Dr.-Hermann-Boschheidgen-Straße - Stadt Moers
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Bebauungsplan Nr. 322 der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong><br />
(<strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>)<br />
Erläuterungstext<br />
27. August 2013<br />
FB 6 <strong>Stadt</strong>planung und Grünflächen
Bebauungsplan Nr. 322 der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> (<strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>) 2<br />
1 Lage des Plangebiets / Räumlicher Geltungsbereich<br />
Das Plangebiet liegt rund 600 m südlich der <strong>Moers</strong>er Altstadt im Übergangsbereich zwischen<br />
Schlosspark und Freizeitpark. Deren Freiraumstrukturen grenzen im Süden, Westen und Norden<br />
an das Plangebiet. Im Osten schließt sich an das Plangebiet aufgelockerte Wohnbebauung an.<br />
Ausläufer der Wohnbebauung liegen mit zwei privat bebauten Wohngrundstücken im Südosten<br />
des Plangebietes. Durch zwei Großsportanlagen mit Vereinshäusern, einer Schulsportanlage<br />
sowie einem Bolzplatz wird das Plangebiet selbst durch Sportstätten geprägt. Das vielfältige<br />
Nutzungsspektrum im Plangebiet wird im Nordosten durch den sog. Platanenplatz ergänzt, der<br />
ein entsprechendes Parkplatzangebot für den Nutzerkreis bereithält.<br />
Die nördliche Plangebietsgrenze verläuft anfänglich entlang des <strong>Moers</strong>baches und knickt dann<br />
entlang des Platanenplatzes auf die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> ab. Diese markiert die<br />
östliche Plangebietsgrenze. Der südliche Abschluss beginnt mit einem privaten Wohngrundstück<br />
und setzt sich dann entlang der Schulsportanlagen des Gymnasiums Filder Benden fort. Im<br />
Westen bildet der Uferwanderweg des <strong>Moers</strong>baches den Abschluss des Plangebiets. Das<br />
Plangebiet hat eine Größe von rund 9,3 ha.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ganz oder teilweise die<br />
Flurstücke 12, 13, 216, 217, 218, 252, 256, 260, 261, 302, 317 und 320 der Flur 12 der<br />
Gemarkung <strong>Moers</strong> sowie ganz oder teilweise die Flurstücke 2, 3, 5, 303, 304, 305, 306, 309, 369,<br />
1137, 1143 und 1144 der Flur 2 der Gemarkung Vinn.
Bebauungsplan Nr. 322 der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> (<strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>) 3<br />
2 Anlass der Planung und Entwicklungsziele<br />
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 den Beschluss zur Verlagerung der Sportanlagen<br />
des Grafschafter Spielvereins (GSV) und des <strong>Moers</strong>er Turnvereins (MTV) auf das Gelände an der<br />
Filder <strong>Straße</strong> gefasst. Der 1. Bauabschnitt ist inzwischen abgeschlossen; der 2. Bauabschnitt ist<br />
in der Umsetzung. Die endgültige Freiziehung der Altanlagen ist für Anfang 2015 vorgesehen.<br />
Anlass für die Aufgabe der Sportanlagen im Freizeitpark waren die baulichen und funktionalen<br />
Mängel (fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, unbefriedigende Erschließungs-/Parkplatzsituation,<br />
Lärmkonflikte) der Bestandsanlagen. Im Zuge der Verlagerung der Sportflächen ist<br />
deren Rückbau am alten Standort vorgesehen. Mit Verlagerung der Großsportanlagen stehen die<br />
Flächen für Folgenutzungen zur Verfügung. Das rund 9,3 ha große Plangebiet offeriert dabei<br />
Entwicklungsspielräume sowohl im Bereich einer attraktiven Wohnbauentwicklung in<br />
innenstadtnaher Lage als auch im Bereich der Erweiterung und Neugestaltung des Freizeitparks.<br />
Mit dem Wegfall des immissionsschutzrechtlichen Konfliktpotentials (Gemengelage<br />
Sportplätze/Wohnbebauung) bietet sich die Chance, eine Ergänzung/Arrondierung des<br />
bestehenden Siedlungsgefüges an der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> vorzunehmen. Die<br />
Arrondierungsfläche stellt besondere Gunstfaktoren für die Siedlungsentwicklung bereit: Sie<br />
liegt innenstadtnah in bevorzugter Wohnlage am Schloss-/Freizeitpark. Sie nutzt eine nur<br />
einseitig angebaute Erschließungsstraße und stützt als Innenentwicklungsmaßnahme das<br />
vorhandene innerstädtische Infrastrukturangebot mit umfangreichen Einkaufsmöglichkeiten,<br />
Kultur-, Bildungs- und Sozialeinrichtungen. Geplant ist ein hochwertiges Baugebiet mit<br />
großzügigen Grundstückszuschnitten für Einfamilienhäuser mit bis zu 1,5 ha<br />
(Bruttowohnbauland: einschließlich Grün- und Verkehrsflächen) Größe.<br />
Hintergrund für die geplante Entwicklung des Baugebietes ist die anhaltend große Nachfrage<br />
nach attraktiven Baugrundstücken für die Wohneigentumsbildung im <strong>Stadt</strong>gebiet sowie der<br />
Wille der <strong>Stadt</strong>, Bauwilligen innerhalb der <strong>Stadt</strong>grenzen von <strong>Moers</strong> Baugrundstücke anbieten zu<br />
können. Durch Präferenzverschiebungen der Haushalte – bspw. durch Wohneigentumsbildung<br />
und qualitative Anforderungen an die Wohnungsbestände (z. B. höhere Wohnflächen, veränderte<br />
Zuschnitte der Wohnung, energetische Standards) – ist eine Nachfrageverschiebung hin zu<br />
anderen Wohnungsbedarfen zu beobachten. Die veränderte Nachfrage kann dabei nur teilweise<br />
aus dem Bestand, Nachverdichtungsmaßnahmen oder dem Baulandgewinn durch Abriss nicht<br />
mehr markfähiger Wohnungsbestände bedient werden. Insbesondere im Bereich hochwertiger<br />
Wohnbebauung fehlen in <strong>Moers</strong> entsprechende Bestandsangebote. Hier bietet sich mit dem<br />
Neubaugebiet an der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> die einmalige Chance, ein<br />
nachfragegerechtes Angebot im gehobenen Segment zu schaffen. Das Neubaugebiet nutzt<br />
dabei als Arrondierungsmaßnahme eine stark versiegelte Sportanlage, so dass auch aus<br />
ökologischer Sicht eine hohe Verträglichkeit gegeben ist.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> hat sich gemäß dem Leitbild <strong>Moers</strong> 2020 das Ziel gesetzt, die großen<br />
Parkanlagen als Elemente der Lebens- und Freizeitqualität der Bevölkerung sowie für<br />
Niederrhein-Touristen zu bewahren und auszubauen. Durch die Sportanlagen war der<br />
Freizeitpark im zentralen Bereich bislang stark eingeengt. Mit deren Rückbau können auch<br />
große Teile dem Freizeitpark zugeschlagen werden. Der <strong>Moers</strong>bach-Korridor, der sich als<br />
Hauptgrünzug in Nord-Süd-Richtung über das <strong>Stadt</strong>gebiet erstreckt und bereits aktuell eine<br />
zentrale Rolle für die Freiraumvernetzung besitzt, kann in seiner Bedeutung weiter gestärkt<br />
werden. Ebenso bieten sich Potentiale für die Optimierung räumlicher und funktionaler<br />
Beziehungen zwischen Schloss- und Freizeitpark sowie den angrenzenden Wohngebieten.
