Amtsblatt Nr. 9 vom 04.05.2013 - Landkreis Bad Kissingen
Amtsblatt Nr. 9 vom 04.05.2013 - Landkreis Bad Kissingen
Amtsblatt Nr. 9 vom 04.05.2013 - Landkreis Bad Kissingen
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<strong>Amtsblatt</strong><br />
DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN<br />
<strong>Nr</strong>. 9 <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, <strong>04.05.2013</strong><br />
Inhalt:<br />
A) Veröffentlichungen des Landratsamtes<br />
Keine Veröffentlichung<br />
B) Veröffentlichungen der Gemeinden<br />
• Gemeinde Oerlenbach<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach im Wege der Amtshilfe<br />
für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung<br />
Rottershausen 2, Gemeinde Oerlenbach, <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong><br />
<strong>Kissingen</strong>; Bekanntmachung und Ladung<br />
• Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />
- Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />
für 2013<br />
- Haushaltssatzung der Gemeinde Thundorf i. UFr. für 2013<br />
- Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für<br />
den Markt Maßbach, die Gemeinde Rannungen und die Gemeinde<br />
Thundorf i. UFr. im Wege der Amtshilfe für das Amt für<br />
Ländliche Entwicklung Unterfranken; Verfahren Seestern, Markt<br />
Stadtlauringen, Gemeinde Schonungen und Gemeinde Üchtelhausen;<br />
<strong>Landkreis</strong> Schweinfurt<br />
• Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
Vollzug der städtischen Friedhofssatzung; Öffentliche Aufforderung<br />
gemäß § 12 Abs. 6 der Friedhofssatzung der Stadt <strong>Bad</strong><br />
Brückenau<br />
• Gemeinde Wartmannsroth<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Wartmannsroth über die Auflegung<br />
der Vorschlagsliste für Schöffen<br />
• Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
- Haushaltssatzung der Gemeinde Riedenberg für 2013<br />
- Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für Schöffen<br />
für die Mitgliedsgemeinden Markt Geroda, Gemeinde Oberleichtersbach,<br />
Gemeinde Riedenberg und Markt Schondra für die<br />
Amtszeit <strong>vom</strong> 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
• Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> über die Auflegung der<br />
Vorschlagsliste für Schöffen<br />
C) Sonstige Veröffentlichungen<br />
• Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> -<br />
AdöR - Fachbereich Abfallwirtschaft<br />
- Kommunale Abfallentsorgung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>; Änderung<br />
der Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung anlässlich<br />
Christi Himmelfahrt 2013<br />
- 2. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das<br />
Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>vom</strong><br />
25.04.2013<br />
• Polizeipräsidium Unterfranken<br />
3. Bayerischer Landestag der Verkehrssicherheit am 15. Juni<br />
2013 in Schweinfurt mit dem Bayerischen Staatsminister des Innern,<br />
Joachim Herrmann, bietet für Jung und Alt jede Menge Informationen<br />
und Attraktionen<br />
A) Veröffentlichungen des Landratsamtes<br />
Keine Veröffentlichung<br />
B) Veröffentlichungen der Gemeinden<br />
Gemeinde Oerlenbach<br />
100<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach im Wege der<br />
Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken;<br />
Flurbereinigung Rottershausen 2, Gemeinde Oerlenbach,<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
B e k a n n t m a c h u n g u n d L a d u n g<br />
1. Änderung des Flurbereinigungsplans<br />
Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Rottershausen 2 gibt<br />
den geänderten Flurbereinigungsplan bekannt.<br />
Der geänderte Flurbereinigungsplan besteht aus<br />
• Änderungskarte zur Abfindungskarte und Ortsbeilage<br />
• geänderter Textteil zum Flurbereinigungsplan<br />
2. Auslage des geänderten Flurbereinigungsplans<br />
Der geänderte Flurbereinigungsplan liegt<br />
<strong>vom</strong> 21.05.2013 mit 20.06.2013<br />
im Rathaus der Gemeinde Oerlenbach,<br />
Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach, während der allgemeinen Dienststunden<br />
zur Einsicht der Beteiligten aus.<br />
Die Einsicht in den Flurbereinigungsplan eines Besitzstandes ist nur<br />
Beteiligten gestattet, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B.<br />
Eigentümer, Hypothekengläubiger).<br />
Eine Karte mit der aktuellen Darstellung der Abfindungsflurstücke<br />
kann zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der<br />
Auslegung auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung<br />
Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden<br />
(http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service/)<br />
3. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Widersprüche gegen die Änderung des Flurbereinigungsplans müssen<br />
zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach<br />
dem<br />
am Donnerstag, den 06.06.2013, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />
im Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,<br />
Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, Zimmer 301 H, stattfindenden<br />
Anhörungstermin beim Vorsitzenden des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />
Rottershausen 2 am Amt für Ländliche Entwicklung<br />
Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, oder beim Amt für<br />
Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg,<br />
(Postanschrift für beide: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)<br />
schriftlich vorgebracht werden.<br />
Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.<br />
Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Thomas Bold, Landrat
Seite 2 <strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013<br />
Im Anhörungstermin selbst können keine Widersprüche eingelegt<br />
werden. Falls keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen<br />
beim Anhörungstermin nicht erforderlich.<br />
Würzburg, 17.04.2013 Oerlenbach, 17.04.2013<br />
Der Vorsitzende des Vorstandes Gemeinde Oerlenbach<br />
der Teilnehmergemeinschaft<br />
Erhard, Erster Bürgermeister<br />
Lindner, Techn. Amtsrat<br />
Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />
101<br />
Haushaltssatzung<br />
der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />
für 2013<br />
I.<br />
Nachstehend wird die von der Gemeinschaftsversammlung am<br />
25.02.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen<br />
Teile enthält, amtlich bekannt gemacht.<br />
Der Haushalt für 2013 liegt <strong>vom</strong> Tage dieser Veröffentlichung an eine<br />
Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Maßbach, während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen<br />
Einsicht aus.<br />
II.<br />
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie<br />
der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft<br />
folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
1.051.970,00 Euro<br />
62.710,00 Euro<br />
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden<br />
nicht aufgenommen.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />
festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Verwaltungsumlage<br />
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf<br />
(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt<br />
wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 764.880,00 Euro<br />
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden<br />
bemessen.<br />
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende<br />
Einwohnerzahl nach dem Stand <strong>vom</strong> 30.06.2012 auf<br />
6.925 Einwohner festgesetzt.<br />
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 110,452,00 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 Euro<br />
festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Maßbach, 17.04.2013<br />
Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />
Bauernschubert, stellv. Gemeinschaftsvorsitzender<br />
102<br />
Haushaltssatzung<br />
der Gemeinde Thundorf i. UFr.<br />
für 2013<br />
I.<br />
Nachstehend wird die <strong>vom</strong> Gemeinderat Thundorf i. UFr. am<br />
21.03.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, für deren genehmigungspflichtigen<br />
Teile die Genehmigung mit Schreiben des<br />
Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>vom</strong> 18.04.2013, <strong>Nr</strong>. 9410-20-<br />
2013/00001, erteilt wurde, amtlich bekannt gemacht.<br />
Der Haushaltsplan für 2013 liegt <strong>vom</strong> Tage dieser Veröffentlichung an<br />
eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
Maßbach, während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen<br />
Einsicht aus.<br />
II.<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde Thundorf i. UFr.<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde<br />
folgende Haushaltssatzung<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013<br />
wird hiermit festgesetzt; er schließt im<br />
Verwaltungshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
und im<br />
Vermögenshaushalt<br />
in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />
§ 2<br />
1.513.000,00 Euro<br />
967.650,00 Euro<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen<br />
wird auf 223.890,00 Euro festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />
festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 400 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 360 v. H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.
<strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013 Seite 3<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Maßbach, 26.04.2013<br />
Gemeinde Thundorf i. UFr.<br />
Gundelach, Zweiter Bürgermeister<br />
103<br />
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für<br />
den Markt Maßbach, die Gemeinde Rannungen und<br />
die Gemeinde Thundorf i. UFr. im Wege der Amtshilfe für<br />
das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken;<br />
Verfahren Seestern, Markt Stadtlauringen,<br />
Gemeinde Schonungen und Gemeinde Üchtelhausen;<br />
<strong>Landkreis</strong> Schweinfurt<br />
Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter<br />
(§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG,<br />
Art. 4 Abs. 3 Sätze 1, 2 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur<br />
Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)<br />
Bekanntmachung und Ladung<br />
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Verfahren Seestern gehörenden<br />
Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten<br />
werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.<br />
Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung<br />
Unterfranken statt am<br />
Tagesordnung<br />
Mittwoch, den 22.05.2013, um 19:30 Uhr<br />
Ort: "Alte Schule" in Altenmünster.<br />
1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft<br />
und des Wahlverfahrens<br />
2. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter<br />
3. Allgemeine Aussprache<br />
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll<br />
das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert<br />
ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der<br />
Wahl des Vorstandes beteiligen.<br />
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu<br />
wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf<br />
je 6 festgesetzt.<br />
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit<br />
als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen in den Vorstand<br />
wählen.<br />
Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen,<br />
wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />
für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt,<br />
das im Verfahren<br />
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Altenmünster<br />
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Ebertshausen<br />
je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft<br />
Reichmannshausen<br />
vertreten.<br />
Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer<br />
der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte<br />
stehen den Eigentümern gleich (§ 10 <strong>Nr</strong>. 1 FlurbG).<br />
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer<br />
gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer<br />
nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte<br />
haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht<br />
auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG<br />
im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme<br />
hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die<br />
nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden<br />
daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als<br />
Teilnehmer stimmberechtigt ist.<br />
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter<br />
werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten<br />
gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten<br />
Stimmen erhalten.<br />
Würzburg, 18.04.2013 Maßbach, 29.04.2013<br />
Amt für Ländliche<br />
Markt Maßbach<br />
Entwicklung Unterfranken Dr. Dittmar, Zweiter Bürgermeister<br />
Röder<br />
Rannungen, 29.04.2013 Thundorf, 29.04.2013<br />
Gemeinde Rannungen Gemeinde Thundorf i. UFr.<br />
Zehner, Erster Bürgermeister Bauernschubert, Erster Bürgermeister<br />
Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
104<br />
Vollzug der städtischen Friedhofssatzung;<br />
Öffentliche Aufforderung gemäß § 12 Abs. 6<br />
der Friedhofssatzung der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
Auf den Friedhöfen der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau sind die Nutzungsrechte<br />
an verschiedenen Familien-, Reihen- und Kindergräbern abgelaufen.<br />
Die Nutzungsberechtigten sind der städtischen Friedhofsverwaltung<br />
unbekannt bzw. konnten nicht ermittelt werden.<br />
Gemäß § 12 Abs. 6 der Friedhofssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
werden die bisherigen Nutzungsberechtigten hiermit aufgefordert, die<br />
Gräber bis zum jeweiligen Ablauf der Nutzungszeit im Jahr 2013,<br />
abzuräumen oder eine Nutzungsverlängerung bei der städtischen<br />
Friedhofsverwaltung zu beantragen. Danach gehen alle baulichen<br />
Anlagen (Grabsteine, Einfassungen usw.) entschädigungslos in das<br />
Eigentum der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau über (vgl. § 20 Abs. 8 Satz 2 der<br />
städtischen Friedhofssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau). Die betroffenen<br />
Grabstätten sind den Bekanntmachungen in den Aushängekästen<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau zu entnehmen.<br />
<strong>Bad</strong> Brückenau, 02.05.2013<br />
Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
Meyerdierks, Erste Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Wartmannsroth<br />
105<br />
Bekanntmachung der Gemeinde Wartmannsroth<br />
über die Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen<br />
Die Vorschlagsliste der Gemeinde Wartmannsroth zur Auswahl der<br />
Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit<br />
<strong>vom</strong> 13.05.2013 bis 21.05.2013<br />
im Rathaus, Hauptstr. 15, 97797 Wartmannsroth, Zimmer <strong>Nr</strong>. 11,<br />
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns<br />
Einsicht auf.<br />
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 28.05.2013<br />
schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Wartmannsroth<br />
erhoben werden.
