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Spielflächenleitplanung 2020 Stadt Lünen

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Teil A: Grundlagen<br />

Bewegungs-, Lauf- oder Kletterspiele angelegt<br />

werden.<br />

Die Größe des Spielbereiches soll der jeweiligen<br />

Funktion entsprechen, mindestens aber 400 m²<br />

betragen und die Entfernung zu den zugeordneten<br />

Wohnbereichen 500 m möglichst nicht überschreiten.<br />

Etwa 20% bis 50% der Gesamtspielfläche des<br />

Gemeindegebietes soll auf Spielbereiche der<br />

Kategorie B entfallen.<br />

• Spielbereiche der Kategorie C:<br />

In der Nähe der Wohnungen sollen für Kleinkinder<br />

und jüngere Schulkinder Spielbereiche der<br />

Kategorie C zur Verfügung stehen.<br />

Sie sollen Einrichtungen z. B. zum Hangeln,<br />

Rutschen, Balancieren und sonstige Spieleinrichtungen<br />

aufweisen und Flächen für Bewegungsund<br />

Ballspiele erhalten. Die Spielfläche soll eine<br />

Mindestgröße von 60 m² nicht unterschreiten,<br />

die Entfernung zu den zugehörigen Wohneinheiten<br />

100 m in der Regel nicht überschreiten.<br />

Etwa 20% der Gesamtflächen des Gemeindegebietes<br />

soll auf Spielbereiche der Kategorie C<br />

entfallen.<br />

Mit der Gliederung in verschiedene Spielbereiche<br />

soll gemäß des Runderlasses ein integriertes<br />

Spielflächensystem für das gesamte Gemeindegebiet<br />

entwickelt werden, um den Bedürfnissen<br />

der einzelnen Alterstufen von Kindern und<br />

Jugendlichen zu entsprechen.<br />

Der Spielflächenbedarf hängt dabei insbesondere<br />

von der Lage, Größe und städtebaulichen Struktur<br />

der Gemeinden und Städte ab sowie von der<br />

Einwohnerdichte, der Bebauungsform, der Wohngeschoßfläche<br />

und dem Freiflächenanteil.<br />

Der grundsätzliche Spielflächenbedarf soll demnach<br />

gemäß des Innenminister-Runderlasses<br />

unter Berücksichtigung der vorab erwähnten<br />

Faktoren aus den in der nachfolgenden Tabelle<br />

angegebenen Richtwerten ermittelt werden, die<br />

in der Regel nicht unterschritten werden sollen:<br />

Tabelle 1:<br />

Spielflächenbedarf gemäß Runderlass des<br />

Innenministeriums NRW<br />

Bebauungsdichte (GFZ= Geschoßflächenzahl) Einwohnerdichte (E/ha) Spielflächenbedarf (m²/E)<br />

0,4 und weniger 160 und weniger 2,4<br />

0,8 280 3,0<br />

1,0 350 3,3<br />

1,2 420 3,6<br />

1,4 455 4,2<br />

1,6 und mehr 490 und mehr 4,5<br />

8 <strong>Spielflächenleitplanung</strong> <strong>2020</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lünen</strong>

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