Bebauungsplan Nr. 322 der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> (<strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>) 4<br />
Nach Wegzug der Vereine sollen auch die Schulsportanlagen mittelfristig aus dem Plangebiet<br />
genommen werden. Schulsportaktivitäten sollen ebenfalls grundsätzlich auf den neuen<br />
Großsportanlagen südlich der Venloer <strong>Straße</strong> stattfinden. Aus schulischer Sicht ist jedoch eine<br />
schulnahe Rasenfläche für das Gymnasium Filder Benden wünschenswert, auf der<br />
Bewegungsangebote für einzelne Sportstunden oder Pausenzeiten stattfinden können. Dies ist<br />
auch durch die knappe Bemessung des Schulhofs begründet. Im weiteren Verfahren werden<br />
verschiedene Alternativen für eine Verortung einer Bewegungsfläche verwaltungsintern geprüft,<br />
wobei diese außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes angesiedelt werden soll.<br />
Für den westlich des Platanenplatzes angesiedelten Aschebolzplatz ist eine Nachfolgenutzung<br />
als Spielplatz vorgesehen. Ausweichmöglichkeiten zum Fußballspielen bestehen auf den<br />
Rasenflächen entlang der Krefelder <strong>Straße</strong> durch bereits installierte Fußballtore.<br />
Im <strong>Stadt</strong>gebiet vom <strong>Moers</strong> gibt es derzeit keine Hundeauslaufflächen. Im Bereich künftiger<br />
Entwicklungsflächen ist daher grundsätzlich zu prüfen, ob derartige Angebote geschaffen<br />
werden können. Die Verwaltung untersucht derzeit, ob sich eine Hundefreilauffläche funktional<br />
und gestalterisch in das Freiflächenkonzept für den Freizeitpark integrieren lässt.<br />
Impulse für eine Überplanung des Gebiets kommen auch aus diversen bereits vorliegenden<br />
Konzepten wie z. B. moersKonzept / masterplan innenstadt, Leitbild <strong>Moers</strong> 2020, Zielkonzept<br />
Freizeitpark. Darüber hinaus sind laufende Planungen bzw. Entwicklungen im Umfeld zu<br />
berücksichtigen, insbesondere der im Umsetzung befindliche Masterplan Schlosspark sowie die<br />
Absichten zur naturnahen Umgestaltung des <strong>Moers</strong>baches mit nutzungsfreien Uferstreifen durch<br />
die Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft (LINEG).<br />
3 Bestandsbeschreibung<br />
Städtebauliche Situation<br />
Das Plangebiet wird durch die Großsportanlagen des GSV und MTV <strong>Moers</strong> mit ihren<br />
angegliederten Vereinsgebäuden dominiert. Die unmittelbar westlich an die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<br />
<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> angrenzende Sportstätte des GSV ist als Fußballplatz mit Aschenauflage<br />
(Tennenplatz), die des MTV als Leichtathletikanlage mit Tartanbahn, Kunstrasen und den<br />
üblichen Nebenanlagen (Sprunggruben, Kugelstoßanlage, etc.) ausgebaut. Die Sportanlagen<br />
sind durch einen ca. 2 m hohen Wall gegeneinander abgegrenzt, an dessen Flanken sich<br />
Tribünen aus Betonplatten befinden. Die Sportanlage des <strong>Moers</strong>er Turnverein liegt im Vergleich<br />
zur Sportanlage des GSV <strong>Moers</strong> ca. 1 m tiefer. Beide Anlagen zeigen deutliche altersbedingte<br />
Abnutzungserscheinungen. Weitere Sportanlagen finden sich unmittelbar südlich dieser<br />
Vereinssportanlagen. Diese werden vom angrenzenden Gymnasium Filder Benden für den<br />
Schulsport genutzt. Neben einem Kunststoffspielfeld wurde hier ein Rasenfußballplatz, eine<br />
Weitwurfanlage sowie eine Weitspringanlage installiert. Auch diese Anlagen befinden sich in<br />
schlechtem baulichen Zustand. Ein frei zugänglicher Aschebolzplatz liegt nördlich der<br />
Großsportanlagen GSV / MTV am Rande des Plangebiets. Außerhalb des Plangebietes, aber in<br />
unmittelbarer Grenzlage, befindet sich im Süden eine Trendsportanlage mit vier Spielflächen<br />
(Basketball, Volleyball, Tennis und Kleinfußball), die öffentlich zugänglich ist und nicht<br />
bewirtschaftet wird. Das Plangebiet ist damit deutlich durch Sportanlagen geprägt.<br />
Die Massierung der Sportanlagen führt im Plangebiet zu einer Barrierewirkung für Besucher und<br />
Erholungssuchende. Das Plangebiet kann nur großräumig umlaufen werden, wobei sich durch<br />
die z. T. alleebestandenen Wege, insbesondere im Bereich des Uferwanderweges, attraktive
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Wegebeziehungen eröffnen. Der Uferwanderweg ist durch eine alte Eschenallee bestanden, die<br />
sich bis zum Platanenplatz zieht. Namensgeber für den Platanenplatz sind die hier in lockerem<br />
Bestand stehenden Platanen. Der Platanenplatz erfährt derzeit eine Doppelnutzung: Als<br />
Bindeglied zwischen Schloss- und Freizeitpark ist er Bestandteil der Parkanlagen. Zudem wird<br />
er von Besuchern der Umgebung als naheliegender Parkplatz genutzt, wobei dieser nicht als<br />
öffentlicher Parkplatz ausgewiesen oder bewirtschaftet wird. Die aufstehenden Platanen<br />
schaffen hier ein zusammenhängendes Kronendach, so dass die Parkplatznutzung nur<br />
untergeordnet wahrgenommen wird. Sie stellt sich grundsätzlich als ergänzende<br />
Komplementärnutzung für die Parkanlagen dar. Gegenüber dem Platanenplatz finden sich zwei<br />
weitere Stellplatzanlagen in Blockaufstellung (GSV) sowie in Senkrechtaufstellung (MSV) für die<br />
beiden Großsportplätze. An den Platanenplatz schließt sich der historische Schlosspark an.<br />
Ausgehend vom Platanenplatz verläuft die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> in Nord-Süd-<br />
Richtung entlang der Großsportanlage des Grafschafter Spielvereins (GSV). Die Anliegerstraße<br />
ist im Osten weitgehend einseitig angebaut, nur im äußersten Süden zeigt diese durch zwei<br />
Wohnhäuser Ansätze einer zweiseitigen Bebauung. Westlich der Anliegerstraße schirmt ein<br />
begrünter Erdwall das Sportgelände von der Wohnbebauung ab. Angebaut ist die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<br />
<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> mit z. T. exklusiven Einfamilienhäusern in offener Bauweise. Die<br />
Firstrichtung ist wechselnd. Die Einzelhäuser stehen sowohl giebel- als auch traufständig. Als<br />
Dachform finden sich Sattel- und Walmdächer mit unterschiedlichen Dachgauben. Die Dächer<br />