Seite 4 <strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013<br />
Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die<br />
Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach dem Abschnitt<br />
II <strong>Nr</strong>n. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung nicht aufgenommen<br />
werden durften bzw. nicht aufgenommen werden sollten (Gemeinsame<br />
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz<br />
und des Innern <strong>vom</strong> 18. September 2007, JMBl.<br />
S. 122).<br />
Wartmannsroth, 29.04.2013<br />
Gemeinde Wartmannsroth<br />
Karle, Erster Bürgermeister<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
106<br />
Haushaltssatzung<br />
der Gemeinde Riedenberg für 2013<br />
I.<br />
Nachstehend wird die <strong>vom</strong> Gemeinderat Riedenberg am 20.03.2013<br />
beschlossene Haushaltssatzung für 2013, für deren genehmigungspflichtigen<br />
Teile die Genehmigung mit Schreiben des Landratsamtes<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>vom</strong> 18.04.2013, <strong>Nr</strong>. 9410-20-2013/00001, erteilt wurde,<br />
amtlich bekannt gemacht.<br />
Der Haushaltsplan für 2013 liegt <strong>vom</strong> Tage dieser Veröffentlichung an<br />
eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Bad</strong> Brückenau zur öffentlichen Einsicht auf.<br />
II.<br />
Haushaltssatzung der Gemeinde Riedenberg<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die<br />
Gemeinde Riedenberg folgende Haushaltssatzung:<br />
§ 1<br />
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013<br />
wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />
im Verwaltungshaushalt<br />
in Einnahmen und Ausgaben mit<br />
und<br />
im Vermögenshaushalt<br />
in Einnahmen und Ausgaben mit<br />
ab.<br />
§ 2<br />
1.300.000,00 Euro<br />
910.000,00 Euro<br />
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
wird auf 240.000,00 Euro festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />
festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />
werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 380 v. H.<br />
§ 5<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 216.000,00 Euro festgesetzt<br />
(Höchstens 1/6 der im Verwaltungshaushalt veranschlagten<br />
Einnahmen Art. 73 Abs. 2 GO).<br />
§ 6<br />
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />
§ 7<br />
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
<strong>Bad</strong> Brückenau, 25.04.2013<br />
Gemeinde Riedenberg<br />
Dr. Römmelt, Erster Bürgermeister<br />
107<br />
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für Schöffen<br />
für die Mitgliedsgemeinden Markt Geroda, Gemeinde Oberleichtersbach,<br />
Gemeinde Riedenberg und Markt Schondra<br />
für die Amtszeit <strong>vom</strong> 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />
Die Vorschlagslisten der Märkte Geroda und Schondra sowie der<br />
Gemeinden Oberleichtersbach und Riedenberg zur Auswahl der<br />
Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegen in der Zeit<br />
<strong>vom</strong> 13.05.2013 bis 21.05.2013<br />
in der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau, Sinnaustraße 14 A,<br />
97769 <strong>Bad</strong> Brückenau, Zimmer <strong>Nr</strong>. 30, während der allgemeinen<br />
Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.<br />
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche,<br />
bis zum 28.05.2013, nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich<br />
oder persönlich zu Protokoll bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong><br />
Brückenau Einspruch erhoben werden.<br />
Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die<br />
Vorschlagslisten Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis<br />
34 GVG bzw. Abschnitt II <strong>Nr</strong>n. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung<br />
des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz<br />
und des Innern <strong>vom</strong> 7. November 2012 (JMBl S. 127) nicht<br />
