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Risk-Management<br />

Brandschutznachweise nach BayBO<br />

Was tun bei Abweichung?<br />

Alle Abweichungen (Art. 63 BayBO) müssen im Brandschutznachweis<br />

aufgeführt werden. Auch wenn der Brandschutznachweis keiner Prüfung<br />

unterliegt, muss die Zulassung einer Abweichung bei der<br />

Bauaufsichtbehörde oder dem Prüfsachverständigen für Brandschutz<br />

schriftlich beantragt werden.<br />

Die Abweichung kann gestattet bzw. bescheinigt oder abgelehnt werden.<br />

Diese Bescheinigungen sind an der Baustelle vorzuhalten.<br />

Stand: November 2012<br />

© Versicherungskammer Bayern<br />

Seite 19<br />

Risk-Management<br />

Brandschutznachweise nach BayBO<br />

Was ist im Brandschutznachweis zu dokumentieren?<br />

§ 11 BauVorlV enthält eine Auflistung von Punkten, die im Brandschutznachweis<br />

mindestens enthalten sein müssen (soweit für das beantragte Bauvorhaben<br />

zutreffend).<br />

§ 11 BauVorlV ist als Checkliste zu verstehen.<br />

Stand: November 2012<br />

© Versicherungskammer Bayern<br />

Seite 20<br />

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