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Risk-Management<br />
Brandschutznachweise nach BayBO<br />
Was tun bei Abweichung?<br />
Alle Abweichungen (Art. 63 BayBO) müssen im Brandschutznachweis<br />
aufgeführt werden. Auch wenn der Brandschutznachweis keiner Prüfung<br />
unterliegt, muss die Zulassung einer Abweichung bei der<br />
Bauaufsichtbehörde oder dem Prüfsachverständigen für Brandschutz<br />
schriftlich beantragt werden.<br />
Die Abweichung kann gestattet bzw. bescheinigt oder abgelehnt werden.<br />
Diese Bescheinigungen sind an der Baustelle vorzuhalten.<br />
Stand: November 2012<br />
© Versicherungskammer Bayern<br />
Seite 19<br />
Risk-Management<br />
Brandschutznachweise nach BayBO<br />
Was ist im Brandschutznachweis zu dokumentieren?<br />
§ 11 BauVorlV enthält eine Auflistung von Punkten, die im Brandschutznachweis<br />
mindestens enthalten sein müssen (soweit für das beantragte Bauvorhaben<br />
zutreffend).<br />
§ 11 BauVorlV ist als Checkliste zu verstehen.<br />
Stand: November 2012<br />
© Versicherungskammer Bayern<br />
Seite 20<br />
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