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Anzeige über die Aufstellung Fliegender Bauten ... - Mühlhausen

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oder ausfüllen.<br />

An <strong>die</strong> Untere Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Unteren Bauaufsichtsbehörde Nr. im Bauantragsverzeichnis/<br />

Az. der Unteren Bauaufsichtsbehörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Mühlhausen</strong><br />

Fachbereich 7<br />

Fach<strong>die</strong>nst 7.1 – Untere Bauaufsichtsbehörde<br />

Neue Straße 10<br />

99974 <strong>Mühlhausen</strong><br />

<strong>Anzeige</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Aufstellung</strong> <strong>Fliegender</strong> <strong>Bauten</strong> gemäß § 74 (7) Thüringer Bauordnung (ThürBO)<br />

(Mindestens 5 Tage vor Veranstaltung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen!)<br />

1. Antragsteller (Veranstalter/Betreiber)<br />

Vereinsbezeichnung<br />

Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)<br />

E-Mail<br />

Mobiltelefon<br />

Straße und Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

2. Vorhaben (Art des Fliegenden Baus, z. B. Festzelt > 75 m² Grundfläche, Bühne, Fahrgeschäft etc.)<br />

Bezeichnung, Größe:<br />

Maximale Personenzahl:<br />

Angaben zur Bestuhlung:<br />

Prüfbuch-Nr.: gültig bis<br />

Prüfbescheinigung-Nr.:<br />

3. <strong>Aufstellung</strong>sort<br />

Gemarkung Flur Flurstück<br />

Gemeinde<br />

Straße und Hausnummer<br />

4. <strong>Aufstellung</strong>sgrund (Art der Veranstaltung, z. B. Traditionsfest, Vereinsfeier)<br />

5. <strong>Aufstellung</strong>szeitraum<br />

Die <strong>Aufstellung</strong> erfolgt vom:<br />

bis:<br />

6. <strong>Anzeige</strong> der <strong>Aufstellung</strong><br />

- Für <strong>die</strong> vorstehend näher bezeichnete Anlage wird gemäß § 74 (7) ThürBO <strong>die</strong> <strong>Aufstellung</strong> angezeigt.<br />

- Die <strong>Anzeige</strong> erfolgt unter Vorlage des Prüfbuches.<br />

- Gleichzeitig wird erklärt, dass <strong>die</strong> zeitlich befristet erteilte Ausführungsgenehmigung (technische Ausführungsgenehmigung) der<br />

zuständigen Behörde noch Gültigkeit besitzt.<br />

7. Antrag auf Gebrauchsabnahme<br />

- Für <strong>die</strong> vorstehend näher bezeichnete Anlage wird <strong>die</strong> bauaufsichtliche Abnahme beantragt.<br />

- Die Abnahme sollte am um Uhr erfolgen.<br />

- Ein verantwortlicher Mitarbeiter des Veranstalters bzw. Betreibers ist bei der Abnahme zugegen.<br />

- Zur bauaufsichtlichen Abnahme liegt das Prüfbuch vor.<br />

8. Gebührenrechnung (Die Gebührenrechnung ist an folgende Adresse zu richten:)<br />

Name, Vorname (bei juristischen Personen – z. B. AG, GmbH usw. – einschließlich gesetzlicher Vertretung)<br />

Straße und Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift und Stempel Antragsteller


Wird seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde ausgefüllt!<br />

<strong>Anzeige</strong> entgegengenommen/Prüfbuch Nr.<br />

hat vorgelegen.<br />

Die Abnahme wurde durchgeführt am .<br />

Ergebnis/ggf. vorhandene Mängel:<br />

Datum, Unterschrift Sachbearbeiter

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