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Amtsblatt Nr. 9 vom 04.05.2013 - Landkreis Bad Kissingen

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<strong>Amtsblatt</strong><br />

DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN<br />

<strong>Nr</strong>. 9 <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, <strong>04.05.2013</strong><br />

Inhalt:<br />

A) Veröffentlichungen des Landratsamtes<br />

Keine Veröffentlichung<br />

B) Veröffentlichungen der Gemeinden<br />

• Gemeinde Oerlenbach<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach im Wege der Amtshilfe<br />

für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung<br />

Rottershausen 2, Gemeinde Oerlenbach, <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong><br />

<strong>Kissingen</strong>; Bekanntmachung und Ladung<br />

• Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />

- Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />

für 2013<br />

- Haushaltssatzung der Gemeinde Thundorf i. UFr. für 2013<br />

- Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für<br />

den Markt Maßbach, die Gemeinde Rannungen und die Gemeinde<br />

Thundorf i. UFr. im Wege der Amtshilfe für das Amt für<br />

Ländliche Entwicklung Unterfranken; Verfahren Seestern, Markt<br />

Stadtlauringen, Gemeinde Schonungen und Gemeinde Üchtelhausen;<br />

<strong>Landkreis</strong> Schweinfurt<br />

• Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

Vollzug der städtischen Friedhofssatzung; Öffentliche Aufforderung<br />

gemäß § 12 Abs. 6 der Friedhofssatzung der Stadt <strong>Bad</strong><br />

Brückenau<br />

• Gemeinde Wartmannsroth<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Wartmannsroth über die Auflegung<br />

der Vorschlagsliste für Schöffen<br />

• Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

- Haushaltssatzung der Gemeinde Riedenberg für 2013<br />

- Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für Schöffen<br />

für die Mitgliedsgemeinden Markt Geroda, Gemeinde Oberleichtersbach,<br />

Gemeinde Riedenberg und Markt Schondra für die<br />

Amtszeit <strong>vom</strong> 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

• Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> über die Auflegung der<br />

Vorschlagsliste für Schöffen<br />

C) Sonstige Veröffentlichungen<br />

• Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> -<br />

AdöR - Fachbereich Abfallwirtschaft<br />

- Kommunale Abfallentsorgung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>; Änderung<br />

der Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung anlässlich<br />

Christi Himmelfahrt 2013<br />

- 2. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das<br />

Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>vom</strong><br />

25.04.2013<br />

• Polizeipräsidium Unterfranken<br />

3. Bayerischer Landestag der Verkehrssicherheit am 15. Juni<br />

2013 in Schweinfurt mit dem Bayerischen Staatsminister des Innern,<br />

Joachim Herrmann, bietet für Jung und Alt jede Menge Informationen<br />

und Attraktionen<br />

A) Veröffentlichungen des Landratsamtes<br />

Keine Veröffentlichung<br />

B) Veröffentlichungen der Gemeinden<br />

Gemeinde Oerlenbach<br />

100<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Oerlenbach im Wege der<br />

Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken;<br />

Flurbereinigung Rottershausen 2, Gemeinde Oerlenbach,<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

B e k a n n t m a c h u n g u n d L a d u n g<br />

1. Änderung des Flurbereinigungsplans<br />

Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Rottershausen 2 gibt<br />

den geänderten Flurbereinigungsplan bekannt.<br />

Der geänderte Flurbereinigungsplan besteht aus<br />

• Änderungskarte zur Abfindungskarte und Ortsbeilage<br />

• geänderter Textteil zum Flurbereinigungsplan<br />

2. Auslage des geänderten Flurbereinigungsplans<br />

Der geänderte Flurbereinigungsplan liegt<br />

<strong>vom</strong> 21.05.2013 mit 20.06.2013<br />

im Rathaus der Gemeinde Oerlenbach,<br />

Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach, während der allgemeinen Dienststunden<br />

zur Einsicht der Beteiligten aus.<br />

Die Einsicht in den Flurbereinigungsplan eines Besitzstandes ist nur<br />

Beteiligten gestattet, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B.<br />