sind homogen mit schwarzen Dachziegeln gedeckt. Die Geschossigkeit variiert zwischen einund<br />
zweigeschossig, vereinzelt auch dreigeschossig. Im nördlichen Teil der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<br />
<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> sind die Häuserfassaden als helle Putzfassaden ausgebildet; im Süden<br />
dominieren Klinkerfassaden. Die Vorgärten sind teilweise offen angelegt, teilweise durch<br />
Einfriedungselemente (Mauern, Hecken) abgeschirmt. Die gestalterischen Abweichungen<br />
begründen sich u. a. darin, dass für die Wohnbebauung an der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<br />
<strong>Straße</strong> kein Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften gilt.<br />
Die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> ist an ihrem südlichen Ende nicht ausgebaut. Hier liegt<br />
mittig auf der Verkehrsfläche ein eingezäunter begrünter Erdwall, in der ein Luftschutzbunker<br />
(sog. „<strong>Moers</strong>er Topf“) eingebaut wurde. Bei dem Bunker handelt es sich um einen in die Erde<br />
eingelassenen Rund-Bunker mit einer Mittelsäule. Aufgrund der 1 Meter dicken Mauern und der<br />
1,5 m dicken Decke ist eine Beseitigung derartiger Anlagen nur unter unvertretbar hohem<br />
Aufwand realisierbar. Der Luftschutzbunker mit der Grüninsel wird daher als nicht veränderbarer<br />
Bestand bzw. Planungsrestriktion betrachtet und soll in seiner jetzigen Form beibehalten<br />
werden. In Höhe des eingegrünten Luftschutzbunkers beginnt ein öffentlicher Fußweg, der um<br />
das Plangebiet bzw. die Sportanlagen in den Freizeitpark führt. Am Anfang des Fußweges ist<br />
eine größere Trafostation mit Beleuchtungsverteiler installiert. Auch diese wird als bindend für<br />
die Planung bewertet. Eine Verlegung wäre nur unter einem sehr ungünstigen Kosten-Nutzen-<br />
Verhältnis realisierbar. Der Wegeanfang wird derzeit durch einen Anwohner zur Andienung<br />
seiner Garagen genutzt. Ein entsprechender Gestattungsvertrag liegt vor.<br />
Eigentumsverhältnisse<br />
Der überwiegende Teil des Plangebietes befindet sich im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong>. Lediglich<br />
im äußersten Süden der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> liegen zwei mit Wohnhäusern<br />
bebaute Privatgrundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes.
Bebauungsplan Nr. 322 der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> (<strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>) 6<br />
Die spätere Veräußerung der Baugrundstücke an private Bauherren soll als Einzelvermarktung<br />
durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> erfolgen; Bauträgermaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />
Soziale Infrastruktur<br />
Eine wohnungsnahe Betreuung ist mit zwei Kindergärten (Kindergarten St. Josef (ca. 700 m) und<br />
Evangelischer Kindergarten (ca. 750 m)) sowie der Grundschule Adolf-Reichwein Schule<br />
(ca. 1.100 m) sichergestellt. Mit dem Gymnasium Filder Benden liegt in direkter Nachbarschaft<br />
ein attraktives Bildungsangebot einer weiterführenden Schule. Der zentrale Versorgungsbereich<br />
„Hauptgeschäftszentrum Innenstadt“ mit vielfältigen Einkaufmöglichkeiten sowie einem<br />
reichhaltigen Kultur-, Sozial- und Freizeitangebot ist fußläufig erreichbar. Gleiches gilt für die<br />
Naherholungsmöglichkeiten im Schloss- und Freizeitpark.<br />
Technische Infrastruktur<br />
Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes wird durch die in der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<br />
Strasse verlaufenden Kanäle und Leitungen (Wasser, Strom, Gas) sichergestellt. Es ist eine<br />
Trennwasserkanalisation verlegt. Entsprechend der Entwässerungssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> ist<br />
das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser in den Regenwasserkanal<br />
einzuleiten (Anschluss- und Benutzungszwang). Im Bereich der Zahnstraße und <strong>Dr</strong>.-Karl-<br />
Hirschberg-<strong>Straße</strong> besteht ein Anschluss an das Fernwärmenetz.<br />
Verkehr / Erschließung / ÖPNV<br />
Das geplante Neubaugebiet grenzt unmittelbar an die Anliegerstraße <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<br />
<strong>Boschheidgen</strong>-Strasse. Die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> ist im Trennungsprinzip mit<br />
einem einseitigen Gehweg und einer rund 5 m breiten Fahrbahn ausgebaut. Die gehseitige<br />
Fahrbahnseite wird auch zum Parken genutzt. Die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> ist zurzeit<br />
durchgängig nur eingeschränkt befahrbar. Auf ihrem letzten Teilstück im Einmündungsbereich<br />
mit der <strong>Dr</strong>.-Karl-Hirschberg-<strong>Straße</strong> liegt eine Grüninsel, ab der die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<br />
<strong>Straße</strong> nur über eine geschotterte Wegefläche erreichbar ist, die sich um die Grünanlage zieht.<br />
Ein Anschluss an das höherrangige <strong>Straße</strong>nnetz besteht mit der rund 300 m östlich<br />
verlaufenden Filder <strong>Straße</strong>.<br />
Im Einmündungsbereich der Filder <strong>Straße</strong> mit der <strong>Dr</strong>.-Karl-Hirschberg-<strong>Straße</strong> liegt die<br />
Haltestelle Gymnasium Filder Benden, die von den Buslinien 052 (<strong>Moers</strong> Bf – KR-Oppum) und<br />
914 (<strong>Moers</strong> – DU-Rheinhausen) angefahren wird. Mit einer Taktfrequenz von 30 Minuten ist das<br />
<strong>Stadt</strong>zentrum in rund 5 Fahrtminuten zu erreichen.<br />
Immissionsschutz<br />
Die Hauptverkehrsstraßen Krefelder <strong>Straße</strong> und Venloer <strong>Straße</strong> verlaufen in einem Abstand von<br />
rund 400 m westlich und südlich der geplanten Wohnbebauung. Im Rahmen der Lärmkartierung<br />
zur Umgebungslärmrichtlinie wurde durch diese für das Plangebiet eine Lärmvorbelastung<br />
festgestellt. Damit ist eine Abwägungsrelevanz für Verkehrslärm gegeben. Um Klarheit über das<br />
Ausmaß des Verkehrslärms zu erhalten, soll dieser prognostisch im Rahmen eines<br />
Immissionsgutachtens abgeschätzt werden. Ebenso ist der Verkehrslärm infolge des durch das<br />
Neubaugebiet induzierten Mehrverkehrs auf die Umgebungsbebauung zu erheben und zu<br />
bewerten.
