen Dra<strong>in</strong>agesystems mit Rückflussventil<br />

<strong>und</strong> die sichere Fixation (Kat. IB).<br />

• Bei der täglichen Körperpflege erfolgt die Re<strong>in</strong>igung des Genitales mit Wasser <strong>und</strong> Seifenlotion<br />

ohne Zusatz antiseptischer Substanzen; dabei ist jeder Zug am Katheter zu<br />

vermeiden (Kat. IB).<br />

8.1.1.2 Suprapubische Katheter<br />

Bei länger andauernder Harndra<strong>in</strong>age (> 5 Tage) sollten unter Beachtung der Kontra<strong>in</strong>dikationen<br />

suprapubische Blasenverweilkatheter bevorzugt werden.<br />

• E<strong>in</strong>e tägliche Inspektion der E<strong>in</strong>stichstelle ist erforderlich, um e<strong>in</strong>e Infektion an der E<strong>in</strong>trittsstelle<br />

rechtzeitig zu erkennen. In der Regel kann die Punktionsstelle bei lange liegendem<br />

suprapubischen Katheter offen gelassen werden oder bedarf lediglich der<br />

Bedeckung durch e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>es Pflaster (Kat. IB).<br />

8.1.2 Umgang mit Harndra<strong>in</strong>agen<br />

• Ke<strong>in</strong> <strong>in</strong>termittierendes Abklemmen des Katheters (sog. Blasentra<strong>in</strong><strong>in</strong>g) (Kat. IB). Um<br />

den Harnabfluss zu sichern, muss e<strong>in</strong> Abknicken von Katheter <strong>und</strong> Ableitungssystem<br />

vermieden werden.<br />

• Der Auffangbeutel muss immer freihängend ohne Bodenkontakt unter Blasenniveau<br />

positioniert se<strong>in</strong> (Kat. IB).<br />

• Der Katheter <strong>und</strong> der Dra<strong>in</strong>ageschlauch sollten nicht diskonnektiert werden (Kat. IA).<br />

• Ist e<strong>in</strong>e Diskonnektion nicht zu vermeiden (bzw. nach versehentlicher kurzzeitiger Diskonnektion),<br />

ist ke<strong>in</strong> Wechsel von Katheter oder Dra<strong>in</strong>agesystem erforderlich. Die erneute<br />

Verb<strong>in</strong>dung von Katheter <strong>und</strong> Konus des Dra<strong>in</strong>ageschlauchs darf nur unter<br />

aseptischen Kautelen nach Wischdes<strong>in</strong>fektion mit e<strong>in</strong>em alkoholischen Präparat wieder<br />

zusammengefügt werden (Kat. IB).<br />

• Der Auffangbeutel ist rechtzeitig zu entleeren, bevor der Harn mit der Rückflusssperre<br />

<strong>in</strong> Kontakt kommt. Dazu s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>malhandschuhe zu tragen (Kat. IB).<br />

• Das Auffanggefäß wird nach Gebrauch des<strong>in</strong>fizierend gere<strong>in</strong>igt (z. B. im Steckbeckenspülautomaten)<br />

(Kat. III).<br />

• Nach dem Ausziehen der E<strong>in</strong>malhandschuhe ist e<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion erforderlich<br />

(Kat. IB).<br />

• E<strong>in</strong> Wechsel des geschlossenen Harndra<strong>in</strong>agesystems ist nicht rout<strong>in</strong>emäßig <strong>in</strong> festen<br />

Intervallen erforderlich, sondern soll bei Bedarf nach <strong>in</strong>dividuellen Gesichtspunkten (z.<br />

B. bei Inkrustation, Obstruktion, Verstopfung, Katheter<strong>in</strong>duzierter symptomatischer<br />

Harnwegs<strong>in</strong>fektion) <strong>und</strong> Herstellerangaben erfolgen (Kat. IB).<br />

Seite 24 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

8.1.3 Alternativen zu Verweilkathetern<br />

Bei der Versorgung von Personen mit neurologischen Störungen hat sich die <strong>in</strong>termittierende<br />

Katheterisierung bewährt, da <strong>in</strong>fektiologische Komplikationen reduziert werden<br />

können.<br />

Bei Inkont<strong>in</strong>enz männlicher Bewohner können ggf. Kondom-Ur<strong>in</strong>ale e<strong>in</strong>gesetzt werden.<br />

E<strong>in</strong>e weitere Alternative s<strong>in</strong>d Urostomata.<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise wird auf die aktuellen „Empfehlungen zur Prävention <strong>und</strong> Kontrolle<br />

Katheter-assoziierter Harnwegs<strong>in</strong>fektionen " der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene<br />

<strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

8.2 Prävention von Bakteriämien <strong>und</strong> Sepsis<br />

8.2.1 Punktionen <strong>und</strong> Injektionen<br />

• Das mit der Vorbereitung von Punktionen <strong>und</strong> Injektionen betraute Personal ist <strong>in</strong> regelmäßigen<br />

Abständen <strong>in</strong> den hygienischen Arbeitstechniken, zu schulen.<br />

• Vor dem Beg<strong>in</strong>n des Herrichtens von Medikamenten <strong>und</strong> Materialien <strong>für</strong> Punktionen<br />

oder Injektionen ist e<strong>in</strong>e hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion durchzuführen (Kat. IA),<br />

ebenso vor jeder Punktion oder Injektion.<br />

• Wenn e<strong>in</strong>e Arbeitsfläche zur Vorbereitung benötigt wird, so ist diese vor Umgebungskontam<strong>in</strong>ation,<br />

z. B. Spritzwasser, zu schützen (Kat. II). Diese muss leicht zu<br />

re<strong>in</strong>igen <strong>und</strong> zu des<strong>in</strong>fizieren se<strong>in</strong> (Kat. II). Wenn die Vorbereitung des Zubehörs <strong>für</strong><br />

Punktionen oder Injektionen auf e<strong>in</strong>er Arbeitsfläche erfolgt, muss diese vorher wischdes<strong>in</strong>fiziert<br />

werden.<br />

• Die Zubereitung von Medikamenten zur Injektion erfordert die Überprüfung des Verfallsdatums<br />

<strong>und</strong> hat unmittelbar vor der geplanten Applikation zu erfolgen (Kat. II).<br />

• Zumischung von Arzneimitteln bzw. Herstellung von Arzneimittelmischungen erst unmittelbar<br />

vor Injektion. Standzeiten <strong>und</strong> Lagerungsbed<strong>in</strong>gungen s<strong>in</strong>d den Herstellerangaben<br />

zu entnehmen (Kat. IV).<br />

• Vor Applikation e<strong>in</strong>es Arzneimittels müssen Injektions- bzw. Infusionsflaschen <strong>und</strong><br />

Ampullen durch Sichtprüfung auf Verfärbungen, Trübungen <strong>und</strong> Defekte überprüft<br />

werden. Bei Auffälligkeiten dürfen die Gefäße nicht verwendet werden.<br />

• Das Gummiseptum von Injektions- <strong>und</strong> Infusionsflaschen ist vor dem E<strong>in</strong>führen e<strong>in</strong>er<br />

Kanüle mit e<strong>in</strong>em alkoholischen Des<strong>in</strong>fektionsmittel zu des<strong>in</strong>fizieren. Die Des<strong>in</strong>fektion<br />

kann durch Abwischen mit e<strong>in</strong>em des<strong>in</strong>fektionsmittelgetränkten keimarmen Tupfer o-<br />

der mittels E<strong>in</strong>sprühen erfolgen E<strong>in</strong>e Ausnahme stellen Gummisepten dar, bei denen<br />

der Hersteller die Sterilität unter der Abdeckung garantiert (Kat. IV).<br />

• Werden Teilmengen aus e<strong>in</strong>em Mehrdosenbehältnis mittels e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>malkanüle entnommen,<br />

ist <strong>für</strong> jede Entnahme e<strong>in</strong>e neue Spritze <strong>und</strong> Kanüle zu verwenden. E<strong>in</strong>malkanülen<br />

dürfen nicht im Mehrdosenbehältnis verbleiben (Kat. II). Werden Teilmengen<br />

aus e<strong>in</strong>em Mehrdosenbehältnis mithilfe e<strong>in</strong>er Mehrfachentnahmekanüle (Spike) entnommen,<br />

ist <strong>für</strong> jede Entnahme e<strong>in</strong>e neue Spritze zu verwenden (Kat. II).<br />

• Auf angebrochenen Mehrdosenbehältnissen s<strong>in</strong>d das Anbruchdatum <strong>und</strong> die Verwendungsdauer<br />

zu vermerken (Kat. IV).<br />

• Insbesondere bei der Verwendung von lipid- <strong>und</strong> prote<strong>in</strong>haltigen Lösungen müssen die<br />

Herstellerangaben strikt beachtet werden (Kat. IV).<br />

Seite 25 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

• Bei allen Tätigkeiten mit möglichem Blutkontakt s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>malhandschuhe zu verwenden<br />

(Kat. IV).<br />

• Unmittelbar vor der Punktion ist e<strong>in</strong>e Hautantiseptik unter Beachtung der vom Hersteller<br />

angegebenen (M<strong>in</strong>dest-)E<strong>in</strong>wirkzeit des Hautantiseptikums vorzunehmen.<br />

• Die Maßnahmen zur Des<strong>in</strong>fektion der Punktionsstelle <strong>und</strong> die Barrieremaßnahmen des<br />

(der) Durchführenden müssen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>richtungsspezifischen Hygieneplan festgelegt<br />

werden (Kat. IV).<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise wird auf die aktuellen „Empfehlungen zu den Anforderungen<br />

an die Hygiene bei Punktionen <strong>und</strong> Injektionen" der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene<br />

<strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

Besonderheiten bei Insul<strong>in</strong><strong>in</strong>jektionen mit PEN-Nadeln:<br />

• Bei Vornahme durch das Personal ist aus haftungsrechtlichen Gründen e<strong>in</strong>e Hautdes<strong>in</strong>fektion<br />

durchzuführen. Die Kanüle ist vor jeder neuen Injektion zu wechseln.<br />

• Führt der Bewohner die Injektion selbst durch, kann e<strong>in</strong>e Hautdes<strong>in</strong>fektion unterbleiben.<br />

Die Kanülen können mehrfach benutzt werden, soweit diese laut Hersteller da<strong>für</strong><br />

vorgesehen s<strong>in</strong>d.<br />

Zur Lagerung der PENs s<strong>in</strong>d die Herstellerangaben zu beachten.<br />

8.2.2 Intravasale Katheter <strong>und</strong> Infusionstherapie<br />

• Beachtung <strong>in</strong>sbesondere folgender Hygienemaßnahmen: Händedes<strong>in</strong>fektion, Hautantiseptik<br />

vor Punktionen <strong>und</strong> Non-Touch-Technik beim Verbandswechsel.<br />

• Diskonnektionen s<strong>in</strong>d auf e<strong>in</strong> absolutes M<strong>in</strong>imum zu beschränken (Kat. IB).<br />

• Nach jeder Diskonnektion muss e<strong>in</strong> neuer, steriler Verschlussstopfen verwendet werden<br />

