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Winterdienst für alle - aha-Magazin

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Beim Tierschutz viel erreicht<br />

Keine Nerzhaltung mehr im Kreis Gütersloh<br />

// Gütersloh. Das Jahr 2013 ist in wenigen Wochen Geschichte.<br />

Fakt ist auch, dass in 2014 die Nerzhaltung in Gütersloh Geschichte<br />

sein wird. Aus Sicht des Kreises Gütersloh ein großer Erfolg,<br />

aus Sicht einzelner Tierschützer nach wie vor ein Stein des<br />

Anstoßes.<br />

Selbst Fantasie-Preise wie den »Hammer des Jahres« verliehen sie<br />

<strong>für</strong> den aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Vergleich, den der<br />

Kreis Gütersloh mit der Inhaberin der Nerzfarm geschlossen hat.<br />

Was die Kritiker dabei geflissentlich übersehen: Bisher ist es noch<br />

keinem einzigen Veterinäramt in Nordrhein-Westfalen gelungen,<br />

die gesetzlich vorgeschriebenen Haltungsbedingungen <strong>für</strong> Nerze<br />

durchzusetzen. Der Kreis Gütersloh jedoch hatte mit der Inhaberin<br />

der Nerzfarm einen Vergleich geschlossen: Bis Ende des<br />

Jahres 2013 wird die jetzige Haltung geduldet, danach wird die<br />

Nerzzucht gänzlich aufgegeben.<br />

»Sowohl aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten als auch aus<br />

verfahrensökonomischen Gründen ist der Vergleich sinnvoll, angemessen<br />

und zielführend«, unterstreicht Thomas Kuhlbusch,<br />

Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung und Recht. Alle Versuche,<br />

die seit dem 12. Dezember 2011 geltenden verbesserten<br />

Haltungsbedingungen durchzusetzen, seien juristisch angefochten<br />

worden – ein Ende der gerichtlichen Klärung war nicht ab-<br />

sehbar. »Fakt ist, dass die von vielen Seiten angeprangerte Nerzhaltung<br />

ohne unseren Vergleich im Kreis Gütersloh nicht mit Ablauf<br />

dieses Jahres zu Ende gehen würde«, stellt Kuhlbusch,<br />

gleichzeitig auch oberster Jurist beim Kreis, klar. Nichtsdestotrotz<br />

sieht sich der Kreis Gütersloh nach wie vor Vorwürfen von Tierschützern<br />

ausgesetzt.<br />

Solche Vorwürfe sieht der Kreis Gütersloh indes auch als Chance:<br />

»Wenn wir die Gelegenheit haben, unsere Argumentation<br />

deutlich zu machen, können wir behördliches Handeln nachvollziehbar<br />

machen«, so Jurist Kuhlbusch. Mit dem Vergleich habe<br />

man deutlich mehr erreicht, als es die Gesetzeslage – die sich juristisch<br />

kaum schnell durchsetzen lasse – hergibt: »Wir verbessern<br />

nicht die Haltungsbedingungen <strong>für</strong> Nerze, wir beenden sie!<br />

Gerade die derzeit von den Tierschützern aktuelle kritisierte –<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen nach wie vor legale – Tötung<br />

und Pelzung der Tiere wird es ab dem kommenden Jahr in<br />

Gütersloh nicht mehr geben!« Wie lange sich die juristische Auseinandersetzung<br />

noch hätte hinziehen können, zeigt eine Entscheidung<br />

des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Gericht<br />

hat in einem Par<strong>alle</strong>lverfahren die sofortige Vollziehung der auch<br />

vom Kreis Gütersloh ergriffenen behördlichen Maßnahmen beziehungsweise<br />

die Haltungsuntersagung bei Nichtbefolgung in<br />

zweiter Instanz außer Kraft gesetzt.<br />

Dazu das OVG in seiner Urteilsbegründung: »Die zumindest<br />

ernsthaft im Raum stehende wirtschaftliche Erdrosselung der<br />

Nerzfarmbetreiberin durch die neuen Anforderungen an die Haltungsbedingungen<br />

<strong>für</strong> Nerze werfe in rechtlicher Hinsicht Fragen<br />

auf, die sich auch angesichts der bisher vorliegenden Rechtssprechung<br />

einer genügend verlässlichen Klärung im Verfahren<br />

des vorläufigen Rechtsschutzes entzögen. (…) Bei einer sofortigen<br />

Umsetzung der Untersagungsanordnung drohten ihr sowohl<br />

die schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Beendigung<br />

des gegenwärtigen Farmbetriebs, die <strong>alle</strong>nfalls im Nachhinein<br />

finanziell ausgeglichen werden könnten, als auch der unumkehrbare<br />

Verlust ihrer Zuchttiere (…).«<br />

Wohlgemerkt, es geht um die Umsetzung geltender Gesetze, die<br />

dem Kreis Gütersloh in juristischer Güterabwägung verwehrt<br />

wird. Eigentlich, so der Fachbereichsleiter, müssten sich Tierschützer<br />

<strong>für</strong> den Vergleich aus dem Kreis Gütersloh interessieren,<br />

um ihn anderen Veterinärämtern zur Nachahmung zu empfehlen.<br />

Tierschutzrechtlich sei er bisher im Land das erfolgreichste Modell<br />

zur Abschaffung der Nerzzucht.<br />

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26<br />

Dezember 2013 //

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