Eigentümer, Hypothekengläubiger).<br />

Eine Karte mit der aktuellen Darstellung der Abfindungsflurstücke<br />

kann zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der<br />

Auslegung auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung<br />

Unterfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden<br />

(http://www.landentwicklung.bayern.de/unterfranken/service/)<br />

3. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Widersprüche gegen die Änderung des Flurbereinigungsplans müssen<br />

zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von zwei Wochen nach<br />

dem<br />

am Donnerstag, den 06.06.2013, von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr<br />

im Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,<br />

Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, Zimmer 301 H, stattfindenden<br />

Anhörungstermin beim Vorsitzenden des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft<br />

Rottershausen 2 am Amt für Ländliche Entwicklung<br />

Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg, oder beim Amt für<br />

Ländliche Entwicklung Unterfranken, Zeller Straße 40, 97082 Würzburg,<br />

(Postanschrift für beide: Postfach 55 40, 97005 Würzburg)<br />

schriftlich vorgebracht werden.<br />

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.<br />

Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Thomas Bold, Landrat


Seite 2 <strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013<br />

Im Anhörungstermin selbst können keine Widersprüche eingelegt<br />

werden. Falls keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen<br />

beim Anhörungstermin nicht erforderlich.<br />

Würzburg, 17.04.2013 Oerlenbach, 17.04.2013<br />

Der Vorsitzende des Vorstandes Gemeinde Oerlenbach<br />

der Teilnehmergemeinschaft<br />

Erhard, Erster Bürgermeister<br />

Lindner, Techn. Amtsrat<br />

Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />

101<br />

Haushaltssatzung<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />

für 2013<br />

I.<br />

Nachstehend wird die von der Gemeinschaftsversammlung am<br />

25.02.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile enthält, amtlich bekannt gemacht.<br />

Der Haushalt für 2013 liegt <strong>vom</strong> Tage dieser Veröffentlichung an eine<br />

Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Maßbach, während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen<br />

Einsicht aus.<br />

II.<br />

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie<br />

der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft<br />

folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben auf<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

1.051.970,00 Euro<br />

62.710,00 Euro<br />

Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden<br />

nicht aufgenommen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Verwaltungsumlage<br />

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf<br />

(Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt<br />

wird für das Haushaltsjahr 2013 auf 764.880,00 Euro<br />

festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden<br />

bemessen.<br />

2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende<br />

Einwohnerzahl nach dem Stand <strong>vom</strong> 30.06.2012 auf<br />

6.925 Einwohner festgesetzt.<br />

3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 110,452,00 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 Euro<br />

festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Maßbach, 17.04.2013<br />

Verwaltungsgemeinschaft Maßbach<br />

Bauernschubert, stellv. Gemeinschaftsvorsitzender<br />

102<br />

Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Thundorf i. UFr.<br />

für 2013<br />

I.<br />

Nachstehend wird die <strong>vom</strong> Gemeinderat Thundorf i. UFr. am<br />

21.03.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, für deren genehmigungspflichtigen<br />

Teile die Genehmigung mit Schreiben des<br />

Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>vom</strong> 18.04.2013, <strong>Nr</strong>. 9410-20-<br />

2013/00001, erteilt wurde, amtlich bekannt gemacht.<br />

Der Haushaltsplan für 2013 liegt <strong>vom</strong> Tage dieser Veröffentlichung an<br />

eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Maßbach, während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen<br />

Einsicht aus.<br />

II.<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Thundorf i. UFr.<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde<br />

folgende Haushaltssatzung<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird hiermit festgesetzt; er schließt im<br />

Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

und im<br />

Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

§ 2<br />

1.513.000,00 Euro<br />

967.650,00 Euro<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen<br />

wird auf 223.890,00 Euro festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 400 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 400 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 360 v. H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.


<strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013 Seite 3<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

Maßbach, 26.04.2013<br />

Gemeinde Thundorf i. UFr.<br />

Gundelach, Zweiter Bürgermeister<br />

103<br />

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach für<br />

den Markt Maßbach, die Gemeinde Rannungen und<br />

die Gemeinde Thundorf i. UFr. im Wege der Amtshilfe für<br />

das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken;<br />

Verfahren Seestern, Markt Stadtlauringen,<br />

Gemeinde Schonungen und Gemeinde Üchtelhausen;<br />

<strong>Landkreis</strong> Schweinfurt<br />

Wahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter<br />

(§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG,<br />

Art. 4 Abs. 3 Sätze 1, 2 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur<br />

Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG)<br />

Bekanntmachung und Ladung<br />

Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Verfahren Seestern gehörenden<br />

Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten<br />

werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen.<br />

Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung<br />

Unterfranken statt am<br />

Tagesordnung<br />

Mittwoch, den 22.05.2013, um 19:30 Uhr<br />

Ort: "Alte Schule" in Altenmünster.<br />

1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft<br />

und des Wahlverfahrens<br />

2. Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter<br />

3. Allgemeine Aussprache<br />

Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll<br />

das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert<br />

ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der<br />

Wahl des Vorstandes beteiligen.<br />

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken hat die Zahl der zu<br />

wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf<br />

je 6 festgesetzt.<br />

Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit<br />

als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 12 Personen in den Vorstand<br />

wählen.<br />

Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen,<br />

wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken<br />

für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt,<br />

das im Verfahren<br />

je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Altenmünster<br />

je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Ebertshausen<br />

je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft<br />

Reichmannshausen<br />

vertreten.<br />

Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer<br />

der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte<br />

stehen den Eigentümern gleich (§ 10 <strong>Nr</strong>. 1 FlurbG).<br />

Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer<br />

gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer<br />

nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte<br />

haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht<br />

auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG<br />

im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme<br />

hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die<br />

nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden<br />

daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als<br />

Teilnehmer stimmberechtigt ist.<br />

Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter<br />

werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten<br />

gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten<br />

Stimmen erhalten.<br />

Würzburg, 18.04.2013 Maßbach, 29.04.2013<br />

Amt für Ländliche<br />

Markt Maßbach<br />

Entwicklung Unterfranken Dr. Dittmar, Zweiter Bürgermeister<br />

Röder<br />

Rannungen, 29.04.2013 Thundorf, 29.04.2013<br />

Gemeinde Rannungen Gemeinde Thundorf i. UFr.<br />

Zehner, Erster Bürgermeister Bauernschubert, Erster Bürgermeister<br />

Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

104<br />

Vollzug der städtischen Friedhofssatzung;<br />

Öffentliche Aufforderung gemäß § 12 Abs. 6<br />

der Friedhofssatzung der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

Auf den Friedhöfen der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau sind die Nutzungsrechte<br />

an verschiedenen Familien-, Reihen- und Kindergräbern abgelaufen.<br />

Die Nutzungsberechtigten sind der städtischen Friedhofsverwaltung<br />

unbekannt bzw. konnten nicht ermittelt werden.<br />

Gemäß § 12 Abs. 6 der Friedhofssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

werden die bisherigen Nutzungsberechtigten hiermit aufgefordert, die<br />

Gräber bis zum jeweiligen Ablauf der Nutzungszeit im Jahr 2013,<br />

abzuräumen oder eine Nutzungsverlängerung bei der städtischen<br />

Friedhofsverwaltung zu beantragen. Danach gehen alle baulichen<br />

Anlagen (Grabsteine, Einfassungen usw.) entschädigungslos in das<br />

Eigentum der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau über (vgl. § 20 Abs. 8 Satz 2 der<br />

städtischen Friedhofssatzung der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau). Die betroffenen<br />

Grabstätten sind den Bekanntmachungen in den Aushängekästen<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau zu entnehmen.<br />

<strong>Bad</strong> Brückenau, 02.05.2013<br />

Stadt <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

Meyerdierks, Erste Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Wartmannsroth<br />

105<br />

Bekanntmachung der Gemeinde Wartmannsroth<br />

über die Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen<br />

Die Vorschlagsliste der Gemeinde Wartmannsroth zur Auswahl der<br />

Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit<br />

<strong>vom</strong> 13.05.2013 bis 21.05.2013<br />

im Rathaus, Hauptstr. 15, 97797 Wartmannsroth, Zimmer <strong>Nr</strong>. 11,<br />

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns<br />

Einsicht auf.<br />

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 28.05.2013<br />

schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Wartmannsroth<br />

erhoben werden.