(Kat. IB).<br />

• Venenverweilkanülen können so lange liegen bleiben, wie sie kl<strong>in</strong>isch benötigt werden<br />

<strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Komplikationszeichen feststellbar s<strong>in</strong>d (Kat. IB).<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise wird auf die aktuellen „Empfehlungen zur Prävention Gefäßkatheter-assoziierter<br />

Infektionen " der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong><br />

beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

8.3 Prävention von Atemwegs<strong>in</strong>fektionen<br />

8.3.1 Inhalation/Sauerstoff<strong>in</strong>sufflation<br />

• Konsequent aseptisches Arbeiten bei der Inhalationstherapie.<br />

• Händedes<strong>in</strong>fektion vor Manipulationen an den Geräten.<br />

• Vollständige Aufbereitung von Inhalationsgeräten <strong>und</strong> Verneblern nach jedem Gebrauch.<br />

• Ausschließliche Verwendung steriler Flüssigkeiten.<br />

• Angaben des Herstellers bei der Aufbereitung von Inhalationsgeräten beachten.<br />

Seite 26 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

8.3.2 Tracheostomapflege­<br />

• frische Tracheotomie (noch nicht abgeheilte W<strong>und</strong>e, 2 bis 4 Wochen nach Anlage)<br />

o Anforderungen wie an die Pflege e<strong>in</strong>er OP-W<strong>und</strong>e.<br />

o Händedes<strong>in</strong>fektion, Tragen von E<strong>in</strong>malhandschuhen, aseptisches Vorgehen<br />

(Non-Touch-Technik).<br />

• alte Tracheotomie (abgeheilte W<strong>und</strong>e, ausgebildeter Stomakanal)<br />

o Personal: E<strong>in</strong>malhandschuhe; Bewohner, die sich selbst versorgen: Händewaschen.<br />

o mehrmals täglich feuchtes Re<strong>in</strong>igen der Umgebung des Tracheostomas mit e<strong>in</strong>em<br />

frischen Waschlappen, Mullkompressen oder Re<strong>in</strong>igungstüchern.<br />

o Krusten bzw. Borken mit P<strong>in</strong>zette oder mit e<strong>in</strong>em <strong>in</strong> physiologischer Kochsalzlösung<br />

getauchten Tuch entfernen.<br />

o Hautschädigung vermeiden durch Schützen des Stomas vor Feuchtigkeit <strong>und</strong><br />

Schleim.<br />

8.3.3 Wechsel der Trachealkanüle<br />

• Trachealkanülenwechsel ausschließlich durch entsprechend geschultes Fachpersonal.<br />

• Abhusten durch den Bewohner oder Absaugen falls erforderlich.<br />

• Vor <strong>und</strong> nach Manipulationen am Tracheostoma bzw. an der Trachealkanüle erfolgt<br />

e<strong>in</strong>e hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion (Kat. IB). E<strong>in</strong>malhandschuhe müssen getragen<br />

werden.<br />

• Bei frischem Tracheostoma muss beim Wechsel der Trachealkanüle e<strong>in</strong>e sterile Kanüle<br />

unter aseptischen Bed<strong>in</strong>gungen e<strong>in</strong>gesetzt werden (Kat. IA).<br />

• Bei Trachealkanülen-Wechsel bei Langzeit-Tracheostoma ist die Verwendung e<strong>in</strong>er<br />

des<strong>in</strong>fizierten Trachealkanüle ausreichend (Kat. II).<br />

• Aufbereitung der entfernten Kanüle gemäß Herstellerangaben (Kat. IB).<br />

8.3.4 Endotracheales Absaugen<br />

• Endotracheale Absaugung unter aseptischen Bed<strong>in</strong>gungen durchführen (Kat. IB).<br />

• Hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion vor <strong>und</strong> nach dem endotrachealen Absaugen (Kat. IA).<br />

• Bei Anwendung des offenen Absaugverfahrens s<strong>in</strong>d sterile E<strong>in</strong>malkatheter <strong>und</strong> sterile<br />

Handschuhe zu verwenden. (Kat. IB) <strong>und</strong> nach der Benutzung zu verwerfen.<br />

• Zur Mobilisierung von Atemwegssekret s<strong>in</strong>d sterile Flüssigkeiten zu verwenden.<br />

• Beim geschlossenen Absaugen muss das gesamte System nach Gebrauch mit steriler<br />

Flüssigkeit gespült werden.<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise wird auf die aktuellen „Empfehlungen zur Prävention der nosokomialen<br />

Pneumonie" der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong><br />

beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

Seite 27 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

8.4 Prävention von Haut- <strong>und</strong> Weichteil<strong>in</strong>fektionen<br />

8.4.1 W<strong>und</strong>verbände/Verbandwechsel<br />

• Besteht das Risiko der Kontam<strong>in</strong>ation der Arbeitskleidung, wird bei großen W<strong>und</strong>flächen<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>malschürze/Kittel getragen (Kat. IV).<br />

• Vor dem Verbandswechsel müssen die Hände des<strong>in</strong>fiziert <strong>und</strong> ggf. keimarme E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />

(z. B. bei durchfeuchtetem Verband) angezogen werden (Kat. IB).<br />

• Nach Abnehmen des W<strong>und</strong>verbandes (festklebende w<strong>und</strong>abdeckende Kompressen<br />

mit steriler P<strong>in</strong>zette entfernen) werden die E<strong>in</strong>malhandschuhe entsorgt (Kat. IB).<br />

• Erneute Händedes<strong>in</strong>fektion (Kat. IB).<br />

• Die W<strong>und</strong>behandlung erfolgt nach hygienischer Händedes<strong>in</strong>fektion <strong>in</strong> Not-Touch-<br />

Technik mit sterilen Instrumenten oder mit sterilen Handschuhen nach den Vorgaben<br />

der behandelnden Ärzte (Kat. IB).<br />

• Zum Spülen von W<strong>und</strong>en dürfen nur sterile Lösungen verwendet werden (Kat. IB), Leitungswasser<br />

ist nicht frei von Mikroorganismen.<br />

• H<strong>in</strong>sichtlich der Haltbarkeit der <strong>für</strong> die Spülungen verwendeten Lösungen müssen die<br />

Angaben des Herstellers beachtet werden (Kat. IV).<br />

• Benutztes Instrumentarium muss unmittelbar nach Gebrauch unter Vermeidung der<br />

Kontam<strong>in</strong>ation des Umfeldes auf kürzestem Wege sicher entsorgt werden (Kat. IV).<br />

8.4.2 Stomapflege (Uro- <strong>und</strong> Enterostoma)<br />

• Bei der Versorgung von Stomata muss zwischen frischen <strong>und</strong> abgeheilten Stomaw<strong>und</strong>en<br />

unterschieden werden.<br />

• Maßnahmen an frischen W<strong>und</strong>en erfolgen stets unter aseptischen Bed<strong>in</strong>gungen.<br />

• Nach Abheilung der Stomaw<strong>und</strong>e führt e<strong>in</strong> selbstständiger Bewohner die Versorgung<br />

nach E<strong>in</strong>weisung <strong>und</strong> nach Waschen der Hände selbst durch.<br />

• Bei pflegebedürftigen Bewohnern erfolgt die Stomaversorgung durch das Pflegepersonal<br />

nach vorheriger <strong>und</strong> anschließender Händedes<strong>in</strong>fektion (Kat. IB).<br />

• Bei der Stomapflege muss das Pflegepersonal E<strong>in</strong>malhandschuhe tragen (Kat. IV).<br />

8.4.3 Dekubitusprophylaxe<br />

• Erstellung eigener Pflegestandards auf der Basis der Empfehlungen der e<strong>in</strong>schlägigen<br />

Fachgesellschaften.<br />

• Rechtzeitige Verwendung von Spezialbetten/-Matratzen zur Verh<strong>in</strong>derung von<br />

Decubitalulcera.<br />

Für detaillierte H<strong>in</strong>weise wird auf die aktuellen „Empfehlungen zur Prävention von<br />

postoperativen W<strong>und</strong><strong>in</strong>fektionen" der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong><br />

beim Robert Koch-Institut verwiesen.<br />

8.5 Prävention von gastro<strong>in</strong>test<strong>in</strong>alen Infektionen<br />

8.5.1 Sondenernährung<br />

• Bei Bewohnern, die über e<strong>in</strong>e enterale Sonde oder PEG-Sonde ernährt werden, soll<br />

die M<strong>und</strong>pflege mit frisch abgekochtem <strong>und</strong> abgekühltem Wasser oder frisch zubereitetem<br />

Tee (siehe oben) oder sterilem Aqua dest. durchgeführt werden (Kat. IB).<br />

Seite 28 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

• Hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion vor Verabreichung der Nahrung bzw. vor Spülen der<br />

Sonden (Kat. IB).<br />

• Bei <strong>in</strong>termittierender Nahrungsgabe jeweils Verwendung entweder e<strong>in</strong>er neuen oder<br />

mittels validiertem Verfahren aufbereiteten Spritze (Kat. IB).<br />

• Wechsel von Plastikbeutel mit angeschweißtem Überleitungssystem nach Herstellerangaben,<br />

spätestens jedoch nach 24 St<strong>und</strong>en(Kat. IV).<br />

• Lagerung von angebrochenen Sondenkostflaschen im Kühlschrank; Reste spätestens<br />

nach 24 St<strong>und</strong>en verwerfen, sofern ke<strong>in</strong>e anderen Herstellerangaben vorliegen (Kat.<br />

IB). Sondenkost unterliegt der Diätverordnung 2003 (Kat. IV).<br />

• Zubereitung von Tee mit kochendem Wasser (Kat. IB).<br />

• Herstellerangaben bezüglich der Zubereitung der Sondennahrung s<strong>in</strong>d zu beachten<br />

(Kat. IV).<br />

• Schüttelbecher, Messlöffel etc. müssen bei erneutem Gebrauch mit geeigneten Verfahren<br />

(z.B. Geschirrspülmasch<strong>in</strong>en bei ≥ 60°C oder <strong>in</strong> Re<strong>in</strong>igungs-Des<strong>in</strong>fektions-<br />

Geräten) thermisch des<strong>in</strong>fizierend aufbereitet werden (Kat. IB).<br />

• Bei transnasaler Sonde tägliche Re<strong>in</strong>igung von Nasene<strong>in</strong>gang <strong>und</strong> Sonde (Kat. III).<br />

8.6 M<strong>und</strong>hygiene / M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Zahnpflege im Pflegebereich<br />

• Anleitung der Bewohner zur effektiven M<strong>und</strong>hygiene bzw. Hilfestellung oder Übernahme<br />

der Pflege bei Bewohnern, die nicht mehr dazu <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d.<br />

• Zähne sollten am besten nach jeder Mahlzeit, m<strong>in</strong>destens aber 2-mal pro Tag geputzt<br />

werden.<br />

• Prothesen regelmäßig auf Plaque <strong>und</strong> Pilzbefall <strong>in</strong>spizieren <strong>und</strong> ggf. professionelle<br />

