Spielflächenleitplanung 2020 Stadt Lünen
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Teil A: Fazit<br />
13.0 Ermittlung des Handlungsbedarfs<br />
Methodisch basiert die <strong>Spielflächenleitplanung</strong><br />
auf zwei Untersuchungssträngen, deren Ergebnisse<br />
zur Bewertung der Bestandsspielplätze<br />
miteinander verknüpft werden.<br />
Es handelt sich dabei zum einen um die Ermittlung<br />
der aktuellen Kinder- und Jugendlichenzahlen<br />
im Einzugsbereich der städtischen Spielplätze,<br />
zum anderen um die aktuelle Erfassung des<br />
derzeitigen Bestandes städtischer Spielplätze in<br />
<strong>Lünen</strong>.<br />
Die Zusammenschau des jeweils errechneten<br />
Spielwertfaktors mit den vorgefundenen Kinderund<br />
Jugendlichenzahlen am jeweiligen Spielplatzstandort<br />
lässt Mängel und Potentiale, Versorgungsengpässe<br />
und Bedarfe erkennen und<br />
ermöglicht eine Bewertung sowie Empfehlungen<br />
zum jeweiligen Handlungsbedarf.<br />
Die Handlungsbedarfe werden jeweils nach<br />
Bedarfslage und Dringlichkeit in folgende Kategorien<br />
eingestuft:<br />
• Kein Handlungsbedarf<br />
Keine Mängel erkennbar bzw. so geringe<br />
Mängel, die im Rahmen der regelmäßigen<br />
Instandhaltungspflege behoben werden können<br />
• Mittelfristiger Handlungsbedarf zur<br />
Optimierung<br />
Umsetzung erforderlicher Maßnahmen in den<br />
Jahren 2016 bis <strong>2020</strong><br />
• Kurzfristiger Handlungsbedarf zur Optimierung<br />
Möglichst umgehende Umsetzung erforderlicher<br />
Maßnahmen in den Jahren 2013 bis 2015<br />
• Rückbau bei Flächenvorhaltung<br />
Aufgabe der Spielplatznutzung am Standort bei<br />
Erhalt der öffentlichen Grünfläche in den Jahren<br />
2013 bis 2015<br />
• Flächenaufgabe<br />
Aufgabe der Spielplatznutzung am Standort<br />
sowie der Nutzung als öffentliche Grünfläche in<br />
den Jahren 2013 bis 2015<br />
• Mittelfristige Wiederaktivierung derzeit<br />
rückgebauter Spielanlagen<br />
Wiederaufnahme der Spielplatznutzung am<br />
Standort in den Jahren 2016 bis <strong>2020</strong><br />
• Mittelfristiger Neubau von Spielanlagen<br />
Neuaufnahme von Spielplatznutzung am Standort,<br />
voraussichtlich in den nächsten 2 bis 3<br />
Jahren<br />
Bei der durchgeführten Bestandsaufnahme<br />
und Bewertung der städtischen Spielplätze<br />
<strong>Lünen</strong>s wurde im Ergebnis für 11 städtische<br />
Spielanlagen ein kurzfristiger Handlungsbebedarf<br />
ermittelt.<br />
Bei 25 städtische Spielanlagen wurde ein<br />
mittelfristiger Handlungsbedarf festgestellt.<br />
Bei 31 städtischen Spielanlagen liegt derzeit kein<br />
Handlungsbedarf vor.<br />
Für 4 städtische Spielanlagen wird der Rückbau<br />
bei Erhalt der öffentlichen Grünfläche vorgeschlagen.<br />
An 3 Standorten wird eine Spielplatzschließung<br />
einschließlich einer Flächenaufgabe empfohlen.<br />
Wieder aktiviert werden sollten 2 Standorte<br />
derzeit rückgebauter Spielanlagen.<br />
Neu gebaut werden sollten 2 Spielanlagen<br />
(siehe dazu auch Anlage 1: „Prioritätenliste nach<br />
Handlungsbedarf“, Anlage 2: „Prioritätenliste<br />
nach <strong>Stadt</strong>teilen“).<br />
Bei den ausgesprochenen Handlungsempfehlungen,<br />
insbesondere bei vorgeschlagenen Rückbauten<br />
städtischer Spielplätze bzw. Flächenaufgaben<br />
wurde darauf geachtet, dass im Ergebnis<br />
die verbleibenden Spielflächen untereinander<br />
weitgehend durch Fußwege verbunden sind,<br />
so dass ein gefahrloses Erreichen anderer<br />
Spielbereiche möglich ist und in <strong>Lünen</strong> weiterhin<br />
ein Versorgungsnetz an städtischen Spielplätzen<br />
bereitgestellt wird.<br />
Die zum Rückbau vorgeschlagenen Spielflächen<br />
sind darüber hinaus jeweils verknüpft mit<br />
einer Empfehlung zu einer gleichzeitigen<br />
Attraktivierung, gesamten Überplanung oder<br />
Neueinrichtung benachbarter städtischer<br />
Spielflächen.<br />
18 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>