aufgenommen werden durften oder sollten.<br />
<strong>Bad</strong> Brückenau, 02.05.2013<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />
Emmert, stellv. Gemeinschaftsvorsitzender<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
108<br />
Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
über die Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen<br />
Die Vorschlagsliste der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> zur Auswahl der Schöffen<br />
für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit<br />
<strong>vom</strong> 17.05.2013 bis 24.05.2013<br />
im Rathaushauptgebäude (Infotheke), Rathausplatz 1, 97688 <strong>Bad</strong><br />
<strong>Kissingen</strong>, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu<br />
jedermanns Einsicht auf.<br />
Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 31.05.2013<br />
schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>,<br />
Referat Hauptverwaltung, Zimmer <strong>Nr</strong>. 2, Spitalgasse 10, 97688 <strong>Bad</strong><br />
<strong>Kissingen</strong> erhoben werden.<br />
Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste<br />
Personen aufgenommen worden sind, die nach Abschnitt<br />
II. <strong>Nr</strong>. 3 der Schöffenbekanntmachung entweder nicht aufgenommen
<strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013 Seite 5<br />
werden durften oder nach den <strong>Nr</strong>n. 4 und 5 nicht aufgenommen werden<br />
sollten (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien<br />
der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern <strong>vom</strong><br />
7. November 2012, JMBl. S. 127).<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, 02.05.2013<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Blankenburg, Oberbürgermeister<br />
C) Sonstige Veröffentlichungen<br />
Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> -<br />
AdöRFachbereich Abfallwirtschaft<br />
109<br />
Kommunale Abfallentsorgung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>;<br />
Änderung der Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung anlässlich<br />
Christi Himmelfahrt 2013<br />
Aufgrund des Feiertages Christi Himmelfahrt ist es erforderlich, die<br />
Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung zu verschieben. Von dieser<br />
Änderung sind alle Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, ausgenommen<br />
die Große Kreisstadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, betroffen.<br />
Die Leerung der Müllbehältnisse (Haus- und Biomüll) findet wie nachgenannt<br />
statt:<br />
normaler Abfuhrtag<br />
geänderter Abfuhrtag<br />
Donnerstag, 09.05.2013 Freitag, 10.05.2013<br />
Freitag, 10.05.2013 Samstag, 11.05.2013<br />
Das Abfallwirtschaftszentrum ist am Samstag, 11.05.2013, in der Zeit<br />
von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. An diesem Samstag können<br />
keine Wertstoffe abgegeben werden. Diese Änderungen sind auch<br />
aus unserem Abfallkalender zu entnehmen.<br />
110<br />
2. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das<br />
Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Vom 25.04.2013<br />
Aufgrund von Art. 17 Satz 1, Art. 77 Abs. 1 bis 3 der <strong>Landkreis</strong>ordnung<br />
für den Freistaat Bayern (LKrO-BayRS 2020-3-1-I) erlässt der<br />
<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> folgende<br />
Satzung<br />
§ 1<br />
Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>vom</strong> 09.12.2004 (LRABl <strong>Nr</strong>. 343), berichtigt in<br />
LRABl 2005 <strong>Nr</strong>. 1, geändert mit Satzung <strong>vom</strong> 15.12.2011 (LRABl <strong>Nr</strong>.<br />
328), wird wie folgt geändert:<br />
1. In § 2 Abs.1 wird folgende Ziffer 4 angefügt<br />
„4. die Aufgabe, folgende Liegenschaften zu erwerben und, soweit<br />
kein Eigenbedarf für das Kommunalunternehmen des<br />
<strong>Landkreis</strong>es besteht, dem <strong>Landkreis</strong>, bei Übernahme des Unterhaltungs-<br />
