Winterdienst für alle - aha-Magazin
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Beim Tierschutz viel erreicht<br />
Keine Nerzhaltung mehr im Kreis Gütersloh<br />
// Gütersloh. Das Jahr 2013 ist in wenigen Wochen Geschichte.<br />
Fakt ist auch, dass in 2014 die Nerzhaltung in Gütersloh Geschichte<br />
sein wird. Aus Sicht des Kreises Gütersloh ein großer Erfolg,<br />
aus Sicht einzelner Tierschützer nach wie vor ein Stein des<br />
Anstoßes.<br />
Selbst Fantasie-Preise wie den »Hammer des Jahres« verliehen sie<br />
<strong>für</strong> den aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Vergleich, den der<br />
Kreis Gütersloh mit der Inhaberin der Nerzfarm geschlossen hat.<br />
Was die Kritiker dabei geflissentlich übersehen: Bisher ist es noch<br />
keinem einzigen Veterinäramt in Nordrhein-Westfalen gelungen,<br />
die gesetzlich vorgeschriebenen Haltungsbedingungen <strong>für</strong> Nerze<br />
durchzusetzen. Der Kreis Gütersloh jedoch hatte mit der Inhaberin<br />
der Nerzfarm einen Vergleich geschlossen: Bis Ende des<br />
Jahres 2013 wird die jetzige Haltung geduldet, danach wird die<br />
Nerzzucht gänzlich aufgegeben.<br />
»Sowohl aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten als auch aus<br />
verfahrensökonomischen Gründen ist der Vergleich sinnvoll, angemessen<br />
und zielführend«, unterstreicht Thomas Kuhlbusch,<br />
Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung und Recht. Alle Versuche,<br />
die seit dem 12. Dezember 2011 geltenden verbesserten<br />
Haltungsbedingungen durchzusetzen, seien juristisch angefochten<br />
worden – ein Ende der gerichtlichen Klärung war nicht ab-<br />
sehbar. »Fakt ist, dass die von vielen Seiten angeprangerte Nerzhaltung<br />
ohne unseren Vergleich im Kreis Gütersloh nicht mit Ablauf<br />
dieses Jahres zu Ende gehen würde«, stellt Kuhlbusch,<br />
gleichzeitig auch oberster Jurist beim Kreis, klar. Nichtsdestotrotz<br />
sieht sich der Kreis Gütersloh nach wie vor Vorwürfen von Tierschützern<br />
ausgesetzt.<br />
Solche Vorwürfe sieht der Kreis Gütersloh indes auch als Chance:<br />
»Wenn wir die Gelegenheit haben, unsere Argumentation<br />
deutlich zu machen, können wir behördliches Handeln nachvollziehbar<br />
machen«, so Jurist Kuhlbusch. Mit dem Vergleich habe<br />
man deutlich mehr erreicht, als es die Gesetzeslage – die sich juristisch<br />
kaum schnell durchsetzen lasse – hergibt: »Wir verbessern<br />
nicht die Haltungsbedingungen <strong>für</strong> Nerze, wir beenden sie!<br />
Gerade die derzeit von den Tierschützern aktuelle kritisierte –<br />
nach den gesetzlichen Bestimmungen nach wie vor legale – Tötung<br />
und Pelzung der Tiere wird es ab dem kommenden Jahr in<br />
Gütersloh nicht mehr geben!« Wie lange sich die juristische Auseinandersetzung<br />
noch hätte hinziehen können, zeigt eine Entscheidung<br />
des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht<br />
hat in einem Par<strong>alle</strong>lverfahren die sofortige Vollziehung der auch<br />
vom Kreis Gütersloh ergriffenen behördlichen Maßnahmen beziehungsweise<br />
die Haltungsuntersagung bei Nichtbefolgung in<br />
zweiter Instanz außer Kraft gesetzt.<br />
Dazu das OVG in seiner Urteilsbegründung: »Die zumindest<br />
ernsthaft im Raum stehende wirtschaftliche Erdrosselung der<br />
Nerzfarmbetreiberin durch die neuen Anforderungen an die Haltungsbedingungen<br />
<strong>für</strong> Nerze werfe in rechtlicher Hinsicht Fragen<br />
auf, die sich auch angesichts der bisher vorliegenden Rechtssprechung<br />
einer genügend verlässlichen Klärung im Verfahren<br />
des vorläufigen Rechtsschutzes entzögen. (…) Bei einer sofortigen<br />
Umsetzung der Untersagungsanordnung drohten ihr sowohl<br />
die schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Beendigung<br />
des gegenwärtigen Farmbetriebs, die <strong>alle</strong>nfalls im Nachhinein<br />
finanziell ausgeglichen werden könnten, als auch der unumkehrbare<br />
Verlust ihrer Zuchttiere (…).«<br />
Wohlgemerkt, es geht um die Umsetzung geltender Gesetze, die<br />
dem Kreis Gütersloh in juristischer Güterabwägung verwehrt<br />
wird. Eigentlich, so der Fachbereichsleiter, müssten sich Tierschützer<br />
<strong>für</strong> den Vergleich aus dem Kreis Gütersloh interessieren,<br />
um ihn anderen Veterinärämtern zur Nachahmung zu empfehlen.<br />
Tierschutzrechtlich sei er bisher im Land das erfolgreichste Modell<br />
zur Abschaffung der Nerzzucht.<br />
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Dezember 2013 //