Re<strong>in</strong>igung veranlassen.<br />

8.7 Umgang mit Arzneimitteln<br />

Gemäß Art. 3 Abs. 2 Nr. 11 PfleWoqG müssen Träger <strong>und</strong> Leitung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung sicherstellen,<br />

dass die Arzneimittel bewohnerbezogen <strong>und</strong> ordnungsgemäß aufbewahrt <strong>und</strong><br />

die <strong>in</strong> der Pflege tätigen Mitarbeiter m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr über den sachgerechten<br />

Umgang mit Arzneimitteln beraten werden.<br />

In Bereichen mit überwiegend sozialer Betreuung ist jeder Bewohner im Rahmen se<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>dividuellen Fähigkeiten <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e eigene Medikation verantwortlich.<br />

Bei Bewohnern, denen dies nicht möglich ist, sollten die Arzneimittel nach Herstellerangabe<br />

zentral gelagert werden. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie <strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />

E<strong>in</strong>richtungen.<br />

Seite 29 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

9 Maßnahmen beim Auftreten von Erregern mit besonderen Eigenschaften<br />

E<strong>in</strong>e stationäre E<strong>in</strong>richtung im S<strong>in</strong>ne des PfleWoqG stellt den häuslichen Lebensraum<br />

e<strong>in</strong>es Menschen dar. Daher muss die Verhältnismäßigkeit - <strong>in</strong>sbesondere unter Berücksichtigung<br />

der Würde <strong>und</strong> der Lebensqualität des Bewohners - zwischen e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong> Erwägung zu ziehenden E<strong>in</strong>schränkung der Bewegungsfreiheit <strong>und</strong> andererseits dem<br />

Schutz der Mitbewohner differenziert <strong>und</strong> situationsabhängig abgewogen werden. Deshalb<br />

ist e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>dividuelle Risikoe<strong>in</strong>schätzung <strong>für</strong> die Weiterverbreitung möglicher Infektionserreger<br />

unter Berücksichtigung bestehender Gr<strong>und</strong>erkrankungen oder mediz<strong>in</strong>ischer<br />

Maßnahmen zusammen mit dem behandelnden Arzt <strong>für</strong> jede(n) betroffene(n) Bewohner(<strong>in</strong>)<br />

bzw. Mitbewohner(<strong>in</strong>) durchzuführen <strong>und</strong> mit ggf. erforderlichen Präventionsmaßnahmen<br />

zu dokumentieren. Die e<strong>in</strong>richtungsspezifischen Präventionsmaßnahmen s<strong>in</strong>d mit<br />

dem beratenden Krankenhaushygieniker oder dem Ges<strong>und</strong>heitsamt unter E<strong>in</strong>beziehung<br />

der behandelnden Ärzte im Hygieneplan schriftlich festzulegen.<br />

Im H<strong>in</strong>blick auf die Vermeidung der Weiterverbreitung sollen alle Mitarbeiter e<strong>in</strong>es Heimes<br />

über die <strong>in</strong> Frage kommenden Erreger, deren Übertragungswege <strong>und</strong> die notwendigen<br />

Maßnahmen bei der Betreuung <strong>und</strong> Pflege von Personen, die mit speziellen Erregern besiedelt<br />

bzw. <strong>in</strong>fiziert s<strong>in</strong>d, ausreichend <strong>in</strong>formiert se<strong>in</strong>.<br />

9.1 Multiresistente Erreger (z.B. MRSA, VRE, MRGN ∗ )<br />

Das Auftreten von multiresistenten Erregern <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong> ist als Folge des Vorkommens <strong>und</strong><br />

der Zunahme von diesen <strong>in</strong> Krankenhäusern anzusehen, denn es gibt laut Studien e<strong>in</strong>en<br />

engen Zusammenhang zwischen der Besiedlung von Bewohnern mit diesen Erregern <strong>und</strong><br />

zurückliegenden Krankenhausaufenthalten. Die Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene <strong>und</strong><br />

<strong>Infektionsprävention</strong> (KRINKO) am RKI veröffentlicht regelmäßig Empfehlungen <strong>für</strong> den<br />

Umgang mit resistenten Erregern. So gibt es beispielsweise auch e<strong>in</strong>e Empfehlung bzgl.<br />

multiresistenter gramnegativer Bakterien, die v. a. auf den Kl<strong>in</strong>ikbereich abzielt, aber<br />

dennoch wertvolle H<strong>in</strong>weise über Gefährdungspotential, Übertragungswege <strong>und</strong> Umgang<br />

auch <strong>für</strong> den Heimbereich entnommen werden können.<br />

Bei den Maßnahmen, die beim Nachweis von multiresistenten Erregern zur Vermeidung<br />

ihrer Weiterverbreitung zu ergreifen s<strong>in</strong>d, müssen die Art der Betreuung <strong>und</strong> Pflege der<br />

Bewohner, sowie das <strong>in</strong>dividuelle Risiko berücksichtigt werden. Ältere Menschen haben<br />

aufgr<strong>und</strong> verschiedener Ursachen (Bettlägerigkeit, Dekubitus, Harnwegskatheter, Diabetes<br />

mellitus, offene W<strong>und</strong>en, hoher Pflegebedarf u. a.) e<strong>in</strong>e erhöhte Disposition gegenüber<br />

Infektionen.<br />

Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung von multiresistenten Erregern<br />

<strong>und</strong> zur Vorbeugung von Ausbrüchen s<strong>in</strong>d die strikte E<strong>in</strong>haltung der Händehygiene<br />

des Personals bei Pflege- <strong>und</strong> Behandlungsmaßnahmen, sowie weitere notwendige<br />

Hygienemaßnahmen, die im Folgenden am Beispiel von MRSA dargestellt s<strong>in</strong>d (siehe<br />

auch Anlage 2).<br />

∗<br />

MRSA: Methicill<strong>in</strong>resistenter Staphylococcus-aureus-Stämme; VRE: Vancomyc<strong>in</strong>-resistente Enterokokken;<br />

MRGN: multiresistente gramnegative Bakterien)<br />

Seite 30 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

9.1.1 ­ Allgeme<strong>in</strong>e Maßnahmen<br />

• Das Personal <strong>und</strong> die behandelnden Ärzte müssen über MRSA <strong>in</strong>formiert se<strong>in</strong>. Dabei<br />

soll nur e<strong>in</strong>gewiesenes, <strong>in</strong>formiertes Personal MRSA-positive Bewohner betreuen.<br />

• Patienten mit MRSA-Nachweis im Krankenhaus müssen, deren E<strong>in</strong>willigung vorausgesetzt,<br />

den behandelnden Ärzten <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong> <strong>und</strong> dem Hausarzt als solche mitgeteilt <strong>und</strong><br />

von diesen erfasst werden.<br />

9.1.2 ­ Maßnahmen bei Bewohnern ohne besonderes Risiko<br />

Bei MRSA-Besiedelung von Bewohnern ohne chronische Hautläsionen (z. B. Ekzeme,<br />

W<strong>und</strong>en) <strong>und</strong> ohne <strong>in</strong>vasive Zugänge (z. B. Harnwegskatheter, PEG-Sonde) unterscheidet<br />

sich das Infektionsrisiko <strong>für</strong> Mitbewohner zunächst nicht von dem <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er häuslichen<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaft.<br />

Mitbewohner im gleichen Zimmer sollten ke<strong>in</strong>e offenen W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> <strong>in</strong>vasive Zugänge<br />

haben. Wenn dies nicht möglich ist, muss darauf geachtet werden, dass die bei der Pflege<br />

notwendige Schutzkleidung bewohnerbezogen entsprechend dem jeweiligen Bewohner<br />

zugeordnet verwendet wird.<br />

9.1.3 ­ Maßnahmen bei Bewohnern mit besonderem Risiko (<strong>in</strong>vasive Katheter, offene<br />

W<strong>und</strong>en)<br />

9.1.3.1 E<strong>in</strong>zelzimmer<br />

• E<strong>in</strong>zelzimmer s<strong>in</strong>d nicht generell erforderlich, Mitbewohner im selben Zimmer sollten<br />

jedoch ke<strong>in</strong> erhöhtes Risiko haben, an e<strong>in</strong>er evtl. Besiedelung an MRSA zu erkranken.<br />

• E<strong>in</strong> Zusammenlegen mehrerer MRSA-Besiedelter ist möglich.<br />

9.1.3.2 Soziale Kontakte<br />

• Soziale Kontakte zu Angehörigen, Besuchern <strong>und</strong> Mitbewohnern unterliegen ke<strong>in</strong>en<br />

E<strong>in</strong>schränkungen. Besucher müssen ke<strong>in</strong>e Schutzkleidung <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />

tragen.<br />

• Mobile Menschen können am Geme<strong>in</strong>schaftsleben teilnehmen, wenn kolonisierte/<strong>in</strong>fizierte<br />

Hautläsionen, W<strong>und</strong>en oder Tracheostomaöffnungen abgedeckt s<strong>in</strong>d.<br />

• Bei mediz<strong>in</strong>ischer Indikation zur Harnableitung muss diese über e<strong>in</strong> geschlossenes<br />

System erfolgen.<br />

• Besucher <strong>und</strong> Bewohner sollen zur regelmäßigen Händehygiene angeleitet werden.<br />

• Vor Geme<strong>in</strong>schaftsaktivitäten sollte e<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion erfolgen.<br />

9.1.4 ­ Pflegerische Maßnahmen<br />

• Pflegerische Maßnahmen dürfen bei MRSA-Trägern nicht von Personal mit chronischen<br />

Hauterkrankungen durchgeführt werden, da diese selbst e<strong>in</strong> erhöhtes Risiko<br />

<strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Besiedelung haben.<br />

• Die Pflege muss im Zimmer des Bewohners durchgeführt werden, möglichst nachdem<br />

alle anderen Mitbewohner versorgt wurden.<br />

Seite 31 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

• E<strong>in</strong>e hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion muss nach pflegerischem Kontakt mit e<strong>in</strong>em<br />

MRSA-besiedelten bzw. -<strong>in</strong>fizierten Bewohner, wie auch vor der Pflege bei Bewohnern<br />

mit offenen W<strong>und</strong>en oder <strong>in</strong>vasiven Zugängen erfolgen. Außerdem immer nach dem<br />

Ausziehen von E<strong>in</strong>malhandschuhen.<br />

• Beim Umgang mit kontam<strong>in</strong>ierter Bettwäsche, der Versorgung von Blasenkathetern<br />

<strong>und</strong> beim Verbandswechsel müssen E<strong>in</strong>malhandschuhe <strong>und</strong> Schutzkittel bzw. E<strong>in</strong>malschürzen<br />

getragen werden.<br />

• E<strong>in</strong> M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz ist beim endotrachealen Absaugen unabhängig vom Nachweis<br />

des MRSA im Trachealsekret aus Personalschutzgründen zu verwenden.<br />

• Pflegehilfsmittel s<strong>in</strong>d bewohnerbezogen zu verwenden <strong>und</strong> im Zimmer zu belassen.<br />

Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Festlegung situationsspezifischer Maßnahmen <strong>in</strong> Schwer- <strong>und</strong><br />

