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Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

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Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

11 Erste Hilfe, Schutz des Ersthelfers<br />

Durch den Träger/E<strong>in</strong>richtungsleiter ist zu veranlassen, dass das Personal entsprechend<br />

der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften i. V. m. der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1<br />

„Gr<strong>und</strong>sätze der Prävention“ vor Beg<strong>in</strong>n der Tätigkeit <strong>und</strong> danach m<strong>in</strong>destens jährlich zu<br />

Gefahren <strong>und</strong> Maßnahmen zum Schutz e<strong>in</strong>schließlich der Ersten Hilfe unterwiesen wird.<br />

Er hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe <strong>und</strong> zur Rettung von Personen die erforderlichen<br />

E<strong>in</strong>richtungen, Sachmittel <strong>und</strong> geeignete Personen verfügbar s<strong>in</strong>d.<br />

11.1 Erste-Hilfe-Material<br />

Entsprechend den aktuellen DIN-Normen <strong>für</strong> Verbandkästen wird folgendes Erste-Hilfe-<br />

Material empfohlen:<br />

● großer Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13169<br />

● kle<strong>in</strong>er Verbandkasten mit Füllung nach DIN 13157<br />

Die Entnahme von Verbandsmaterial ist im Verbandbuch zu dokumentieren. Verbrauchte<br />

Materialien (z.B. E<strong>in</strong>malhandschuhe oder Pflaster) s<strong>in</strong>d umgehend zu ersetzen, regelmäßige<br />

Bestandskontrollen der Erste-Hilfe-Kästen s<strong>in</strong>d durchzuführen.<br />

11.2 Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

11.2.1 Versorgung e<strong>in</strong>er verletzten Person<br />

Der Ersthelfer hat bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten <strong>und</strong> Ausscheidungen E<strong>in</strong>malhandschuhe<br />

zu tragen <strong>und</strong> sich nach der Hilfeleistung die Hände zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

Parallel zur Erstversorgung ist vom Ersthelfer zu entscheiden, ob sofortige ärztliche Hilfe<br />

zur weiteren Versorgung des Verletzten h<strong>in</strong>zuzuziehen ist.<br />

11.2.2 Behandlung kontam<strong>in</strong>ierter Flächen<br />

Mit Blut, Erbrochenem oder anderen potentiell <strong>in</strong>fektiösen Körperflüssigkeiten kontam<strong>in</strong>ierte<br />

Flächen s<strong>in</strong>d unter Verwendung von E<strong>in</strong>malhandschuhen mit e<strong>in</strong>em des<strong>in</strong>fektionsmittelgetränkten<br />

Tuch grob zu re<strong>in</strong>igen <strong>und</strong> die betroffene Fläche anschließend nochmals<br />

zu des<strong>in</strong>fizieren.<br />

11.3 Notrufnummern<br />

In zentraler Lage <strong>und</strong> zusätzlich <strong>in</strong> Bereichen mit erhöhter Gefährdung soll e<strong>in</strong> Aushang<br />

mit folgenden Rufnummern angebracht werden:<br />

● Ersthelfer<br />

● Rettungsleitstelle<br />

● Ärztlicher Notdienst<br />

● Polizei/Feuerwehr<br />

● Giftnotruf<br />

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