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Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

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Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

• Hygienische Händedes<strong>in</strong>fektion vor Verabreichung der Nahrung bzw. vor Spülen der<br />

Sonden (Kat. IB).<br />

• Bei <strong>in</strong>termittierender Nahrungsgabe jeweils Verwendung entweder e<strong>in</strong>er neuen oder<br />

mittels validiertem Verfahren aufbereiteten Spritze (Kat. IB).<br />

• Wechsel von Plastikbeutel mit angeschweißtem Überleitungssystem nach Herstellerangaben,<br />

spätestens jedoch nach 24 St<strong>und</strong>en(Kat. IV).<br />

• Lagerung von angebrochenen Sondenkostflaschen im Kühlschrank; Reste spätestens<br />

nach 24 St<strong>und</strong>en verwerfen, sofern ke<strong>in</strong>e anderen Herstellerangaben vorliegen (Kat.<br />

IB). Sondenkost unterliegt der Diätverordnung 2003 (Kat. IV).<br />

• Zubereitung von Tee mit kochendem Wasser (Kat. IB).<br />

• Herstellerangaben bezüglich der Zubereitung der Sondennahrung s<strong>in</strong>d zu beachten<br />

(Kat. IV).<br />

• Schüttelbecher, Messlöffel etc. müssen bei erneutem Gebrauch mit geeigneten Verfahren<br />

(z.B. Geschirrspülmasch<strong>in</strong>en bei ≥ 60°C oder <strong>in</strong> Re<strong>in</strong>igungs-Des<strong>in</strong>fektions-<br />

Geräten) thermisch des<strong>in</strong>fizierend aufbereitet werden (Kat. IB).<br />

• Bei transnasaler Sonde tägliche Re<strong>in</strong>igung von Nasene<strong>in</strong>gang <strong>und</strong> Sonde (Kat. III).<br />

8.6 M<strong>und</strong>hygiene / M<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Zahnpflege im Pflegebereich<br />

• Anleitung der Bewohner zur effektiven M<strong>und</strong>hygiene bzw. Hilfestellung oder Übernahme<br />

der Pflege bei Bewohnern, die nicht mehr dazu <strong>in</strong> der Lage s<strong>in</strong>d.<br />

• Zähne sollten am besten nach jeder Mahlzeit, m<strong>in</strong>destens aber 2-mal pro Tag geputzt<br />

werden.<br />

• Prothesen regelmäßig auf Plaque <strong>und</strong> Pilzbefall <strong>in</strong>spizieren <strong>und</strong> ggf. professionelle<br />

Re<strong>in</strong>igung veranlassen.<br />

8.7 Umgang mit Arzneimitteln<br />

Gemäß Art. 3 Abs. 2 Nr. 11 PfleWoqG müssen Träger <strong>und</strong> Leitung e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>richtung sicherstellen,<br />

dass die Arzneimittel bewohnerbezogen <strong>und</strong> ordnungsgemäß aufbewahrt <strong>und</strong><br />

die <strong>in</strong> der Pflege tätigen Mitarbeiter m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr über den sachgerechten<br />

Umgang mit Arzneimitteln beraten werden.<br />

In Bereichen mit überwiegend sozialer Betreuung ist jeder Bewohner im Rahmen se<strong>in</strong>er<br />

<strong>in</strong>dividuellen Fähigkeiten <strong>für</strong> se<strong>in</strong>e eigene Medikation verantwortlich.<br />

Bei Bewohnern, denen dies nicht möglich ist, sollten die Arzneimittel nach Herstellerangabe<br />

zentral gelagert werden. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie <strong>in</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />

E<strong>in</strong>richtungen.<br />

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