Bebauungsplan Nr. 322 der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> (<strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>) 7<br />
Mit der Freiziehung der beiden Großsportanlagen bis spätestens Anfang 2015 sowie der<br />
Aufgabe des Bolzplatzes westlich des Platanenplatzes werden zentrale Emissionsquellen im<br />
Plangebiet beseitigt. Trotzdem bleibt der Sportlärm durch Sportanlagen im Untersuchungsraum<br />
relevant. Zu nennen sind hier einmal eine neu zu planende Bewegungsfläche für das<br />
Gymnasium Filder Benden um fußläufig Bewegungsangebote für einzelne Sportstunden<br />
anbieten zu können sowie die unmittelbar an das Plangebiet anschließende Trendsportanlage.<br />
Die Trendsportanlage soll hinsichtlich ihrer Lage und Belegung unverändert fortgeführt werden.<br />
Derzeit bietet diese mit vier Spielfeldern Möglichkeiten zum Basketball-, Volleyball-, Tennisund<br />
Kleinfußballspiel. Die Anlage ist öffentlich zugänglich und wird nicht bewirtschaftet. Das<br />
Konfliktpotential beider Anlagen soll im weiteren Verfahren bewertet werden.<br />
Neben dem Verkehrs- und Sportlärm ist auch noch der Freizeitlärm im Plangebiet eine zu<br />
berücksichtigende Größe. Der Schloss- und Freizeitpark wird mit diversen Angeboten (z. B. Jazz-<br />
Festival, Tummelferien, ect.) bespielt. Auch deren Verträglichkeit ist Gegenstand des<br />
Immissionsgutachtens.<br />
Denkmalschutz<br />
Für den Bereich der geplanten Wohngebietsarrondierung liegen konkrete Hinweise auf die<br />
ehemalige Existenz eines eisenzeitlichen Siedlungsplatzes vor. Vom Landschaftsverband<br />
Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde eine archäologische Prospektion<br />
gefordert, um Art, Erhaltungszustand und konkrete Ausdehnung bzw. Abgrenzung des<br />
Fundplatzes und damit seine Denkmalqualität i. S. d. § 2 DSchG NW bewerten zu können. Im<br />
Rahmen einer orientierenden Gefährdungsabschätzung zur Altlastenfreiheit des Plangebietes<br />
(s. Kap. 6) wurde festgestellt, dass es sich bei dem Gelände um eine massiv und modern<br />
gestörte Fläche handelt. Infolge dieser erheblichen Bodenumlagerungen wurde das<br />
störungsfreie Vorhandensein von archäologischen Befunden ausgeschlossen und die<br />
Notwendigkeit einer archäologischen Sachverhaltsermittlung zurückgezogen. Als ausreichend<br />
wird nun ein Hinweis auf die für Zufallsfunde geltenden Bestimmungen des<br />
Denkmalschutzgesetzes NRW (§§ 15, 16 DSchG NRW) angesehen.<br />
Natur und Landschaft<br />
Durch die zahlreichen Sportanlagen im Plangebiet sind die Landschaftsfunktionen anthropogen<br />
vorbelastet und nachhaltig beeinträchtigt. Dies gilt sowohl für die beiden Großsportanlagen als<br />
auch die Schulsportanlagen sowie einem Bolzplatz am Randes des Plangebietes. Durch ihre<br />
großflächigen Asche- bzw. Kunststoffbefestigungen sind die ökologischen Funktionen stark<br />
eingeschränkt. Auch im Bereich des Platanenplatzes sind infolge der intensiven<br />
Parkplatznutzung die Bodenfunktionen durch großflächige Bodenverdichtungen beeinflusst.<br />
Ökologische Bedeutung für Natur und Landschaft im Pangebiet haben einzelne<br />
Vegetationsstrukturen in Form von Einzelbäumen, Baumgruppen, Baumreihen und Baumhecken,<br />
die das Plangebiet ein- bzw. durchgrünen. Besondere Bedeutung im bzw. am Rande des<br />
Plangebietes entfaltet das schutzwürdige Biotop des <strong>Moers</strong>bachkorridors. Das Gebiet stellt in<br />
Siedlungsrandlage insbesondere für Arten der Fließgewässer sowie weiterer auentypischer<br />
Biotope einen bedeutsamen Lebensraum dar. Zusammen mit angrenzenden und benachbarten<br />
Fließgewässern stellt das Gebiet ein wichtiges Vernetzungsbiotop dar. Als besonders<br />
landschaftsprägend wirken die durchgängigen alten Baumreihen entlang des Uferwanderweges.
Bebauungsplan Nr. 322 der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> (<strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>) 8<br />
Eine Erholungsfunktion übernehmen die Sportanlagen in erster Linie für die ansässigen Vereine.<br />
Außerhalb der eingezäunten Sportanlagen sind lediglich die am Rand des Plangebiets<br />
verlaufenden Wege frei zugänglich. Im Hinblick auf die breite Bevölkerung kann somit von einer<br />
eingeschränkten Erholungsnutzung des Plangebietes gesprochen werden.<br />
Bodenverunreinigungen / Kampfmittelfreiheit<br />
Große Teile des Plangebietes sind im Altlastenkataster des Kreises Wesel als<br />
Altlastenverdachtsfläche erfasst. Hiernach wird vermutet, dass das Gelände zur Verbesserung<br />
der Entwässerung der Sportplätze vor deren Anlage gegenüber dem <strong>Moers</strong>bach mit<br />
unbekanntem Auffüllungsmaterial erhöht wurde. Die orientierende Gefährdungsabschätzung<br />
kommt zu dem Ergebnis, dass im Hinblick auf die im B-Planverfahren beabsichtigten Nutzungen<br />
die aktuellen Untersuchungsergebnisse kein Hindernis darstellen (s. Kap. 6).<br />
Eine Auswertung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Kampfmittelfreiheit steht noch aus.<br />
4 Planungsrechtliche Situation<br />
Regionalplan<br />
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) ist der Planbereich als<br />
Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit den überlagernden Freiraumfunktionen „Regionale<br />
Grünzüge“ und „Grundwasser- und Gewässerschutz“ dargestellt. Mit der Verlagerung der<br />
Sportanlagen, durch die der Regionale Grünzug im zentralen Bereich bislang stark eingeengt<br />
wurde, können diese Funktionen nun wiederhergestellt bzw. aufgewertet werden. Eine<br />
