DFB- PRO2013 - MSVÖ
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Die Theorieprüfung kann innerhalb von 2 Wochen in zwei Teilen, an verschiedenen Tagen und/oder Orten<br />
abgehalten werden. Voraussetzung ist, dass die Teilung dem <strong>MSVÖ</strong> unter Einhaltung der Anmeldefristen gemeldet<br />
wird.<br />
Der Prüfungsbeitrag fällt bei einer Teilung nur einmal an, die Prüferspesen werden jedoch für jeden Prüfungstag<br />
verrechnet.<br />
Alle im Zuge des Erwerbs eines BFA offen gelegten persönlichen Daten der Kandidaten werden streng vertraulich<br />
behandelt. Der <strong>MSVÖ</strong> trifft technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen<br />
Daten vor Missbrauch.<br />
2.5.1 Anmeldefristen<br />
Bei geplanten Praxisprüfungen außerhalb des Mittelmeeres sowie in Staaten mit Visumspflicht für österreichische<br />
Staatsbürger ist eine angemessene Anmeldefrist erforderlich, alle anderen Prüfungen müssen mindestens zwei<br />
Wochen vor dem geplanten Termin beim <strong>MSVÖ</strong> angemeldet werden.<br />
Die Anmeldung muss Angaben über den Veranstalter, den Ort und die Beginnzeit der Prüfung, die Anzahl der<br />
Kandidaten sowie den Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsbeiträge der gemeldeten Kandidaten enthalten.<br />
Bei Einhaltung der Anmeldefristen unter Angabe aller relevanten Daten ist die Durchführung einer Prüfung seitens<br />
des <strong>MSVÖ</strong> sichergestellt, bei verspätet eingegangenen Anmeldungen kann die Durchführung nicht garantiert<br />
werden.<br />
2.5.2 Anmeldung zu einer Theorieprüfung<br />
Vom Kandidaten, der über einen Veranstalter die Prüfung anmeldet, ist kein schriftliches Ansuchen um Zulassung<br />
zur Theorieprüfung zu stellen. Dieses ersetzt die Kandidaten-Meldungsliste (FSAFRM02), welche der Veranstalter<br />
bei der Prüfungsanmeldung übermittelt.<br />
Der Kandidat meldet sich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Veranstalter zur Theorieprüfung<br />
an.<br />
Die Anmeldung durch den Veranstalter umfasst:<br />
* Prüfungsanmeldung (FSAFRM01): Datum, Zeit und Ort der Prüfung;<br />
* Kandidaten-Meldungsliste (FSAFRM02): enthält alle notwendigen Daten der Kandidaten;<br />
* Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsbeiträge der gemeldeten Kandidaten<br />
Meldet sich ein Kandidat nicht bei einem Veranstalter, sondern direkt beim <strong>MSVÖ</strong> zu einer Prüfung an, schließt er<br />
seiner schriftlichen Anmeldung die erforderlichen Unterlagen zusammen mit einer Kopie eines amtlichen<br />
Lichtbildausweises sowie dem Nachweis des einbezahlten Prüfungsbeitrages an.<br />
2.5.3 Anmeldung zu einer Praxisprüfung<br />
Zur praktischen Prüfung dürfen nur jene Kandidaten antreten, welche die Theorieprüfung vor dem geplanten<br />
Termin erfolgreich abgelegt haben.<br />
Darüber hinaus muss die Praxisprüfung spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der Theorieprüfung erfolgen<br />
(24-Monatefrist).<br />
Die Anmeldung reicht der Kandidat beim Veranstalter der Praxisprüfung ein.<br />
Der Kandidat legt für die Anmeldung zur Praxisprüfung beim Veranstalter der Praxisprüfung vor:<br />
* Den Nachweis seiner geistigen und körperlichen Eignung (ärztliches Zeugnis über ausreichendes Hör-,<br />
Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, oder ein im Inland zu Recht bestehendes<br />
Befähigungszeugnis für die selbständige Führung von Triebwagen, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein<br />
österreichisches Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer);<br />
* Reisepass, Personalausweis oder Staatsbürgerschaftsnachweis;<br />
* Bei Änderungen seit der Anmeldung zur Theorieprüfung dazugehörige Unterlagen<br />
* Unterlagen zum Erfahrungsnachweis<br />
Der Veranstalter kontrolliert die Unterlagen und bestätigt dies, für jeden Kandidaten gesondert, in der Kandidaten-<br />
Meldungsliste (FSAFRM02).<br />
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