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Rahmenvertrag für die Bereitstellung von Sicherheitstechnikern

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Abrufinfo GZ 2707.01655<br />

festgehalten ist, eine Übergabezeit <strong>von</strong> mindesten 5% bzw. 1 Std. zu leisten. Diese zusätzliche<br />

Einsatzzeit darf dem Auftraggeber nicht verrechnet werden.<br />

98 Eine nachweisliche Übergabe ist nur dann gegeben, wenn ein Protokoll mit Unterschrift<br />

des übergebenden und des übernehmenden Auftragnehmers und den Dienststellenverantwortlichen<br />

in der Dokumentationsmappe gem. Punkt 6.10 vorliegt.<br />

99 Bei einem Wechsel des Auftragnehmers dürfen <strong>die</strong> anfallenden Übergabezeiten des<br />

ausscheidenden Auftragnehmers dem Auftraggeber nicht verrechnet werden.<br />

100 Sollte es zu keiner nachweislichen ordentlichen Übergabe kommen oder kommen<br />

können, so ist der Auftraggeber, ggf. im Wege der BBG berechtigt, einen Schadenersatz<br />

und Vertragsstrafe vom ausscheidenden Auftragnehmer zu fordern.<br />

4.11.2 Übergabepflichten bei Wechsel der Sicherheitsfachkraft (SFK)<br />

101 Erfolgt aus Gründen, <strong>die</strong> der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, ein Wechsel der<br />

eingesetzten Sicherheitsfachkraft des Auftragnehmers in der jeweiligen Dienststelle, so<br />

ist der Auftragnehmer verpflichtet <strong>für</strong> einen ordentlichen, reibungslosen, vollständigen<br />

Übergang bzw. Übergabe der Leistung zwischen der ausscheidenden und neue Sicherheitsfachkraft<br />

zu sorgen.<br />

102 Hinweis: Die nachfolgend geregelten Übergabepflichten <strong>von</strong> einem Beauftragten zum<br />

anderen Beauftragten gelten nicht bei Dienststellen mit weniger als 12 Stunden jährlicher<br />

beauftragter Einsatzzeit.<br />

103 Eine ordentliche Übergabe ist <strong>für</strong> den Auftraggeber dann erfolgt, wenn der Wechsel<br />

dem Auftraggeber und der BBG rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem ersten geplanten<br />

Einsatz der neuen Sicherheitsfachkraft, mitgeteilt wurde und im Zuge des Wechsels<br />

im Beisein des Auftraggebers eine Übergabe und Besprechung des Jahreskonzeptes,<br />

der Berichte und eine gemeinsame Begehung der jeweiligen Dienststelle erfolgt ist.<br />

104 Eine nachweisliche Übergabe ist nur dann gegeben, wenn ein Protokoll mit Unterschrift<br />

der Sicherheitsfachkräfte und den Dienststellenverantwortlichen in der Dokumentationsmappe<br />

gem. Punkt 6.10. vorliegt.<br />

105 Bei einem Wechsel des Beauftragten des Auftragnehmers darf es zu keinen Mehrkosten<br />

des Auftraggebers kommen, d.h. 5% der jährlichen Einsatzzeit, oder ein vom Auftragnehmer<br />

angebotener höherer Prozentsatz, dürfen nicht verrechnet werden. Die Übergabezeit<br />

<strong>von</strong> 5% oder ein vom Bieter / Auftragnehmer im Zuge des Vergabeverfahrens höherer<br />

angebotener Prozentsatz ist vor Ort <strong>von</strong> beiden Beauftragten zu leisten, wobei <strong>die</strong><br />

kleinste Einheit bei mindestens 1 Stunde vor Ort liegt. Diese Anwesenheitszeit vor Ort<br />

muss vom Auftraggeber bestätigt werden.<br />

106 Die Übergabezeiten sind nicht in <strong>die</strong> Einsatzzeit gem. jährlichem Betreuungskonzept<br />

miteinzurechnen.<br />

Sicherheitstechnische Dienstleistungen Seite 22 <strong>von</strong> 39

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