S A T Z U N G der Stadt Moers über die Grenzen für den im ...
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8. Infrastrukturelle Situation<br />
8.1 Verkehr<br />
Die Erschließung <strong>der</strong> Abrundungsbereiche ist bereits durch vorhan<strong>den</strong>e öffentliche<br />
Straßen gesichert.<br />
Durch <strong>die</strong> Hol<strong>der</strong>berger Straße und <strong>die</strong> <strong>Moers</strong>er Straße ist <strong>die</strong> Anbindung Hol<strong>der</strong>bergs<br />
an das örtliche und <strong>über</strong>örtliche Verkehrsnetz gegeben. Es ist geplant, <strong>die</strong> Hol<strong>der</strong>berger<br />
Straße mit Fahrbahn, Geh- und Radweg auszubauen.<br />
Die Anbindung des Satzungsgebietes an das vorhan<strong>den</strong>e Nahverkehrsnetz ist gegeben.<br />
Eine Bushaltestelle befindet sich auf <strong>der</strong> Hol<strong>der</strong>berger Straße. Damit besteht eine Verbindung<br />
zur Innenstadt von <strong>Moers</strong> und zur Nachbarstadt Krefeld.<br />
8.2 Ver- und Entsorgung<br />
Die Ver- und Entsorgung des Satzungsgebietes kann <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erweiterung <strong>der</strong> <strong>im</strong> Umfeld<br />
vorhan<strong>den</strong>en Leitungsnetze sichergestellt wer<strong>den</strong>.<br />
Dieses trifft auf <strong>die</strong> Versorgung des Satzungsgebietes mit Trinkwasser, Elektroenergie,<br />
Telekommunikation sowie auch Erdgas zu.<br />
Abwassertechnisch ist <strong>der</strong> Bereich erschlossen. Die Beseitigung des anfallen<strong>den</strong><br />
Schmutzwassers erfolgt <strong>über</strong> <strong>die</strong> vorhan<strong>den</strong>en Schmutzwasserkanäle. Die Abwässer<br />
können schadlos abgeleitet und <strong>über</strong> <strong>die</strong> vorhan<strong>den</strong>e Pumpanlage an <strong>der</strong> Bruchstraße<br />
<strong>der</strong> Kläranlage in Duisburg-Rheinhausen zugeführt wer<strong>den</strong>.<br />
Das auf <strong>den</strong> öffentlichen Verkehrsflächen anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser wird <strong>über</strong><br />
<strong>den</strong> zu erstellen<strong>den</strong> Regenwasserkanal in ein Regenklärbecken dosiert in <strong>den</strong><br />
Aubruchskanal eingeleitet.<br />
Gemäß <strong>der</strong> Entwässerungssatzung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> ist das auf <strong>den</strong> Grundstücken anfallende<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser dort zur Versickerung zu bringen.<br />
8.3 Sonstige Infrastruktureinrichtungen<br />
Schulen, Kirchen etc. sind in ausreichen<strong>der</strong> Anzahl <strong>im</strong> nahegelegenen Ortskern von Kapellen<br />
vorhan<strong>den</strong>.<br />
Die Versorgung mit Kin<strong>der</strong>garten, Kin<strong>der</strong>spielplatz und Bolzplatz zur Deckung des Bedarfs<br />
ist <strong>im</strong> Satzungsgebiet gewährleistet.<br />
Lä<strong>den</strong> zur Deckung des täglichen Bedarfs befin<strong>den</strong> sich ebenfalls <strong>im</strong> nahegelegenen<br />
Ortskern von Kapellen.<br />
9. Immissionsschutz<br />
Die Immissionsbelastung durch ortsansässige Gewerbebetriebe wur<strong>den</strong> geprüft.<br />
Die Gewerbe<strong>im</strong>mission liegen <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> zulässigen Höchstwerte er TA Lärm und<br />
sind mit <strong>der</strong> vorhan<strong>den</strong>en und <strong>der</strong> geplanten Wohnbebauung verträglich.<br />
I:\ZOR\OR61-07.DOC