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Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in Heimen und ...

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Bayerischer <strong>Rahmenhygieneplan</strong> <strong>für</strong> <strong>Infektionsprävention</strong> <strong>in</strong> <strong>Heimen</strong><br />

Stand Dezember 2013<br />

2 Hygienemanagement <strong>und</strong> Verantwortlichkeit<br />

2.1 Risikobewertung<br />

Das Infektionsrisiko wird allgeme<strong>in</strong> von der Anwesenheit primär wie fakultativ pathogener<br />

Keime, den Übertragungswegen dieser Erreger (direkte <strong>und</strong> <strong>in</strong>direkte natürliche wie künstliche<br />

Übertragungswege), der Abwehr- <strong>und</strong> Immunsituation der Bewohner <strong>und</strong> den erforderlichen<br />

pflegerischen, mediz<strong>in</strong>ischen <strong>und</strong> hygienischen Maßnahmen bestimmt.<br />

Gemäß RKI werden Infektionsrisiken <strong>in</strong> solche bei „überwiegend sozialer Betreuung“<br />

(Wohn- bzw. Geme<strong>in</strong>schaftscharakter steht im Vordergr<strong>und</strong>) <strong>und</strong> solche bei „überwiegend<br />

pflegerischer Betreuung (z.B. Behandlungspflege) e<strong>in</strong>geteilt. Ähnliche Verhältnisse wie im<br />

Krankenhaus gelten <strong>in</strong>sbesondere <strong>für</strong> die „Schwerst- <strong>und</strong> Langzeitpflege“ <strong>und</strong> <strong>für</strong> Bewohner<br />

mit Risikofaktoren <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e Besiedlung bzw. Infektion mit multiresistenten Erregern.<br />

Hier gelten häufig die gleichen Übertragungswege wie im Krankenhaus, <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie die<br />

Hände des Personals sowie <strong>in</strong>vasive Maßnahmen.<br />

Von großer Bedeutung s<strong>in</strong>d bei multiresistenten Erregern (z.B. MRSA) die Rückverlegungen<br />

zwischen <strong>Heimen</strong> <strong>und</strong> Akutkrankenhäusern. Insbesondere bei Bewohnern, die pflegerisch<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>vasiv betreut werden, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>zelne nosokomiale Infektionen sowie Ausbrüche<br />

möglich. Dies soll verh<strong>in</strong>dert werden.<br />

2.2 Verantwortlichkeit<br />

Der Träger <strong>und</strong> die Leitung der E<strong>in</strong>richtung tragen nach dem Bayerischen Pflege<strong>und</strong><br />

Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) die gleichrangige Verantwortung <strong>für</strong> die Sicherung<br />

der hygienischen Erfordernisse <strong>und</strong> nehmen ihre Verantwortung durch Anleitung <strong>und</strong><br />

Kontrolle wahr.<br />

Aufgabe des Trägers <strong>und</strong> der Leitung ist es, e<strong>in</strong>en ausreichenden Schutz vor Infektionen<br />

zu gewährleisten, <strong>in</strong>dem sie sicherstellen, dass die e<strong>in</strong>schlägigen Anforderungen der Hygiene<br />

e<strong>in</strong>gehalten werden. Wesentliche Voraussetzung hierzu ist u. a. die Beschäftigung<br />

e<strong>in</strong>er ausreichenden Anzahl persönlich <strong>und</strong> fachlich geeigneten Personals.<br />

So wäre es wünschenswert, wenn die Leitung der E<strong>in</strong>richtung zu ihrer Unterstützung e<strong>in</strong>e<br />

hygienebeauftragte Pflegekraft mit entsprechender Fortbildung benennen würde. Letztere<br />

wird von verschiedenen Bildungse<strong>in</strong>richtungen angeboten. Bezüglich der Aufgaben,<br />

Ausbildungs<strong>in</strong>halte <strong>und</strong> Ausbildungsdauer wird auf die 2002 veröffentlichte Leitl<strong>in</strong>ie „Ausbildung<br />

von Hygienebeauftragten <strong>in</strong> Pflegee<strong>in</strong>richtungen“ der Deutschen Gesellschaft <strong>für</strong><br />

Krankenhaushygiene (DGKH) verwiesen.<br />

Da <strong>Infektionsprävention</strong> nur als e<strong>in</strong>e Aufgabe der gesamten E<strong>in</strong>richtung erfolgreich se<strong>in</strong><br />

kann, ist auch die Bildung e<strong>in</strong>es regelmäßig tagenden Kreises (i.S. e<strong>in</strong>er Hygienekommission)<br />

bestehend aus Vertretern aus den Bereichen Träger, Verwaltung, ggf. Ärzte,<br />

Pflegepersonal, Bewohner <strong>und</strong> deren Angehörige sowie ggf. der Bewohnervertretung bzw.<br />

des Fürsprechers (Art. 9 PfleWoqG) oder e<strong>in</strong>es beratenden Krankenhaushygienikers bzw.<br />

e<strong>in</strong>er Hygienefachkraft zu empfehlen.<br />

Weiterh<strong>in</strong> ist die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e effiziente <strong>und</strong><br />

koord<strong>in</strong>ierte <strong>Infektionsprävention</strong> von entscheidender Bedeutung.<br />

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