Schwerstpflegee<strong>in</strong>richtungen wird auf die aktuellen „Empfehlungen zur Prävention <strong>und</strong><br />

Kontrolle von Methicill<strong>in</strong>-resistenten Staphylococcus-aureus-(MRSA)-Stämmen <strong>in</strong><br />

Krankenhäusern <strong>und</strong> anderen E<strong>in</strong>richtungen“ der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene<br />

<strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> beim Robert Koch-Institut h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

9.1.5 Re<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektion<br />

• Der Re<strong>in</strong>igungsdienst muss sich an die von der E<strong>in</strong>richtung im Hygieneplan festgelegten<br />

Hygienemaßnahmen halten.<br />

• Die Re<strong>in</strong>igung unterscheidet sich pr<strong>in</strong>zipiell nicht von der <strong>in</strong> anderen Zimmern, sollte<br />

jedoch am Ende e<strong>in</strong>es Durchgangs erfolgen um Kreuzkontam<strong>in</strong>ationen zu vermeiden.<br />

• E<strong>in</strong>e tägliche Wischdes<strong>in</strong>fektion patientennaher Flächen (<strong>in</strong>sbesondere bei pflegerischer<br />

Betreuung) senkt durch e<strong>in</strong>e Verm<strong>in</strong>derung der Keimlast die Möglichkeit e<strong>in</strong>er<br />

unbeabsichtigten Weiterverbreitung des Erregers.<br />

• E<strong>in</strong>e gezielte Des<strong>in</strong>fektion ist immer bei Kontam<strong>in</strong>ation mit Blut, Sekreten oder Exkreten<br />

erforderlich.<br />

• Wäsche <strong>und</strong> Abfälle werden wie üblich behandelt (siehe Punkt 3.4.5, 3.5 <strong>und</strong> 9.1.4 (4.<br />

Punkt)).<br />

9.1.6 Maßnahmen bei Verlegung <strong>und</strong> Transport<br />

• Bei E<strong>in</strong>weisung ehemals oder bestehender MRSA-kolonisierter bzw. -<strong>in</strong>fizierter Bewohner<br />

<strong>und</strong> deren Kontaktpersonen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Krankenhaus wird dr<strong>in</strong>gend empfohlen,<br />

dass der e<strong>in</strong>weisende Arzt dem weiterbehandelnden Arzt im Krankenhaus über den<br />

Kolonisierungs- bzw. Infektionsstatus des Patienten unterrichtet.<br />

• W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Läsionen s<strong>in</strong>d abzudecken.<br />

• Bei Besiedelung im M<strong>und</strong>-Rachen-Raum ist das Tragen e<strong>in</strong>es M<strong>und</strong>-Nasen-Schutzes<br />

seitens des Bewohners empfehlenswert.<br />

• Bei Transport e<strong>in</strong>es Bewohners mit Nachweis e<strong>in</strong>es Krankheitserregers mit speziellen<br />

Resistenzen oder Multiresistenzen gemäß § 23 Abs.8 Punkt 10 IfSG <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />

§ 13 MedHygV wird dr<strong>in</strong>gend empfohlen, dem Transportpersonal die erforderlichen<br />

Maßnahmen der Hygiene sowie der Des<strong>in</strong>fektion mitzuteilen. Hier sei auf den Überleitbogen<br />

„Sektorenübergreifender Informationsaustausch“ der Landesarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Resistente Erreger (LARE) verwiesen.<br />

((http://www.lgl.bayern.de/ges<strong>und</strong>heit/hygiene/lare/lare_downloads.htm)<br />

Seite 32 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

9.1.7 Sanierung von Erregerträgern<br />

• Die Sanierung von MRSA-Trägern ist zwar epidemiologisch wünschenswert, kann jedoch<br />

nicht generell gefordert werden. Unter bestimmten Umständen werden die Kosten<br />

<strong>für</strong> Screen<strong>in</strong>g <strong>und</strong> Sanierung von der Kassenärztlichen Vere<strong>in</strong>igung übernommen:<br />

So muss der MRSA-Risikopatient <strong>in</strong> den letzten 6 Monaten stationär (zusammenhängend<br />

m<strong>in</strong>destens 4 Tage Verweildauer) behandelt worden se<strong>in</strong> <strong>und</strong> zusätzlich die folgenden<br />

Kriterien erfüllen:<br />

• Patient mit bekannter MRSA-Anamnese<br />

<strong>und</strong>/oder<br />

• Patienten mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren:<br />

o Chronische Pflegebedürftigkeit (m<strong>in</strong>destens Stufe 1)<br />

o Antibiotika-Therapie <strong>in</strong> den zurückliegenden 6 Monaten<br />

o Liegende Katheter (z.B. Harnblasenkatheter, PEG-Sonde)<br />

o Dialysepflichtigkeit<br />

o Hautulcus, Gangrän, chronische W<strong>und</strong>e/n, tiefe Weichgewebe-Infektion/en<br />

• Sanierungshemmende Faktoren bestehen v. a. <strong>für</strong> Bewohner mit besiedelten chronischen<br />

W<strong>und</strong>en <strong>und</strong> dauerhaft <strong>in</strong>vasiven Maßnahmen (wie z. B. PEG, Harnwegskatheter<br />

oder Tracheostoma). Mehr als zwei Sanierungsversuche unter diesen Voraussetzungen<br />

s<strong>in</strong>d i. A. nicht s<strong>in</strong>nvoll. Hier sollte zuerst die W<strong>und</strong>heilung bzw. die Beseitigung<br />

der sanierungshemmenden Faktoren im Vordergr<strong>und</strong> stehen.<br />

• Die Entscheidung <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Sanierungsbehandlung sollte nach Rücksprache mit dem<br />

behandelnden Arzt nach Abwägung der <strong>in</strong>dividuellen Gefährdung des Bewohners <strong>und</strong><br />

der epidemiologischen Gesamtsituation erfolgen <strong>und</strong> ausreichende Nachuntersuchungen<br />

e<strong>in</strong>schließen.<br />

• Zur Sanierung e<strong>in</strong>er nasalen MRSA-Besiedlung ist die Applikation von Mupiroc<strong>in</strong>®-<br />

Nasensalbe (dreimal täglich <strong>in</strong> beide Nasenvorhöfe) sowie ggf. Rachenspülungen (z.<br />

B. mit chlorhexid<strong>in</strong>haltigen Präparaten) zu empfehlen.<br />

Besiedelte <strong>in</strong>takte Haut (unter E<strong>in</strong>schluss der Haare) wird mit antiseptisch wirkenden<br />

Seifen <strong>und</strong> Lösungen mit nachgewiesener Wirksamkeit behandelt (tägliche Ganzkörperwaschung).<br />

Die Dauer der Behandlungsphase liegt i. d. R. zwischen 5 <strong>und</strong> 7 Tagen.<br />

Während des Sanierungszeitraums s<strong>in</strong>d Körperwäsche, Bettwäsche <strong>und</strong> persönliche<br />

Gegenstände (z. B. Zahnbürste, Kamm, Rasierapparat) täglich zu wechseln bzw. zu<br />

des<strong>in</strong>fizieren. Der E<strong>in</strong>satz von E<strong>in</strong>malartikeln (wie E<strong>in</strong>malzahnbürste oder E<strong>in</strong>malrasierer)<br />

ist zu bevorzugen.<br />

E<strong>in</strong>e regelmäßige (m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal tägliche) Wischdes<strong>in</strong>fektion aller bewohnernahen<br />

Handkontaktstellen mit e<strong>in</strong>em VAH-gelisteten Flächendes<strong>in</strong>fektionsmittel ist<br />

durchzuführen.<br />

• Die Kosten <strong>für</strong> die Kontrollabstriche werden von der KV übernommen, wenn sie nachfolgendem<br />

Schema folgen:<br />

1. Kontrollabstriche frühestens am 4. Tag nach Abschluss der Dekolonisierung („vorläufiger<br />

Sanierungserfolg“)<br />

Seite 33 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

2. Kontrollabstriche: nach 3-6 Monaten<br />

3. Kontrollabstriche: nach 11-13 Monaten („Langzeit-Sanierungserfolg“)<br />

• Vor geplanten operativen E<strong>in</strong>griffen oder längeren Krankenhausbehandlungen kann<br />

die Durchführung e<strong>in</strong>er Sanierung auch bei vorliegenden sanierungshemmenden Faktoren<br />

dazu beitragen, die MRSA-Last des Bewohners/Patienten zu senken.<br />

Für mit MRSA besiedelte Mitarbeiter gilt, dass Träger <strong>und</strong> Leitung e<strong>in</strong>er stationären E<strong>in</strong>richtung<br />

im S<strong>in</strong>ne des PfleWoqG e<strong>in</strong>en ausreichenden Schutz der Bewohner vor Infektionen<br />

gewährleisten <strong>und</strong> sicherstellen müssen, dass von den Beschäftigten die <strong>für</strong> ihren<br />

Aufgabenbereich e<strong>in</strong>schlägigen Anforderungen der Hygiene e<strong>in</strong>gehalten werden (Art. 3<br />

Abs. 2 Nr. 10 PfleWoqG).<br />

9.1.8 Screen<strong>in</strong>guntersuchungen<br />

Rout<strong>in</strong>emäßige Screen<strong>in</strong>guntersuchungen von Bewohnern <strong>und</strong> Personal werden nicht<br />

empfohlen. Im Rahmen e<strong>in</strong>es Ausbruchsgeschehens kann dies notwendig werden, wenn<br />

e<strong>in</strong> Bewohner oder e<strong>in</strong> Mitglied des Personals als Quelle <strong>in</strong> Betracht kommt (siehe auch<br />

Punkt 9.1.4).<br />

9.2 Infektiöse Gastroenteritiden<br />

Bei den <strong>in</strong>fektiösen Gastroenteritiden handelt es sich meist um fäkal-oral übertragene<br />

Durchfallerkrankungen. Ursache können sowohl bakterielle als auch virale Erreger se<strong>in</strong>.<br />

Die wichtigsten Bakterien s<strong>in</strong>d Salmonellen <strong>und</strong> bestimmte Staphylokokken-Stämme. Bei<br />

den Viren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie Rota-, Adeno- <strong>und</strong> Noroviren zu nennen.<br />

Erkrankte Personen <strong>und</strong> solche, bei denen der Verdacht besteht, die im Lebensmittelbereich<br />

tätig s<strong>in</strong>d, unterliegen den Vorschriften des § 42 IfSG.<br />

Bei Epidemien kommt es meist erst zu vere<strong>in</strong>zelten, dann nach e<strong>in</strong>igen Tagen Abstand zu<br />

massenhaften Infektionsfällen. Bei e<strong>in</strong>em gehäuften Auftreten von <strong>in</strong>fektiösen Gastroenteritiden<br />

s<strong>in</strong>d die erforderlichen Maßnahmen mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt abzusprechen.<br />

• E<strong>in</strong>er hygienischen Händedes<strong>in</strong>fektion nach jedem pflegerischen Kontakt mit e<strong>in</strong>em<br />