Wohnbauflächenarrondierung steht diesem nicht entgegen, da sich die Möglichkeit bietet, die<br />
Bebauung städtebaulich sinnvoll abzurunden und einen harmonischen Übergang in den<br />
Freizeitpark zu schaffen. Die landesplanerische Anpassungsbestätigung wurde mit Schreiben<br />
vom 20.10.2009 erteilt.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen im Plangebiet als öffentliche Grünflächen<br />
mit der Zweckbestimmung Sportplatz, Parkanlage und Spielplatz (Kategorie C) dargestellt. Der<br />
Flächennutzungsplan befindet sich zurzeit in der Neuaufstellung. Die Festsetzungen des<br />
geplanten Bebauungsplanes sind nicht aus dem wirksamen FNP entwickelbar. Jedoch ist nach<br />
dem Stand der Planungsarbeiten zum neuen FNP anzunehmen, dass der Bebauungsplan aus den<br />
künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein wird, so dass nach § 8 Abs.<br />
3 Satz 2 BauGB auf ein selbständiges FNP-Änderungsverfahren verzichtet werden kann. In<br />
seinem Vorentwurf stellt er die geplante Wohngebietsarrondierung als Wohnbaufläche dar. Die<br />
Flächen für die Freizeitparkerweiterung sind als Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />
Parkanlage dargestellt. Die Folgenutzung des aufzugebenden Bolzplatzes ist mit einem<br />
Spielplatzsymbol verortet.<br />
Bebauungspläne<br />
Der Geltungsbereich des BP Nr. 322 wird - mit Ausnahme der beiden bebauten<br />
Wohnbaugrundstücke im Südosten des Plangebiets - durch den rechtskräftigen BP Nr. 56 der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong>, Freizeitpark (Rechtskraft: 24.12.1974) erfasst, der den Bereich südlich des<br />
Platanen- und Bolzplatzes als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Freizeitsport,
Bebauungsplan Nr. 322 der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> (<strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>) 9<br />
Schulsportplatz, Parkanlage sowie einer Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche<br />
Parkfläche (Parkplatz) festsetzt. Der Platanen- und Bolzplatz wird durch den Bebauungsplan<br />
Nr. 56 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt. Die<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 waren u. a. auf eine planungsrechtliche Absicherung<br />
der Sportanlagen ausgelegt. Aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen sowie neuer<br />
Leitbilder und Zielkonzepte für den Freizeitpark sind diese nicht mehr zeitgemäß und stehen im<br />
Widerspruch zu den verfolgten Planungsabsichten. Für den Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes Nr. 322 werden Teilbereiche des bisher geltenden Bebauungsplanes Nr. 56<br />
mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 322 außer Kraft gesetzt.<br />
Die sich südlich, westlich und nördlich an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 322<br />
anschließenden Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 56. Das Gelände des<br />
Gymnasiums Filder Benden wird von dem Bebauungsplan Nr. 32 – Martinstift (Rechtskraft:<br />
08.02.1969) erfasst. Die für die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> und ihre Nebenstraßen<br />
geltenden Fluchtlinienpläne wurden in einem Aufhebungsverfahren am 8. Mai 2013 außer Kraft<br />
gesetzt, so dass für die sich östlich der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> anschließende<br />
Wohnbebauung keine Bebauungspläne gelten. Planungsrechtlich sind sie dem unbeplanten<br />
Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.<br />
Fachplanungen<br />
Mit Inkrafttreten der neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlage<br />
Vinn liegt das Plangebiet außerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete.<br />
Der Uferwanderweg sowie die sich westlich daran anschließenden Freiflächen außerhalb des<br />
Plangebietes sind durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Landschaftsschutz gestellt.<br />
Derzeit wird der Landschaftsplan des Kreises Wesel, Raum Kamp-Lintfort/<strong>Moers</strong>/Neukirchen-<br />
Vluyn, neu aufgestellt. Gemäß Entwurf des Landschaftsplans sollen die genannten Flächen<br />
weiterhin als Landschaftsschutzgebiet (L44) festgesetzt werden. Der <strong>Moers</strong>bachkorridor ist als<br />
schutzwürdiges Biotop (BK-4505-0067) kartiert.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie hat das Land<br />
Nordrhein-Westfalen Hochwassergefahrenkarten erarbeitet. Der gesamte Planbereich ist als<br />
hochwassergefährdeter Bereich für ein 100-jährliches Rheinhochwasserereignis ausgewiesen.<br />
Der hochwassergefährdete Bereich markiert alle Flächen, die – ohne Berücksichtigung von<br />
Deichen und Hochwasserschutzeinrichtungen – vom Hochwasser des Rheins erreicht werden<br />
können.<br />
Weiterhin werden große Teile des Plangebietes – mit Ausnahme des geplanten Bereiches für<br />
die Wohngebietsarrondierung - von dem Überschwemmungsgebiet des <strong>Moers</strong>baches erfasst.<br />
Das Überschwemmungsgebiet kennzeichnet alle Flächen, die bei einem 100-jährlichen<br />
Hochwasserereignis überschwemmt, durchflossen oder für die Hochwasserentlastung oder<br />
Rückhaltung beansprucht werden. Selbst bei einem extremen Hochwasser, das im Mittel<br />
seltener als alle 100 Jahre auftritt, zeigen die Hochwassergefahrenkarten für den Bereich der<br />
geplanten Wohnbebauung keine Hochwassergefahr durch den <strong>Moers</strong>bach. Die<br />
Überschwemmungsgebietsverordnung der Bezirksregierung Düsseldorf „<strong>Moers</strong>bach und<br />
Nebengewässer“ formuliert eine Reihe von Schutzvorschriften, die insbesondere Einfluss auf die<br />
Freiraumplanung haben werden.
