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Landkreis Mansfeld-Südharz Amt für Finanzen Sangerhausen, den ...

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So wird in der Erklärung „Fragen und Antworten“ der Bereich<br />

Kultur angesprochen.<br />

Konkret hätte ich einen Vorschlag bei der Sanierungsplanung<br />

des Bahnhofs von <strong>Sangerhausen</strong>, was <strong>für</strong> zukünftige<br />

Ausstellungen Interessant sein könnte. Nun ist mir bewusst,<br />

dass die Sanierungsplanung der Stadt und nicht dem <strong>Landkreis</strong><br />

obliegt, da diese ja <strong>den</strong> Bahnhof gekauft hat. Wenn die Stadt<br />

aber kein Geld <strong>für</strong> Kultur im Bereich des Bahnhofs zur<br />

Verfügung hätte, wäre meine Frage dann halt, ob man aus dem<br />

Kreishaushalt diese Mittel zur Verfügung stellen könnte.<br />

Man könnte zwar sagen „Fragen kostet nix“, nur würde ich<br />

schon gern im Vorfeld wissen, bevor ich mir eine Idee<br />

ausarbeite und in Schriftform bringe, ob diese dann nicht mit<br />

<strong>den</strong> einfachen Satz „Keine Zuständigkeit <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Landkreis</strong>“<br />

abgewiesen wird.<br />

Ich möchte mit diesem Beispiel nur verdeutlichen, dass es <strong>für</strong><br />

uns Bürger gar nicht so einfach ist, ohne genügend Infos über<br />

Finanzstrukturen und Zuständigkeiten konkrete Vorschläge zu<br />

unterbreiten.<br />

MfG<br />

Jens Warnke<br />

35. Zustand der Straßen in Lutherstadt Eisleben katastrophal<br />

Die Straßen und Gehwege in Eisleben sind in einem<br />

katastrophalen Zustand (Rammtorstraße, Breiter Weg,<br />

Annengasse, Borngasse, Mittelreihe, Treppe zwischen<br />

Weinberg und Borngasse, Siebenhitze, An der Bösen Sieben,<br />

Vicariatsgasse, Nicolaistraße, Poststraße, Anstaltstraße,<br />

Nußbreite, Glume, Kreisfelder Gasse, Andreaskirchplatz,<br />

Lin<strong>den</strong>allee, Hessestraße, Clara-Zetkin-Straße, Glockenstraße,<br />

Hirtengasse.<br />

Lutherstadt<br />

Eisleben<br />

Mit Schreiben vom 29.05.2013 antwortete die Lutherstadt Eisleben auf diese Anfrage<br />

folgendermaßen:<br />

Die Lutherstadt Eisleben ist einschließlich der Ortsteile <strong>für</strong> 290 km Straßen zuständig,<br />

die in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen<strong>den</strong> Zustand zu bauen<br />

und zu unterhalten sind. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bau und<br />

die Unterhaltung ihrer Straßen ist dabei zu berücksichtigen. Die Stadt ist stets<br />

bemüht, die verschie<strong>den</strong>sten Fördermöglichkeiten <strong>für</strong> <strong>den</strong> Straßenbau<br />

auszuschöpfen, da die derzeitigen Baupreise enorme Kosten im Bereich Straßenbau<br />

hervorrufen.<br />

Von <strong>den</strong> im Schreiben aufgeführten Straßen wur<strong>den</strong> in der Vergangenheit bereits<br />

einige Straßen oder Straßenabschnitte realisiert (Rammtorstraße, Annengasse,<br />

Siebenhitze, Vikariatsgasse, Nicolaistraße, Andreaskirchplatz, Lin<strong>den</strong>allee, Clara-<br />

Zetkin-Straße, Hirtengasse, Glockenstraße). Andere Straßen wie z.B. die Anstaltstraße<br />

können erst realisiert wer<strong>den</strong>, wenn die Regenwasserleitung im Bereich Klosterplatz<br />

fertiggestellt ist. Für die Nußbreite / Breiter Weg laufen im Rahmen der Aufhebung<br />

des Einbahnstraßensystems derzeit die ersten Untersuchungen und Planungen. Im<br />

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