Spielflächenleitplanung 2020 Stadt Lünen
Spielflächenleitplanung 2020 Stadt Lünen
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Teil A: Grundlagen<br />
Bewegungs-, Lauf- oder Kletterspiele angelegt<br />
werden.<br />
Die Größe des Spielbereiches soll der jeweiligen<br />
Funktion entsprechen, mindestens aber 400 m²<br />
betragen und die Entfernung zu den zugeordneten<br />
Wohnbereichen 500 m möglichst nicht überschreiten.<br />
Etwa 20% bis 50% der Gesamtspielfläche des<br />
Gemeindegebietes soll auf Spielbereiche der<br />
Kategorie B entfallen.<br />
• Spielbereiche der Kategorie C:<br />
In der Nähe der Wohnungen sollen für Kleinkinder<br />
und jüngere Schulkinder Spielbereiche der<br />
Kategorie C zur Verfügung stehen.<br />
Sie sollen Einrichtungen z. B. zum Hangeln,<br />
Rutschen, Balancieren und sonstige Spieleinrichtungen<br />
aufweisen und Flächen für Bewegungsund<br />
Ballspiele erhalten. Die Spielfläche soll eine<br />
Mindestgröße von 60 m² nicht unterschreiten,<br />
die Entfernung zu den zugehörigen Wohneinheiten<br />
100 m in der Regel nicht überschreiten.<br />
Etwa 20% der Gesamtflächen des Gemeindegebietes<br />
soll auf Spielbereiche der Kategorie C<br />
entfallen.<br />
Mit der Gliederung in verschiedene Spielbereiche<br />
soll gemäß des Runderlasses ein integriertes<br />
Spielflächensystem für das gesamte Gemeindegebiet<br />
entwickelt werden, um den Bedürfnissen<br />
der einzelnen Alterstufen von Kindern und<br />
Jugendlichen zu entsprechen.<br />
Der Spielflächenbedarf hängt dabei insbesondere<br />
von der Lage, Größe und städtebaulichen Struktur<br />
der Gemeinden und Städte ab sowie von der<br />
Einwohnerdichte, der Bebauungsform, der Wohngeschoßfläche<br />
und dem Freiflächenanteil.<br />
Der grundsätzliche Spielflächenbedarf soll demnach<br />
gemäß des Innenminister-Runderlasses<br />
unter Berücksichtigung der vorab erwähnten<br />
Faktoren aus den in der nachfolgenden Tabelle<br />
angegebenen Richtwerten ermittelt werden, die<br />
in der Regel nicht unterschritten werden sollen:<br />
Tabelle 1:<br />
Spielflächenbedarf gemäß Runderlass des<br />
Innenministeriums NRW<br />
Bebauungsdichte (GFZ= Geschoßflächenzahl) Einwohnerdichte (E/ha) Spielflächenbedarf (m²/E)<br />
0,4 und weniger 160 und weniger 2,4<br />
0,8 280 3,0<br />
1,0 350 3,3<br />
1,2 420 3,6<br />
1,4 455 4,2<br />
1,6 und mehr 490 und mehr 4,5<br />
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