Seite 4 <strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013<br />

Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die<br />

Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach dem Abschnitt<br />

II <strong>Nr</strong>n. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung nicht aufgenommen<br />

werden durften bzw. nicht aufgenommen werden sollten (Gemeinsame<br />

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz<br />

und des Innern <strong>vom</strong> 18. September 2007, JMBl.<br />

S. 122).<br />

Wartmannsroth, 29.04.2013<br />

Gemeinde Wartmannsroth<br />

Karle, Erster Bürgermeister<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

106<br />

Haushaltssatzung<br />

der Gemeinde Riedenberg für 2013<br />

I.<br />

Nachstehend wird die <strong>vom</strong> Gemeinderat Riedenberg am 20.03.2013<br />

beschlossene Haushaltssatzung für 2013, für deren genehmigungspflichtigen<br />

Teile die Genehmigung mit Schreiben des Landratsamtes<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>vom</strong> 18.04.2013, <strong>Nr</strong>. 9410-20-2013/00001, erteilt wurde,<br />

amtlich bekannt gemacht.<br />

Der Haushaltsplan für 2013 liegt <strong>vom</strong> Tage dieser Veröffentlichung an<br />

eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Bad</strong> Brückenau zur öffentlichen Einsicht auf.<br />

II.<br />

Haushaltssatzung der Gemeinde Riedenberg<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die<br />

Gemeinde Riedenberg folgende Haushaltssatzung:<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in Einnahmen und Ausgaben mit<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in Einnahmen und Ausgaben mit<br />

ab.<br />

§ 2<br />

1.300.000,00 Euro<br />

910.000,00 Euro<br />

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird auf 240.000,00 Euro festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht<br />

festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern<br />

werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 350 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (B) 350 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 380 v. H.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 216.000,00 Euro festgesetzt<br />

(Höchstens 1/6 der im Verwaltungshaushalt veranschlagten<br />

Einnahmen Art. 73 Abs. 2 GO).<br />

§ 6<br />

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.<br />

§ 7<br />

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.<br />

<strong>Bad</strong> Brückenau, 25.04.2013<br />

Gemeinde Riedenberg<br />

Dr. Römmelt, Erster Bürgermeister<br />

107<br />

Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für Schöffen<br />

für die Mitgliedsgemeinden Markt Geroda, Gemeinde Oberleichtersbach,<br />

Gemeinde Riedenberg und Markt Schondra<br />

für die Amtszeit <strong>vom</strong> 01.01.2014 bis 31.12.2018<br />

Die Vorschlagslisten der Märkte Geroda und Schondra sowie der<br />

Gemeinden Oberleichtersbach und Riedenberg zur Auswahl der<br />

Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegen in der Zeit<br />

<strong>vom</strong> 13.05.2013 bis 21.05.2013<br />

in der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau, Sinnaustraße 14 A,<br />

97769 <strong>Bad</strong> Brückenau, Zimmer <strong>Nr</strong>. 30, während der allgemeinen<br />

Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.<br />

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche,<br />

bis zum 28.05.2013, nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich<br />

oder persönlich zu Protokoll bei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong><br />

Brückenau Einspruch erhoben werden.<br />

Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die<br />

Vorschlagslisten Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis<br />

34 GVG bzw. Abschnitt II <strong>Nr</strong>n. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung<br />

des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

und des Innern <strong>vom</strong> 7. November 2012 (JMBl S. 127) nicht<br />

aufgenommen werden durften oder sollten.<br />

<strong>Bad</strong> Brückenau, 02.05.2013<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Bad</strong> Brückenau<br />