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5 Planungskonzeption<br />
Im Zuge der städtebaulichen Qualifizierung wurden für das Plangebiet mehrere städtebauliche<br />
Entwürfe entwickelt. Die ersten Entwürfe sahen noch eine dreireihige Bebauung mit einer<br />
Ringstraße vor. Diese wurde zwischenzeitlich mit dem zuständigen Träger der Regionalplanung<br />
(RVR) abgestimmt, jedoch aus freiraumplanerischen und siedlungsstrukturellen Gründen wieder<br />
verworfen. Damit erübrigt sich auch eine Anpassung der im FNP-Vorentwurf dargestellten<br />
Wohnbauflächenabgrenzung. Die auf eine zweireihige Bebauung reduzierten Entwürfe<br />
bewegen sich innerhalb der im FNP-Vorentwurf dargestellten Wohnbauflächenarrondierung.<br />
Eine als reine <strong>Straße</strong>nrandbebauung konzipierte einreihige Bebauung wurde aus<br />
Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht weitergeführt. Die hervorgehobene Lage des Baugebietes<br />
gebietet es, eine optimale Ausnutzung des für eine Wohnbauentwicklung zulässigen Geländes<br />
vorzubereiten. Eine Reduzierung auf eine einreihige Bebauung könnte das Flächenpotential<br />
nicht ausnutzen bzw. würde nicht vermarktbare, übergroße und tiefe (Handtuch)Grundstücke<br />
produzieren. Auch unter ökologischen Gesichtspunkten ist eine einreihige Bebauung<br />
abzulehnen. Der Wiedernutzbarmachung von bereits versiegelten Flächen ist der Vorzug vor<br />
einer Neuinanspruchnahme noch nicht bebauter Grundstücke zu geben. Von den ursprünglich<br />
diskutierten Varianten wurden somit die ausgewählt, die einen ressourcenschonenden Umgang<br />
mit der Fläche und die gewünschte Ausprägung als hochwertiges Wohngebiet am besten<br />
gewährleisten.<br />
Die nun vorliegenden Varianten I und II unterscheiden sich im Wesentlichen in der Größe ihrer<br />
Grundstücke sowie der Zahl der zu realisierender Wohngebäude. Weitere Unterschiede ergeben<br />
sich bzgl. der Größe der inneren Erschließungsflächen. Durch die kleinere Anzahl zu<br />
erschließender Häuser verringert sich der Erschließungsflächenanteil bei der Variante I. Im<br />
Übrigen ähneln sich die beiden Varianten, so dass beide hier gemeinsam vorgestellt werden.<br />
Bebauung und Nutzung<br />
Die Wohnbebauung konzentriert sich westlich der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> auf eine<br />
Bautiefe von rund 65 m und überplant Teile des Tennenplatzes des GSV einschließlich<br />
Vereinsgebäuden und Stellplatzanlage. Die Bautiefe entwickelt sich aus der im<br />
Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche. Beide Entwürfe sind durch eine in sich<br />
geschlossene und symmetrische Bebauungsstruktur gekennzeichnet. Die mittlere, doppelreihig<br />
aufgebaute Bebauung wird an ihren Seiten durch eine dreireihig aufgebaute Bebauung gefasst.<br />
Diese Abfolge soll ggf. durch die Vorgabe einer Firstrichtung unterstützt werden; sie verliefe<br />
dann immer parallel und traufständig zur Erschließungsstraße. So entsteht eine in sich<br />
stimmige städtebauliche Einheit, die Identität mit dem zukünftigen Baugebiet schafft.<br />
Die städtebaulichen Entwürfe sehen für das Plangebiet eine hochwertige Bebauung mit einer<br />
modernen Architektursprache vor, um das Wohngebiet als Adresse in <strong>Moers</strong> etablieren zu<br />
können. Das Baugebiet soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) geplant werden. Es sind<br />
ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise vorgesehen. In der Variante I sind<br />
17 freistehende Einzelhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen rund 680 m² und rund 950 m²,<br />
in der Variante II 21 freistehende Einzelhäuser mit Grundstücksgrößen zwischen rund 530 m²<br />
und rund 730 m² angedacht. Dabei sollen maximal zwei Wohneinheiten je Wohngebäude<br />
zulässig sein, um übergroße Baukörper zu verhindern und die Infrastruktur nicht zu überlasten.<br />
Es ist erklärtes Ziel, eine homogene Bebauung zu schaffen, die sich hinsichtlich der Kubatur,<br />
Höhe und Dachform ähnelt und eine Identifikation mit dem Ort ermöglicht. Die Ausbildung
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einer zusammenhängenden Dachlandschaft und Firstrichtung ist ein wichtiges städtebauliches<br />
Ziel. Im Übergang zum Freiraum dient sie einer Beruhigung der Dachlandschaft und ablesbaren<br />
Raumbildung. Innerhalb eines vorgegebenen Rahmens soll den Bewohnern die Möglichkeit<br />
gegeben werden, individuelle Wünsche und Anforderungen an ihr Wohnhaus umzusetzen. Die<br />
Bebauung soll aufgrund der sensiblen Ortsrandlage des Plangebietes sowie in Anpassung an die<br />
Umgebungsbebauung maximal zweigeschossig erfolgen. Im Übergangsbereich zum Park ist eine<br />
Beschränkung auf eine eingeschossige Bebauung geplant.<br />
Erschließung und Verkehr<br />
Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über die <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong>. Diese<br />
wird mit einem Querschnitt von 13,50 m im Trennungsprinzip ausgebaut. Da mit diesem Ausbau<br />
eine Verbesserung des <strong>Straße</strong>nraumes einhergeht, sind <strong>Straße</strong>nausbaubeiträge gemäß KAG<br />
(Kommunalabgabengesetz)-Satzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Moers</strong> von den Anliegern auf beiden<br />
<strong>Straße</strong>nseiten der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> im Abschnitt von der Zahnstraße bis zur<br />
<strong>Dr</strong>.-Karl-Hirschberg-<strong>Straße</strong> zu erheben. Beim Trennungsprinzip wird für den Fahrverkehr eine<br />
durch Borde, Bordrinnen oder Rinnen baulich getrennte Fahrbahn geschaffen. Vorgesehen sind<br />
beidseitige Gehwege. In Richtung des Neubaugebietes wird der Gehweg durch eine Baumreihe<br />
von einem Parkstreifen getrennt. Der Ausbau nutzt eine vorhandene Erschließungsanlage,<br />
wodurch ein besonders günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis entsteht. Auch die nördlichste<br />
Häuserzeile baut auf einer vorhandenen Erschließung auf. Die Grundstücke in zweiter Reihe<br />
werden von neuen Stichstraßen erschlossen. Die als öffentliche Verkehrsfläche zu widmenden<br />
Stichstraßen (Planstraße A, B und C) werden im Mischprinzip mit einer Breite von 4,50 m<br />
ausgebaut. Beim Mischprinzip wird versucht durch Gestaltungsmaßnahmen mehrere Nutzungen<br />
möglichst weitgehend miteinander verträglich zu verbinden. Dabei erfolgt eine höhengleiche<br />
Ausbildung des gesamten <strong>Straße</strong>nraumes. Die Netzelemente garantieren eine ruhige Wohnlage<br />
und die Möglichkeit auf der <strong>Straße</strong> zu spielen.<br />
Die am südlichen Plangebietsrand verlaufende Wegeverbindung in den Freizeitpark soll durch<br />
den Ausbau als öffentlich befahrbarer Wohnweg im Mischsystem auf 5,50 m qualifiziert werden.<br />
