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Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

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Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

E<strong>in</strong>e Händewaschung <strong>für</strong> die <strong>in</strong> der Küche Beschäftigten ist <strong>in</strong> folgenden Fällen erforderlich:<br />

● bei Arbeitsantritt<br />

● gr<strong>und</strong>sätzlich vor Lebensmittelkontakt<br />

● gr<strong>und</strong>sätzlich nach sichtbarer Verunre<strong>in</strong>igung der Hände<br />

E<strong>in</strong>e Händedes<strong>in</strong>fektion wird erforderlich:<br />

● ­vor <strong>und</strong> nach Arbeiten mit kritischen Rohwaren z.B. Fleisch, Geflügel, Hackfleisch,<br />

Fisch, Eier bzw. Produkte/Speisen, die solche Bestandteile enthalten.<br />

● beim Wechsel vom unre<strong>in</strong>en zum re<strong>in</strong>en Bereich<br />

● nach Husten oder Niesen <strong>in</strong> die Hand, nach jedem Gebrauch des Taschentuches<br />

● nach jedem Toilettenbesuch<br />

● nach Kontakt mit Auftauflüssigkeit<br />

H<strong>in</strong>weise zur Durchführung der Händedes<strong>in</strong>fektion f<strong>in</strong>den sich unter Punkt 3.2.1.<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist beim Umgang mit Lebensmitteln e<strong>in</strong>schließlich der Essensausgabe vom<br />

Personal geeignete <strong>und</strong> saubere Arbeitskleidung bzw. Schürzen zu tragen.<br />

Fragestellungen zu Re<strong>in</strong>igung <strong>und</strong> Des<strong>in</strong>fektion, sowie zur Lebensmittelhygiene <strong>und</strong> zur<br />

Abfallbeseitigung s<strong>in</strong>d mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung abzusprechen.<br />

5.3 Essgeschirr<br />

In Bereichen mit überwiegend sozialer Betreuung kann Geschirr wie im Haushalt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

Geschirrspüler mit 65°C-Programm gere<strong>in</strong>igt werden.<br />

Der masch<strong>in</strong>elle Re<strong>in</strong>igungsprozess, muss so ausgelegt se<strong>in</strong>, dass vom Geschirr ke<strong>in</strong>e<br />

Infektionsgefahr <strong>für</strong> den Essensteilnehmer ausgeht. Dies kann <strong>in</strong> E<strong>in</strong>tank-, bei hohem Geschirraufkommen<br />

<strong>in</strong> Mehrtankgeschirrspülmasch<strong>in</strong>en unter Beachtung der Normen 10510<br />

<strong>und</strong> 10512 erfolgen.<br />

5.4 Arbeitsschutzanforderungen<br />

Die Arbeitsschutzanforderungen der GUV-Regel „Arbeiten <strong>in</strong> Küchenbetrieben“ (GUV-R<br />

111), e<strong>in</strong>schließlich der dort beschriebenen Hygieneanforderungen, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zuhalten.<br />

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