und Erhaltungsaufwandes durch den <strong>Landkreis</strong>,<br />
für seine Aufgabenerfüllung durch Vermietung/Verpachtung<br />
zur Verfügung zu stellen:<br />
• Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 201 der Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
• Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 696/2 der Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
2. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />
„(2) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und<br />
die Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende<br />
des Wirtschaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der<br />
Abschlussprüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen.<br />
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind <strong>vom</strong><br />
Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen.“<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im <strong>Amtsblatt</strong><br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> in Kraft.<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, 25.04.2013<br />
Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Bold, Landrat<br />
Polizeipräsidium Unterfranken<br />
111<br />
3. Bayerischer Landestag der Verkehrssicherheit<br />
am 15. Juni 2013 in Schweinfurt<br />
mit dem Bayerischen Staatsminister des Innern,<br />
Joachim Herrmann, bietet für<br />
Jung und Alt jede Menge Informationen und Attraktionen<br />
Der 3. Landestag der Verkehrssicherheit findet am Samstag, den<br />
15. Juni 2013 in Schweinfurt, statt. Auf dem Marktplatz informieren in<br />
der Zeit von 10:15 Uhr bis 17:00 Uhr zahlreiche Behörden und Organisationen<br />
über die verschiedensten Themenbereiche wie Sicherheit<br />
rund ums Kraftfahrzeug, Fahrrad und E-Bike sowie Alkohol und<br />
Drogen im Straßenverkehr.<br />
Ausrichter der Veranstaltung ist das Bayerische Staatsministerium<br />
des Innern.<br />
Erwartet werden hochrangige Vertreter von Sicherheitsbehörden und<br />
Politik.<br />
Der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, wird<br />
mit seiner Rede zur Mittagszeit den 3. Landestag der Verkehrssicherheit<br />
offiziell eröffnen.<br />
Für das leibliche Wohl zu familienfreundlichen Preisen ist bestens<br />
gesorgt.<br />
Die Moderation der gesamten Veranstaltung wird <strong>vom</strong> Bayerischen<br />
Rundfunk übernommen. Für die musikalische Umrahmung sorgt die<br />
Musikgruppe „Die Jungen Sennfelder“ und Tanzaufführungen der<br />
Gruppe „onPoint“.<br />
Den Besuchern wird neben viel Information auch einiges an Unterhaltung<br />
geboten. Großes Interesse dürfte nicht nur die Übung von<br />
Feuerwehr und Rettungsdiensten auf dem Marktplatz hervorrufen, ein<br />
Highlight wird auch die Großübung von Wasserwacht, DLRG und<br />
THW auf dem Wasser an der Mainlände sein. Neben Diensthundevorführungen<br />
und Fahrradparcours, Fahrsimulatoren und Radcodierungsmöglichkeit<br />
warten weitere zahlreiche kurzweilige und informative<br />
Präsentationen und Ausstellungsstände auf die Gäste. In sog.<br />
Dunkel-Containern haben Besucher die Möglichkeit, sich zumindest<br />
für kurze Zeit in die Welt blinder Menschen zu begeben und können so<br />
die Wahrnehmungsfähigkeit mit diesem Handicap kennenlernen.<br />
Die jungen Besucher werden gespannt auf die Prämierung des Malwettbewerbs<br />
schauen und die ganz Kleinen können sich im Rathausgewölbe<br />
von der faszinierenden Puppenbühne verzaubern lassen.<br />
Das Bayerische Staatsministerium des Innern lädt Sie ganz herzlich<br />
ein und freut sich zusammen mit dem Polizeipräsidium Unterfranken<br />
schon heute auf Ihr Kommen.<br />
Auch die Polizeiinspektion Schweinfurt in der Mainberger Straße, bei<br />
der parallel zu gleicher Zeit ein Tag der offenen Tür stattfindet, würde<br />
sich über zahlreiche Besucher freuen.<br />
Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />
Thomas Bold, Landrat
Seite 6 <strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013