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Naturparkplan Naturpark Südharz

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Diese Grundgedanken sind auch in den Leitbildern der Dachmarke "Nationale Naturlandschaften",<br />

unter der Nationalparke, Biosphärenreservate und <strong>Naturpark</strong>e gemeinsam auftreten,<br />

zu finden. Danach sind <strong>Naturpark</strong>e Regionen, die zur Erholung von Mensch und Natur<br />

dienen. Sie unterstützen einen naturverträglichen Tourismus, erhalten und entwickeln die<br />

einzigartige Landschaft und Natur und fördern eine nachhaltige Regionalentwicklung. Angebote<br />

zur Umweltbildung und zur Öffentlichkeitsarbeit führen zu einer Stärkung des Bewusstseins<br />

für den Landschafts- und Naturschutz und können so helfen, die Ansprüche der Menschen<br />

an ihre Lebens- und Wirtschaftsräume naturverträglich zu gestalten (EUROPARC<br />

2005).<br />

<strong>Naturpark</strong>verordnung<br />

Handlungsbasis für die Erarbeitung des <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong>s ist die zum 1. Dezember 2010 durch<br />

das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz im Einvernehmen<br />

des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete<br />

Verordnung über den <strong>Naturpark</strong> <strong>Südharz</strong>.<br />

Zweck des <strong>Naturpark</strong>s <strong>Südharz</strong> ist es, gemeinsam mit der Bevölkerung, den außerordentlichen<br />

Naturschutzwert und die Erholungseignung der Region zu schützen, zu entwickeln und<br />

weiter zu erschließen. Dabei ist es wichtig die länderübergreifende Zusammenarbeit mit den<br />

angrenzenden <strong>Naturpark</strong>en in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fortzuführen und auszubauen.<br />

Die nachhaltige Entwicklung der <strong>Naturpark</strong>region unter Berücksichtigung aller ökologischen,<br />

wirtschaftlichen und sozialen Nutzungsinteressen steht im Vordergrund (TMLFUN<br />

2010).<br />

<strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong><br />

Der <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong> soll kein Fachplan des Naturschutzes sein, sondern als regionales, dynamisches<br />

Entwicklungskonzept mit handlungs- und umsetzungsbezogenen Projektvorschlägen<br />

verstanden werden. Er soll Handlungsleitfaden und Arbeitsgrundlage des <strong>Naturpark</strong>trägers<br />

und der regionalen Akteure sein. Durch Selbstbindung der Akteure an den <strong><strong>Naturpark</strong>plan</strong><br />

wird eine verstärkte Wirkung erzielt.<br />

Band I 17

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