Anzeige über die Aufstellung Fliegender Bauten ... - Mühlhausen
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oder ausfüllen.<br />
An <strong>die</strong> Untere Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Unteren Bauaufsichtsbehörde Nr. im Bauantragsverzeichnis/<br />
Az. der Unteren Bauaufsichtsbehörde<br />
Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong><br />
Fachbereich 7<br />
Fach<strong>die</strong>nst 7.1 – Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Neue Straße 10<br />
99974 <strong>Mühlhausen</strong><br />
<strong>Anzeige</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Aufstellung</strong> <strong>Fliegender</strong> <strong>Bauten</strong> gemäß § 74 (7) Thüringer Bauordnung (ThürBO)<br />
(Mindestens 5 Tage vor Veranstaltung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen!)<br />
1. Antragsteller (Veranstalter/Betreiber)<br />
Vereinsbezeichnung<br />
Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)<br />
E-Mail<br />
Mobiltelefon<br />
Straße und Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
2. Vorhaben (Art des Fliegenden Baus, z. B. Festzelt > 75 m² Grundfläche, Bühne, Fahrgeschäft etc.)<br />
Bezeichnung, Größe:<br />
Maximale Personenzahl:<br />
Angaben zur Bestuhlung:<br />
Prüfbuch-Nr.: gültig bis<br />
Prüfbescheinigung-Nr.:<br />
3. <strong>Aufstellung</strong>sort<br />
Gemarkung Flur Flurstück<br />
Gemeinde<br />
Straße und Hausnummer<br />
4. <strong>Aufstellung</strong>sgrund (Art der Veranstaltung, z. B. Traditionsfest, Vereinsfeier)<br />
5. <strong>Aufstellung</strong>szeitraum<br />
Die <strong>Aufstellung</strong> erfolgt vom:<br />
bis:<br />
6. <strong>Anzeige</strong> der <strong>Aufstellung</strong><br />
- Für <strong>die</strong> vorstehend näher bezeichnete Anlage wird gemäß § 74 (7) ThürBO <strong>die</strong> <strong>Aufstellung</strong> angezeigt.<br />
- Die <strong>Anzeige</strong> erfolgt unter Vorlage des Prüfbuches.<br />
- Gleichzeitig wird erklärt, dass <strong>die</strong> zeitlich befristet erteilte Ausführungsgenehmigung (technische Ausführungsgenehmigung) der<br />
zuständigen Behörde noch Gültigkeit besitzt.<br />
7. Antrag auf Gebrauchsabnahme<br />
- Für <strong>die</strong> vorstehend näher bezeichnete Anlage wird <strong>die</strong> bauaufsichtliche Abnahme beantragt.<br />
- Die Abnahme sollte am um Uhr erfolgen.<br />
- Ein verantwortlicher Mitarbeiter des Veranstalters bzw. Betreibers ist bei der Abnahme zugegen.<br />
- Zur bauaufsichtlichen Abnahme liegt das Prüfbuch vor.<br />
8. Gebührenrechnung (Die Gebührenrechnung ist an folgende Adresse zu richten:)<br />
Name, Vorname (bei juristischen Personen – z. B. AG, GmbH usw. – einschließlich gesetzlicher Vertretung)<br />
Straße und Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift und Stempel Antragsteller
Wird seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde ausgefüllt!<br />
<strong>Anzeige</strong> entgegengenommen/Prüfbuch Nr.<br />
hat vorgelegen.<br />
Die Abnahme wurde durchgeführt am .<br />
Ergebnis/ggf. vorhandene Mängel:<br />
Datum, Unterschrift Sachbearbeiter