Bereits heute wird der Weg von Besuchern des Freizeitparks sowie Betriebsfahrzeugen zur<br />
Unterhaltung des Freizeitparks genutzt. Durch die Anbindung von drei neuen Wohngebäuden<br />
wird dieser zukünftig noch an Bedeutung gewinnen. Mit dem Ausbau kann auch die Andienung<br />
der privaten Garagen verbessert werden. Das letzte geplante Grundstück schließt mit einer<br />
Wendeanlage ab, die auch von Müllfahrzeugen befahren werden kann.<br />
Die für die Bebauung der Grundstücke bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze und<br />
Garagen werden auf den privaten Grundstücken nachgewiesen. Besucherparkplätze werden in<br />
dem neu angelegte Parkstreifen an der westlichen Seite der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>straße<br />
geschaffen. Konkrete Angaben zur Zahl der Besucherparkplätze können aufgrund einer<br />
fehlenden <strong>Straße</strong>ndetailplanung noch nicht getroffen werden. Für je drei Wohneinheiten wird<br />
ein Besucherstellplatz angenommen.<br />
Der Platanenplatz soll auch zukünftig dem Umfeld als Parkplatzmöglichkeit zur Verfügung<br />
stehen. Der Platzcharakter soll nicht wesentlich verändert werden. Die Parkplatznutzung soll<br />
weiterhin untergeordnet erfolgen und lediglich eine Ergänzung zum Großparkplatz an der<br />
Krefelder <strong>Straße</strong> darstellen, auf dem der ruhende Verkehr für die Parkbesucher gebündelt wird.<br />
Die Bindungsfunktion des Platanenplatzes als Grünfläche zwischen Schloss- und Freizeitpark<br />
hat auch weiterhin Priorität und soll noch gestärkt werden. Nur durch die
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Aufstellungskonfiguration der Bäume mit ihrem schließenden Kronendach kann der<br />
Grünflächencharakter des Platanenplatzes erhalten bleiben. Die Doppelnutzung der Fläche soll<br />
durch eine überlagernde Festsetzung gesichert werden, in der sowohl die Stellplatznutzung als<br />
auch die Gestaltung als Parkanlage gleichberechtigt nebeneinander stehen. Die Stellplatzanlage<br />
in Blockaufstellung entlang der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> wird zugunsten neuer<br />
Wohnbaugrundstücke aufgegeben. Die Parkplatzfläche in Höhe der MTV-Sportanlage wird<br />
entsiegelt und für die Anlage neuer Parkstrukturen genutzt.<br />
Grün und Freiraum<br />
Zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem <strong>Moers</strong>bach sind überwiegend Flächen für die<br />
ruhige Erholungsnutzung vorgesehen. Die Gestaltung soll einen naturnahen Charakter mit<br />
großen Wiesenflächen besitzen, die mit neuen Wegeverbindungen die bisher fehlende<br />
räumliche Verknüpfung zwischen dem Schlosspark und dem südlichen Teil des Freizeitparks<br />
herstellt. Es wird angestrebt, die in diesem Bereich bestehenden Gehölzelemente so weit wie<br />
möglich in die Planung zu integrieren und durch einzelne Neupflanzungen zu ergänzen.<br />
Der Platanenplatz soll weiterhin seinen Charakter als baumgeprägter Platz behalten und auch<br />
die Funktion als Zugang zum neuen Teil des Freizeitparks übernehmen.<br />
Da das Plangebiet und seine nähere Umgebung eine Unterversorgung an Spielflächen aufweist,<br />
ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ein Spielplatz vorzusehen. Als möglicher Standort<br />
wurde eine Fläche westlich des Platanenplatzes reserviert. Der Spielplatz soll als<br />
Kinderspielplatz für Schulkinder (7-14 Jahre) sowie Kleinkinder angelegt und auf deren<br />
Erlebnis- und Betätigungsdrang ausgerichtet werden.<br />
Die Wohnbebauung soll aufgrund der großzügigen privaten Gärten sowie der Grenzlage zum<br />
Freizeit- und Schlosspark keine internen (öffentlichen) Grünflächen aufweisen. Auf der<br />
Westseite der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> ist der Aufbau einer Baumreihe vorgesehen.<br />
Diese dient gleichzeitig als Ersatz für den wegfallenden begrünten Erdwall und schafft eine<br />
grüne Kulisse. Eine Erhaltung des begrünten Erdwalls ist aufgrund der Kleinflächigkeit des<br />
Baugebietes (rund 1,25 ha Nettowohnbauland) und der Prämisse, eine möglichst ökonomische<br />
Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Wohnbaufläche zu erreichen, nicht möglich bzw.<br />
wirtschaftlich nicht darstellbar.<br />
Energie<br />
Im Rahmen der Entwurfserarbeitung wurde die Eignung des geplanten Wohngebietes<br />
hinsichtlich regenerativer Energien geprüft. Gesonderte Festsetzungen zum Einsatz<br />
erneuerbarer Energien sollen nicht getroffen werden, da die Vorgaben aus dem<br />
Energiefachrecht für die Errichtung von Gebäuden bereits hoch angesetzt sind und regelmäßig<br />
dem Stand der Technik angepasst werden. Sie werden für ausreichend erachtet. Nur wenn die<br />
Festsetzungen über die Nutzungspflichten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes<br />
(EEWärmeG) bzw. über die Anforderungen der Energieeinsparverordnung hinausgehen, wären<br />
sie städtebaulich erforderlich.<br />
Auch wenn damit der spätere Bebauungsplan die Nutzung erneuerbarer Energien nicht<br />
zwingend vorschreibt, schließt dieses nicht aus, dass z. B. Solarenergieanlagen bei geeigneter<br />
Dachneigung und einem geringen Verschattungsanteil zur Anwendung kommen können. Die<br />
geplante Bebauung mit großzügigen freistehenden Einfamilienhäusern sowie Südorientierung
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der Grundstücke ermöglicht grundsätzlich die solarenergetische Nutzung. Die Eignung für<br />
solarenergetische Nutzung muss einzelfallbezogen anhand der Verschattungssituation, der<br />
Ausrichtung und der Dachform bzw. Dachneigung beurteilt werden. Darüber hinaus ist der<br />
Einklang mit der beabsichtigten modernen Architektursprache zu berücksichtigen. Umgekehrt<br />
sollen keine Festsetzungen getroffen werden, die den Vollzug erforderlicher Maßnahmen nach<br />
dem EEWärmeG erschweren oder verhindern. Dies betrifft z. B. auch die Nutzung von<br />
Geothermie.<br />
6 Auswirkungen der Planung<br />
Bodenverunreinigungen<br />
In einer orientierenden Gefährdungsabschätzung wurde das Plangebiet durch das Gutachterbüro<br />
GEOfactum GmbH (GEOfactum-Gutachten PN12088.04 vom 28.12.2012) in 11/2012 beprobt.<br />
Oberflächennah wurde eine bis zu 2,1 m mächtige Auffüllung aus umgelagerten Sanden und<br />
Kiesen, die in unterschiedlichen Anteilen mit Ziegelbruchstücken sowie untergeordnet mit<br />
Schlacken, Aschen, Schottersteinen, Bergematerial und organischen Materialien durchsetzt ist,<br />
aufgeschlossen. Die Auffüllungsmächtigkeit im Untersuchungsgebiet variiert zwischen 0,8 m<br />
sowie rd. 2,1 m und beträgt im Durchschnitt ca. 1,3 m. Die Kubatur der gesamten Auffüllung auf<br />
beiden Sportanlagen beträgt etwa 40.000 m³. Generell war das Auffüllungsmaterial<br />
organoleptisch unauffällig. Unterhalb der Auffüllung wurde auf der Fläche des <strong>Moers</strong>er<br />