<strong>in</strong>fizierten Bewohner kommt besondere Bedeutung zu. Weiterh<strong>in</strong> sollen E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong> Schutzkittel getragen werden.<br />

• E<strong>in</strong>e räumliche Absonderung <strong>für</strong> den Zeitraum der Ansteckungsgefahr kann <strong>in</strong>sbesondere<br />

bei hochkontagiösen viralen Gastroenteritiden (z.B. Noroviren) e<strong>in</strong>e Weiterverbreitung<br />

verh<strong>in</strong>dern. E<strong>in</strong>e Kohortenbildung ist möglich.<br />

• Wenn nicht bereits vorhanden, sollte dem Bewohner e<strong>in</strong> eigener Toiletten-/Sanitärbereich<br />

zugeordnet werden.<br />

• Der Sanitärbereich <strong>und</strong> weitere potentiell kontam<strong>in</strong>ierte Flächen s<strong>in</strong>d zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

• Bei Kontakt mit Stuhl oder Erbrochenem ist besonders auf die Händedes<strong>in</strong>fektion zu<br />

achten.<br />

Seite 34 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

• Insbesondere bei hochkontagiösen viralen Gastroenteritiden (wie z.B. Noroviren) müssen<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmittel mit nachgewiesener viruzider Wirksamkeit <strong>für</strong> die Hände- <strong>und</strong><br />

Flächendes<strong>in</strong>fektion verwendet werden.<br />

9.3 Maßnahmen bei Influenza<br />

Hochkontagiöse Viruserkrankungen der Atemwege können bei abwehrgeschwächten Personen<br />

<strong>und</strong> alten Menschen schwere Krankheitsbilder mit e<strong>in</strong>er hohen Letalität hervorrufen.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> empfiehlt die STIKO <strong>für</strong> alle Menschen ab dem 60. Lebensjahr<br />

<strong>und</strong> <strong>für</strong> Bewohner von <strong>Heimen</strong> die jährlich zu wiederholende Grippeschutz-Impfung.<br />

Maßnahmen des Hygienemanagements sollten bei Ausbrüchen unter Berücksichtigung<br />

der lokalen Gegebenheiten <strong>und</strong> ggf. <strong>in</strong> Absprache mit dem zuständigen Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

erfolgen.<br />

• Möglichkeiten der Isolierung/Kohortenbildung erkrankter Bewohner sollten <strong>in</strong> Erwägung<br />

gezogen werden.<br />

• Der Kreis von Kontaktpersonen, welcher <strong>für</strong> die Versorgung der erkrankten Bewohner<br />

e<strong>in</strong>gesetzt wird, sollte def<strong>in</strong>iert <strong>und</strong> begrenzt se<strong>in</strong>.<br />

• Vor dem Betreten des Patientenzimmers ist e<strong>in</strong> M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz anzulegen (siehe<br />

Tabelle). Schutzkittel sollen im Patientenzimmer angelegt <strong>und</strong> vor dem Verlassen dort<br />

belassen werden. Vor möglichem Kontakt mit potentiell <strong>in</strong>fektiösem Material s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>weghandschuhe<br />

anzulegen, welche vor dem Verlassen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geschlossenen Behältnis<br />

zu entsorgen s<strong>in</strong>d.<br />

Auszug der Tabelle <strong>in</strong> der Anlage des ABAS Beschlusses 609<br />

Tätigkeit MNS FFP1 1 FFP2 FFP3<br />

Ambulante Versorgung <strong>und</strong> Pflege<br />

von Verdachtsfällen<br />

Patient (wenn<br />

zumutbar)<br />

Mediz<strong>in</strong>isches<br />

Personal<br />

Rettungstransport: Tätigkeiten<br />

am Patienten<br />

Patient (wenn<br />

zumutbar)<br />

Personal im Rettungstransport<br />

Tätigkeiten im Patientenzimmer Patient (wenn alle<br />

zumutbar)<br />

Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte<br />

Hustenstößen ausgesetzt<br />

se<strong>in</strong> können<br />

Patient (wenn<br />

zumutbar)<br />

Mediz<strong>in</strong>isches<br />

Personal<br />

Tätigkeiten mit Hustenprovokation<br />

z.B. Bronchoskopieren,<br />

Intubieren, Absaugen<br />

Mediz<strong>in</strong>isches<br />

Personal<br />

1<br />

Geeignet ist auch e<strong>in</strong> MNS, wenn er die Anforderungen an die Geräteklasse FFP1 nach DIN EN 149 erfüllt. (Abscheidegrad,<br />

modellierbarer Nasenbügel, mehrlagiges Filtervlies, Gesamtleckage)<br />

• Nach direktem Patientenkontakt, Kontakt mit erregerhaltigem Material oder kontam<strong>in</strong>ierten<br />

Objekten sowie nach Ablegen der Handschuhe ist noch vor dem Verlassen des<br />

Zimmers e<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion, mit e<strong>in</strong>em Des<strong>in</strong>fektionsmittel mit nachgewiesener<br />

Wirksamkeit <strong>für</strong> das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“, erforderlich.<br />

• Patientennahe Handkontakt- Flächen s<strong>in</strong>d täglich mit e<strong>in</strong>em Des<strong>in</strong>fektionsmittel mit<br />

nachgewiesener Wirksamkeit <strong>für</strong> das Wirkungsspektrum „begrenzt viruzid“ zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

• Alle Geräte/ Mediz<strong>in</strong>produkte mit direktem Kontakt zum Patienten (z.B. EKG-<br />

Elektroden, Stethoskope usw.) s<strong>in</strong>d patientenbezogen zu verwenden bzw. müssen<br />

nach Gebrauch bzw. vor Anwendung bei e<strong>in</strong>em anderen Patienten des<strong>in</strong>fiziert werden.<br />

Seite 35 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

• E<strong>in</strong>e zentrale Aufbereitung von Geräten <strong>und</strong> Mediz<strong>in</strong>produkten ist möglich, sofern diese<br />

<strong>in</strong> geschlossenen Behältern transportiert werden.<br />

• Geschirr- , Wäsche- <strong>und</strong> Bettenaufbereitung erfolgt wie unter Punkt 3.4<br />

9.4 Maßnahmen bei Ekto- <strong>und</strong> Endoparasitenbefall<br />

Beim Befall mit Ekto- <strong>und</strong> Endoparasiten ist <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie an Krätzmilben (Sarcoptes scabiei)<br />

zu denken. In seltenen Fällen kann es auch zu e<strong>in</strong>em Befall von Läusen <strong>und</strong> Flöhen<br />

kommen.<br />

Die Skabies ist e<strong>in</strong>e ausschließlich durch die Krätzmilbe verursachte Hauterkrankung des<br />

Menschen, die <strong>in</strong> der Regel mit e<strong>in</strong>em starken Juckreiz e<strong>in</strong>hergeht.<br />

Ausbrüche <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong> erfordern e<strong>in</strong>e spezielle Bekämpfungsstrategie, bewährt haben sich:<br />

• Sobald der Verdacht auf Skabies festgestellt wird, sollte das zuständige Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

benachrichtigt werden.<br />

• Alle Verdachtspersonen, deren Kontaktpersonen <strong>und</strong> das betroffene Pflegepersonal<br />

sollten e<strong>in</strong>er hautärztlichen Untersuchung zugeführt werden, um die Ermittlung <strong>und</strong><br />

Isolierung von sog. Indexpatienten sicherzustellen.<br />

• Alle Betroffenen <strong>und</strong> Kontaktpersonen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>er Behandlung mit e<strong>in</strong>em geeigneten<br />

Antiskabiosum zu unterziehen.<br />

• Zur sicheren Unterbrechung von Infektketten kann e<strong>in</strong>e Isolierung notwendig werden.<br />

• Bei allen pflegerischen Maßnahmen s<strong>in</strong>d Schutzhandschuhe <strong>und</strong> ggf. Schutzkittel zu<br />

tragen.<br />

• Bei den betroffenen Personen s<strong>in</strong>d die Leibwäsche sowie die Bettwäsche <strong>und</strong> Handtücher<br />

regelmäßig zu wechseln <strong>und</strong> bei m<strong>in</strong>destens 60°C zu waschen.<br />

• Teppichböden <strong>und</strong> Polstermöbel s<strong>in</strong>d mit leistungsstarken Staubsaugern zu re<strong>in</strong>igen.<br />

Auf das aktuelle Merkblatt „Krätzmilbenbefall (Skabies)“ des Robert Koch-Institutes <strong>und</strong><br />

des Umweltb<strong>und</strong>esamtes wird verwiesen.<br />

Bei e<strong>in</strong>em Verdacht auf e<strong>in</strong> epidemisches Auftreten bestimmter Erreger oder Parasiten<br />

sollte unverzüglich Kontakt mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>und</strong> ggf. e<strong>in</strong>em Krankenhaushygieniker<br />

aufgenommen werden. Die Meldepflichten des Infektionsschutzgesetzes s<strong>in</strong>d zu beachten<br />

(siehe Punkt 7.3).<br />

Seite 36 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

10 Hygienische Untersuchungen<br />

Die E<strong>in</strong>richtungsleitung legt im Rahmen ihres Qualitätsmanagements geme<strong>in</strong>sam mit den<br />

Hygieneverantwortlichen e<strong>in</strong>richtungsspezifische Verfahrensvorschriften fest.<br />

Folgende Untersuchungen s<strong>in</strong>d zu empfehlen:<br />

• Gemäß den entsprechenden DIN-Normen rout<strong>in</strong>emäßige Funktionsprüfungen <strong>und</strong> hygienische<br />

Überprüfung von Des<strong>in</strong>fektionsgeräten sowie Geräten, die der Wiederaufbereitung<br />

von Materialien dienen (Steckbeckenautomaten, Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsautomaten,<br />

Waschmasch<strong>in</strong>en, Geschirrspüler u. a.).<br />

• Gemäß den entsprechenden DIN-Normen rout<strong>in</strong>emäßige Funktionsprüfungen <strong>und</strong> hygienische<br />

Prüfung der Sterilisation nach Herstellerangaben.<br />

• Untersuchung des Wassers aus der Haus<strong>in</strong>stallation e<strong>in</strong>schl. der Untersuchung auf<br />

Legionellen nach Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung (Tr<strong>in</strong>kwV).<br />

• Wartung von dezentralen Des<strong>in</strong>fektionsmittel-Dosiergeräten.<br />

• Im Rahmen von Ausbruchgeschehen ggf. anlassbezogene Umgebungsuntersuchungen<br />

<strong>in</strong> Zusammenarbeit mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt.<br />

Seite 37 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

11 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers<br />

Durch den Träger/E<strong>in</strong>richtungsleiter ist zu veranlassen, dass das Personal entsprechend<br />

der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1<br />

„Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“ vor Beg<strong>in</strong>n der Tätigkeit <strong>und</strong> danach m<strong>in</strong>destens jährlich zu<br />

Gefahren <strong>und</strong> Maßnahmen zum Schutz e<strong>in</strong>schließlich der Ersten Hilfe unterwiesen wird.<br />

Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe <strong>und</strong> zur Rettung von Personen die erforderlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen, Sachmittel <strong>und</strong> geeignete Personen verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />

11.1 Erste-Hilfe-Material<br />

Entsprechend den aktuellen DIN-Normen <strong>für</strong> Verbandkästen wird folgendes Erste-Hilfe-<br />

Material empfohlen:<br />

● großer Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13169<br />

● kle<strong>in</strong>er Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13157<br />

Die Entnahme von Verbandsmaterial ist im Verbandbuch zu dokumentieren. Verbrauchte<br />

Materialien (z.B. E<strong>in</strong>malhandschuhe oder Pflaster) s<strong>in</strong>d umgehend zu ersetzen, regelmäßige<br />

Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen s<strong>in</strong>d durchzuführen.<br />

11.2 Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

11.2.1 Versorgung e<strong>in</strong>er verletzten Person<br />

Der Ersthelfer hat bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten <strong>und</strong> Ausscheidungen E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />

zu tragen <strong>und</strong> sich nach der Hilfeleistung die Hände zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

Parallel zur Erstversorgung ist vom Ersthelfer zu entscheiden, ob sofortige ärztliche Hilfe<br />

zur weiteren Versorgung des Verletzten h<strong>in</strong>zuzuziehen ist.<br />

11.2.2 Behandlung kontam<strong>in</strong>ierter Flächen<br />

Mit Blut, Erbrochenem oder anderen potentiell <strong>in</strong>fektiösen Körperflüssigkeiten kontam<strong>in</strong>ierte<br />

Flächen s<strong>in</strong>d unter Verwendung von E<strong>in</strong>malhandschuhen mit e<strong>in</strong>em des<strong>in</strong>fektionsmittelgetränkten<br />

Tuch grob zu re<strong>in</strong>igen <strong>und</strong> die betroffene Fläche anschließend nochmals<br />

zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

11.3 Notrufnummern<br />

In zentraler Lage <strong>und</strong> zusätzlich <strong>in</strong> Bereichen mit erhöhter Gefährdung soll e<strong>in</strong> Aushang<br />

mit folgenden Rufnummern angebracht werden:<br />

● Ersthelfer<br />

● Rettungsleitstelle<br />

● Ärztlicher Notdienst<br />

● Polizei/Feuerwehr<br />

● Giftnotruf<br />

Seite 38 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Für den Giftnotruf gelten <strong>in</strong> Bayern folgende Telefonnummern:<br />

089 19240 Giftnotruf München, Kl<strong>in</strong>ikum rechts der Isar<br />

0911 398-2451 Gift<strong>in</strong>formationszentrale Nürnberg, Kl<strong>in</strong>ikum Nord<br />

Seite 39 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

12 Schädl<strong>in</strong>gsprophylaxe <strong>und</strong> -bekämpfung<br />

In stationären E<strong>in</strong>richtungen im S<strong>in</strong>ne des PfleWoqG ist da<strong>für</strong> Sorge zu tragen, dass<br />

durch bauliche, logistische <strong>und</strong> präventive Maßnahmen e<strong>in</strong> Schädl<strong>in</strong>gsbefall verh<strong>in</strong>dert<br />

wird. Dazu gehören das Unterb<strong>in</strong>den von Zugangs- bzw. Zuflugsmöglichkeiten <strong>für</strong> Schädl<strong>in</strong>ge,<br />

das Vermeiden von Verbergeorten, das Beseitigen baulicher Mängel <strong>und</strong> die E<strong>in</strong>haltung<br />

von Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit im Gebäude.<br />

Es s<strong>in</strong>d regelmäßig Befallskontrollen durchzuführen <strong>und</strong> zu dokumentieren.<br />

Die Küche nimmt <strong>in</strong> der Schädl<strong>in</strong>gsvorsorge <strong>und</strong> Bekämpfung e<strong>in</strong>en besonderen Stellenwert<br />

e<strong>in</strong>, da hier die Gefahr e<strong>in</strong>es Schädl<strong>in</strong>gsbefalls besonders groß ist. Daher s<strong>in</strong>d im<br />

Küchenbereich <strong>in</strong> Rahmen des dort etablierten HACCP-Konzeptes nach Erarbeitung e<strong>in</strong>er<br />

Gefahrenanalyse Kontrollpunkte festzulegen, die regelmäßig zu überwachen s<strong>in</strong>d (Dokumentation).<br />

Bei Feststellung von Schädl<strong>in</strong>gsbefall ist unverzüglich e<strong>in</strong> sachk<strong>und</strong>iger Schädl<strong>in</strong>gsbekämpfer<br />

mit der Bekämpfung zu beauftragen.<br />

Seite 40 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

13 Tierhaltung<br />

Die Haltung von Haustieren kann <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Wohlbef<strong>in</strong>den der Bewohner förderlich<br />

se<strong>in</strong>. Gr<strong>und</strong>sätzlich ist das Halten von Tieren möglich, wenn Unfällen <strong>und</strong> Infektionsgefährdungen<br />

h<strong>in</strong>reichend vorgebeugt wird <strong>und</strong> ke<strong>in</strong>e Allergie bei Mitbewohnern gegen<br />

Tierhaltung spricht. Die Kriterien <strong>für</strong> die Aufnahme <strong>und</strong> Haltung von Tieren sollten schriftlich<br />

geregelt werden.<br />

Kriterien <strong>für</strong> die Tierhaltung:<br />

• Sauberkeit der Räume, Käfige, Volieren, der Tr<strong>in</strong>k- <strong>und</strong> Futterbehälter.<br />

• artgerechte Haltung, regelmäßige Fütterung <strong>und</strong> Pflege.<br />

• regelmäßige tierärztliche Überwachung (Impfung, Parasitenbehandlung).<br />

• hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion des Personals nach Tierkontakt, nach Re<strong>in</strong>igen von<br />

Käfigen, Fressnäpfen etc.<br />

Bei ungeklärten fieberhaften Erkrankungen müssen vor allem bei Tierhaltern <strong>und</strong> Mitbewohnern<br />

durch Tiere übertragbare Erkrankungen (Zoonosen) <strong>in</strong> die Diagnostik e<strong>in</strong>bezogen<br />

werden.<br />

Seite 41 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

14 Umgang mit Verstorbenen<br />

Bei Verstorbenen ist die gebotene Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren.<br />

Von Verstorbenen geht gr<strong>und</strong>sätzlich ke<strong>in</strong>e andere Infektionsgefahr aus, als dies bei Lebenden<br />

der Fall wäre.<br />

E<strong>in</strong> Leichenraum wie er noch <strong>in</strong> § 15 Abs. 1 Nr. 4 Heimm<strong>in</strong>destbauverordnung gefordert<br />

wurde, ist laut der seit 1. September 2011 geltenden AVPfleWoqG nicht mehr vorgesehen.<br />

E<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>richtung, die Wohnplätze <strong>für</strong> zwei Personen vorhält, muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en<br />

zusätzlichen Wohn-Schlaf-Raum <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Person zur vorübergehenden Nutzung bereitstellen<br />

(§ 4 Abs. 4 AVPfleWoqG). Ferner sollen solche E<strong>in</strong>richtungen e<strong>in</strong>en Abschiedsraum<br />

vorhalten.<br />

Beim Umgang mit dem Verstorbenen (Waschen, Frisieren, E<strong>in</strong>kleiden, E<strong>in</strong>sargen usw.)<br />

s<strong>in</strong>d stets Schutzbekleidung <strong>und</strong> E<strong>in</strong>malschutzhandschuhe zu tragen. Nach Abschluss<br />

aller Tätigkeiten an dem Verstorbenen ist e<strong>in</strong>e gründliche Des<strong>in</strong>fektion der Hände <strong>und</strong><br />

Unterarme mit anschließender Re<strong>in</strong>igung erforderlich.<br />

Hochkontagiöse Leichen (z.B. Affenpocken, humane Pocken, Milzbrand, virale hämorrhagische<br />

Fieber) <strong>und</strong> solche mit offener Tuberkulose bedürfen besonderer Handhabung.<br />

Verstorbene, die an anderen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Krankheiten<br />

erkrankt waren, stellen aus hygienischer Sicht ke<strong>in</strong>e über die allgeme<strong>in</strong>e Infektionsgefährdung<br />

h<strong>in</strong>ausgehende, zusätzliche Gefahr <strong>für</strong> den Umgang mit der Leiche dar,<br />

solange die jeweils geltenden Arbeitsschutzbestimmungen <strong>und</strong> die Standardhygienemaßnahmen<br />

beim Umgang mit Leichen e<strong>in</strong>gehalten werden. Hier ist nach den Vorgaben der<br />

Bestattungsverordnung (BestV) zu verfahren.<br />

Laut § 7 BestV darf e<strong>in</strong>e Leiche nicht behandelt, <strong>in</strong>sbesondere nicht gewaschen, rasiert,<br />

frisiert oder umgekleidet werden, soweit bei Vornahme der Behandlung die konkrete Gefahr<br />

der Übertragung von gefährlichen Erregern beim Umgang mit der Leiche oder der<br />

Verdacht e<strong>in</strong>er solchen Krankheit besteht. In e<strong>in</strong>em solchen Fall ist die Leiche unverzüglich<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong> mit e<strong>in</strong>em geeigneten Des<strong>in</strong>fektionsmittel getränktes Tuch e<strong>in</strong>zuhüllen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>zusargen.<br />

Der Sarg darf nicht geöffnet werden <strong>und</strong> am Sarg ist e<strong>in</strong> entsprechender<br />

H<strong>in</strong>weis anzubr<strong>in</strong>gen.<br />

Mit <strong>in</strong>fektiösem Material kontam<strong>in</strong>ierte Flächen <strong>und</strong> Materialien s<strong>in</strong>d b. B. unverzüglich mit<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmitteln der RKI-Liste <strong>in</strong> den dort angegebenen Konzentrationen zu behandeln.<br />

Seite 42 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

15 Literatur <strong>und</strong> Adressen<br />

Gesetz zur Verhütung <strong>und</strong> Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen<br />

(Infektionsschutzgesetz - IfSG)<br />

vom 20.07.2000 (BGBl. I. 1045), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 21 des Gesetzes vom<br />

07. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- <strong>und</strong> Wohnqualität im Alter <strong>und</strong> bei<br />

Beh<strong>in</strong>derung (Pflege- <strong>und</strong> Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG)<br />

vom 8. Juli 2008, das zuletzt zum 22. Mai 2013 geändert worden ist<br />

http://www.gesetze-bayern.de/<br />

Verordnung zur Ausführung des Pflege- <strong>und</strong> Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)<br />

vom 27. Juli 2011, das zuletzt am 17. Juli 2013 geändert worden ist<br />

http://www.gesetze-bayern.de/<br />

Heimgesetz (HeimG)<br />

<strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), das zuletzt<br />

durch Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319) geändert<br />

worden ist<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Gesetz über Mediz<strong>in</strong>produkte - Mediz<strong>in</strong>produktegesetz (MPG)<br />

<strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 7. August 2002 (BGBl. I S. 3146), das zuletzt<br />

durch Artikel 4 Absatz 62 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154)) geändert<br />

worden ist<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Mediz<strong>in</strong>produkte-Betreiber-Verordnung (MPBetreibV)<br />

<strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 2002 (BGBl. I S.3396), die zuletzt<br />

durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2326) geändert worden ist<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Verordnung über die Qualität von Wasser <strong>für</strong> den menschlichen Verbrauch (Tr<strong>in</strong>kwasserverordnung<br />

– Tr<strong>in</strong>kwV 2001)<br />

<strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2977), die zuletzt<br />

durch Artikel 4 Absatz 22 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert<br />

worden ist<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- <strong>und</strong> Futtermittelgesetzbuch LFGB – Lebensmittel-<br />

<strong>und</strong> Futtermittelgesetzbuch<br />

<strong>in</strong> der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. I S. 1426) das zuletzt durch<br />

Artikel 4 Absatz 20 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden<br />

ist<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Lebensmittelhygienepaket<br />

VO (EG) Nr. 852/2004, VO (EG) Nr. 853/2004 <strong>und</strong> VO (EG) Nr. 854/2004<br />

http://www.bmelv.de/cln_102/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Hygiene/Rechtsg<br />

r<strong>und</strong>lagen.html<br />

Seite 43 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)<br />

vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817), die zuletzt durch Artikel 1 der<br />

Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung -<br />

BestV)<br />

vom 1. März 2001 (GVBl S. 92, ber. S. 190, BayRS 2127-1-1-G), zuletzt geändert durch<br />

Verordnung vom 8.4.2013 (GVBl S. 174)<br />

http://www.gesetze-bayern.de/<br />

Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> (KRINKO) am Robert<br />

Koch Institut (RKI)<br />

jeweils gültige Empfehlungen<br />

unter www.rki.de → Infektionsschutz → Krankenhaushygiene → Empfehlungen der Kommission <strong>für</strong> Krankenhaushygiene<br />

Aktuelle Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften <strong>und</strong> anerkannten Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

<strong>und</strong> -verfahren<br />

jeweils gültige Empfehlungen<br />

www.rki.de<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmittel-Liste des Verb<strong>und</strong>es <strong>für</strong> Angewandte Hygiene (VAH)<br />

jeweils gültige Ausgabe<br />

Bezugsadresse: mhp-Verlag GmbH, Ostr<strong>in</strong>g 13, 65205 Wiesbaden<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmittelliste der Deutschen Veter<strong>in</strong>ärmediz<strong>in</strong>ischen Gesellschaft<br />

(DVG) <strong>für</strong> den Lebensmittelbereich<br />

Stand Mai 2013<br />

Bezugsadresse: DVG-Geschäftsstelle, Frankfurter Str. 89, 35392 Gießen<br />

DGKH-Leitl<strong>in</strong>ie „Hygienebeauftragter <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen“<br />

Stand: 2002<br />

HygMed 6: 271 – 272<br />

Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)<br />

jeweils gültige Empfehlungen<br />

www.rki.de<br />

VDI 6022 Blatt 1 „Hygiene-Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen <strong>und</strong> Geräte“<br />

Bezugsadresse: Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berl<strong>in</strong><br />

VDI 6000 Blatt 5 „Ausstattung von <strong>und</strong> mit Sanitärräumen - Seniorenwohnungen,<br />

Seniorenheime, Seniorenpflegeheime“<br />

Bezugsadresse: Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berl<strong>in</strong><br />

VDI 6023 „Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb <strong>und</strong> Instandhaltung von<br />

Tr<strong>in</strong>kwasseranlagen“<br />

Bezugsadresse: Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berl<strong>in</strong><br />

Seite 44 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

DIN 58953-8 „Sterilisation – Sterilgutversorgung – Teil 8: Logistik von sterilen Mediz<strong>in</strong>produkte“<br />

Bezugsadresse: Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berl<strong>in</strong><br />

DIN 58953-9 „Sterilisation – Sterilgutversorgung – Teil 9: Anwendungstechnik von<br />

Sterilisierbehältern“<br />

Bezugsadresse: Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berl<strong>in</strong><br />

DIN EN ISO 15883 „Re<strong>in</strong>igungs-Des<strong>in</strong>fektionsgeräte- Teil 1 bis 6“<br />

Bezugsadresse: Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berl<strong>in</strong><br />

DIN 10510 „Lebensmittelhygiene- Gewerbliches Geschirrspülen mit Mehrtank-<br />

Transportgeschirrspülmasch<strong>in</strong>en- Hygienische Anforderungen, Verfahrensprüfung“<br />

Bezugsadresse: Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berl<strong>in</strong><br />

DIN 10512 „Lebensmittelhygiene - Gewerbliches Geschirrspülen mit E<strong>in</strong>tank-<br />

Geschirrspülmasch<strong>in</strong>en- Hygienische Anforderungen, Typprüfung“<br />

Bezugsadresse: Beuth-Verlag GmbH, 10772 Berl<strong>in</strong><br />

Technische Regel Arbeitsblatt W 551 „Tr<strong>in</strong>kwassererwärmungs- <strong>und</strong> Tr<strong>in</strong>kwasserleitungsanlagen;<br />

Technische Maßnahmen zur Verm<strong>in</strong>derung des Legionellenwachstums;<br />

Planung, Errichtung, Betrieb <strong>und</strong> Sanierung von Tr<strong>in</strong>kwasser-Installationen<br />

vom April 2004<br />

Bezugsadresse: Wirtschafts- <strong>und</strong> Verlagsgesellschaft Gas <strong>und</strong> Wasser mbH, Josef-<br />

Wirmer-Str. 3, 93123 Bonn<br />

Leitl<strong>in</strong>ie von DGKH, DGSV <strong>und</strong> AKI <strong>für</strong> die Validierung <strong>und</strong> Rout<strong>in</strong>eüberwachung<br />

masch<strong>in</strong>eller Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsprozesse <strong>für</strong> thermostabile Mediz<strong>in</strong>produkte<br />

<strong>und</strong> zu Gr<strong>und</strong>sätzen der Geräteauswahl<br />

Stand: Oktober 2008<br />

www.dgkh.de<br />

(DGKH) Sektion Sterilisation der Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong> Krankenhaushygiene<br />

e.V. (DGKH) Validierung <strong>und</strong> Rout<strong>in</strong>eüberwachung von Sterilisationsprozessen <strong>für</strong><br />

Mediz<strong>in</strong>produkte<br />

Stand: Juli 2009<br />

Bezugsadresse: mhp-Verlag, Wiesbaden<br />

<strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheime<br />

Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG<br />

Stand November 2006<br />

http://www.ihph.de/vah-onl<strong>in</strong>e/uploads/PDF/Rhpl_Altenheim_2006.pdf<br />

Krätzmilbenbefall (Skabies)<br />

RKI-Ratgeber <strong>für</strong> Ärzte<br />

Stand: Mai 2009<br />

http://www.rki.de/<br />

Seite 45 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Erkrankungen durch Noroviren<br />

RKI-Ratgeber <strong>für</strong> Ärzte<br />

Stand Juli 2008<br />

http://www.rki.de/<br />

Norovirus<strong>in</strong>fektionen<br />

Merkblatt des Bayerischen Landesamtes <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Lebensmittelsicherheit<br />

Stand: Oktober 2008<br />

http://www.lgl.bayern.de<br />

Verordnung über Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen<br />

Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung – BioStoffV)<br />

vom 15. Juli 2013(BGBl. I S. 2514)<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Verordnung zur arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen Vorsorge (ArbMedVV)<br />

vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom<br />

23. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3882)geändert worden ist<br />

http://www.gesetze-im-<strong>in</strong>ternet.de/<br />

Technische Regel <strong>für</strong> Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250: Biologische Arbeitsstoffe<br />

im Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Wohlfahrtspflege<br />

Ausgabe: November 2003, zuletzt geändert <strong>und</strong> ergänzt: GMBl Nr. 15-20 vom 25. April<br />

2012, S. 380-382<br />

http://www.baua.de/<br />

Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention (BGV/GUV-VA 1)<br />

Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband (GUVV)<br />

Stand: Juli 2004<br />

http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/<strong>in</strong>dex.jsp<br />

Umgang mit Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Pflegemitteln (GUV-R 209)<br />

Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband (GUVV)<br />

Stand: August 2001<br />

http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/<strong>in</strong>dex.jsp<br />

Arbeiten <strong>in</strong> Küchenbetrieben (GUV-R 111)<br />

Geme<strong>in</strong>deunfallversicherungsverband (GUVV)<br />

Stand: Mai 2007<br />

http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/<strong>in</strong>dex.jsp<br />

Richtl<strong>in</strong>ie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus E<strong>in</strong>richtungen<br />

des Ges<strong>und</strong>heitswesens (LAGA Merkblatt) beim Robert Koch-Institut <strong>und</strong> der Länderarbeitsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

Abfall<br />

Stand: September 2009<br />

http://www.rki.de<br />

Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen nach § 36 IfSG: <strong>Rahmenhygieneplan</strong><br />

<strong>für</strong> Alten- <strong>und</strong> Altenpflegeheime, November 2006<br />

www.ihph.de/vah-onl<strong>in</strong>e/uploads/PDF/Rhpl_Altenheim_2006.pdf<br />

Seite 46 von 47


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong>­<br />

Stand Dezember 2013­<br />

Bergen, P.: Hygiene <strong>in</strong> Altenpflegee<strong>in</strong>richtungen, Urban <strong>und</strong> Fischer Verlag, 1. Auflage<br />

2004<br />

BGR 500 Kapitel 2.6: Betreiben von Wäschereien<br />

Wischnewski N.; 2011; Umgang mit Wäsche aus Alten- <strong>und</strong> Pflegeheimen; Hyg Med<br />

36-7/8; 306-308<br />

Kassenärztliche Vere<strong>in</strong>igung Bayerns (KVB): FAQs zu MRSA; www.kvb.de<br />

Seite 47 von 47­


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Anlage 1<br />

(Muster) - Re<strong>in</strong>igungs- <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsplan <strong>für</strong> stationäre E<strong>in</strong>richtungen im S<strong>in</strong>ne des PfleWoqG­<br />

