DFB- PRO2013 - MSVÖ
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Meldungsliste (FSAFRM02). Nur Personen, welche in der Kandidaten-Meldungsliste (FSAFRM02) als Kandidaten<br />
in einem bestimmten Fahrtbereich aufscheinen, können zur Prüfung in diesem und nur in diesem Fahrtbereich<br />
antreten.<br />
Vor Prüfungsbeginn prüft der Prüfer, ob das Formblatt (FSAFRM06) vollständig ausgefüllt ist. Scheint ein Kandidat<br />
in der Kandidaten-Meldungsliste (FSAFRM02) nicht auf, darf er zur Prüfung nicht antreten.<br />
Der Prüfer stellt die Identität des Kandidaten durch die Kontrolle eines amtlichen Lichtbildausweises fest.<br />
Die berechneten Prüferspesen nimmt der Prüfer vor Ort und vor Prüfungsbeginn vom Veranstalter in bar entgegen.<br />
2.8.1.3 Nach Prüfungsende<br />
Unmittelbar nach der Praxisprüfung, am letzten Prüfungstag, führt der Prüfer folgende Tätigkeiten durch:<br />
Eintragen der Ergebnisse in die Kandidaten-Ergebnisliste (FSAFRM05), Stempeln, Fertigen;<br />
Ausfüllen und Stempeln der Protokolle der positiven Kandidaten; negative Protokolle werden nicht<br />
ausgefüllt;<br />
Ausfüllen, Fertigen und Stempeln des Prüfungsberichtes (FSAFRM04);<br />
Abtrennen und Einbehalten der weißen und grünen gestempelten Protokollabschnitte (weiß: <strong>MSVÖ</strong>, grün:<br />
Vorsitzender oder Veranstalter);<br />
Bekanntgabe der Resultate;<br />
Austeilen der Protokolle;<br />
2.8.1.4 Nach der Prüfung<br />
Spätestens eine Woche nach Abschluss der Praxisprüfung übermittelt der Prüfer die vollständig ausgefüllten sowie<br />
alle nicht verwendeten Prüfungsunterlagen an den <strong>MSVÖ</strong>.<br />
2.9 Erweiterungsprüfungen<br />
2.9.1 Allgemeines<br />
Inhaber eines Befähigungsausweises Fahrtbereich 2 oder 3 können mit einer Erweiterungsprüfung einen solchen<br />
für den Fahrtbereich 3 oder 4 erwerben.<br />
Erweiterungsprüfungen für den Fahrtbereich 3 bestehen nur aus einer Theorieprüfung, solche für den Fahrtbereich<br />
4 aus einer Theorie- und einer Praxisprüfung.<br />
Inhaber eines Befähigungsausweises für Motoryachten können für Ihren Fahrtbereich eine Erweiterungsprüfung<br />
auf zusätzlich Segelyachten machen, welche aus einer Theorie- und einer Praxisprüfung besteht.<br />
Inhaber eines Befähigungsausweises für Segelyachten können für Ihren Fahrtbereich eine Erweiterungsprüfung<br />
auf zusätzlich Motoryachten machen, welche nur aus einer Theorieprüfung besteht.<br />
Bei der Erweiterung auf FB 3 muss die gesamte seemännische Praxis und Seefahrterfahrung vor Ausstellung des<br />
BFA erfüllt und nachgewiesen werden.<br />
Bei der Erweiterung auf FB 4 muss bereits für die Zulassung zur Praxisprüfung die gesamte seemännische Praxis<br />
und Seefahrterfahrung zur Gänze erfüllt und nachgewiesen werden.<br />
2.9.2 Sonderregelungen für die Theorieerweiterungsprüfungen<br />
2.9.2.1 Fragenarbeit<br />
Die Fragenarbeit umfasst bei einer Erweiterungsprüfung vom Fahrtbereich 2 auf Fahrtbereich 3 30 Fragen<br />
Die Fragenarbeit umfasst bei einer Erweiterungsprüfung vom Fahrtbereich 3 auf Fahrtbereich 4 30 Fragen.<br />
Beide Erweiterungsprüfungen können gleichzeitig absolviert werden.<br />
Die Fragenarbeit ist in Multiple-Choice, für ein positives Ergebnis müssen 80 % richtig beantwortet sein.<br />
2.9.2.2 Kartenarbeit<br />
Die Kartenarbeit umfasst bei einer Erweiterungsprüfung vom Fahrtbereich 2 auf Fahrtbereich 3 15 Fragen. Darüber<br />
hinaus ist eine Gezeitenarbeit mit 5 Fragen durchzuführen.<br />
Die Kartenarbeit umfasst bei einer Erweiterungsprüfung vom Fahrtbereich 3 auf Fahrtbereich 4 35-40 Fragen.<br />
Beide Erweiterungsprüfungen können gleichzeitig absolviert werden.<br />
Für ein positives Ergebnis müssen von diesen Fragen 80 % richtig beantwortet sein. Teilweise richtige,<br />
widersprüchliche oder unleserliche Antworten werden als falsch gewertet.<br />
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