Emmert, stellv. Gemeinschaftsvorsitzender<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

108<br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

über die Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffen<br />

Die Vorschlagsliste der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> zur Auswahl der Schöffen<br />

für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 liegt in der Zeit<br />

<strong>vom</strong> 17.05.2013 bis 24.05.2013<br />

im Rathaushauptgebäude (Infotheke), Rathausplatz 1, 97688 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Kissingen</strong>, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu<br />

jedermanns Einsicht auf.<br />

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis zum 31.05.2013<br />

schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>,<br />

Referat Hauptverwaltung, Zimmer <strong>Nr</strong>. 2, Spitalgasse 10, 97688 <strong>Bad</strong><br />

<strong>Kissingen</strong> erhoben werden.<br />

Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Vorschlagsliste<br />

Personen aufgenommen worden sind, die nach Abschnitt<br />

II. <strong>Nr</strong>. 3 der Schöffenbekanntmachung entweder nicht aufgenommen


<strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013 Seite 5<br />

werden durften oder nach den <strong>Nr</strong>n. 4 und 5 nicht aufgenommen werden<br />

sollten (Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien<br />

der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern <strong>vom</strong><br />

7. November 2012, JMBl. S. 127).<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, 02.05.2013<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Blankenburg, Oberbürgermeister<br />

C) Sonstige Veröffentlichungen<br />

Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> -<br />

AdöRFachbereich Abfallwirtschaft<br />

109<br />

Kommunale Abfallentsorgung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>;<br />

Änderung der Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung anlässlich<br />

Christi Himmelfahrt 2013<br />

Aufgrund des Feiertages Christi Himmelfahrt ist es erforderlich, die<br />

Abfuhrtage für die Hausmüllentsorgung zu verschieben. Von dieser<br />

Änderung sind alle Gemeinden des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, ausgenommen<br />

die Große Kreisstadt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, betroffen.<br />

Die Leerung der Müllbehältnisse (Haus- und Biomüll) findet wie nachgenannt<br />

statt:<br />

normaler Abfuhrtag<br />

geänderter Abfuhrtag<br />

Donnerstag, 09.05.2013 Freitag, 10.05.2013<br />

Freitag, 10.05.2013 Samstag, 11.05.2013<br />

Das Abfallwirtschaftszentrum ist am Samstag, 11.05.2013, in der Zeit<br />

von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet. An diesem Samstag können<br />

keine Wertstoffe abgegeben werden. Diese Änderungen sind auch<br />

aus unserem Abfallkalender zu entnehmen.<br />

110<br />

2. Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das<br />

Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Vom 25.04.2013<br />

Aufgrund von Art. 17 Satz 1, Art. 77 Abs. 1 bis 3 der <strong>Landkreis</strong>ordnung<br />

für den Freistaat Bayern (LKrO-BayRS 2020-3-1-I) erlässt der<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> folgende<br />

Satzung<br />

§ 1<br />

Die Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>vom</strong> 09.12.2004 (LRABl <strong>Nr</strong>. 343), berichtigt in<br />

LRABl 2005 <strong>Nr</strong>. 1, geändert mit Satzung <strong>vom</strong> 15.12.2011 (LRABl <strong>Nr</strong>.<br />

328), wird wie folgt geändert:<br />

1. In § 2 Abs.1 wird folgende Ziffer 4 angefügt<br />

„4. die Aufgabe, folgende Liegenschaften zu erwerben und, soweit<br />

kein Eigenbedarf für das Kommunalunternehmen des<br />

<strong>Landkreis</strong>es besteht, dem <strong>Landkreis</strong>, bei Übernahme des Unterhaltungs-<br />

und Erhaltungsaufwandes durch den <strong>Landkreis</strong>,<br />

für seine Aufgabenerfüllung durch Vermietung/Verpachtung<br />

zur Verfügung zu stellen:<br />

• Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 201 der Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