Was? Wann? Womit? Wie? Wer?<br />

Händewaschen<br />

- nach Re<strong>in</strong>igungsarbeiten<br />

- nach jeder Verschmutzung<br />

- nach Toilettenbenutzung<br />

- vor dem Umgang mit Lebensmitteln<br />

Waschlotion<br />

<strong>in</strong> Spendern<br />

- auf die feuchte Haut geben <strong>und</strong> mit<br />

Wasser aufschäumen<br />

- gut trocknen<br />

Bewohner<br />

- auf die feuchte Haut geben <strong>und</strong> mit<br />

Wasser aufschäumen<br />

- mit E<strong>in</strong>malhandtüchern gut trocknen<br />

Personal<br />

Händedes<strong>in</strong>fektion<br />

- zum Dienstbeg<strong>in</strong>n, bei Dienstende<br />

- vor <strong>und</strong> nach direktem Bewohnerkontakt (i.S.<br />

e<strong>in</strong>es direkten Körperkontaktes)<br />

- vor aseptischen Tätigkeiten<br />

- nach Kontakt mit potentiell <strong>in</strong>fektiösem Material<br />

- nach Kontakt mit Oberflächen <strong>in</strong> unmittelbarer<br />

Umgebung des Bewohner (beim immobilen<br />

Bewohner)<br />

- vor der Zubereitung bzw. vor der Verabreichung<br />

von Arzneimitteln<br />

- vor Essenszubereitung <strong>und</strong> Essensverteilung<br />

- nach Toilettenbenutzung (bei Diarrhoe)<br />

- nach dem Naseputzen (bei Infekt)<br />

- nach Tierkontakt<br />

- nach dem Ablegen von E<strong>in</strong>malhandschuhen<br />

Händedes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

<strong>in</strong> Spendern<br />

- ausreichende Menge, m<strong>in</strong>d. 3 - 5 ml<br />

auf der trockenen Haut gut verreiben<br />

- E<strong>in</strong>wirkzeit des Herstellers beachten<br />

Personal<br />

ggf. Bewohner<br />

Händepflege<br />

- bei Arbeitsbeg<strong>in</strong>n <strong>und</strong> Arbeitsende<br />

- bei Bedarf<br />

Hautcreme<br />

aus Tuben<br />

oder Spendern<br />

- auf trockenen Händen gut verreiben Personal<br />

ggf. Bewohner<br />

Seite 1 von 3


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Was? Wann? Womit? Wie? Wer?<br />

Flächendes<strong>in</strong>fektion<br />

Fußboden<br />

Flure, Zimmer<br />

Fußboden<br />

Sanitärbereich<br />

Teppichböden<br />

- nach Kontam<strong>in</strong>ation mit potentiell <strong>in</strong>fektiösen<br />

Materialien<br />

- <strong>in</strong> sensiblen Bereichen mit überwiegend pflegerischer<br />

Betreuung<br />

täglich<br />

ggf. anlassbezogen<br />

täglich<br />

ggf. anlassbezogen<br />

<strong>in</strong> regelmäßigen Abständen<br />

Flächendes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

Re<strong>in</strong>igungslösung<br />

Re<strong>in</strong>igungslösung<br />

ggf. Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

Bürstenstaubsauger<br />

- E<strong>in</strong>malhandschuhe tragen<br />

- Grobre<strong>in</strong>igung mit des<strong>in</strong>fektionsmittelgetränktem<br />

E<strong>in</strong>malwischtuch<br />

- Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

- gesonderte Entsorgung von Re<strong>in</strong>igungstüchern<br />

<strong>und</strong> Handschuhen <strong>in</strong><br />

Plastiksack<br />

- feucht wischen<br />

- lüften<br />

- feucht wischen<br />

- ggf. des<strong>in</strong>fizieren (siehe oben)<br />

- lüften<br />

- Staubsauger mit wirkungsvollen<br />

Staubfiltern<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Handläufe<br />

Türkl<strong>in</strong>ken<br />

sonstige Kontaktflächen<br />

abhängig vom Verschmutzungsgrad<br />

- täglich<br />

- vor Zubereitung von Injektionen, Infusionen,<br />

etc.<br />

- nach Kontam<strong>in</strong>ation mit potentiell <strong>in</strong>fektiösen<br />

Material<br />

- regelmäßig<br />

- bei Verschmutzung<br />

Arbeitsflächen <strong>in</strong><br />

Funktionsräumen<br />

bzw. Bewohnerzimmern<br />

Industrie-Staubsauger<br />

Flächendes<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

Re<strong>in</strong>igungslösung<br />

ggf. Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

- Feuchtre<strong>in</strong>igung mit anschl. Absaugen<br />

- E<strong>in</strong>malhandschuhe tragen<br />

- Grobre<strong>in</strong>igung mit des<strong>in</strong>fektionsmittelgetränktem<br />

E<strong>in</strong>malwischtuch<br />

- Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

- feucht wischen<br />

- ggf. des<strong>in</strong>fizieren (siehe oben)<br />

Personal<br />

Re<strong>in</strong>igungskräfte<br />

Pflegebereich<br />

Bettgestelle <strong>und</strong> - regelmäßig Re<strong>in</strong>igungslösung - Feuchtre<strong>in</strong>igung Personal<br />

Nachttische - bei Verschmutzung<br />

- bei Benutzerwechsel ohne besonderem Risiko<br />

- nach Kontam<strong>in</strong>ation mit potentiell <strong>in</strong>fektiösen<br />

Material<br />

- bei Benutzerwechsel mit besonderem Risiko<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

Seite 2 von 3<br />

- Wischdes<strong>in</strong>fektion


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Was? Wann? Womit? Wie? Wer?<br />

Geme<strong>in</strong>schaftssanitäre<strong>in</strong>richtungen<br />

WC<br />

Waschbecken<br />

Kontaktflächen<br />

Geme<strong>in</strong>schaftssanitäre<strong>in</strong>richtungen<br />

Waschschüsseln<br />

Sitz-, Dusch- <strong>und</strong><br />

Badewannen<br />

Re<strong>in</strong>igungsgeräte<br />

- täglich<br />

- nach Kontam<strong>in</strong>ation mit potentiell <strong>in</strong>fektiösen<br />

Material<br />

- bei <strong>in</strong>fektiösen Bewohnern<br />

Für diesen Bereich eigene Re<strong>in</strong>igungsutensilien<br />

verwenden.<br />

- nach Gebrauch<br />

- bei Bewohnern mit bekannten Infektionen<br />

bzw. Trägern multiresistenter Keime nach<br />

Gebrauch<br />

- bei Bewohnern mit erhöhtem Infektionsrisiko<br />

vor <strong>und</strong> nach Gebrauch<br />

Re<strong>in</strong>igungslösung<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

Re<strong>in</strong>igungslösung<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

- feucht wischen<br />

- Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

- feucht wischen<br />

- Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

nach Benutzung RDG thermisch Personal<br />

- bei Nutzerwechsel<br />

- bei Bewohnern mit bekannten Infektionen<br />

bzw. Trägern multiresistenter Keime nach<br />

Gebrauch<br />

- bei Bewohnern mit erhöhtem Infektionsrisiko<br />

vor <strong>und</strong> nach Gebrauch<br />

bei Bedarf, m<strong>in</strong>destens 1 x wöchentlich<br />

Re<strong>in</strong>igungslösung<br />

Des<strong>in</strong>fektionsmittel<br />

- feucht wischen<br />

- Wischdes<strong>in</strong>fektion<br />

Re<strong>in</strong>igen<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Personal<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Personal<br />

Personal<br />

Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Re<strong>in</strong>igungstücher<br />

<strong>und</strong> Wischbezüge<br />

arbeitstäglich<br />

Steckbecken,<br />

Ur<strong>in</strong>flaschen<br />

Nackenrollen, Knierollen<br />

masch<strong>in</strong>ellthermische<br />

oder<br />

chemo-thermische<br />

Aufbereitung <strong>und</strong><br />

vollständige Trocknung<br />

Re<strong>in</strong>igungstücher u. Wischbezüge nach<br />

Gebrauch entsprechend (Kochwaschgang<br />

oder 60°-Waschgang <strong>und</strong> des<strong>in</strong>fizierendes<br />

Waschmittel lt. VAH-Liste) waschen <strong>und</strong><br />

trocknen<br />

Küche täglich nach Anweisung nach Anweisung Re<strong>in</strong>igungspersonal<br />

Seite 3 von 3


Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

Anlage 2<br />

Verhalten beim Auftreten Methicill<strong>in</strong>resistenter Staphylococcus-aureus-<br />

Stämme (MRSA)*<br />

Orientierende Übersicht über Maßnahmen beim Umgang mit MRSA-positiven Bewohnern<br />

<strong>in</strong> Abhängigkeit von der Art <strong>und</strong> Intensität der Betreuung<br />

Art der Betreuung /<br />

Betroffene Person<br />

Überwiegend sozial<br />

MRSA-positiver Bewohner • Unterbr<strong>in</strong>gung wie im häuslichen<br />

Lebensraum<br />

• Händedes<strong>in</strong>fektion vor Geme<strong>in</strong>schaftsaktivitäten<br />

Mitbewohner ohne Risikofaktoren<br />

Mitbewohner mit Risikofaktoren<br />

Überwiegend pflegerisch<br />

• Spezielle Maßnahmen bis<br />

h<strong>in</strong> zur E<strong>in</strong>zelzimmerunterbr<strong>in</strong>gung<br />

oder Kohortierung<br />

• Sanierung nicht rout<strong>in</strong>emäßig; abhängig von der epidemiologischen<br />

Situation <strong>und</strong> dem <strong>in</strong>dividuellen Risiko<br />

• <strong>in</strong> der Regel ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung<br />

bezüglich der<br />

Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

• Unterbr<strong>in</strong>gung <strong>in</strong> Abhängigkeit<br />

von der Risikobeurteilung<br />

• Händedes<strong>in</strong>fektion vor Geme<strong>in</strong>schaftsaktivitäten<br />

Personal • Händedes<strong>in</strong>fektion nach<br />

direktem Kontakt mit<br />

MRSA-positiven Bewohnern<br />

<strong>und</strong> nach dem Ablegen von<br />

E<strong>in</strong>malhandschuhen<br />

• e<strong>in</strong> Übertragungs- <strong>und</strong> Infektionsrisiko<br />

muss ausgeschlossen<br />

se<strong>in</strong><br />

• Besondere Maßnahmen<br />

können bei offenen W<strong>und</strong>en,<br />

Sonden, Katheter <strong>und</strong><br />

Tracheostoma erforderlich<br />

se<strong>in</strong><br />

nach jedem direkten Bewohnerkontakt,<br />

<strong>in</strong>sbesondere vor<br />

<strong>und</strong> nach spezifischen pflegerischen<br />

Maßnahmen<br />

• vor Verlassen des Zimmers<br />

• nach Ausziehen von E<strong>in</strong>malhandschuhen<br />

• E<strong>in</strong>malhandschuhe bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem<br />

Material<br />

• Schutzkleidung bei engem pflegerischen Kontakt<br />

• M<strong>und</strong>-Nasen-Schutz bei möglichem Kontakt mit <strong>in</strong>fektiösen<br />

Aerosolen<br />

Besucher • <strong>in</strong> der Regel Händewaschen<br />

ausreichend<br />

Umgebung • <strong>in</strong> der Regel Flächenre<strong>in</strong>igung<br />

ausreichend<br />

• gezielte Flächendes<strong>in</strong>fektion<br />

wenn erforderlich<br />

• Händedes<strong>in</strong>fektion vor Verlassen<br />

des Zimmers<br />

• Flächenre<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> -<br />

des<strong>in</strong>fektion gemäß Re<strong>in</strong>igungs-<br />

<strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektionsplan<br />

• gezielte Des<strong>in</strong>fektion wenn<br />

erforderlich<br />

• Des<strong>in</strong>fektion von Flächen<br />

mit häufigem Hand- <strong>und</strong><br />

Hautkontakt<br />

*gemäß Tabelle 3 der aktuellen Empfehlung „<strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong>“ der Kommission <strong>für</strong><br />

Krankenhaushygiene <strong>und</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> des Robert-Koch-Institutes<br />

Seite 1 von 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!