Turnverein 1850 e.V. eine Torfschicht aufgeschlossen. Die maximal 2,4 m mächtigen Torflagen/-<br />
linsen sind auf Niedermoorbildungen innerhalb des ehemaligen Bachbetts des <strong>Moers</strong>bachs<br />
zurückzuführen. Im tieferen Untergrund bis zur Endteufe von 5 m folgen feinsandige Schluffe.<br />
Im Bereich der Sportanlage GSV <strong>Moers</strong> wurden unterhalb der Auffüllung bis zur maximalen<br />
Endteufe von 5 m schluffige Feinsande/feinsandige Schluffe, aber auch sandige Kiese/kiesige<br />
Sande aufgeschlossen.<br />
Die nach dem Abteufen der Sondierungen durchgeführten Vor-Ort-Überprüfungen der Bodenluft<br />
ergaben lediglich für eine Sondierung einen erhöhten Messwert, und zwar für Methan. Dieser ist<br />
im Rahmen von Nachuntersuchungen zu verifizieren. Auf den Ausbau von Bodenluftmessstellen<br />
bzw. die Entnahme und Laboranalyse von Bodenluftproben wurde verzichtet. Die chemische<br />
Untersuchung der gebildeten Mischproben zeigt, dass alle untersuchten Parameter unterhalb<br />
der Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) hinsichtlich der<br />
Nutzungsszenarien Wohngebiete und Park und Freizeitanlagen liegen. Eine latente Gefährdung<br />
über den Wirkungspfad Boden-Mensch durch direkten Kontakt ist aus den Ergebnissen der<br />
durchgeführten Untersuchungen nicht ableitbar. Im Hinblick auf die im Bebauungsplanverahren<br />
vorgesehenen Nutzungen stellen die aktuellen Untersuchungsergebnisse kein Hindernis<br />
dar. Es wird empfohlen, die im Zuge der Bebauung anfallenden Aushubarbeiten gutachterlich<br />
begleiten zu lassen, um u. a. die anzustrebende Separation der Tartanbahn, der darunter<br />
befindlichen bituminösen Schwarzdecke sowie der Auffüllung mit bislang nicht erkannten<br />
möglicherweise aber vorhandenen Schadstoffnestern gewährleisten zu können.<br />
Verkehr<br />
Um die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes für durch das Baugebiet induzierte Mehrverkehre<br />
verlässlich beurteilen zu können, wurde Anfang Juli 2013 eine verkehrstechnische Untersuchung<br />
durch das Ingenieurbüro gevas humberg & partner Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung<br />
und Verkehrstechnik mbH, Essen durchgeführt. Im Untersuchungsgebiet wurden an fünf Stellen
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Verkehrserhebungen durchgeführt. Auf Grundlage dieser Daten wurden rechnerische<br />
Leistungsfähigkeitsnachweise durchgeführt. Die Bewertung der Verkehrsqualität für die<br />
einzelnen Knotenpunkte erfolgte auf Basis der berechneten mittleren Wartezeiten. Der<br />
rechnerische Nachweis zeigt für die Knotenpunkte <strong>Dr</strong>.-Karl-Hirschberg-<strong>Straße</strong>/Zahnstraße,<br />
<strong>Dr</strong>.-Karl-Hirschberg-<strong>Straße</strong>/Filder <strong>Straße</strong>, Spichernstraße/Filder <strong>Straße</strong> sowie für den<br />
Querschnitt <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> für alle Verkehrsströme gute bis sehr gute<br />
Verkehrsqualitäten. Lediglich für den Kontenpunkt Gartenstraße/Filder <strong>Straße</strong>/<br />
Diergardtstraße/Im Ohl wurden befriedigende Verkehrsqualitäten ermittelt. Der Verkehrsablauf<br />
im Untersuchungsgebiet ist damit als günstig zu bewerten.<br />
Für das geplante Wohngebiet wurde eine Verkehrsprognose für eine Bebauung mit maximal<br />
25 Einfamilienhäusern und einem Zuwachs von 87 neuen Anwohnern erstellt. Diese ergab eine<br />
Verkehrszunahme im Quell- und Zielverkehr von 9 Fahrzeugen in der Vormittagsspitzenstunde<br />
und 15 Fahrzeugen in der Nachmittagsspitzenstunde. Diese Zunahme ist im Vergleich zu der<br />
Bestandsbelastung marginal und führt nur zu unerheblichen Erhöhungen der mittleren<br />
Wartezeiten. Alle Verkehre sind auch nach vollständiger Bebauung des Wohngebietes mit<br />
nahezu unveränderten Verkehrsqualitäten abwickelbar.<br />
Parallel zu den Verkehrserhebungen an den Knotenpunkten wurde die Belegung des<br />
Platanenplatzes durch den ruhenden Verkehr untersucht. Dieser hat unter Berücksichtigung des<br />
ungeordneten Parkens eine Kapazität von ca. 100 Parkplätzen. Die maximal festgestellte<br />
Belastung lag bei 39 Kraftfahrzeugen. Die Parkplatzkapazitäten im Plangebiet sind damit als<br />
großzügig zu bewerten. Der Parkplatzüberhang auf dem Platanenplatz sowie die neuen<br />
Parkplätze entlang der <strong>Dr</strong>.-<strong>Hermann</strong>-<strong>Boschheidgen</strong>-<strong>Straße</strong> überkompensieren den Wegfall der<br />
vereinseigenen Stellplätze des GSV und MTV.<br />
Natur und Landschaft / Artenschutz / Umweltbericht<br />
Die Wohnbauentwicklung vollzieht sich nahezu ausschließlich auf versiegelten bzw. bebauten<br />
Flächen, womit dem Grundgedanken des schonenden Umgangs mit Grund und Boden besonders<br />
Rechnung getragen werden kann. Da nach dem Rückbau der Sportanlagen die freiwerdenden<br />
Flächen zu großen Teilen für eine Erweiterung der Parkanlagen genutzt werden sollen, kann<br />
insgesamt von einer Verbesserung für Natur und Landschaft ausgegangen werden. Neben dem<br />
gesteigerten Erholungswert kann auch die Leistungsfähigkeit der biotischen und abiotischen<br />
Schutzgüter aufgewertet werden. Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen<br />
werden im weiteren Verfahren ausführlich gutachterlich untersucht und im Umweltbericht<br />
dargestellt. Der Umweltbericht bildet dann einen gesonderten Teil der Begründung.<br />
Artenschutzrechtlich sind im Plangebiet die Beseitigung von Gehölzen, die potentiell als<br />
Quartiere bzw. Horst- oder Höhlenbaum verschiedener Vogelarten oder als Quartierbaum von<br />
Fledermausarten dienen können und der Abriss der Gebäude, die ebenfalls Fledermausquartiere<br />
aufweisen können, als wesentliche Auslöser für mögliche Verbotstatbestände zu nennen.<br />
Konkrete Hinweise auf Quartiere bzw. Verbotstatbestände gibt es derzeit aber nicht.<br />
Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stufe I) des Planungsbüros LökPlan – Conze, Cordes &<br />
Kirst GbR (06/2013) kommt zu dem Ergebnis, dass - unter Berücksichtigung der<br />
vorgeschlagenen Maßnahmen (Baumfällung in den Wintermonaten, artenschutzkompetente und<br />
ökologische Baubegleitung der Fäll- und Abrissarbeiten, Fledermausmonitoring vor Abriss,<br />
Anbringung von Fledermaus-Ersatzquartieren, Anbringung von künstlichen Quartieren, keine
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Beleuchtung der Wege, Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Parkgestaltung) und dem<br />
aktuellen Kenntnisstand - keine planungsrelevante Art durch die geplanten Maßnahmen zur<br />
Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 322 erheblich beeinträchtigt wird bzw. dass die<br />
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht erfüllt werden.