• Grundstück Fl. <strong>Nr</strong>. 696/2 der Gemarkung <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

2. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:<br />

„(2) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und<br />

die Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende<br />

des Wirtschaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der<br />

Abschlussprüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen.<br />

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind <strong>vom</strong><br />

Vorstand unter Angabe des Datums zu unterzeichnen.“<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im <strong>Amtsblatt</strong><br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> in Kraft.<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong>, 25.04.2013<br />

Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Bold, Landrat<br />

Polizeipräsidium Unterfranken<br />

111<br />

3. Bayerischer Landestag der Verkehrssicherheit<br />

am 15. Juni 2013 in Schweinfurt<br />

mit dem Bayerischen Staatsminister des Innern,<br />

Joachim Herrmann, bietet für<br />

Jung und Alt jede Menge Informationen und Attraktionen<br />

Der 3. Landestag der Verkehrssicherheit findet am Samstag, den<br />

15. Juni 2013 in Schweinfurt, statt. Auf dem Marktplatz informieren in<br />

der Zeit von 10:15 Uhr bis 17:00 Uhr zahlreiche Behörden und Organisationen<br />

über die verschiedensten Themenbereiche wie Sicherheit<br />

rund ums Kraftfahrzeug, Fahrrad und E-Bike sowie Alkohol und<br />

Drogen im Straßenverkehr.<br />

Ausrichter der Veranstaltung ist das Bayerische Staatsministerium<br />

des Innern.<br />

Erwartet werden hochrangige Vertreter von Sicherheitsbehörden und<br />

Politik.<br />

Der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, wird<br />

mit seiner Rede zur Mittagszeit den 3. Landestag der Verkehrssicherheit<br />

offiziell eröffnen.<br />

Für das leibliche Wohl zu familienfreundlichen Preisen ist bestens<br />

gesorgt.<br />

Die Moderation der gesamten Veranstaltung wird <strong>vom</strong> Bayerischen<br />

Rundfunk übernommen. Für die musikalische Umrahmung sorgt die<br />

Musikgruppe „Die Jungen Sennfelder“ und Tanzaufführungen der<br />

Gruppe „onPoint“.<br />

Den Besuchern wird neben viel Information auch einiges an Unterhaltung<br />

geboten. Großes Interesse dürfte nicht nur die Übung von<br />

Feuerwehr und Rettungsdiensten auf dem Marktplatz hervorrufen, ein<br />

Highlight wird auch die Großübung von Wasserwacht, DLRG und<br />

THW auf dem Wasser an der Mainlände sein. Neben Diensthundevorführungen<br />

und Fahrradparcours, Fahrsimulatoren und Radcodierungsmöglichkeit<br />

warten weitere zahlreiche kurzweilige und informative<br />

Präsentationen und Ausstellungsstände auf die Gäste. In sog.<br />

Dunkel-Containern haben Besucher die Möglichkeit, sich zumindest<br />

für kurze Zeit in die Welt blinder Menschen zu begeben und können so<br />

die Wahrnehmungsfähigkeit mit diesem Handicap kennenlernen.<br />

Die jungen Besucher werden gespannt auf die Prämierung des Malwettbewerbs<br />

schauen und die ganz Kleinen können sich im Rathausgewölbe<br />

von der faszinierenden Puppenbühne verzaubern lassen.<br />

Das Bayerische Staatsministerium des Innern lädt Sie ganz herzlich<br />

ein und freut sich zusammen mit dem Polizeipräsidium Unterfranken<br />

schon heute auf Ihr Kommen.<br />

Auch die Polizeiinspektion Schweinfurt in der Mainberger Straße, bei<br />

der parallel zu gleicher Zeit ein Tag der offenen Tür stattfindet, würde<br />

sich über zahlreiche Besucher freuen.<br />

Landratsamt <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong><br />

Thomas Bold, Landrat


Seite 6 <strong>Amtsblatt</strong> des Landratsamtes <strong>Bad</strong> <strong>Kissingen</strong> <strong>Nr</strong>. 9/2013

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